Richtig, hier wird von Frankreich und der Schweiz gesprochen.
Warum sollte man heutzutage auch nicht europäisch oder global denken?
Steuern: Wenn man tatsächlich hier seinen Lebensmittelpunkt hat und täglich
über die deutsche oder schweizer Grenze fährt, dann wird man hier in F ganz
normal besteuert. Bisher hatten wir da noch nie Probleme.
Sozialabgaben:
Hier greift das Arbeitsortprinzip. Man zahlt nur in dem Land Sozialabgaben, wo man arbeitet.
Man würde z.B. später eine Rente aus Deutschland bzw. der Schweiz beziehen.
Bei der Krankenversicherung ist es so, dass man sich in Deutschland
ganz normal versichert und man erhält ein Formular, mit dem man sich bei der
französischen Einheitskasse einschreibt. Damit ist man von französichen Abgaben
befreit und darf in Frankreich Leistungen beziehen. Diese Leistungen werden
über die französische Kasse automatisch abgerechnet und am Ende bezahlt es die
deutsche Kasse. Ebenso erhält man eine deutsche Versichertenkarte und kann daher
auch in Deutschland medizinische Leistungen erhalten.
Für Grenzgänger in die Schweiz gibt es von der Schweizer Helsana/Progres ebenfalls einen solchen Tarif.
Man kann sich damit für ca. 300 Euro im Monat in der Schweiz und in Frankreich
behandeln lassen, ebenso darf man sich noch privat zusatzversichern, ganz nach Geschmack.
Das interessante dabei ist, dass man bei diesem Model in Frankreich nach französischem Recht
und in der Schweiz nach schweizer Recht abgerechnet wird. Geht man in Frankreich zu einem der
vielen deutschsprachigen Zahnärzten, bezahlt man fast gar nichts, während man in der Schweiz
den Zahnarzt komplett selber bezahlt.
Für Familien mit Kindern oder Leute die nicht so gut verdienen ist auch eine freiwillige
Mitgliedschaft in der französichen Einheitskasse überlegenswert. Auch diesen Basisschutz
kann man durch beliebige private Zusatzversicherungen aufstocken lassen und ist nicht selten
billiger als die deutsche GKV.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit bezieht man das Geld aus Frankreich, bezahlen tut es aber
die Kasse des ehemaligen Arbeitslandes. Hat aber auch Vorteile, weil es gelten bei
Auszahlung die Kriterien des Auszahlungslandes.
Heißt in Frankreich: 2 Jahre lang das Pendant zu ALG1, statt nur 1 Jahr lang wie in DE.
Behördengänge: Für uns waren kaum mehr Behördengänge nötig, als wenn wir innerhalb von
Deutschland umgezogen wären und als Grenzgänger in der Schweiz angefangen hätten.
Die Steps waren:
1) Anmeldung beim franz. Rathaus, wenige Minuten
2) Anmeldung Finanzamt, knapp eine Stunde mit warten
3) Abschliessen Krankenversicherung Schweiz, Online 10 min
4) Nach Erhalt der KV Dokumente aus der CH, einschreiben bei
der französischen KV um die französische KV Karte zu bekommen, ca. 1 Stunde mit warten
5) Autos umschreiben lassen, für die französischen Kennzeichen
Außer Step 5 hätten wir die anderen auch erledigen müssen beim deutschen Pendant, wenn wir
innerhalb von Deutschlands umgezogen wären in Richtung Schweizer Grenze um in der CH zu arbeiten.
Einzig was etwas komplizierter ist, wenn man alle 10 Jahre einen neuen Reisepass braucht, diesen erhält man nicht beim lokalen Rathaus, sondern beim nächsten Konsulat, in unserem Fall eine Stunde Autofahrt entfernt.
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