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Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ob Betrug oder nicht, es gehört sich einfach nicht ein System so auszunutzen, wenn man die Kohle hat um sein Ticket auch regulär zu kaufen.

Extreme Spitzenverdiener, die sämtliche Steuerschlupflöcher ausnutzen um bloß keinen Cent Steuern zu viel zu bezahlen, auch wenn es legal ist, sind genauso verwerflich. Denn andere müssen darunter leiden, während sie von ihrem Handeln selbst keine Nachteile haben.

Ein schönes Beispiel sind auch immer wieder große TechKonzerne, die kaum Steuern zahlen, die Menschen die ihre Geräte herstellen ausnutzen und dabei fett verdienen. Alles legal, aber moralisch höchst verwerflich.

Aber wenn es hier im Forum schon bei einem Semesterticket anfängt, scheint ein solches Verhalten im Großen auch nicht mehr sonderlich überraschend.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Weil der High-Potential nicht im Maybach gefahren wird und keinen Betrug riskiert weil es kein Betrug ist. Die Leute, die per Chaffeur transportiert werden, sind in den meisten Fällen Politiker wie z.B. Regierungsangehörige . Die machen das übrigens erst recht auf Staatskosten und haben -so glaube ich- überhaupt gar kein schlechtes Gewissen.
Der HP, wie du ihn dir vorstellst, weiss wie er Kosten minimiert (Threadthema) und u.a. damit seinen Gewinn maximiert. Wer das Kleingeld nicht ehrt....

WiWi Gast schrieb am 26.04.2018:

Ich erweitere deine Frage mal: Warum wird der High-Potential mit dem Spitzengehalt nicht von seinem Chauffeur im Maybach zur Arbeit gefahren und risikiert wegen ein paar Kröten stattdessen wegen Betruges angeklagt zu werden?

WiWi Gast schrieb am 26.04.2018:

Angeblich tummeln sich in diesem Forum immer die ganzen High-Potentials mit Spitzengehältern, da könnte man sich sein Ticket für den Nachverkehr auch ganz regulär kaufen, wenn man noch einen Funken Anstand hat.

Meine Güte, man muss aber auch nicht in jeder Lebenslage den Leuten beweisen, das bwl'er zurecht nicht gemocht werden...
Das ist kein cleverer Einkauf, sondern das ausnutzen eines Systems um dir einen Vorteil zu erschleichen, den du nicht brauchst und der dir nicht zusteht.

Klaust du auch Löffel, wenn du irgendwo auf ner Party eingeladen bist mit der Begründung, das du nicht erwischt wirst und es deine Kosten minimiert?

Eigentlich war es mir bis ich diesen Beitrag gesehen habe egal aber das ökonomische Prinzip befreit dich nicht davon dich wenigstens halbwegs Anständig zu verhalten. Ich hoffe das es in Zukunft richtig verfolgt wird und eine hohe Strafe kommt.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Und übrigens: Frau Albigsteiger bemerkt zurecht, dass ein Studienplatz pro Semester zwischen 7.000 und 20.000 Euro kostet. Bei gut 200.000 Scheinstudenten sind das Milliardenkosten pro Jahr. Und da sind die ganzen Betrügereien bei Bafög, Kindergeld oder Semesterticket noch gar nicht drin, denn das bezahlt auch die Allgemeinheit.

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

Da sieht man mal wieder, dass man hier in Absurdistan ist. Die Kosten sind hanebüchen und der Umkehrschluss zu den Schäden in Milliardenhöhe absolut lächerlich. Ein Student der eingeschrieben ist, aber nicht hingeht, bezahlt seinen Semesterbeitrag, womit der Asta, Teile der Infrastruktur und das Semesterticket gedeckt werden. Die Zulagen von dem Staat für die Struktur (häufig alt und kaputt), Dozenten (zu wenige) und Lehrmittel (veraltet) werden gezahlt und kommen weiterhin bei der Uni an. Da der Student aber die Angebote der Uni - wie Seminare, Vorlesungen, Praktika, Mensa usw. - nicht nutzt, ist es ein Zugewinn für die Uni. Die Abnutzung durch den Scheinstudenten beträgt exakt 0.

Das Geld vom Staat wird unabhängig davon gezahlt, ob der Student Seminare besucht oder nicht. Damit wird also die Uni entlastet und die anderen Studenten profitieren sogar davon. Und genau deswegen hat auch die Uni überhaupt gar kein Interesse gegen Scheinstudenten vorzugehen!

Und zu dem Semesterticket: Ebenfalls haltloser Schwachsinn. Jeder der sich mal mit Gruppenverträgen z.B. Gruppenversicherungen beschäftigt hat weiß, das durch die Masse die relativen Kosten für den Einzelnen reduzieren (statistische Verteilung, Scale-up usw.). Auch hier ist es somit ein Zugewinn für den Studenten und die Uni.

Von schwerem Betrug zu sprechen, entbehrt jedweder Logik. Ist genau wie die Hochrechnungen von verminderter Wertschöpfung durch den vermeintlichen Fachkräftemangel. Aber davon müsste man was von Wirtschaft verstehen, was ihr ganzen Pseudos offensichtlich nicht tut.

Kleines Schmankerle am Rande: Ich arbeite Vollzeit und bin eingeschrieben als Student. Ich habe vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die Kosten für mein Zweitstudium mit angegeben - Semesterbeitrag, Rechnerteile usw. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem die Kosten anerkannt wurden, in Folge Steuerrückzahlungen. Wenn das alles so unglaublich illegal wäre, dann wäre das wohl nicht passiert was.

Am Ende ist das hier eine theoretische Diskussion. Wieviele Leute wurden zu irgendwas verurteilt? Exakt 0 - kthxbye.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Studienplätze orientieren sich an der Nachfrage. Sinkt die Nachfrage, werden Studienplätze gestrichen. Steigt sie, werden welche geschaffen. Ansonsten hätte das Land den Anstieg der Studienanfängerquote von 33% (2006) auf knapp 60% (2015) gar nicht bewältigen können.

  2. Ein Semesterbeitrag deckt die Kosten nicht einmal im Ansatz. Nicht einmal für das Semesterticket. Du kannst deine "Theorie" aber gerne mal einem ehrlichen Pendler erklären, der für ein Ticket den vollen Preis entrichten muss, der höher ist als der ganze Semesterbeitrag und ein Teil seiner Kosten auch noch daher rührt, dass andere sich ein verbilligtes Ticket ergaunern und so die Preise für reguläre Tickets hochtreiben. Im übrigen sind deine Ausführungen peinlich: Weniger Nutzer, weniger Fahrten, weniger Wagons, weniger Personal usw..

  3. Die gute alte Schmarotzer-Philoosophie - Der Flug nach New York fliegt doch sowieso und im besten Hotel in Manhatten ist doch ein Zimmer frei, dass gerade keiner nutzt, deswegen schade ich doch keinem, wenn ich es kostenlos nutze - ist kein Argument, sondern nur dumm.

  4. Dass es sich bei diesen Vorgängen um Straftaten handelt sagen Juristen., die hier mannigfaltig zitiert werden. Wir haben eindeutig rechtliche Aussagen und dutzende Zitate. Da es früher nur wenig Scheinstudenten gab, wurde es nicht konsequent verfolgt. Heute reden wir von Milliardenschäden pro Semester. Da wird es bald anders aussehen. Siehe auch die zitierte Frau Alibigsteiger von der CDU.

  5. Was du behauptest ist nett, aber bevor du deine Steuererklärung nicht gezeigt hast, unglaubwürdig. Ich kenne übrigens 1,2 Millionen verurteilte Scheinstudenten. Beweis mir das Gegenteil. Auf dem Niveau braucht man nicht zu diskutieren.

  6. Da solche Sachen wie Bafögbetrug oder Scheinstudium in der Regel mit Strafbefehlen erledigt werden, gibt es auch nur wenige Urteile, da die meisten Betrüger so clever sind, den Strafbefehl zu akzeptieren, bevor es in einer Verhandlung richtig heftig wird. Wurde hier aber alles schon geklärt. Einzelne Urteile wurden hier zitiert und mit Aktenzeichen benannt.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Und übrigens: Frau Albigsteiger bemerkt zurecht, dass ein Studienplatz pro Semester zwischen 7.000 und 20.000 Euro kostet. Bei gut 200.000 Scheinstudenten sind das Milliardenkosten pro Jahr. Und da sind die ganzen Betrügereien bei Bafög, Kindergeld oder Semesterticket noch gar nicht drin, denn das bezahlt auch die Allgemeinheit.

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

Da sieht man mal wieder, dass man hier in Absurdistan ist. Die Kosten sind hanebüchen und der Umkehrschluss zu den Schäden in Milliardenhöhe absolut lächerlich. Ein Student der eingeschrieben ist, aber nicht hingeht, bezahlt seinen Semesterbeitrag, womit der Asta, Teile der Infrastruktur und das Semesterticket gedeckt werden. Die Zulagen von dem Staat für die Struktur (häufig alt und kaputt), Dozenten (zu wenige) und Lehrmittel (veraltet) werden gezahlt und kommen weiterhin bei der Uni an. Da der Student aber die Angebote der Uni - wie Seminare, Vorlesungen, Praktika, Mensa usw. - nicht nutzt, ist es ein Zugewinn für die Uni. Die Abnutzung durch den Scheinstudenten beträgt exakt 0.

Das Geld vom Staat wird unabhängig davon gezahlt, ob der Student Seminare besucht oder nicht. Damit wird also die Uni entlastet und die anderen Studenten profitieren sogar davon. Und genau deswegen hat auch die Uni überhaupt gar kein Interesse gegen Scheinstudenten vorzugehen!

Und zu dem Semesterticket: Ebenfalls haltloser Schwachsinn. Jeder der sich mal mit Gruppenverträgen z.B. Gruppenversicherungen beschäftigt hat weiß, das durch die Masse die relativen Kosten für den Einzelnen reduzieren (statistische Verteilung, Scale-up usw.). Auch hier ist es somit ein Zugewinn für den Studenten und die Uni.

Von schwerem Betrug zu sprechen, entbehrt jedweder Logik. Ist genau wie die Hochrechnungen von verminderter Wertschöpfung durch den vermeintlichen Fachkräftemangel. Aber davon müsste man was von Wirtschaft verstehen, was ihr ganzen Pseudos offensichtlich nicht tut.

Kleines Schmankerle am Rande: Ich arbeite Vollzeit und bin eingeschrieben als Student. Ich habe vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die Kosten für mein Zweitstudium mit angegeben - Semesterbeitrag, Rechnerteile usw. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem die Kosten anerkannt wurden, in Folge Steuerrückzahlungen. Wenn das alles so unglaublich illegal wäre, dann wäre das wohl nicht passiert was.

Am Ende ist das hier eine theoretische Diskussion. Wieviele Leute wurden zu irgendwas verurteilt? Exakt 0 - kthxbye.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Eine kleine Anmerkung zu deinem 6. Punkt:

In 90% aller Fälle werden die Anwälte raten, den Strafbefehl zu akzeptieren, weil im Urteilsverfahren fast immer höhere Strafen rauskommen und zusätzliche Kosten anfallen.

So zumindest meine Erfahrungen aus den Bafög-Fällen in Bayern. Dort dürften auch ca. 95% der Strafbefehle die Verfahren beenden. Allerdings will man da auch ein Exempel statuieren.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

  1. Studienplätze orientieren sich an der Nachfrage. Sinkt die Nachfrage, werden Studienplätze gestrichen. Steigt sie, werden welche geschaffen. Ansonsten hätte das Land den Anstieg der Studienanfängerquote von 33% (2006) auf knapp 60% (2015) gar nicht bewältigen können.

  2. Ein Semesterbeitrag deckt die Kosten nicht einmal im Ansatz. Nicht einmal für das Semesterticket. Du kannst deine "Theorie" aber gerne mal einem ehrlichen Pendler erklären, der für ein Ticket den vollen Preis entrichten muss, der höher ist als der ganze Semesterbeitrag und ein Teil seiner Kosten auch noch daher rührt, dass andere sich ein verbilligtes Ticket ergaunern und so die Preise für reguläre Tickets hochtreiben. Im übrigen sind deine Ausführungen peinlich: Weniger Nutzer, weniger Fahrten, weniger Wagons, weniger Personal usw..

  3. Die gute alte Schmarotzer-Philoosophie - Der Flug nach New York fliegt doch sowieso und im besten Hotel in Manhatten ist doch ein Zimmer frei, dass gerade keiner nutzt, deswegen schade ich doch keinem, wenn ich es kostenlos nutze - ist kein Argument, sondern nur dumm.

  4. Dass es sich bei diesen Vorgängen um Straftaten handelt sagen Juristen., die hier mannigfaltig zitiert werden. Wir haben eindeutig rechtliche Aussagen und dutzende Zitate. Da es früher nur wenig Scheinstudenten gab, wurde es nicht konsequent verfolgt. Heute reden wir von Milliardenschäden pro Semester. Da wird es bald anders aussehen. Siehe auch die zitierte Frau Alibigsteiger von der CDU.

  5. Was du behauptest ist nett, aber bevor du deine Steuererklärung nicht gezeigt hast, unglaubwürdig. Ich kenne übrigens 1,2 Millionen verurteilte Scheinstudenten. Beweis mir das Gegenteil. Auf dem Niveau braucht man nicht zu diskutieren.

  6. Da solche Sachen wie Bafögbetrug oder Scheinstudium in der Regel mit Strafbefehlen erledigt werden, gibt es auch nur wenige Urteile, da die meisten Betrüger so clever sind, den Strafbefehl zu akzeptieren, bevor es in einer Verhandlung richtig heftig wird. Wurde hier aber alles schon geklärt. Einzelne Urteile wurden hier zitiert und mit Aktenzeichen benannt.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Und übrigens: Frau Albigsteiger bemerkt zurecht, dass ein Studienplatz pro Semester zwischen 7.000 und 20.000 Euro kostet. Bei gut 200.000 Scheinstudenten sind das Milliardenkosten pro Jahr. Und da sind die ganzen Betrügereien bei Bafög, Kindergeld oder Semesterticket noch gar nicht drin, denn das bezahlt auch die Allgemeinheit.

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

Da sieht man mal wieder, dass man hier in Absurdistan ist. Die Kosten sind hanebüchen und der Umkehrschluss zu den Schäden in Milliardenhöhe absolut lächerlich. Ein Student der eingeschrieben ist, aber nicht hingeht, bezahlt seinen Semesterbeitrag, womit der Asta, Teile der Infrastruktur und das Semesterticket gedeckt werden. Die Zulagen von dem Staat für die Struktur (häufig alt und kaputt), Dozenten (zu wenige) und Lehrmittel (veraltet) werden gezahlt und kommen weiterhin bei der Uni an. Da der Student aber die Angebote der Uni - wie Seminare, Vorlesungen, Praktika, Mensa usw. - nicht nutzt, ist es ein Zugewinn für die Uni. Die Abnutzung durch den Scheinstudenten beträgt exakt 0.

Das Geld vom Staat wird unabhängig davon gezahlt, ob der Student Seminare besucht oder nicht. Damit wird also die Uni entlastet und die anderen Studenten profitieren sogar davon. Und genau deswegen hat auch die Uni überhaupt gar kein Interesse gegen Scheinstudenten vorzugehen!

Und zu dem Semesterticket: Ebenfalls haltloser Schwachsinn. Jeder der sich mal mit Gruppenverträgen z.B. Gruppenversicherungen beschäftigt hat weiß, das durch die Masse die relativen Kosten für den Einzelnen reduzieren (statistische Verteilung, Scale-up usw.). Auch hier ist es somit ein Zugewinn für den Studenten und die Uni.

Von schwerem Betrug zu sprechen, entbehrt jedweder Logik. Ist genau wie die Hochrechnungen von verminderter Wertschöpfung durch den vermeintlichen Fachkräftemangel. Aber davon müsste man was von Wirtschaft verstehen, was ihr ganzen Pseudos offensichtlich nicht tut.

Kleines Schmankerle am Rande: Ich arbeite Vollzeit und bin eingeschrieben als Student. Ich habe vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die Kosten für mein Zweitstudium mit angegeben - Semesterbeitrag, Rechnerteile usw. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem die Kosten anerkannt wurden, in Folge Steuerrückzahlungen. Wenn das alles so unglaublich illegal wäre, dann wäre das wohl nicht passiert was.

Am Ende ist das hier eine theoretische Diskussion. Wieviele Leute wurden zu irgendwas verurteilt? Exakt 0 - kthxbye.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Niemand hat gesagt, dass ein reguläres Zweitstudium Betrug ist. Es geht hier um das Scheinstudium, das man nur beginnt, um sich Vorteile zu erschleichen und bei dem man niemals einen Abschluss wirklich anstrebt. Das ist, laut der Aussagen vieler renommierter Juristen, die aber alle schon verlinkt wurden, Betrug.

Wenn du ordnungsgemäß studierst, ist das doch kein Problem und das tust du, sonst hättest du keine Belege für das Finanzamt, oder? Alle Juristen hier nehmen nämlich explizit Bezug zum Scheinstudium. Keiner hat behauptet, dass du nicht Arbeiten und studieren darfst.

Über deine anderen Ausführungen lächele ich mal mild, weil sie doch etwas weltfremd sind. Als ob eine Universität keine Studienplätze abbauen würde, wenn die Studentenzahl sinkt. Natürlich würde sie das tun. Das gleiche Spiel beim ÖVN und dem Semesterticket. Wenn es weniger Fahrten sind, baut man Verbindungen und Kosten ab. Oder umgedreht, wenn die Erschleicher sowieso fahren müssen, dann nimmt der ÖNV mehr ein, weil sie voll zahlen..

...und selbst wenn es diese Logik nicht gäbe...es bleibt Betrug. Ich kann auch nicht einfach die Bank ausrauben, weil das Geld ja sowieso da ist und die Bank und ihre Kunden versichert sind...

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Und übrigens: Frau Albigsteiger bemerkt zurecht, dass ein Studienplatz pro Semester zwischen 7.000 und 20.000 Euro kostet. Bei gut 200.000 Scheinstudenten sind das Milliardenkosten pro Jahr. Und da sind die ganzen Betrügereien bei Bafög, Kindergeld oder Semesterticket noch gar nicht drin, denn das bezahlt auch die Allgemeinheit.

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

Da sieht man mal wieder, dass man hier in Absurdistan ist. Die Kosten sind hanebüchen und der Umkehrschluss zu den Schäden in Milliardenhöhe absolut lächerlich. Ein Student der eingeschrieben ist, aber nicht hingeht, bezahlt seinen Semesterbeitrag, womit der Asta, Teile der Infrastruktur und das Semesterticket gedeckt werden. Die Zulagen von dem Staat für die Struktur (häufig alt und kaputt), Dozenten (zu wenige) und Lehrmittel (veraltet) werden gezahlt und kommen weiterhin bei der Uni an. Da der Student aber die Angebote der Uni - wie Seminare, Vorlesungen, Praktika, Mensa usw. - nicht nutzt, ist es ein Zugewinn für die Uni. Die Abnutzung durch den Scheinstudenten beträgt exakt 0.

