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Probleme mit Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4 und Wohngeld

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WiWi Gast

Probleme mit Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4 und Wohngeld

Hallo, meine Freundin musste ihr Studium krebsbedingt lange unterbrechen. Bafög, Elternunterhalt usw. klappen inzwischen nicht mehr (auch vom Gericht bestätigt), so dass sie nun ab Dezember 2018 - zumindest bis sie ihr Studium wieder aufnimmt - Wohngeld und Hartz 4 beantragt hat.

Ungünstigerweise waren sie und ich bis zum 15. Dezember noch auf die gleiche Wohnung angemeldet. Für mich war es der Erstwohnsitz, für sie der Zweitwohnsitz (es ist ihr Studienort). Ihren Erstwohnsitz hat sie bei ihrer Mutter in einer anderen Stadt gemeldet. Sie hat nun an diesem Studienort Wohngeld für die Studienwohnung und Hartz 4 beantragt.

Das Amt sagt, wir haben für die erste Dezemberhälfte noch eine Bedarfsgemeinschaft gebildet und will meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nun komplett durchleuchten. Basierend darauf wollen sie nicht nur entscheiden, ob sie für die erste Dezemberhälfte Geld bekommt, sondern sogar noch, ob sie für die zweite Dezemberhälfte (als ich schon abgemeldet war) Geld bekommt. Ich habe ungünstigerweise für Dezember noch einen Anteil zur Miete gezahlt, der genau so hoch war wie in den Monaten zuvor. Die Bedarfsgemeinschaft könnte ein Problem sein, weil ich bereits arbeite, relativ gut verdiene und mir viel zusammengespart habe.

Nun wird meine Freundin auf jeden Fall ihr Geld bekommen. Wenn sich das Amt weigert, werde ich es ihr zahlen. Das wäre aber natürlich die ungünstigste Konstellation.
Welche Möglichkeiten bleiben uns, dass das Amt zahlt? Lässt sich die Bedarfsgemeinschaft anfechten? Darf ich die Zahlung trotz Bedarfsgemeinschaft "ablehnen"?

Danke vorab!

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WiWi Gast

Probleme mit Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4 und Wohngeld

Verfügt ein erwachsenes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft über Einkommen oder Vermögen, muss es für die anderen einstehen.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

  • der Ehepartner,
  • der eingetragene Lebenspartner oder
  • eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a430-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-sgb-ii.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Bei dem wechselseitige Wille würde ich ansetzen. Einen Teil der Miete zu zahlen, wäre eher eine Wohngemeinschaft. Nur lohnt sich der ganze Aufwand? Zahl ihr lieber den Monat und gut.

antworten
WiWi Gast

Probleme mit Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4 und Wohngeld

Danke für den Tipp, ich will alles versuchen
Blöderweise hat meine Freundin auch noch in einem Formular angegeben, dass ich ihr Partner bin und das unterschrieben. Aber naja, man rechnet normalerweise auch nicht gleich damit, dass absolut alles gegen einen verwendet wird.

Welche Argumente bleiben uns dennoch, den wechselseitigen Willen in Frage zu stellen?

WiWi Gast schrieb am 08.01.2019:

Verfügt ein erwachsenes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft über Einkommen oder Vermögen, muss es für die anderen einstehen.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

  • der Ehepartner,
  • der eingetragene Lebenspartner oder
  • eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a430-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-sgb-ii.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Bei dem wechselseitige Wille würde ich ansetzen. Einen Teil der Miete zu zahlen, wäre eher eine Wohngemeinschaft. Nur lohnt sich der ganze Aufwand? Zahl ihr lieber den Monat und gut.

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WiWi Gast

Probleme mit Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4 und Wohngeld

WiWi Gast schrieb am 08.01.2019:

Danke für den Tipp, ich will alles versuchen
Blöderweise hat meine Freundin auch noch in einem Formular angegeben, dass ich ihr Partner bin und das unterschrieben. Aber naja, man rechnet normalerweise auch nicht gleich damit, dass absolut alles gegen einen verwendet wird.

Welche Argumente bleiben uns dennoch, den wechselseitigen Willen in Frage zu stellen?

Im Prinzip fragst du uns, wie du den Staat, also uns alle, übervorteilen kannst, verstehe ich das richtig?

