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Berufseinstieg: Wo & WieBeamte

Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

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WiWi Gast

Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Hallo zusammen.

Weiß jemand von euch, ob man sich als Beamter auf unbestimmte Zeit (unbezahlt) beurlauben lassen kann, um für beispielsweise 2 bis 3 Jahre in die freie Wirtschaft zu gehen?
Der Hintergrund ist, dass ich gerne das StB-Examen machen würde und dafür Berufserfahrung benötige.

Die zweite Alternative wäre, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln und dann die erforderten 16 Std pro Woche, für mind. 2 Jahre, in der Steuerberatung zu arbeiten.

Ist dies möglich oder ist sowas verboten?

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Du kannst auch als Beamter bei entsprechender Tätigkeit StB werden.

Insgesamt stellt sich mir aber die Frage wozu, wenn du ja im Endeffekt eh nicht als solcher Arbeiten möchtest? Vmtl. wirst du im Anschluss auch nicht die nötige Freistellungserklärung für den Syndikus bekommen, wenn du eben nicht bereits eine entsprechende Tätigkeit ausführst.

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Das StB-Examen soll mein Ass im Ärmel sein, falls ich vom gehobenen Dienst nicht in den höheren aufsteigen kann... Mit Steuern habe ich aktuell beruflich nichts am Hut...
Daher muss ich irgendwie die 16 std pro Woche im Steuerbereich bekommen, damit ich die Prüfung ablegen kann.

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Als Finanzbeamter wirst Du niemals eine Tätigkeit bei einem StB genehmigt bekommen. Das ist ja die Definition von Interessenkonflikt.

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Sieh Dir einfach das Beamtenrecht im Internet an. Das geht natürlich nicht! Beurlaubung geht eigentlich nur, wenn das im Interesse des Dienstherrn liegt. Ist bei Dir nicht der Fall. Was glaubst Du wohl, wie viele Beamte sich gerne hätten beurlauben lassen, um in der Industrie mehr zu verdienen??? Das will der Arbeitgeber Staat auf gar keinen Fall ermöglichen!

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen.

Weiß jemand von euch, ob man sich als Beamter auf unbestimmte
Zeit (unbezahlt) beurlauben lassen kann, um für
beispielsweise 2 bis 3 Jahre in die freie Wirtschaft zu gehen?
Der Hintergrund ist, dass ich gerne das StB-Examen machen
würde und dafür Berufserfahrung benötige.

Die zweite Alternative wäre, von Vollzeit auf Teilzeit zu
wechseln und dann die erforderten 16 Std pro Woche, für mind.
2 Jahre, in der Steuerberatung zu arbeiten.

Ist dies möglich oder ist sowas verboten?

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Wer sagt denn, dass ich Finanzbeamter bin? 8-O

Dann bleibt halt nur noch die Möglichkeit in Teilzeit zu wechseln und entsprechend Berufserfahrung in der Steuerberatung zu sammeln...

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Naja, inwieweit ein A14-Beamter in "der Industrie" mehr verdienen kann, lassen wir mal dahingestellt...

Lounge Gast schrieb:

Sieh Dir einfach das Beamtenrecht im Internet an. Das geht
natürlich nicht! Beurlaubung geht eigentlich nur, wenn das im
Interesse des Dienstherrn liegt. Ist bei Dir nicht der Fall.
Was glaubst Du wohl, wie viele Beamte sich gerne hätten
beurlauben lassen, um in der Industrie mehr zu verdienen???

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Bei ner 40std-Woche wohlgemerkt...

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Die Teilzeittätigkeit muss erst mal genehmigt werden. Bei Kinderbetreuung u.s.w meistens kein Problem. Ansonsten aber nicht selbstverständlich. Eine Nebenbeschäftigung muss genehmigt werden. Im Steuerbereich keine Chance für einen Beamten!

Lounge Gast schrieb:

Wer sagt denn, dass ich Finanzbeamter bin? 8-O

Dann bleibt halt nur noch die Möglichkeit in Teilzeit zu
wechseln und entsprechend Berufserfahrung in der
Steuerberatung zu sammeln...

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Natürlich gibt es da viele Möglichkeiten. Eher nicht für Wiwis, aber es gibt auch viele Beamte, die eine gute technische Ausbildung haben. Die könnten tatsächlich deutlich mehr verdienen.

Lounge Gast schrieb:

Naja, inwieweit ein A14-Beamter in "der Industrie"
mehr verdienen kann, lassen wir mal dahingestellt...

Lounge Gast schrieb:

Sieh Dir einfach das Beamtenrecht im Internet an. Das geht
natürlich nicht! Beurlaubung geht eigentlich nur, wenn
das im
Interesse des Dienstherrn liegt. Ist bei Dir nicht der
Fall.
Was glaubst Du wohl, wie viele Beamte sich gerne hätten
beurlauben lassen, um in der Industrie mehr zu
verdienen???