Das Geld vom Staat wird unabhängig davon gezahlt, ob der Student Seminare besucht oder nicht. Damit wird also die Uni entlastet und die anderen Studenten profitieren sogar davon. Und genau deswegen hat auch die Uni überhaupt gar kein Interesse gegen Scheinstudenten vorzugehen!

Und zu dem Semesterticket: Ebenfalls haltloser Schwachsinn. Jeder der sich mal mit Gruppenverträgen z.B. Gruppenversicherungen beschäftigt hat weiß, das durch die Masse die relativen Kosten für den Einzelnen reduzieren (statistische Verteilung, Scale-up usw.). Auch hier ist es somit ein Zugewinn für den Studenten und die Uni.

Von schwerem Betrug zu sprechen, entbehrt jedweder Logik. Ist genau wie die Hochrechnungen von verminderter Wertschöpfung durch den vermeintlichen Fachkräftemangel. Aber davon müsste man was von Wirtschaft verstehen, was ihr ganzen Pseudos offensichtlich nicht tut.

Kleines Schmankerle am Rande: Ich arbeite Vollzeit und bin eingeschrieben als Student. Ich habe vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die Kosten für mein Zweitstudium mit angegeben - Semesterbeitrag, Rechnerteile usw. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem die Kosten anerkannt wurden, in Folge Steuerrückzahlungen. Wenn das alles so unglaublich illegal wäre, dann wäre das wohl nicht passiert was.

Am Ende ist das hier eine theoretische Diskussion. Wieviele Leute wurden zu irgendwas verurteilt? Exakt 0 - kthxbye.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Kleines Schmankerle am Rande: Ich arbeite Vollzeit und bin eingeschrieben als Student. Ich habe vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die Kosten für mein Zweitstudium mit angegeben - Semesterbeitrag, Rechnerteile usw. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem die Kosten anerkannt wurden, in Folge Steuerrückzahlungen. Wenn das alles so unglaublich illegal wäre, dann wäre das wohl nicht passiert was.

Das liegt daran dass ein Studium neben der Vollzeit Tätigkeit ja nichts illegales ist und von einigen Menschen, wie mir z.B., auch real betrieben wird.

Ich arbeite Vollzeit UND mache ein ernsthaftes Vollzeit Zweitstudium nebenher an der Uni. Ja das soll es geben! Funktioniert in meinem Fall, weil ich mir meine Arbeitszeit frei einteilen kann, und ich geben zu, in keine Vorlesung gehe sondern nur in die Übungen. Aber ich mache meine Hausaufgaben und Klausuren neben her.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hat das einer hier behauptet? Wie die Kollegen richtig bemerkt haben, geht es hier doch gar nicht um das Zweitstudium, sondern um das Scheinstudium. Ein Scheinstudium definiert sich lauf Bundesverwaltungsgericht dadurch, dass der Student nicht aktiv den Abschluss anstrebt. Da du aber aktiv den Abschluss anstrebst, ist dein Fall doch etwas völlig anderes.

Wir reden hier von Leuten, die sich nur einschreiben, um Vorteile (Krankenkasse, Bafög, Kindergeld, Semesterticket, GEZ-Befreiung, günstiges Wohnen usw..) abzugreifen. Und das ist nunmal Betrug.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Kleines Schmankerle am Rande: Ich arbeite Vollzeit und bin eingeschrieben als Student. Ich habe vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die Kosten für mein Zweitstudium mit angegeben - Semesterbeitrag, Rechnerteile usw. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem die Kosten anerkannt wurden, in Folge Steuerrückzahlungen. Wenn das alles so unglaublich illegal wäre, dann wäre das wohl nicht passiert was.

Das liegt daran dass ein Studium neben der Vollzeit Tätigkeit ja nichts illegales ist und von einigen Menschen, wie mir z.B., auch real betrieben wird.

Ich arbeite Vollzeit UND mache ein ernsthaftes Vollzeit Zweitstudium nebenher an der Uni. Ja das soll es geben! Funktioniert in meinem Fall, weil ich mir meine Arbeitszeit frei einteilen kann, und ich geben zu, in keine Vorlesung gehe sondern nur in die Übungen. Aber ich mache meine Hausaufgaben und Klausuren neben her.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es ging darum, dass der Kollege hier scheinbar Vollzeit als Scheinstudent eingeschrieben ist und dies scheinbar dadurch legitimiert, weil das Finanzamt ihm keine Probleme macht.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Hat das einer hier behauptet? Wie die Kollegen richtig bemerkt haben, geht es hier doch gar nicht um das Zweitstudium, sondern um das Scheinstudium. Ein Scheinstudium definiert sich lauf Bundesverwaltungsgericht dadurch, dass der Student nicht aktiv den Abschluss anstrebt. Da du aber aktiv den Abschluss anstrebst, ist dein Fall doch etwas völlig anderes.

Wir reden hier von Leuten, die sich nur einschreiben, um Vorteile (Krankenkasse, Bafög, Kindergeld, Semesterticket, GEZ-Befreiung, günstiges Wohnen usw..) abzugreifen. Und das ist nunmal Betrug.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Kleines Schmankerle am Rande: Ich arbeite Vollzeit und bin eingeschrieben als Student. Ich habe vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die Kosten für mein Zweitstudium mit angegeben - Semesterbeitrag, Rechnerteile usw. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem die Kosten anerkannt wurden, in Folge Steuerrückzahlungen. Wenn das alles so unglaublich illegal wäre, dann wäre das wohl nicht passiert was.

Das liegt daran dass ein Studium neben der Vollzeit Tätigkeit ja nichts illegales ist und von einigen Menschen, wie mir z.B., auch real betrieben wird.

Ich arbeite Vollzeit UND mache ein ernsthaftes Vollzeit Zweitstudium nebenher an der Uni. Ja das soll es geben! Funktioniert in meinem Fall, weil ich mir meine Arbeitszeit frei einteilen kann, und ich geben zu, in keine Vorlesung gehe sondern nur in die Übungen. Aber ich mache meine Hausaufgaben und Klausuren neben her.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Gerade die großen Unternehmen nehmen alles mit, was nur so geht. siehe Amazon. Du leidest finanziell nicht darunter.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Extreme Spitzenverdiener, die sämtliche Steuerschlupflöcher ausnutzen um bloß keinen Cent Steuern zu viel zu bezahlen, auch wenn es legal ist, sind genauso verwerflich. Denn andere müssen darunter leiden, während sie von ihrem Handeln selbst keine Nachteile haben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wo steht das? Da steht nur, dass er ein Zweitstudium macht und dafür einen Beleg (Semesterbeitrag) angeben hat. Er hat nie geschrieben, dass er nur zum Schein studiert.

Warum sollte das Finanzamt da reagieren? Kann man doch machen. Verstehe ich nicht. Ist doch alle gut. Er ist kein Scheinstudent, sondern zahlt einen (oft erhöhten) Beitrag für ein ernsthaft betriebenes (Zweit-)Studium.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Es ging darum, dass der Kollege hier scheinbar Vollzeit als Scheinstudent eingeschrieben ist und dies scheinbar dadurch legitimiert, weil das Finanzamt ihm keine Probleme macht.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Hat das einer hier behauptet? Wie die Kollegen richtig bemerkt haben, geht es hier doch gar nicht um das Zweitstudium, sondern um das Scheinstudium. Ein Scheinstudium definiert sich lauf Bundesverwaltungsgericht dadurch, dass der Student nicht aktiv den Abschluss anstrebt. Da du aber aktiv den Abschluss anstrebst, ist dein Fall doch etwas völlig anderes.

Wir reden hier von Leuten, die sich nur einschreiben, um Vorteile (Krankenkasse, Bafög, Kindergeld, Semesterticket, GEZ-Befreiung, günstiges Wohnen usw..) abzugreifen. Und das ist nunmal Betrug.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Kleines Schmankerle am Rande: Ich arbeite Vollzeit und bin eingeschrieben als Student. Ich habe vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die Kosten für mein Zweitstudium mit angegeben - Semesterbeitrag, Rechnerteile usw. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem die Kosten anerkannt wurden, in Folge Steuerrückzahlungen. Wenn das alles so unglaublich illegal wäre, dann wäre das wohl nicht passiert was.

Das liegt daran dass ein Studium neben der Vollzeit Tätigkeit ja nichts illegales ist und von einigen Menschen, wie mir z.B., auch real betrieben wird.

Ich arbeite Vollzeit UND mache ein ernsthaftes Vollzeit Zweitstudium nebenher an der Uni. Ja das soll es geben! Funktioniert in meinem Fall, weil ich mir meine Arbeitszeit frei einteilen kann, und ich geben zu, in keine Vorlesung gehe sondern nur in die Übungen. Aber ich mache meine Hausaufgaben und Klausuren neben her.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Indirekt hat jeder davon Nachteile.

Die Steuern, die dem Staat hier fehlen könnte man z.b. in mehr Kindergärten oder z.B. Sozialarbeiter investieren. Gäbe es mehr Sozialarbeiter könnte man z.B. einer der Ursachen für kriminielle Laufbahnen mehr entgegen wirken und es gäbe weniger kriminelle Laufbahnen, die selbst nichts ins Steuersystem einzahlen sondern dem Steuerzahlen stattdessen noch Geld kosten, wegen Anwalts und Gefängniskosten. Desweiteren will schließlich auch niemand in einer schlechten Gegend mit mehr kriminellen wohnen.

Somit hat die Allgemeinheit sogar mehrfach einen Schaden von weniger Steuern. Die geringeren Steuern selbst und die potentiellen Folgekosten.

Ist natürlich nur ein Beispiel von Vielen.

Wer aber natürlich wohl betucht, in teuren Wohngegenden mit privatem Kindergarten und eigenem Auto (also nicht auf die öffentliche Infrastruktur angewiesen, denkt natürlich nicht soweit, sondern nur von sich bis zur nächsten Wand. Zeigt doch bitte mal etwas mehr Weitsicht bzgl. euren Handelns!

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Gerade die großen Unternehmen nehmen alles mit, was nur so geht. siehe Amazon. Du leidest finanziell nicht darunter.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Extreme Spitzenverdiener, die sämtliche Steuerschlupflöcher ausnutzen um bloß keinen Cent Steuern zu viel zu bezahlen, auch wenn es legal ist, sind genauso verwerflich. Denn andere müssen darunter leiden, während sie von ihrem Handeln selbst keine Nachteile haben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es ist halt das typische Argument, mit dem Betrüger ihrer Taten, die sie aus reinem Eigennutz betreiben, als soziale Heldentaten verklären.

Das beginnt beim subventionierten Semesterticket, für das die Allgemeinheit mehr bezahlen muss und endet irgendwo beim bewaffneten Raubüberfall, weil man es der Kapitalistenbank mal richtig zeigen wollte und doch sowieso keiner zu Schaden kommt,.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Indirekt hat jeder davon Nachteile.

Die Steuern, die dem Staat hier fehlen könnte man z.b. in mehr Kindergärten oder z.B. Sozialarbeiter investieren. Gäbe es mehr Sozialarbeiter könnte man z.B. einer der Ursachen für kriminielle Laufbahnen mehr entgegen wirken und es gäbe weniger kriminelle Laufbahnen, die selbst nichts ins Steuersystem einzahlen sondern dem Steuerzahlen stattdessen noch Geld kosten, wegen Anwalts und Gefängniskosten. Desweiteren will schließlich auch niemand in einer schlechten Gegend mit mehr kriminellen wohnen.

Somit hat die Allgemeinheit sogar mehrfach einen Schaden von weniger Steuern. Die geringeren Steuern selbst und die potentiellen Folgekosten.

Ist natürlich nur ein Beispiel von Vielen.

Wer aber natürlich wohl betucht, in teuren Wohngegenden mit privatem Kindergarten und eigenem Auto (also nicht auf die öffentliche Infrastruktur angewiesen, denkt natürlich nicht soweit, sondern nur von sich bis zur nächsten Wand. Zeigt doch bitte mal etwas mehr Weitsicht bzgl. euren Handelns!

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Gerade die großen Unternehmen nehmen alles mit, was nur so geht. siehe Amazon. Du leidest finanziell nicht darunter.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Extreme Spitzenverdiener, die sämtliche Steuerschlupflöcher ausnutzen um bloß keinen Cent Steuern zu viel zu bezahlen, auch wenn es legal ist, sind genauso verwerflich. Denn andere müssen darunter leiden, während sie von ihrem Handeln selbst keine Nachteile haben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Boah, Junge du bist echt zu lachhaft.

Du kennst 1,2 Millionen Scheinstudenten?! Woher? Sind das wieder so tolle Hochrechnungen? 2017/18 gab es gerade mal 2,8 Millionen Studenten. (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/221/umfrage/anzahl-der-studenten-an-deutschen-hochschulen/ ) Wie jeder vernunftbegabte direkt sehen kann, ist das also kompletter Quatsch.

7.000 € kostet ein Studienplatz im Durchschnitt. Man lese: im DURCHSCHNITT. Geistes- und Wirtschaftswissenschaften weichen dabei erheblich nach unten ab. Medizin, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften erheblich nach oben. (Quelle: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/statistik-so-viel-kosten-studenten-ihre-unis-pro-jahr-a-1078683.html) Das heißt, jemand der sich in Wirtschafts- oder Gesundheitswissenschaften einschreibt, verursacht weitaus geringere Schäden.

Kurz die gesamte Herleitung von abstrusen Milliardenschäden ist kompletter Schwachsinn. Weiterhin ist das Argument, Scheinstudenten würden anderen Studenten ihren Studienplatz wegnehmen, nicht haltbar, da diese sich i.d.R. in zulassungsfreie Studiengänge immatrikulieren.

Weiterhin, ein paar Quellen aus denen ich direkt zitiere, da einige das hier ansonsten nicht verstehen:

Quelle 1: https://www.mittelbayerische.de/uni-nachrichten/sie-studieren-nur-auf-dem-papier-21984-art1578914.html

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“" - okay, blabla, wussten wir bereits.

"Oberstaatsanwalt Ziegler ist kein Fall bekannt, in dem ein Scheinstudent strafrechtlich wegen Betrugs belangt wurde."

"Laut Uni-Pressestelle sind Scheinstudenten „nicht ohne weiteres identifizierbar“"

"Matthias Ruckdäschel ist Anwalt in Regensburg und zählt Hochschulrecht zu seinen Fachgebieten. Ihm ist kein Fall von strafrechtlicher Verfolgung eines Scheinstudenten bekannt, aber ein Urteil des Sozialgerichts Berlin aus dem Jahr 2007 (S 6 R 2323/07). Dadurch wurde einer Scheinstudentin im 34. Fachsemester die Halbwaisenrente nicht weiter ausbezahlt. Wegen des Scheinstudiums an sich wurde sie allerdings nicht belangt."

"„Das Scheinstudium selbst ist kein Betrug“, sagt Dr. Matthias Ruckdäschel, „es wird aber zum Betrug, wenn man auf dieser Grundlage Leistungen beansprucht“. Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor."

Quelle 2: https://www.zeitjung.de/studium-uni-scheinstudent-leben-sparen-betrug/

"Entspannter sieht das Christian Birnbaum, Anwalt für Hochschulrecht: „Juristisch gesehen passiert da nicht viel.“ Außerdem garantiere ja niemand bei der Immatrikulation, alle Vorlesungen und Seminare zu besuchen."

Und jetzt das wichtigste: "Verhindern lassen sich Scheinstudenten sowieso nicht. Zwar kann man ermitteln, ob und wie lange jemand keine Leistungen durch Hausarbeiten oder Prüfungen erbracht hat. Exmatrikuliert wird aber deswegen noch lange niemand. Immerhin können auch Krankheit oder persönliche Probleme verhindern, dass jemand zur Klausur antritt. Grundsätzlich ist ein Scheinstudium also okay – so lange man keinen Studienplatz beansprucht, den jemand anderes gerne hätte."

Fazit: Ein Großteil der Juristen, aber auch nicht alle(!!!), halten die Tatsache ein Scheinstudium aufzunehmen UND (dann und NUR dann) Vergünstigungen (also Krankenkasse - was bei Vollzeitarbeitnehmern eh nicht der Fall ist; Bafög ebenfalls nicht; Museen - lächerlich; Mensa - gehen sie quasi nicht; Semesterticket - nur hier liegt ein relevanter Vor-/Nachteil vor) in Anspruch zu nehmen, für strafbar - Betrug. Strafrechtlich ist dies nur extrem schwer bzw. gar nicht nachzuweisen. Und selbst dann passiert defakto GAR NICHTS!

Die Königsfrage lautet: Ab wann ist jemand ein Scheinstudent?! Es wird immer argumentiert, jemand der beabsichtigt das Studium nicht zu beenden. Doch wann ist das genau der Fall. Jemand der nicht zu Vorlesungen geht? Ist nicht verpflichtend, daher haltlos. Jemand der nicht zu Übungen geht? Ebenfalls nicht, also haltlos. Jemand der sich nicht zu Klausuren anmeldet? Ebenfalls, nein. Denn warum er das nicht getan hat kann 100, wahlweise auch mehr, Gründe haben. Der Zeitraum nicht-abgelegter Prüfungen? Möglich, aber was ist mit Langzeitstudenten? Somit gibt es auch hier keine Vorgabe. Also wieder Bullsh*t. Da die Frage quasi nicht zu beantworten ist, kann der Student defakto nich als Scheinstudent überführt werden. Q.e.d. (Vergleich: http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/campus/scheinstudenten-und-die-folgen-fuer-krankenversicherung-co-13542690.html oder http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/duesseldorfer-universitaet-beziffert-scheinstudenten-14859774.html )

Und genau deswegen, ist diese ganze Diskussion völlig (!!!) theoretisch und an den Haaren herbeigezogen - typisch für Juristen die glauben, unbedingt recht haben zu müssen. Theoretisches Recht und seine praktische Umsetzung sind eben 2 völlig verschiedene Dinge. :P *mimimi*

Und zu dem Thema Einkommenssteuererklärung: Glaub es oder nicht, ist mir auch völlig egal. Fakt ist, dass das Finanzamt das anerkennt - so wie bei den anderen obigen Forumsmitgliedern auch.

Soso, die Frau Alibigsteiger, also ja? Google-Treffer: 0. Scheint ja ganz schön krass zu sein, die Frau von der CDU. Ist dir das eigentlich gar nicht peinlich? Beschämend trifft es auf den Punkt.

Uff, mit der Schmarotzer-Mentalität, hast du mich jetzt aber getroffen. Du regst dich darüber auf? Wie findest du es, dass der deutsche Staat (Bund, Länder und Kommunen) jährlich >40 Mrd.€ für Flüchtlinge ausgibt (jaja, ich weiß, Moral und so) oder 50% der gesamten Staatsausgaben für Soziales draufgehen. Aber easy, höchste Steuereinnahmen usw.

