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Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn alle ein Semesterticket kaufen würden, wären die Verkehrsbünde voll finanziert und die Preise würden sinken.

Außerdem: in Bremen ist das Semesterticket in den Studiengebühren enthalten. Würde man das zum nächsten Semester streichen, geht der Verkehrsbund vermutlich direkt in die roten Zahlen, da die meisten sich das nicht kaufen würden.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hier wird oft ein falscher Vergleich gezogen: Zahle ich die normalen Bahnpreise oder "erschleiche" ich mir ein Semesterticket. Die normalen Preise für den ÖPNV sind jedenfalls hier in NRW aber so abartig hoch, dass kaum ein vernünftiger Mensch auf die Idee kommen würde, diese zu zahlen. Der treffende Vergleich ist daher vielmehr Studententicket vs. Auto. Wenn man berücksichtigt, dass die Straßen ohnehin überlastet sind und Autos unsere Umwelt erheblich belasten, finde ich es moralisch gut vertretbar, sich ein Studententicket zu "erschleichen" und damit den Straßenverkehr zu entlasten.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mit 36 stelle ich mir eher die Frage, ob ich nicht langsam zu alt bin für den Quatsch.

Ein moralisches Dilemma fühle ich nicht. Ich werde es noch so lange wie möglich machen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du weißt hoffentlich, dass das Betrug ist, wenn es auffliegt, oder?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wieso Betrug? Er ist offiziell als Student immatrikuliert und darf als solcher vergünstigt das ÖVPN nutzen. Moralisch schneiden sich hier die Geister, aber rein rechtlich ist alles im Grünen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

"Ein moralisches Dilemma fühle ich nicht."

Du tust mir leid.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was macht denn deine Krankenkasse? Meldet die sich nicht, wenn du jedes Semester mit einer neuen Immatrikulation daherkommst und gleichzeitig Vollzeit arbeitest? Bzw. muss man das bei der Krankenversicherung überhaupt angeben, wenn man sich einschreibt?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Krankenkassenbeitrag ist ein Sondertarif für Studenten, den man unter Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung bekommt.
Wenn du jetzt Vollzeit arbeitest und natürlich einen viel höheren Betrag als den Studentenbeitrag an die KV zahlst, interessiert sich diese einen Dreck um deine Immatrikulationsbescheinigungen.

Eine Krankenversicherung ist auch nur ein Unternehmen, dem es um Geld geht. Klingelt es jetzt?

Lounge Gast schrieb:

Was macht denn deine Krankenkasse? Meldet die sich nicht,
wenn du jedes Semester mit einer neuen Immatrikulation
daherkommst und gleichzeitig Vollzeit arbeitest? Bzw. muss
man das bei der Krankenversicherung überhaupt angeben, wenn
man sich einschreibt?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Geht meist nur bis zum 15. oder 16. (?) Hochschulsemester. Genau so lange pendel ich auch mit dem Studi-Ausweis zur Arbeit. Lieber 50 Euro im Monat als 250 als Berufseinsteiger. Klappt wunderbar.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

"Die normalen Preise für den ÖPNV sind jedenfalls hier in NRW aber so abartig hoch"

Aha, erzähle mal mehr. Dafür sind die RE und Sbahnen im ganzen Ruhrpott + anschließend auch nach Düsseldorf oder Aachen sowie Köln alle mega voll.

Um beispielsweise von Dortmund nach Düsseldorf zu pendeln zahlt man mit Abo 155 Euro. In km sind das mit dem Auto einfach ca. 70km.
Alleine an Spritkosten kommt man da selbst mit einem sparsamen Diesel zu den Spotpreisen gerade so um paar Euro drunter.
Geht Diesel wieder auf seine 1,20 zahlt man schon mehr für Sprit.
Abnutzung usw gar nicht mit eingerechnet.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn ich mich neben der Arbeit an der Uni für ein Zweitstudium einschreibe, kann ich dann den Semesterbeitrag als Werbungskosten absetzen? Weiterbildung und sowas ....

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Also das ist eine theoretische Frage, werde noch ewigkeiten hauptberuflich studieren

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

"Wenn ich mich neben der Arbeit an der Uni für ein Zweitstudium einschreibe, kann ich dann den Semesterbeitrag als Werbungskosten absetzen? Weiterbildung und sowas ...."

Klar.
Ich kenne 2 Leute, die schon lange nebenher "studieren" und allen möglichen Quatsch (u.a. Fahrtkosten zu Lerngruppen) geltend machen.

Und die Moralapostel, die es moralisch verwerflich finden, wenn man sich trotz Job einschreibt um das Semesterticket abzugreifen sei folgendes gesagt: Ich finde so manch anderes "verwerflich", was die Politik hierzulande mit den Steuergeldern veranstaltet, da ist so eine "Schummelei" beim Semesterbeitrag das mindeste, was man sich zurückholen sollte. Schaut doch mal Eure Gehaltsabrechnung an, wie viel der Staat da eigentlich abgreift und wie wenig davon für die viel zitierten Schulen und Kindergärten verwendet wird.

Und ein Argument "wenn es alle tun würden, dann..." zählt für mich schon lange nicht mehr. Wenn unsere Politiker mit dem vielen Geld so haushalten müssten wie die normal arbeitende Bevölkerung wäre der Staat längst schuldenfrei.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nice. Das mit den zusätzlichen Werbungskosten hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. Ich nehme an, durch das Urteil aus letztem (?) Jahr kann ich dann die Semesterbeiträge der letzten 3 oder 4 Jahre geltend machen? Ist ja nicht viel, aber ein guter Tausender dürfte da schon zusammenkommen.

An Steuerersparnis bedeutet das dann, dass ich die nächsten beiden Semesterbeiträge wieder raus hab :-D

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Fehlt die ernsthafte Studienabsicht, liegen keine Werbungskosten vor. Werden diese angesetzt, ist es eine schlichte Steuerhinterziehung.

Diejenigen, die das als Kavaliersdelikt sehen sind die ersten, die bei den Panamapapers "Skandal" gerufen haben.

Und Leute die sagen "der andere ist viel schlimmer" sind einfach nur erbährmlich.

Ich bin froh, dass die überwiegende Mehrheit nicht derart egoistisch ist und nicht jeden Vorteil ausnutzt, nur weil das Entdeckungsrisiko gering ist. Trotz der parasitären Minderheit haben wir gott sei dank keine griechischen Verhältnisse.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

"Diejenigen, die das als Kavaliersdelikt sehen sind die ersten, die bei den Panamapapers "Skandal" gerufen haben."

Habe ich nicht, weil ich es eben sehr gut nachvollziehen kann und es exakt genauso machen würde, wenn ich entsprechendes Vermögen hätte.

"Und Leute die sagen "der andere ist viel schlimmer" sind einfach nur erbährmlich."

Schau dir mal politische Talksendungen an. Da wird immer nur von "wir müssen", "wir sollten" etc. philosophiert. Wenn Oppositionspoliker etwas fordern, kann man sich fragen, warum sie es nicht umgesetzt haben, als sie das letzte Mal an der Macht waren und bei Regierungsvertretern fragt man sich, warum sie es nicht einfach machen anstatt nur zu reden.

Stichwort: kalte Progression. Wurde mir vor 20 Jahren in der Schule beigebracht was das ist, in jedem Wahlkampf von allen Parteien versprochen und einfach nie umgesetzt. Derzeit wird es wegargumentiert, dass die Progression nicht greife, da keine Inflation vorhanden. Folglich auch kein Problem / Ungerechtigkeit und somit keine Handlungsnotwendigkeit vorhanden.

Und das ganze Abschreibungstheater (auch bzgl. Semesterticket etc.) kann man sich einfach sparen, wenn man z.B. ein dreistufiges Steuermodell (ohne jegliche Form der Abschreibung) einführt: 15% bis Summe X, 25% bis Summe Y, 35% ab Summe Y.

Allein die Steuerberaterlobby weiß das zu verhindern, von heute auf morgen könnten zehntausende Steuerberater ihren Laden dicht machen und noch mehr Finanzbeamte wären ebenso beschäftigungslos. Außerdem würden medial irgendwelche (vernachlässigbaren) Kleingruppen aufgezeigt, die man jetzt schlechter stellen würde und das sei unsozial.

Kurzum: Jede Gelegenheit, bei der man sich auch nur einen Krümel zurückholen kann von dem Kuchen, dem man dem Staat schenkt sollte man zuschlagen. Ob es andere moralisch verwerflich oder als Betrug ansehen ist allein deren Interpretation.

P.S.: Erbärmlich schreibt man ohne "h".

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hallo! Ich studiere seit 3 Semestern und jetzt habe ich eine Vollzeit-Stelle bekommen. Ich will nicht mehr studieren, aber das Studententicket weiter haben. Soll ich mich auf 'jedes neues Semester' neu einschreiben oder kann einfach so weiter bleiben als 4., 5. Semester usw? Muss ich dabei für eine Klausur eingeschrieben sein? Und muss die Klausur bestanden sein? Uni Duisburg-Essen

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bin jetzt nach meinem fertigen Master im 2. Semester Physik bachelor und habe mich noch nicht einmal für eine Prüfung angemeldet. Solange du brav deinen Semesterbeitrag zahlst, passiert da nix. Zumindest bei mir..

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

hat das geklappt?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sooo... Welchen Studiengang kann man denn dafür nutzen?? Hab noch nie studiert.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

am besten irgendwas aus den Geisteswissenschaften. Germanistik, Soziologie oder so was.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Macht nichts, die hier nur einen Bachelor haben, haben ja auch nicht wirklich studiert :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Also bei mir klappt es nach wie vor wunderbar. Komme jetzt ins 3. Semester bachelor Physik und war noch nie an der Uni. Ist jetzt aber das letzte Semester. Dann fahre ich mit dem Auto und brauche keinen studenten-ausweis mehr

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ohje - "jetzt kann ich mir ein Auto leisten" -> stolz!

Ich kann es mir leisten, ohne (eigenes) Auto zu leben. Dass dieser Luxus nicht jedem vergönnt ist, macht mich eher traurig...

Lounge Gast schrieb:

Also bei mir klappt es nach wie vor wunderbar. Komme jetzt
ins 3. Semester bachelor Physik und war noch nie an der Uni.
Ist jetzt aber das letzte Semester. Dann fahre ich mit dem
Auto und brauche keinen studenten-ausweis mehr

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wie lange geht das denn? Irgendwann muss man ja auch eine (Orientierungs-/Zwischen)prüfung ablegen (Uni Heidelberg). Das ist wohl Ende des 2. Semsters bzw. spätestens 3. Wird man nicht exmatrikuliert , wenn man da nicht antritt?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das ist halt so eine Sache:

Wenn Du ernsthaft mit dem Studium anfängst, dann beginnen Fristen zu laufen (wie von Dir genannt).

