DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
BerufslebenScheinstudium

Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Frage ist, welche Konstellation du genau besprechen willst?

Es gibt keine Einschreibung aus Nostalgiegründen. Wer sich einschreibt, ohne aktiv das Studienziel zu erreichen ist kein Student. Das ist gerade die Definition des Scheinstudiums.

Und komme mir bitte nicht wieder mit Kranken. Krankheit kann zurecht als Grund, das Ziel nicht erreicht zu haben benannt werden. Das hat keiner hier bestritten.

Nach der Meinung rechtlicher Kommentatoren aus der einschlägigen Literatur und der verlinkten Äußerungen von 5 oder 6 Juristen ist bereits das Betrug, weil man den Staat und damit den Steuerzahler schädigt und zudem einen Studienplatz blockiert.

Dass dir als Scheinstudent kein Semesterticket zu steht, ist die logische Folgerung. Außerdem wurden hier mehrfach schon AGB des ÖNV oder des Vertragspartner verlinkt, die Zweithörer, Gaststudenten usw.. ausdrücklich vom Bezug eines Semestertickets ausschließen.

Um jetzt auf das Semesterticket zurückzukommen: Auch hier ist die Kette erfüllt. Man prellt die ÖNV-Betriebe um den vollen Preis des Tickets und lässt sich vom Steuerzahler das eigene Leben subventionieren. Betrug wäre das auch.

Das was du bemängelst ist, dass man schwierig dabei erwischt wird. Das stimmt. Da hast du absolut recht. Es gibt bislang kein Verfahren, dass Scheinstudenten oder so Sachen wie das Semesterticket aufdecken. Stimmt.

Aber, wie hier schon viele geschrieben haben, gab es bis 2002 auch kein Verfahren, um Bafög-Betrug wirkungsvoll zu bekämpfen. Wen man wirklich will, dann sollte es aber kein Problem sein, so etwas einzuführen.

Das mit der 5-jährigen Verjährung ist ja unstrittig, denke ich. Bei der Einführung des elektronischen Datenabgleichs beim Bafög hat man die 5-Jahres Frist voll ausgeschöpft und Hunderttausende Verfahren rückwirkend eingeleitet. Inzwischen gibt es nur noch Fälle im zweistelligen Bereich im Jahr.

Lounge Gast schrieb:

Um mal wieder auf die Kausalkette a) - e) von oben zu kommen:

Es dürfte trotzdem verdammt schwer werden, einem
Scheinstudenten den tatsächlichen Gebrauch des
Semestertickets nachzuweisen.

Du schreibst "Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger." - ich folge
Dir also mal in den Punkte a) - e) (ohne damit ihre
Richtigkeit anzuerkennen).

Bei BaFög und Krankenkasse ist diese Leistung erbracht,
sobald Geld fließt bzw. der Versicherungsschutz genossen
wird, und damit folgt aus a) - e), dass der Straftatbestand
des Betruges erfüllt ist.

Aber beim Semesterticket? Hier müsste der Scheinstudent auf
"frischer Tat" bzw. "frischer Fahrt"
ertappt werden. Nur der Besitz des Semestertickets dürfte
wohl kaum ausreichen, den Straftatbestand des Betruges
nachzuweisen. Denn wenn der Student das Ticket gar nicht
nutzt? Wenn er vielleicht nur aus Nostalgie eingeschrieben ist?

Bitte konstruktiv antworten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das braucht man nicht zu unterstellen, sondern es gibt im deutschen Strafrecht Antragsdelikte und da wird der Staat nur tätig, wenn ein Antrag gestellt wird.

Daher kommt der tolle Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter". Das heißt aber nicht, dass es nicht strafbar ist.

Antragsdelikte machen nur ca. 70% der Straftaten aus.

Lounge Gast schrieb:

Du unterstellst also staatlichen Organen, dass Sie nicht in
der Lage bzw. nicht interessiert sind, Strafbarkeit
konsequent zu verfolgen? Sehr mutig!

Dass du schlicht und einfach im Unwissen Dinge behauptest,
sieht man daran, dass du mir einen "Betrug" in
deinem letzten Satz unterschieben willst, wobei du ebenso
wenig in Kenntnis bist, ob ich eingeschrieben bin oder nicht.

Ich wundere mich lediglich, was du hier versuchst zu
erreichen, in dem du dir so viel Mühe gibst und sehr viele
sehr lange Beiträge schreibst.

Lounge Gast schrieb:

Das Urteil des Bundesveraltungsgerichtes ist ein
Grundsatzurteil. Es wird klar definiert, was ein
Studentenstatus ist und was nicht. Daran müssen sich alle
anderen Gerichte und Instanzen halten:

Wer keine Bemühungen zeigt, den Abschluss in angemessener
Zeit anzugehen ist Scheinstudent. Ein Scheinstudent hat
kein
Anrecht auf Vergünsitgungen von Studenten. Hinzu kommt
eine
erweiterte Defintion aus dem Sozialrecht: Die
20-Stunden-Arbeits-Regel.

Mehr braucht man im deutschen Recht nicht, um daraus die
Strafbarkeit abzuleiten, die so gut wie alle Kommentare
und
Äußerungen von Juristen bestätigen. Bezeichnenderweise
gibt
es ja so gut wie keine Meinungen, die deine Sicht
bestätigen,
sonst hättest du die schon tausendmal gepostet.

Deine Kampf, denn du hier alleine gegen alle anderen
führst,
ist sinnlos. Du versteht einfach nicht, wie in Deutschland
Recht gemacht wird und das Entscheidungen der obersten
Gerichtsbarkeiten sich auf alle anderen auswirken.

Selbst wenn die Form von Betrug heute nicht konsequent
verfolgt wird, heißt das nicht, dass das morgen nicht
kommt.
Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Auch beim Bafög, hat
jeder behauptet, dass der Bafög-Betrug keine Straftat ist,
sondern nur ein Gentlemen-Vergehen. Pustekuchen. Plötzlich
ist der Staat rigoros dagegen vorgegangen und es gab
Hunderttausende von Urteilen.

Für dich gilt: Ahnungslosigkeit ist auch nicht schlimm. Du
bist ja Wiwi. Schlimm ist es aber, wenn ich andere
reinreite,
weil ich mir mein eigenes Verhalten oder besser meinen
Betrug
schön rede.

Lounge Gast schrieb:

Es gibt kein Urteil, welches "Semesterticket
trotz
Job" als Straftat eingestuft hat.
Die Klärung des BVerwG bezieht sich eindeutig auf
einen
anderen (Bafög-)Fall und hat mit dem Threadthema
nichts zu
tun (zu deiner Information: Der Threadtitel heisst
NICHT
"Bafög trotz Job"). Etwaige Äußerungen von
Fachleuten sind MEINUNGEN. Es gibt so ziemlich zu
jedem
Thema
mindestens zwei, meistens noch viel mehr
Auffassungen, von
dem was richtig sein könnte. Ein Urteil hat es
allerdings
bisher nie gegeben (s. einleitender Satz). Dass,
was du
hier
versuchst zu machen, sind die MEINUNGEN, die
natürlich
öffentlich gemacht werden dürfen, zu einer,
(ACHTUNG!!),
"juristisch eindeutig geklärten Sache" zu
machen.

Dass das Unsinn ist, wurde dir schon mehrmals
geschrieben, du
wirst es aber auf Teufel komm raus nicht verstehen
wollen und
weiterhin behaupten, dass jeder, der sich
einschreibt,
während er Vollzeit tätig ist, sich irgendwas
"erschleichen" will, was eine haltlose
Unterstellung bei vollkommener Unkenntnis der
jeweiligen
Sachlage ist.

Ich weiss, dass du es nach diesem Post noch immer
nicht
verstanden haben wirst und wünsche dir noch viel
Spaß in
deiner Traumwelt, in der die Welt nur so aus
"Betrügern" besteht. Effektiv hast du nur
bewiesen,
dass eine Diskussion mit dir keinen Sinn macht, da
du als
Laie irgendwelche Sachverhalte, von denen du nichts
verstehst, zusammenrechnest und das unumstößlich
als die
absolute rechtmäßige Wahrheit versuchst zu verkaufen.
Inhaltlich ist und bleibt es aber Quatsch.

Lounge Gast schrieb:

Sind die Richter des
Bundesverwaltungsgerichtes, die
Schreiber von juristischen Kommentaren und die
öffentlich-einsehbaren Aussagen von Juristen
keine
Fachleute?
Ich denke schon.

Lounge Gast schrieb:

"Juristisch ist die Sache damit
eindeutig
geklärt."

-> Wie wäre es, wenn du die
eindeutige
Klärung< den
entsprechenden Fachleuten überlässt?
Inhaltlich halte ich deine
Zusammenfassung für
haltlosen
Unsinn.

Lounge Gast schrieb:

Ich kann nicht nachvollziehen, warum
hier
zum
x-ten
mal
mit
nicht-juristischen Argumenten etwas in
Zweifel
gezogen
wird,
was juristisch eindeutig geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland
hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition
stammt von
1987,
wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut
aufgegriffen
und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht
bemüht,
einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen
Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt
daher
nicht
für
einen
Studentenstatus. Das wurde vom
Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für die man
einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese
Meinungen
vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und
Professoren,
die
durchgehend mit ihrem Klarnamen
verlinkt
sind.

Juristisch ist die Sache damit
eindeutig
geklärt.
Viel
schlimmer finde ich, die moralische
Verkommenheit.
Immerhin
zocke ich die Allgemeinheit ab, um
selbst
einen
Vorteil zu
haben. Sowas geht doch nicht!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es kann, wenn es jemanden interessieren würde, durchaus kontrolliert werden, ob jemand tatsächlich eingeschrieben ist und an einem Studium teilnimmt. So etwas nennt sich: ANWESENHEITSLISTE und ggf. PRÜFUNGSORDNUNG.

Da muss wirklich kein neues High-Tech-Kontrollinstrument her, wie du dir das vorstellst, um das hypothetische Delikt, wie du es dir vorstellst, festzustellen.

Es ist dem Staat vermutlich und der Uni sowieso schlicht und einfach egal, wie viele Studenten sich einschreiben und ihr Studium nicht ernsthaft verfolgen. Wen sollte das auch jucken, solange die Semesterbeiträge ordentlich bezahlt werden und sich die Kassen der Uni füllen? Den Staat wahrscheinlich nicht, die Uni ist ja staatlich.

Natürlich bekommt der Nahverkehr auch sein Geld im Rahmen von Verträgen zwischen den Hochschulen und den Betrieben.

Ehrlich gesagt habe ich bei dir den Eindruck, dass du nicht einmal von Betriebswirtschaft eine Ahnung hast und verzweifelt versuchst hier ein "rechtliches Problem" abzuleiten, auf das vor dir keiner gekommen sein soll, um von deiner tatsächlichen Ahnungslosigkeit im betriebswirtschafltichen Bereich abzulenken.

Lounge Gast schrieb:

Formal ist das natürlich Betrug, allerdings wird es noch
nicht konsequent kontrolliert und bestraft. Ändern sich die
Regeln, dann bist du auch noch 5 Jahre nach dem letzten
Nutzten des Semestertickets dran. Ist halt Zockerei.

Vor 2002 haben viele beim Bafög auch so argumentiert. Dann
war es vorbei und es wurde so richtig teuer.

Lounge Gast schrieb:

Während ihr seit sechs Jahren diskutiert, nutz ich das
Ticket
schon seit sieben Jahren. Aber irgendwann stell ich mal
aufs
jobticket um denk ich.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Gehe mal ungefähr 15 Jahre zurück. Da haben sehr viele Studenten beim Bafög betrogen. Es galt als Kavaliersdelikt, den jeder macht und der Staat hat keine Chance, den Betrüger auffliegen zu lassen, wenn das eigene Vermögen rechtzeitig umgeparkt wurde.

Dann hat man den elektronischen Datenabgleich eingeführt und dank Verjährungsfristen erst einmal über 100.000 Altfälle abgearbeitet: Strafanzeige und Rückzahlung. Die Gerichte waren damals heillos überlastet und so sind viele wesentlich gimpflicher weggekommen, als sie es heute würden. Heute gibt es allerdings nur noch wenige Fälle im Jahr.

Jetzt übertrage das Ganze mal auf die Themen Scheinstudium und Semesterticket. Im Moment gilt das auch als Kavaliersdelikt. Wahrscheinlich könnte man es verfolgen und ermitteln. Die Unis halten sich da bedeckt. Die Rufe vom ÖNV sind da schon lauter.

Was aber ist, wenn man übermorgen auch hier ein elektronisches Verfahren einführt? Denn, Betrug ist es. Die Frage ist im Moment nur, ob du erwischt wirst.

Lounge Gast schrieb:

Um mal wieder auf die Kausalkette a) - e) von oben zu kommen:

Es dürfte trotzdem verdammt schwer werden, einem
Scheinstudenten den tatsächlichen Gebrauch des
Semestertickets nachzuweisen.

Du schreibst "Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger." - ich folge
Dir also mal in den Punkte a) - e) (ohne damit ihre
Richtigkeit anzuerkennen).

Bei BaFög und Krankenkasse ist diese Leistung erbracht,
sobald Geld fließt bzw. der Versicherungsschutz genossen
wird, und damit folgt aus a) - e), dass der Straftatbestand
des Betruges erfüllt ist.

Aber beim Semesterticket? Hier müsste der Scheinstudent auf
"frischer Tat" bzw. "frischer Fahrt"
ertappt werden. Nur der Besitz des Semestertickets dürfte
wohl kaum ausreichen, den Straftatbestand des Betruges
nachzuweisen. Denn wenn der Student das Ticket gar nicht
nutzt? Wenn er vielleicht nur aus Nostalgie eingeschrieben ist?