Insgesamt ist dein ganzer Standpunkt unterirdisch und geradezu lachhaft argumentiert.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

  1. Studienplätze orientieren sich an der Nachfrage. Sinkt die Nachfrage, werden Studienplätze gestrichen. Steigt sie, werden welche geschaffen. Ansonsten hätte das Land den Anstieg der Studienanfängerquote von 33% (2006) auf knapp 60% (2015) gar nicht bewältigen können.

  2. Ein Semesterbeitrag deckt die Kosten nicht einmal im Ansatz. Nicht einmal für das Semesterticket. Du kannst deine "Theorie" aber gerne mal einem ehrlichen Pendler erklären, der für ein Ticket den vollen Preis entrichten muss, der höher ist als der ganze Semesterbeitrag und ein Teil seiner Kosten auch noch daher rührt, dass andere sich ein verbilligtes Ticket ergaunern und so die Preise für reguläre Tickets hochtreiben. Im übrigen sind deine Ausführungen peinlich: Weniger Nutzer, weniger Fahrten, weniger Wagons, weniger Personal usw..

  3. Die gute alte Schmarotzer-Philoosophie - Der Flug nach New York fliegt doch sowieso und im besten Hotel in Manhatten ist doch ein Zimmer frei, dass gerade keiner nutzt, deswegen schade ich doch keinem, wenn ich es kostenlos nutze - ist kein Argument, sondern nur dumm.

  4. Dass es sich bei diesen Vorgängen um Straftaten handelt sagen Juristen., die hier mannigfaltig zitiert werden. Wir haben eindeutig rechtliche Aussagen und dutzende Zitate. Da es früher nur wenig Scheinstudenten gab, wurde es nicht konsequent verfolgt. Heute reden wir von Milliardenschäden pro Semester. Da wird es bald anders aussehen. Siehe auch die zitierte Frau Alibigsteiger von der CDU.

  5. Was du behauptest ist nett, aber bevor du deine Steuererklärung nicht gezeigt hast, unglaubwürdig. Ich kenne übrigens 1,2 Millionen verurteilte Scheinstudenten. Beweis mir das Gegenteil. Auf dem Niveau braucht man nicht zu diskutieren.

  6. Da solche Sachen wie Bafögbetrug oder Scheinstudium in der Regel mit Strafbefehlen erledigt werden, gibt es auch nur wenige Urteile, da die meisten Betrüger so clever sind, den Strafbefehl zu akzeptieren, bevor es in einer Verhandlung richtig heftig wird. Wurde hier aber alles schon geklärt. Einzelne Urteile wurden hier zitiert und mit Aktenzeichen benannt.

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Und übrigens: Frau Albigsteiger bemerkt zurecht, dass ein Studienplatz pro Semester zwischen 7.000 und 20.000 Euro kostet. Bei gut 200.000 Scheinstudenten sind das Milliardenkosten pro Jahr. Und da sind die ganzen Betrügereien bei Bafög, Kindergeld oder Semesterticket noch gar nicht drin, denn das bezahlt auch die Allgemeinheit.

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

Da sieht man mal wieder, dass man hier in Absurdistan ist. Die Kosten sind hanebüchen und der Umkehrschluss zu den Schäden in Milliardenhöhe absolut lächerlich. Ein Student der eingeschrieben ist, aber nicht hingeht, bezahlt seinen Semesterbeitrag, womit der Asta, Teile der Infrastruktur und das Semesterticket gedeckt werden. Die Zulagen von dem Staat für die Struktur (häufig alt und kaputt), Dozenten (zu wenige) und Lehrmittel (veraltet) werden gezahlt und kommen weiterhin bei der Uni an. Da der Student aber die Angebote der Uni - wie Seminare, Vorlesungen, Praktika, Mensa usw. - nicht nutzt, ist es ein Zugewinn für die Uni. Die Abnutzung durch den Scheinstudenten beträgt exakt 0.

Das Geld vom Staat wird unabhängig davon gezahlt, ob der Student Seminare besucht oder nicht. Damit wird also die Uni entlastet und die anderen Studenten profitieren sogar davon. Und genau deswegen hat auch die Uni überhaupt gar kein Interesse gegen Scheinstudenten vorzugehen!

Und zu dem Semesterticket: Ebenfalls haltloser Schwachsinn. Jeder der sich mal mit Gruppenverträgen z.B. Gruppenversicherungen beschäftigt hat weiß, das durch die Masse die relativen Kosten für den Einzelnen reduzieren (statistische Verteilung, Scale-up usw.). Auch hier ist es somit ein Zugewinn für den Studenten und die Uni.

Von schwerem Betrug zu sprechen, entbehrt jedweder Logik. Ist genau wie die Hochrechnungen von verminderter Wertschöpfung durch den vermeintlichen Fachkräftemangel. Aber davon müsste man was von Wirtschaft verstehen, was ihr ganzen Pseudos offensichtlich nicht tut.

Kleines Schmankerle am Rande: Ich arbeite Vollzeit und bin eingeschrieben als Student. Ich habe vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die Kosten für mein Zweitstudium mit angegeben - Semesterbeitrag, Rechnerteile usw. Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem die Kosten anerkannt wurden, in Folge Steuerrückzahlungen. Wenn das alles so unglaublich illegal wäre, dann wäre das wohl nicht passiert was.

Am Ende ist das hier eine theoretische Diskussion. Wieviele Leute wurden zu irgendwas verurteilt? Exakt 0 - kthxbye.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Interessantes Fazit... Grundsätzlich gibst du zu dass es Betrug ist, nur dass man nicht erwischt wird...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Viel Text, aber am Ende räumst auch du ein, dass das Verhalten strafbar ist und was den Nachweis betrifft; auch das wurde hier schon seitenlang diskutiert und mit Recht auf die Situation beim Bafög in den 2000ern verweisen:

Bafög-Betrug war vor dem elektronischen Datenabgleich nicht nachweisbar. Es galt als Kavaliersdelikt. Macht doch jeder. Die Argumentation war exakt die gleiche, wie beim Scheinstudium. Dann wurden es immer mehr Betrüger und der Staat musste was tun und er tat etwas.
Nach dem elektronischen Datenabgleich folgten mehrere Hundertausend Strafverfahren, die zu 90% durch Strafbefehle geregelt wurden. Inzwischen gibt es nur noch ca. 85 Fälle von Bafögbetrug im Jahr. Scheinbar war die Sache sehr wirkungsvoll, oder?

Genau das könnte man auch beim Scheinstudium innerhalb von 3 Monaten einführen. Einfach elektronisch abgleichen:

  • Wer ist nur eine Karteileiche?
  • Wer hat welche Prüfungen wann abgelegt?
  • Wer bezieht Semesterticket/GEZ-Befreiung/Bafög usw..
  • Wie ist derjenige bei der Krankenkasse gemeldet?
  • Welche Angaben hat er bei seiner Steuererklärung gemacht?

Das wären dann drei Klicks und man hat den Scheinstudenten enttarnt. So wie beim Bafög.
Und ja, es ist das gleiche Spiel. Genau das wird jetzt von der Politik gefordert. Denn es soll zwischen 200.000 und 300.000 Scheinstudenten geben. Die Zahl von 1,2 Millionen oben, die der User gebracht hat, war übrigens erkennbar eine Satire auf die Nachprüfbarkeit von Angaben einzelner User ;)

Rechne doch mal mit deinen (zu niedrig angesetzten) Zahlen: 7000 Euro x 250.000 Scheinstudenten im Semester. 1.750.000.000. Ja, das wären 1,75 Milliarden pro Semester und damit 3,5 Milliarden im Jahr nur durch die Studienplätze. Krankenkasse, Semesterticket, Bafög - all das ist nicht drin. Das sind Milliardenschäden.

Und ja, du hast Recht. Das Ganze wurde lange nicht konsequent verfolgt, weil es eben viel weniger Scheinstudenten gab. Nur, hat sich die relative Anzahl der Studierenden in den letzen Jahren fast verdoppelt und der Anzeil der Scheinstudenten ist explodiert. Jetzt sind sie ein Problem Ein teures.

Aber auch die Betrüger bekommen dann ein Problem. Das Problem für die Betrüger dabei ist, wie auch beim Bafög die Verjährung. Und zwar ist man mindestens 5 Jahre rückwirkend dran. Eventuell auch bis zu 30 Jahren. Das kommt dann auf den Gesetzgeber an, wie er diese Form des Betruges einordnet.

Das heißt, ein elektronischer Abgleich im Jahr 2019 hängt auch mindestens alle Betrüger der Jahre 2014 - 2018. Und ganz ehrlich. Das ist doch auch gut so, oder? Schließlich sind es unsere Steuern, die hier zweckentfremdet werden. Da ist keine Romantik dahinter. Es geht lediglich um Betrug und Abzocke, um sich die eigenen Taschen zu füllen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

wenn du auch nur ein wenig Anstand gehabt hättest, würdest du auf einen Beitrag, der alles genau und sehr detailliert erklärt hat, nicht erneut mit getrolle nachspammen.

WiWi Gast schrieb am 09.05.2018:

Interessantes Fazit... Grundsätzlich gibst du zu dass es Betrug ist, nur dass man nicht erwischt wird...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Krass! Solche Worte von jemanden, der "detailliert" einräumt, dass er betrügt und das weiß, es das aber mit Argumenten der Kategorie "der Staat verschwendet Geld für Flüchtlinge, als hole ich mir auch Staatsknete" rechtfertigt. Einen moralischen Kompass hast du definitiv nicht und von Anstand solltest du gar nicht reden.

WiWi Gast schrieb am 10.05.2018:

wenn du auch nur ein wenig Anstand gehabt hättest, würdest du auf einen Beitrag, der alles genau und sehr detailliert erklärt hat, nicht erneut mit getrolle nachspammen.

WiWi Gast schrieb am 09.05.2018:

Interessantes Fazit... Grundsätzlich gibst du zu dass es Betrug ist, nur dass man nicht erwischt wird...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es war nicht mein Beitrag und der einizige Punkt, in dem ich nicht mit ihm übereinstimme, ist dass es so oder so gar keine Straftat ist sich einzuschreiben und nicht zur Uni zu gehen. Die Gründe sind allerdings größtenteils in seinem Beitrag genannt. Deswegen sehe ich die ganze Sache sowieso moralisch komplett bedenkenlos. Dass der Staat viel Geld verschwendet sehe ich genau so, bei meinem Standpunkt ist dies aber irrelevant.

WiWi Gast schrieb am 13.05.2018:

Krass! Solche Worte von jemanden, der "detailliert" einräumt, dass er betrügt und das weiß, es das aber mit Argumenten der Kategorie "der Staat verschwendet Geld für Flüchtlinge, als hole ich mir auch Staatsknete" rechtfertigt. Einen moralischen Kompass hast du definitiv nicht und von Anstand solltest du gar nicht reden.

WiWi Gast schrieb am 10.05.2018:

wenn du auch nur ein wenig Anstand gehabt hättest, würdest du auf einen Beitrag, der alles genau und sehr detailliert erklärt hat, nicht erneut mit getrolle nachspammen.

WiWi Gast schrieb am 09.05.2018:

Interessantes Fazit... Grundsätzlich gibst du zu dass es Betrug ist, nur dass man nicht erwischt wird...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

Es war nicht mein Beitrag und der einizige Punkt, in dem ich nicht mit ihm übereinstimme, ist dass es so oder so gar keine Straftat ist sich einzuschreiben und nicht zur Uni zu gehen. Die Gründe sind allerdings größtenteils in seinem Beitrag genannt. Deswegen sehe ich die ganze Sache sowieso moralisch komplett bedenkenlos. Dass der Staat viel Geld verschwendet sehe ich genau so, bei meinem Standpunkt ist dies aber irrelevant.

WiWi Gast schrieb am 13.05.2018:

Krass! Solche Worte von jemanden, der "detailliert" einräumt, dass er betrügt und das weiß, es das aber mit Argumenten der Kategorie "der Staat verschwendet Geld für Flüchtlinge, als hole ich mir auch Staatsknete" rechtfertigt. Einen moralischen Kompass hast du definitiv nicht und von Anstand solltest du gar nicht reden.

WiWi Gast schrieb am 10.05.2018:

wenn du auch nur ein wenig Anstand gehabt hättest, würdest du auf einen Beitrag, der alles genau und sehr detailliert erklärt hat, nicht erneut mit getrolle nachspammen.

WiWi Gast schrieb am 09.05.2018:

Interessantes Fazit... Grundsätzlich gibst du zu dass es Betrug ist, nur dass man nicht erwischt wird...

Ich hab den ursprünglich zitierten Beitrag geschrieben und meinte das durchaus ernst. In dem Beitrag darüber wird geschrieben, das ein Scheinstudium nur dann illegal ist, wenn es in Verbindung mit der unrechtmäßigen Inanspruchnahme von Leistungen zusammen hängt, darauf führst du selbst das Semesterticket als relevantes Beispiel auf. Danach erzählst du etwas von "theoretischen Recht" und das man es sowieso nicht nachhalten kann.

Fazit: Du bist dir des Betrugs bewusst, findest es aber okay da du nicht erwischt wirst.

Ich bin es ehrlich gesagt leid mir ständig etwas von Studierpflicht anzuhören. Ja es gibt keine Anwesenheitspflicht und ja du musst dich grundsätzlich nicht für Klausuren anmelden. Ob das jetzt automatisch heißt es ist unmöglich dich zu erwischen denke ich nicht. Wenn du einen master in BWL hast seit 3 Jahren arbeitest und in der selben Zeit in Informatik eingeschrieben bist und nicht einen CP erzielt hast zeichnet das ein sehr deutliches Bild. Wenn du denkst, der Staat bräuchte unumstößliche Beweise und du kannst dich da ganz leicht rausreden, dann hast du zuviele Gerichtsshows gesehen.

Für Leute die sich einfach nur weiterbilden wollen ohne einen Abschluss zu machen, gibt es übrigens den Gasthörer Status, die Argumentation ist daher auch sehr schwach.

Aber mach nur, noch bis du das Genie das klug einen Geldvorteil nutzt. Es kann aber gut sein dass du morgen der Idiot bist der es hätte besser wissen müssen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Findest du es nicht sinnlos, so eine Meinung zu bringen, wenn dir hier zig Juristen bereits das Gegenteil bewiesen haben? Bereits das Scheinstudium an sich ist nach der Mehrheitsmeinung strafbar. Über das Abzocken von Leistungen wie Bafög oder Semesterticket brauchen wir gar nicht erst zu diskutieren.

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

Es war nicht mein Beitrag und der einizige Punkt, in dem ich nicht mit ihm übereinstimme, ist dass es so oder so gar keine Straftat ist sich einzuschreiben und nicht zur Uni zu gehen. Die Gründe sind allerdings größtenteils in seinem Beitrag genannt. Deswegen sehe ich die ganze Sache sowieso moralisch komplett bedenkenlos. Dass der Staat viel Geld verschwendet sehe ich genau so, bei meinem Standpunkt ist dies aber irrelevant.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dein Beitrag ist gut, enthält aber zwei sachliche Fehler:

  1. Das Scheinstudium an sich ist - laut ca. 90% der hier verlinkten Juristen - bereits strafbar.

  2. Es gibt ein Studiergebot durch das Bundesveraltungsgericht. Das grenzt Studenten sehr genau von Scheinstudenten ab: Wer nicht aktiv seinen Abschluss anstrebt, ist Scheinstudent-

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

Es war nicht mein Beitrag und der einizige Punkt, in dem ich nicht mit ihm übereinstimme, ist dass es so oder so gar keine Straftat ist sich einzuschreiben und nicht zur Uni zu gehen. Die Gründe sind allerdings größtenteils in seinem Beitrag genannt. Deswegen sehe ich die ganze Sache sowieso moralisch komplett bedenkenlos. Dass der Staat viel Geld verschwendet sehe ich genau so, bei meinem Standpunkt ist dies aber irrelevant.

WiWi Gast schrieb am 13.05.2018:

Krass! Solche Worte von jemanden, der "detailliert" einräumt, dass er betrügt und das weiß, es das aber mit Argumenten der Kategorie "der Staat verschwendet Geld für Flüchtlinge, als hole ich mir auch Staatsknete" rechtfertigt. Einen moralischen Kompass hast du definitiv nicht und von Anstand solltest du gar nicht reden.

WiWi Gast schrieb am 10.05.2018:

wenn du auch nur ein wenig Anstand gehabt hättest, würdest du auf einen Beitrag, der alles genau und sehr detailliert erklärt hat, nicht erneut mit getrolle nachspammen.

WiWi Gast schrieb am 09.05.2018:

Interessantes Fazit... Grundsätzlich gibst du zu dass es Betrug ist, nur dass man nicht erwischt wird...

Ich hab den ursprünglich zitierten Beitrag geschrieben und meinte das durchaus ernst. In dem Beitrag darüber wird geschrieben, das ein Scheinstudium nur dann illegal ist, wenn es in Verbindung mit der unrechtmäßigen Inanspruchnahme von Leistungen zusammen hängt, darauf führst du selbst das Semesterticket als relevantes Beispiel auf. Danach erzählst du etwas von "theoretischen Recht" und das man es sowieso nicht nachhalten kann.

Fazit: Du bist dir des Betrugs bewusst, findest es aber okay da du nicht erwischt wirst.

Ich bin es ehrlich gesagt leid mir ständig etwas von Studierpflicht anzuhören. Ja es gibt keine Anwesenheitspflicht und ja du musst dich grundsätzlich nicht für Klausuren anmelden. Ob das jetzt automatisch heißt es ist unmöglich dich zu erwischen denke ich nicht. Wenn du einen master in BWL hast seit 3 Jahren arbeitest und in der selben Zeit in Informatik eingeschrieben bist und nicht einen CP erzielt hast zeichnet das ein sehr deutliches Bild. Wenn du denkst, der Staat bräuchte unumstößliche Beweise und du kannst dich da ganz leicht rausreden, dann hast du zuviele Gerichtsshows gesehen.

Für Leute die sich einfach nur weiterbilden wollen ohne einen Abschluss zu machen, gibt es übrigens den Gasthörer Status, die Argumentation ist daher auch sehr schwach.

Aber mach nur, noch bis du das Genie das klug einen Geldvorteil nutzt. Es kann aber gut sein dass du morgen der Idiot bist der es hätte besser wissen müssen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Solange du nicht kapieren willst, dass das Bafög und Semesterticket zwei unterschiedliche Sachen sind, macht jede Diskussion mit dir sowieso keinen Sinn.
_Bewiesen_ haben deine X Juristen überhaupt gar nix. Und die Mehrheitsmeinung teilst du auch nicht.

