checker schrieb:
Quatsch!
Der AG zahlt nie automatisch irgendwas zurück!
Sehe ich genauso. Der AG führt Lohnsteuer ans Finanzamt ab. Erstattung gibts nur vom Finanzamt. Die Höhe der abgeführten Lohnsteuer wird folgendermaßen ermittelt (Besonderheiten wie Freibeträge etc. lasse ich jetzt mal weg):
Monatliches (Steuer)Brutto * 12 = fiktives Jahresbrutto
Im Beispiel beträgt das Steuerbrutto im Jahr 46500 EUR.
Für das fiktive Jahresbrutto wird über die Lohnsteuerfunktion die entsprechend fällige Lohnsteuer ermittelt = fiktive Jahreslohnsteuer
Für 46500 EUR beträgt die fiktive Jahreslohnsteuer 8680 EUR (laut brutto-netto Rechner)
Diese fiktive Jahreslohnsteuer wird wieder durch 12 geteilt und dann vom Monatsbrutto abgezogen.
Im Beispiel beträgt die monatliche Lohnsteuer 8680 EUR / 12 = 723,33 EUR.
In 3 Monaten führt der AG somit 723,33 EUR x 3 = 2170 EUR Lohnsteuer ans Finanzamt ab.
Aufgrund des progessiven Tarifverlaufs sowie auch der Steuerfreibeträge wächst die Steuerlast aber nicht proportional zum Einkommen sondern folgt einem anderen Tarifverlauf.
So werden beim anteiligen Gehalt für 3 Monate (=3/12 * 46500 EUR) von 11625 EUR aufgrund des Steuerfreibetrages nur insgesamt 93 EUR Lohnsteuer fällig (Wert laut Brutto-Netto Rechner und unterstellt, dass in den restlichen 9 Monaten keine weiteren Einkünfte erzielt worden sind, die das steuerpflichtige Brutto entsprechend erhöhen würden).
Der AG hat also 2170 EUR Lohnsteuer abgeführt, tatsächlich sind aber nur 93 EUR Lohnsteuer zu zahlen. Es werden also 2077 EUR Rückerstattung fällig. Diese zahlt aber das Finanzamt aus und nicht der AG!
Das beantwortet auch die Frage des Threaderstellers nach "Steuertricks". Die braucht er erstmal nicht, weil er sowieso fast die gesamte Lohnsteuer zurückbekommt. Ggf. macht es trotzdem Sinn weitere Werbungskosten zu sammeln, weil man dann u.U. einen Verlustvortrag ins nächste Jahr machen könnte. Wenn er im nächsten Jahr nämliche volle 12 Monate arbeitet, dann passt die vom AG abgeführte Lohnsteuer meist schon recht genau zum Jahreseinkommen.
antworten