Wenn deine Freundin unterschrieben hat, dass sie deine Freundin ist, dann hast du meiner Meinung nach fast eine aussichtslose Situation für dieses Unterfangen. Wenn die Kollegen an der Stelle Lunte riechen, wird es schwer.
Wie lange dauert denn die "Hartz4-Phase" noch, ist das abzusehen? Bei nicht allzu langer Dauer zahlst du eben.
Wenn du nicht zahlen willst, musst du dich trennen: Entweder tatsächlich oder nur zum Schein. Sollte das allerdings auffliegen, hast du andere Probleme.

antworten
WiWi Gast

Probleme mit Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4 und Wohngeld

Schreib mal lieber im elo forum. Dort gibt es richtige Experten auf dem Feld.

antworten
WiWi Gast

Probleme mit Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4 und Wohngeld

WiWi Gast schrieb am 08.01.2019:

WiWi Gast schrieb am 08.01.2019:

Danke für den Tipp, ich will alles versuchen
Blöderweise hat meine Freundin auch noch in einem Formular angegeben, dass ich ihr Partner bin und das unterschrieben. Aber naja, man rechnet normalerweise auch nicht gleich damit, dass absolut alles gegen einen verwendet wird.

Welche Argumente bleiben uns dennoch, den wechselseitigen Willen in Frage zu stellen?

Im Prinzip fragst du uns, wie du den Staat, also uns alle, übervorteilen kannst, verstehe ich das richtig?

Wenn deine Freundin unterschrieben hat, dass sie deine Freundin ist, dann hast du meiner Meinung nach fast eine aussichtslose Situation für dieses Unterfangen. Wenn die Kollegen an der Stelle Lunte riechen, wird es schwer.
Wie lange dauert denn die "Hartz4-Phase" noch, ist das abzusehen? Bei nicht allzu langer Dauer zahlst du eben.
Wenn du nicht zahlen willst, musst du dich trennen: Entweder tatsächlich oder nur zum Schein. Sollte das allerdings auffliegen, hast du andere Probleme.

Schau mal in Paragraph 7 SGB II weiter. Ihr hattet garantiert einen gemeinsamen Haushalt (keine getrennten Einkäufe etc.), habt in einem Bett geschlafen und länger als 1 Jahr zusammen gelebt. Ihr seid eine klassische BG.

Anfechten kannst du mal gar nichts, sondern nur deine Freundin, wenn sie weniger Leistung bekommt.

Viel Glück. So nach 2 bis 4 Jahren dürfte sich ein Sozialgericht dann damit befasst haben.

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WiWi Gast

Probleme mit Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4 und Wohngeld

Leseverständnis?
Der TE hat dich explizit geschrieben dass sie nur für 2 Wochen eine BG gebildet haben. Danach ist er aus der Wohnung ausgezogen. Ein gemeinsamer Haushalt ist die Grundlage einer BG. ME darf er also für die ersten zwei Wochen herangezogen werden. Danach allerdings nicht mehr.

WiWi Gast schrieb am 08.01.2019:

WiWi Gast schrieb am 08.01.2019:

WiWi Gast schrieb am 08.01.2019:

Danke für den Tipp, ich will alles versuchen
Blöderweise hat meine Freundin auch noch in einem Formular angegeben, dass ich ihr Partner bin und das unterschrieben. Aber naja, man rechnet normalerweise auch nicht gleich damit, dass absolut alles gegen einen verwendet wird.

Welche Argumente bleiben uns dennoch, den wechselseitigen Willen in Frage zu stellen?

Im Prinzip fragst du uns, wie du den Staat, also uns alle, übervorteilen kannst, verstehe ich das richtig?

Wenn deine Freundin unterschrieben hat, dass sie deine Freundin ist, dann hast du meiner Meinung nach fast eine aussichtslose Situation für dieses Unterfangen. Wenn die Kollegen an der Stelle Lunte riechen, wird es schwer.
Wie lange dauert denn die "Hartz4-Phase" noch, ist das abzusehen? Bei nicht allzu langer Dauer zahlst du eben.
Wenn du nicht zahlen willst, musst du dich trennen: Entweder tatsächlich oder nur zum Schein. Sollte das allerdings auffliegen, hast du andere Probleme.

Schau mal in Paragraph 7 SGB II weiter. Ihr hattet garantiert einen gemeinsamen Haushalt (keine getrennten Einkäufe etc.), habt in einem Bett geschlafen und länger als 1 Jahr zusammen gelebt. Ihr seid eine klassische BG.

Anfechten kannst du mal gar nichts, sondern nur deine Freundin, wenn sie weniger Leistung bekommt.

Viel Glück. So nach 2 bis 4 Jahren dürfte sich ein Sozialgericht dann damit befasst haben.

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