Wenn Du allerdings niemals irgendetwas machst, dann kommst Du auch in keine sachlichen Zwänge :-D

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hängt vom Fachbereich und der Uni ab. Grundsätzlich ist das aber eine arge Wiwi-Sicht aufs Studium. Ich kenne mindestens 3 geisteswissenschaftliche Studiengänge in Frankfurt, wo es KEINE Beschränkungen irgendeiner Form gibt. Wäre ja auch noch schöner wenn Geisteswissenschaftler irgendwelche Prüfungen ablegen müssten ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

off-topic:
Die Berechnung der Steuern anhand der bestimmten Tarife übernehmen (Datev)Programme. Selbst die Schaffung eines einheitlichen Tarifes zur Abschaffung der Progression würde keinen einzigen Arbeitsplatz angreifen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Kannst du mir die Uni verraten bitte?
Danke

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Stimmt nicht dass Studententicket wird von allen Studierenden getragen somit wird das System nicht ausgenutzt.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Welche Studiengänge in München haben keine Fristen für die Erbringung von Leistungen?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Verwande Frage: wie ist es, wenn man einen für das neue Semester gültigen Studentenausweis hat und sich einen MVV Semesterticket kauft aber rückwirkend exmatrikuliert wird? Beides kann nicht erstattet werden. Kann man die dann auch nutzen? Die MVV kontrolliert die Studententickets ja nicht digital mit irgendwelchen Geräten, oder?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

@MVV: Kannst du problemlos machen.
Du kriegst ein Exmatrikulationsschreiben in dem steht das du deinen Studienausweis zurückschicken sollst (ist ja Teil des Tickets).
Schick ihn einfach nicht zurück denn melden tut sich keiner.
Denn jeder könnte behaupten das man ihn schon entsorgt hätte und dementsprechend nicht nachprüfbar ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ok, macht Sinn.
Weißt du ab wann man den Semesterticket für das nächste Semester kaufen kann? Gibt es da ein Datum, ab dem die verfügbar sind? Oder kann man den kaufen, sobald man für das nächste Semester immatrikuliert ist?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Also das aktuelle Ticket gilt bis Ende März.
Deswegen wird es das neue Ticket sicherlich auch ab März zu kaufen geben. Musst du nur bei der MVG Seite nachschauen, da stehts sicher drin.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Auskunft MVG: man kann den stets 3 Monate im Voraus kaufen. Vermutlich sobald man im System als Rückgemeldet gekennzeichnet ist.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber da es noch antworten gibt, versuche ich mal mein Glück und hoffe, mir kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir ist das ganze moralische drum herum klar. Dazu brauche ich keine "Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen Studiengang eingeschrieben, den ich 2 Semester lang auch richtig besucht habe, aus gesundheitlichen änderte sich das ganze und ich blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun ziehe ich von zuhause aus, 70 km weiter weg, was natürlich nicht die Welt ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich werde eine Ausbildung beginnen und überlege mich für einen zulassungsfreien Studiengang einzuschreiben, um zum einen zur Arbeit zu kommen und zum anderen auch meine Familie und Freunde besuchen zu können, das wäre ohne Semesterticket während der Ausbildung unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der Krankenkasse passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe bin ich noch Familienversichert. Das ändert sich ja zum 01.08, wenn ich meine Ausbildung beginne, habe ich da etwas zu befürchten oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dein Arbeitgeber meldet dich bei der KV an. Du zahlst Beiträge direkt über den Arbeitgeber. Die KV freut sich darüber. Der KV ist es vollkommen egal ob du nebenbei studierst, da du ja nicht den günstigen Studententarif/Familienversicherung bziehst. Alle sind happy. Bis auf die Moralapostel, die nicht kapieren, dass jemand mit 1200Brutto sich kein Azubi-Ticket leisten kann (das kostet in meiner Stadt über 100?) ohne auf andere Dinge verzichten zu müssen. Ich als Abo-Kunde (zahle über 1500? für ÖPNV) bin da recht solidarisch eingestellt. Berufstätige, die 3000Netto haben und trotzdem mit Studi-Ticket rumfahren, kann ich nicht so richtig verstehen (außer sie sind Alleinverdiener mit Familie).

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Uni will nur einen Nachweis, DASS du krankenversichert bist. Auf welche Art und Weise du versichert bist, ist der Uni egal.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Mitnahmementalität von Studenten hat leider inzwischen dazu geführt, dass immer mehr Vorgänge nachkontrolliert werden.

Am bekanntesten ist das beim Thema Bafög. Hier hat noch vor einigen Jahren jeder sein Vermögen kurz vorher überschrieben und abkassiert. Inzwischen werden solche Überschreibungen überprüft und Leute, die trotzdem kassiert haben, wegen Betruges angeklagt und verurteilt. Auch welche, die schon ein paar Jahre aus dem Studium sind.

Die gleiche Nummer haben wir beim Semesterticket oder Studentenwohnungen. Jahrelang hat man den offensichtlichen Betrug geduldet. Inzwischen werden auch hier Kontrollmechanismen ausgebaut.

Und ja, die "Wie-wollen-die-das-nachweisen-Polemik" gab es hier im Forum auch beim Bafög-Betrug. Dabei ist es ganz einfach und fast ohne Aufwand möglich, einen Betrüger zu enttarnen, wenn man nur will.

Dein Problem ist, dass im Moment noch nicht flächendeckend kontrolliert wird und das ganze erst im Aufbau ist.

Klingt erstmal gut, nur, verjährt das nicht so schnell und wenn man dich dann in drei Jahren deswegen anklagt, bist du halt dran. Über deinem Kopf ist quasi ständig ein Schwert, das jederzeit fallen kann.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber da es noch
antworten gibt, versuche ich mal mein Glück und hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir ist das ganze
moralische drum herum klar. Dazu brauche ich keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen Studiengang
eingeschrieben, den ich 2 Semester lang auch richtig besucht
habe, aus gesundheitlichen änderte sich das ganze und ich
blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun ziehe ich von
zuhause aus, 70 km weiter weg, was natürlich nicht die Welt
ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich werde eine Ausbildung
beginnen und überlege mich für einen zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um zum einen zur Arbeit zu kommen
und zum anderen auch meine Familie und Freunde besuchen zu
können, das wäre ohne Semesterticket während der Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe bin ich noch
Familienversichert. Das ändert sich ja zum 01.08, wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe ich da etwas zu befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Heute. Wer weiß, was morgen ist? Schon mal daran gedacht, dass man dich auch Jahren noch wegen Betruges drankriegen könnte? Wer weiß schon, was morgen alles mit einem Knopfdruck überprüft werden wird? Daher: Kein Risiko wegen ein paar Mücken

Lounge Gast schrieb:

Die Uni will nur einen Nachweis, DASS du krankenversichert
bist. Auf welche Art und Weise du versichert bist, ist der
Uni egal.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

wie kommst du darauf, dass es sich um Betrug handeln könnte? wen betrügt man denn?

Lounge Gast schrieb:

Heute. Wer weiß, was morgen ist? Schon mal daran gedacht,
dass man dich auch Jahren noch wegen Betruges drankriegen
könnte? Wer weiß schon, was morgen alles mit einem Knopfdruck
überprüft werden wird? Daher: Kein Risiko wegen ein paar Mücken

Lounge Gast schrieb:

Die Uni will nur einen Nachweis, DASS du krankenversichert
bist. Auf welche Art und Weise du versichert bist, ist der
Uni egal.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es ist doch nicht verboten neben der Arbeit zu studieren. Studium bedingt keine Anwesenheit. Oder warst du in jeder Vorlesung immer anwesend?
Es muss praktisch unmöglich nachzuweisen, dass jemand nur eingeschrieben ist, um das Ticket zu nutzen. Da müsstest du das schon schriftlich irgendwo zugeben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nicht ich komme darauf, sondern die Gerichte und die einschlägige juristische Literatur. Eine ausführliche rechtliche Meinung wurde oben bereits verlinkt. Daher müssen wir nicht mehr diskutieren, ob es Betrug ist, sondern nur, ob man erwischt werden kann und vor allem wann.

Lounge Gast schrieb:

wie kommst du darauf, dass es sich um Betrug handeln könnte?
wen betrügt man denn?

Lounge Gast schrieb:

Heute. Wer weiß, was morgen ist? Schon mal daran gedacht,
dass man dich auch Jahren noch wegen Betruges drankriegen
könnte? Wer weiß schon, was morgen alles mit einem
Knopfdruck
überprüft werden wird? Daher: Kein Risiko wegen ein paar
Mücken

Lounge Gast schrieb:

Die Uni will nur einen Nachweis, DASS du
krankenversichert
bist. Auf welche Art und Weise du versichert bist,
ist der
Uni egal.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Genau das Argument gab es auch von den Leuten, die kurz vor dem Studium Vermögen auf Verwandte überschrieben haben, um unter die Fördergrenze zu kommen und Bafög abzukassieren. Und jetzt? Alle dran. ,)

Lounge Gast schrieb:

Es ist doch nicht verboten neben der Arbeit zu studieren.
Studium bedingt keine Anwesenheit. Oder warst du in jeder
Vorlesung immer anwesend?
Es muss praktisch unmöglich nachzuweisen, dass jemand nur
eingeschrieben ist, um das Ticket zu nutzen. Da müsstest du
das schon schriftlich irgendwo zugeben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wen man betrügt, wenn man nur einen Bruchteil von dem bezahlt, was man bezahlen müssen?

Die Nahverkehrsbetriebe? Die Gesellschaft, die das Ticket mit Steuergeldern subventioniert?

Und Betrug? Im Semesterticket sind ganz klare Kriterien festgelegt, wann es vergeben werden darf. Wenn du "vergisst" zu erwähnen, dass du die Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllst, erschleichst du dir einen Leistung, die dir nicht zusteht. Das nennt man auch Betrug.

Lounge Gast schrieb:

wie kommst du darauf, dass es sich um Betrug handeln könnte?
wen betrügt man denn?

Lounge Gast schrieb:

Heute. Wer weiß, was morgen ist? Schon mal daran gedacht,
dass man dich auch Jahren noch wegen Betruges drankriegen
könnte? Wer weiß schon, was morgen alles mit einem
Knopfdruck
überprüft werden wird? Daher: Kein Risiko wegen ein paar
Mücken

Lounge Gast schrieb:

Die Uni will nur einen Nachweis, DASS du
krankenversichert
bist. Auf welche Art und Weise du versichert bist,
ist der
Uni egal.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

http://www.frag-einen-anwalt.de/Einschreibung-fuer-ein-Studium,-um-an-das-Semesterticket-zu-gelangen--f210672.html

Lounge Gast schrieb:

Es ist doch nicht verboten neben der Arbeit zu studieren.
Studium bedingt keine Anwesenheit. Oder warst du in jeder
Vorlesung immer anwesend?
Es muss praktisch unmöglich nachzuweisen, dass jemand nur
eingeschrieben ist, um das Ticket zu nutzen. Da müsstest du
das schon schriftlich irgendwo zugeben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Wenn jemand Vollzeit arbeitet und sich Vollzeit in ein Studium einschreibt, ist der Nachweis erbracht

  2. Du übersiehst das Kleingedruckte bei den Semestertickets. Die schließen in der Regel eine Arbeitszeit über 20 Wochenstunden (Studentenarbeit) aus

Damit ist der Betrug nachgewiesen

Lounge Gast schrieb:

Es ist doch nicht verboten neben der Arbeit zu studieren.
Studium bedingt keine Anwesenheit. Oder warst du in jeder
Vorlesung immer anwesend?
Es muss praktisch unmöglich nachzuweisen, dass jemand nur
eingeschrieben ist, um das Ticket zu nutzen. Da müsstest du
das schon schriftlich irgendwo zugeben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich verstehe es auch nicht. Was sind das hier für trolls?! Betrug ist es nur wenn man den Vorsatz beweisen könnte, niemals hätte studieren zu wollen. Das Fehlen von Prüfungen langt da nicht und ist höchstens ein Indiz.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Rechtlich vollkommen legal, also bitte den Aspekt in Zukunft außer Acht lassen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, so wie du wurde beim Bafög auch immer fabuliert und dann haben alle dumm geschaut. Natürlich ist es kinderleicht möglich, das nachzuweisen. Wenn man es will, dann kann man das. Ist doch viel leichter, als beim Bafög.

Lounge Gast schrieb:

Es ist doch nicht verboten neben der Arbeit zu studieren.
Studium bedingt keine Anwesenheit. Oder warst du in jeder
Vorlesung immer anwesend?
Es muss praktisch unmöglich nachzuweisen, dass jemand nur
eingeschrieben ist, um das Ticket zu nutzen. Da müsstest du
das schon schriftlich irgendwo zugeben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Klar kann man alles nachweisen, bestreitet doch keiner... Trotzdem erfüllt es schlicht und ergreifend keinen Straftatbestand, kommt damit klar. Moralisch sehe ich das zwar grenzwertig, rechtlich gibt es jedoch keine Bedenken!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Oben sind doch Urteile und juristische Meinungen verlinkt. Die sagen alle: Betrug!

Aber gut, lassen wir es bei deiner Mindermeinung ;)

Lounge Gast schrieb:

Klar kann man alles nachweisen, bestreitet doch keiner...
Trotzdem erfüllt es schlicht und ergreifend keinen
Straftatbestand, kommt damit klar. Moralisch sehe ich das
zwar grenzwertig, rechtlich gibt es jedoch keine Bedenken!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was soll legal sein?

Wenn ich die Allgemeinheit betrüge, mir Vorteile erschleiche, obwohl meine Personengruppe "Vollzeitarbeitnehmer" ausdrücklich davon ausgeschlossen wurde?

Wenn das kein Betrug ist, dann ist das Kassieren von Hartz 4 bei einem 4000-Euro-Brutto-Vollzeitjob oder von Kindergeld ohne Kinder auch kein Betrug.

Natürlich ist es Betrug und es gibt auch kein Urteil oder Rechtsforum, in dem es nicht als Betrug bezeichnet wird.

Lounge Gast schrieb:

Rechtlich vollkommen legal, also bitte den Aspekt in Zukunft
außer Acht lassen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich beziehe eine Leistung, obwohl ich weiß, dass ich die Kriterien dafür nicht erfülle und sie nicht für meinen Status gezahlt werden darf. Das ist Betrug, wenn ich sie mir trotzdem erklaue.

