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Berufseinstieg: Wo & WieBeamte

1st year Beamter - Ask me anything

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

An der FernUni hagen kann man einen LL.M. machen. Ich weiß nicht, wie viel Verwaltungsrecht dabei ist.

Ansonsten würde ich mal an der DUV Speyer schauen.

Und ich glaube, die Hochschule des Bundes hat einen Master für Verwaltungsanstellte.

WiWi Gast schrieb am 13.11.2019:

Yes, Master gibt es doch einige. Wie viele nicht konsekutive dabei sind, weiß ich allerdings nicht

Meistens habe diese allerdings keinen großen Verwaltungsrecht-Anteil, oder setzen bereits ein Studium mit entsprechenden Kenntnissen voraus. Deswegen frage ich hier noch einmal :)

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Genau so ist es. Die Beförderungsdauer hängt vom Stellenplan ab und ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Generell gilt: Je "höher" die Behörde, deste besser der STellenplan.

WiWi Gast schrieb am 13.11.2019:

WiWi Gast schrieb am 13.11.2019:

Hab jetzt nicht den ganze Thread gelesen aber dennoch 2 Fragen. ;)

  1. Ich bin momentan E11 wenn ich mich verbeamten lasse, würde ich erst einmal in die A9 kommen. Wie lange dauert es bis ich wieder in die A11 befördert werde?

Wie schnell befoerdert wird, ist doch von Behoerde zu Behoerde unterschiedlich. Haengt z.B. davon ab, wieviele Stellen in den einzelnen Stufen existieren. Wieso fragst du nicht deine Kollegen, die schon Beamte sind und auf hoeheren Dienstposten sitzen, seit wann sie Beamte sind? Dann hast du deine Antwort.

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

WiWi Gast schrieb am 13.11.2019:

An der FernUni hagen kann man einen LL.M. machen. Ich weiß nicht, wie viel Verwaltungsrecht dabei ist.

Ansonsten würde ich mal an der DUV Speyer schauen.

Und ich glaube, die Hochschule des Bundes hat einen Master für Verwaltungsanstellte.

WiWi Gast schrieb am 13.11.2019:

Yes, Master gibt es doch einige. Wie viele nicht konsekutive dabei sind, weiß ich allerdings nicht

Meistens habe diese allerdings keinen großen Verwaltungsrecht-Anteil, oder setzen bereits ein Studium mit entsprechenden Kenntnissen voraus. Deswegen frage ich hier noch einmal :)

Welchen Studiengang meinst du an der Fernuni Hagen? Kann dort keinen finden, der in diese Richtung geht.

In Speyer sind es meist mehr Präsenzstudiengänge, oder?

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Befördert das BSI für diese Stellen im hD durch bis A15 oder bleibt man dort ein Leben lang in A13/14?

WiWi Gast schrieb am 08.04.2019:

Ich werde Ende des Sommers mit meinem Master in Informatik, Schwerpunkt Kryptographie fertig,
Für mich würde da nur das BSI oder der BND in Frage kommen.
Das BSI war letztens bei uns mit einer Info-Veranstaltung und an sich hat sich alles ganz interessant angehört, Verbeamtung ist wohl nach einem Jahr ohne Probleme möglich und Einstieg wäre im HD mit der Stufe 13.

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Es kommt immer auf den Stellenkegel an.
Für das BSI kann ich nicht sprechen. Aber in einem Bundesministerium wird man bis A15 durchbefördert als Referent. Denn die Referatsleitungen sind mit A13/B3 besoldet.
Wenn in einer nachgeordneten Behörde die Referatsleitungen mit A15 besoldet sind, wird man nur bis A14 durchbefördert, da man für A15 quasi einen anderen Job machen müsste.
Wie es im BSI aussieht, weiß ich leider nicht. Vielleicht kann man sich da mal den Stellenplan im Haushaltsgesetz anschauen.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2021:

Befördert das BSI für diese Stellen im hD durch bis A15 oder bleibt man dort ein Leben lang in A13/14?