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Wie schon erwähnt - die Beamten mit der "guten technischen Ausbildung" auf einem A13 oder A14 Posten sehen nur, dass der Angestellte beim Daimler (oder sonstwo in der "freien Wirtschaft") angeblich erheblich mehr verdient.

Sehen sie denn auch, dass er deutlich mehr arbeitet?
Sehen sie auch, dass er keine 3000 Euro Pension erhält?

Lounge Gast schrieb:

Natürlich gibt es da viele Möglichkeiten. Eher nicht für
Wiwis, aber es gibt auch viele Beamte, die eine gute
technische Ausbildung haben. Die könnten tatsächlich deutlich
mehr verdienen.

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Als Beamter hast du schon ein Recht auf Teilzeit. Allerdings solltest du gucken, welche Bedingungen es da gibt. Kinderbetreuung logisch sofort aber eine Nebenberuflichkeit -eher weniger.

die Nebenberuflichkeit musst du deinem Dienstherren auch melden, da es dein Hauptjob ist. Der muss das dann genehmigen, wegen evtl. Interessenskonflikt (gerade bei Beamten), Beeinträchtigung des Hauptjobs durch die Nebentätigkeit (Überlastung, Krankheit, etc.)
Du kannst ein Sabbatjahr beantragen (ein Jahr voll arbeiten bei halben Gehalt und dann ein Jahr nicht arbeiten bei halben Gehalt zum Beispiel) Ob du darin dann einem echten Job nachgehen darfst weiß ich nicht genau, aber denke das wird auch nicht so einfach gehen.

Stell dir vor alle Beamten würden auf Teilzeit machen, um einem evtl. lukrativeren Nebenjob nachzugehen. Dann bräuchten wir ja theoretisch doppelt so viele Personen(Beamte) für die gleichen Aufgeben. Und wenn es schlecht läuft wollen alle wieder Vollzeit Beamter sein... nicht soo wirklich im Sinne des Erfinders! ;-)
Ich verstehe auch deine Intension nicht so richtig!! Du bist Beamter (schon mal ganz gut) Bist anscheinend kein Finanzbeamter. Hast in deinem jetzigen Tätigkeitsfeld nichts "am Hut"!! wieso denn dann unbedingt diese StB-Examen-Ding?? das macht doch irgendwie keinen Sinn! Denke du hängst da Gedanklich irgendwie fest.
Son paar Tage Berufserfahrung als StB sind doch nicht wirklich en Ass im Ärmel! Da verlierst du doch gegen jeden aus der Praxis. Glaube nicht, dass das ein Stich bei einer Stellenbesetzung sein wird, wen wirklich ein StB benötigt wird.

Wenn du noch kein Studienabschluss hast, der dich für den höheren Dienst qualifiziert, mach doch einen Nebenberuflich! Das geht immer und wird auch meistens vom AG gefördert, Bildungsurlaub und so. Außerdem kannst du dich in eine Richtung entwickeln, die dir vllt eher zusagt als Steuern. Evtl kannst du mit deinem AG auch einen konkreten Entwicklungsweg hin zu einer Stelle in höheren Dienst ausmachen.
Einfach mal den Vorgesetzen fragen. Eigenmotivation kommt meist gut an :-)

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Die realen Arbeitszeiten in der Industrie sind bei den Tarifbeschäftigten in der Industrie schon immer geringer als bei den Beamten. Das ist auch beim Daimler und anderen Dax-Konzernen so. Beim Daimler gibt es junge Ingenieure, die mit 50k und einer 37 Stundenwoche anfangen. Sofern Überstunden anfallen werden die im Tarifbereich auch bezahlt. Bei den Beamten normalerweise nicht. Ausnahme ist meistens die Polizei, da wird bezahlt. Die Altersversorgung bei den Konzernen ist nicht schlechter, oft auch besser. Man muss da die Summe aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente betrachten. Liegt oft über dem Beamtenniveau. Einige meiner ehemaligen Studienkollegen sind in der Autoindustrie. Da würde niemand für ein A14-Gehalt 40 Wochenstunden arbeiten wollen.

Lounge Gast schrieb:

Wie schon erwähnt - die Beamten mit der "guten
technischen Ausbildung" auf einem A13 oder A14 Posten
sehen nur, dass der Angestellte beim Daimler (oder sonstwo in
der "freien Wirtschaft") angeblich erheblich mehr
verdient.

Sehen sie denn auch, dass er deutlich mehr arbeitet?
Sehen sie auch, dass er keine 3000 Euro Pension erhält?