Simpel nachzuweisen und der Vorsatz ist bereits gegeben, wenn ich eigentlich Vollzeit arbeite und das Ding beantrage und nutzte, denn in dem Moment weiß ich bereits, dass mir die Leistung nicht zusteht.

Aber wie gesagt, genau so, wie du haben die Bafög-Betrüger auch argumentiert..

Lounge Gast schrieb:

Klar kann man alles nachweisen, bestreitet doch keiner...
Trotzdem erfüllt es schlicht und ergreifend keinen
Straftatbestand, kommt damit klar. Moralisch sehe ich das
zwar grenzwertig, rechtlich gibt es jedoch keine Bedenken!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Vorsicht! Ihr müsst hier knallhart unterteilen:

Sich einschreiben, aber nicht wirklich studieren -> Grauzone, weil Vorsatz schwierig nachweisbar

Sich einschreiben, aber in Wirklichkeit Vollzeit arbeiten -> Betrug, weil Vorsatz durch Job automatisch gegeben

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

OK, bin der auf den sich die Vorposter beziehen.

Persönliches Beispiel von mir:
Studiere Vollzeit und promoviere nebenbei.
Promotionsordnung besagt ich muss mich einschreiben, also mache ich das.
Das Semesterticket nutze ich auch, da ich es bezahle, und auch auf öffentliche Verlehrsmittel angewiesen bin. Und das trotz meines hohen Einkommens.

Moralisch und rechtlich einwandfrei.

Und ob ich nun 3 Monate lang gar nicht an der Diss schreibe, dann 2 Monate etwas dran arbeite, und dann möglicherweise eine einjährige Pause einlege, bin ich eingeschrieben, und nutze somit auch das Semesterticket.

Also bitte, wollt ihr mir erzählen, dass ich mich grade strafbar mache?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Eine Vollzeittätigkeit entspricht nicht dem Vorsatz zum Betrug.
Man sollte halt glaubhaftes Interesse am Fach zeigen können.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, machst du, denn du hättest eigentlich kein Semesterticket bekommen dürfen, da die Personengruppe, die mehr als 20 Stunden arbeitet ausgeschlossen ist. Damit hast du dir die Leistung erschlichen.

Lounge Gast schrieb:

OK, bin der auf den sich die Vorposter beziehen.

Persönliches Beispiel von mir:
Studiere Vollzeit und promoviere nebenbei.
Promotionsordnung besagt ich muss mich einschreiben, also
mache ich das.
Das Semesterticket nutze ich auch, da ich es bezahle, und
auch auf öffentliche Verlehrsmittel angewiesen bin. Und das
trotz meines hohen Einkommens.

Moralisch und rechtlich einwandfrei.

Und ob ich nun 3 Monate lang gar nicht an der Diss schreibe,
dann 2 Monate etwas dran arbeite, und dann möglicherweise
eine einjährige Pause einlege, bin ich eingeschrieben, und
nutze somit auch das Semesterticket.

Also bitte, wollt ihr mir erzählen, dass ich mich grade
strafbar mache?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Steht zwar so in jedem juristischen Kommentar, aber wenn du das sagst :)

Lounge Gast schrieb:

Eine Vollzeittätigkeit entspricht nicht dem Vorsatz zum Betrug.
Man sollte halt glaubhaftes Interesse am Fach zeigen können.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich verrate dir ein Geheimnis: bei der Plattform weiter oben geht es darum, dass die Anwälte, von denen du so ein großer Fan bist, ein paar Euro einstreichen und dafür eine lapidar gehaltene Antwort abgeben.

Wenn du selbst so naiv sein willst, kannst du natürlich bei deiner Mindermeinung bleiben ;-)

Verrate das dir anvertraute Geheimnis aber bitte nicht weiter ;-)

Lounge Gast schrieb:

Oben sind doch Urteile und juristische Meinungen verlinkt.
Die sagen alle: Betrug!

Aber gut, lassen wir es bei deiner Mindermeinung ;)

Lounge Gast schrieb:

Klar kann man alles nachweisen, bestreitet doch keiner...
Trotzdem erfüllt es schlicht und ergreifend keinen
Straftatbestand, kommt damit klar. Moralisch sehe ich das
zwar grenzwertig, rechtlich gibt es jedoch keine Bedenken!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug auf die etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit Erläuterung) weiter oben gepostet:

http://www.juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut legal ist, sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in dem Forum noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame Haltung von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht versteht (und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten, womöglich Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch Unsicherheit zu verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst dabei bei dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt, dass es die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist echt erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Cool ich mach mich strafbar! Dann gibts neben 15 Jahren GEZ umgehen ja noch nen Grund.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bin ich nicht sicher. Die Nummer mit dem Semesterticket ist Betrug, aber das umgehen von GEZ-Gebühren sollte nur eine Ordnungswidrigkeit sein.

Lounge Gast schrieb:

Cool ich mach mich strafbar! Dann gibts neben 15 Jahren GEZ
umgehen ja noch nen Grund.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Der Anwalt ist nur eine Quelle von mehreren

  2. Anwalt bleibt Anwalt und damit Fachmann. Anwälte werden übrigens immer bezahlt. Es ist ihr Job.

  3. Deine subjektive Meinung ist eher weniger interessant, wenn es um juristische Fragen geht, aber es ist schon klar, dass du als Täter deine Taten verteidigst und für deine Bauernschläue gefeiert werden willst. Hat jeder kapiert

Lounge Gast schrieb:

Ich verrate dir ein Geheimnis: bei der Plattform weiter oben
geht es darum, dass die Anwälte, von denen du so ein großer
Fan bist, ein paar Euro einstreichen und dafür eine lapidar
gehaltene Antwort abgeben.

Wenn du selbst so naiv sein willst, kannst du natürlich bei
deiner Mindermeinung bleiben ;-)

Verrate das dir anvertraute Geheimnis aber bitte nicht weiter
;-)

Lounge Gast schrieb:

Oben sind doch Urteile und juristische Meinungen verlinkt.
Die sagen alle: Betrug!

Aber gut, lassen wir es bei deiner Mindermeinung ;)

Lounge Gast schrieb:

Klar kann man alles nachweisen, bestreitet doch
keiner...
Trotzdem erfüllt es schlicht und ergreifend keinen
Straftatbestand, kommt damit klar. Moralisch sehe
ich das
zwar grenzwertig, rechtlich gibt es jedoch keine
Bedenken!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wer hat da was gepostet? Ich sehe bei deinem Link auch nur Studenten die über irgendwas rätseln. Ich habe auf der einen Seite die Anwaltsmeinung und dann habe ich deine Foreneinträge.

Wenn du das für eine rechtsverbindliche Auskunft hälst und die von einem promovierten Juristen wie dem Anwalt nicht, kann dir keiner helfen.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit Erläuterung)
weiter oben gepostet:

http://www.juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut legal ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten, womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt, dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was du da verlinkt hast, hat mit Jura nichts zu tun.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das richtig rechtlich zu prüfen.

Könnte das Nutzen eines Semestertickets trotz Vollzeitjobs Betrug sein?

  1. Täuschen
    a) Wenn in den AGB des Semestertickets (oder anderen Bedingungen) der Nutzerkreis eingeschränkt wurde, handelt es sich definitiv um eine Täuschung, wenn ich es trotzdem beziehe und nutze.
    b) Auch, wenn es keine AGB gibt, kann es sich um eine Täuschung handeln, da das Ticket ja nicht für die Fahrt auf die Arbeit vorgesehen ist.
    -> Täuschung gegeben

  2. Irrtum erregen
    a) Der Beantrager suggeriert den Studentenstatus und die Nutzung des Tickets als Student. Bei erstem kann man noch streiten, bei zweiten nicht. Er erregt den Irrtum, es für seine Studientätigkeit nutzen zu wollen, hat es aber nicht vor.
    -> Irrtum erregt

  3. Vermögensverfügung
    a) Der Bereich Vermögen ist interessant und hier unterscheide sich der Laie vom Experten. In dem Forum wird argumentiert, dass kein Vermögen geschädigt werden würde, da das Tickt ja bezahlt wird. Die Argumentation ist natürlich juristischer Blödsinn. Genauso könnte man behaupten, beim Sozialbetrug entsteht kein Vermögensschaden, weil man ja nur ein lokales Amt betrügt. In Wirklichkeit schädigt man aber in beiden Fällen (am Ende) den Staat. Der Staat subventioniert das Ticket. Sein Vermögen leidet. Wie ein Jurastudent hier ernsthaft etwas anderes spekulieren kann, macht einen fassungslos.
    -> Vermögensschaden vorhanden

  4. Vorsatz
    a) Persönlicher Vorsatz, das Ticket trotz besseren Wissens zu nutzen, ist definitiv vorhanden
    c) Vermutlich werden AGB unterschrieben, die auf die Zweckgebundenheit und die Ausgabekriterien des Semestertickets hinweisen
    b) Alleine die Tatsache, dass einem Vollzeitjob vorhanden ist, sollte als Vorsatznachweis genügen
    -> Vorsatz gegeben

  5. Absicht rechtswidriger Bereicherung und Schuld
    Brauchen wir nicht zu diskutieren. Deswegen macht man es ja, oder?
    -> Gegeben

Gesamtfazit:
Die Kombination Vollzeitjob und Semesterticket ist höchstwahrscheinlich Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut legal ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten, womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt, dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Deine Verlinkung ist ein Forum und wirkliche Kompetenz sehe ich da nicht.

  1. Es wird behauptet, dass das Ticket rechtmäßig erworben wurde, dabei ist es überhaupt nicht sicher, ob der Student das Semesterticket hätte beziehen dürfen. Die Aussage ist daher schon einmal Unsinn, weil:

  2. Es wird nicht zwischen Einschreibung und Bezugsrecht unterschieden. Die Einschreibung ist gar nicht das Problem. Die Frage ist, ob Einschreibung und Vollzeitjob zu einem Semesterticket berechtigen und ob eine Zweckentfremdung (dauerhafte Fahrt zur Arbeit) korrekt ist. Die beiden Personen in deinem Forum, haben das nicht einmal kapiert.

  3. In der dritten Antwort kommt der Antworter zwar darauf, wer einen Vermögensschaden hat, verwechselt aber schon wieder Einschreibung, Bezugsrecht und Zweckentfremdung.

  4. Zudem liegt eine Unkenntnis darüber vor, dass das Land das konkrete Ticket bezuschusst. Der Nahverkehr erhält damit den kompletten Preis (daher interessiert es ihn auch nicht), aber zu großen Teilen von Vater Stadt. Obwohl das so naheliegt, kommen die beiden da nicht einmal drauf.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut legal ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten, womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt, dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

OK danke für die kompetente Beratung...grins

Der Link aus dem Juraforum ist aber sehr gut. Danke dafür!

Lounge Gast schrieb:

Ja, machst du, denn du hättest eigentlich kein Semesterticket
bekommen dürfen, da die Personengruppe, die mehr als 20
Stunden arbeitet ausgeschlossen ist. Damit hast du dir die
Leistung erschlichen.

Lounge Gast schrieb:

OK, bin der auf den sich die Vorposter beziehen.

Persönliches Beispiel von mir:
Studiere Vollzeit und promoviere nebenbei.
Promotionsordnung besagt ich muss mich einschreiben, also
mache ich das.
Das Semesterticket nutze ich auch, da ich es bezahle, und
auch auf öffentliche Verlehrsmittel angewiesen bin. Und
das
trotz meines hohen Einkommens.

Moralisch und rechtlich einwandfrei.

Und ob ich nun 3 Monate lang gar nicht an der Diss
schreibe,
dann 2 Monate etwas dran arbeite, und dann möglicherweise
eine einjährige Pause einlege, bin ich eingeschrieben, und
nutze somit auch das Semesterticket.

Also bitte, wollt ihr mir erzählen, dass ich mich grade
strafbar mache?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lol dann hau mal bitte raus in welchem Kommentar zu welchem Gesetz ich das finde, du krasser Rechtsanwalt...

Lounge Gast schrieb:

Steht zwar so in jedem juristischen Kommentar, aber wenn du
das sagst :)

Lounge Gast schrieb:

Eine Vollzeittätigkeit entspricht nicht dem Vorsatz zum
Betrug.
Man sollte halt glaubhaftes Interesse am Fach zeigen
können.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

"Bezugsrecht" in diesem Zusammenhang.. ich wäre ja beinahe vom Stuhl gefallen vor lachen... was studierst du denn? Jura und BWL kann ja schon einmal nicht sein.
Man kann dem von dir zitierten Lounge Gast nur Recht geben: umherwerfen von Begriffen bei vollkommener Ahnungslosigkeit der Sachlage.. "Zweckentfremdung".. Aber vor allem "Bezugsrecht"... junge junge...

