Arbeitslosengeld nach Studium
Ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung (SV-pflichtig) absolviert und ein Jahr SV-pflichtig gearbeitet. Wenn ich nun fertig bin mit dem Studium, kann ich dann Arbeitslosengeld (kein Hartz 4) beziehen?
antwortenIch habe vor meinem Studium eine Ausbildung (SV-pflichtig) absolviert und ein Jahr SV-pflichtig gearbeitet. Wenn ich nun fertig bin mit dem Studium, kann ich dann Arbeitslosengeld (kein Hartz 4) beziehen?
antwortenKlar. Das kann man immer. Leider aber wirst Du kein ALG I bekommen. Aber informiere Dich sicherheitshalber mal.
antwortenWichtig hierbei sind die letzten 2 Jahre. Wer innerhalb dieser letzten 2 Jahre mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat Anspruch auf ALG I.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html
(untere Tabelle)
Warum willst Du nach dem Studium kein ALG II beziehen (zumindest als Übergang)? Die laufenden Kosten (Miete, Krankenkasse, Lebensunterhalt) gehen weiter.
antwortenFür Hartz 4 hab ich zuviel gespart.
antwortenLounge Gast schrieb:
Für Hartz 4 hab ich zuviel gespart.
Pro Lebensjahr hat man einen Freibetrag von 150 Euro, also
150 x Alter in Jahren, der nicht angerechnet wird.
denk dran, dass du dich nicht rückwirkend arbeitslos melden kannst für ALG I. also sofort hin zum amt, damit die frist gewahrt ist. ablehnen können sie immer noch.
antwortenIch habe im letzten Jahr eine größere Summe beim Pokern gewonnen, für die aber noch nicht feststeht, ob diese versteuert werden muss. (FA hat schon angekündigt, dass sie Geld haben wollen, aber der Präzedenzfall ist noch nicht entschieden)
FALLS ich nach dem Studium nicht direkt einen Job bekommen sollte und FALLS ich ALG II für den Übergang beantragen möchte, verhindern diese Ersparnisse dann einen Bezug ?
Wenn das der Fall sein sollte und sich Jahre später herausstellt, dass ich den Betrag besteuern muss (und dann unter die Ersparnis-"Grenze" Falle), gibt es das ALG dann rückwirkend, sofern ich dies direkt nach dem Studium beantragt habe ?
:)
antwortenIch glaube da solltest du einen Steuer/Arbeitsrechtler beauftragen...
Konditola schrieb:
antwortenIch habe im letzten Jahr eine größere Summe beim Pokern
gewonnen, für die aber noch nicht feststeht, ob diese
versteuert werden muss. (FA hat schon angekündigt, dass sie
Geld haben wollen, aber der Präzedenzfall ist noch nicht
entschieden)FALLS ich nach dem Studium nicht direkt einen Job bekommen
sollte und FALLS ich ALG II für den Übergang beantragen
möchte, verhindern diese Ersparnisse dann einen Bezug ?Wenn das der Fall sein sollte und sich Jahre später
herausstellt, dass ich den Betrag besteuern muss (und dann
unter die Ersparnis-"Grenze" Falle), gibt es das
ALG dann rückwirkend, sofern ich dies direkt nach dem Studium
beantragt habe ?:)
Warum bitte willst du ALG beantragen, wenn du die Kohle aus deinem Pokergewinn hast? Frage ich mich jetzt wirklich.
Ist meiner Meinung nach pure Schmarotzerei. Brauch erstmal deine Kohle auf und dann kannst du weiter sehen!
Also um das klarzustellen: Ich möchte definitiv kein ALG beantragen, wenn ich meine Gewinne denn auch behalten darf. Ich möchte mich nur für den Fall absichern, dass ich die Gewinne aufzehre und dann Jahre später eine Steuernachzahlung kommt, die ich dann nicht mehr bezahlen kann! Sorry falls das anders rübergekommen sein sollte!
Meine Frage war ja gerade, ob ich das ALG im Falle einer Steuernachzahlung (nach der kein Geld mehr übrig bliebe) auch rückwirkend erhalten würde, sofern ich es nach dem Studium beantragt hätte.
antwortenZur Zeit bist du nicht ALG II berechtigt! Solltest du ne Steuernachzahlung bekommen, kannst du dann ALGII beantragen, allerdings natürlich nicht rückwirkend. Du hast das Geld ja JETZT! Kommt ne Steuernachzahlung, würde ich Ratenzahlung vereinbaren und dann ALG II beantragen. ALG II ist keine Versicherungleistung, du hast also nur bei realem BEDARF Anspruch. BEDARF hast du zur Zeit nicht, deshalb würde dein Antrag negativ beschieden werden. Anspruch regelt sich aus dem Zuflussprinzip, dass heißt, du würdest aus dem Bezug fallen, wenn Geldzufluss ersichtlich ist, genauso ist es anders herum. Realer Abfluss und daraus folgende Mittelknappheit berechtigen dich erst ab genau diesem Zeitpunkt zu evtl. ALGII-Bezug.
Grüße
Lounge Gast schrieb:
antwortenIch habe vor meinem Studium eine Ausbildung (SV-pflichtig)
absolviert und ein Jahr SV-pflichtig gearbeitet. Wenn ich nun
fertig bin mit dem Studium, kann ich dann Arbeitslosengeld
(kein Hartz 4) beziehen?
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Wie gesagt, ich möchte wirklich keine 'gratis'-Leistungen irgendeiner Art beziehen, sondern lediglich zusehen, dass ich im worst case Szenario (Steuernachzahlung nach 2 Jahren, bei dem sich die Zinsen alleine auf mehrere Hundert Euro pro Monat belaufen) nicht auch noch selbst für eine eventuelle Arbeitslosigkeit zwischen Studium und Job aufkommen muss.
Geht aber anscheinend nicht, c'est la vis :/
P.s.: Eine Ratenzahlung würde ziemlich sicher nicht in Frage kommen, da mein zukünftiges Gehalt in keinem Verhältnis zu der Steuersumme stünde.
antworten"P.s.: Eine Ratenzahlung würde ziemlich sicher nicht in Frage kommen, da mein zukünftiges Gehalt in keinem Verhältnis zu der Steuersumme stünde"
Ähm, ich glaube, das stimmt so nicht.... Stundungsanträge für Steuernachzahlungen sind nicht an Einkunftsnachweise gebunden. Man muss natürlich realistische Raten anbieten. Versuchen würde ichs trotzdem.... kann ja nicht schaden.
antwortenWer nach zwei Jahren Elternzeit arbeitslos wird, muss mit weniger Arbeitslosengeld rechnen. Hierauf weist der Arbeitsrechtler Sebastian Trabhardt hin. Das Arbeitslosengeld wird nach der Elternzeit nicht nach dem letzten Gehalt, sondern nach einem fiktiven Bemessungsentgelt berechnet.
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