WiWi Gast schrieb am 08.04.2019:

Ich werde Ende des Sommers mit meinem Master in Informatik, Schwerpunkt Kryptographie fertig,
Für mich würde da nur das BSI oder der BND in Frage kommen.
Das BSI war letztens bei uns mit einer Info-Veranstaltung und an sich hat sich alles ganz interessant angehört, Verbeamtung ist wohl nach einem Jahr ohne Probleme möglich und Einstieg wäre im HD mit der Stufe 13.

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Kann hiermit bestätigen, dass es beim BSI auch genau so aussieht wie beschrieben.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei IT-ferneren Behörden, insbesondere der Finanzverwaltung verbeamtet zu werden, wenn die Stellen im hD im Angestelltenverhältnis anbieten?

WiWi Gast schrieb am 12.04.2021:

Es kommt immer auf den Stellenkegel an.
Für das BSI kann ich nicht sprechen. Aber in einem Bundesministerium wird man bis A15 durchbefördert als Referent. Denn die Referatsleitungen sind mit A13/B3 besoldet.
Wenn in einer nachgeordneten Behörde die Referatsleitungen mit A15 besoldet sind, wird man nur bis A14 durchbefördert, da man für A15 quasi einen anderen Job machen müsste.
Wie es im BSI aussieht, weiß ich leider nicht. Vielleicht kann man sich da mal den Stellenplan im Haushaltsgesetz anschauen.

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

ich hole das Thema mal hoch, weil ich eine konkrete Frage (an den TE?) habe:

In einer für mich interessanten Stellenanzeige bei einer oberen Bundesbehörde steht:

"eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe A 14 Bundesbesoldungsordnung, sofern Sie bereits verbeamtet sind
alternativ eine unbefristete Beschäftigung mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 13 TVöD; bei mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 14 TVöD möglich; die Übernahme in das Beamtenverhältnis wird angestrebt"

Frage: Kann ich mit 10 Jahren relevanter BE auf eine Einstellung in A14 hoffen?

"Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsordnung bzw. einer vergleichbaren Eingruppierung"

Frage: heißt das, dass die Stelle bis A15 bewertet ist? Ist ein Aufstieg bis dahin ein Automatismus?

Danke Dir :)

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Bin nicht der TE, aber Du kannst Dich da einfach mal bewerben. Einstellung in A14 wirst Du vergessen können. Wenn dann E14. Wenn Du Uni-Diplom oder Uni-Master hast.

Sieh Dir mal das Organigramm der Behörde im Internet an! Da siehst Du evtl. auch die Amtsbezeichnungen der Referatsleiter. Wenn die meistens A16 sind ist die Chance gut, auch als Referent nach A15 zu kommen.

WiWi Gast schrieb am 03.01.2022:

ich hole das Thema mal hoch, weil ich eine konkrete Frage (an den TE?) habe:

In einer für mich interessanten Stellenanzeige bei einer oberen Bundesbehörde steht:

"eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe A 14 Bundesbesoldungsordnung, sofern Sie bereits verbeamtet sind
alternativ eine unbefristete Beschäftigung mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 13 TVöD; bei mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 14 TVöD möglich; die Übernahme in das Beamtenverhältnis wird angestrebt"

Frage: Kann ich mit 10 Jahren relevanter BE auf eine Einstellung in A14 hoffen?

"Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsordnung bzw. einer vergleichbaren Eingruppierung"

Frage: heißt das, dass die Stelle bis A15 bewertet ist? Ist ein Aufstieg bis dahin ein Automatismus?

Danke Dir :)

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

WiWi Gast schrieb am 03.01.2022:

ich hole das Thema mal hoch, weil ich eine konkrete Frage (an den TE?) habe:

In einer für mich interessanten Stellenanzeige bei einer oberen Bundesbehörde steht:

"eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe A 14 Bundesbesoldungsordnung, sofern Sie bereits verbeamtet sind
alternativ eine unbefristete Beschäftigung mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 13 TVöD; bei mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 14 TVöD möglich; die Übernahme in das Beamtenverhältnis wird angestrebt"

Frage: Kann ich mit 10 Jahren relevanter BE auf eine Einstellung in A14 hoffen?

"Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsordnung bzw. einer vergleichbaren Eingruppierung"

Frage: heißt das, dass die Stelle bis A15 bewertet ist? Ist ein Aufstieg bis dahin ein Automatismus?

Danke Dir :)

  1. Bist du bisher angestellter oder Beamter?
  2. A13 ist das Eingangsamt für die 4. QE, d.h. sie muss regelmäßig durchlaufen werden (daher Frage 1).
  3. Ob verbeamtet wird ist vom Einzelfall und dem Dienstherrn abhängig und nicht pauschal zu beantworten.
  4. Einen Automatismus gibt es vermutlich nicht. Als Beamter wird man regelmäßig beurteilt und dann braucht man 1. Die Wartezeit und 2. Die Punktzahl und 3. Die freie Stelle nach Stellenplan für die Beförderung .
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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

WiWi Gast schrieb am 03.01.2022:

ich hole das Thema mal hoch, weil ich eine konkrete Frage (an den TE?) habe:

In einer für mich interessanten Stellenanzeige bei einer oberen Bundesbehörde steht:

"eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe A 14 Bundesbesoldungsordnung, sofern Sie bereits verbeamtet sind
alternativ eine unbefristete Beschäftigung mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 13 TVöD; bei mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 14 TVöD möglich; die Übernahme in das Beamtenverhältnis wird angestrebt"

Frage: Kann ich mit 10 Jahren relevanter BE auf eine Einstellung in A14 hoffen?

"Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsordnung bzw. einer vergleichbaren Eingruppierung"

Frage: heißt das, dass die Stelle bis A15 bewertet ist? Ist ein Aufstieg bis dahin ein Automatismus?

Danke Dir :)

Ja, du kannst auf A14 hoffen, garantiert ist das aber nicht.
Aus Aufstiegsmöglichkeiten bis A15 folgt kein Automatismus, nein. Das hängt vom Einzelfall ab, also deiner Behörde.

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Hier der TE:

Ich bin jetzt kein Fachmann in Personalfragen.

Bei uns war es so, dass Referenten mit entsprechender Berufserfahrung auch als E14 eingestellt wurden. Als dann nach einem Jahr die Verbeamtung anstand, wurden diese aber mit A13 verbeamtet. Die Stufen A13 bis A15 müssen in der Regel durchlaufen werden und können nicht übersprungen werden. Je nach Berufserfahrung wird man dann aber schneller zu A14 befördert.

Ob und wann man A15 wird, hängt von der Behörde ab. In einem Bundesministerium wird jeder früher oder später A15. Teilweise muss man jedoch gewisse Bedingungen erfüllen, wie z. B. zwei unterschiedliche Referate. Wie es in anderen Bundesbehörden ausschaut, weiß ich nicht. Aber vielleicht kann man sich mal im Haushaltsgesetz den Stellenplan anschauen. Dort sind ja die A13, A14 und A15-Stellen aufgeführt. Dann sieht man ja, wie groß das Beförderungspotential ist.

Bis A14 geht es normalerweise schnell, danach wird es eng. Deswegen stellt sich der Personalrat auch quer, wenn externe A15-Beamte in die Behörde versetzt werden sollen, weil diese dann den eigenen Leuten eine Planstelle wegnehmen. Wenn man wechseln will, dann am besten noch als A14er.

antworten
WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

wie viele stunden pro Woche arbeitest du wirklich? Grüße -das ist keine gemeine frage-

antworten
WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

WiWi Gast schrieb am 04.01.2022:

Hier der TE:

Ich bin jetzt kein Fachmann in Personalfragen.

