Arbeitnehmerüberlassung / Ausländischer Student/ Visum / AUfenthalt
Hallo Zusammen,
Ich bin ein Ausländischer Student (Non-EU) und habe die vergangen Wochen mein Masterstudium in Deutschland abgeschlossen. Aufgrund von Corona gab es in meinem Fachgebiet kaum Jobs, so dass ich bei einer Zeitarbeitfirma als Leihmitarbeiter(Arbeitnehmerüberlassung) angefangen habe. Da ich nicht direkt bei der Firma arbeite, sondern als Leiharbeitnehmer bei einer dritten Firma, steht in meinem unbefristen Vertrag, dass ich ein Leiharbeitnehmer bin.
Ich habe immer noch ein Studentenvisum und habe vor kurzem eine Blaue Karte beantragt. Die Dame von der Ausländersbehörde meinte, dass ich nicht bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten kann und es nicht erlaubt ist (wie in § 40 absatz 1 nr. 2 aufenthaltsgesetz (aufenthg) geschrieben)
Jetzt habe ich Freunde, die mit Automobilunternehmen (BMW, Porsche und so weiter) seit Jahren zusammenarbeiten. Sie alle sind externe Mitarbeiter (auch als Anüs genannt). Und haben ein gültig Visum. Als ich es zu der Frau aus der Ausländerbehörde gesagt habe, meinte die dass die Glück hatten (was voll schwachsinn ist)
Die Rechtsabteilung von der Dienstleistung meinte, dass es doch erlaubt ist und ich darf ganz normal arbeiten und kann auch ein Arbeitsvisum kriegen.
Hat einer von euch der Fall? Oder wisst ihr was man da machen kann?
Danke und Grüße
Jayda