Bitte konstruktiv antworten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Unis Göttingen und Marburg kontrollieren ihren Studentenbestand inzwischen auf Scheinstudenten. Wer auffällig lange inaktiv ist, bekommt allerdings erst einmal keine Anzeige, sondern die Aufforderung zum persönlichen Gespräch. Erscheint er nicht, wird er exmatrikuliert.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Semesterticket braucht keinen Studentenstatus. Der Studentenstatus wird doch nur bei Versicherung, Bafög, blablub angewandt oder?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist nicht mehr ganz so. Göttigen, Marburg und Darmstadt kontrollieren inzwischen und werden aktiv, wenn über einen längerem Zeitraum keine Studienleistungen vorhanden, aber ein Semesterticket bezogen wird..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Betrug ist kein Antragsdelikt sondern wird von Amts wegen verfolgt!
Wieder beweist du, dass du keine Ahnung hast.

Lounge Gast schrieb:

Das braucht man nicht zu unterstellen, sondern es gibt im
deutschen Strafrecht Antragsdelikte und da wird der Staat nur
tätig, wenn ein Antrag gestellt wird.

Daher kommt der tolle Spruch "Wo kein Kläger, da kein
Richter". Das heißt aber nicht, dass es nicht strafbar
ist.

Antragsdelikte machen nur ca. 70% der Straftaten aus.

Lounge Gast schrieb:

Du unterstellst also staatlichen Organen, dass Sie nicht
in
der Lage bzw. nicht interessiert sind, Strafbarkeit
konsequent zu verfolgen? Sehr mutig!

Dass du schlicht und einfach im Unwissen Dinge behauptest,
sieht man daran, dass du mir einen "Betrug" in
deinem letzten Satz unterschieben willst, wobei du ebenso
wenig in Kenntnis bist, ob ich eingeschrieben bin oder
nicht.

Ich wundere mich lediglich, was du hier versuchst zu
erreichen, in dem du dir so viel Mühe gibst und sehr viele
sehr lange Beiträge schreibst.

Lounge Gast schrieb:

Das Urteil des Bundesveraltungsgerichtes ist ein
Grundsatzurteil. Es wird klar definiert, was ein
Studentenstatus ist und was nicht. Daran müssen
sich alle
anderen Gerichte und Instanzen halten:

Wer keine Bemühungen zeigt, den Abschluss in
angemessener
Zeit anzugehen ist Scheinstudent. Ein Scheinstudent
hat
kein
Anrecht auf Vergünsitgungen von Studenten. Hinzu
kommt
eine
erweiterte Defintion aus dem Sozialrecht: Die
20-Stunden-Arbeits-Regel.

Mehr braucht man im deutschen Recht nicht, um
daraus die
Strafbarkeit abzuleiten, die so gut wie alle
Kommentare
und
Äußerungen von Juristen bestätigen.
Bezeichnenderweise
gibt
es ja so gut wie keine Meinungen, die deine Sicht
bestätigen,
sonst hättest du die schon tausendmal gepostet.

Deine Kampf, denn du hier alleine gegen alle anderen
führst,
ist sinnlos. Du versteht einfach nicht, wie in
Deutschland
Recht gemacht wird und das Entscheidungen der
obersten
Gerichtsbarkeiten sich auf alle anderen auswirken.

Selbst wenn die Form von Betrug heute nicht
konsequent
verfolgt wird, heißt das nicht, dass das morgen nicht
kommt.
Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Auch beim
Bafög, hat
jeder behauptet, dass der Bafög-Betrug keine
Straftat ist,
sondern nur ein Gentlemen-Vergehen. Pustekuchen.
Plötzlich
ist der Staat rigoros dagegen vorgegangen und es gab
Hunderttausende von Urteilen.

Für dich gilt: Ahnungslosigkeit ist auch nicht
schlimm. Du
bist ja Wiwi. Schlimm ist es aber, wenn ich andere
reinreite,
weil ich mir mein eigenes Verhalten oder besser
meinen
Betrug
schön rede.

Lounge Gast schrieb:

Es gibt kein Urteil, welches
"Semesterticket
trotz
Job" als Straftat eingestuft hat.
Die Klärung des BVerwG bezieht sich eindeutig
auf
einen
anderen (Bafög-)Fall und hat mit dem Threadthema
nichts zu
tun (zu deiner Information: Der Threadtitel
heisst
NICHT
"Bafög trotz Job"). Etwaige
Äußerungen von
Fachleuten sind MEINUNGEN. Es gibt so ziemlich
zu
jedem
Thema
mindestens zwei, meistens noch viel mehr
Auffassungen, von
dem was richtig sein könnte. Ein Urteil hat es
allerdings
bisher nie gegeben (s. einleitender Satz). Dass,
was du
hier
versuchst zu machen, sind die MEINUNGEN, die
natürlich
öffentlich gemacht werden dürfen, zu einer,
(ACHTUNG!!),
"juristisch eindeutig geklärten
Sache" zu
machen.

Dass das Unsinn ist, wurde dir schon mehrmals
geschrieben, du
wirst es aber auf Teufel komm raus nicht
verstehen
wollen und
weiterhin behaupten, dass jeder, der sich
einschreibt,
während er Vollzeit tätig ist, sich irgendwas
"erschleichen" will, was eine haltlose
Unterstellung bei vollkommener Unkenntnis der
jeweiligen
Sachlage ist.

Ich weiss, dass du es nach diesem Post noch
immer
nicht
verstanden haben wirst und wünsche dir noch viel
Spaß in
deiner Traumwelt, in der die Welt nur so aus
"Betrügern" besteht. Effektiv hast
du nur
bewiesen,
dass eine Diskussion mit dir keinen Sinn
macht, da
du als
Laie irgendwelche Sachverhalte, von denen du
nichts
verstehst, zusammenrechnest und das unumstößlich
als die
absolute rechtmäßige Wahrheit versuchst zu
verkaufen.
Inhaltlich ist und bleibt es aber Quatsch.

Lounge Gast schrieb:

Sind die Richter des
Bundesverwaltungsgerichtes, die
Schreiber von juristischen Kommentaren
und die
öffentlich-einsehbaren Aussagen von
Juristen
keine
Fachleute?
Ich denke schon.

Lounge Gast schrieb:

"Juristisch ist die Sache damit
eindeutig
geklärt."

-> Wie wäre es, wenn du die
eindeutige
Klärung< den
entsprechenden Fachleuten überlässt?
Inhaltlich halte ich deine
Zusammenfassung für
haltlosen
Unsinn.

Lounge Gast schrieb:

Ich kann nicht nachvollziehen,
warum
hier
zum
x-ten
mal
mit
nicht-juristischen Argumenten
etwas in
Zweifel
gezogen
wird,
was juristisch eindeutig
geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in
Deutschland
hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition
stammt von
1987,
wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007
erneut
aufgegriffen
und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich
nicht
bemüht,
einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen
Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung
genügt
daher
nicht
für
einen
Studentenstatus. Das wurde vom
Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für
die man
einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese
Meinungen
vertreten alle
verlinkten und befragten
Juristen und
Professoren,
die
durchgehend mit ihrem Klarnamen
verlinkt
sind.

Juristisch ist die Sache damit
eindeutig
geklärt.
Viel
schlimmer finde ich, die
moralische
Verkommenheit.
Immerhin
zocke ich die Allgemeinheit ab,
um
selbst
einen
Vorteil zu
haben. Sowas geht doch nicht!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wieder nicht richtig! Die Universitäten kntrollieren nicht, ob "man ein Semesterticket bezieht", sondern zwangsexmatrikulieren nach endgültig nicht bestandener Prüfungen. Ist auch absolut logisch und hat mit dem, wie du dir das zusammenphantasierst nichts zu tun!

Lounge Gast schrieb:

Ist nicht mehr ganz so. Göttigen, Marburg und Darmstadt
kontrollieren inzwischen und werden aktiv, wenn über einen
längerem Zeitraum keine Studienleistungen vorhanden, aber ein
Semesterticket bezogen wird..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Moment mal. Der _Besitz_ (in Abgrenzung zur Nutzung) des Semestertickets als Scheinstudent ist strafbar?

Dafür hätte ich jetzt gerne Belege. Aus a) - e) lässt sich das sicher nicht ableiten.

Der Vergleich mit dem Bafög hinkt. Denn das Geld, was mir (unrechtmäßig) als Bafög zufließt, fehlt an anderer Stelle, selbst wenn ich es angeblich nicht nutze. Das Ticket, welches ich nicht nutze, ist erstmal nur ein Stück Papier / Plastik. Ähnliche Fragestellung: Ist der _Besitz_ (nicht Nutzung) eines gefälschten Fahrausweises schon strafbar?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich bin zwar nicht gefragt, würde aber sagen, dass das Benutzen des Tickets strafbar ist, aber nicht der Besitz.

Generell ist das eine totale Grauzone, denn man darf doch auch echt fragen, warum die Unis nicht besser kontrollieren, wem sie eines geben.

Lounge Gast schrieb:

Moment mal. Der _Besitz_ (in Abgrenzung zur Nutzung) des
Semestertickets als Scheinstudent ist strafbar?

Dafür hätte ich jetzt gerne Belege. Aus a) - e) lässt sich
das sicher nicht ableiten.

Der Vergleich mit dem Bafög hinkt. Denn das Geld, was mir
(unrechtmäßig) als Bafög zufließt, fehlt an anderer Stelle,
selbst wenn ich es angeblich nicht nutze. Das Ticket, welches
ich nicht nutze, ist erstmal nur ein Stück Papier / Plastik.
Ähnliche Fragestellung: Ist der _Besitz_ (nicht Nutzung)
eines gefälschten Fahrausweises schon strafbar?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das hat man, wie schon Hunderte hier geschrieben habe, auch beim Bafög so gesagt ;)

Auch hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Kontrollen kommen und dass nicht kontrolliert wird, ändert an der Strafbarkeit erstmal nichts.

Lounge Gast schrieb:

Es kann, wenn es jemanden interessieren würde, durchaus
kontrolliert werden, ob jemand tatsächlich eingeschrieben ist
und an einem Studium teilnimmt. So etwas nennt sich:
ANWESENHEITSLISTE und ggf. PRÜFUNGSORDNUNG.

Da muss wirklich kein neues High-Tech-Kontrollinstrument her,
wie du dir das vorstellst, um das hypothetische Delikt, wie
du es dir vorstellst, festzustellen.

Es ist dem Staat vermutlich und der Uni sowieso schlicht und
einfach egal, wie viele Studenten sich einschreiben und ihr
Studium nicht ernsthaft verfolgen. Wen sollte das auch
jucken, solange die Semesterbeiträge ordentlich bezahlt
werden und sich die Kassen der Uni füllen? Den Staat
wahrscheinlich nicht, die Uni ist ja staatlich.

Natürlich bekommt der Nahverkehr auch sein Geld im Rahmen von
Verträgen zwischen den Hochschulen und den Betrieben.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Derjenige der den Beitrag verfasst hat, hat lediglich vom Strafrecht gesprochen. Deine künstliche Empörung ist eine Folge deiner mangelnden Lesekenntnis, nicht der des Fehlers desjenigen, der den Beitrag verfasst hat

Lounge Gast schrieb:

Betrug ist kein Antragsdelikt sondern wird von Amts wegen
verfolgt!
Wieder beweist du, dass du keine Ahnung hast.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich verstehe die Diskussion um die Strafverfolgung nicht. Ja, der Staat verfolgt Scheinstudenten im Moment nicht. Aber, was hat das mit der Strafbarkeit zu tun? Es ist trotzdem strafbar.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Um die Diskussion noch einmal zusammenzufassen:

Wer sich einschreibt, ohne zu studieren, ist Scheinstudent.

Scheinstudent zu sein ist _NICHT_ strafbar.

Die Erschleichung von _LEISTUNGEN_, die aus dem (Schein)Studentenstatus entstehen, ist strafbar, wird (derzeit) aber nicht/kaum verfolgt.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Derbe witzig, dass hier ein und derselbe Typ 5 mal auf jeden Beitrag antwortet. Hier diskutieren wahrscheinlich 3 pro-Ticketler mit einem Moralapostel, dessen Beweggründe mir schleierhaft sind.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Falsch.

  1. Ein Scheinstudent erschleicht sich auch Leistungen. Und zwar den steuerfinanzierten Studienplatz. Eventuell blockiert er ihn auch. Verfologt wird das aber bislang kaum

  2. Natürlich verfolgt der Staat bereits einen Teil der Leistungserschleichung und zwar rigoros. Beispiele wären Krankenkasse, Bafög, Kindergeld, Steuererklärung usw..

  3. Allerdings verfolgt er noch nicht alle Leistungserschleichungen mit der möglichen Hartnäckigkeit

Lounge Gast schrieb:

Um die Diskussion noch einmal zusammenzufassen:

Wer sich einschreibt, ohne zu studieren, ist Scheinstudent.

Scheinstudent zu sein ist _NICHT_ strafbar.

Die Erschleichung von _LEISTUNGEN_, die aus dem
(Schein)Studentenstatus entstehen, ist strafbar, wird
(derzeit) aber nicht/kaum verfolgt.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich sehe das genau andersrum. Hier gibt's ne Mehrheit die Urteile, juristische Kommentare und Aussagen von Juristen als Quellen aufzeigt. Ja, danach ist es Betrug.

Am Ende wäre es aber auch wurscht, wenn es nur eine Person wäre, weil die Argumente und Quellen stichhaltig sind und keinen Interpretationsraum zulassen,

Und es gib eine Einzelperson, die ohne Quelle dagegen argumentiert. Wahrscheinlich als Troll.