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:
Über das Abzocken von Leistungen wie Bafög oder Semesterticket brauchen wir gar nicht erst zu diskutieren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Solange du nicht kapieren willst, dass das Bafög und Semesterticket zwei unterschiedliche Sachen sind, macht jede Diskussion mit dir sowieso keinen Sinn.
_Bewiesen_ haben deine X Juristen überhaupt gar nix. Und die Mehrheitsmeinung teilst du auch nicht.

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:
Über das Abzocken von Leistungen wie Bafög oder Semesterticket brauchen wir gar nicht erst zu diskutieren.

Auch auf die Gefahr hin, hier wieder etwas zu schreiben, das schon hundert Mal erklärt wurde:
Ja der Bafög Betrug ist ein komplett anderes Ausmaß und hat sicherlich deutlich mehr Schäden verursacht. Trotzdem ist das Semesterticket eine Leistung, die durchaus Ähnlichkeiten mit Bafög hat. Als Betriebswirt müsstest du ja eigentlich wissen, dass auch Sachleistungen einen Wert haben. Deswegen ist ja ein Jobticket auch in gewisser Weise Arbeitslohn obwohl es nur eine Sachleistung ist.
Die Argumentation das es ein Vorteil im Vergleich zum nicht Studenten Ticket ist, kommt von euch. Also ist sogesehen auch ein Schaden in Höhe der Differenz entstanden.

Ja aktuell wird es nicht verfolgt und vielleicht wird es das auch nie. Aber dieser Thread hat dir eine solide Begründung geliefert, nach der es in Zukunft verfolgt werden könnte, was man damit macht, ist jedem selbst überlassen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

Es ist ein Betrag von circa 2100€ pro Jahr für das normale Ticket, und je nach Uni 400-500€. Für einen Berufseinsteiger schon ein Unterschied.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Gerade die Konstellation wird von allen Juristen ausdrücklich als Betrug bezeichnet. Da gibt es keine zwei Meinungen:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. [..]" "Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]"

Ich frage mich auch, welches Klientel das nötig. Hier sind angeblich 90% bei einer UB und dort muss man immer wieder mal eine Zuverlässigkeitsprüfung über sich ergehen lassen. Oft einschließlich des Vorzeigen eines aktuellen Führungszeugnisses. Ein Eintrag wegen Betrugs beendet die Karriere. Keiner kann doch so dumm sein, das zu riskieren.

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

Es ist ein Betrag von circa 2100€ pro Jahr für das normale Ticket, und je nach Uni 400-500€. Für einen Berufseinsteiger schon ein Unterschied.

Naja 1.500€ im Jahr (Semester Beitrag ist eher 600€, der geht zwar nicht komplett aufs Ticket, kann aber komplett gespart werden) sind schon auch für einen Berufsanfänger zusätzlich bezahlbar. Unter 200€ im Monat für Transport ist nicht zuviel (insbesondere wenn man die Entfernung bedenkt die mit einem so teuren Ticket zurück gelegt werden kann)
Dazu kommt daß man oftmals nicht die komplette Reichweite des Semesterticket braucht das macht es auch nochmal günstiger.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Also ich wohne in einer Gegend mit, angeblich, einem oder den teuersten Tarifen des Öffentlichen Nahverkers in ganz Deutschland. Wenn du nicht gerade die maximale Reichweite des Studententickets brauchst, ist das reguläre Abo trotzdem immer noch akzeptabel.

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

Es ist ein Betrag von circa 2100€ pro Jahr für das normale Ticket, und je nach Uni 400-500€. Für einen Berufseinsteiger schon ein Unterschied.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es macht den Betrug nicht besser, ob ich jetzt 500 Euro pro Semester abzocke oder 1000 Euro..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 18.05.2018:

Es macht den Betrug nicht besser, ob ich jetzt 500 Euro pro Semester abzocke oder 1000 Euro..

Wer hat das behauptet?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Naja, wirklich Aufwand ist es ja nicht, da man sich ja mit ein paar Mausklicks online immatrikulieren kann heutzutage. Man hat auch einen weiteren Vorteil mit dem Semesterticket: Geht es verloren oder wird gestohlen, kann man sich gegen kleine Gebühr ein neues ausstellen lassen. Verliert man sein Ticket für den ÖPNV, hat man meist Pech gehabt. Wenn das Gesamtpaket auch sonst günstiger ist - natürlich mit ein paar anderen kleinen Vorteilen - gibt es wenig Gründe dem ÖPNV Geld zu schenken. Ganz abgesehen davon, dass an den Verkaufsstellen immer ne halbe Stunde draufgeht, weil die Mitarbeiter so langsam arbeiten. Aber bitte, wer es verwerflich findet und lieber den komplizierten Weg geht, den soll man auch nicht aufhalten..

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es wäre einfach asozial sich ein Semesterticket durch scheinstudium zu erschleichen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

An welchen Unis braucht es denn wirklich nur "ein paar Mausklicks"?

Du musst Unterlagen einreichen!

WiWi Gast schrieb am 20.05.2018:

Naja, wirklich Aufwand ist es ja nicht, da man sich ja mit ein paar Mausklicks online immatrikulieren kann heutzutage. Man hat auch einen weiteren Vorteil mit dem Semesterticket: Geht es verloren oder wird gestohlen, kann man sich gegen kleine Gebühr ein neues ausstellen lassen. Verliert man sein Ticket für den ÖPNV, hat man meist Pech gehabt. Wenn das Gesamtpaket auch sonst günstiger ist - natürlich mit ein paar anderen kleinen Vorteilen - gibt es wenig Gründe dem ÖPNV Geld zu schenken. Ganz abgesehen davon, dass an den Verkaufsstellen immer ne halbe Stunde draufgeht, weil die Mitarbeiter so langsam arbeiten. Aber bitte, wer es verwerflich findet und lieber den komplizierten Weg geht, den soll man auch nicht aufhalten..

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nirgendwo. Es ist einfach nur sinnbefreites Gerede. Außerdem weiß ich gar nicht mehr, was jetzt überhaupt diskutiert wird. Es wurde zweifelsfrei und mit vielen Quellen nachgewiesen, dass es sich um einen strafrechtlich relevanten Betrug handelt.
Ich finde die jetzige Diskussion, wie groß die Chancen sind, dass man beim betrügen erwischt wird, irgendwie seltsam und auch sehr irritierend. Haben das echt Leute hier nötig?

WiWi Gast schrieb am 31.05.2018:

An welchen Unis braucht es denn wirklich nur "ein paar Mausklicks"?

Du musst Unterlagen einreichen!

WiWi Gast schrieb am 20.05.2018:

Naja, wirklich Aufwand ist es ja nicht, da man sich ja mit ein paar Mausklicks online immatrikulieren kann heutzutage. Man hat auch einen weiteren Vorteil mit dem Semesterticket: Geht es verloren oder wird gestohlen, kann man sich gegen kleine Gebühr ein neues ausstellen lassen. Verliert man sein Ticket für den ÖPNV, hat man meist Pech gehabt. Wenn das Gesamtpaket auch sonst günstiger ist - natürlich mit ein paar anderen kleinen Vorteilen - gibt es wenig Gründe dem ÖPNV Geld zu schenken. Ganz abgesehen davon, dass an den Verkaufsstellen immer ne halbe Stunde draufgeht, weil die Mitarbeiter so langsam arbeiten. Aber bitte, wer es verwerflich findet und lieber den komplizierten Weg geht, den soll man auch nicht aufhalten..

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es sind auch nur 1 - 2 Leute, die das Fass aufmachen und zwar genau die, die behauptet haben, dass es voll ok ist, zum Schein zu studieren, damit man Semester-Ticket, Kindergeld oder Bafög abzocken kann, während man ansonsten normal arbeitet. Bei dem Klientel vermute ich als Kellner oder Taxifahrer, sonst hätte man das nicht nötig.
Nachdem dieser Quatsch durch fundierte juristische Quellen widerlegt wurden, behaupten sie jetzt, dass man sowieso nie erwischt werden wird.

WiWi Gast schrieb am 01.06.2018:

Nirgendwo. Es ist einfach nur sinnbefreites Gerede. Außerdem weiß ich gar nicht mehr, was jetzt überhaupt diskutiert wird. Es wurde zweifelsfrei und mit vielen Quellen nachgewiesen, dass es sich um einen strafrechtlich relevanten Betrug handelt.
Ich finde die jetzige Diskussion, wie groß die Chancen sind, dass man beim betrügen erwischt wird, irgendwie seltsam und auch sehr irritierend. Haben das echt Leute hier nötig?

WiWi Gast schrieb am 31.05.2018:

An welchen Unis braucht es denn wirklich nur "ein paar Mausklicks"?

Du musst Unterlagen einreichen!

WiWi Gast schrieb am 20.05.2018:

Naja, wirklich Aufwand ist es ja nicht, da man sich ja mit ein paar Mausklicks online immatrikulieren kann heutzutage. Man hat auch einen weiteren Vorteil mit dem Semesterticket: Geht es verloren oder wird gestohlen, kann man sich gegen kleine Gebühr ein neues ausstellen lassen. Verliert man sein Ticket für den ÖPNV, hat man meist Pech gehabt. Wenn das Gesamtpaket auch sonst günstiger ist - natürlich mit ein paar anderen kleinen Vorteilen - gibt es wenig Gründe dem ÖPNV Geld zu schenken. Ganz abgesehen davon, dass an den Verkaufsstellen immer ne halbe Stunde draufgeht, weil die Mitarbeiter so langsam arbeiten. Aber bitte, wer es verwerflich findet und lieber den komplizierten Weg geht, den soll man auch nicht aufhalten..

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Unterlagen lassen sich eingescannt bequem mit ein paar Mausklicks einreichen. Arbeite bei einer BB und bin für Sinologie eingeschrieben. Wie viele meiner Kollegen auch. Ist ein wachsender Markt. Dass viele hier den Kerngedanken von Investments nicht verstehen, ist mir klar. Ein paar Kellner und Taxifahrer sind hier ja sicher auch unterwegs. ;)

WiWi Gast schrieb am 31.05.2018:

An welchen Unis braucht es denn wirklich nur "ein paar Mausklicks"?

Du musst Unterlagen einreichen!

WiWi Gast schrieb am 20.05.2018:

Naja, wirklich Aufwand ist es ja nicht, da man sich ja mit ein paar Mausklicks online immatrikulieren kann heutzutage. Man hat auch einen weiteren Vorteil mit dem Semesterticket: Geht es verloren oder wird gestohlen, kann man sich gegen kleine Gebühr ein neues ausstellen lassen. Verliert man sein Ticket für den ÖPNV, hat man meist Pech gehabt. Wenn das Gesamtpaket auch sonst günstiger ist - natürlich mit ein paar anderen kleinen Vorteilen - gibt es wenig Gründe dem ÖPNV Geld zu schenken. Ganz abgesehen davon, dass an den Verkaufsstellen immer ne halbe Stunde draufgeht, weil die Mitarbeiter so langsam arbeiten. Aber bitte, wer es verwerflich findet und lieber den komplizierten Weg geht, den soll man auch nicht aufhalten..

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Weil es ein "wachsender" Markt ist, wird es in den Medien, politisch und rechtlich ja immer intensiver diskutiert, weil es eben ein " illegaler" Markt ist und die Handlung strafbar ;)

Hier kann man wieder nur die Analogie zum Bafög ziehen. Auch der Bafög-Betrug war Ende der 90er/Anfang der 2000er ein rasch wachsender Markt und etwas, dass "jeder macht", weil man "sowieso nie erwischt werden würde".

Das Ende vom Lied war der elektronische Datenabgleich und über Hunderttausend Strafbefehle. Es waren so viele, weil auch rückwirkend die nicht-verjährten Fälle verfolgt wurden. Im Jahr 2016 gab es dann nur noch weniger als 90 Fälle des Bafög-Betruges. Der Abgleich war damit ein voller Erfolg.

Umso schneller also dein Markt "wächst", umso größer ist die Gefahr, dass der Staat innerhalb kürzester Zeit digitale Überwachungsmöglichkeiten einführt, wie er es schon einmal getan hat.

Ob dann ein paar Euro für ein ergaunertes Semesterticket oder Bafög eine möglichen Vorstrafe, die dein ganzes Führungszeugnis versaut, wert sind, halte ich für sehr fraglich. Gerade Banken, Beratungen oder generell die Finanzindustrie fragen, schon aufgrund neuer EU-Regelungen, immer wieder mal ein Führungszeugnis an.
Es ist in jedem Fall ein Investment, dass auch danach noch ein langjähriges Risiko, nämlich die Verjährung, mit sich bringt.

Kein kluger Kopf würde so "investieren", vor allem nicht, weil es auch beim bafög so begonnen hat: Betrug nimmt überhand, es wird medial immer mehr diskutiert, was vorher nie passierte und 3 Jahre später war der Abgleich da.

WiWi Gast schrieb am 05.06.2018:

Unterlagen lassen sich eingescannt bequem mit ein paar Mausklicks einreichen. Arbeite bei einer BB und bin für Sinologie eingeschrieben. Wie viele meiner Kollegen auch. Ist ein wachsender Markt. Dass viele hier den Kerngedanken von Investments nicht verstehen, ist mir klar. Ein paar Kellner und Taxifahrer sind hier ja sicher auch unterwegs. ;)

WiWi Gast schrieb am 31.05.2018:

An welchen Unis braucht es denn wirklich nur "ein paar Mausklicks"?

Du musst Unterlagen einreichen!

WiWi Gast schrieb am 20.05.2018:

Naja, wirklich Aufwand ist es ja nicht, da man sich ja mit ein paar Mausklicks online immatrikulieren kann heutzutage. Man hat auch einen weiteren Vorteil mit dem Semesterticket: Geht es verloren oder wird gestohlen, kann man sich gegen kleine Gebühr ein neues ausstellen lassen. Verliert man sein Ticket für den ÖPNV, hat man meist Pech gehabt. Wenn das Gesamtpaket auch sonst günstiger ist - natürlich mit ein paar anderen kleinen Vorteilen - gibt es wenig Gründe dem ÖPNV Geld zu schenken. Ganz abgesehen davon, dass an den Verkaufsstellen immer ne halbe Stunde draufgeht, weil die Mitarbeiter so langsam arbeiten. Aber bitte, wer es verwerflich findet und lieber den komplizierten Weg geht, den soll man auch nicht aufhalten..

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bei dem Investment ist es echt schwer ne Exitstrategie zu finden, wenn die Verjährung mindestens 5, im schlimmsten Fall 30 Jahre beträgt ;)

Ne, Leute lasst das lieber. Es ist Betrug, der bisher nur schlampig verfolgt wird und es rauscht schon lange im Walde, dass da was kommen wird.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Troll hat den Inhalt des Postes mit dem "wachsenden Markt" überhaupt gar nicht kapiert und spammt per Doppelpost als Mann und Frau weiter. Herrlich. Get a life.

WiWi Gast schrieb am 05.06.2018:

Weil es ein "wachsender" Markt ist, wird es in den Medien, politisch und rechtlich ja immer intensiver diskutiert, weil es eben ein " illegaler" Markt ist und die Handlung strafbar ;)

Hier kann man wieder nur die Analogie zum Bafög ziehen. Auch der Bafög-Betrug war Ende der 90er/Anfang der 2000er ein rasch wachsender Markt und etwas, dass "jeder macht", weil man "sowieso nie erwischt werden würde".

Das Ende vom Lied war der elektronische Datenabgleich und über Hunderttausend Strafbefehle. Es waren so viele, weil auch rückwirkend die nicht-verjährten Fälle verfolgt wurden. Im Jahr 2016 gab es dann nur noch weniger als 90 Fälle des Bafög-Betruges. Der Abgleich war damit ein voller Erfolg.

Umso schneller also dein Markt "wächst", umso größer ist die Gefahr, dass der Staat innerhalb kürzester Zeit digitale Überwachungsmöglichkeiten einführt, wie er es schon einmal getan hat.

Ob dann ein paar Euro für ein ergaunertes Semesterticket oder Bafög eine möglichen Vorstrafe, die dein ganzes Führungszeugnis versaut, wert sind, halte ich für sehr fraglich. Gerade Banken, Beratungen oder generell die Finanzindustrie fragen, schon aufgrund neuer EU-Regelungen, immer wieder mal ein Führungszeugnis an.
Es ist in jedem Fall ein Investment, dass auch danach noch ein langjähriges Risiko, nämlich die Verjährung, mit sich bringt.

Kein kluger Kopf würde so "investieren", vor allem nicht, weil es auch beim bafög so begonnen hat: Betrug nimmt überhand, es wird medial immer mehr diskutiert, was vorher nie passierte und 3 Jahre später war der Abgleich da.

WiWi Gast schrieb am 05.06.2018:

Unterlagen lassen sich eingescannt bequem mit ein paar Mausklicks einreichen. Arbeite bei einer BB und bin für Sinologie eingeschrieben. Wie viele meiner Kollegen auch. Ist ein wachsender Markt. Dass viele hier den Kerngedanken von Investments nicht verstehen, ist mir klar. Ein paar Kellner und Taxifahrer sind hier ja sicher auch unterwegs. ;)

WiWi Gast schrieb am 31.05.2018:

An welchen Unis braucht es denn wirklich nur "ein paar Mausklicks"?

Du musst Unterlagen einreichen!

WiWi Gast schrieb am 20.05.2018:

Naja, wirklich Aufwand ist es ja nicht, da man sich ja mit ein paar Mausklicks online immatrikulieren kann heutzutage. Man hat auch einen weiteren Vorteil mit dem Semesterticket: Geht es verloren oder wird gestohlen, kann man sich gegen kleine Gebühr ein neues ausstellen lassen. Verliert man sein Ticket für den ÖPNV, hat man meist Pech gehabt. Wenn das Gesamtpaket auch sonst günstiger ist - natürlich mit ein paar anderen kleinen Vorteilen - gibt es wenig Gründe dem ÖPNV Geld zu schenken. Ganz abgesehen davon, dass an den Verkaufsstellen immer ne halbe Stunde draufgeht, weil die Mitarbeiter so langsam arbeiten. Aber bitte, wer es verwerflich findet und lieber den komplizierten Weg geht, den soll man auch nicht aufhalten..

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Leute, aber jetzt mal ehrlich, der ganze Aufwand und das Risiko nur für ein Semesterticket. Das ist doch dämlich. Soviel mehr würde ein reguläres Dauerabo bei den Öffentlichen auch nicht kosten, bzw. düfte das, im Verhältnis zum Einkommen, selbst wenn ihr nicht zur Einkommensspitze gehört, doch erträglich sein.

