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Hartz IV - Rechtslage

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WiWi Gast

Hartz IV - Rechtslage

Hallo,

bin nun seit 3 Monaten mit der Uni fertig und habe noch nichts gefunden. Bisher habe ich mich geweigert zum Arbeitsamt zu gehen, da ich wieder bei meinen Eltern eingezogen bin und ich damit gerechnet habe, bald was zu finden. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob ich in der Zwischenzeit Harzt IV beantragen soll. Momentan lehne ich zwar die Vorstellung noch ab, da ich einige finanzielle Reserven habe, aber all zu lange kann ich nicht ohne Cash Inflows leben.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage momentan? Ich nehme an, dass ich bei der Beantragung von Hartz 4 meine Finanzen offen legen muss. Bis wieviel Geld auf dem Konto darf man Unterstützung beantragen? Steht mir überhaupt Sozialhilfe zu, ohne je eingezahlt zu haben (habe nur während meiner Praktika eingezahlt)?

Wie habt ihr das gemacht?

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Lounge Gast schrieb:

Wie habt ihr das gemacht?

Gearbeitet, anstatt meinen Eltern und dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen!

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Informiere dich hier:
de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II

Sobald du mehr als 3.100? hast (Konto, Bar, Wertpapiere, ...) bekommst du nichts.
Da du Zuhause wohnst ist es noch schwerer, du musst die Einkünfte und Kosten deiner Eltern offenlegen, da diese für dich "sorgen" könnten. Sobald diese selbst nicht nahe an der Armutsgrenze sind wirds schwer.

Zudem musst du eine Erklärung unterschreiben dich selbst auf mind. 10 Stellen pro Monat zu bewerben und dich innerhalb von 3 Tagen auf dir zugesandte Stellen bewerben musst (muss alles nachgewiesen werden). Wenn nicht wird gekürzt oder gestrichen.
Auch auf Stellen a la Lagerarbeiter etc., hier wird keine Rücksicht auf deinen Abschluss etc. genommen. Sind eigentlich größtenteils Zeitarbeitsfirmen mit Hungerlöhnen. Wenn du absichtlich schlechte Bewerbungen machst wird gekürzt oder gestrichen.

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Hartz 4 steht dir zu, aber kein ALG 2, soweit ich weiß. Bin auch in der Situation, dass ich letzten Monat Studium abgeschlossen habe und noch keine Jobzusage bisher. Den ein oder andren Monat hab ich kein Problem damit, weiterhin auf Kosten der Eltern zu leben aber wenn es sich wirklich einige Monate hinzieht, werde ich mir den Gang zum Amt auch überlegen.

Wie machst du es denn mit der Krankenversicherung? Überlege, mich für Physik einzuschreiben, um weiterhin in der studentischen KVersicherung bleiben zu können, da die um einiges billiger ist....

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Also die Vermögensfreibeträge richten sich nach der Anzahl der Lebensjahre. Es eine Deckelung am unteren und oberen Ende. Jetzt mal angenommen, der Threadstarter ist 30 Jahre alt, ergibt eine einfache Rechnung: 30 x 150 = 4500 Euro.

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Hallo,

ich bin der Thread-Starter.

Danke für die Antworten bisher (außer dem Witzbold mit seinem unnötigen Kommentar).
Momentan habe ich mehr als 3100 auf dem Konto, da ich in der Vergangenheit durch Praktika und Mini-Jobs was zur Seite gelegt habe. Daher wird sich das für mich dann wohl mit dem Arbeitsamt erledigt haben (und hoffentlich bald auch mit meiner Arbeitslosigkeit).

Bzgl. der Krankenversicherung: ich war während des Studiums bei der Agida versichert, einem Tochterversicherungsunternehmen der AOK (für Studenten und Azubis). Letzte Woche habe in den Brief erhalten, dass seit Mitte Januar mein Vertrag ausgelaufen ist. Das wundert mich, da ich kurz vor Beendigung meines Studiums bei denen angerufen habe und die mir gesagt haben, dass ich dort versichert bleiben kann.

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

ALG2 = Hartz4

ALG1 hast du nur Anspruch wenn du versicherungspflichtig Beschäftigt warst, Praktika und Minijobs zählen hier nicht.

Wenn du nicht mehr eingeschrieben bist oder eingeschrieben aber älter als 25 Jahre alt bist musst du dich selbst versichern. Je nach Krankenkasse unterschiedliche Beiträge. Ca. 150Euro/Monat

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Hier wird soviel Mist geschrieben.

Wenn du noch unter 25 bist, und eingeschrieben, bist bei deinen Eltern mit krankenversichert.