Lounge Gast schrieb:

Derbe witzig, dass hier ein und derselbe Typ 5 mal auf jeden
Beitrag antwortet. Hier diskutieren wahrscheinlich 3
pro-Ticketler mit einem Moralapostel, dessen Beweggründe mir
schleierhaft sind.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hä? Bafögbetrug wird nicht verfolgt? Oder Kindergeld einstreichen? In was für eine Welt lebst du? Die kleinen Sachen wie GEZ werden vielleicht nicht verfolgt, der Rest wird verfolgt. Google mal Urteile bei Bafög-Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Um die Diskussion noch einmal zusammenzufassen:

Wer sich einschreibt, ohne zu studieren, ist Scheinstudent.

Scheinstudent zu sein ist _NICHT_ strafbar.

Die Erschleichung von _LEISTUNGEN_, die aus dem
(Schein)Studentenstatus entstehen, ist strafbar, wird
(derzeit) aber nicht/kaum verfolgt.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was? Ein Scheinstudium ist bereits Betrug! Und Leistungserschleichung wird nicht verfolgt? Meinst du echt, Bafögbetrug wird nicht verfolgt? Oder Krankenkassenbetrug? Oder Kindergeldbetrug? Hilfe!

Lounge Gast schrieb:

Um die Diskussion noch einmal zusammenzufassen:

Wer sich einschreibt, ohne zu studieren, ist Scheinstudent.

Scheinstudent zu sein ist _NICHT_ strafbar.

Die Erschleichung von _LEISTUNGEN_, die aus dem
(Schein)Studentenstatus entstehen, ist strafbar, wird
(derzeit) aber nicht/kaum verfolgt.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wen betrüge ich denn damit, mich irgendwo einzuschreiben, und dann nicht hinzugehen?

Dass ich da jemandem ggf. einen Platz wegnehme, geschenkt. Aber das war's auch!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Er wird es aber nicht verstehen und weiter und weiter posten... Den Sinn dahinter verstehe ich auch nicht.

Lounge Gast schrieb:

Derbe witzig, dass hier ein und derselbe Typ 5 mal auf jeden
Beitrag antwortet. Hier diskutieren wahrscheinlich 3
pro-Ticketler mit einem Moralapostel, dessen Beweggründe mir
schleierhaft sind.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

So eine Argumentation ist nicht dein ernst? Du belegst einen steuerfinanzierten Platz, der mit erheblichen Kosten verbunden bist und fragst, wem du schadest? Laut Ifo kostet ein Studienplatz dem Staat 5000 - 12000 Euro pro Jahr. Bei nur 100 Scheinstudenten sind das 500.000 bis 1,2 Millionen Steuergelder. Wir reden hier aber über bestimm 100.000 oder mehr Scheinstudenten. Also nochmal, ist deine Frage ernstgemeint?

Lounge Gast schrieb:

Wen betrüge ich denn damit, mich irgendwo einzuschreiben, und
dann nicht hinzugehen?

Dass ich da jemandem ggf. einen Platz wegnehme, geschenkt.
Aber das war's auch!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mich als Steuerzahler. Denn aus meinen Mitteln und denen anderer Steuerzahler wird der Studienplatz finanziert, den du belegst.

Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft kostet ein Studienplatz bei uns in Baden-Württemberg 7000 Euro im Jahr. Scheinstudenten gibt es in Deutschland angeblich mehrere Hunderttausend.

Nehmen wir mal 200.000 Scheinstudenten an. Dann kostet ihr den Staat 1.400.000.000 Euro im Jahr.

1,4 Milliarden. Und dann schadet ihr niemanden? Ist das ein schlechter Witz?

Lounge Gast schrieb:

Wen betrüge ich denn damit, mich irgendwo einzuschreiben, und
dann nicht hinzugehen?

Dass ich da jemandem ggf. einen Platz wegnehme, geschenkt.
Aber das war's auch!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Alle, die Steuern zahlen, denn so ein Studienplatz kostet pro Semester den Staat zwischen 3.500 und 7.000 Euro. Stell dir mal vor nur 1000 Leute würden so wie du denken. Dann richtet ihr pro Halbjahr einen Schaden von 350.000 bis 700.000 Euro an.

Lounge Gast schrieb:

Wen betrüge ich denn damit, mich irgendwo einzuschreiben, und
dann nicht hinzugehen?

Dass ich da jemandem ggf. einen Platz wegnehme, geschenkt.
Aber das war's auch!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mensch, lass gut sein langsam, echt. Wir alle wissen dass auch dieser Beitrag wieder von ein und derselben Person stammt. Ändere wenigstens mal deinen Schreibstil, wenn du es nicht so auffällig machen willst.... was ist eigentlich deine Agenda, dass du hier vorgibst 10 Personen zu sein und mit irgendwelchen juristischen Kommentaren um dich wirfst? Arbeitsloser Moralapostel? Dein Vater ist Chef beim ÖNV? Ein Scheinstudent hat dir die Freundin ausgespannt?

Lounge Gast schrieb:

Ich sehe das genau andersrum. Hier gibt's ne Mehrheit
die Urteile, juristische Kommentare und Aussagen von Juristen
als Quellen aufzeigt. Ja, danach ist es Betrug.

Am Ende wäre es aber auch wurscht, wenn es nur eine Person
wäre, weil die Argumente und Quellen stichhaltig sind und
keinen Interpretationsraum zulassen,

Und es gib eine Einzelperson, die ohne Quelle dagegen
argumentiert. Wahrscheinlich als Troll.

Lounge Gast schrieb:

Derbe witzig, dass hier ein und derselbe Typ 5 mal auf
jeden
Beitrag antwortet. Hier diskutieren wahrscheinlich 3
pro-Ticketler mit einem Moralapostel, dessen Beweggründe
mir
schleierhaft sind.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die letzten beiden Beiträge schon wieder so offensichtlich. Genau gleich aufgebaut.

  1. Die Einleitung
  2. Die Rechnung wieviel angeblich ein Studienplatz kostet (Die Rechnung hinkt übrigens GEWALTIG- aber anderes Subthema)
  3. Die abschließende bissige, rhetorische Frage

Offensichtlich dieselbe Person. Peinlich.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Und auch da rennt WIEDER derselbe Moralapostel rum und berichtet von den Bafög Zeiten und rechnet irgendwelchen Quatsch vor. Doppelversicherung bei Krankenkasse macht dazu noch gar keinen Sinn. Man ist doch nicht doppelt versichert!? Läuft ganz normal weiter über den Arbeitgeber.

Lounge Gast schrieb:

ein Scheinstudium in BaWü ist hier bereits Thema
http://www.wiwi-treff.de/home/lounge/read.php?f=28&i=344692&t=344692

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Falsch. Das sind kalkulatorische Größen, die sich im Sinne einer Vollkostenkalkulation ergeben.

Ein Beispiel, um es deutlicher zu machen:
Eine Uni koste pro Semester 10Mio Euro, es sind 2000 Studenten eingeschrieben. Dann kostet jeder Student 5000 Euro pro Semester.

Wenn sich jetzt 2000 Studenten und 200 Scheinstudenten einschreiben, dann kostet die Uni immer noch 10 Mio Euro, und nicht 11 Mio.

Oder kostet der Bus - voll besetzt - mehr als wenn nur 4 Schüler drin sind?

Ist aber nicht so schlimm, das lernst Du dann im ersten Semester. ;-)

Lounge Gast schrieb:

Alle, die Steuern zahlen, denn so ein Studienplatz kostet pro
Semester den Staat zwischen 3.500 und 7.000 Euro. Stell dir
mal vor nur 1000 Leute würden so wie du denken. Dann richtet
ihr pro Halbjahr einen Schaden von 350.000 bis 700.000 Euro an.

Lounge Gast schrieb:

Wen betrüge ich denn damit, mich irgendwo
einzuschreiben, und
dann nicht hinzugehen?

Dass ich da jemandem ggf. einen Platz wegnehme, geschenkt.
Aber das war's auch!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Und die (1-Mann-Moralapostel-) Show, geht, wie angekündigt, weiter.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich frage mich nur, was solche Leute den ganzen Tag lang machen...

Lounge Gast schrieb:

Die letzten beiden Beiträge schon wieder so offensichtlich.
Genau gleich aufgebaut.

  1. Die Einleitung
  2. Die Rechnung wieviel angeblich ein Studienplatz kostet
    (Die Rechnung hinkt übrigens GEWALTIG- aber anderes Subthema)
  3. Die abschließende bissige, rhetorische Frage

Offensichtlich dieselbe Person. Peinlich.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die zusätzlichen Studienplätze wurden erst geschaffen. Sie würden auch wieder abgebaut werden. Extra angemietete Säale sind keine Seltenheit. Ebenso das Personal nicht, das es ohne die Scheinstudenten nicht bräuchte. Mir scheint, du solltest ein paar Semester wiederholen ;)

Lounge Gast schrieb:

Falsch. Das sind kalkulatorische Größen, die sich im Sinne
einer Vollkostenkalkulation ergeben.

Ein Beispiel, um es deutlicher zu machen:
Eine Uni koste pro Semester 10Mio Euro, es sind 2000
Studenten eingeschrieben. Dann kostet jeder Student 5000 Euro
pro Semester.

Wenn sich jetzt 2000 Studenten und 200 Scheinstudenten
einschreiben, dann kostet die Uni immer noch 10 Mio Euro, und
nicht 11 Mio.

Oder kostet der Bus - voll besetzt - mehr als wenn nur 4
Schüler drin sind?

Ist aber nicht so schlimm, das lernst Du dann im ersten
Semester. ;-)

Lounge Gast schrieb:

Alle, die Steuern zahlen, denn so ein Studienplatz
kostet pro
Semester den Staat zwischen 3.500 und 7.000 Euro. Stell
dir
mal vor nur 1000 Leute würden so wie du denken. Dann
richtet
ihr pro Halbjahr einen Schaden von 350.000 bis 700.000
Euro an.

Lounge Gast schrieb:

Wen betrüge ich denn damit, mich irgendwo
einzuschreiben, und
dann nicht hinzugehen?

Dass ich da jemandem ggf. einen Platz wegnehme,
geschenkt.
Aber das war's auch!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Egal, wie man es dreht und wendet. Die Sache mit den Kosten ist trotzdem ein gutes Argument. Scheinstudenten kosten den Steuerzahler Millionen.

Lounge Gast schrieb:

Mensch, lass gut sein langsam, echt. Wir alle wissen dass
auch dieser Beitrag wieder von ein und derselben Person
stammt. Ändere wenigstens mal deinen Schreibstil,...

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Im Gegensatz zu dir, habe ich aber Quellen genannt. Deine Aussagen finde ich dagegen hanebüchen.

Du suggerierst hier, dass die Studienplätze unbenutzt bleiben würde, wenn es die Betrüger nicht gäbe. Ne, die würden, wie auch das Personal und die Infrastruktur abgebaut werden. Sie wurden bekanntlich auch erst aufgebaut.

Lounge Gast schrieb:

Falsch. Das sind kalkulatorische Größen, die sich im Sinne
einer Vollkostenkalkulation ergeben.

Ein Beispiel, um es deutlicher zu machen:
Eine Uni koste pro Semester 10Mio Euro, es sind 2000
Studenten eingeschrieben. Dann kostet jeder Student 5000 Euro
pro Semester.

Wenn sich jetzt 2000 Studenten und 200 Scheinstudenten
einschreiben, dann kostet die Uni immer noch 10 Mio Euro, und
nicht 11 Mio.

Oder kostet der Bus - voll besetzt - mehr als wenn nur 4
Schüler drin sind?

Ist aber nicht so schlimm, das lernst Du dann im ersten
Semester. ;-)

Lounge Gast schrieb:

Alle, die Steuern zahlen, denn so ein Studienplatz
kostet pro
Semester den Staat zwischen 3.500 und 7.000 Euro. Stell
dir
mal vor nur 1000 Leute würden so wie du denken. Dann
richtet
ihr pro Halbjahr einen Schaden von 350.000 bis 700.000
Euro an.

Lounge Gast schrieb:

Wen betrüge ich denn damit, mich irgendwo
einzuschreiben, und
dann nicht hinzugehen?

Dass ich da jemandem ggf. einen Platz wegnehme,
geschenkt.
Aber das war's auch!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ein super Beitrag aus dem einem anderen Thread zum Thema Scheinstudium:
http://www.wiwi-treff.de/home/lounge/read.php?f=28&i=344692&t=344692

[..]

  1. Du musst erst einmal unterscheiden: Ist derjenige, der nebenberuflich studiert immer ein Scheinstudent? Nein, denn ein Scheinstudent wird vom Bundesverwaltungsgericht so defniiert, dass er das Ziel des Studiums, den Abschluss, nicht im ausreichenden Maße (Vorlesungen besuchen, Studienleistungen, Klausuren usw..) anstrebt. Einer der ernsthaft nebenberuflich studiert, ist damit kein Scheinstudent. Damit ist sein Studium an sich auch nicht strafbar.

  2. Der nebenberuflich Studierende ist aber auch kein Vollzeitstudent. Der ist ebenso klar definiert. Ist man aber nicht Vollzeitstudent, dann stehen einem Leistungen wie Kindergeld, Bafög, Krankenkasseverbilligung, Semesterticket oder GEZ-Befreiung nicht zu.

  3. Grundsätzlich ist es aber doch leicht, sich manche dieser Leistungen zu erschleichen, also zu betrügen: Semesterticket oder GEZ-Befreiung ist dabei bestimmt leichter zu erhalten, als Kindergeld. Einige Dinge bekommt man nämlich ohne Kontrolle.