Lounge Gast schrieb:

Natürlich gibt es da viele Möglichkeiten. Eher nicht für
Wiwis, aber es gibt auch viele Beamte, die eine gute
technische Ausbildung haben. Die könnten tatsächlich
deutlich
mehr verdienen.

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Du scheinst auch kein Beamter zu sein, sonst würdest Du nicht solche Behauptungen aufstellen. Natürlich gibt es kein Recht auf Teilzeit. Weshalb sollte ein Dienstherr eine Weiterbildung in der Freizeit (hat nichts mit nebenberuflich zu tun) fördern? Da hat er grundsätzlich kein Interesse dran. Die Auswahl der Kandidaten für den höheren Dienst läuft vollkommen anders. Als Aufsteiger aus dem gehobenen Dienst braucht man zunächst überhaupt keinen Master. Wichtig sind exzellente weit überdurchschnittliche Beurteilungen. Dann kann man für den Aufstieg vorgeschlagen werden. Voraussetzung ist auch ein entsprechendes Dienstalter und das Erreichen eines Beförderungsamtes, zB. A11. Von wegen "Uni-Master und dann Aufstieg in den höheren Dienst" sind nur Illusionen von Studenten, die die Realität des ÖD nicht kennen.

Lounge Gast schrieb:

Als Beamter hast du schon ein Recht auf Teilzeit.

Wenn du noch kein Studienabschluss hast, der dich für den
höheren Dienst qualifiziert, mach doch einen Nebenberuflich!
Das geht immer und wird auch meistens vom AG gefördert,
Bildungsurlaub und so. Außerdem kannst du dich in eine
Richtung entwickeln, die dir vllt eher zusagt als Steuern.
Evtl kannst du mit deinem AG auch einen konkreten
Entwicklungsweg hin zu einer Stelle in höheren Dienst
ausmachen.
Einfach mal den Vorgesetzen fragen. Eigenmotivation kommt
meist gut an :-)

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Was mich ein bisschen an Deinen Plänen wundert: Du möchtest den Aufstieg vom gD zum hD machen. Geht das so einfach bei Euch?

In meinem Ressort werden die Kandidaten für den Aufstieg extrem selektiert. Das sind pro Jahrgang eine Handvoll. Wie möchtest Du mit Tz (oder gar beurlaubt) in die engere Auswahl kommen?

Auch für mich scheint der Weg in den hD für Dich ein Masterstudium zu sein. Dein "Ass" ist mE nicht zielführend und wenn, dann sehr zeitaufwändig; bedenke auch die Durchfallquoten in der StB-Prüfung.

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Nach dem TzBfG und BEEG hat jeder AN Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn gewissen Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise mind. 15 MA im Unternehmen... Diese Voraussetzungen sind beim Bund alle erfüllt...

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Ein Beamter ist kein Arbeitnehmer!

Lounge Gast schrieb:

Nach dem TzBfG und BEEG hat jeder AN Anspruch auf
Teilzeitarbeit, wenn gewissen Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispielsweise mind. 15 MA im Unternehmen... Diese
Voraussetzungen sind beim Bund alle erfüllt...

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

"Teilzeitbeschäftigung wird zugelassen

  • auf Antrag des Beamten oder der Beamtin und nach Ermessensentscheid des Dienstherrn, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen (§ 91 BBG)."

Das bedeutet also, kein absoluter Anspruch darauf, Teilzeit genehmigt zu bekommen. Es liegt im Ermessen des Dienstherrn.

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen.

Weiß jemand von euch, ob man sich als Beamter auf unbestimmte
Zeit (unbezahlt) beurlauben lassen kann, um für
beispielsweise 2 bis 3 Jahre in die freie Wirtschaft zu gehen?
Der Hintergrund ist, dass ich gerne das StB-Examen machen
würde und dafür Berufserfahrung benötige.

Die zweite Alternative wäre, von Vollzeit auf Teilzeit zu
wechseln und dann die erforderten 16 Std pro Woche, für mind.
2 Jahre, in der Steuerberatung zu arbeiten.

Ist dies möglich oder ist sowas verboten?

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

--> Alles Folgende gilt wenn es NICHT im Zusammenhang mit Kindern/ Pflege/ Familie steht. Dann hat man nach meiner Erfahrung im ÖD jeden Trumpf und kann so gut wie alles durchsetzen. Ansonstens gilt:

zum Thema Recht auf Teilzeit: bla bla "wenn dem keine dienstlich notwendigen Gründe entgegen stehen" so oder so ähnlich heißt es wohl im Gesetz. Damit hat der Dienstherr recht freie Hand ob er das tatsächlich genehmigt.

zum Thema Beurlaubung: Es liegt im Ermessen des Dienstherren. Ich wurde mal für 3 Jahre beurlaubt ohne Bezüge. Allerdings nicht im dienstlichen Interesse, sondern aus privaten Gründen. Das hat besoldungsrechtlich und laufbahntechnisch den Nachteil, dass diese Zeit auf nichts angerechnet wird. Aber: Es ging. 3 Jahre raus und dann kam ich wieder zurück.
Mitterlweile bin ich A14 auf 90% (41 Stundenwoche aber 55 Urlaubstage im Jahr) und auch die Teilzeit war kein Problem. Problem wäre es eher, wenn ich nun plötzlich auf 100 zurück wollte.