Wenn du über 25 bist, musst dich selbst krankenversichern. Kostet für Studenten aber rund 80 Teuro im Monat und nicht 150 *eyerolls*.

Hartz4 kannst nur beantragen, wenn du exmatrikuliert bist. Denn wenn du eingeschrieben bist, bist ja Student und stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Und bist "dem Grunde nach BAFÖG berechtigt". Das du es u.a. gar nicht bekommen kannst spielt dabei keine Rolle.

Und du musst über 25 sein, sonst musst bei deinen ELtern wohnen bzw. die müssen für dich aufkommen. Bist du über 25, kannst auch bei deinen Eltern wiohnen und dennoch H4 beantragen.

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Hier der Poster mit den 150euro.

diese bezogen sich auf die versicherung als ü25 jähriger exmatrikulierter, nicht auf die studentenversicherung...sry

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Nein, die Krankenversicherung kostet tatsächlich rund 150 Euro pro Monat. Da habe ich gestern erstmal geschluckt, als ich bei der AOK war und die mir das gesagt haben. Ärgerlich, hätte ich mich zum Schein für ein Studium eingeschrieben, müsste ich nur 77 Euro bezahlen. Leider ist es für eine Immatrikulation zu spät.

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Ich kann nicht aus eigener Erfahrung sprechen, aber ich würde den Gang zum Amt nicht scheuen. Erstens, das ist Dein gutes Recht. Das hat nichts mit dem Steuerzahler auf der Tasche liegen zu tun. Jedenfalls nehme ich bei Dir nicht wahr, dass das Deine Intention ist - und das macht für mein Verständnis den feinen Unterschied.
Zweitens habe ich von einigen Leuten die in ähnlicher (aber nicht gleicher) Lage waren wie Du gehört, dass die Zusammenarbeit mit dem Amt sehr positiv war! Die Situation da war: Stipendium ausgelaufen,. Promotion noch nicht fertig, kein ALG I Anspruch, weil keine Arbeit am Lehrstuhl. In einem Fall aber auch eine Situation wie bei Dir und da kam seitens des Amtes ebenfalls wirklich Hilfe rüber. Also Stellenanzeigen, die man sonst nicht so im Auge hatte und die adäquat waren (!), Beratung und Gespräche die was gebracht haben. Obendrein von der Bürokratie her alles deutlich einfacher als man dachte und vieles online möglich.
Bei den Promotionsleuten hieß es auch: Ja machen se mal, wir kennen das Problem und für bis zu 6 Monaten drücken wir ein Auge zu mit den Bewerbungsrichtlinien/Zwang und lassen das sein. Das klang also alles sehr vernünftig und hat mich total überrascht. Ich dachte immer da sitzen nur Schnarchnasen und Bürokraten die Dienst nach Vorschrift machen und die Akademikern (die nicht gerade Singen und Klataschen studiert haben) eh nicht helfen können. Tatsächlich hatten sie aber wohl extra Leute für Akademiker und die sind deutlich motivierter, weil sie es mit (böse, ich weiß) "normalen" Leuten zu tun haben, die arbeiten wollen und nicht mit ...na ja...

Also nur Mut.

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Lounge Gast schrieb:

Hartz 4 steht dir zu, aber kein ALG 2, soweit ich weiß. Bin
auch in der Situation, dass ich letzten Monat Studium
abgeschlossen habe und noch keine Jobzusage bisher. Den ein
oder andren Monat hab ich kein Problem damit, weiterhin auf
Kosten der Eltern zu leben aber wenn es sich wirklich einige
Monate hinzieht, werde ich mir den Gang zum Amt auch überlegen.

Wie machst du es denn mit der Krankenversicherung? Überlege,
mich für Physik einzuschreiben, um weiterhin in der
studentischen KVersicherung bleiben zu können, da die um
einiges billiger ist....

Harzt IV = ALG II !!!