  4. Nur, dass es nicht konsequent kontrolliert wird, heißt nicht, dass es nicht strafbar ist, denn Kontollverfahren können sich ganz schnell ändern und für Betrug gilt eine 5 jährige Verjährungsfrist

  5. Gab es denn so etwas schonmal, wo nachträglich Kontrollmechanismen eingeführt wurden?
    Ja, die gab es. Bis 2002 galt der Bafögbetrug als Kavaliersdelikt, bei dem nur die dümmsten erwischt wurden. 2002 wurde der elektronische Datenabgleich eingeführt und rückwirkend bis zum Jahr 1997 kontrolliert. Ergebnis: Hundertausende Anklagen und ächzende Gerichte. Auch in den Folgejahren gabe es noch Tausende von Fällen. Im Jahr 2016 waren es gerade einmal um die 100 Fälle von Bafögbetrug.

  6. DIe Frage ist letztendlich immer, ob mein Vergehen, wie das des TE, noch in den Bewährungszeitrum fällt, wenn die Kontrollmachanismen kommen. Dann ist er dran. Strafbar ist das, was er möchte aber schon immer gewesen. [..]
antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hier sollte man aber auch darauf achten, nicht in Milchmädchenrechnung zu verfallen. Dabei handelt es sich zum starken Teil vermute ich um Fixkosten, geteilt durch die Anzahl an Studenten.

Eine andere Frage, wer sagt hier denn das nur Vollzeitstudenten einen Anspruch auf ein Semesterticket haben (Das scheint hier ja das Argument zu sein, dass selbst wenn man das Ziel hat einen Abschluss zu machen, keinen Anspruch auf das Semester Ticket hat)? In NRW habe ich sowas gehört, aber z.B. in Hessen (evtl. ist dass sogar vom Verkehrsverbund abhängig) habe ich gehört, dass das gar kein Problem ist. Beispielsweise siehe hier https://ibwl.h-da.de/ibwl/master-of-science/ibwl-kompakt/

Lounge Gast schrieb:

Ich habe mal eine Studie herausgesucht, was ein Studienplatz
pro Jahr kostet:
.../uni/statistik-so-viel-kosten-studenten-ihre-unis-pro-jahr

Das ist schon heftig. Gerade die einfachen Studiengänge, die
Scheinstudenten anpeilen, sind extrem teuer. Der hier
verharmloste Betrug durch Scheinstudenten kostet den Staat
pro Jahr viel Geld, das woanders fehlen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es haben alle verstanden, dass du in zwei Threads gleichzeitig spamst.

Lounge Gast schrieb:

Ein super Beitrag aus dem einem anderen Thread zum Thema
Scheinstudium:

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Problem deines Beitrages ist die Prämisse des Falls. Wir reden hier von einem Scheinstudenten. Ein Scheinstudent ist kein Student. Deswegen steht dem auch nie ein Ticket zu.

Du redest jetzt von jemanden, der arbeitet, aber nebenberuflich ernsthaft studiert. Das ist eine andere Konstellation. Hier ist es so, dass Teilzeit, Zweit- und Gasthörer in der Regel vom Bezug ausgeschlossen sind. Wir hatten hier auch schon AGB verlinkt. Die Unis kontrollieren aber normalerweise nicht, wie der genaue Status ist, sondern geben das Ding oft pauschal raus.

Mal zwei Links dazu:
http://astafh.de/gibt-es-ein-semesterticket-fuer-zweithoererinnen/
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/zweithoerer.htm

Lounge Gast schrieb:

Hier sollte man aber auch darauf achten, nicht in
Milchmädchenrechnung zu verfallen. Dabei handelt es sich zum
starken Teil vermute ich um Fixkosten, geteilt durch die
Anzahl an Studenten.

Eine andere Frage, wer sagt hier denn das nur
Vollzeitstudenten einen Anspruch auf ein Semesterticket haben
(Das scheint hier ja das Argument zu sein, dass selbst wenn
man das Ziel hat einen Abschluss zu machen, keinen Anspruch
auf das Semester Ticket hat)? In NRW habe ich sowas gehört,
aber z.B. in Hessen (evtl. ist dass sogar vom Verkehrsverbund
abhängig) habe ich gehört, dass das gar kein Problem ist.
Beispielsweise siehe hier
https://ibwl.h-da.de/ibwl/master-of-science/ibwl-kompakt/

Lounge Gast schrieb:

Ich habe mal eine Studie herausgesucht, was ein
Studienplatz
pro Jahr kostet:

.../uni/statistik-so-viel-kosten-studenten-ihre-unis-pro-jahr

Das ist schon heftig. Gerade die einfachen Studiengänge,
die
Scheinstudenten anpeilen, sind extrem teuer. Der hier
verharmloste Betrug durch Scheinstudenten kostet den Staat
pro Jahr viel Geld, das woanders fehlen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Danke für Deinen Beitrag. Damit können wir endlich festhalten: Der Erwerb des Semestertickets ist KEIN Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Falsch. Das sind kalkulatorische Größen, die sich im Sinne
einer Vollkostenkalkulation ergeben.

Ein Beispiel, um es deutlicher zu machen:
Eine Uni koste pro Semester 10Mio Euro, es sind 2000
Studenten eingeschrieben. Dann kostet jeder Student 5000 Euro
pro Semester.

Wenn sich jetzt 2000 Studenten und 200 Scheinstudenten
einschreiben, dann kostet die Uni immer noch 10 Mio Euro, und
nicht 11 Mio.

Oder kostet der Bus - voll besetzt - mehr als wenn nur 4
Schüler drin sind?

Ist aber nicht so schlimm, das lernst Du dann im ersten
Semester. ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Meckern die Schaffner eigentlich rum, wenn man im gehobenen Alter (45-50) das Ticket vorzeigt? Würde mich ansonsten auch nochmal weiterbilden wollen

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Man erwirbt es ja noch nicht einmal wirklich.. Man bekommt es eben einfach so, wenn man sich einschreibt, die Möglichkeit es nicht zu nehmen, besteht ja noch nicht einmal..

Lounge Gast schrieb:

Danke für Deinen Beitrag. Damit können wir endlich
festhalten: Der Erwerb des Semestertickets ist KEIN Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Falsch. Das sind kalkulatorische Größen, die sich im Sinne
einer Vollkostenkalkulation ergeben.

Ein Beispiel, um es deutlicher zu machen:
Eine Uni koste pro Semester 10Mio Euro, es sind 2000
Studenten eingeschrieben. Dann kostet jeder Student 5000
Euro
pro Semester.

Wenn sich jetzt 2000 Studenten und 200 Scheinstudenten
einschreiben, dann kostet die Uni immer noch 10 Mio
Euro, und
nicht 11 Mio.

Oder kostet der Bus - voll besetzt - mehr als wenn nur 4
Schüler drin sind?

Ist aber nicht so schlimm, das lernst Du dann im ersten
Semester. ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, sonst gäbe es solche Sachen wie hier nicht:

http://www.123recht.net/Semesterticket-Betrug-__f8458.html

In vielen Bereichen Deutschlands werden die Leute sensibilisiert, was das Thema angeht.

Lounge Gast schrieb:

Man erwirbt es ja noch nicht einmal wirklich.. Man bekommt es
eben einfach so, wenn man sich einschreibt, die Möglichkeit
es nicht zu nehmen, besteht ja noch nicht einmal..

Lounge Gast schrieb:

Danke für Deinen Beitrag. Damit können wir endlich
festhalten: Der Erwerb des Semestertickets ist KEIN
Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Falsch. Das sind kalkulatorische Größen, die sich
im Sinne
einer Vollkostenkalkulation ergeben.

Ein Beispiel, um es deutlicher zu machen:
Eine Uni koste pro Semester 10Mio Euro, es sind 2000
Studenten eingeschrieben. Dann kostet jeder Student
5000
Euro
pro Semester.

Wenn sich jetzt 2000 Studenten und 200
Scheinstudenten
einschreiben, dann kostet die Uni immer noch 10 Mio
Euro, und
nicht 11 Mio.

Oder kostet der Bus - voll besetzt - mehr als wenn
nur 4
Schüler drin sind?

Ist aber nicht so schlimm, das lernst Du dann im
ersten
Semester. ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Fehler liegt im Detail:

a) Scheinstudent sein ist Betrug
b) Scheinstudent sein und Semesterticket beziehen ist Betrug
c) Gaststudent oder Zweithörer sein, ernsthaft studieren und Semesterticket benutzen ist Betrug, weil der Personenkreis in den AGB ausgeschlossen wurde
d) Vollzeitstudent sein und Semesterticket benutzten ist kein Betrug

Kommt halt auf die Konstellation an

Lounge Gast schrieb:

Danke für Deinen Beitrag. Damit können wir endlich
festhalten: Der Erwerb des Semestertickets ist KEIN Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Falsch. Das sind kalkulatorische Größen, die sich im Sinne
einer Vollkostenkalkulation ergeben.

Ein Beispiel, um es deutlicher zu machen:
Eine Uni koste pro Semester 10Mio Euro, es sind 2000
Studenten eingeschrieben. Dann kostet jeder Student 5000
Euro
pro Semester.

Wenn sich jetzt 2000 Studenten und 200 Scheinstudenten
einschreiben, dann kostet die Uni immer noch 10 Mio
Euro, und
nicht 11 Mio.

Oder kostet der Bus - voll besetzt - mehr als wenn nur 4
Schüler drin sind?

Ist aber nicht so schlimm, das lernst Du dann im ersten
Semester. ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, ist ja gut jetzt.. in unserem Land leben jede Menge Betrüger und sonstiger gemeingefählicher Straftäter, die sich als Stundenten tarnen und die kommen alle ungestraft davon, in dem sie einfach Bus fahren. Skandal. Vielen Dank, dass du uns darüber aufgeklärt hast. Wir wünschen dir auf deinem weiteren Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

Lounge Gast schrieb:

Der Fehler liegt im Detail:

a) Scheinstudent sein ist Betrug
b) Scheinstudent sein und Semesterticket beziehen ist Betrug
c) Gaststudent oder Zweithörer sein, ernsthaft studieren und
Semesterticket benutzen ist Betrug, weil der Personenkreis in
den AGB ausgeschlossen wurde
d) Vollzeitstudent sein und Semesterticket benutzten ist kein
Betrug

Kommt halt auf die Konstellation an

Lounge Gast schrieb:

Danke für Deinen Beitrag. Damit können wir endlich
festhalten: Der Erwerb des Semestertickets ist KEIN
Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Falsch. Das sind kalkulatorische Größen, die sich
im Sinne
einer Vollkostenkalkulation ergeben.

Ein Beispiel, um es deutlicher zu machen:
Eine Uni koste pro Semester 10Mio Euro, es sind 2000
Studenten eingeschrieben. Dann kostet jeder Student
5000
Euro
pro Semester.

Wenn sich jetzt 2000 Studenten und 200
Scheinstudenten
einschreiben, dann kostet die Uni immer noch 10 Mio
Euro, und
nicht 11 Mio.

Oder kostet der Bus - voll besetzt - mehr als wenn
nur 4
Schüler drin sind?

Ist aber nicht so schlimm, das lernst Du dann im
ersten
Semester. ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das stimmt so allgemein nicht, wie beispielsweise etwas weiter oben an einem Beispiel zu sehen

c) Gaststudent oder Zweithörer sein, ernsthaft studieren und
Semesterticket benutzen ist Betrug, weil der Personenkreis in
den AGB ausgeschlossen wurde

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Doch, wie hier bereits verlinkt wurde.

Zweit- und Gasthörer sind ausgeschlossen. Das blöde dabei ist, dass die genaue Klausel mal in den AGB des Tickets, mal in der Studienordnung und mal in den AGB des ÖNV zu finden ist. Wurde hier aber alles schon verlinkt.

Ich nehme an, du beziehst dich auf Promotionskandidaten. Auch das gab es hier schon. Das sind keine Zweit- und Gasthörer. Das sind formal keine Studenten. Sie haben keinen Studenten-, sondern einen Promotionsstatus. Völlig andere rechtliche Konstellation, die hier nicht passt.

Lounge Gast schrieb:

Das stimmt so allgemein nicht, wie beispielsweise etwas
weiter oben an einem Beispiel zu sehen

c) Gaststudent oder Zweithörer sein, ernsthaft studieren
und
Semesterticket benutzen ist Betrug, weil der
Personenkreis in
den AGB ausgeschlossen wurde

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lohnt sich das ganze überhaupt finanziell? Grauzone des Ticketbesitztes hin oder her, spätestens bei der Steuererklärung wäre es ja klarer Betrug die Kilometerpauschale/Pendlerpauschale anzusetzen, wenn man gar nicht wirklich bezahlen musste und spätestens da würde es ja wahrscheinlich auffallen, da das Finanzamt sicherlich besser kontrolliert als ne Uni oder die ÖNV.

Also macht es überhaupt finanziell Sinn?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich sehe auch beim Semesterticket trotz Job einen Gewinn für alle:

  • Der Eingeschriebene spart ein paar hundert Euro
  • Die Uni/ Der Staat bekommt die Semestergebühren in sein Budget, die sonst entgangen wären
  • Die Verkehrsbetriebe bekommen ihr Geld durch ihre Verträge mit der Universität, wobei diese auch für die Studenten die Beiträge kassieren, die im Erststudium eingeschrieben sind, die Dienstleistung der ÖNV aber gar nicht nutzen. Grund zur Beschwerde sollte es von denen also auch nicht geben.

Würde man (sehr theoretisch) "kontrollieren", müsste man auch denen Studenten, die zahlen, ohne die ÖVN zu nutzen, auch ihren Beitrag erstatten.

