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Berufs- & Studienwahl Medizinstudium

Hochschulzulassung: 30 Prozent Abiturbestenquote im Medizin-Studium

Die Abiturnote wird zukünftig noch wichtiger für den Hochschulzugang zum Medizin-Studium, so die Entscheidung der Kultusministerkonferenz (KMK). Das ist ein Erfolg für den Deutschen Philologenverband.

Medizinstudium: Das untere Ende einer Fahne mit der Aufschrift: medizinische Fakultät in grüner Schrift.

Hochschulzulassung: 30 Prozent Abiturbestenquote im Medizin-Studium
06.12.2018 (DPhV) - Im Juni dieses Jahres hatten die Kultusminister mit einem ersten Beschluss auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2017 zur Hochschulzulassung Medizin reagiert. Danach sollte die Abiturbestenquote zunächst auf mindestens 20 Prozent heraufgesetzt werden. Die Philologen forderten 30 Prozent, denn die Abiturnote stellt einerseits den besten Prädiktor für ein erfolgreiches Studium dar und andererseits können mit einer 30 Prozentigen Abiturbestenquote auch Abiturientinnen und Abiturienten beginnen, die kein 1,0-Abitur haben. Dies wurde erfüllt: damit hat die Kultusministerkonferenz in ihrem heutigen Beschluss in Berlin dem Vorschlag des Deutschen Philologenverbandes entsprochen.

„Unsere Forderungen sind erfüllt: Die Abiturbestenquote wird auf 30 Prozent erhöht und die Abiturdurchschnittsnote bleibt im Auswahlverfahren der Hochschulen entscheidend! Sehr gut!“, kommentiert die Bundesvorsitzende des DPhV, Susanne Lin-Klitzing, den heutigen Beschluss der Kultusministerkonferenz.

Für die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) hatte Lin-Klitzing vorgeschlagen, neben der Abiturdurchschnittsnote auch einen standardisierten Test und medizinische Vorerfahrungen zu berücksichtigen. Die KMK hat auch hier positiv entschieden, dass die AdHs im Umfang von 60 Prozent erhalten bleiben: Neben der Abiturnote müssen für das Medizinstudium zwei weitere schulnotenunabhängige Kriterien herangezogen werden; eines ist erheblich zu gewichten, eines davon muss ein Studieneignungstest sein. Auch damit zeigt sich der Deutsche Philologenverband hochzufrieden. Neu ist als Kompensation für die Wartezeitquote eine zusätzliche Eignungsquote von 10 Prozent, in der die Länder schulnotenunabhängige Kriterien heranziehen.

Fazit: Die Länder haben sich der Kritik des Bundesverfassungsgerichtes gestellt. Der Deutsche Philologenverband konstatiert dankbar eine deutliche Stärkung des Abiturs und der Abiturnote in diesem KMK-Beschluss. Und auch für die Bewerber, die jetzt in der Warteschleife stehen, werden verträgliche Regelungen getroffen.

„Ein gutes Ende dieser durchaus schwierigen Situation!“, resümiert die DPhV-Vorsitzende.