Lounge Gast schrieb:

Deine Verlinkung ist ein Forum und wirkliche Kompetenz sehe
ich da nicht.

  1. Es wird behauptet, dass das Ticket rechtmäßig erworben
    wurde, dabei ist es überhaupt nicht sicher, ob der Student
    das Semesterticket hätte beziehen dürfen. Die Aussage ist
    daher schon einmal Unsinn, weil:

  2. Es wird nicht zwischen Einschreibung und Bezugsrecht
    unterschieden. Die Einschreibung ist gar nicht das Problem.
    Die Frage ist, ob Einschreibung und Vollzeitjob zu einem
    Semesterticket berechtigen und ob eine Zweckentfremdung
    (dauerhafte Fahrt zur Arbeit) korrekt ist. Die beiden
    Personen in deinem Forum, haben das nicht einmal kapiert.

  3. In der dritten Antwort kommt der Antworter zwar darauf,
    wer einen Vermögensschaden hat, verwechselt aber schon wieder
    Einschreibung, Bezugsrecht und Zweckentfremdung.

  4. Zudem liegt eine Unkenntnis darüber vor, dass das Land das
    konkrete Ticket bezuschusst. Der Nahverkehr erhält damit den
    kompletten Preis (daher interessiert es ihn auch nicht), aber
    zu großen Teilen von Vater Stadt. Obwohl das so naheliegt,
    kommen die beiden da nicht einmal drauf.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten, womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt, dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Weiter oben ist noch ein komplettes juristisches Gutachten. Das ist recht schlüssig.

Was deine Polemik betrifft, finde ich die eher peinlich. Dein Beitrag besteht aus Behauptungen und einen Querverweis auf ein Forum, bei dem sachliche Mängel vorliegen.

Im Übrigen, hat der User nicht Unrecht. Ob er die richtigen Begriffe benutzt, weiß ich nicht, aber natürlich müsste man prüfen, ob der Vollzeitarbeitnehmer das Ticket überhaupt hätte beziehen dürfen oder ob er in den AGB ausgeschlossen ist.
Und ja, ebenso ist die Frage, für was er das Ticket überwiegend nutzt relevant, um eine vorsätzliche Täuschung nachzuweisen.

Lounge Gast schrieb:

"Bezugsrecht" in diesem Zusammenhang.. ich wäre ja
beinahe vom Stuhl gefallen vor lachen... was studierst du
denn? Jura und BWL kann ja schon einmal nicht sein.
Man kann dem von dir zitierten Lounge Gast nur Recht geben:
umherwerfen von Begriffen bei vollkommener Ahnungslosigkeit
der Sachlage.. "Zweckentfremdung".. Aber vor allem
"Bezugsrecht"... junge junge...

Lounge Gast schrieb:

Deine Verlinkung ist ein Forum und wirkliche Kompetenz
sehe
ich da nicht.

  1. Es wird behauptet, dass das Ticket rechtmäßig erworben
    wurde, dabei ist es überhaupt nicht sicher, ob der Student
    das Semesterticket hätte beziehen dürfen. Die Aussage ist
    daher schon einmal Unsinn, weil:

  2. Es wird nicht zwischen Einschreibung und Bezugsrecht
    unterschieden. Die Einschreibung ist gar nicht das
    Problem.
    Die Frage ist, ob Einschreibung und Vollzeitjob zu einem
    Semesterticket berechtigen und ob eine Zweckentfremdung
    (dauerhafte Fahrt zur Arbeit) korrekt ist. Die beiden
    Personen in deinem Forum, haben das nicht einmal kapiert.

  3. In der dritten Antwort kommt der Antworter zwar darauf,
    wer einen Vermögensschaden hat, verwechselt aber schon
    wieder
    Einschreibung, Bezugsrecht und Zweckentfremdung.

  4. Zudem liegt eine Unkenntnis darüber vor, dass das
    Land das
    konkrete Ticket bezuschusst. Der Nahverkehr erhält damit
    den
    kompletten Preis (daher interessiert es ihn auch nicht),
    aber
    zu großen Teilen von Vater Stadt. Obwohl das so naheliegt,
    kommen die beiden da nicht einmal drauf.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Kannst du auch etwas zur Sache beitragen? Es haben jetzt alle kapiert, dass du dir ein Ticket abgegriffen hast und dich reinwaschen willst.

Die Einwände, die in dem Beitrag vorgebracht werden, sind relevant. Die juristische Meinung des Rechtsanwaltes ist relevant.

Deine Diskussionsverweigerung und der Verweis auf ein anonymes Forum, in dem du Frage und Antwort vermutlich selbst geschrieben haben dürftest, eher nicht.

Lounge Gast schrieb:

"Bezugsrecht" in diesem Zusammenhang.. ich wäre ja
beinahe vom Stuhl gefallen vor lachen... was studierst du
denn? Jura und BWL kann ja schon einmal nicht sein.
Man kann dem von dir zitierten Lounge Gast nur Recht geben:
umherwerfen von Begriffen bei vollkommener Ahnungslosigkeit
der Sachlage.. "Zweckentfremdung".. Aber vor allem
"Bezugsrecht"... junge junge...

Lounge Gast schrieb:

Deine Verlinkung ist ein Forum und wirkliche Kompetenz
sehe
ich da nicht.

  1. Es wird behauptet, dass das Ticket rechtmäßig erworben
    wurde, dabei ist es überhaupt nicht sicher, ob der Student
    das Semesterticket hätte beziehen dürfen. Die Aussage ist
    daher schon einmal Unsinn, weil:

  2. Es wird nicht zwischen Einschreibung und Bezugsrecht
    unterschieden. Die Einschreibung ist gar nicht das
    Problem.
    Die Frage ist, ob Einschreibung und Vollzeitjob zu einem
    Semesterticket berechtigen und ob eine Zweckentfremdung
    (dauerhafte Fahrt zur Arbeit) korrekt ist. Die beiden
    Personen in deinem Forum, haben das nicht einmal kapiert.

  3. In der dritten Antwort kommt der Antworter zwar darauf,
    wer einen Vermögensschaden hat, verwechselt aber schon
    wieder
    Einschreibung, Bezugsrecht und Zweckentfremdung.

  4. Zudem liegt eine Unkenntnis darüber vor, dass das
    Land das
    konkrete Ticket bezuschusst. Der Nahverkehr erhält damit
    den
    kompletten Preis (daher interessiert es ihn auch nicht),
    aber
    zu großen Teilen von Vater Stadt. Obwohl das so naheliegt,
    kommen die beiden da nicht einmal drauf.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Unter Betrug. Gib einfach die Begriffe "Scheinstudium" und "Semesterticket" in eine juristische Suchmaschine ein.

Lounge Gast schrieb:

Lol dann hau mal bitte raus in welchem Kommentar zu welchem
Gesetz ich das finde, du krasser Rechtsanwalt...

Lounge Gast schrieb:

Steht zwar so in jedem juristischen Kommentar, aber wenn
du
das sagst :)

Lounge Gast schrieb:

Eine Vollzeittätigkeit entspricht nicht dem Vorsatz
zum
Betrug.
Man sollte halt glaubhaftes Interesse am Fach zeigen
können.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sehr schön und kompetent aufgegliedert. Damit sollte die Diskussion hier beendet sein: Es handelt sich um Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Was du da verlinkt hast, hat mit Jura nichts zu tun.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das richtig rechtlich zu
prüfen.

Könnte das Nutzen eines Semestertickets trotz Vollzeitjobs
Betrug sein?

  1. Täuschen
    a) Wenn in den AGB des Semestertickets (oder anderen
    Bedingungen) der Nutzerkreis eingeschränkt wurde, handelt es
    sich definitiv um eine Täuschung, wenn ich es trotzdem
    beziehe und nutze.
    b) Auch, wenn es keine AGB gibt, kann es sich um eine
    Täuschung handeln, da das Ticket ja nicht für die Fahrt auf
    die Arbeit vorgesehen ist.
    -> Täuschung gegeben

  2. Irrtum erregen
    a) Der Beantrager suggeriert den Studentenstatus und die
    Nutzung des Tickets als Student. Bei erstem kann man noch
    streiten, bei zweiten nicht. Er erregt den Irrtum, es für
    seine Studientätigkeit nutzen zu wollen, hat es aber nicht vor.
    -> Irrtum erregt

  3. Vermögensverfügung
    a) Der Bereich Vermögen ist interessant und hier unterscheide
    sich der Laie vom Experten. In dem Forum wird argumentiert,
    dass kein Vermögen geschädigt werden würde, da das Tickt ja
    bezahlt wird. Die Argumentation ist natürlich juristischer
    Blödsinn. Genauso könnte man behaupten, beim Sozialbetrug
    entsteht kein Vermögensschaden, weil man ja nur ein lokales
    Amt betrügt. In Wirklichkeit schädigt man aber in beiden
    Fällen (am Ende) den Staat. Der Staat subventioniert das
    Ticket. Sein Vermögen leidet. Wie ein Jurastudent hier
    ernsthaft etwas anderes spekulieren kann, macht einen
    fassungslos.
    -> Vermögensschaden vorhanden

  4. Vorsatz
    a) Persönlicher Vorsatz, das Ticket trotz besseren Wissens zu
    nutzen, ist definitiv vorhanden
    c) Vermutlich werden AGB unterschrieben, die auf die
    Zweckgebundenheit und die Ausgabekriterien des
    Semestertickets hinweisen
    b) Alleine die Tatsache, dass einem Vollzeitjob vorhanden
    ist, sollte als Vorsatznachweis genügen
    -> Vorsatz gegeben

  5. Absicht rechtswidriger Bereicherung und Schuld
    Brauchen wir nicht zu diskutieren. Deswegen macht man es ja,
    oder?
    -> Gegeben

Gesamtfazit:
Die Kombination Vollzeitjob und Semesterticket ist
höchstwahrscheinlich Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten, womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt, dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es findet ja gerade keine Bereicherung statt..

Lounge Gast schrieb:

Was du da verlinkt hast, hat mit Jura nichts zu tun.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das richtig rechtlich zu
prüfen.

Könnte das Nutzen eines Semestertickets trotz Vollzeitjobs
Betrug sein?

  1. Täuschen
    a) Wenn in den AGB des Semestertickets (oder anderen
    Bedingungen) der Nutzerkreis eingeschränkt wurde, handelt es
    sich definitiv um eine Täuschung, wenn ich es trotzdem
    beziehe und nutze.
    b) Auch, wenn es keine AGB gibt, kann es sich um eine
    Täuschung handeln, da das Ticket ja nicht für die Fahrt auf
    die Arbeit vorgesehen ist.
    -> Täuschung gegeben

  2. Irrtum erregen
    a) Der Beantrager suggeriert den Studentenstatus und die
    Nutzung des Tickets als Student. Bei erstem kann man noch
    streiten, bei zweiten nicht. Er erregt den Irrtum, es für
    seine Studientätigkeit nutzen zu wollen, hat es aber nicht vor.
    -> Irrtum erregt

  3. Vermögensverfügung
    a) Der Bereich Vermögen ist interessant und hier unterscheide
    sich der Laie vom Experten. In dem Forum wird argumentiert,
    dass kein Vermögen geschädigt werden würde, da das Tickt ja
    bezahlt wird. Die Argumentation ist natürlich juristischer
    Blödsinn. Genauso könnte man behaupten, beim Sozialbetrug
    entsteht kein Vermögensschaden, weil man ja nur ein lokales
    Amt betrügt. In Wirklichkeit schädigt man aber in beiden
    Fällen (am Ende) den Staat. Der Staat subventioniert das
    Ticket. Sein Vermögen leidet. Wie ein Jurastudent hier
    ernsthaft etwas anderes spekulieren kann, macht einen
    fassungslos.
    -> Vermögensschaden vorhanden

  4. Vorsatz
    a) Persönlicher Vorsatz, das Ticket trotz besseren Wissens zu
    nutzen, ist definitiv vorhanden
    c) Vermutlich werden AGB unterschrieben, die auf die
    Zweckgebundenheit und die Ausgabekriterien des
    Semestertickets hinweisen
    b) Alleine die Tatsache, dass einem Vollzeitjob vorhanden
    ist, sollte als Vorsatznachweis genügen
    -> Vorsatz gegeben

  5. Absicht rechtswidriger Bereicherung und Schuld
    Brauchen wir nicht zu diskutieren. Deswegen macht man es ja,
    oder?
    -> Gegeben

Gesamtfazit:
Die Kombination Vollzeitjob und Semesterticket ist
höchstwahrscheinlich Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten, womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt, dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Kannst du dieses juristische Gutachten mal zitieren? Ich sehe nämlich keines?