Hoffe da nach seitenlanger Diskussion mit vermeintlich einschlägigen Urteilen, welche sich tatsächlich auf etwas komplett anderes beziehen, da etwas Klarheit ins Dunkel geschaffen zu haben!

Viele Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Ein Studienplatz kostet den Staat im Schnitt 7.000 Euro im Jahr. Bei 300.000 Scheinstudenten sind das 2,1 Milliarden an Steuermitteln, welche die Betrüger in ihre eigene Tasche abziehen

  2. Die Unis bekommen insgesamt wegen der Scheinstudenten nicht mehr Geld, sondern insgesamt weniger Mittel, da die Scheinstudentenplätze erhalten bleiben, ohne genutzt zu werden

  3. Die Scheinstudenten, die einen Vollzeitjob haben, nutzen auch dem ÖNV gar nichts, denn sie ohne ihr Ticket, das sie durch Betrug bekommen hätten, müssten sie den vollen Preis entrichten. Warrum? Weil sie zur Arbeit müssen

Und nur, weil du keine Ahnung hast, wie deutsches Recht gemacht wird, heißt das nicht, dass es das Recht nicht gibt.
Ein Scheinstudium ist Betrug und wer die Zahlen oben liest, weiß auch warum.

Lounge Gast schrieb:

Ich sehe auch beim Semesterticket trotz Job einen Gewinn für
alle:

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Da ist sehr viel Halbwissen und Phantasie inbegriffen in diesem Beitrag. Den Tatbestand des Betruges in diesem Zusammenhang sehe ich nicht erfüllt. Wie auch?

WiWi Gast schrieb am 31.08.2017:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was du siehst ist eigentlich belanglos. Wir haben hier die Meinungen von insgesamt 6 Juristen verlinkt und alle sprechen von Betrug. Die Herleitung ist auch schlüssig und dass du sie bzw. die Art wie in Deutschland Recht gemacht wird, nicht verstehst, interessiert nun wirklich keinen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Da ist sehr viel Halbwissen und Phantasie inbegriffen in diesem Beitrag. Den Tatbestand des Betruges in diesem Zusammenhang sehe ich nicht erfüllt. Wie auch?

WiWi Gast schrieb am 31.08.2017:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dein Beitrag in dieser Form und der vorherige von mir beantwortete ist belang- und inhaltslos, insbesondere die Herleitung ist haltlos, unsinnig und in sich selbst verkehrt. Der Grund ist einfach, dass du einfach nachplapperst, was irgendjemand irgendwann mal gesagt oder geschrieben hat oder haben soll. Eine eigene Meinung hast du scheinbar nicht. Natürlich könntest du das widerlegen und einfach mal den Tatbestand in diesem Zusammenhang subsumieren.

Kannst du nicht? Wundert niemanden!

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was du siehst ist eigentlich belanglos. Wir haben hier die Meinungen von insgesamt 6 Juristen verlinkt und alle sprechen von Betrug. Die Herleitung ist auch schlüssig und dass du sie bzw. die Art wie in Deutschland Recht gemacht wird, nicht verstehst, interessiert nun wirklich keinen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Da ist sehr viel Halbwissen und Phantasie inbegriffen in diesem Beitrag. Den Tatbestand des Betruges in diesem Zusammenhang sehe ich nicht erfüllt. Wie auch?

WiWi Gast schrieb am 31.08.2017:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wo genau ist eigentlich dein Gegenargument versteckt?

Wir haben hier eine rechtlich perfekte Herleitung und die Aussagen von 6 Juristen zur Strafbarkeit. Dem gegenüber steht deine Behauptung ohne Beleg. Warum soll mich deine laienhafte Meinung mehr interessieren, als die von juristischen Experten?

Außerdem seien wir mal ehrlich, du willst doch gar nicht diskutieren oder eine Sachfrage klären. Du reitest ganz einfach die billigste Masche, die man reiten kann: Weil du selbst kein Argument hast, greifst du die Personen an, um so das Thema zu verdrängen. Das hat leider überhaupt nichts mit einer vernünftigen Diskussionskultur zu tun.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Dein Beitrag in dieser Form und der vorherige von mir beantwortete ist belang- und inhaltslos, insbesondere die Herleitung ist haltlos, unsinnig und in sich selbst verkehrt. Der Grund ist einfach, dass du einfach nachplapperst, was irgendjemand irgendwann mal gesagt oder geschrieben hat oder haben soll. Eine eigene Meinung hast du scheinbar nicht. Natürlich könntest du das widerlegen und einfach mal den Tatbestand in diesem Zusammenhang subsumieren.

Kannst du nicht? Wundert niemanden!

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was du siehst ist eigentlich belanglos. Wir haben hier die Meinungen von insgesamt 6 Juristen verlinkt und alle sprechen von Betrug. Die Herleitung ist auch schlüssig und dass du sie bzw. die Art wie in Deutschland Recht gemacht wird, nicht verstehst, interessiert nun wirklich keinen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Da ist sehr viel Halbwissen und Phantasie inbegriffen in diesem Beitrag. Den Tatbestand des Betruges in diesem Zusammenhang sehe ich nicht erfüllt. Wie auch?

WiWi Gast schrieb am 31.08.2017:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was genau soll wer widerlegen? Dein Beitrag fehlt doch jeglicher Inhalt. Warum diskutieren wir überhaupt, wenn wir auf den vorherigen Seiten zig juristische Quellen verlinkt haben, die davon Sprechen, dass das Abzocken eines Semestertickets trotz Vollzeitjob Betrug ist?
Ich wüsste nicht, warum ich die Fachkompetenz von Richtern, Anwälten und Professoren in Frage stellen sollte.

Nebenbei bemerkt, dass so ein Verhalten irgendwo Unrecht ist, müsste übrigens jedem normalen Menschen einleuchten und tut es zum Glück bei fast allen auch.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Dein Beitrag in dieser Form und der vorherige von mir beantwortete ist belang- und inhaltslos, insbesondere die Herleitung ist haltlos, unsinnig und in sich selbst verkehrt. Der Grund ist einfach, dass du einfach nachplapperst, was irgendjemand irgendwann mal gesagt oder geschrieben hat oder haben soll. Eine eigene Meinung hast du scheinbar nicht. Natürlich könntest du das widerlegen und einfach mal den Tatbestand in diesem Zusammenhang subsumieren.

Kannst du nicht? Wundert niemanden!

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was du siehst ist eigentlich belanglos. Wir haben hier die Meinungen von insgesamt 6 Juristen verlinkt und alle sprechen von Betrug. Die Herleitung ist auch schlüssig und dass du sie bzw. die Art wie in Deutschland Recht gemacht wird, nicht verstehst, interessiert nun wirklich keinen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Da ist sehr viel Halbwissen und Phantasie inbegriffen in diesem Beitrag. Den Tatbestand des Betruges in diesem Zusammenhang sehe ich nicht erfüllt. Wie auch?

WiWi Gast schrieb am 31.08.2017:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wo soll denn diese perfekte Herleitung sein? Die laienhafte Zusammenfassung da weiter oben?

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Wo genau ist eigentlich dein Gegenargument versteckt?

Wir haben hier eine rechtlich perfekte Herleitung und die Aussagen von 6 Juristen zur Strafbarkeit. Dem gegenüber steht deine Behauptung ohne Beleg. Warum soll mich deine laienhafte Meinung mehr interessieren, als die von juristischen Experten?

Außerdem seien wir mal ehrlich, du willst doch gar nicht diskutieren oder eine Sachfrage klären. Du reitest ganz einfach die billigste Masche, die man reiten kann: Weil du selbst kein Argument hast, greifst du die Personen an, um so das Thema zu verdrängen. Das hat leider überhaupt nichts mit einer vernünftigen Diskussionskultur zu tun.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Dein Beitrag in dieser Form und der vorherige von mir beantwortete ist belang- und inhaltslos, insbesondere die Herleitung ist haltlos, unsinnig und in sich selbst verkehrt. Der Grund ist einfach, dass du einfach nachplapperst, was irgendjemand irgendwann mal gesagt oder geschrieben hat oder haben soll. Eine eigene Meinung hast du scheinbar nicht. Natürlich könntest du das widerlegen und einfach mal den Tatbestand in diesem Zusammenhang subsumieren.

Kannst du nicht? Wundert niemanden!

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was du siehst ist eigentlich belanglos. Wir haben hier die Meinungen von insgesamt 6 Juristen verlinkt und alle sprechen von Betrug. Die Herleitung ist auch schlüssig und dass du sie bzw. die Art wie in Deutschland Recht gemacht wird, nicht verstehst, interessiert nun wirklich keinen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Da ist sehr viel Halbwissen und Phantasie inbegriffen in diesem Beitrag. Den Tatbestand des Betruges in diesem Zusammenhang sehe ich nicht erfüllt. Wie auch?

WiWi Gast schrieb am 31.08.2017:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das hat noch nie ein Richter so gesprochen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was genau soll wer widerlegen? Dein Beitrag fehlt doch jeglicher Inhalt. Warum diskutieren wir überhaupt, wenn wir auf den vorherigen Seiten zig juristische Quellen verlinkt haben, die davon Sprechen, dass das Abzocken eines Semestertickets trotz Vollzeitjob Betrug ist?
Ich wüsste nicht, warum ich die Fachkompetenz von Richtern, Anwälten und Professoren in Frage stellen sollte.

Nebenbei bemerkt, dass so ein Verhalten irgendwo Unrecht ist, müsste übrigens jedem normalen Menschen einleuchten und tut es zum Glück bei fast allen auch.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Dein Beitrag in dieser Form und der vorherige von mir beantwortete ist belang- und inhaltslos, insbesondere die Herleitung ist haltlos, unsinnig und in sich selbst verkehrt. Der Grund ist einfach, dass du einfach nachplapperst, was irgendjemand irgendwann mal gesagt oder geschrieben hat oder haben soll. Eine eigene Meinung hast du scheinbar nicht. Natürlich könntest du das widerlegen und einfach mal den Tatbestand in diesem Zusammenhang subsumieren.

Kannst du nicht? Wundert niemanden!

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was du siehst ist eigentlich belanglos. Wir haben hier die Meinungen von insgesamt 6 Juristen verlinkt und alle sprechen von Betrug. Die Herleitung ist auch schlüssig und dass du sie bzw. die Art wie in Deutschland Recht gemacht wird, nicht verstehst, interessiert nun wirklich keinen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Da ist sehr viel Halbwissen und Phantasie inbegriffen in diesem Beitrag. Den Tatbestand des Betruges in diesem Zusammenhang sehe ich nicht erfüllt. Wie auch?

WiWi Gast schrieb am 31.08.2017:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Das hat noch nie ein Richter so gesprochen.

Betrug bleibt Betrug. Man kann nur hoffen, dass ähnlich wie bei anderen (Massen-)betrugsfällen durchgegriffen wird. Ging mir schon zu Studienzeiten auf den Sack, dass irgendwelche Scheinstudenten vor mir am Automaten standen, um ihre Einschreibung zu verlängern, obwohl klar war, dass die nicht studieren. Das Einschreiben hat sich damals finanziell gelohnt, da es nicht nur das Semesterticket für den ÖPNV gab, sondern auch andere Vergünstigungen z.B. für das Theater, Oper u.ä. Unrechtsbewusstsein bei diesem Klientel war häufig nicht verstanden. Vielfach Gesindel, welches im ÖD gearbeitet hat und somit doppelt bzw. dreifach schmarotzt hat.
=> Sinnvollerweise die Unis, wie das ganze Bildungssystem privatisieren. Jeder Bürger kriegt Bildungsgutscheine die für 16 Jahre Schule/Studium/Meister o.ä. reichen. Für teure Studiengänge muss extra bezahlt werden, wie z.B. Medizin.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ohne jetzt auf den Scheinstudenten einzugehen, rein steuerrechtlich kannst du statt der Bahn, die Fahrtkostenpauschale angeben. Ist meist auch wesentlich einfacher...
http://www.focus.de/finanzen/steuern/neues-gerichtsurteil-so-schnappen-sich-heimfahrer-einen-extra-profit_aid_1104801.html

WiWi Gast schrieb am 23.08.2017:

Lohnt sich das ganze überhaupt finanziell? Grauzone des Ticketbesitztes hin oder her, spätestens bei der Steuererklärung wäre es ja klarer Betrug die Kilometerpauschale/Pendlerpauschale anzusetzen, wenn man gar nicht wirklich bezahlen musste und spätestens da würde es ja wahrscheinlich auffallen, da das Finanzamt sicherlich besser kontrolliert als ne Uni oder die ÖNV.

Also macht es überhaupt finanziell Sinn?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

War beim Bafög auch so, wenn man sich nicht total dumm angestellt hat. Bis der Staat dann 2002 Kontrollmechanismen eingeführt hat und 100.000 rückwirkend dran waren.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Das hat noch nie ein Richter so gesprochen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was genau soll wer widerlegen? Dein Beitrag fehlt doch jeglicher Inhalt. Warum diskutieren wir überhaupt, wenn wir auf den vorherigen Seiten zig juristische Quellen verlinkt haben, die davon Sprechen, dass das Abzocken eines Semestertickets trotz Vollzeitjob Betrug ist?
Ich wüsste nicht, warum ich die Fachkompetenz von Richtern, Anwälten und Professoren in Frage stellen sollte.