Allerdings: Ich habe in der Zeit nicht gearbeitet, sondern im wesentlichen Urlaub gemacht und private Projekte verfolgt. Hätte ich gearbeitet wäre das genehmigungspflichtig. Bin ich letztens entweder in Bundesbesoldungsgesetz oder im Beamtengesetz drüber gestolpert. Leicht nachzulesen, denn im Gegensatz zu anderen Dingen ist dieses Juristenzeug tatsächlich unmissverständlich.

Insofern mein Rat: Sprich mit Deinem Vorgesetzt und solltest Du einen Draht haben auch mit dessen Vorgesetzten (da gilt es dann aber Fingefühl zu haben! Grds. rate ich davon ab den Dienstweg nicht einzuhalten, aber wenn es menschelt dann sollte man es auch nutzen, wenn sich mal eine informelle Situation ergibt.) über Deine Pläne zur Beurlaubung. In Behörden ist letztendlich alles nur Gekungel, auch wenn zig Gesetze und Verordnungen den Anschein erwecken sollen, alles sei geregelt und transparent. Ober sticht unter. Wenn Dein Oberchef zum Hörer greift und in der Personalabteilung anruft und sagt er hätte Person x gerne auf Planstelle y - dann läuft das im Normalfall. Und ähnlich sieht es mit der Beurlaubung aus.

An gewisser Stelle ist dann aber doch Ende mit dem Ermessensspielraum: Wenn Du während des Urlaubs dann im Steuerbereich arbeiten willst - das bekommst du nie und nimmer genehmigt. Es sei denn Du arbeitest zufällig innerhalb der Behörde dort, wo das genehmigt wird oder hast sehr gute Beziehungen dorthin... glaube ich aber nach dem was Du schreibst eher nicht.
Für einen Master während der Beurlaubung würde die Beurlaubung aber sicher reichen.

Dann würde ich aber eher Teilzeit und (oder) Master an der Fernuni empfehlen. Allerdings, wie schon geschrieben, der Aufstieg vom gD in den hD ist nicht einfach damit getan, dass man einen Master hat. Nach meinen Erfahrungen kann das ein 10-Jahresprojekt sein... Es sei denn man hat die Unterstützung aus der Hierarchie... hab auch schon erlebt dass einfach eine Planstelle geschaffen wurde, das nicht mal intern ausgeschrieben wurde sondern aus der gleichen Gruppe ein gehobener zum höheren Diener auf diese Stelle gewuppt wurde (vorher seinen Master an der Fernuni gemacht).

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Die Sache ist, dass es für mich nicht in frage kommt im gD zu verbleiben. Ich habe einen ziemlich komplizierten Lebenslauf und musst mir ziemlich den A... aufreißen, damit ich dahin komme wo ich jetzt stehe. Da will ich mich nicht mit einem 0-8-15-Gehalt aus dem gD abspeisen lassen... Jedenfalls nicht auf dauer... Daher die Alternative mit StB-Vorbereitung als "notlösung".

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Das würde ich an Deiner Stelle mal mit einem Psychologen besprechen. Die meisten Mitarbeiter im ÖD sind im gehobenen Dienst und werden es niemals in den höheren Dienst schaffen. Auch im gehobenen Dienst gibt es anspruchsvolle Tätigkeiten, die bei kleineren Behörden auch in den Leitungsbereich gehen. Der normale Mitarbeiter im gehobenen Dienst macht das Abitur und dann einen Bachelor. Dazu kommt dann noch in vielen Fällen die Laufbahnausbildung.

Was zeichnet Dich besonderes aus, dass Du glaubst, damit nicht zufrieden sein zu können? Nur weil Du evtl unter irgendwelchen Zwangsvorstellungen oder Komplexen leidest, prädestiniert Dich das garantiert nicht für eine leitende Funktion. Darauf läuft es in den meisten Fällen beim höheren Dienst außerhalb des Lehrerbereichs hinaus. Ganz im Gegenteil, bei der Personalauswahl für den höheren Dienst sind die Anforderungen an die Kandidaten eher sehr hoch. Auf jeden Fall sind sie deutlich höher als für den gehobenen Dienst. Im Rahmen einer solchen Auswahl wird man versuchen, ungeeignete Kandidaten auszusieben. Da könntest Du wohl dazu gehören. Das beste wäre es wohl, wenn Du überhaupt keine Zeit im ÖD verschwendest, sondern sofort eine Karriere in der freien Wirtschaft in Angriff nimmst.