Allerdings zeigt meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass meist gerade die, solche Sachen hier abziehen, die es sich am ehesten leisten könnten auch die ehrliche Schiene zu fahren. Leute, die wirklich knapp bei Kasse sind, wo man das noch irgendwie nachvollziehen könnte, sind dagegen häufig die Ehrlichen. Zumindest ist das bei den Leuten, die ich kenne so.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Halli Galli! Was für ein Monster-Thread auf den ich bei der Suche nach Antworten gestoßen bin! :D

Meine Situation ist aber etwas anders. Wie schätzt ihr hier die Legitimität der Nutzung eines Semestertickets ein?

Ich arbeite seit 3Jahren. Habe vor einem Jahr aber nebenberuflich einen zweiten Master (nicht zulassungsfrei) gestartet. Aus purem Interesse an der Materie. Da ich das wirklich nur just4fun mache, investiere ich wöchentlich nur so ~5h in das Studium. Ich schreibe tatsächlich Klausuren und sammele ECTS, bisher bin ich bei ~40ECTS. Mit der Geschwindigkeit werde ich noch weitere 4-5 Semestern bis zum Abschluss benötigen.

Bisher habe ich mir noch kein Semesterticket geholt (ist nicht in den Studiengebühren inkludiert). Einfach weil ich selten mit ÖPNV fahre. Da ich mein Auto verkaufen möchte, würde sich das aber in naher Zukunft ändern. Durch das Semesterticket würde ich über 1000Euro sparen im Vergleich zum offiziellen Verkaufspreis der Jahreskarte.

In den AGBs steht auch nur, dass man halt ordentlich immatrikuliert sein muss. Das bin ich und ich strebe ja tatsächlich den Abschluss an (kein Scheinstudium!).

Moralisch hätte ich keine Probleme damit, aber wie es sieht es rechtlich aus? Ist jemand in einer ähnlichen Situation?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich sehe da eine Probleme, du studierst ja schliesslich und sammelst auch ECTS Punkte.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was für eine Uni ist denn das, die keinen Studierendenausweis ausstellt? kann ich mir ja irgendwie gar nicht vorstellen..

WiWi Gast schrieb am 16.07.2018:

Halli Galli! Was für ein Monster-Thread auf den ich bei der Suche nach Antworten gestoßen bin! :D

Meine Situation ist aber etwas anders. Wie schätzt ihr hier die Legitimität der Nutzung eines Semestertickets ein?

Ich arbeite seit 3Jahren. Habe vor einem Jahr aber nebenberuflich einen zweiten Master (nicht zulassungsfrei) gestartet. Aus purem Interesse an der Materie. Da ich das wirklich nur just4fun mache, investiere ich wöchentlich nur so ~5h in das Studium. Ich schreibe tatsächlich Klausuren und sammele ECTS, bisher bin ich bei ~40ECTS. Mit der Geschwindigkeit werde ich noch weitere 4-5 Semestern bis zum Abschluss benötigen.

Bisher habe ich mir noch kein Semesterticket geholt (ist nicht in den Studiengebühren inkludiert). Einfach weil ich selten mit ÖPNV fahre. Da ich mein Auto verkaufen möchte, würde sich das aber in naher Zukunft ändern. Durch das Semesterticket würde ich über 1000Euro sparen im Vergleich zum offiziellen Verkaufspreis der Jahreskarte.

In den AGBs steht auch nur, dass man halt ordentlich immatrikuliert sein muss. Das bin ich und ich strebe ja tatsächlich den Abschluss an (kein Scheinstudium!).

Moralisch hätte ich keine Probleme damit, aber wie es sieht es rechtlich aus? Ist jemand in einer ähnlichen Situation?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Natürlich habe ich einen Studentenausweis bekommen. Die Rede ist aber vom Semesterticket, das man sich separat bei der Nahverkehrsgesellschaft holen muss.. Ersteres =/= Letzteres.

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Was für eine Uni ist denn das, die keinen Studierendenausweis ausstellt? kann ich mir ja irgendwie gar nicht vorstellen..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Antwort ist doch einfach. Du bist eingeschrieben, schreibst Klausuren und studierst damit aktiv. Damit sind doch die wesentlichen Bedingungen für ein Semesterticket erfüllt.

In den ganzen Seiten vorher ging es doch hauptsächlich um die Diskussion, ob man sich als zwar eingeschriebener, aber nicht aktiver Student ein Semesterticket "erschleichen" kann/soll/darf.

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Natürlich habe ich einen Studentenausweis bekommen. Die Rede ist aber vom Semesterticket, das man sich separat bei der Nahverkehrsgesellschaft holen muss.. Ersteres =/= Letzteres.

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Was für eine Uni ist denn das, die keinen Studierendenausweis ausstellt? kann ich mir ja irgendwie gar nicht vorstellen..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Studentenausweis = Semesterticket. Du bekommst einen Studienausweis/Semesterticket, mit der Einschreibung, was gleichzeitig zur Nutzung der ÖPNV berechtigt.

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Natürlich habe ich einen Studentenausweis bekommen. Die Rede ist aber vom Semesterticket, das man sich separat bei der Nahverkehrsgesellschaft holen muss.. Ersteres =/= Letzteres.

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Was für eine Uni ist denn das, die keinen Studierendenausweis ausstellt? kann ich mir ja irgendwie gar nicht vorstellen..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Seit wann ist denn Steuervermeidung moralisch verwerflich!? Also bitte.....

WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:

Extreme Spitzenverdiener, die sämtliche Steuerschlupflöcher ausnutzen um bloß keinen Cent Steuern zu viel zu bezahlen, auch wenn es legal ist, sind genauso verwerflich. Denn andere müssen darunter leiden, während sie von ihrem Handeln selbst keine Nachteile haben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das stimmt nicht. Bei vielen Unis ist das Semesterticket nicht in den Studiengebühren inkludiert und muss separat gekauft werden. Man hat dann sowohl ein Semesterticket als auch ein Studentenausweis im Portemonnaie.
Daher wahrscheinlich auch die "Hemmschwelle" des Fragenden.

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Studentenausweis = Semesterticket. Du bekommst einen Studienausweis/Semesterticket, mit der Einschreibung, was gleichzeitig zur Nutzung der ÖPNV berechtigt.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist was neues für mich. Bei welchen Unis sollte das denn so sein?

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

Das stimmt nicht. Bei vielen Unis ist das Semesterticket nicht in den Studiengebühren inkludiert und muss separat gekauft werden. Man hat dann sowohl ein Semesterticket als auch ein Studentenausweis im Portemonnaie.
Daher wahrscheinlich auch die "Hemmschwelle" des Fragenden.

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Studentenausweis = Semesterticket. Du bekommst einen Studienausweis/Semesterticket, mit der Einschreibung, was gleichzeitig zur Nutzung der ÖPNV berechtigt.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bei fast allen Unis in Baden Württemberg. Zum Beispiel KIT oder uni Stuttgart.

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

Ist was neues für mich. Bei welchen Unis sollte das denn so sein?

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

Das stimmt nicht. Bei vielen Unis ist das Semesterticket nicht in den Studiengebühren inkludiert und muss separat gekauft werden. Man hat dann sowohl ein Semesterticket als auch ein Studentenausweis im Portemonnaie.
Daher wahrscheinlich auch die "Hemmschwelle" des Fragenden.

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Studentenausweis = Semesterticket. Du bekommst einen Studienausweis/Semesterticket, mit der Einschreibung, was gleichzeitig zur Nutzung der ÖPNV berechtigt.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Jemand Erfahrung mit Scheinstudium in München?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich war jetzt selber über 2 Jahre als Scheinstudent unterwegs, habe mich jedoch jetzt exmatrikulieren lassen. Das Risiko, dass es auffällt und Leute schief gucken und Fragen stellen ist mir mittlerweile zu groß. Zudem schreckt es mich ab, dass es dieses System einfach irgendwann (im Zuge der Digitalisierung) nicht mehr geben kann und man eventuell auch Jahre danach noch belangt wird. Vor allem Personen, die öffentliche Funktionen bekleiden oder für den Staat arbeiten sollten sich unbedingt vom Scheinstudium verabschieden mMn.

Glücklicherweise kostet das Firmenticket sogar nur 35 Euro im Monat mehr, sodass ich hier zugegriffen habe. Das war mir vorher nicht klar.
Von daher klare Empfehlung einmal zu prüfen, ob es nicht ein Firmenticket gibt, das ausreichende Vorteile zu geringen Mehrkosten bietet.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was denkt ihr über meinen Fall:

habe meinen Masterabschluss und mein Zeugnis von der Hochschule bereits erhalten.
Dennoch bekam ich einen Brief, dass ich exmatrikuliert werde falls ich nicht zahle. Also hab ich Semestergebühr plus Säumnisgebühr gezahlt und hab jetzt mein ÖPNV für ein weiteres halbes Jahr. Wenn ich wieder zur Rückmeldung gebeten werde, würde ich es wieder tun.

Die Uni sieht schließlich, dass ich meinen Master habe und müsste mich daher selbst exmatrikulieren, also bin ich doch safe oder? Ich hab keine Pürfungen mehr zu belegen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nochmal ich:
heisst ich habe mich nicht extra irgendwo neu eingeschrieben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es wurde schon angekündigt dass man Scheinstudenten strafrechtlich verfolgen wird. Wenn man dann Studienplatzkosten + Anwaltsgebühren + Gerichtskosten und eventuellen Schadensersatz kalkuliert, wünsche ich euch allen viel Spaß mit eurer Privatinsolvenz. Zumal ein Ticket nur max 100€ kostet. Allen anderen kann ich nur davon abraten, denn das Risiko erwischt zu werden wird tendenziell höher.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich finde hier wird die wichtigste Sache komplett vernachlässigt. Im Gegensatz zu den Hartzern und co. zahlen die "Scheinstudenten" ordentliche Beträge in die Sozialkasse. Wo ist es da verwerflich, sich einen Teil zurückzuholen?!

Wenn ich sehe, dass man bei einem Startgehalt von 65k alleine 13k Lohnsteuer zahlt, weiß ich nicht, was daran verwerflich ist, ein "Zweitstudium" anzufangen. Aber die Moralapostel hier im Forum regen sich wahrscheinlich auch über das Wort "Studentenwerk" auf...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die wichtigste Sache wird hier ganz und gar nicht vernachlässigt: die Strafbarkeit dieses Verhaltens.

Die Argumentation ist übrigens an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Nur weil jemand seine Beiträge ins Sozialsystem zahlt, soll er sich als Goodie dafür Leistungen erschleichen dürfen?? Ein Zweitstudium ist an sich nicht verwerflich. Aber ein Zweit(Schein)studium, um ein paar Kröten bei einem Ticket zu zahlen hingegen schon.
Ich zahle als Selbständiger so viel Gewerbesteuer, da kann man doch auch hier und da mal was schwarz machen. Zahle doch auch ganz viel in die Sozialkasse ein...

Klar, kannste machen und Dir was drauf einbilden, wenn es keiner merkt. Wirste aber erwischt, wirds teuer und zwar zurecht. Das hat mit Moralapostel nichts zu tun, sondern mit der Akzeptanz der hier vorherrschenden Rechtslage. Aber Schmarotzer gibts halt überall...

WiWi Gast schrieb am 24.10.2018:

Ich finde hier wird die wichtigste Sache komplett vernachlässigt. Im Gegensatz zu den Hartzern und co. zahlen die "Scheinstudenten" ordentliche Beträge in die Sozialkasse. Wo ist es da verwerflich, sich einen Teil zurückzuholen?!

Wenn ich sehe, dass man bei einem Startgehalt von 65k alleine 13k Lohnsteuer zahlt, weiß ich nicht, was daran verwerflich ist, ein "Zweitstudium" anzufangen. Aber die Moralapostel hier im Forum regen sich wahrscheinlich auch über das Wort "Studentenwerk" auf...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lies Dir bitte mal den gesamten Thread durch. Wir haben die Frage "strafbar oder nicht strafbar" ganz eindeutig beantwortet:

es ist NICHT strafbar.

WiWi Gast schrieb am 24.10.2018:

Die wichtigste Sache wird hier ganz und gar nicht vernachlässigt: die Strafbarkeit dieses Verhaltens.

Die Argumentation ist übrigens an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Nur weil jemand seine Beiträge ins Sozialsystem zahlt, soll er sich als Goodie dafür Leistungen erschleichen dürfen?? Ein Zweitstudium ist an sich nicht verwerflich. Aber ein Zweit(Schein)studium, um ein paar Kröten bei einem Ticket zu zahlen hingegen schon.
Ich zahle als Selbständiger so viel Gewerbesteuer, da kann man doch auch hier und da mal was schwarz machen. Zahle doch auch ganz viel in die Sozialkasse ein...

Klar, kannste machen und Dir was drauf einbilden, wenn es keiner merkt. Wirste aber erwischt, wirds teuer und zwar zurecht. Das hat mit Moralapostel nichts zu tun, sondern mit der Akzeptanz der hier vorherrschenden Rechtslage. Aber Schmarotzer gibts halt überall...

WiWi Gast schrieb am 24.10.2018:

Ich finde hier wird die wichtigste Sache komplett vernachlässigt. Im Gegensatz zu den Hartzern und co. zahlen die "Scheinstudenten" ordentliche Beträge in die Sozialkasse. Wo ist es da verwerflich, sich einen Teil zurückzuholen?!

Wenn ich sehe, dass man bei einem Startgehalt von 65k alleine 13k Lohnsteuer zahlt, weiß ich nicht, was daran verwerflich ist, ein "Zweitstudium" anzufangen. Aber die Moralapostel hier im Forum regen sich wahrscheinlich auch über das Wort "Studentenwerk" auf...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 24.10.2018:

Ich finde hier wird die wichtigste Sache komplett vernachlässigt. Im Gegensatz zu den Hartzern und co. zahlen die "Scheinstudenten" ordentliche Beträge in die Sozialkasse. Wo ist es da verwerflich, sich einen Teil zurückzuholen?!

Wenn ich sehe, dass man bei einem Startgehalt von 65k alleine 13k Lohnsteuer zahlt, weiß ich nicht, was daran verwerflich ist, ein "Zweitstudium" anzufangen. Aber die Moralapostel hier im Forum regen sich wahrscheinlich auch über das Wort "Studentenwerk" auf...

Wenn ich der Argumentation folge, dann ist Betrug offensichtlich überall gerechtfertigt. Wozu für den Einkauf bezahlen, wenn ich ihn stehlen kann und ich subventioniere den Laden ja möglicherweise über meine Steuer.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Aha. Ich scheine einen anderen Thread gelesen zu haben....

WiWi Gast schrieb am 24.10.2018:

Lies Dir bitte mal den gesamten Thread durch. Wir haben die Frage "strafbar oder nicht strafbar" ganz eindeutig beantwortet:

es ist NICHT strafbar.

WiWi Gast schrieb am 24.10.2018:

Die wichtigste Sache wird hier ganz und gar nicht vernachlässigt: die Strafbarkeit dieses Verhaltens.

Die Argumentation ist übrigens an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Nur weil jemand seine Beiträge ins Sozialsystem zahlt, soll er sich als Goodie dafür Leistungen erschleichen dürfen?? Ein Zweitstudium ist an sich nicht verwerflich. Aber ein Zweit(Schein)studium, um ein paar Kröten bei einem Ticket zu zahlen hingegen schon.
Ich zahle als Selbständiger so viel Gewerbesteuer, da kann man doch auch hier und da mal was schwarz machen. Zahle doch auch ganz viel in die Sozialkasse ein...

Klar, kannste machen und Dir was drauf einbilden, wenn es keiner merkt. Wirste aber erwischt, wirds teuer und zwar zurecht. Das hat mit Moralapostel nichts zu tun, sondern mit der Akzeptanz der hier vorherrschenden Rechtslage. Aber Schmarotzer gibts halt überall...

WiWi Gast schrieb am 24.10.2018:

Ich finde hier wird die wichtigste Sache komplett vernachlässigt. Im Gegensatz zu den Hartzern und co. zahlen die "Scheinstudenten" ordentliche Beträge in die Sozialkasse. Wo ist es da verwerflich, sich einen Teil zurückzuholen?!

Wenn ich sehe, dass man bei einem Startgehalt von 65k alleine 13k Lohnsteuer zahlt, weiß ich nicht, was daran verwerflich ist, ein "Zweitstudium" anzufangen. Aber die Moralapostel hier im Forum regen sich wahrscheinlich auch über das Wort "Studentenwerk" auf...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dein Beispiel ist nicht wirklich zutreffend, da Studiengebühren bezahlt werden.... es wird nichts geschenkt.

WiWi Gast schrieb am 24.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.10.2018:

Ich finde hier wird die wichtigste Sache komplett vernachlässigt. Im Gegensatz zu den Hartzern und co. zahlen die "Scheinstudenten" ordentliche Beträge in die Sozialkasse. Wo ist es da verwerflich, sich einen Teil zurückzuholen?!

Wenn ich sehe, dass man bei einem Startgehalt von 65k alleine 13k Lohnsteuer zahlt, weiß ich nicht, was daran verwerflich ist, ein "Zweitstudium" anzufangen. Aber die Moralapostel hier im Forum regen sich wahrscheinlich auch über das Wort "Studentenwerk" auf...

Wenn ich der Argumentation folge, dann ist Betrug offensichtlich überall gerechtfertigt. Wozu für den Einkauf bezahlen, wenn ich ihn stehlen kann und ich subventioniere den Laden ja möglicherweise über meine Steuer.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wisst ihr wie es in Berlin aussieht? Habe schon gesehen, dass die TU wohl den geringsten Beitrag hat und man damit aufs Jahr gerechnet (nur) gut 100 Euro spart gegenüber dem Monatsticket im Abo (AB). Dafür hat man dann aber ABC, könnte also bei einem Umzug in den Speckgürtel noch mehr profitieren. Vorteil ist aber natürlich auch, dass es viele Mensen gibt, teilweise in der Nähe meiner Arbeitsstelle, sodass man dadurch durchaus noch mehr sparen kann.

Gibt es z.B. in Mathematik oder generell, Anforderungen, dass man bis dann und dann eine Prüfung geschafft haben muss? Und wie sieht es aus als Zweitstudierender? Man braucht wohl irgendeine Begründung.

Noch lieber wäre es mir eigentlich, mich in einen Studiengang einzuschreiben, von dem ich glaube, dass es davon zu viele Absolventen gibt und dort einen Studenten vom Studium abzuhalten (also nicht Mathematik, sondern z.B. Genderstudies).

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich bin zwar schon länger nicht mehr Student, aber damals (200x) hat das AB-Monatsticket um die 60 € im Abo gekostet. Als Student habe ich 230 € Semesterbeitrag gezahlt, wovon gut 80 € reine Verwaltungsgebühren waren. D.h. für sechs Monate ABC mit Fahrrad, Extragepäck und Hund habe ich ca. 150 € gezahlt. Das sind lächerliche 25 € pro Monat. Als Schüler hat das AB-Ticket im Monat 40 € (einzeln, Abo weiß ich nicht mehr) gekostet! Das Berliner Semesterticket ist also ein unglaublich gutes Angebot, wenn auch verpflichtend.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

"Noch lieber wäre es mir eigentlich, mich in einen Studiengang einzuschreiben, von dem ich glaube, dass es davon zu viele Absolventen gibt und dort einen Studenten vom Studium abzuhalten (also nicht Mathematik, sondern z.B. Genderstudies)."