Nebenbei bemerkt, dass so ein Verhalten irgendwo Unrecht ist, müsste übrigens jedem normalen Menschen einleuchten und tut es zum Glück bei fast allen auch.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Dein Beitrag in dieser Form und der vorherige von mir beantwortete ist belang- und inhaltslos, insbesondere die Herleitung ist haltlos, unsinnig und in sich selbst verkehrt. Der Grund ist einfach, dass du einfach nachplapperst, was irgendjemand irgendwann mal gesagt oder geschrieben hat oder haben soll. Eine eigene Meinung hast du scheinbar nicht. Natürlich könntest du das widerlegen und einfach mal den Tatbestand in diesem Zusammenhang subsumieren.

Kannst du nicht? Wundert niemanden!

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was du siehst ist eigentlich belanglos. Wir haben hier die Meinungen von insgesamt 6 Juristen verlinkt und alle sprechen von Betrug. Die Herleitung ist auch schlüssig und dass du sie bzw. die Art wie in Deutschland Recht gemacht wird, nicht verstehst, interessiert nun wirklich keinen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Da ist sehr viel Halbwissen und Phantasie inbegriffen in diesem Beitrag. Den Tatbestand des Betruges in diesem Zusammenhang sehe ich nicht erfüllt. Wie auch?

WiWi Gast schrieb am 31.08.2017:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bei dem massenhaften Missbrauch ist es nur eine Frage der Zeit, bis flächenmäßig kontrolliert wird. Es sind inzwischen ein paar mehr Studenten, die das ausnutzen und dadurch entstehen inzwischen große Schäden.

Betrug bleibt übrigens immer Betrug. Lasche Kontrollen gab es lange Zeit auch beim Bafög, dem Kindergeld, der Krankenkasse usw.. dann war es einfach zuviel und der Staat hat kontrolliert, angeklagt und verurteilt.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Das hat noch nie ein Richter so gesprochen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was genau soll wer widerlegen? Dein Beitrag fehlt doch jeglicher Inhalt. Warum diskutieren wir überhaupt, wenn wir auf den vorherigen Seiten zig juristische Quellen verlinkt haben, die davon Sprechen, dass das Abzocken eines Semestertickets trotz Vollzeitjob Betrug ist?
Ich wüsste nicht, warum ich die Fachkompetenz von Richtern, Anwälten und Professoren in Frage stellen sollte.

Nebenbei bemerkt, dass so ein Verhalten irgendwo Unrecht ist, müsste übrigens jedem normalen Menschen einleuchten und tut es zum Glück bei fast allen auch.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Dein Beitrag in dieser Form und der vorherige von mir beantwortete ist belang- und inhaltslos, insbesondere die Herleitung ist haltlos, unsinnig und in sich selbst verkehrt. Der Grund ist einfach, dass du einfach nachplapperst, was irgendjemand irgendwann mal gesagt oder geschrieben hat oder haben soll. Eine eigene Meinung hast du scheinbar nicht. Natürlich könntest du das widerlegen und einfach mal den Tatbestand in diesem Zusammenhang subsumieren.

Kannst du nicht? Wundert niemanden!

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was du siehst ist eigentlich belanglos. Wir haben hier die Meinungen von insgesamt 6 Juristen verlinkt und alle sprechen von Betrug. Die Herleitung ist auch schlüssig und dass du sie bzw. die Art wie in Deutschland Recht gemacht wird, nicht verstehst, interessiert nun wirklich keinen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Da ist sehr viel Halbwissen und Phantasie inbegriffen in diesem Beitrag. Den Tatbestand des Betruges in diesem Zusammenhang sehe ich nicht erfüllt. Wie auch?

WiWi Gast schrieb am 31.08.2017:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es kann auch sein, dass man dich bei einem Bankraub nicht erwischt. Es bleibt trotzdem eine Straftat.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Das hat noch nie ein Richter so gesprochen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was genau soll wer widerlegen? Dein Beitrag fehlt doch jeglicher Inhalt. Warum diskutieren wir überhaupt, wenn wir auf den vorherigen Seiten zig juristische Quellen verlinkt haben, die davon Sprechen, dass das Abzocken eines Semestertickets trotz Vollzeitjob Betrug ist?
Ich wüsste nicht, warum ich die Fachkompetenz von Richtern, Anwälten und Professoren in Frage stellen sollte.

Nebenbei bemerkt, dass so ein Verhalten irgendwo Unrecht ist, müsste übrigens jedem normalen Menschen einleuchten und tut es zum Glück bei fast allen auch.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Dein Beitrag in dieser Form und der vorherige von mir beantwortete ist belang- und inhaltslos, insbesondere die Herleitung ist haltlos, unsinnig und in sich selbst verkehrt. Der Grund ist einfach, dass du einfach nachplapperst, was irgendjemand irgendwann mal gesagt oder geschrieben hat oder haben soll. Eine eigene Meinung hast du scheinbar nicht. Natürlich könntest du das widerlegen und einfach mal den Tatbestand in diesem Zusammenhang subsumieren.

Kannst du nicht? Wundert niemanden!

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Was du siehst ist eigentlich belanglos. Wir haben hier die Meinungen von insgesamt 6 Juristen verlinkt und alle sprechen von Betrug. Die Herleitung ist auch schlüssig und dass du sie bzw. die Art wie in Deutschland Recht gemacht wird, nicht verstehst, interessiert nun wirklich keinen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Da ist sehr viel Halbwissen und Phantasie inbegriffen in diesem Beitrag. Den Tatbestand des Betruges in diesem Zusammenhang sehe ich nicht erfüllt. Wie auch?

WiWi Gast schrieb am 31.08.2017:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du hast den von dir zitierten Beitrag nicht verstanden. Für einen Bankraub sind schon so einige verurteilt worden. Für die Nutzung eines ordentlich bezahlten eigenen Semestertickets noch niemand. Wie auch, wenn man eine legale bezahlte Fahrerlaubnis besitzt?

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Es kann auch sein, dass man dich bei einem Bankraub nicht erwischt. Es bleibt trotzdem eine Straftat.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Das hat noch nie ein Richter so gesprochen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Deine Anmerkung macht keinen Sinn. Natürlich kannst du auch darauf verweisen, dass du mit einem ordentlichen Seniorenticket in der Bahn gefahren bist und das auch bezahlt hast. Als 30jähriger hast du darauf aber leider kein Anrecht ;)

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Du hast den von dir zitierten Beitrag nicht verstanden. Für einen Bankraub sind schon so einige verurteilt worden. Für die Nutzung eines ordentlich bezahlten eigenen Semestertickets noch niemand. Wie auch, wenn man eine legale bezahlte Fahrerlaubnis besitzt?

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Es kann auch sein, dass man dich bei einem Bankraub nicht erwischt. Es bleibt trotzdem eine Straftat.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Das hat noch nie ein Richter so gesprochen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

Deine Argumentation ist daher hanbüchend und funktioniert nur nach dem Motto: Es ist nicht strafbar, weil man mich noch nicht erwischt hat, bzw. die Kontrollmechanismen nicht funktionieren.

Genau das gleiche haben die Bafög-Betrüger auch immer gesagt. Exakt mit dem gleichen Argument. Ergebnis bekannt?

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Du hast den von dir zitierten Beitrag nicht verstanden. Für einen Bankraub sind schon so einige verurteilt worden. Für die Nutzung eines ordentlich bezahlten eigenen Semestertickets noch niemand. Wie auch, wenn man eine legale bezahlte Fahrerlaubnis besitzt?

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Es kann auch sein, dass man dich bei einem Bankraub nicht erwischt. Es bleibt trotzdem eine Straftat.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Das hat noch nie ein Richter so gesprochen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich kann nur wirklich hoffen, dass das ein satirischer Beitrag sein soll..

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

Deine Argumentation ist daher hanbüchend und funktioniert nur nach dem Motto: Es ist nicht strafbar, weil man mich noch nicht erwischt hat, bzw. die Kontrollmechanismen nicht funktionieren.

Genau das gleiche haben die Bafög-Betrüger auch immer gesagt. Exakt mit dem gleichen Argument. Ergebnis bekannt?

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Du hast den von dir zitierten Beitrag nicht verstanden. Für einen Bankraub sind schon so einige verurteilt worden. Für die Nutzung eines ordentlich bezahlten eigenen Semestertickets noch niemand. Wie auch, wenn man eine legale bezahlte Fahrerlaubnis besitzt?

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Es kann auch sein, dass man dich bei einem Bankraub nicht erwischt. Es bleibt trotzdem eine Straftat.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2017:

Das hat noch nie ein Richter so gesprochen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Merkwürdig ist eine komplett andere Sache, für die es genau zwei Möglichkeiten gibt:
a.) du hast genau die identische Art der Unkenntnis wie dein Vorredner und b.) du bist die ganze Zeit ein und die gleiche Person, die überhaupt keine Ahnung hat und ihr Unwissen repititiv verstreut.

Da ich mir nahezu sicher bin, dass Fall b.) zutrifft: hast du nichts anderes zu tun als haltlose Thesen zu spammen? Welche Motivation treibt dich, stets die gleiche Sache, von der du keine Ahnung hast, zu behaupten? Und jetzt komm mir bitte nicht zum fünfzehnten Mal mit den 6 zitierten Juristen..

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Da du hier inzwischen für 76 inhaltsleere Posts verantwortlich bist, gehe ich davon aus, dass du nicht gegen deine Troll-Natur kannst und deine hohlen Floskeln wiederholst.

Und klar, was sind schon die Meinungen von Juristen, die alle von Betrug sprechen, gegen deine Meinung ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Vermutlich hat sich niemand deine Links mit deinen 6 Juristen durchgelesen. Wortwörtlich und endgültig hat sicher auch kein Jurist geschrieben, dass es sich bei dieser Sache um eine Straftat handelt. Das sind alles nur Interpretationen von dir, da dich dein Gefühl täuscht, du aber auf deinen Gefühlen beharrst und der Rationalität nicht ins Auge sehen willst. Da du auch noch die gleichen falschen Argumente wiederholst, grenzt das schon an Irrsinn.

Logisch betrachtet hat man einen gültigen Fahrausweis. Das, was du glaubst, ist dass man sich mit einer Einschreibung zum studieren verpfichtet, was aber leider falsch ist. Eine Immatrikulation ist lediglich eine Anmeldung an einer Universität. Eine Erklärung an den Vorlesungen oder Prüfungen teilzunehmen, erfolgt damit automatisch nicht.

Die ganze Sache ist folglich von vorne bis hinten sauber.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Da du hier inzwischen für 76 inhaltsleere Posts verantwortlich bist, gehe ich davon aus, dass du nicht gegen deine Troll-Natur kannst und deine hohlen Floskeln wiederholst.

Und klar, was sind schon die Meinungen von Juristen, die alle von Betrug sprechen, gegen deine Meinung ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Doch, das wurde da gesagt. Sparen wir uns die Märchen. Und der Rest ist der gewohnte Unsinn. Wenn ich einen Rentner bestehle und mit seiner Bankkarte einkaufen gehe, ist die Bankkarte auch gültig und echt. Dein Verhalten und der Beschaffungsweg sind aber trotzdem nicht legal.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Vermutlich hat sich niemand deine Links mit deinen 6 Juristen durchgelesen. Wortwörtlich und endgültig hat sicher auch kein Jurist geschrieben, dass es sich bei dieser Sache um eine Straftat handelt. Das sind alles nur Interpretationen von dir, da dich dein Gefühl täuscht, du aber auf deinen Gefühlen beharrst und der Rationalität nicht ins Auge sehen willst. Da du auch noch die gleichen falschen Argumente wiederholst, grenzt das schon an Irrsinn.

Logisch betrachtet hat man einen gültigen Fahrausweis. Das, was du glaubst, ist dass man sich mit einer Einschreibung zum studieren verpfichtet, was aber leider falsch ist. Eine Immatrikulation ist lediglich eine Anmeldung an einer Universität. Eine Erklärung an den Vorlesungen oder Prüfungen teilzunehmen, erfolgt damit automatisch nicht.

Die ganze Sache ist folglich von vorne bis hinten sauber.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Da du hier inzwischen für 76 inhaltsleere Posts verantwortlich bist, gehe ich davon aus, dass du nicht gegen deine Troll-Natur kannst und deine hohlen Floskeln wiederholst.

Und klar, was sind schon die Meinungen von Juristen, die alle von Betrug sprechen, gegen deine Meinung ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das ist schon wieder ein Querverweis, bei dem du wie gewohnt, Äpfel mit Birnen vergleichen willst. Du stellst die ordentliche Immatrikulation dem Diebstahl an einem Rentner gleich. Du vergleichst weiterhin die Nutzung eines ordentlich erworbenen Tickets mit der Nutzung einer gestohlenen Bankkarte.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Doch, das wurde da gesagt. Sparen wir uns die Märchen. Und der Rest ist der gewohnte Unsinn. Wenn ich einen Rentner bestehle und mit seiner Bankkarte einkaufen gehe, ist die Bankkarte auch gültig und echt. Dein Verhalten und der Beschaffungsweg sind aber trotzdem nicht legal.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Vermutlich hat sich niemand deine Links mit deinen 6 Juristen durchgelesen. Wortwörtlich und endgültig hat sicher auch kein Jurist geschrieben, dass es sich bei dieser Sache um eine Straftat handelt. Das sind alles nur Interpretationen von dir, da dich dein Gefühl täuscht, du aber auf deinen Gefühlen beharrst und der Rationalität nicht ins Auge sehen willst. Da du auch noch die gleichen falschen Argumente wiederholst, grenzt das schon an Irrsinn.

Logisch betrachtet hat man einen gültigen Fahrausweis. Das, was du glaubst, ist dass man sich mit einer Einschreibung zum studieren verpfichtet, was aber leider falsch ist. Eine Immatrikulation ist lediglich eine Anmeldung an einer Universität. Eine Erklärung an den Vorlesungen oder Prüfungen teilzunehmen, erfolgt damit automatisch nicht.