Lounge Gast schrieb:

Weiter oben ist noch ein komplettes juristisches Gutachten.
Das ist recht schlüssig.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bitte den Paragraphen erst noch einmal durchlesen:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Es heißt korrekt "Vermögensvorteil", wird aber auch Bereicherung genannt.

Und dass du dir einen Vermögensvorteil verschaffst bzw. die bereicherst, wenn du nur 10% für ein Ticket bezahlst, dass dir nicht zusteht, versteht sich doch von selbst.

Lounge Gast schrieb:

Es findet ja gerade keine Bereicherung statt..

Lounge Gast schrieb:

Was du da verlinkt hast, hat mit Jura nichts zu tun.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das richtig rechtlich
zu
prüfen.

Könnte das Nutzen eines Semestertickets trotz Vollzeitjobs
Betrug sein?

  1. Täuschen
    a) Wenn in den AGB des Semestertickets (oder anderen
    Bedingungen) der Nutzerkreis eingeschränkt wurde,
    handelt es
    sich definitiv um eine Täuschung, wenn ich es trotzdem
    beziehe und nutze.
    b) Auch, wenn es keine AGB gibt, kann es sich um eine
    Täuschung handeln, da das Ticket ja nicht für die Fahrt
    auf
    die Arbeit vorgesehen ist.
    -> Täuschung gegeben

  2. Irrtum erregen
    a) Der Beantrager suggeriert den Studentenstatus und die
    Nutzung des Tickets als Student. Bei erstem kann man noch
    streiten, bei zweiten nicht. Er erregt den Irrtum, es für
    seine Studientätigkeit nutzen zu wollen, hat es aber
    nicht vor.
    -> Irrtum erregt

  3. Vermögensverfügung
    a) Der Bereich Vermögen ist interessant und hier
    unterscheide
    sich der Laie vom Experten. In dem Forum wird
    argumentiert,
    dass kein Vermögen geschädigt werden würde, da das Tickt
    ja
    bezahlt wird. Die Argumentation ist natürlich juristischer
    Blödsinn. Genauso könnte man behaupten, beim Sozialbetrug
    entsteht kein Vermögensschaden, weil man ja nur ein
    lokales
    Amt betrügt. In Wirklichkeit schädigt man aber in beiden
    Fällen (am Ende) den Staat. Der Staat subventioniert das
    Ticket. Sein Vermögen leidet. Wie ein Jurastudent hier
    ernsthaft etwas anderes spekulieren kann, macht einen
    fassungslos.
    -> Vermögensschaden vorhanden

  4. Vorsatz
    a) Persönlicher Vorsatz, das Ticket trotz besseren
    Wissens zu
    nutzen, ist definitiv vorhanden
    c) Vermutlich werden AGB unterschrieben, die auf die
    Zweckgebundenheit und die Ausgabekriterien des
    Semestertickets hinweisen
    b) Alleine die Tatsache, dass einem Vollzeitjob vorhanden
    ist, sollte als Vorsatznachweis genügen
    -> Vorsatz gegeben

  5. Absicht rechtswidriger Bereicherung und Schuld
    Brauchen wir nicht zu diskutieren. Deswegen macht man es
    ja,
    oder?
    -> Gegeben

Gesamtfazit:
Die Kombination Vollzeitjob und Semesterticket ist
höchstwahrscheinlich Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

OK, bin der erste Beitrag vom 6.5.

Dort hatte ich haargenau meine Lage beschrieben.

Vermag es einer von den Anwälten, von denen es hier offensichtlich nur so wimmelt, mir zu erklären was ich genau widerrechtliches gemacht habe, und wie ich verhindern könnte zum Betrüger zu werden.

Ich promoviere berufsbegleitend, was völlig i.O. ist, und muss laut Promotionsordnung meiner Uni auch immatrikuliert sein. Bei der Immatrikulation kriege ich dann das Semesterticket in die Hand gedrückt. Sowohl mein Doktorvater als auch die restlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiter wissen, dass ich in Vollzeit tätig bin.

Also wie komm ich den jetzt aus der ,,Kriminalität" raus?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Natürlich erlangt X einen Vermögensvorteil, wenn er für eine Leistung viel weniger bezahlt, als er es eigentlich müsste. Das ist eine Bereicherung.

Bevor du jetzt die komische (und falsche) Argumentation bringst, dass für die Leistung ja bezahlt wurde (was falsch ist, denn der öffentliche Nahrverkehr ist hier nicht der Geschädigte, sondern der staatliche Subventionspartner), mal eine Konstellation zum nachdenken:

Wenn man deiner Argumentation folgt, dann würde sich auch jemand, der mit dem Studententicket eines anderen fährt, keinen Betrug begehen können da das Ticket ja bezahlt war und es der eigentliche Eigentümer auch hätte nutzen können. Ein Vermögensschaden wäre deiner Logik nach nicht entstanden. Trotzdem ist es Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Es findet ja gerade keine Bereicherung statt..

Lounge Gast schrieb:

Was du da verlinkt hast, hat mit Jura nichts zu tun.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das richtig rechtlich
zu
prüfen.

Könnte das Nutzen eines Semestertickets trotz Vollzeitjobs
Betrug sein?

  1. Täuschen
    a) Wenn in den AGB des Semestertickets (oder anderen
    Bedingungen) der Nutzerkreis eingeschränkt wurde,
    handelt es
    sich definitiv um eine Täuschung, wenn ich es trotzdem
    beziehe und nutze.
    b) Auch, wenn es keine AGB gibt, kann es sich um eine
    Täuschung handeln, da das Ticket ja nicht für die Fahrt
    auf
    die Arbeit vorgesehen ist.
    -> Täuschung gegeben

  2. Irrtum erregen
    a) Der Beantrager suggeriert den Studentenstatus und die
    Nutzung des Tickets als Student. Bei erstem kann man noch
    streiten, bei zweiten nicht. Er erregt den Irrtum, es für
    seine Studientätigkeit nutzen zu wollen, hat es aber
    nicht vor.
    -> Irrtum erregt

  3. Vermögensverfügung
    a) Der Bereich Vermögen ist interessant und hier
    unterscheide
    sich der Laie vom Experten. In dem Forum wird
    argumentiert,
    dass kein Vermögen geschädigt werden würde, da das Tickt
    ja
    bezahlt wird. Die Argumentation ist natürlich juristischer
    Blödsinn. Genauso könnte man behaupten, beim Sozialbetrug
    entsteht kein Vermögensschaden, weil man ja nur ein
    lokales
    Amt betrügt. In Wirklichkeit schädigt man aber in beiden
    Fällen (am Ende) den Staat. Der Staat subventioniert das
    Ticket. Sein Vermögen leidet. Wie ein Jurastudent hier
    ernsthaft etwas anderes spekulieren kann, macht einen
    fassungslos.
    -> Vermögensschaden vorhanden

  4. Vorsatz
    a) Persönlicher Vorsatz, das Ticket trotz besseren
    Wissens zu
    nutzen, ist definitiv vorhanden
    c) Vermutlich werden AGB unterschrieben, die auf die
    Zweckgebundenheit und die Ausgabekriterien des
    Semestertickets hinweisen
    b) Alleine die Tatsache, dass einem Vollzeitjob vorhanden
    ist, sollte als Vorsatznachweis genügen
    -> Vorsatz gegeben

  5. Absicht rechtswidriger Bereicherung und Schuld
    Brauchen wir nicht zu diskutieren. Deswegen macht man es
    ja,
    oder?
    -> Gegeben

Gesamtfazit:
Die Kombination Vollzeitjob und Semesterticket ist
höchstwahrscheinlich Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die "Bereicherung" bzw. der Vermögensvorteil ist klar definiert:

"Er bezeichnet jedes Entgelt oder jeden geldwerten Vorteil, einschließlich der Vermeidung einer Zahlung (siehe § 11 StGB). [..]"

Hier wird die Vermeidung einer vollen Zahlung durch das Vorspielen vorsätzliche falscher Tatsachen vermieden, um ein subventioniertes Ticket zu erhalten.

Wenn das kein Vermögensvorteil ist, dann gibt es sowas gar nicht ;)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Bereicherung definiert sich auch durch eine sogenannte Zahlungsvermeidung. Hier wird es durch Täuschung vermieden. den vollen Kaufpreis zu zahlen. Rein rechtlich ist es damit eine Bereicherung. Ich glaube, das ist das unstrittigste am ganzen Fall.

Lounge Gast schrieb:

Es findet ja gerade keine Bereicherung statt..

Lounge Gast schrieb:

Was du da verlinkt hast, hat mit Jura nichts zu tun.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das richtig rechtlich
zu
prüfen.

Könnte das Nutzen eines Semestertickets trotz Vollzeitjobs
Betrug sein?

  1. Täuschen
    a) Wenn in den AGB des Semestertickets (oder anderen
    Bedingungen) der Nutzerkreis eingeschränkt wurde,
    handelt es
    sich definitiv um eine Täuschung, wenn ich es trotzdem
    beziehe und nutze.
    b) Auch, wenn es keine AGB gibt, kann es sich um eine
    Täuschung handeln, da das Ticket ja nicht für die Fahrt
    auf
    die Arbeit vorgesehen ist.
    -> Täuschung gegeben

  2. Irrtum erregen
    a) Der Beantrager suggeriert den Studentenstatus und die
    Nutzung des Tickets als Student. Bei erstem kann man noch
    streiten, bei zweiten nicht. Er erregt den Irrtum, es für
    seine Studientätigkeit nutzen zu wollen, hat es aber
    nicht vor.
    -> Irrtum erregt

  3. Vermögensverfügung
    a) Der Bereich Vermögen ist interessant und hier
    unterscheide
    sich der Laie vom Experten. In dem Forum wird
    argumentiert,
    dass kein Vermögen geschädigt werden würde, da das Tickt
    ja
    bezahlt wird. Die Argumentation ist natürlich juristischer
    Blödsinn. Genauso könnte man behaupten, beim Sozialbetrug
    entsteht kein Vermögensschaden, weil man ja nur ein
    lokales
    Amt betrügt. In Wirklichkeit schädigt man aber in beiden
    Fällen (am Ende) den Staat. Der Staat subventioniert das
    Ticket. Sein Vermögen leidet. Wie ein Jurastudent hier
    ernsthaft etwas anderes spekulieren kann, macht einen
    fassungslos.
    -> Vermögensschaden vorhanden

  4. Vorsatz
    a) Persönlicher Vorsatz, das Ticket trotz besseren
    Wissens zu
    nutzen, ist definitiv vorhanden
    c) Vermutlich werden AGB unterschrieben, die auf die
    Zweckgebundenheit und die Ausgabekriterien des
    Semestertickets hinweisen
    b) Alleine die Tatsache, dass einem Vollzeitjob vorhanden
    ist, sollte als Vorsatznachweis genügen
    -> Vorsatz gegeben

  5. Absicht rechtswidriger Bereicherung und Schuld
    Brauchen wir nicht zu diskutieren. Deswegen macht man es
    ja,
    oder?
    -> Gegeben

Gesamtfazit:
Die Kombination Vollzeitjob und Semesterticket ist
höchstwahrscheinlich Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Bereicherungsabsicht wird wie folgt definiert:

Wirt­schaft­li­cher Vor­teil: je­de auch nur vor­über­ge­hen­de geld­wer­te Bes­ser­stel­lung (BGE 74 IV 27, 31 f.; sehr weit­ge­hend BGE 114 IV 133, 137)

Be­rei­che­rungs­ab­sicht liegt auch dann vor, wenn der Tä­ter in Kauf nimmt, dass er mög­li­cher­wei­se kei­nen An­spruch hat (sog. Even­tual­ab­sicht; vgl. BGE 72 IV 121, 125)

Im konkreten Fall zahlt die Person nicht den vollen Kaufpreis. Das ist ein geldwerter Vorteil gegenüber seines Personenkreises.

Lounge Gast schrieb:

Es findet ja gerade keine Bereicherung statt..

Lounge Gast schrieb:

Was du da verlinkt hast, hat mit Jura nichts zu tun.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das richtig rechtlich
zu
prüfen.

Könnte das Nutzen eines Semestertickets trotz Vollzeitjobs
Betrug sein?