MfG, A15-Laufbahnbeamter

Lounge Gast schrieb:

Die Sache ist, dass es für mich nicht in frage kommt im gD zu
verbleiben. Ich habe einen ziemlich komplizierten Lebenslauf
und musst mir ziemlich den A... aufreißen, damit ich dahin
komme wo ich jetzt stehe. Da will ich mich nicht mit einem
0-8-15-Gehalt aus dem gD abspeisen lassen... Jedenfalls nicht
auf dauer... Daher die Alternative mit StB-Vorbereitung als
"notlösung".

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

An den A15-Laufbahnkollegen:

woher kommt diese Arroganz? Nach meiner Erfahrung hat der hD in der Praxis einer großen (!) Behörde auch nichts mit Führungspositionen zu tun - und ich bin kein Lehrer, glaube eher dass es gerade dort so sein sollte, aber das ist ein anderes Thema - sondern ist meistens eine ganz normale Sachbearbeitertätigkeit. Ich habe eine Zeit lang mit A14 den gleichen Job gemacht, wie ein Kollege mit A11. Exakt den gleichen. Und eine Kollegin war annodazumal in einer Leitungsfunktion, hat sich dort als unfähig herausgestellt und macht nun mit A15 den gleichen Job, den wir beide gemacht haben. Dann hatten wir noch einen EdeKa-Fall (Ende der Karriere) in der Gruppe, sprich Sachbearbeiter, A15, Anfang 50, Null-Bock, keine Lust, mäßiges Fachwissen. Wenn man sich die Gehaltsspanne ansieht, dann darf man schon fragen, ob die Arroganz (und auch die Ehrfurcht manchmal, wenn es in die andere Richtung geht) zwischen den Laufbahnen gerechtfertigt ist.

Ich finde, dass der gD ziemlich arm dran ist. Da wird die ganze Arbeit abgeladen, die keiner machen will und die Besoldung ist mäßig. Dabei sitzen dort oft die Motiviertesten. Ich sehe aber auch: Alle in den hD geht auch nicht, dann wäre Deutschland wohl endgültig pleite :) Zum Glück gibts seit nicht allzu langer Zeit massig arbeitswillige und billige Akademiker-Arbeitskräfte mit berufsqualifizierendem Abschluss einer Universität ;) Zum Arbeitssklaven herangezogen und stolz sind sie auch noch auf sich, wenn sie frisch von der Uni kommen - hat man sauber hinbekommen, aber mir solls recht sein.

Na gut, kann man sagen, das sind die Wirren des ÖD mit denen man leben muss und die es in der privaten Wirtschaft ebenso gibt (wie ich annehme).

Ein anderer Punkt ist aber, dass ich es grundsätzlich begrüßenswert finde, wenn jemand Ziele und Pläne hat, so wie der TE und sich erkundigt, wie man das am besten anstellt oder was davon erreichbar ist. Mehr erreichen zu wollen würde ich nicht als eine Eigenschaft sehen, die aus Komplexen resultiert, sondern als ein Ausdruck von Motivation und Zielstrebigkeit. Ja, mit diesen Eigenschaften ist man im ÖD nicht unbedingt gut aufgehoben. Dort zählen nach meiner Erfahrung eher Gleichmut, Geduld und Agonie, aber es ist doch schön, wenn es auch noch andere gibt ;)

Und wie angedeutet, ich habe genug Flaschen im hD gesehen, dass es genug Gründe gibt, an den Auswahlverfahren zu zweifeln.

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Ich komme aus dem gD einer Landesfinanzverwaltung, habe nebenbei meinen Assessor iur erworben und bin dann in den höheren Dienst gewechselt. Inzwischen habe ich die Besoldungsstufe A14 und kann die Ansichten des TE nicht nachvollziehen.

Aus meiner Sicht gibt es im gD anteilsmäßig mehr Flaschen, die m.E. nicht einmal in dieser Laufbahn etwas zu suchen haben. Meine Kollegen aus dem hD haben bei Berufseinstieg natürlich nicht die Praxiserfahrung wie ein langjähriger (und vielleicht auch motivierter) Kollege aus dem gD. Dennoch sind sie besser fur die Position geeignet, weil es meiner Erfahrung im hD eben nicht mehr um "Sachbearbeiter-Tätigkeiten" geht. Naturlich sitzen noch genug hD in der Rechtsbehelfsstelle etc. und machen nichts anderes. Die meisten enden aber als Sachgebeitsleiter, Amtsleiter etc. Und da finde ich es als gD schon etwas arrogant, zu postulieren, dass man das ohne Zusatzausbildung mal eben so aus dem Ärmel schüttelt.