Die ganze Sache ist folglich von vorne bis hinten sauber.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Da du hier inzwischen für 76 inhaltsleere Posts verantwortlich bist, gehe ich davon aus, dass du nicht gegen deine Troll-Natur kannst und deine hohlen Floskeln wiederholst.

Und klar, was sind schon die Meinungen von Juristen, die alle von Betrug sprechen, gegen deine Meinung ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Ticket wurde aber nicht ordentlich erworben, da es nur Vollzeitstudenten zusteht. Dass hier auch Kontrollmechanismen versagen spielt keine Rolle, denn es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit ist der Rest deines Beitrages hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das ist schon wieder ein Querverweis, bei dem du wie gewohnt, Äpfel mit Birnen vergleichen willst. Du stellst die ordentliche Immatrikulation dem Diebstahl an einem Rentner gleich. Du vergleichst weiterhin die Nutzung eines ordentlich erworbenen Tickets mit der Nutzung einer gestohlenen Bankkarte.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Doch, das wurde da gesagt. Sparen wir uns die Märchen. Und der Rest ist der gewohnte Unsinn. Wenn ich einen Rentner bestehle und mit seiner Bankkarte einkaufen gehe, ist die Bankkarte auch gültig und echt. Dein Verhalten und der Beschaffungsweg sind aber trotzdem nicht legal.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Vermutlich hat sich niemand deine Links mit deinen 6 Juristen durchgelesen. Wortwörtlich und endgültig hat sicher auch kein Jurist geschrieben, dass es sich bei dieser Sache um eine Straftat handelt. Das sind alles nur Interpretationen von dir, da dich dein Gefühl täuscht, du aber auf deinen Gefühlen beharrst und der Rationalität nicht ins Auge sehen willst. Da du auch noch die gleichen falschen Argumente wiederholst, grenzt das schon an Irrsinn.

Logisch betrachtet hat man einen gültigen Fahrausweis. Das, was du glaubst, ist dass man sich mit einer Einschreibung zum studieren verpfichtet, was aber leider falsch ist. Eine Immatrikulation ist lediglich eine Anmeldung an einer Universität. Eine Erklärung an den Vorlesungen oder Prüfungen teilzunehmen, erfolgt damit automatisch nicht.

Die ganze Sache ist folglich von vorne bis hinten sauber.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Da du hier inzwischen für 76 inhaltsleere Posts verantwortlich bist, gehe ich davon aus, dass du nicht gegen deine Troll-Natur kannst und deine hohlen Floskeln wiederholst.

Und klar, was sind schon die Meinungen von Juristen, die alle von Betrug sprechen, gegen deine Meinung ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mal von der rechtlichen Dimension abgesehen, denn das das Betrug ist, braucht man gar nicht zu diskutieren:

Wie asozial muss man sein, wenn man als jemand mit vollem Einkommen die Allgemeinheit abzockt, um sich das eigene Leben schöner zu machen? Das ist moralisch verkommen.

Würde ich so einen Gauner kennen, würde ich ihn sofort anzeigen!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Mal von der rechtlichen Dimension abgesehen, denn das das Betrug ist, braucht man gar nicht zu diskutieren:

Wie asozial muss man sein, wenn man als jemand mit vollem Einkommen die Allgemeinheit abzockt, um sich das eigene Leben schöner zu machen? Das ist moralisch verkommen.

Würde ich so einen Gauner kennen, würde ich ihn sofort anzeigen!

Ok Mutter Theresa, hier sind nur Heilige unterwegs wie mir scheint.
Finde es in Großstädten in den ersten Berufsjahren ok...

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die angebliche Regelung, dass ein Semesterticket nur Vollzeitstudenten zusteht hast du ebenso wie den Rest deiner Argumentation frei erfunden, somit ist diese hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das Ticket wurde aber nicht ordentlich erworben, da es nur Vollzeitstudenten zusteht. Dass hier auch Kontrollmechanismen versagen spielt keine Rolle, denn es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit ist der Rest deines Beitrages hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das ist schon wieder ein Querverweis, bei dem du wie gewohnt, Äpfel mit Birnen vergleichen willst. Du stellst die ordentliche Immatrikulation dem Diebstahl an einem Rentner gleich. Du vergleichst weiterhin die Nutzung eines ordentlich erworbenen Tickets mit der Nutzung einer gestohlenen Bankkarte.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Doch, das wurde da gesagt. Sparen wir uns die Märchen. Und der Rest ist der gewohnte Unsinn. Wenn ich einen Rentner bestehle und mit seiner Bankkarte einkaufen gehe, ist die Bankkarte auch gültig und echt. Dein Verhalten und der Beschaffungsweg sind aber trotzdem nicht legal.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Vermutlich hat sich niemand deine Links mit deinen 6 Juristen durchgelesen. Wortwörtlich und endgültig hat sicher auch kein Jurist geschrieben, dass es sich bei dieser Sache um eine Straftat handelt. Das sind alles nur Interpretationen von dir, da dich dein Gefühl täuscht, du aber auf deinen Gefühlen beharrst und der Rationalität nicht ins Auge sehen willst. Da du auch noch die gleichen falschen Argumente wiederholst, grenzt das schon an Irrsinn.

Logisch betrachtet hat man einen gültigen Fahrausweis. Das, was du glaubst, ist dass man sich mit einer Einschreibung zum studieren verpfichtet, was aber leider falsch ist. Eine Immatrikulation ist lediglich eine Anmeldung an einer Universität. Eine Erklärung an den Vorlesungen oder Prüfungen teilzunehmen, erfolgt damit automatisch nicht.

Die ganze Sache ist folglich von vorne bis hinten sauber.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Da du hier inzwischen für 76 inhaltsleere Posts verantwortlich bist, gehe ich davon aus, dass du nicht gegen deine Troll-Natur kannst und deine hohlen Floskeln wiederholst.

Und klar, was sind schon die Meinungen von Juristen, die alle von Betrug sprechen, gegen deine Meinung ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der mit der "Gaunerei" schon wieder :D
Es ist recht offensichtlich, dass es nur eine Person ist die ganze Zeit. Von der sich wiederholenden falschen Argumentation ganz abgesehen.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Mal von der rechtlichen Dimension abgesehen, denn das das Betrug ist, braucht man gar nicht zu diskutieren:

Wie asozial muss man sein, wenn man als jemand mit vollem Einkommen die Allgemeinheit abzockt, um sich das eigene Leben schöner zu machen? Das ist moralisch verkommen.

Würde ich so einen Gauner kennen, würde ich ihn sofort anzeigen!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die AGB wurden hier schon mehrfach verlinkt. Ebenso einschlägige Urteile und juristische Meinungen: Es ist und bleibt Betrug!

P.S. Ein Scheinstudent ist klar defniiert und ein Scheinstudent hat kein Anrecht auf ein Semesterticket für Studenten, da er kein Student ist

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Die angebliche Regelung, dass ein Semesterticket nur Vollzeitstudenten zusteht hast du ebenso wie den Rest deiner Argumentation frei erfunden, somit ist diese hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das Ticket wurde aber nicht ordentlich erworben, da es nur Vollzeitstudenten zusteht. Dass hier auch Kontrollmechanismen versagen spielt keine Rolle, denn es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit ist der Rest deines Beitrages hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das ist schon wieder ein Querverweis, bei dem du wie gewohnt, Äpfel mit Birnen vergleichen willst. Du stellst die ordentliche Immatrikulation dem Diebstahl an einem Rentner gleich. Du vergleichst weiterhin die Nutzung eines ordentlich erworbenen Tickets mit der Nutzung einer gestohlenen Bankkarte.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Doch, das wurde da gesagt. Sparen wir uns die Märchen. Und der Rest ist der gewohnte Unsinn. Wenn ich einen Rentner bestehle und mit seiner Bankkarte einkaufen gehe, ist die Bankkarte auch gültig und echt. Dein Verhalten und der Beschaffungsweg sind aber trotzdem nicht legal.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Vermutlich hat sich niemand deine Links mit deinen 6 Juristen durchgelesen. Wortwörtlich und endgültig hat sicher auch kein Jurist geschrieben, dass es sich bei dieser Sache um eine Straftat handelt. Das sind alles nur Interpretationen von dir, da dich dein Gefühl täuscht, du aber auf deinen Gefühlen beharrst und der Rationalität nicht ins Auge sehen willst. Da du auch noch die gleichen falschen Argumente wiederholst, grenzt das schon an Irrsinn.

Logisch betrachtet hat man einen gültigen Fahrausweis. Das, was du glaubst, ist dass man sich mit einer Einschreibung zum studieren verpfichtet, was aber leider falsch ist. Eine Immatrikulation ist lediglich eine Anmeldung an einer Universität. Eine Erklärung an den Vorlesungen oder Prüfungen teilzunehmen, erfolgt damit automatisch nicht.

Die ganze Sache ist folglich von vorne bis hinten sauber.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Da du hier inzwischen für 76 inhaltsleere Posts verantwortlich bist, gehe ich davon aus, dass du nicht gegen deine Troll-Natur kannst und deine hohlen Floskeln wiederholst.

Und klar, was sind schon die Meinungen von Juristen, die alle von Betrug sprechen, gegen deine Meinung ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Er hat gesagt dass es falsch ist das nur Vollzeitstudenten ein Semesterticket bekommen können und ja das stimmt, denn auch Teilzeitstudenten und berufsbegleitende Studenten können in einigen Fällen Semestertickets erhalten.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Die AGB wurden hier schon mehrfach verlinkt. Ebenso einschlägige Urteile und juristische Meinungen: Es ist und bleibt Betrug!

P.S. Ein Scheinstudent ist klar defniiert und ein Scheinstudent hat kein Anrecht auf ein Semesterticket für Studenten, da er kein Student ist

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Die angebliche Regelung, dass ein Semesterticket nur Vollzeitstudenten zusteht hast du ebenso wie den Rest deiner Argumentation frei erfunden, somit ist diese hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das Ticket wurde aber nicht ordentlich erworben, da es nur Vollzeitstudenten zusteht. Dass hier auch Kontrollmechanismen versagen spielt keine Rolle, denn es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit ist der Rest deines Beitrages hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das ist schon wieder ein Querverweis, bei dem du wie gewohnt, Äpfel mit Birnen vergleichen willst. Du stellst die ordentliche Immatrikulation dem Diebstahl an einem Rentner gleich. Du vergleichst weiterhin die Nutzung eines ordentlich erworbenen Tickets mit der Nutzung einer gestohlenen Bankkarte.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Doch, das wurde da gesagt. Sparen wir uns die Märchen. Und der Rest ist der gewohnte Unsinn. Wenn ich einen Rentner bestehle und mit seiner Bankkarte einkaufen gehe, ist die Bankkarte auch gültig und echt. Dein Verhalten und der Beschaffungsweg sind aber trotzdem nicht legal.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Vermutlich hat sich niemand deine Links mit deinen 6 Juristen durchgelesen. Wortwörtlich und endgültig hat sicher auch kein Jurist geschrieben, dass es sich bei dieser Sache um eine Straftat handelt. Das sind alles nur Interpretationen von dir, da dich dein Gefühl täuscht, du aber auf deinen Gefühlen beharrst und der Rationalität nicht ins Auge sehen willst. Da du auch noch die gleichen falschen Argumente wiederholst, grenzt das schon an Irrsinn.

Logisch betrachtet hat man einen gültigen Fahrausweis. Das, was du glaubst, ist dass man sich mit einer Einschreibung zum studieren verpfichtet, was aber leider falsch ist. Eine Immatrikulation ist lediglich eine Anmeldung an einer Universität. Eine Erklärung an den Vorlesungen oder Prüfungen teilzunehmen, erfolgt damit automatisch nicht.

Die ganze Sache ist folglich von vorne bis hinten sauber.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Da du hier inzwischen für 76 inhaltsleere Posts verantwortlich bist, gehe ich davon aus, dass du nicht gegen deine Troll-Natur kannst und deine hohlen Floskeln wiederholst.

Und klar, was sind schon die Meinungen von Juristen, die alle von Betrug sprechen, gegen deine Meinung ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Hier geht es darum, ob ein Vollzeit-Arbeitnehmer ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  2. Hier geht es darum, ob ein Scheinstudent ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  3. Der Rest interessiert nicht, aber als Anregung: In allen verlinkten AGB steht explizit drin, dass nur ein Vollzeitstudent Anrecht auch ein Ticket hat. Bitte zeige mir AGB, die davon abweichen. Der Teilzeitstudent darf natürlich auch kein Scheinstudent sein. Definition nach Urteil oben.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Er hat gesagt dass es falsch ist das nur Vollzeitstudenten ein Semesterticket bekommen können und ja das stimmt, denn auch Teilzeitstudenten und berufsbegleitende Studenten können in einigen Fällen Semestertickets erhalten.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Die AGB wurden hier schon mehrfach verlinkt. Ebenso einschlägige Urteile und juristische Meinungen: Es ist und bleibt Betrug!