  1. Täuschen
    a) Wenn in den AGB des Semestertickets (oder anderen
    Bedingungen) der Nutzerkreis eingeschränkt wurde,
    handelt es
    sich definitiv um eine Täuschung, wenn ich es trotzdem
    beziehe und nutze.
    b) Auch, wenn es keine AGB gibt, kann es sich um eine
    Täuschung handeln, da das Ticket ja nicht für die Fahrt
    auf
    die Arbeit vorgesehen ist.
    -> Täuschung gegeben

  2. Irrtum erregen
    a) Der Beantrager suggeriert den Studentenstatus und die
    Nutzung des Tickets als Student. Bei erstem kann man noch
    streiten, bei zweiten nicht. Er erregt den Irrtum, es für
    seine Studientätigkeit nutzen zu wollen, hat es aber
    nicht vor.
    -> Irrtum erregt

  3. Vermögensverfügung
    a) Der Bereich Vermögen ist interessant und hier
    unterscheide
    sich der Laie vom Experten. In dem Forum wird
    argumentiert,
    dass kein Vermögen geschädigt werden würde, da das Tickt
    ja
    bezahlt wird. Die Argumentation ist natürlich juristischer
    Blödsinn. Genauso könnte man behaupten, beim Sozialbetrug
    entsteht kein Vermögensschaden, weil man ja nur ein
    lokales
    Amt betrügt. In Wirklichkeit schädigt man aber in beiden
    Fällen (am Ende) den Staat. Der Staat subventioniert das
    Ticket. Sein Vermögen leidet. Wie ein Jurastudent hier
    ernsthaft etwas anderes spekulieren kann, macht einen
    fassungslos.
    -> Vermögensschaden vorhanden

  4. Vorsatz
    a) Persönlicher Vorsatz, das Ticket trotz besseren
    Wissens zu
    nutzen, ist definitiv vorhanden
    c) Vermutlich werden AGB unterschrieben, die auf die
    Zweckgebundenheit und die Ausgabekriterien des
    Semestertickets hinweisen
    b) Alleine die Tatsache, dass einem Vollzeitjob vorhanden
    ist, sollte als Vorsatznachweis genügen
    -> Vorsatz gegeben

  5. Absicht rechtswidriger Bereicherung und Schuld
    Brauchen wir nicht zu diskutieren. Deswegen macht man es
    ja,
    oder?
    -> Gegeben

Gesamtfazit:
Die Kombination Vollzeitjob und Semesterticket ist
höchstwahrscheinlich Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, einige AGB herauszusuchen. In den AGB wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass nur Ersthörern ein Semesterticket zusteht.

http://www.rheinbahn.de/tickets/Broschren%20%20Flyer/Tarifbestimmungen%20NRW-SemesterTicket.pdf

Bei der Studentenvertretung habe ich erfahren, dass jemand über 20-Wochenstunden-Arbeit als Angestellter keinen Vollzeitstudentenstatus erhält und damit auch kein Semesterticket. Er ist dann nur Gasthörer oder Teilzeitstudent.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es geht ja gerade darum, dass im Ausgangspost gesagt wurde, dass bei Wirtschaftswissenschaftlern zu viel mit fachfremden Begriffen herumgeworfen wird. Und dann kommst du im direkten Antwortpost und platzierst Begriffe vom Aktiengesetz ins Strafrecht. Tolle Leistung!

Na dann zeig doch mal die AGB einer Uni per Querverweis, in welchen explizit Personen unter bestimmten Voraussetzungen (gerne auch wegen Vollzeittätigkeit) von der Immatrikulation ausgeschlossen werden. Oder vielleicht ein Urteil dazu? Hast du jetzt natürlich beides nicht..

Lounge Gast schrieb:

Weiter oben ist noch ein komplettes juristisches Gutachten.
Das ist recht schlüssig.

Was deine Polemik betrifft, finde ich die eher peinlich. Dein
Beitrag besteht aus Behauptungen und einen Querverweis auf
ein Forum, bei dem sachliche Mängel vorliegen.

Im Übrigen, hat der User nicht Unrecht. Ob er die richtigen
Begriffe benutzt, weiß ich nicht, aber natürlich müsste man
prüfen, ob der Vollzeitarbeitnehmer das Ticket überhaupt
hätte beziehen dürfen oder ob er in den AGB ausgeschlossen ist.
Und ja, ebenso ist die Frage, für was er das Ticket
überwiegend nutzt relevant, um eine vorsätzliche Täuschung
nachzuweisen.

Lounge Gast schrieb:

"Bezugsrecht" in diesem Zusammenhang.. ich
wäre ja
beinahe vom Stuhl gefallen vor lachen... was studierst du
denn? Jura und BWL kann ja schon einmal nicht sein.
Man kann dem von dir zitierten Lounge Gast nur Recht
geben:
umherwerfen von Begriffen bei vollkommener
Ahnungslosigkeit
der Sachlage.. "Zweckentfremdung".. Aber vor
allem
"Bezugsrecht"... junge junge...

Lounge Gast schrieb:

Deine Verlinkung ist ein Forum und wirkliche
Kompetenz
sehe
ich da nicht.

  1. Es wird behauptet, dass das Ticket rechtmäßig
    erworben
    wurde, dabei ist es überhaupt nicht sicher, ob der
    Student
    das Semesterticket hätte beziehen dürfen. Die
    Aussage ist
    daher schon einmal Unsinn, weil:

  2. Es wird nicht zwischen Einschreibung und
    Bezugsrecht
    unterschieden. Die Einschreibung ist gar nicht das
    Problem.
    Die Frage ist, ob Einschreibung und Vollzeitjob zu
    einem
    Semesterticket berechtigen und ob eine
    Zweckentfremdung
    (dauerhafte Fahrt zur Arbeit) korrekt ist. Die beiden
    Personen in deinem Forum, haben das nicht einmal
    kapiert.

  3. In der dritten Antwort kommt der Antworter zwar
    darauf,
    wer einen Vermögensschaden hat, verwechselt aber
    schon
    wieder
    Einschreibung, Bezugsrecht und Zweckentfremdung.

  4. Zudem liegt eine Unkenntnis darüber vor, dass das
    Land das
    konkrete Ticket bezuschusst. Der Nahverkehr erhält
    damit
    den
    kompletten Preis (daher interessiert es ihn auch
    nicht),
    aber
    zu großen Teilen von Vater Stadt. Obwohl das so
    naheliegt,
    kommen die beiden da nicht einmal drauf.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit
Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es
absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich
damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter
erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese
seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man
nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich
gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der
eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig
dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum
werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Doktoren gehören rechtlich nicht zur Gruppe der Studierenden. Die Situation ist nicht die Gleiche.

Ich habe mir einmal die Dokterandenordnung meiner Uni (Heidelberg) rausgesucht. Aus Seite 20 wird klar ersichtlich, dass Doktoranden kein Semesterticket zusteht.

http://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/md/gradakad/downloads/infobroschuere_de_2013.pdf

Lounge Gast schrieb:

OK, bin der erste Beitrag vom 6.5.

Dort hatte ich haargenau meine Lage beschrieben.

Vermag es einer von den Anwälten, von denen es hier
offensichtlich nur so wimmelt, mir zu erklären was ich genau
widerrechtliches gemacht habe, und wie ich verhindern könnte
zum Betrüger zu werden.

Ich promoviere berufsbegleitend, was völlig i.O. ist, und
muss laut Promotionsordnung meiner Uni auch immatrikuliert
sein. Bei der Immatrikulation kriege ich dann das
Semesterticket in die Hand gedrückt. Sowohl mein Doktorvater
als auch die restlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiter
wissen, dass ich in Vollzeit tätig bin.

Also wie komm ich den jetzt aus der ,,Kriminalität" raus?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich studiere an der Uni Bielefeld. Auch bei uns steht ausdrücklich drin, dass nur Ersthörer ein Anrecht auf ein Semesterticket haben.

Auch interessant:
http://www.123recht.net/Ersthoerer-an-zwei-Universitaeten-Semesterticket-__f19307.html

Lounge Gast schrieb:

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, einige AGB herauszusuchen.
In den AGB wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass nur
Ersthörern ein Semesterticket zusteht.

http://www.rheinbahn.de/tickets/Broschren%20%20Flyer/Tarifbestimmungen%20NRW-SemesterTicket.pdf

Bei der Studentenvertretung habe ich erfahren, dass jemand
über 20-Wochenstunden-Arbeit als Angestellter keinen
Vollzeitstudentenstatus erhält und damit auch kein
Semesterticket. Er ist dann nur Gasthörer oder Teilzeitstudent.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das waere jetzt auch sonst das erste Unternehmen gewesen, welches fuer sich selbst nachteilige AGB erstellen wuerde. Nice Work, Sherlock!

Lounge Gast schrieb:

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, einige AGB herauszusuchen.
In den AGB wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass nur
Ersthörern ein Semesterticket zusteht.

rheinbahn.de/tickets/Broschren%20%20Flyer/Tarifbestimmungen%20NRW-SemesterTicket.pdf

Bei der Studentenvertretung habe ich erfahren, dass jemand
über 20-Wochenstunden-Arbeit als Angestellter keinen
Vollzeitstudentenstatus erhält und damit auch kein
Semesterticket. Er ist dann nur Gasthörer oder Teilzeitstudent.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lounge Gast schrieb:

Was du da verlinkt hast, hat mit Jura nichts zu tun.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das richtig rechtlich zu
prüfen.

Könnte das Nutzen eines Semestertickets trotz Vollzeitjobs
Betrug sein?

  1. Täuschen
    a) Wenn in den AGB des Semestertickets (oder anderen
    Bedingungen) der Nutzerkreis eingeschränkt wurde, handelt es
    sich definitiv um eine Täuschung, wenn ich es trotzdem
    beziehe und nutze.

-> Der Nutzerkreis ist aber nicht eingeschränkt. Zeig doch mal die "AGB eines Semestertickets", die den Nutzerkreis einschränkt.

b) Auch, wenn es keine AGB gibt, kann es sich um eine
Täuschung handeln, da das Ticket ja nicht für die Fahrt auf
die Arbeit vorgesehen ist.
-> Täuschung gegeben

-> Ja, gibt es jetzt AGBs oder nicht?
-> Wer sagt, wofür das Semesterticket vorgesehen ist oder wofür nicht?

  1. Irrtum erregen
    a) Der Beantrager suggeriert den Studentenstatus und die
    Nutzung des Tickets als Student. Bei erstem kann man noch
    streiten, bei zweiten nicht. Er erregt den Irrtum, es für
    seine Studientätigkeit nutzen zu wollen, hat es aber nicht vor.
    -> Irrtum erregt

-> Es steht dem Studenten nach Einschreibung frei, ob er tatsächlich Vorlesung besucht oder nicht.

  1. Vermögensverfügung
    a) Der Bereich Vermögen ist interessant und hier unterscheide
    sich der Laie vom Experten. In dem Forum wird argumentiert,
    dass kein Vermögen geschädigt werden würde, da das Tickt ja
    bezahlt wird. Die Argumentation ist natürlich juristischer
    Blödsinn. Genauso könnte man behaupten, beim Sozialbetrug
    entsteht kein Vermögensschaden, weil man ja nur ein lokales
    Amt betrügt. In Wirklichkeit schädigt man aber in beiden
    Fällen (am Ende) den Staat. Der Staat subventioniert das
    Ticket. Sein Vermögen leidet. Wie ein Jurastudent hier
    ernsthaft etwas anderes spekulieren kann, macht einen
    fassungslos.
    -> Vermögensschaden vorhanden

-> Der Staat wird überhaupt gar nicht geschädigt. Auch sein Vermögen leidet nicht (sorry, aber das hast du schon ein wenig zu melodramatisch hingestellt). Das Ticket wird solidarisch von allen Studierenden bezahlt. Der Staat bezuschusst die Uni für jeden Eingeschriebenen, aber das ist noch einmal etwas komplett anderes und hat mit dem Ticket an sich nichts zu tun. Wenn die Uni, wie es zumeist der Fall ist, auch staatlich ist, dann hat man für eine Verschiebung von staatlichen Geldern zu einer staatlichen Einrichtung/Hochschule gesorgt. Irgendwie hast du das Wort "Sozialbetrug" in den Kontext bekommen. Das ist allerdings noch einmal komplett etwas anderes.

  1. Vorsatz
    a) Persönlicher Vorsatz, das Ticket trotz besseren Wissens zu
    nutzen, ist definitiv vorhanden

-> inhaltslos

c) Vermutlich werden AGB unterschrieben, die auf die
Zweckgebundenheit und die Ausgabekriterien des
Semestertickets hinweisen

-> diese Vermutungen hatten wir schon in 1a & 1b

b) Alleine die Tatsache, dass einem Vollzeitjob vorhanden
ist, sollte als Vorsatznachweis genügen
-> Vorsatz gegeben

-> Vorsatz wozu?