Bei uns war es so, dass Referenten mit entsprechender Berufserfahrung auch als E14 eingestellt wurden. Als dann nach einem Jahr die Verbeamtung anstand, wurden diese aber mit A13 verbeamtet. Die Stufen A13 bis A15 müssen in der Regel durchlaufen werden und können nicht übersprungen werden. Je nach Berufserfahrung wird man dann aber schneller zu A14 befördert.

Ob und wann man A15 wird, hängt von der Behörde ab. In einem Bundesministerium wird jeder früher oder später A15. Teilweise muss man jedoch gewisse Bedingungen erfüllen, wie z. B. zwei unterschiedliche Referate. Wie es in anderen Bundesbehörden ausschaut, weiß ich nicht. Aber vielleicht kann man sich mal im Haushaltsgesetz den Stellenplan anschauen. Dort sind ja die A13, A14 und A15-Stellen aufgeführt. Dann sieht man ja, wie groß das Beförderungspotential ist.

Bis A14 geht es normalerweise schnell, danach wird es eng. Deswegen stellt sich der Personalrat auch quer, wenn externe A15-Beamte in die Behörde versetzt werden sollen, weil diese dann den eigenen Leuten eine Planstelle wegnehmen. Wenn man wechseln will, dann am besten noch als A14er.

Hallo TE,
ich möchte das von Dir Gesagte bestätigen. Ich habe nun ein Angebot der Behörde mit genau diesen Bedingungen (Einstieg in EG 14, Perspektive Verbeamtung nach 1 Jahr zunächst in A13).
Danke Dir.

antworten
WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Als Beamter arbeite ich im Durchschnitt 41 Stunden pro Woche.

Die gesamte Arbeitszeit wird erfasst. Es gibt mal Phasen, wo es stressiger ist und man mehr arbeitet. Aber dann im humanen Rahmen mehr. Also jetzt nicht mehr als 50 Stunden. Dann gibt es aber Phasen, wo ich weniger arbeite, so dass ich am Jahresende bei plus/minus Null bei den Überstunden rauskomme.

WiWi Gast schrieb am 26.02.2024:

wie viele stunden pro Woche arbeitest du wirklich? Grüße -das ist keine gemeine frage-

antworten
WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Da hat sich wohl wenig geändert. ;-)

Der Personalrat hat immer darauf gedrängt, direkt zu verbeamten. Auch um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2024:

Hier der TE:

Ich bin jetzt kein Fachmann in Personalfragen.

Bei uns war es so, dass Referenten mit entsprechender Berufserfahrung auch als E14 eingestellt wurden. Als dann nach einem Jahr die Verbeamtung anstand, wurden diese aber mit A13 verbeamtet. Die Stufen A13 bis A15 müssen in der Regel durchlaufen werden und können nicht übersprungen werden. Je nach Berufserfahrung wird man dann aber schneller zu A14 befördert.

Ob und wann man A15 wird, hängt von der Behörde ab. In einem Bundesministerium wird jeder früher oder später A15. Teilweise muss man jedoch gewisse Bedingungen erfüllen, wie z. B. zwei unterschiedliche Referate. Wie es in anderen Bundesbehörden ausschaut, weiß ich nicht. Aber vielleicht kann man sich mal im Haushaltsgesetz den Stellenplan anschauen. Dort sind ja die A13, A14 und A15-Stellen aufgeführt. Dann sieht man ja, wie groß das Beförderungspotential ist.

Bis A14 geht es normalerweise schnell, danach wird es eng. Deswegen stellt sich der Personalrat auch quer, wenn externe A15-Beamte in die Behörde versetzt werden sollen, weil diese dann den eigenen Leuten eine Planstelle wegnehmen. Wenn man wechseln will, dann am besten noch als A14er.

Hallo TE,
ich möchte das von Dir Gesagte bestätigen. Ich habe nun ein Angebot der Behörde mit genau diesen Bedingungen (Einstieg in EG 14, Perspektive Verbeamtung nach 1 Jahr zunächst in A13).
Danke Dir.