Naja, ich habe lieber einen Genderstudyabsolventen als so einen Sozialschmarotzer wie dich, der sich dann auch noch für so moralisch überlegen hält, dass er anderen Menschen ihren Lebensweg vorschreiben möchte.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich weiß es wurde zum Teil schon viel benatwortet, aber ich frage nochmal, da ich oft beide Antworten lese, legal und illegal.

Ich arbeite Vollzeit und würde mich gerne einschreiben.
Ich würde zum Teil Prüfungen schreiben, aber mir halt Zeit lassen. Würde was NC-freies nehmen, was mich interessiert und so keinem einen Platz weg nehmen.

  • Darf ich nebenbei studieren wenn ich über 20 Stunden arbeite?
  • WIe sieht es mit der Versicherung aus? Der Arbietgeber zahlt ja.
  • Kann ich mir Fächer von meinem alten Studium anrechnen lassen?

Ist es das ganze legal?

Danke im Voraus.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 26.01.2019:

  • Darf ich nebenbei studieren wenn ich über 20 Stunden arbeite?
  • WIe sieht es mit der Versicherung aus? Der Arbietgeber zahlt ja.
  • Kann ich mir Fächer von meinem alten Studium anrechnen lassen?

Ist es das ganze legal?

  • ja, du darfst jederzeit studieren, solange du eine Zulassungsberechtigung hast (Fach-)Abi und für den Studiengang angenommen wirst (NC-Studiengänge ausgenommen)
  • sofern du die Krankenversicherung meinst, geht diese normal über deinen AG weiter.
  • Anrechnungen von erbrachten Prüfungsleistungen musst du bei deiner neuen Uni beantragen

Natürlich ist das ganze Modell legal. Wenn du ordentlich eingeschrieben bist, hast du alle Rechte (Semesterticket) als auch alle Pflichten (Semestergebühren) zu tragen. Einige, insbesondere Wirtschaftswissenschaftler, glauben eine Straftat zu sehen, da der wirtschaftliche Vorteil beim Eingeschriebensein überwiegt; eine Sichtweise, die bei fachfremden Laien in verschiedensten Bereichen sehr regelmäßig vorkommt. Solange du deine Semestergebühren ordentlich bezahlst, kannst du praktisch lebenslang eingeschrieben bleiben, wenn du der Ansicht sein solltest, dass es wirtschaftlich bzw. weiterbildungstechnisch für dich lohnt.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

WiWi Gast schrieb am 26.01.2019:

  • Darf ich nebenbei studieren wenn ich über 20 Stunden arbeite?
  • WIe sieht es mit der Versicherung aus? Der Arbietgeber zahlt ja.
  • Kann ich mir Fächer von meinem alten Studium anrechnen lassen?

Ist es das ganze legal?

  • ja, du darfst jederzeit studieren, solange du eine Zulassungsberechtigung hast (Fach-)Abi und für den Studiengang angenommen wirst (NC-Studiengänge ausgenommen)
  • sofern du die Krankenversicherung meinst, geht diese normal über deinen AG weiter.
  • Anrechnungen von erbrachten Prüfungsleistungen musst du bei deiner neuen Uni beantragen

Natürlich ist das ganze Modell legal. Wenn du ordentlich eingeschrieben bist, hast du alle Rechte (Semesterticket) als auch alle Pflichten (Semestergebühren) zu tragen. Einige, insbesondere Wirtschaftswissenschaftler, glauben eine Straftat zu sehen, da der wirtschaftliche Vorteil beim Eingeschriebensein überwiegt; eine Sichtweise, die bei fachfremden Laien in verschiedensten Bereichen sehr regelmäßig vorkommt. Solange du deine Semestergebühren ordentlich bezahlst, kannst du praktisch lebenslang eingeschrieben bleiben, wenn du der Ansicht sein solltest, dass es wirtschaftlich bzw. weiterbildungstechnisch für dich lohnt.

Super, danke für deine Antwort. ;)

Evtl studiere ich dann ernsthaft, nebenbei wenn es zeitlich passt.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Jetzt kommt gleich wieder der User mit multiplen Persönlichkeiten, die aber alle den Standpunkt vertreten, dass es eine Straftat ist und dann auf irgendwelche Experten verweisen :D

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 26.01.2019:

Ich weiß es wurde zum Teil schon viel benatwortet, aber ich frage nochmal, da ich oft beide Antworten lese, legal und illegal.

Ich arbeite Vollzeit und würde mich gerne einschreiben.
Ich würde zum Teil Prüfungen schreiben, aber mir halt Zeit lassen. Würde was NC-freies nehmen, was mich interessiert und so keinem einen Platz weg nehmen.

  • Darf ich nebenbei studieren wenn ich über 20 Stunden arbeite?
  • WIe sieht es mit der Versicherung aus? Der Arbietgeber zahlt ja.
  • Kann ich mir Fächer von meinem alten Studium anrechnen lassen?

Ist es das ganze legal?

Danke im Voraus.

Es kommt darauf an;

  1. Studierst du ernsthaft? Dann ist es kein Scheinstudium und nur das Scheinstudium ist strafrechtlich relevant.

  2. Beziehst du Leistungen? Die stehen dir überwiegend mit einen Scheinstudium nicht zu.

Wenn du einmal mit "ja" beantwortest und einmal mit "nein", dann ist alles ok, aber hier hat auch nie jemand etwas anderes behauptet, Es ging hier immer nur darum, sich zum Schein einzuschreiben um den Sozialstaat zu betrügen. Das ist illegal.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

...

Natürlich ist das ganze Modell legal. Wenn du ordentlich eingeschrieben bist, hast du alle Rechte (Semesterticket) als auch alle Pflichten (Semestergebühren) zu tragen. Einige, insbesondere Wirtschaftswissenschaftler, glauben eine Straftat zu sehen, da der wirtschaftliche Vorteil beim Eingeschriebensein überwiegt; eine Sichtweise, die bei fachfremden Laien in verschiedensten Bereichen sehr regelmäßig vorkommt. Solange du deine Semestergebühren ordentlich bezahlst, kannst du praktisch lebenslang eingeschrieben bleiben, wenn du der Ansicht sein solltest, dass es wirtschaftlich bzw. weiterbildungstechnisch für dich lohnt.

Nicht Wirtschaftswissenschaftler sehen das so, sondern zahlreiche Juristen, die hier verlinkt werden.

Bei deinem Beitrag fehlt auch die Trennschärfe. Wer ernsthaft studiert, ist kein Scheinstudent. Die Einschreibung ist daher defintiv nicht strafbar.

Alle Leistungen eines Erststudenten kann jemand, der Vollzeit arbeitet natürlich nicht beziehen. Bezieht er Bafög, Krankenkasse & Co. über das Zweitstudium dann ist das Betrug und nichts anderes. Semesterticket dürfte auch Betrug sein, spätestens in der Steuererklärung wird das zum Problem. Dass der Betrug hier durch die Herausgabe leicht gemacht wird, ändert am grundsätzlichen Problem nichts.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Darum geht es hier aber nicht: Hier will jemand ehrlich studieren und will keine Leistungen beziehen. Daher 100% ok.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wie sieht die Lage aus, wenn ich berufsbegleitend an einer Fernuni den Master mache, wegen dem Ticket mich aber an der regionalen FH einschreibe?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

...

Natürlich ist das ganze Modell legal. Wenn du ordentlich eingeschrieben bist, hast du alle Rechte (Semesterticket) als auch alle Pflichten (Semestergebühren) zu tragen. Einige, insbesondere Wirtschaftswissenschaftler, glauben eine Straftat zu sehen, da der wirtschaftliche Vorteil beim Eingeschriebensein überwiegt; eine Sichtweise, die bei fachfremden Laien in verschiedensten Bereichen sehr regelmäßig vorkommt. Solange du deine Semestergebühren ordentlich bezahlst, kannst du praktisch lebenslang eingeschrieben bleiben, wenn du der Ansicht sein solltest, dass es wirtschaftlich bzw. weiterbildungstechnisch für dich lohnt.

Nicht Wirtschaftswissenschaftler sehen das so, sondern zahlreiche Juristen, die hier verlinkt werden.

Bei deinem Beitrag fehlt auch die Trennschärfe. Wer ernsthaft studiert, ist kein Scheinstudent. Die Einschreibung ist daher defintiv nicht strafbar.

Alle Leistungen eines Erststudenten kann jemand, der Vollzeit arbeitet natürlich nicht beziehen. Bezieht er Bafög, Krankenkasse & Co. über das Zweitstudium dann ist das Betrug und nichts anderes. Semesterticket dürfte auch Betrug sein, spätestens in der Steuererklärung wird das zum Problem. Dass der Betrug hier durch die Herausgabe leicht gemacht wird, ändert am grundsätzlichen Problem nichts.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Darum geht es hier aber nicht: Hier will jemand ehrlich studieren und will keine Leistungen beziehen. Daher 100% ok.

Sehe ich genauso. Dein Link zum Anwalt bestätigt es am Ende auch. Der sagt, dass das Scheinstudium strafbar ist und die Vollzeitstelle ein Beweis dafür wäre, dass es nur Schein wäre. Im konkreten Fall wird der Fragesteller aber Vorlesungen besuchen und Prüfungen schreiben. Dann wäre er aber kein Scheinstudent, trotz Vollzeitarbeitsplatz. Kann er das nachweisen, ist alles ok. Leistungen beziehen geht aber natürlich gar nicht. Das weiß er aber auch und hat er auch gar nicht gefragt, ob er sich noch mal schnell Bafög holen kann oder ähnliches.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 26.01.2019:

Ich weiß es wurde zum Teil schon viel benatwortet, aber ich frage nochmal, da ich oft beide Antworten lese, legal und illegal.

Ich arbeite Vollzeit und würde mich gerne einschreiben.
Ich würde zum Teil Prüfungen schreiben, aber mir halt Zeit lassen. Würde was NC-freies nehmen, was mich interessiert und so keinem einen Platz weg nehmen.

  • Darf ich nebenbei studieren wenn ich über 20 Stunden arbeite?
  • WIe sieht es mit der Versicherung aus? Der Arbietgeber zahlt ja.
  • Kann ich mir Fächer von meinem alten Studium anrechnen lassen?

Ist es das ganze legal?

Danke im Voraus.

Es ist schon richtig, dass ein Scheinstudium strafbar ist, aber wie ist das Scheinstudium denn von den Gerichten definiert worden?

Letztendlich doch so, dass jemand in Wirklichkeit gar nicht studiert, sondern weder an Vorlesungen oder Prüfungen teilnimmt bzw. dabei nicht erfolgreich ist. Wenn du also Aufwand für das Studium nachweisen kannst, bist du kein Scheinstudent. Von daher ist es doch ein ganz normales Zweitstudium neben dem Beruf.

Letztendlich kommt es aber auf den Gesamteindruck an. Zwei Jahre ohne Vorlesung und Prüfung und dazu Vollzeitarbeit wäre beispielsweise ein Scheinstudium.

Das Argument des NC-freien Studiums wäre übrigens für ein Scheinstudium keine Rechtfertigung, da der Platz den Staat trotzdem kostet und wenn jetzt die Frage kommt, ob man nicht etwas belegt, was sowieso da ist, dann frage dich mal, warum die Fluggesellschaft lieber leer fliegt, als dir den Platz nach New York kostenlos anzubieten. Oder warum du nicht schwarz in der Bahn fahren darfst, obwohl Platz ist oder mal ebene eine Villa besetzten kannst, weil da keiner wohnt. Merkst du es?

Bei den Leistungen wäre ich vorsichtig. Viele darfst du einfach nicht annehmen, weil du offiziell keinen Studentenstatus hast, wegen der Vollzeitarbeit. Dazu gehören unter anderem: Kindergeld, Bafög, Stundentenkrankenversicherung, Studententarife, Miete oder Semesterticket. Selbst, wenn in der Vergangenheit bei einzelnen Dingen nicht so viel passiert ist, weiß man nie, ob es nicht in Zukunft strafrechtlich verfolgt wird. Dann auch rückwirkend wie damals beim Bafög und wir reden hier von einer Verjährung von bis zu 5 Jahren. Dann holt dich vielleicht mal was ein und versaut dir die Karriere, woran du gar nicht mehr denkst. Deswegen vorsichtig!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wie verhält es sich denn, wenn man berufsbegelitend an einer Fernuni studiert, sich aber an der regionalen FH wegen dem Semesterticket einschreibt?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich werde defintiv auch nach meinem Berufseinstieg ein weiteres Studium beginnen. Auf der einen Seite für das vergünstigte Ticket, auf der anderen Seite, weil ich tatsächlich in ein paar Jahren einen weiteren Abschluss haben möchte. Tippe so auf 1-2 Klausuren im Jahr. Wird sich also entsprechend ziehen. Vielleicht auch mal ein Jahr ohne, kommt immer auf den Stress auf der Arbeit an

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Ich werde defintiv auch nach meinem Berufseinstieg ein weiteres Studium beginnen. Auf der einen Seite für das vergünstigte Ticket, auf der anderen Seite, weil ich tatsächlich in ein paar Jahren einen weiteren Abschluss haben möchte. Tippe so auf 1-2 Klausuren im Jahr. Wird sich also entsprechend ziehen. Vielleicht auch mal ein Jahr ohne, kommt immer auf den Stress auf der Arbeit an

Ein Jahr ohne wird dann zum Problem, wenn sie endlich den angekündigten elektronischen Abgleich wie beim Bafög hinbekommen. Vollzeitarbeit und Semesterticket würde ich sowieso bleiben lassen. Es ist also so eine Art Lotterie: Wann kommt der elektronische Abgleich und ist die Sache dann schon verjährt?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Wie verhält es sich denn, wenn man berufsbegelitend an einer Fernuni studiert, sich aber an der regionalen FH wegen dem Semesterticket einschreibt?

Dann ist das ein Scheinstudium.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Ich werde defintiv auch nach meinem Berufseinstieg ein weiteres Studium beginnen. Auf der einen Seite für das vergünstigte Ticket, auf der anderen Seite, weil ich tatsächlich in ein paar Jahren einen weiteren Abschluss haben möchte. Tippe so auf 1-2 Klausuren im Jahr. Wird sich also entsprechend ziehen. Vielleicht auch mal ein Jahr ohne, kommt immer auf den Stress auf der Arbeit an

Weiß nicht. Ich habe mir ein paar Urteile zum Thema angesehen, bei denen Studenten eine aktive Studientätigkeit nachweisen mussten. Hier mal ein Auszug:

"Nach den Feststellungen des Senats hat der Kläger zunächst erfolgreich das Studium der Informatik an der Hochschule A-Stadt absolviert. Die Diplomurkunde vom 14.04.2011 wurde ihm am 02.05.2011 ausgehändigt. Bereits im März 2011 hat der Kläger - ebenfalls an der Hochschule A-Stadt - ein Studium der Wirtschaftsinformatik aufgenommen, das er am 11.07.2013 erfolgreich abgeschlossen hat. Das Studium war im streitgegenständlichen Zeitraum (01.05.2011 bis 07.12.2012) auch mit einem zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden verbunden, wie aus den glaubhaften Angaben des Klägers und der vorgelegten Stundenaufstellung vom 07.02.2014 hervorgeht."

Hier brauchte es demnach einen glaubhafte Stundenaufstellung des Klägers, die eine wöchentliche Beschäftigung von mindestens 20 Stunden nachweist.

Glaube kaum, dass da 1 - 2 Klausuren im Jahr genug sind. Wie gesagt. Heute ist das alles cool, wenn der elektronische Abgleich aber mal wirklich kommt ist es nicht mehr cool.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Ich werde defintiv auch nach meinem Berufseinstieg ein weiteres Studium beginnen. Auf der einen Seite für das vergünstigte Ticket, auf der anderen Seite, weil ich tatsächlich in ein paar Jahren einen weiteren Abschluss haben möchte. Tippe so auf 1-2 Klausuren im Jahr. Wird sich also entsprechend ziehen. Vielleicht auch mal ein Jahr ohne, kommt immer auf den Stress auf der Arbeit an

1 - 2 Klausuren pro Jahr genügen nicht. Die Gerichte erwarten schon eine detaillierte und nachweisbare Aufstellung deines studentischen Engagements. ;)

Mal eine Urteilsbegründung, bei der es aber um ein Erststudium ging, welches von der Studentin immer weiter hinausgezögert wurde, um Vorteile abzugreifen. Selbst das wurde zum Scheinstudium erklärt:

"In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin durch ihren Bevollmächtigten ein Schreiben von Prof. Dr. H K vom 16. Juli 2007 vorgelegt, in dem dieser mitteilt, dass sich die Klägerin seit einigen Monaten intensiv auf das erste theologische Examen vorbereite und sie in einem Gespräch am 08. Juli 2007 entschlossen versichert habe, sich das Examen zuzutrauen. Der Bevollmächtigte der Klägerin hat zudem beantragt, eine ärztliche Stellungnahme des die Klägerin behandelnden Neurologen/Psychiaters und ggf. ein gerichtliches Gutachten auf psychiatrischem Fachgebiet einzuholen.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitverhältnisses wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakte mit den Schriftsätzen nebst Anlagen sowie den Inhalt der vom Gericht beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen. Die vorgenannten Akten haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung. [..]

Entgegen der Auffassung der Klägerin dauert die Ausbildung auch nicht deshalb zeitlich unbeschränkt fort, weil sie das theologische Examen nicht absolviert hat. Grundsätzlich gehört zu einer Ausbildung zwar auch die entsprechende Abschlussprüfung. Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn sich die Prüfung unmittelbar an die Phase der Erlangung der erforderlichen Fähigkeiten anschließt (vgl. Gürtner in Kasseler Kommentar, 53. Ergänzungslieferung 2007, § 48 Rn. 37). Bei der Klägerin, die die Regelstudienzeit um das 2,5fache und danach auch unter Berücksichtigung organisationsbedingter Verzögerungen die vorgesehene Studiendauer weit überschreitet, ist die tatsächliche Ausbildungszeit bereits lange abgeschlossen mit der Folge, dass sich die – wann auch immer beabsichtigte Prüfung – nicht mehr an die Erlangung der erforderlichen Fähigkeiten anschließt. Schließlich erfüllte die Klägerin bereits im Jahr 1998 alle Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung, die sie seither dennoch nicht absolvierte.

Bei Überschreitung der Zeit, die für die Erlangung der auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Fähigkeiten erforderlich ist, ist vom Vorliegen einer Scheinausbildung, hier eines Scheinstudiums auszugehen. [..]"