Die Aubildung zum gD hat sich in den letzten Jahren nur wenig geändert. Regelmäßig drei Jahre, wovon 1,5 - 2 Jahre an irgendeines "FH" des Landes gemacht werden. Zum Abschluss schreibt man einen lächerlichen Aufsatz und nennt sich dann "Diplom-Finanzwirt". Zu allem Übermaß ziehen die Leute dann noch über dierichtigen Akademiker her (siehe Uni-Absolventen ;-))

Die Leute aus dem gD sollten sich mal klar machen, dass sie vielleicht zwei Lehrgänge mehr als der mD gemacht haben und genau das ist das Maß an Qualifikation, das ihr dem mD voraus habt. Nebenbei kenne ich genug mD-Beamte, die den Großteil des gD in die Tasche stecken und vor knapp einem Jahr hat mich ein Finanzanwärter doch tatsächlich gefragt, ob er nach Abchluss der Ausbildung dann sofort in den hD wechseln kann. Er ist dann ja Akademiker... Ich muss immer noch lachen, wenn ich daran denke!

Soll kein Angriff gegen dich sein und ich will auch nicht abstreiten, dass du ein Guter bist aber eines wirst du in den Augen eines Uni-Absolventen niemals sein: Ein Akademiker!

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Öhm....wenn ich das hier lese: Sachbearbeiter mit A14/A15 *lol*. Klar gibt's das, aber sowas kenn ich eigentlich überwiegend aus Ministerien.
Arbeite selber in einer mittelgroßen Landesbehörde und dort sind nur nahezu ausschließlich die Führungskräfte Beamte. Und das sieht dann so aus, dass die Referatsleiter eher A11/A12 sind und die Abteilungsleiter A13/A14. Die Abteilungsleiter haben dann aber auch so ca. 40-60 Untergebene.

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Realitätsfremde hD-Fuzzis unterwegs hier...

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

@ 2. Poster vom 04.01.:

Du scheinst ja N U L L Ahnung zu haben...
Du weißt schon, dass Dipl.-Finanzwirte in der Wirtschaft (Steuerbereich) die gefragtesten Personen überhaupt sind?

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Stimmt... Habe keine Ahnung, arbeite ja erst seit 14 Jahren im gD/hD... Dass die Leute in der Wirtschaft gefragt sind, bezweifle ich gar nicht. Dass sie sich selbst als Akademiker bezeichnen, finde ich eher lächerlich.

Die sollen ja auch alle gerne eine. 40k-Job in der "Wirtschaft" annehmen. Geeignet für den hD sind sie deshalb trotzdem nicht.

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Genau... Sind keine Akademiker.. Den Titel "DIPLOM-Finanzwirt" hat man ihnen sicherlich aus Ironie verliehen, damit man regelmäßig was zu lachen hat.

Echt abenteuerlich, was sich manche Leutchen hier einbilden, wer sie sind und was se können... Weil man angeblich Jura studiert hat...
Selbst wenn. Du bist einer von Unmengen an Juristen. Schlag mal die Gelben Seiten auf und guck Die den Überfluss an Juristen an...
Und dann überleg Dir nochmal ob du wirklich so toll bist...

Dann würde ich lieber Diplom-Finanzwirt und danach Steuerberater werden, als Anwalt...

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Na ja, ob das hier mal alles so stimmt.

Wenn du im gehobenen Dienst warst, heißt dies entweder:

Bachelor an der FH oder Uni
ODER
Diplom an der FH
ODER
Verwaltungsstudiengang (was du hier so verteufelst...)

Dann frage ich mich, wie kommt man von einem Bachelor einer FH zum zweiten Staatsexamen und das scheinbar NEBENBERUFLICH...

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Genau... Diplom Finanzwirt und nebenbei Volljurist geworden. Und nachdem ich eine richtige universitäre Ausbildung durchlaufen habe, bin ich noch mehr der Meinung, dass das "Studium" zum gD ein Witz ist. Nicht, weil es nicht schwer ist, sondern weil es die Anforderungen an eine akademische Laufbahn nicht erfüllt.

Als Finanzanwärter würde ich die ganze Zeit für das "Studium" bezahlt. Außerdem gab es während der "Studieneinheiten" Anwesenheitspflicht und das beißt sich geradezu mit einer universitären Ausbildung.