  1. Absicht rechtswidriger Bereicherung und Schuld
    Brauchen wir nicht zu diskutieren. Deswegen macht man es ja,
    oder?
    -> Gegeben

-> Hier schmeisst du wieder Begriffe durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben.

Gesamtfazit:
Die Kombination Vollzeitjob und Semesterticket ist
höchstwahrscheinlich Betrug.

-> Fazit: Du hast dir Mühe gegeben und dir deine 5- verdient.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten, womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt, dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

a) AGB wurde hier schon verlinkt. Es gibt tatsächlich Einschränkungen. Damit ist der Nutzerkreis eingeschränkt.

b) Es spielt für den Irrtum keine Rolle, ob er die Vorlesungen besucht, sondern, die Tatsache, dass er weiß, dass er es nicht wird. Und Vollzeit-Studium und Vollzeit-Arbeit geht nicht. Ihr müsst echt schon schauen, was mit Irrtum gemeint ist.

c) Der Rest passt

-> Betrug

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Was du da verlinkt hast, hat mit Jura nichts zu tun.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das richtig rechtlich
zu
prüfen.

Könnte das Nutzen eines Semestertickets trotz Vollzeitjobs
Betrug sein?

  1. Täuschen
    a) Wenn in den AGB des Semestertickets (oder anderen
    Bedingungen) der Nutzerkreis eingeschränkt wurde,
    handelt es
    sich definitiv um eine Täuschung, wenn ich es trotzdem
    beziehe und nutze.

-> Der Nutzerkreis ist aber nicht eingeschränkt. Zeig doch
mal die "AGB eines Semestertickets", die den
Nutzerkreis einschränkt.

b) Auch, wenn es keine AGB gibt, kann es sich um eine
Täuschung handeln, da das Ticket ja nicht für die Fahrt
auf
die Arbeit vorgesehen ist.
-> Täuschung gegeben

-> Ja, gibt es jetzt AGBs oder nicht?
-> Wer sagt, wofür das Semesterticket vorgesehen ist oder
wofür nicht?

  1. Irrtum erregen
    a) Der Beantrager suggeriert den Studentenstatus und die
    Nutzung des Tickets als Student. Bei erstem kann man noch
    streiten, bei zweiten nicht. Er erregt den Irrtum, es für
    seine Studientätigkeit nutzen zu wollen, hat es aber
    nicht vor.
    -> Irrtum erregt

-> Es steht dem Studenten nach Einschreibung frei, ob er
tatsächlich Vorlesung besucht oder nicht.

  1. Vermögensverfügung
    a) Der Bereich Vermögen ist interessant und hier
    unterscheide
    sich der Laie vom Experten. In dem Forum wird
    argumentiert,
    dass kein Vermögen geschädigt werden würde, da das Tickt
    ja
    bezahlt wird. Die Argumentation ist natürlich juristischer
    Blödsinn. Genauso könnte man behaupten, beim Sozialbetrug
    entsteht kein Vermögensschaden, weil man ja nur ein
    lokales
    Amt betrügt. In Wirklichkeit schädigt man aber in beiden
    Fällen (am Ende) den Staat. Der Staat subventioniert das
    Ticket. Sein Vermögen leidet. Wie ein Jurastudent hier
    ernsthaft etwas anderes spekulieren kann, macht einen
    fassungslos.
    -> Vermögensschaden vorhanden

-> Der Staat wird überhaupt gar nicht geschädigt. Auch
sein Vermögen leidet nicht (sorry, aber das hast du schon ein
wenig zu melodramatisch hingestellt). Das Ticket wird
solidarisch von allen Studierenden bezahlt. Der Staat
bezuschusst die Uni für jeden Eingeschriebenen, aber das ist
noch einmal etwas komplett anderes und hat mit dem Ticket an
sich nichts zu tun. Wenn die Uni, wie es zumeist der Fall
ist, auch staatlich ist, dann hat man für eine Verschiebung
von staatlichen Geldern zu einer staatlichen
Einrichtung/Hochschule gesorgt. Irgendwie hast du das Wort
"Sozialbetrug" in den Kontext bekommen. Das ist
allerdings noch einmal komplett etwas anderes.

  1. Vorsatz
    a) Persönlicher Vorsatz, das Ticket trotz besseren
    Wissens zu
    nutzen, ist definitiv vorhanden

-> inhaltslos

c) Vermutlich werden AGB unterschrieben, die auf die
Zweckgebundenheit und die Ausgabekriterien des
Semestertickets hinweisen

-> diese Vermutungen hatten wir schon in 1a & 1b

b) Alleine die Tatsache, dass einem Vollzeitjob vorhanden
ist, sollte als Vorsatznachweis genügen
-> Vorsatz gegeben

-> Vorsatz wozu?

  1. Absicht rechtswidriger Bereicherung und Schuld
    Brauchen wir nicht zu diskutieren. Deswegen macht man es
    ja,
    oder?
    -> Gegeben

-> Hier schmeisst du wieder Begriffe durcheinander, die
nichts miteinander zu tun haben.

Gesamtfazit:
Die Kombination Vollzeitjob und Semesterticket ist
höchstwahrscheinlich Betrug.

-> Fazit: Du hast dir Mühe gegeben und dir deine 5-
verdient.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Oben sind bereits mehrere AGB der größten öffentlichen Nahverkehrsgesellschaft in NRW verlinkt. Da steht: Nur Ersthörer. Zudem muss man Vollzeit-Student sein. Damit haben wir eine nachweisbare Einschränkung.

Der Studentenstatus ist auch klar definiert. Er umfasst maximal 20 Wochenstunden-Arbeitszeit. Ansonsten ist man Teil-Zeitstudent. Mehr braucht es dazu gar nicht mehr.

Explizite rechtliche Einschätzungen eines Juristen wurden bereits verlinkt.

Lounge Gast schrieb:

Es geht ja gerade darum, dass im Ausgangspost gesagt wurde,
dass bei Wirtschaftswissenschaftlern zu viel mit fachfremden
Begriffen herumgeworfen wird. Und dann kommst du im direkten
Antwortpost und platzierst Begriffe vom Aktiengesetz ins
Strafrecht. Tolle Leistung!

Na dann zeig doch mal die AGB einer Uni per Querverweis, in
welchen explizit Personen unter bestimmten Voraussetzungen
(gerne auch wegen Vollzeittätigkeit) von der Immatrikulation
ausgeschlossen werden. Oder vielleicht ein Urteil dazu? Hast
du jetzt natürlich beides nicht..

Lounge Gast schrieb:

Weiter oben ist noch ein komplettes juristisches
Gutachten.
Das ist recht schlüssig.

Was deine Polemik betrifft, finde ich die eher peinlich.
Dein
Beitrag besteht aus Behauptungen und einen Querverweis auf
ein Forum, bei dem sachliche Mängel vorliegen.

Im Übrigen, hat der User nicht Unrecht. Ob er die
richtigen
Begriffe benutzt, weiß ich nicht, aber natürlich müsste
man
prüfen, ob der Vollzeitarbeitnehmer das Ticket überhaupt
hätte beziehen dürfen oder ob er in den AGB
ausgeschlossen ist.
Und ja, ebenso ist die Frage, für was er das Ticket
überwiegend nutzt relevant, um eine vorsätzliche Täuschung
nachzuweisen.

Lounge Gast schrieb:

"Bezugsrecht" in diesem Zusammenhang.. ich
wäre ja
beinahe vom Stuhl gefallen vor lachen... was
studierst du
denn? Jura und BWL kann ja schon einmal nicht sein.
Man kann dem von dir zitierten Lounge Gast nur Recht
geben:
umherwerfen von Begriffen bei vollkommener
Ahnungslosigkeit
der Sachlage.. "Zweckentfremdung".. Aber
vor
allem
"Bezugsrecht"... junge junge...

Lounge Gast schrieb:

Deine Verlinkung ist ein Forum und wirkliche
Kompetenz
sehe
ich da nicht.

  1. Es wird behauptet, dass das Ticket rechtmäßig
    erworben
    wurde, dabei ist es überhaupt nicht sicher, ob
    der
    Student
    das Semesterticket hätte beziehen dürfen. Die
    Aussage ist
    daher schon einmal Unsinn, weil:

  2. Es wird nicht zwischen Einschreibung und
    Bezugsrecht
    unterschieden. Die Einschreibung ist gar nicht
    das
    Problem.
    Die Frage ist, ob Einschreibung und
    Vollzeitjob zu
    einem
    Semesterticket berechtigen und ob eine
    Zweckentfremdung
    (dauerhafte Fahrt zur Arbeit) korrekt ist. Die
    beiden
    Personen in deinem Forum, haben das nicht einmal
    kapiert.

  3. In der dritten Antwort kommt der Antworter
    zwar
    darauf,
    wer einen Vermögensschaden hat, verwechselt aber
    schon
    wieder
    Einschreibung, Bezugsrecht und Zweckentfremdung.

  4. Zudem liegt eine Unkenntnis darüber vor,
    dass das
    Land das
    konkrete Ticket bezuschusst. Der Nahverkehr
    erhält
    damit
    den
    kompletten Preis (daher interessiert es ihn auch
    nicht),
    aber
    zu großen Teilen von Vater Stadt. Obwohl das so
    naheliegt,
    kommen die beiden da nicht einmal drauf.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit
Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es
absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich
damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen,
kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter
erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist
diese
seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles
was man
nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt
abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen
auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen
selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich
gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus
der
eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein
wenig
dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit
welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum
werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die AGB sind kein Spielzeug, mit dem sich Unternehmen Vorteile beschaffen können und einen Nachteil haben die Verkehrsbetriebe nicht. Sie bekommen die TIckets voll bezahlt und zwar von Väterchen Staat, der hier der Geschädigte wäre.

Lounge Gast schrieb:

Das waere jetzt auch sonst das erste Unternehmen gewesen,
welches fuer sich selbst nachteilige AGB erstellen wuerde.
Nice Work, Sherlock!

Lounge Gast schrieb:

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, einige AGB
herauszusuchen.
In den AGB wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass nur
Ersthörern ein Semesterticket zusteht.

rheinbahn.de/tickets/Broschren%20%20Flyer/Tarifbestimmungen%20NRW-SemesterTicket.pdf

Bei der Studentenvertretung habe ich erfahren, dass jemand
über 20-Wochenstunden-Arbeit als Angestellter keinen
Vollzeitstudentenstatus erhält und damit auch kein
Semesterticket. Er ist dann nur Gasthörer oder
Teilzeitstudent.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es handelt es sich um subventionierte Tickets. Die Subvention gäbe es ohne den Betrugsversuch nicht. Die Person müsste sonst den vollen Preis bezahlen. Dadurch ist es ein Vermögensschaden für die eine und ein Vorteil für die andere Seite.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Was du da verlinkt hast, hat mit Jura nichts zu tun.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das richtig rechtlich
zu
prüfen.

Könnte das Nutzen eines Semestertickets trotz Vollzeitjobs
Betrug sein?

  1. Täuschen
    a) Wenn in den AGB des Semestertickets (oder anderen
    Bedingungen) der Nutzerkreis eingeschränkt wurde,
    handelt es
    sich definitiv um eine Täuschung, wenn ich es trotzdem
    beziehe und nutze.

-> Der Nutzerkreis ist aber nicht eingeschränkt. Zeig doch
mal die "AGB eines Semestertickets", die den
Nutzerkreis einschränkt.

b) Auch, wenn es keine AGB gibt, kann es sich um eine
Täuschung handeln, da das Ticket ja nicht für die Fahrt
auf
die Arbeit vorgesehen ist.
-> Täuschung gegeben

-> Ja, gibt es jetzt AGBs oder nicht?
-> Wer sagt, wofür das Semesterticket vorgesehen ist oder
wofür nicht?

  1. Irrtum erregen
    a) Der Beantrager suggeriert den Studentenstatus und die
    Nutzung des Tickets als Student. Bei erstem kann man noch
    streiten, bei zweiten nicht. Er erregt den Irrtum, es für
    seine Studientätigkeit nutzen zu wollen, hat es aber
    nicht vor.
    -> Irrtum erregt

-> Es steht dem Studenten nach Einschreibung frei, ob er
tatsächlich Vorlesung besucht oder nicht.