Man merke: Die Anforderungen sind doch höher, als du meinst

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Wie verhält es sich denn, wenn man berufsbegelitend an einer Fernuni studiert, sich aber an der regionalen FH wegen dem Semesterticket einschreibt?

Ich denke, du weißt selbst, dass das Betrug ist. Das wäre doch ein klassisches Scheinstudium, wie es der Musterdefinition entspricht, das du nur aufnimmst, um die Gesellschaft abzuzocken und zu betrügen ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die meisten Hochschulen haben eine maximale Semesteranzahl. An meiner Uni lag die bei 10 für den Bachelor. Durch Härtefallanträge sind glaube ich aber 12 möglich gewesen.
Bei sagen wir mal 5ECTS pro Klausur (das wären bei meiner Uni echt viel gewesen) und 150ECTS (+30ECTS für Bachelorarbeit) und 2 Klausuren/Semester --> 15Semester + Bachelorarbeit.

Also mindestens 8Jahre.

Prost Mahlzeit.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Ich werde defintiv auch nach meinem Berufseinstieg ein weiteres Studium beginnen. Auf der einen Seite für das vergünstigte Ticket, auf der anderen Seite, weil ich tatsächlich in ein paar Jahren einen weiteren Abschluss haben möchte. Tippe so auf 1-2 Klausuren im Jahr. Wird sich also entsprechend ziehen. Vielleicht auch mal ein Jahr ohne, kommt immer auf den Stress auf der Arbeit an

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Wie verhält es sich denn, wenn man berufsbegelitend an einer Fernuni studiert, sich aber an der regionalen FH wegen dem Semesterticket einschreibt?

Es ist nicht möglich an 2 Hochschulen eingeschrieben zu sein. Es ginge höchsten an einer regulär und an einer als Gasthörer (kein Abschluss und keine Vergünstigungen)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Wie verhält es sich denn, wenn man berufsbegelitend an einer Fernuni studiert, sich aber an der regionalen FH wegen dem Semesterticket einschreibt?

Es ist nicht möglich an 2 Hochschulen eingeschrieben zu sein. Es ginge höchsten an einer regulär und an einer als Gasthörer (kein Abschluss und keine Vergünstigungen)

Der Fragesteller hat ja einen aktiven Betrugsvorsatz und weiß selbst, dass es ein Scheinstudium wäre. Daher würde er natürlich versuchen, zu täuschen und zu tricksen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Ich werde defintiv auch nach meinem Berufseinstieg ein weiteres Studium beginnen. Auf der einen Seite für das vergünstigte Ticket, auf der anderen Seite, weil ich tatsächlich in ein paar Jahren einen weiteren Abschluss haben möchte. Tippe so auf 1-2 Klausuren im Jahr. Wird sich also entsprechend ziehen. Vielleicht auch mal ein Jahr ohne, kommt immer auf den Stress auf der Arbeit an

Weiß nicht. Ich habe mir ein paar Urteile zum Thema angesehen, bei denen Studenten eine aktive Studientätigkeit nachweisen mussten. Hier mal ein Auszug:

"Nach den Feststellungen des Senats hat der Kläger zunächst erfolgreich das Studium der Informatik an der Hochschule A-Stadt absolviert. Die Diplomurkunde vom 14.04.2011 wurde ihm am 02.05.2011 ausgehändigt. Bereits im März 2011 hat der Kläger - ebenfalls an der Hochschule A-Stadt - ein Studium der Wirtschaftsinformatik aufgenommen, das er am 11.07.2013 erfolgreich abgeschlossen hat. Das Studium war im streitgegenständlichen Zeitraum (01.05.2011 bis 07.12.2012) auch mit einem zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden verbunden, wie aus den glaubhaften Angaben des Klägers und der vorgelegten Stundenaufstellung vom 07.02.2014 hervorgeht."

Hier brauchte es demnach einen glaubhafte Stundenaufstellung des Klägers, die eine wöchentliche Beschäftigung von mindestens 20 Stunden nachweist.

Glaube kaum, dass da 1 - 2 Klausuren im Jahr genug sind. Wie gesagt. Heute ist das alles cool, wenn der elektronische Abgleich aber mal wirklich kommt ist es nicht mehr cool.

Hmmm....dann sollte ich das mit dem Einschreiben noch einmal überdenken. Mir geht es natürlich um die Vorteile. Ich bin ein wenig hin- und hergerissen. Natürlich ist es strafbar, aber irgendwie auch ein geduldeter Kavaliersdelikt, der nur teilweise wie beim Bafög bewusst verfolgt wird. Wann denkt ihr denn, dass der elektronische Abgleich kommt?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Die meisten Hochschulen haben eine maximale Semesteranzahl. An meiner Uni lag die bei 10 für den Bachelor. Durch Härtefallanträge sind glaube ich aber 12 möglich gewesen.
Bei sagen wir mal 5ECTS pro Klausur (das wären bei meiner Uni echt viel gewesen) und 150ECTS (+30ECTS für Bachelorarbeit) und 2 Klausuren/Semester --> 15Semester + Bachelorarbeit.

Also mindestens 8Jahre.

Prost Mahlzeit.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Ich werde defintiv auch nach meinem Berufseinstieg ein weiteres Studium beginnen. Auf der einen Seite für das vergünstigte Ticket, auf der anderen Seite, weil ich tatsächlich in ein paar Jahren einen weiteren Abschluss haben möchte. Tippe so auf 1-2 Klausuren im Jahr. Wird sich also entsprechend ziehen. Vielleicht auch mal ein Jahr ohne, kommt immer auf den Stress auf der Arbeit an

Der Poster, der definitiv ein zweites Studium nach dem Berufseinstieg beginnen wird:

q.e.d

Bei mir in der Uni bringt JEDE Bachelor-Klausur (alles Modul mit 2-3 Veranstaltungen, die gleichzeitig geprüft werden in einer Klausur)im angestrebten Fachbereich 10 ECTS. Ich werde allerdings einen zweiten Master machen. Hier sind es bereits 12 ECTS pro Klausur bei 3-4 Veranstaltungen gleichzeitig. So viel zum Thema "1-2 Klausuren sind viel zu wenig".

Habt ihr jemals eine Uni von Innen gesehen und gelernt wissenschaftl. zu arbeiten? Dann würdet ihr bevor ihr euren Senf abgebt einfach mal eine paar Fakten erfragen und nicht einfach EURE PERSÖNLICHE ANSICHT als den heiligen Gral und Maßstab darstellen.

Ich stimme zu: Leute die sich nur einschreiben um Vorteile zu erhalten, gehören dafür auch bestraft. Aber wo zieht man die Grenze? Kenne genug Leute aus dem Bachelor von damals, die einfach immer weiter Klausuren geschoben haben und wenn sie geschrieben haben dann vielleicht eine. Diese Person hatte dennoch eine Absicht das Studium zu beenden. Und eine Höchststudiendauer an meiner Uni ist in meinem FB zumindest mir nicht bekannt.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

war ja irgendwie mit Ansage...

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Jetzt kommt gleich wieder der User mit multiplen Persönlichkeiten, die aber alle den Standpunkt vertreten, dass es eine Straftat ist und dann auf irgendwelche Experten verweisen :D

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Recruiter hat angerufen, dass ich eine Immatrikulationsbescheinigung brauche für mein Wunschpraktikum (IGM. Bin gerade frischer BA-Absolvent, meine Idee einfach nochmal zweitstudium nc-frei einschreiben, hat damit jemand schon erfahrung gemacht? Und welche uni ist bei beitrag besonders günstig?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 14.02.2019:

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Die meisten Hochschulen haben eine maximale Semesteranzahl. An meiner Uni lag die bei 10 für den Bachelor. Durch Härtefallanträge sind glaube ich aber 12 möglich gewesen.
Bei sagen wir mal 5ECTS pro Klausur (das wären bei meiner Uni echt viel gewesen) und 150ECTS (+30ECTS für Bachelorarbeit) und 2 Klausuren/Semester --> 15Semester + Bachelorarbeit.

Also mindestens 8Jahre.

Prost Mahlzeit.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Ich werde defintiv auch nach meinem Berufseinstieg ein weiteres Studium beginnen. Auf der einen Seite für das vergünstigte Ticket, auf der anderen Seite, weil ich tatsächlich in ein paar Jahren einen weiteren Abschluss haben möchte. Tippe so auf 1-2 Klausuren im Jahr. Wird sich also entsprechend ziehen. Vielleicht auch mal ein Jahr ohne, kommt immer auf den Stress auf der Arbeit an

Der Poster, der definitiv ein zweites Studium nach dem Berufseinstieg beginnen wird:

q.e.d

Bei mir in der Uni bringt JEDE Bachelor-Klausur (alles Modul mit 2-3 Veranstaltungen, die gleichzeitig geprüft werden in einer Klausur)im angestrebten Fachbereich 10 ECTS. Ich werde allerdings einen zweiten Master machen. Hier sind es bereits 12 ECTS pro Klausur bei 3-4 Veranstaltungen gleichzeitig. So viel zum Thema "1-2 Klausuren sind viel zu wenig".

Habt ihr jemals eine Uni von Innen gesehen und gelernt wissenschaftl. zu arbeiten? Dann würdet ihr bevor ihr euren Senf abgebt einfach mal eine paar Fakten erfragen und nicht einfach EURE PERSÖNLICHE ANSICHT als den heiligen Gral und Maßstab darstellen.

Ich stimme zu: Leute die sich nur einschreiben um Vorteile zu erhalten, gehören dafür auch bestraft. Aber wo zieht man die Grenze? Kenne genug Leute aus dem Bachelor von damals, die einfach immer weiter Klausuren geschoben haben und wenn sie geschrieben haben dann vielleicht eine. Diese Person hatte dennoch eine Absicht das Studium zu beenden. Und eine Höchststudiendauer an meiner Uni ist in meinem FB zumindest mir nicht bekannt.

Wurde doch auch alles schon 20mal durchgekaut (kein wunder bei über 1000 Posts). Es geht ja nicht um Grenzfälle... Falls jemand seine 1-2 Klausuren im Jahr schreibt ist doch alles gut. Aber falls sich jemand ausschließlich für das Ticket einschreibt, wird er vermutlich keine Klausuren schreiben /punkte holen. Und wenn jemand 5 Jahre in der Uni eingeschrieben ist ohne einen einzigen CP geholt zu haben, legt das die Vermutung eines Scheinstudiums doch sehr nahe.

Nur für die Vergünstigungen auch Klausuren zu schreiben, wäre mir ehrlich gesagt auch zu anstrengend, da würde ich lieber 50€ im Monat mehr investieren ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 25.05.2019:

Die meisten Hochschulen haben eine maximale Semesteranzahl. An meiner Uni lag die bei 10 für den Bachelor. Durch Härtefallanträge sind glaube ich aber 12 möglich gewesen.
Bei sagen wir mal 5ECTS pro Klausur (das wären bei meiner Uni echt viel gewesen) und 150ECTS (+30ECTS für Bachelorarbeit) und 2 Klausuren/Semester --> 15Semester + Bachelorarbeit.

Also mindestens 8Jahre.

Prost Mahlzeit.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Ich werde defintiv auch nach meinem Berufseinstieg ein weiteres Studium beginnen. Auf der einen Seite für das vergünstigte Ticket, auf der anderen Seite, weil ich tatsächlich in ein paar Jahren einen weiteren Abschluss haben möchte. Tippe so auf 1-2 Klausuren im Jahr. Wird sich also entsprechend ziehen. Vielleicht auch mal ein Jahr ohne, kommt immer auf den Stress auf der Arbeit an

Der Poster, der definitiv ein zweites Studium nach dem Berufseinstieg beginnen wird:

q.e.d

Bei mir in der Uni bringt JEDE Bachelor-Klausur (alles Modul mit 2-3 Veranstaltungen, die gleichzeitig geprüft werden in einer Klausur)im angestrebten Fachbereich 10 ECTS. Ich werde allerdings einen zweiten Master machen. Hier sind es bereits 12 ECTS pro Klausur bei 3-4 Veranstaltungen gleichzeitig. So viel zum Thema "1-2 Klausuren sind viel zu wenig".

Habt ihr jemals eine Uni von Innen gesehen und gelernt wissenschaftl. zu arbeiten? Dann würdet ihr bevor ihr euren Senf abgebt einfach mal eine paar Fakten erfragen und nicht einfach EURE PERSÖNLICHE ANSICHT als den heiligen Gral und Maßstab darstellen.

Ich stimme zu: Leute die sich nur einschreiben um Vorteile zu erhalten, gehören dafür auch bestraft. Aber wo zieht man die Grenze? Kenne genug Leute aus dem Bachelor von damals, die einfach immer weiter Klausuren geschoben haben und wenn sie geschrieben haben dann vielleicht eine. Diese Person hatte dennoch eine Absicht das Studium zu beenden. Und eine Höchststudiendauer an meiner Uni ist in meinem FB zumindest mir nicht bekannt.

Wurde doch auch alles schon 20mal durchgekaut (kein wunder bei über 1000 Posts). Es geht ja nicht um Grenzfälle... Falls jemand seine 1-2 Klausuren im Jahr schreibt ist doch alles gut. Aber falls sich jemand ausschließlich für das Ticket einschreibt, wird er vermutlich keine Klausuren schreiben /punkte holen. Und wenn jemand 5 Jahre in der Uni eingeschrieben ist ohne einen einzigen CP geholt zu haben, legt das die Vermutung eines Scheinstudiums doch sehr nahe.

Nur für die Vergünstigungen auch Klausuren zu schreiben, wäre mir ehrlich gesagt auch zu anstrengend, da würde ich lieber 50€ im Monat mehr investieren ;)

Vor Gericht wurde aber ein Nachweis der aufgebrachten Wochenstunden verlangt (siehe Urteile oben). Da ist es mit 1 - 2 Klausuren nur begrenzt getan. Mich würde eher die Verjährung (mindestens 5 Jahre) und die Digitalisierung (irgendwann wird automatisch überprüft) abschrecken.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 25.05.2019:

Wurde doch auch alles schon 20mal durchgekaut (kein wunder bei über 1000 Posts). Es geht ja nicht um Grenzfälle... Falls jemand seine 1-2 Klausuren im Jahr schreibt ist doch alles gut. Aber falls sich jemand ausschließlich für das Ticket einschreibt, wird er vermutlich keine Klausuren schreiben /punkte holen. Und wenn jemand 5 Jahre in der Uni eingeschrieben ist ohne einen einzigen CP geholt zu haben, legt das die Vermutung eines Scheinstudiums doch sehr nahe.

Nur für die Vergünstigungen auch Klausuren zu schreiben, wäre mir ehrlich gesagt auch zu anstrengend, da würde ich lieber 50€ im Monat mehr investieren ;)

Klausuren zu schreiben ist nur dann notwendig, wenn die Prüfungsordnung dies festschreibt. Dies ist allerdings bei zulassungsfreien Studiengängen in fast allen Fällen nicht der Fall, weshalb es easy ist sich einzuschreiben und die Vorteile zu nutzen. Das sind dann auch keine 50EUR Unterschied, sondern wesentlich mehr, da das Smesterticket nicht nur ÖPNV unterstützt, sondern auch Bahnfahrten in der Region. Ist halt ne Frage der Wirtschaftlichkeit.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mal eine saudofe Frage an die Runde, aber vor was genau hättet ihr eigentlich bei einem digitalen Datenabgleich Angst? Das wäre doch nur ein Problem für euch, wenn ihr irgendwo falsche Angaben gemacht habt. Mindestens Uni und Krankenkasse kennen doch eure Studienzeiten eh bereits. Finanzamt indirekt auch. Wer sollte denn da noch informiert werden?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mal so am Rande, für die die ernsthaft studieren wollen, aber glauben nicht so viel je Semester schaffen zu können, weil sie nebenher noch arbeiten.

Es gibt viele Unis, die inzwischen auch die Einschreibung zum Teilzeitstudium anbieten. Gerade bei Zweitstudium und Master. Da man als Teilzeitstudent nicht den richtigen Studentenstatus erhält, hat man auch nicht die entsprechenden Vergünstigungen. Falls ihr also Angst habt, bei nur wenigen Studienleistungen, als Scheinstudent beschuldigt zu werden, schreibt euch einfach gleich Teilzeit ein.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 21.06.2019:

WiWi Gast schrieb am 25.05.2019:

Wurde doch auch alles schon 20mal durchgekaut (kein wunder bei über 1000 Posts). Es geht ja nicht um Grenzfälle... Falls jemand seine 1-2 Klausuren im Jahr schreibt ist doch alles gut. Aber falls sich jemand ausschließlich für das Ticket einschreibt, wird er vermutlich keine Klausuren schreiben /punkte holen. Und wenn jemand 5 Jahre in der Uni eingeschrieben ist ohne einen einzigen CP geholt zu haben, legt das die Vermutung eines Scheinstudiums doch sehr nahe.

Nur für die Vergünstigungen auch Klausuren zu schreiben, wäre mir ehrlich gesagt auch zu anstrengend, da würde ich lieber 50€ im Monat mehr investieren ;)

Klausuren zu schreiben ist nur dann notwendig, wenn die Prüfungsordnung dies festschreibt. Dies ist allerdings bei zulassungsfreien Studiengängen in fast allen Fällen nicht der Fall, weshalb es easy ist sich einzuschreiben und die Vorteile zu nutzen. Das sind dann auch keine 50EUR Unterschied, sondern wesentlich mehr, da das Smesterticket nicht nur ÖPNV unterstützt, sondern auch Bahnfahrten in der Region. Ist halt ne Frage der Wirtschaftlichkeit.

Du hast es nicht richtig gelesen, oder? In den Fällen, in denen Studenten ihre Studententätigkeit vor einem Gericht nachweisen mussten, mussten sie einen Wochen/Monatskalender vorlegen, der den Aufwand belegt. Mit 1-2 Klausuren ist es daher nicht getan. 2021 soll es eine digitale Prüfung inklusive Abgleich mit den Krankenkassen geben. Ob der allerdings bei unserer Regierung wirklich noch kommt, muss man sehen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 22.06.2019:

WiWi Gast schrieb am 21.06.2019:

WiWi Gast schrieb am 25.05.2019:

Wurde doch auch alles schon 20mal durchgekaut (kein wunder bei über 1000 Posts). Es geht ja nicht um Grenzfälle... Falls jemand seine 1-2 Klausuren im Jahr schreibt ist doch alles gut. Aber falls sich jemand ausschließlich für das Ticket einschreibt, wird er vermutlich keine Klausuren schreiben /punkte holen. Und wenn jemand 5 Jahre in der Uni eingeschrieben ist ohne einen einzigen CP geholt zu haben, legt das die Vermutung eines Scheinstudiums doch sehr nahe.