Jetzt schauen sich alle gD'ler bitte noch einmal ihre Vorgesetzten kurz vor dem Ruhestand an und behaupten ernsthaft, dass das auch alles "Akademiker" sind. Ach nein... Die haben ja keine zwanzig Seiten Diplomarbeit geschrieben... ! Die haben nahezu die gleiche Ausbildung durchlaufen wie wir und genau das hat man als gD'ler vorzuweisen: Eine Ausbildung, währenddessen man durch die Abwertung der deutschen Studienstandards nach Bologna jetzt inzwischen ein "Diplom" bekommt... Und das schlimmste daran ist nunmal, dass die ganzen gD'ler der Meinung sind, sie haben das gleiche vorzuweisen, wie Uni-Absolventen... Stimmt leider nicht und wenn ihr ehrlich seid, wisst ihr das!

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Also ich war an einer FH und danach Master in WiWi an einer Uni...

Ganz ehrlich... FH ist brauchbarer... Uni war enorm viel heiße Luft und blabla. Viel unnötige Theorie.
Beispielsweise in Rechnungslegung... Statt sich um das wesentliche zu kümmern, wird über Schmalenbach und Co philosophiert...
Manchmal kam ich mir vor wie im Geschichtsunterricht.
Verstehst du DAS als Begründung sich "Akademiker" schimpfen zu dürfen?

Oder sind M.Sc. (Uni) in WiWi auch keine Akademiker aus Sicht eines Beamten im hD?

Und na ja, hört sich abenteuerlich an, dein Werdegang...
Diplom-Finanzwirt, dann NEBENBERUFLICH Jura...
Wie vertragen sich Vorlesungen zu Tageszeiten mit einem Vollzeitjob zu Tageszeiten?

Warste mit 40 fertig?

antworten
WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Der Threat driftet grad gewaltig ab und liegt in der Intonation partiell daneben. Zudem bezweifel ich, dass der gemeine WiWi den Unterschied zwischen gD und hD kennt...

Vielleicht können wir uns auf folgendes einigen: Es gibt "Sachgebiete" - überwiegend wohl in der vollziehenden Verwaltung - in denen der gD kraft praxisnaher Ausbildung (FH-Studium) im Vergleich zum hD immer etwas mehr Erfahrung mitbringt. Dies nicht zuletzt, da Angehörige des hD öfter die Dienstposten wechseln.

In anderen Aufgabengebieten - zum Beispiel in der ministeriellen Verwaltung - ist ein wissenschaftlicher Hintergrund hingegen für die Anforderungen klar von Vorteil.

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Ich bin der "gemeine Wiwi" und wechsel demnächst in den hD...

Insofern kenne ich mich mit gD und hD aus...

antworten
WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Für klassische Verwaltung ganz zutreffend. Es gibt aber auch noch andere Laufbahnen, z.B. im technischen Bereich. Da ist dann "wissenschaftlich" eher noch wichtiger als im Verwaltungsbereich. FH war schon immer eine Schmalspurausbildung, gerade auch bei den Ingenieuren. Es steht zu befürchten, dass es jetzt mit Bologna auch im Uni-bereich so läuft.

Lounge Gast schrieb:

Der Threat driftet grad gewaltig ab und liegt in der
Intonation partiell daneben. Zudem bezweifel ich, dass der
gemeine WiWi den Unterschied zwischen gD und hD kennt...

Vielleicht können wir uns auf folgendes einigen: Es gibt
"Sachgebiete" - überwiegend wohl in der
vollziehenden Verwaltung - in denen der gD kraft praxisnaher
Ausbildung (FH-Studium) im Vergleich zum hD immer etwas mehr
Erfahrung mitbringt. Dies nicht zuletzt, da Angehörige des hD
öfter die Dienstposten wechseln.

In anderen Aufgabengebieten - zum Beispiel in der
ministeriellen Verwaltung - ist ein wissenschaftlicher
Hintergrund hingegen für die Anforderungen klar von Vorteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Ich hoffe mal, dass diese tlw. doch sehr aroganten "hDler" hier nicht meine Kollegen werden...

Eine Grundsatzdiskussion über die (wissenschaftliche) Qualität des Studiums an FH und Uni war auch nicht Intention des Erstellers. Es hat beides Vor- und Nachteile und eine Uni bildet eben idR. für die Wissenschaft aus (s.o. "blabla" - es wird eben erwartet, dass über die reine Anwendung von Rezepten hinausgedacht wird. Im Bereich Jura: der Diplom-Verwaltungswirt hat eben die gängigste vertretbare Lösung gelernt und wendet sie auf variierte Fälle an, ein Jurist hat im Studium (hoffentlich) auch mal ernst über den Sinn und Zweck der Norm, der breiten Auswirkungen und möglicher Alternativen nachgedacht. Diese Fähigkeiten sind in einer rechtsanwendenden Behörde nur bedingt gefragt, im Ministerium dann schon eher). Die Aroganz mancher hDler hier kann ich auch nicht nachvollziehen. Z.B. in einem Finanzamt ist man im hD auf Teufel-komm-raus auf den gD angewiesen. Der gD hat das Fachwissen und die Erfahrung. Der hD ist vielmehr mit Führungsaufgaben und den Fällen, die eine schwirige Ermessensentscheidung beinhalten befasst. Man braucht beides, gD und hD (und wer "seinen" gD pauschal für dumm und schwachmatisch hält, dem wünsche ich viel Glück in der zukünftigen Beamtenkarriere und mich macht sowas immer traurig, dass man Beamte so schlecht wieder lost wird)!