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Für eine direkte Verbeamtung müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Mit Master ohne BE auf diesem Niveau geht nur eine Einstellung als Angestellter.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2024:

Da hat sich wohl wenig geändert. ;-)

Der Personalrat hat immer darauf gedrängt, direkt zu verbeamten. Auch um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2024:

Hier der TE:

Ich bin jetzt kein Fachmann in Personalfragen.

Bei uns war es so, dass Referenten mit entsprechender Berufserfahrung auch als E14 eingestellt wurden. Als dann nach einem Jahr die Verbeamtung anstand, wurden diese aber mit A13 verbeamtet. Die Stufen A13 bis A15 müssen in der Regel durchlaufen werden und können nicht übersprungen werden. Je nach Berufserfahrung wird man dann aber schneller zu A14 befördert.

Ob und wann man A15 wird, hängt von der Behörde ab. In einem Bundesministerium wird jeder früher oder später A15. Teilweise muss man jedoch gewisse Bedingungen erfüllen, wie z. B. zwei unterschiedliche Referate. Wie es in anderen Bundesbehörden ausschaut, weiß ich nicht. Aber vielleicht kann man sich mal im Haushaltsgesetz den Stellenplan anschauen. Dort sind ja die A13, A14 und A15-Stellen aufgeführt. Dann sieht man ja, wie groß das Beförderungspotential ist.

Bis A14 geht es normalerweise schnell, danach wird es eng. Deswegen stellt sich der Personalrat auch quer, wenn externe A15-Beamte in die Behörde versetzt werden sollen, weil diese dann den eigenen Leuten eine Planstelle wegnehmen. Wenn man wechseln will, dann am besten noch als A14er.

Hallo TE,
ich möchte das von Dir Gesagte bestätigen. Ich habe nun ein Angebot der Behörde mit genau diesen Bedingungen (Einstieg in EG 14, Perspektive Verbeamtung nach 1 Jahr zunächst in A13).
Danke Dir.

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Zu meiner Zeit haben (nahezu) alle Ministerin zwei Jahre BE vorausgesetzt. Von daher hätte man dann auch direkt auf Probe verbeamten können.
Rechtsreferendariat oder auch Tätigkeit am Uni-Lehrstuhl wurde anerkannt.

WiWi Gast schrieb am 10.03.2024:

Für eine direkte Verbeamtung müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Mit Master ohne BE auf diesem Niveau geht nur eine Einstellung als Angestellter.

antworten
WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

Die Verbeamtung ins zweite Beförderungsamt (hd: A13) ist nach Laufbahnverordnung nicht erlaubt. Eine Verbeamtung nach A14 möglich. Hängt dann meist von individuellen Regelungen ab. Also wenn man in der Behörde nach X Jahren A13 automatisch A14 wird (Korridorbeförderung) dann verlangt man meistens vom Angestellten bei Verbeamtung auch diese X Jahre an vergleichbarer Tätigkeit wo anders. Ggf + 1-2 Jahre für Reg Ersatz. Da gibt’s aber keine gesetzlichen Regeln.

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WiWi Gast

1st year Beamter - Ask me anything

WiWi Gast schrieb am 11.03.2024:

Zu meiner Zeit haben (nahezu) alle Ministerin zwei Jahre BE vorausgesetzt. Von daher hätte man dann auch direkt auf Probe verbeamten können.
Rechtsreferendariat oder auch Tätigkeit am Uni-Lehrstuhl wurde anerkannt.

WiWi Gast schrieb am 10.03.2024:

Für eine direkte Verbeamtung müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Mit Master ohne BE auf diesem Niveau geht nur eine Einstellung als Angestellter.

Hm, wusste gar nicht dass es diese Option gibt. Mein zukünftiger AG (Bundesoberbehörde) bestand auf den Einstieg als Angestellter, Verbeamtung nach 1 Jahr möglich. Habe 12 Jahre BE und Master.

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