Nur für die Vergünstigungen auch Klausuren zu schreiben, wäre mir ehrlich gesagt auch zu anstrengend, da würde ich lieber 50€ im Monat mehr investieren ;)

Klausuren zu schreiben ist nur dann notwendig, wenn die Prüfungsordnung dies festschreibt. Dies ist allerdings bei zulassungsfreien Studiengängen in fast allen Fällen nicht der Fall, weshalb es easy ist sich einzuschreiben und die Vorteile zu nutzen. Das sind dann auch keine 50EUR Unterschied, sondern wesentlich mehr, da das Smesterticket nicht nur ÖPNV unterstützt, sondern auch Bahnfahrten in der Region. Ist halt ne Frage der Wirtschaftlichkeit.

Du hast es nicht richtig gelesen, oder? In den Fällen, in denen Studenten ihre Studententätigkeit vor einem Gericht nachweisen mussten, mussten sie einen Wochen/Monatskalender vorlegen, der den Aufwand belegt.

  1. Wer führt denn bitte während dem Studium einen Wochen/Monatskalender seiner Stunden für die Uni?

  2. Wer sagt einem denn, dass das stimmt was da drinn steht?

Ich habe zwar ernsthaft studiert, aber wenn jetzt jemand käme ich solle ihm irgendwie meine Stunden im Studium beweisen, fände ich das echt schwierig.

Mit 1-2 Klausuren ist es daher nicht getan. 2021 soll es eine digitale Prüfung inklusive Abgleich mit den Krankenkassen geben. Ob der allerdings bei unserer Regierung wirklich noch kommt, muss man sehen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 22.06.2019:

WiWi Gast schrieb am 22.06.2019:

WiWi Gast schrieb am 21.06.2019:

WiWi Gast schrieb am 25.05.2019:

Wurde doch auch alles schon 20mal durchgekaut (kein wunder bei über 1000 Posts). Es geht ja nicht um Grenzfälle... Falls jemand seine 1-2 Klausuren im Jahr schreibt ist doch alles gut. Aber falls sich jemand ausschließlich für das Ticket einschreibt, wird er vermutlich keine Klausuren schreiben /punkte holen. Und wenn jemand 5 Jahre in der Uni eingeschrieben ist ohne einen einzigen CP geholt zu haben, legt das die Vermutung eines Scheinstudiums doch sehr nahe.

Nur für die Vergünstigungen auch Klausuren zu schreiben, wäre mir ehrlich gesagt auch zu anstrengend, da würde ich lieber 50€ im Monat mehr investieren ;)

Klausuren zu schreiben ist nur dann notwendig, wenn die Prüfungsordnung dies festschreibt. Dies ist allerdings bei zulassungsfreien Studiengängen in fast allen Fällen nicht der Fall, weshalb es easy ist sich einzuschreiben und die Vorteile zu nutzen. Das sind dann auch keine 50EUR Unterschied, sondern wesentlich mehr, da das Smesterticket nicht nur ÖPNV unterstützt, sondern auch Bahnfahrten in der Region. Ist halt ne Frage der Wirtschaftlichkeit.

Du hast es nicht richtig gelesen, oder? In den Fällen, in denen Studenten ihre Studententätigkeit vor einem Gericht nachweisen mussten, mussten sie einen Wochen/Monatskalender vorlegen, der den Aufwand belegt.

  1. Wer führt denn bitte während dem Studium einen Wochen/Monatskalender seiner Stunden für die Uni?

  2. Wer sagt einem denn, dass das stimmt was da drinn steht?

Ich habe zwar ernsthaft studiert, aber wenn jetzt jemand käme ich solle ihm irgendwie meine Stunden im Studium beweisen, fände ich das echt schwierig.

Mit 1-2 Klausuren ist es daher nicht getan. 2021 soll es eine digitale Prüfung inklusive Abgleich mit den Krankenkassen geben. Ob der allerdings bei unserer Regierung wirklich noch kommt, muss man sehen.

Das Problem ist, dass der Student in der Beweispflicht ist, dass er kein Scheinstudium betreibt.

Ich zitiere mal direkt aus einer oben verlinkten Urteilsbegründung, die zugunsten des Studenten ausgegangen ist:

"[..] Das Studium war im streitgegenständlichen Zeitraum (01.05.2011 bis 07.12.2012) auch mit einem zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden verbunden, wie aus den glaubhaften Angaben des Klägers und der vorgelegten Stundenaufstellung vom 07.02.2014 hervorgeht.

Zur Überzeugung des Senats steht daher fest, dass das Studium der Wirtschaftsinformatik die Arbeitskraft des Klägers im Zeitraum 01.05.2011 bis 07.12.2012 überwiegend i.S.d. § 67 Abs. 3 S. 2 SGB VII in Anspruch genommen hat und er im Sinne der Vorschrift an der Ausübung einer (unterhaltenden) Erwerbstätigkeit gehindert war. [..]"

Daraus können wir schon lesen, dass man 20 Stunden die Woche schon beschäftigt gewesen sein soll, was ein echter Student doch schon alleine durch das Besuchen der Vorlesungen schon wäre.

Mit 1, 2 Klausuren ist es daher eben nicht getan. Die Rechtssprechung verlangt so im Schnitt um die 20 Stunden pro Woche Beschäftigung mit dem Studium, damit es kein Scheinstudium wird.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 22.06.2019:

Das Problem ist, dass der Student in der Beweispflicht ist, dass er kein Scheinstudium betreibt.

Ich zitiere mal direkt aus einer oben verlinkten Urteilsbegründung, die zugunsten des Studenten ausgegangen ist:

"[..] Das Studium war im streitgegenständlichen Zeitraum (01.05.2011 bis 07.12.2012) auch mit einem zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden verbunden, wie aus den glaubhaften Angaben des Klägers und der vorgelegten Stundenaufstellung vom 07.02.2014 hervorgeht.

Zur Überzeugung des Senats steht daher fest, dass das Studium der Wirtschaftsinformatik die Arbeitskraft des Klägers im Zeitraum 01.05.2011 bis 07.12.2012 überwiegend i.S.d. § 67 Abs. 3 S. 2 SGB VII in Anspruch genommen hat und er im Sinne der Vorschrift an der Ausübung einer (unterhaltenden) Erwerbstätigkeit gehindert war. [..]"

Daraus können wir schon lesen, dass man 20 Stunden die Woche schon beschäftigt gewesen sein soll, was ein echter Student doch schon alleine durch das Besuchen der Vorlesungen schon wäre.

Mit 1, 2 Klausuren ist es daher eben nicht getan. Die Rechtssprechung verlangt so im Schnitt um die 20 Stunden pro Woche Beschäftigung mit dem Studium, damit es kein Scheinstudium wird.

Sorry, aber das ist komplette Spinnerei.

1.) "Das Problem ist, dass der Student in der Beweispflicht ist, dass er kein Scheinstudium betreibt. " - wie kommt man bitte auf so einen Blödsinn?
2.) Woher kommt der o.g. Auszug? Das sind ein paar zusammenhanglose Sätze.
3.) "Daraus können wir schon lesen, dass man 20 Stunden die Woche schon beschäftigt gewesen sein soll, was ein echter Student doch schon alleine durch das Besuchen der Vorlesungen schon wäre." - ?????
4.) "Mit 1, 2 Klausuren ist es daher eben nicht getan. Die Rechtssprechung verlangt so im Schnitt um die 20 Stunden pro Woche Beschäftigung mit dem Studium, damit es kein Scheinstudium wird." - die Universität bei der man eingeschrieben ist, bestimmt, was zu erfüllen ist. Die Rechtssprechung hat exakt nichts damit zu tun.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 21.06.2019:

WiWi Gast schrieb am 25.05.2019:

Wurde doch auch alles schon 20mal durchgekaut (kein wunder bei über 1000 Posts). Es geht ja nicht um Grenzfälle... Falls jemand seine 1-2 Klausuren im Jahr schreibt ist doch alles gut. Aber falls sich jemand ausschließlich für das Ticket einschreibt, wird er vermutlich keine Klausuren schreiben /punkte holen. Und wenn jemand 5 Jahre in der Uni eingeschrieben ist ohne einen einzigen CP geholt zu haben, legt das die Vermutung eines Scheinstudiums doch sehr nahe.

Nur für die Vergünstigungen auch Klausuren zu schreiben, wäre mir ehrlich gesagt auch zu anstrengend, da würde ich lieber 50€ im Monat mehr investieren ;)

Klausuren zu schreiben ist nur dann notwendig, wenn die Prüfungsordnung dies festschreibt. Dies ist allerdings bei zulassungsfreien Studiengängen in fast allen Fällen nicht der Fall, weshalb es easy ist sich einzuschreiben und die Vorteile zu nutzen. Das sind dann auch keine 50EUR Unterschied, sondern wesentlich mehr, da das Smesterticket nicht nur ÖPNV unterstützt, sondern auch Bahnfahrten in der Region. Ist halt ne Frage der Wirtschaftlichkeit.

Es ging mir darum, dass man im Zweifel eine glaubhafte Geschichte erzählt werden kann. Falls du z.b. seit 3 Jahren eingeschrieben bist und nicht eine Prüfungsleistung erbracht hast, ist es nunmal nicht glaubhaft, dass ernsthaft studiert wird. Falls dann noch 40h die Woche aufwärts gearbeitet wird, zeigt dies eben ein sehr deutliches Bild.

Falls es stimmt, dass man selbst in der Beweispflicht ist, dass man ein "ordentlicher Student" ist, so verstehe ich nicht wie man dies glaubhaft machen will. Richter sind doch nicht blöd...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 23.06.2019:

WiWi Gast schrieb am 22.06.2019:

Das Problem ist, dass der Student in der Beweispflicht ist, dass er kein Scheinstudium betreibt.

Ich zitiere mal direkt aus einer oben verlinkten Urteilsbegründung, die zugunsten des Studenten ausgegangen ist:

"[..] Das Studium war im streitgegenständlichen Zeitraum (01.05.2011 bis 07.12.2012) auch mit einem zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden verbunden, wie aus den glaubhaften Angaben des Klägers und der vorgelegten Stundenaufstellung vom 07.02.2014 hervorgeht.

Zur Überzeugung des Senats steht daher fest, dass das Studium der Wirtschaftsinformatik die Arbeitskraft des Klägers im Zeitraum 01.05.2011 bis 07.12.2012 überwiegend i.S.d. § 67 Abs. 3 S. 2 SGB VII in Anspruch genommen hat und er im Sinne der Vorschrift an der Ausübung einer (unterhaltenden) Erwerbstätigkeit gehindert war. [..]"

Daraus können wir schon lesen, dass man 20 Stunden die Woche schon beschäftigt gewesen sein soll, was ein echter Student doch schon alleine durch das Besuchen der Vorlesungen schon wäre.

Mit 1, 2 Klausuren ist es daher eben nicht getan. Die Rechtssprechung verlangt so im Schnitt um die 20 Stunden pro Woche Beschäftigung mit dem Studium, damit es kein Scheinstudium wird.

Sorry, aber das ist komplette Spinnerei.

1.) "Das Problem ist, dass der Student in der Beweispflicht ist, dass er kein Scheinstudium betreibt. " - wie kommt man bitte auf so einen Blödsinn?
2.) Woher kommt der o.g. Auszug? Das sind ein paar zusammenhanglose Sätze.
3.) "Daraus können wir schon lesen, dass man 20 Stunden die Woche schon beschäftigt gewesen sein soll, was ein echter Student doch schon alleine durch das Besuchen der Vorlesungen schon wäre." - ?????
4.) "Mit 1, 2 Klausuren ist es daher eben nicht getan. Die Rechtssprechung verlangt so im Schnitt um die 20 Stunden pro Woche Beschäftigung mit dem Studium, damit es kein Scheinstudium wird." - die Universität bei der man eingeschrieben ist, bestimmt, was zu erfüllen ist. Die Rechtssprechung hat exakt nichts damit zu tun.

1) Aus der laufenden Rechtssprechung. Dir ist aufgefallen, dass direkt aus einer Urteilsbegründung zitiert wurde und das Gericht offensichtlich nicht nachweisen musste, dass es sich um ein Scheinstudium handelte, sondern die Person nachweisen musste, dass er studiert? Das nennt man Beweislastumkehr und ist in Deutschland nicht unüblich.

2) Das besagte Urteil, weitere Urteile und die Begründung wurden hier von mir schon zigmal verlinkt. Einfach mal ein paar Beiträge zurückgehen.

3) Was genau ist daran nicht zu verstehen? Das Gericht geht davon aus, dass ein Vollzeitstudent mindestens 20 Stunden pro Woche im Schnitt mit seinem Studium beschäftigt sein muss, wenn er es ernsthaft betreibt und das auch nachweisen kann. Die gleiche Definition nutzt übrigens die Krankenkasse für die Studentendefinition. Sie sollte daher allgemein bekannt sein und wurde in diesem Thread bestimmt auch schon 50 x erwähnt.

4) Falsch. Die Rechtssprechung definiert wer ein Scheinstudent ist und sonst niemand. Das hat sie übrigens schon im Jahr 1988 (Az.: BVerwG 5 B 151/87) klar definiert und bezieht sich immer wieder darauf.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 23.06.2019:

Das Problem ist, dass der Student in der Beweispflicht ist, dass er kein Scheinstudium betreibt.

Ich zitiere mal direkt aus einer oben verlinkten Urteilsbegründung, die zugunsten des Studenten ausgegangen ist:

"[..] Das Studium war im streitgegenständlichen Zeitraum (01.05.2011 bis 07.12.2012) auch mit einem zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden verbunden, wie aus den glaubhaften Angaben des Klägers und der vorgelegten Stundenaufstellung vom 07.02.2014 hervorgeht.

Zur Überzeugung des Senats steht daher fest, dass das Studium der Wirtschaftsinformatik die Arbeitskraft des Klägers im Zeitraum 01.05.2011 bis 07.12.2012 überwiegend i.S.d. § 67 Abs. 3 S. 2 SGB VII in Anspruch genommen hat und er im Sinne der Vorschrift an der Ausübung einer (unterhaltenden) Erwerbstätigkeit gehindert war. [..]"

Daraus können wir schon lesen, dass man 20 Stunden die Woche schon beschäftigt gewesen sein soll, was ein echter Student doch schon alleine durch das Besuchen der Vorlesungen schon wäre.

Mit 1, 2 Klausuren ist es daher eben nicht getan. Die Rechtssprechung verlangt so im Schnitt um die 20 Stunden pro Woche Beschäftigung mit dem Studium, damit es kein Scheinstudium wird.

Sorry, aber das ist komplette Spinnerei.

1.) "Das Problem ist, dass der Student in der Beweispflicht ist, dass er kein Scheinstudium betreibt. " - wie kommt man bitte auf so einen Blödsinn?
2.) Woher kommt der o.g. Auszug? Das sind ein paar zusammenhanglose Sätze.
3.) "Daraus können wir schon lesen, dass man 20 Stunden die Woche schon beschäftigt gewesen sein soll, was ein echter Student doch schon alleine durch das Besuchen der Vorlesungen schon wäre." - ?????
4.) "Mit 1, 2 Klausuren ist es daher eben nicht getan. Die Rechtssprechung verlangt so im Schnitt um die 20 Stunden pro Woche Beschäftigung mit dem Studium, damit es kein Scheinstudium wird." - die Universität bei der man eingeschrieben ist, bestimmt, was zu erfüllen ist. Die Rechtssprechung hat exakt nichts damit zu tun.

Sorry, aber mache dir doch die Mühe erst einmal ein paar Beiträge durchzulesen, bevor du so einen Unsinn schreibst. Die Zitate oben stammen aus einem Urteil zum Thema Scheinstudium, das sich wiederum auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes bezieht. Da steht doch wörtwörtlich drin, was das Gericht von dem Studenten verlangt hat.

Was genau verstehst du daran nicht? Ist doch ganz einfach formuliert und vollkommen klar.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 23.06.2019:

Das Problem ist, dass der Student in der Beweispflicht ist, dass er kein Scheinstudium betreibt.

Ich zitiere mal direkt aus einer oben verlinkten Urteilsbegründung, die zugunsten des Studenten ausgegangen ist:

"[..] Das Studium war im streitgegenständlichen Zeitraum (01.05.2011 bis 07.12.2012) auch mit einem zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden verbunden, wie aus den glaubhaften Angaben des Klägers und der vorgelegten Stundenaufstellung vom 07.02.2014 hervorgeht.

Zur Überzeugung des Senats steht daher fest, dass das Studium der Wirtschaftsinformatik die Arbeitskraft des Klägers im Zeitraum 01.05.2011 bis 07.12.2012 überwiegend i.S.d. § 67 Abs. 3 S. 2 SGB VII in Anspruch genommen hat und er im Sinne der Vorschrift an der Ausübung einer (unterhaltenden) Erwerbstätigkeit gehindert war. [..]"

Daraus können wir schon lesen, dass man 20 Stunden die Woche schon beschäftigt gewesen sein soll, was ein echter Student doch schon alleine durch das Besuchen der Vorlesungen schon wäre.

Mit 1, 2 Klausuren ist es daher eben nicht getan. Die Rechtssprechung verlangt so im Schnitt um die 20 Stunden pro Woche Beschäftigung mit dem Studium, damit es kein Scheinstudium wird.

Sorry, aber das ist komplette Spinnerei.

1.) "Das Problem ist, dass der Student in der Beweispflicht ist, dass er kein Scheinstudium betreibt. " - wie kommt man bitte auf so einen Blödsinn?
2.) Woher kommt der o.g. Auszug? Das sind ein paar zusammenhanglose Sätze.
3.) "Daraus können wir schon lesen, dass man 20 Stunden die Woche schon beschäftigt gewesen sein soll, was ein echter Student doch schon alleine durch das Besuchen der Vorlesungen schon wäre." - ?????
4.) "Mit 1, 2 Klausuren ist es daher eben nicht getan. Die Rechtssprechung verlangt so im Schnitt um die 20 Stunden pro Woche Beschäftigung mit dem Studium, damit es kein Scheinstudium wird." - die Universität bei der man eingeschrieben ist, bestimmt, was zu erfüllen ist. Die Rechtssprechung hat exakt nichts damit zu tun.

Sorry, aber mache dir doch die Mühe erst einmal ein paar Beiträge durchzulesen, bevor du so einen Unsinn schreibst. Die Zitate oben stammen aus einem Urteil zum Thema Scheinstudium, das sich wiederum auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes bezieht. Da steht doch wörtwörtlich drin, was das Gericht von dem Studenten verlangt hat.

Was genau verstehst du daran nicht? Ist doch ganz einfach formuliert und vollkommen klar.

Das Gericht verlangt vom Studenten absolut gar nichts! Das ist Sache der Universitäten und deren Prüfungsordnungen. Erst in einem Streitfall wäre irgendwas überhaupt erst nachzuweisen. Und dann hat das der Antragsteller zu tun. Der Auszug macht also nur dann Sinn, wenn der Student, der keine Prüfungsleistungen liefert, vor Gericht gegen jemanden zieht, nicht umgekehrt!!

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