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

1) ALG II bzw. Hartz IV steht jedem Berechtigte zu, egal ob er schon mal in die Sozialkassen eingezahlt oder nicht,
2) 3 Monate nach dem Studium keinen Job zu haben, ist völlig normal, da die Bewerbungsprozedur und das Auswahlverfahren der Firmen tlw. monatelang dauert (wenn man eine Antwort bekommt),
3) Du musst sämtliche Einkünfte (Konten, Ersparnisse usw.) offen legen und nachweisen (z. B. Kontoauszüge vorlegen). Es nützt nichts, auf die Schnelle Geld abzuholen oder umzubuchen, das kann nachverfolgt und bestraft werden,
4) Wenn Du bei den Eltern wohnst, werden die entweder miteinbezogen (Bedarfsgemeinschaft) oder Du musst ein Mietverhältnis nachweisen (Mietvertrag), die Wohnung muss angemessen sein (ca. 40 qm) und nicht überteuert sein.
5) die ARGE zahlt Krankenkasse, Strom wird nicht bezahlt (im Regelsatz enthalten),
6) Dir steht ein gewisser Freibetrag zu, z.B. für die Altersversorgung, das richtet sich nach dem Lebensalter,
6) Auto wird auch allgemein akzeptiert, wenn es älter und angemessen ist, es darf aber einen gewissen Wert nicht überschreiten,
7) Du musst Dich um Arbeit nachweislich bemühen (Bewerbungen schreiben, Bewerbertagebuch führen) und die Einladungen der ARGE befolgen,
8) auf Stellenangebote der ARGE (auch minderqualifizierte Tätigkeiten) muss Du Dich bewerben, sonst können die Leistungen gekürzt bzw. eingestellt werden,
9) nach einiger Zeit wirst Du wahrscheinlich an Bewerbertrainings mitteilen müssen (da sind alle Schichten vertreten), später vielleicht auch noch Eingliederungsmaßnahmen oder Bürgerarbeit.
10) Meine Erfahrung: Es hängt sehr vom Sachbearbeiter ab, der einen gewissen Spielraum an Entscheidungen hat. Wer sich bockig stellt, bekommt Sanktionen. Wer kooperiert, oft einigermaßen akzeptable Angebote.

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Hier steht jede Menge Quatsch!
Wenn du arbeitswillig bist geh zum Amt und lass dich dort beraten.

Bis du Hartz4 bekommst dauert es ca. einen Monat. Musste ich auch machen, hab dann aber tats?chlich innerhalb eines Monats einen Job gefunden, f?r den ich auch studiert hab. :)

?bergangsweise ist das vollkommen OK und du bist nicht der erste Jobsuchende Studi der da auftaucht. Ich wurde auch nicht zu irgendwelche d?mlichen Ma?nahmen verpflichtet oder musste ein "Bewerbunstraining" mit den anderen Hartzern machen. Mein Jobberater meinte das meine Chance ja gut w?ren das ich bis zum n?chsten Termin, den er mir netterweise 3 Monate sp?ter gelegt hatte, wahrscheinlich Arbeit h?tte. So war es auch.

Denk dran wieviel du die n?chsten Jahre an Sozialabgaben zahlen wirst. ;) Und wenn du Hartz4 beantragst wirst du auch auf Menschen treffen die du als Akademiker den Rest ihres Lebens finanzieren wirst...^^ Also ?bergangsweise absolut legitim.

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Es ist richtig und gut, dass Bed?rftige (auch Absolventen auf l?ngerer Jobsuche) nach Pr?fung ihrer finanziellen Situation unterst?tzt werden.

Eine moralische Legitimation f?r die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen aber damit zu begr?nden, dass andere diese Leistungen ebenfalls erhalten und man als Akademiker i.d.R. im Laufe seines Berufslebens hohe Abgaben leistet, ist haneb?chen.

Lounge Gast schrieb:

Denk dran wieviel du die n?chsten Jahre an Sozialabgaben
zahlen wirst. ;) Und wenn du Hartz4 beantragst wirst du auch
auf Menschen treffen die du als Akademiker den Rest ihres
Lebens finanzieren wirst...^^ Also ?bergangsweise absolut
legitim.

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

"Bisher habe ich mich geweigert zum Arbeitsamt zu gehen, da ich wieder bei meinen Eltern eingezogen bin und ich damit gerechnet habe, bald was zu finden. "

Dann schau das bloß da wegbleibst... es sei denn du willst Läuse im Pelz haben die dich nerven und gängeln... Such dir halt irgendeine Beschäftigung Miete brauchste nicht im Moment und es ist doch völlig egal was...

Und wenn du irgendwo Gläser wäschst oder sonstwas... Wenn die Leute im Arbeitsamt wüssten wie du nen Job deiner Qualifikation entsprechend bekommst würden die nicht dort arbeiten. Die schicken dich höchstens in ne Umschulung zum Tankwart oder sonstwas wenn ne Pfeife als Sachbearbeiter hast...

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Musste jemand schonmal eine Maßnahme oder Umschulung machen?

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

nur mal so nebenbei: wenn du weder arbeitest noch arbeitslos gemeldet bist wirkt sich das negativ auf deine Rente aus.

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WiWi Gast

Re: Hartz IV - Rechtslage

Das würde mich auch interessieren. Prozedere? Antragung? Begründung? Ablauf? Folgen? Nutzen(?)?

Lounge Gast schrieb:

Musste jemand schonmal eine Maßnahme oder Umschulung machen?

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