Zum Thema: Beurlaubung für eine solch umfassende Nebentätigkeit sehe ich auch eher als schwierig an. Wenn du dir aber mehr Wege in den hD schaffen willst, dann mach dich in den für dich geltenden Gesetzen schlau. In manchen Ländern gibt es mehr Möglichkeiten als den "normalen" Aufstieg. Tlw. kann man mit Master unter bestimmten Voraussetzungen aufsteigen (Achtung, nicht immer mit jeder Fachrichtung). Manchmal gibt es noch ein "Verwaltungsreferendariat" - Vorbereitungsdienst für Wiwis und Sowis, schließt mit der Laufbahnbefähigung für den allgemeinen hD ab (manche Dienstherren beurlauben für die 2 Jahre).

Wärst du in der Finanzverwaltung, dann würde ich ja sagen, dass der StB eine ideale Ergänzung wäre, so hört sich der skizzierte Weg etwas kompliziert an...

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WiWi Gast

Re: Als Beamter beurlauben lassen bzw. Teilzeit arbeiten und dann in die freie Wirtschaft

Der gD ist die Arbeitsebene, selbstverständlich ist der hD darauf angewiesen! Erfahrene Experten des gD werden mitunter auch sehr geschätzt. Einige wenige von denen steigen dann auch auf. Der Hinweis auf das Referendariat ist richtig. Aber auch mit bestandenem Assessor-Examen hat man keine Garantie dafür, in den hD eingestellt zu werden. Das ist vergleichbar mit einer Neueinstellung!

Lounge Gast schrieb:

Ich hoffe mal, dass diese tlw. doch sehr aroganten
"hDler" hier nicht meine Kollegen werden...

Eine Grundsatzdiskussion über die (wissenschaftliche)
Qualität des Studiums an FH und Uni war auch nicht Intention
des Erstellers. Es hat beides Vor- und Nachteile und eine Uni
bildet eben idR. für die Wissenschaft aus (s.o.
"blabla" - es wird eben erwartet, dass über die
reine Anwendung von Rezepten hinausgedacht wird. Im Bereich
Jura: der Diplom-Verwaltungswirt hat eben die gängigste
vertretbare Lösung gelernt und wendet sie auf variierte
Fälle an, ein Jurist hat im Studium (hoffentlich) auch mal
ernst über den Sinn und Zweck der Norm, der breiten
Auswirkungen und möglicher Alternativen nachgedacht. Diese
Fähigkeiten sind in einer rechtsanwendenden Behörde nur
bedingt gefragt, im Ministerium dann schon eher). Die Aroganz
mancher hDler hier kann ich auch nicht nachvollziehen. Z.B.
in einem Finanzamt ist man im hD auf Teufel-komm-raus auf den
gD angewiesen. Der gD hat das Fachwissen und die Erfahrung.
Der hD ist vielmehr mit Führungsaufgaben und den Fällen, die
eine schwirige Ermessensentscheidung beinhalten befasst. Man
braucht beides, gD und hD (und wer "seinen" gD
pauschal für dumm und schwachmatisch hält, dem wünsche ich
viel Glück in der zukünftigen Beamtenkarriere und mich macht
sowas immer traurig, dass man Beamte so schlecht wieder lost
wird)!

Zum Thema: Beurlaubung für eine solch umfassende
Nebentätigkeit sehe ich auch eher als schwierig an. Wenn du
dir aber mehr Wege in den hD schaffen willst, dann mach dich
in den für dich geltenden Gesetzen schlau. In manchen Ländern
gibt es mehr Möglichkeiten als den "normalen"
Aufstieg. Tlw. kann man mit Master unter bestimmten
Voraussetzungen aufsteigen (Achtung, nicht immer mit jeder
Fachrichtung). Manchmal gibt es noch ein
"Verwaltungsreferendariat" - Vorbereitungsdienst
für Wiwis und Sowis, schließt mit der Laufbahnbefähigung für
den allgemeinen hD ab (manche Dienstherren beurlauben für die
2 Jahre).

Wärst du in der Finanzverwaltung, dann würde ich ja sagen,
dass der StB eine ideale Ergänzung wäre, so hört sich der
skizzierte Weg etwas kompliziert an...

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