  1. Vermögensverfügung
    a) Der Bereich Vermögen ist interessant und hier
    unterscheide
    sich der Laie vom Experten. In dem Forum wird
    argumentiert,
    dass kein Vermögen geschädigt werden würde, da das Tickt
    ja
    bezahlt wird. Die Argumentation ist natürlich juristischer
    Blödsinn. Genauso könnte man behaupten, beim Sozialbetrug
    entsteht kein Vermögensschaden, weil man ja nur ein
    lokales
    Amt betrügt. In Wirklichkeit schädigt man aber in beiden
    Fällen (am Ende) den Staat. Der Staat subventioniert das
    Ticket. Sein Vermögen leidet. Wie ein Jurastudent hier
    ernsthaft etwas anderes spekulieren kann, macht einen
    fassungslos.
    -> Vermögensschaden vorhanden

-> Der Staat wird überhaupt gar nicht geschädigt. Auch
sein Vermögen leidet nicht (sorry, aber das hast du schon ein
wenig zu melodramatisch hingestellt). Das Ticket wird
solidarisch von allen Studierenden bezahlt. Der Staat
bezuschusst die Uni für jeden Eingeschriebenen, aber das ist
noch einmal etwas komplett anderes und hat mit dem Ticket an
sich nichts zu tun. Wenn die Uni, wie es zumeist der Fall
ist, auch staatlich ist, dann hat man für eine Verschiebung
von staatlichen Geldern zu einer staatlichen
Einrichtung/Hochschule gesorgt. Irgendwie hast du das Wort
"Sozialbetrug" in den Kontext bekommen. Das ist
allerdings noch einmal komplett etwas anderes.

  1. Vorsatz
    a) Persönlicher Vorsatz, das Ticket trotz besseren
    Wissens zu
    nutzen, ist definitiv vorhanden

-> inhaltslos

c) Vermutlich werden AGB unterschrieben, die auf die
Zweckgebundenheit und die Ausgabekriterien des
Semestertickets hinweisen

-> diese Vermutungen hatten wir schon in 1a & 1b

b) Alleine die Tatsache, dass einem Vollzeitjob vorhanden
ist, sollte als Vorsatznachweis genügen
-> Vorsatz gegeben

-> Vorsatz wozu?

  1. Absicht rechtswidriger Bereicherung und Schuld
    Brauchen wir nicht zu diskutieren. Deswegen macht man es
    ja,
    oder?
    -> Gegeben

-> Hier schmeisst du wieder Begriffe durcheinander, die
nichts miteinander zu tun haben.

Gesamtfazit:
Die Kombination Vollzeitjob und Semesterticket ist
höchstwahrscheinlich Betrug.

-> Fazit: Du hast dir Mühe gegeben und dir deine 5-
verdient.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem Fachforum mit Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass es absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen, um sich damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu bewegen, kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich weiter erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist diese seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles was man nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu versuchen auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für einen selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute ehrlich gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich aus der eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur ein wenig dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich herum werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Uni HD und dazugehörigen VRN gibt es kein Wort über Einschränkungen für das Semesterticket. Man muss nur in der Uni eingeschrieben sein und einen Studentenausweis besitzen.
Ob ich jetzt nicht arbeite oder täglich 10 Stunden, juckt nicht.

Fakt ist, dass man einen gültigen Studentenausweis besitzen muss, um das Semesterticket beziehen zu können.

So wie ich das verstanden habe, bezieht sich der Studentenstatus nur auf die Versicherung.

http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/?fp.l=t&fp.d=81407

"Wenn du als Studentin eingeschrieben bist, verlierst du an der Uni diesen Status nicht, egal was du tust.
In der Sozialversicherung kommt es schlicht darauf an, wieviel du verdienst und wieviel du arbeitest.
Bis 450? bist du Minijobberin,
ab 450,01-850? arbeitest du in der Gleitzone bzw. Midijob und wenn du regulär weniger als 20h/Woche arbeitest, wirst du als Werkstudentin eingestuft.
Arbeitest du Vollzeit wirst du zu einer ganz regulären Arbeitnehmerin in der Arbeitswelt und kannst an der Uni trotzdem Studentin sein."

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Uni HD und dazugehörigen VRN haben keine Einschränkungen für das Semesterticket.
Man muss als Student eingeschrieben sein und einen gültigen Studentenausweis besitzen, um sich das Ticket beim VRN kaufen zu können.

Es ist egal wie viel man in der Woche arbeitet oder verdient. Man braucht NUR einen Studentenausweis.
Also verstößt du gegen nichts!

So wie ich das verstanden habe, gilt der Studentenstatus nur für Versicherung.

"Wenn du als Studentin eingeschrieben bist, verlierst du an der Uni diesen Status nicht, egal was du tust.
In der Sozialversicherung kommt es schlicht darauf an, wieviel du verdienst und wieviel du arbeitest.
Bis 450? bist du Minijobberin,
ab 450,01-850? arbeitest du in der Gleitzone bzw. Midijob und wenn du regulär weniger als 20h/Woche arbeitest, wirst du als Werkstudentin eingestuft.
Arbeitest du Vollzeit wirst du zu einer ganz regulären Arbeitnehmerin in der Arbeitswelt und kannst an der Uni trotzdem Studentin sein."

http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/?fp.l=t&fp.d=81407

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

-Es wird nach den AGB der Uni gefragt und du verweist auf dei AGB des Nahverkehrs, finde den Fehler ;)
-Die 20-Stunden Regelung ist etwas komplett anderes. Da geht es um die Sozialversicherungspflicht bei Studentenjobs. Gerade Arbeitnehmer sind davon ja gar nicht betroffen.

Lounge Gast schrieb:

Oben sind bereits mehrere AGB der größten öffentlichen
Nahverkehrsgesellschaft in NRW verlinkt. Da steht: Nur
Ersthörer. Zudem muss man Vollzeit-Student sein. Damit haben
wir eine nachweisbare Einschränkung.

Der Studentenstatus ist auch klar definiert. Er umfasst
maximal 20 Wochenstunden-Arbeitszeit. Ansonsten ist man
Teil-Zeitstudent. Mehr braucht es dazu gar nicht mehr.

Explizite rechtliche Einschätzungen eines Juristen wurden
bereits verlinkt.

Lounge Gast schrieb:

Es geht ja gerade darum, dass im Ausgangspost gesagt
wurde,
dass bei Wirtschaftswissenschaftlern zu viel mit
fachfremden
Begriffen herumgeworfen wird. Und dann kommst du im
direkten
Antwortpost und platzierst Begriffe vom Aktiengesetz ins
Strafrecht. Tolle Leistung!

Na dann zeig doch mal die AGB einer Uni per Querverweis,
in
welchen explizit Personen unter bestimmten Voraussetzungen
(gerne auch wegen Vollzeittätigkeit) von der
Immatrikulation
ausgeschlossen werden. Oder vielleicht ein Urteil dazu?
Hast
du jetzt natürlich beides nicht..

Lounge Gast schrieb:

Weiter oben ist noch ein komplettes juristisches
Gutachten.
Das ist recht schlüssig.

Was deine Polemik betrifft, finde ich die eher
peinlich.
Dein
Beitrag besteht aus Behauptungen und einen
Querverweis auf
ein Forum, bei dem sachliche Mängel vorliegen.

Im Übrigen, hat der User nicht Unrecht. Ob er die
richtigen
Begriffe benutzt, weiß ich nicht, aber natürlich
müsste
man
prüfen, ob der Vollzeitarbeitnehmer das Ticket
überhaupt
hätte beziehen dürfen oder ob er in den AGB
ausgeschlossen ist.
Und ja, ebenso ist die Frage, für was er das Ticket
überwiegend nutzt relevant, um eine vorsätzliche
Täuschung
nachzuweisen.

Lounge Gast schrieb:

"Bezugsrecht" in diesem
Zusammenhang.. ich
wäre ja
beinahe vom Stuhl gefallen vor lachen... was
studierst du
denn? Jura und BWL kann ja schon einmal nicht
sein.
Man kann dem von dir zitierten Lounge Gast nur
Recht
geben:
umherwerfen von Begriffen bei vollkommener
Ahnungslosigkeit
der Sachlage.. "Zweckentfremdung"..
Aber
vor
allem
"Bezugsrecht"... junge junge...

Lounge Gast schrieb:

Deine Verlinkung ist ein Forum und
wirkliche
Kompetenz
sehe
ich da nicht.

  1. Es wird behauptet, dass das Ticket
    rechtmäßig
    erworben
    wurde, dabei ist es überhaupt nicht
    sicher, ob
    der
    Student
    das Semesterticket hätte beziehen dürfen.
    Die
    Aussage ist
    daher schon einmal Unsinn, weil:

  2. Es wird nicht zwischen Einschreibung und
    Bezugsrecht
    unterschieden. Die Einschreibung ist gar
    nicht
    das
    Problem.
    Die Frage ist, ob Einschreibung und
    Vollzeitjob zu
    einem
    Semesterticket berechtigen und ob eine
    Zweckentfremdung
    (dauerhafte Fahrt zur Arbeit) korrekt
    ist. Die
    beiden
    Personen in deinem Forum, haben das nicht
    einmal
    kapiert.

  3. In der dritten Antwort kommt der
    Antworter
    zwar
    darauf,
    wer einen Vermögensschaden hat,
    verwechselt aber
    schon
    wieder
    Einschreibung, Bezugsrecht und
    Zweckentfremdung.

  4. Zudem liegt eine Unkenntnis darüber vor,
    dass das
    Land das
    konkrete Ticket bezuschusst. Der Nahverkehr
    erhält
    damit
    den
    kompletten Preis (daher interessiert es
    ihn auch
    nicht),
    aber
    zu großen Teilen von Vater Stadt. Obwohl
    das so
    naheliegt,
    kommen die beiden da nicht einmal drauf.

Lounge Gast schrieb:

Hier wurde das Thema in einem
Fachforum mit
Bezug
auf die
etwas poröse anwaltliche
Stellungnahme (mit
Erläuterung)
weiter oben gepostet:

juraforum.de/forum/t/nutzung-von-semestertickets.591494/

Wer jetzt immer noch nicht glaubt,
dass es
absolut
legal
ist,
sich ein Studententicket zu ziehen,
um sich
damit
erlaubterweise im Nahverkehr zu
bewegen,
kann in
dem Forum
noch einmal nachhaken und es sich
weiter
erklären
lassen.

Was ich allenfalls nicht verstehe, ist
diese
seltsame
Haltung
von Wirtschaftswissenschaftlern, alles
was man
nicht
versteht
(und das ist sehr vieles), direkt
abzuwerten,
womöglich
Irrtümer zu verbreiten und zu
versuchen
auch
Unsicherheit zu
verbreiten. Wo ist der Vorteil für
einen
selbst
dabei bei
dieser Vorgehensweise? Ich vermute
ehrlich
gesagt,
dass es
die eigene Angst der Poster ist sich
aus
der
eigenen
Komfortzone zu bewegen und auch nur
ein
wenig
dem
Konventionellen zu entweichen. Und mit
welchen
Rechtsbegriffen hier Laien um sich
herum
werfen ist
echt
erstaunlich..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Da sagt man den Trolls, die sollen nicht mit fachfremden Begriffen umherwerfen und schon mutieren sie zu Kampftrolls und versuchen sich an einer fachfremden Prüfung. Don't feed them further. It is legal.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die AGB des öffentlichen Nahverkehrs ansehen. Und zwar konkret denen des Semestertickets. Alternativ den Vertrag zwischen dem ÖNV und der Uni/Kommune.

Lounge Gast schrieb:

Uni HD und dazugehörigen VRN gibt es kein Wort über
Einschränkungen für das Semesterticket. Man muss nur in der
Uni eingeschrieben sein und einen Studentenausweis besitzen.
Ob ich jetzt nicht arbeite oder täglich 10 Stunden, juckt
nicht.

Fakt ist, dass man einen gültigen Studentenausweis besitzen
muss, um das Semesterticket beziehen zu können.

So wie ich das verstanden habe, bezieht sich der
Studentenstatus nur auf die Versicherung.

http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/?fp.l=t&fp.d=81407

"Wenn du als Studentin eingeschrieben bist, verlierst du
an der Uni diesen Status nicht, egal was du tust.
In der Sozialversicherung kommt es schlicht darauf an,
wieviel du verdienst und wieviel du arbeitest.
Bis 450? bist du Minijobberin,
ab 450,01-850? arbeitest du in der Gleitzone bzw. Midijob und
wenn du regulär weniger als 20h/Woche arbeitest, wirst du als
Werkstudentin eingestuft.
Arbeitest du Vollzeit wirst du zu einer ganz regulären
Arbeitnehmerin in der Arbeitswelt und kannst an der Uni
trotzdem Studentin sein."

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Die Digitalisierung der Arbeitswelt wirkt sich positiv auf Familien aus, denn mobiles Arbeiten ermöglicht Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Wird die Arbeitszeit individuell zugeschnitten, nehmen Beschäftigte ihr Unternehmen familienfreundlicher wahr. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zur digitalen Arbeitswelt.

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