P.S. Ein Scheinstudent ist klar defniiert und ein Scheinstudent hat kein Anrecht auf ein Semesterticket für Studenten, da er kein Student ist

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Die angebliche Regelung, dass ein Semesterticket nur Vollzeitstudenten zusteht hast du ebenso wie den Rest deiner Argumentation frei erfunden, somit ist diese hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das Ticket wurde aber nicht ordentlich erworben, da es nur Vollzeitstudenten zusteht. Dass hier auch Kontrollmechanismen versagen spielt keine Rolle, denn es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit ist der Rest deines Beitrages hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das ist schon wieder ein Querverweis, bei dem du wie gewohnt, Äpfel mit Birnen vergleichen willst. Du stellst die ordentliche Immatrikulation dem Diebstahl an einem Rentner gleich. Du vergleichst weiterhin die Nutzung eines ordentlich erworbenen Tickets mit der Nutzung einer gestohlenen Bankkarte.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Doch, das wurde da gesagt. Sparen wir uns die Märchen. Und der Rest ist der gewohnte Unsinn. Wenn ich einen Rentner bestehle und mit seiner Bankkarte einkaufen gehe, ist die Bankkarte auch gültig und echt. Dein Verhalten und der Beschaffungsweg sind aber trotzdem nicht legal.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Vermutlich hat sich niemand deine Links mit deinen 6 Juristen durchgelesen. Wortwörtlich und endgültig hat sicher auch kein Jurist geschrieben, dass es sich bei dieser Sache um eine Straftat handelt. Das sind alles nur Interpretationen von dir, da dich dein Gefühl täuscht, du aber auf deinen Gefühlen beharrst und der Rationalität nicht ins Auge sehen willst. Da du auch noch die gleichen falschen Argumente wiederholst, grenzt das schon an Irrsinn.

Logisch betrachtet hat man einen gültigen Fahrausweis. Das, was du glaubst, ist dass man sich mit einer Einschreibung zum studieren verpfichtet, was aber leider falsch ist. Eine Immatrikulation ist lediglich eine Anmeldung an einer Universität. Eine Erklärung an den Vorlesungen oder Prüfungen teilzunehmen, erfolgt damit automatisch nicht.

Die ganze Sache ist folglich von vorne bis hinten sauber.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Da du hier inzwischen für 76 inhaltsleere Posts verantwortlich bist, gehe ich davon aus, dass du nicht gegen deine Troll-Natur kannst und deine hohlen Floskeln wiederholst.

Und klar, was sind schon die Meinungen von Juristen, die alle von Betrug sprechen, gegen deine Meinung ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Jeder, der die Zulassungsberechtigung (sprich: Abitur, für FH ggf. Fachabitur) besitzt, hat ein Anrecht zu studieren und bekommt damit einen Studienausweis mit Immatrikulationsbescheinigungen gegen Entrichtung der Semestergebühr.

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

  1. Hier geht es darum, ob ein Vollzeit-Arbeitnehmer ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  2. Hier geht es darum, ob ein Scheinstudent ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  3. Der Rest interessiert nicht, aber als Anregung: In allen verlinkten AGB steht explizit drin, dass nur ein Vollzeitstudent Anrecht auch ein Ticket hat. Bitte zeige mir AGB, die davon abweichen. Der Teilzeitstudent darf natürlich auch kein Scheinstudent sein. Definition nach Urteil oben.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Er hat gesagt dass es falsch ist das nur Vollzeitstudenten ein Semesterticket bekommen können und ja das stimmt, denn auch Teilzeitstudenten und berufsbegleitende Studenten können in einigen Fällen Semestertickets erhalten.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Die AGB wurden hier schon mehrfach verlinkt. Ebenso einschlägige Urteile und juristische Meinungen: Es ist und bleibt Betrug!

P.S. Ein Scheinstudent ist klar defniiert und ein Scheinstudent hat kein Anrecht auf ein Semesterticket für Studenten, da er kein Student ist

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Die angebliche Regelung, dass ein Semesterticket nur Vollzeitstudenten zusteht hast du ebenso wie den Rest deiner Argumentation frei erfunden, somit ist diese hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das Ticket wurde aber nicht ordentlich erworben, da es nur Vollzeitstudenten zusteht. Dass hier auch Kontrollmechanismen versagen spielt keine Rolle, denn es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit ist der Rest deines Beitrages hinfällig.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Das ist schon wieder ein Querverweis, bei dem du wie gewohnt, Äpfel mit Birnen vergleichen willst. Du stellst die ordentliche Immatrikulation dem Diebstahl an einem Rentner gleich. Du vergleichst weiterhin die Nutzung eines ordentlich erworbenen Tickets mit der Nutzung einer gestohlenen Bankkarte.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Doch, das wurde da gesagt. Sparen wir uns die Märchen. Und der Rest ist der gewohnte Unsinn. Wenn ich einen Rentner bestehle und mit seiner Bankkarte einkaufen gehe, ist die Bankkarte auch gültig und echt. Dein Verhalten und der Beschaffungsweg sind aber trotzdem nicht legal.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Vermutlich hat sich niemand deine Links mit deinen 6 Juristen durchgelesen. Wortwörtlich und endgültig hat sicher auch kein Jurist geschrieben, dass es sich bei dieser Sache um eine Straftat handelt. Das sind alles nur Interpretationen von dir, da dich dein Gefühl täuscht, du aber auf deinen Gefühlen beharrst und der Rationalität nicht ins Auge sehen willst. Da du auch noch die gleichen falschen Argumente wiederholst, grenzt das schon an Irrsinn.

Logisch betrachtet hat man einen gültigen Fahrausweis. Das, was du glaubst, ist dass man sich mit einer Einschreibung zum studieren verpfichtet, was aber leider falsch ist. Eine Immatrikulation ist lediglich eine Anmeldung an einer Universität. Eine Erklärung an den Vorlesungen oder Prüfungen teilzunehmen, erfolgt damit automatisch nicht.

Die ganze Sache ist folglich von vorne bis hinten sauber.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2017:

Da du hier inzwischen für 76 inhaltsleere Posts verantwortlich bist, gehe ich davon aus, dass du nicht gegen deine Troll-Natur kannst und deine hohlen Floskeln wiederholst.

Und klar, was sind schon die Meinungen von Juristen, die alle von Betrug sprechen, gegen deine Meinung ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist nur dein gespamme ohne jegliche Ahnung. ;)
Viel Spaß noch mit deinen 6 verlinkten Juristen, deinen angeblichen Definitionen mit inhaltsfremden Querverweisen (durch Unwissen).
Du kannst darauf stolz sein, nicht viel zu wissen und dein Leben damit zu verbringen unsinnige Beiträge zu verfassen und dabei unbelehrbar zu sein. Studiert und mit beiden Beinen im Leben kann so jemand nicht sein. ;)

Ich fahre jetzt noch ne Runde Bus auf dich ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Sinnlos ist dein Beitrag.

  • Wir haben hier die Meinungen von 6 Juristen verlinkt: Alle sehen den Bezug des Semestertickets bei einem Vollzeitjob als Betrug an

  • Wir haben mehrere Urteile verlinkt, in denen das Scheinstudium definiert wurde und bei denen es Urteile gegen Scheinstudenten gab

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren Hundertausende von Fällen von Bafög, Krankenkassen oder ähnlichem Betrug

Du kannst also noch 150 weitere Beiträge, deinen 200 hinzufügen und jeden hier angreifen, der darauf verweist. Es wird nichts ändern ;)

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Liest du selbst, was du da schreibst?
"Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug." - Falsch
"Ein Scheinstudent ist kein Student. " - Sinnlos
"Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein" - Sinnlos
Davor und danach plumpe Pseudo-Angriffe, die niemanden beindrucken.
"Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. " - Sinnlos
"Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht." -Sinnlos
"Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro. " - Er verfügt über genau 0 Euro irgendeines Betrages, Unsinn
" Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen." - "Ergaunern" ist schon ein sehr fachlicher Begriff, für jemanden, der juristische Kenntnisse haben will oder anderen im Unwissen unterstellt keine solchen zu haben
"Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht." - absoluter Quatsch, s.o.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Merkwürdig, dass das alle verlinkten Juristen ganz anders sehen und du hier tapfer deine eigene Fantasie vertrittst. Wenn ich mir etwas erschleiche, was mir nicht zusteht, dann ist das Betrug. Ein Semesterticket steht nur einem Studenten zu. Ein Scheinstudent ist kein Student. Eine reine Einschreibung genügt nicht für den Status und ein Arbeitnehmer mit Vollzeitarbeitsstelle kann kein Vollzeitstudent sein. Das ist so einfach, das verstehst sogar du, wenn du ein paar Monate darüber nachdenken würdest.

Der zweite Satz ist kein Unsinn, weil du einfach keine juristische Vorbildung hast. Der Student schädigt den Staat, der 7000 Euro pro Semester ausgibt, in dem er die Nutzung suggeriert. Ohne die Scheinstudenten, die pro Jahr Milliarden Schäden verursachen, gäbe es den Platz nämlich nicht. Er verfügt unrechtmäßig über den Studienplatz und damit indirekt über die 7000 Euro.

Noch krasser ist es übrigens im Fall des Semestertickets: Als Arbeitnehmer müsste er sowieso ein Ticket beziehen. Da er es sich ergaunert, betrügt er den ÖNV um die Differenz und bewirkt somit eine Teuerung für alle Anderen. Betrug ist es aber schon, wenn er es sich erschleicht. Angeklagt würde er wegen dieses Betrugs werden und nicht nur wegen der Differenz. An dem Beispiel sieht man schön, was für ein Unsinn dein Pseudo-Argument ist.

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Ich glaube, du weisst nicht, was Leistungserschleichung überhaupt ist, denn sonst würdest du keinen sachlich so falschen Inhalt schreiben. Auch der zweite Satz ist Unsinn, denn der sog. Scheinstudent verfügt nicht über die z.B. 7000 Euro.

Immer noch der Meinung, dass es Betrug ist?

WiWi Gast schrieb am 28.09.2017:

Scheinstudenten haben auf ein Semesterticket kein Anrecht und haben sich die Leistung erschlichen. Das ist Betrug. Da zudem das Scheinstudium an sich bereits Betrug ist, da ein Studienplatz im Semester 7000 Euro kostet, steht der Rest nicht mehr zur Diskussion.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Nein, ging es nicht. Zum einen ist der Titel des Therads Semesterticket trotz Job, weiterhin wurde schon das Thema Semesterticket bei berufsbegleitenden Studium zuvor angesprochen und letzlich hat auch derjenige auf den sich bezogen wurde nicht nur von Vollzeitstudenten gesprochen. Wenn du einfach dich mal der Internetsuchmaschine bedienst wirst du auch feststellen, dass genug Verkehrsverbünde und Hochschulen kein Problem darin sehen, Semestertickets an Teilzeitstudenten, berufsbegleitende Studiengänge usw. gültig herauszugeben. Niemand bezweifelt dass einzelne davon abweichen, z.B. in Nordrhein-Westfalen habe ich davon schon öfters gehört. In Frankfurt hingegen im RMV Gebiet kein Problem (kannst du ja gerne nachlesen).

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

  1. Hier geht es darum, ob ein Vollzeit-Arbeitnehmer ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  2. Hier geht es darum, ob ein Scheinstudent ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  3. Der Rest interessiert nicht, aber als Anregung: In allen verlinkten AGB steht explizit drin, dass nur ein Vollzeitstudent Anrecht auch ein Ticket hat. Bitte zeige mir AGB, die davon abweichen. Der Teilzeitstudent darf natürlich auch kein Scheinstudent sein. Definition nach Urteil oben.
antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Stimmt. Wir sollten den Kerl jetzt in seiner kleinen Traumwelt in Ruhe lassen, in der alle außer ihm schlechte Menschen sind, die nur Böses wollen und er mit seiner moralischen Güte allen voraus ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bitte genauer lesen. Die Konstellation im Eröffnungstext, beschreibt ein Scheinstudium, d.h. es wird gar nicht studiert.

Der Scheinstudent wurde in mehreren Urteilen klar definiert: Es ist jemand, der keine aktiven Leistungen im Studium erbringt und weder an Vorlesungen teilnimmt, noch Prüfungen schreibt. Nur Einschreiben genügt für einen Studentenstatus nicht. Das wurde in mehreren Urteilen festgelegt.

Ein Scheinstudent ist kein Student. Ich bezweifle nicht, dass er sich das Ticket erschleichen kann. Wird ja nicht kontrolliert. Im Moment noch. War beim Bafög auch so bis 2002. Dann wurde kontrolliert und Hunderttausende angeklagt.

Laut aller Juristen ist und bleibt das aber Betrug. Genau wie das Scheinstudium selbst.

In den drei konkreten Fällen, die verlinkt wurden, musste der jeweilige Student nachweisen, dass er kein Scheinstudent ist. Einmal gelang das, zweimal nicht. Zu behaupten, dass die Frage noch nie juristisch entschieden wurde, ist absurd.

Und der Studentenstatus ist übrigens auch bei Nicht-Scheinstudenten klar geregelt: Wer mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet ist kein Student.

Wenn Dinge so klar geregelt sein, braucht man sie nicht ständig so kindisch in Frage zu stellen.

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

  1. Nein, ging es nicht. Zum einen ist der Titel des Therads Semesterticket trotz Job, weiterhin wurde schon das Thema Semesterticket bei berufsbegleitenden Studium zuvor angesprochen und letzlich hat auch derjenige auf den sich bezogen wurde nicht nur von Vollzeitstudenten gesprochen. Wenn du einfach dich mal der Internetsuchmaschine bedienst wirst du auch feststellen, dass genug Verkehrsverbünde und Hochschulen kein Problem darin sehen, Semestertickets an Teilzeitstudenten, berufsbegleitende Studiengänge usw. gültig herauszugeben. Niemand bezweifelt dass einzelne davon abweichen, z.B. in Nordrhein-Westfalen habe ich davon schon öfters gehört. In Frankfurt hingegen im RMV Gebiet kein Problem (kannst du ja gerne nachlesen).

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

  1. Hier geht es darum, ob ein Vollzeit-Arbeitnehmer ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  2. Hier geht es darum, ob ein Scheinstudent ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  3. Der Rest interessiert nicht, aber als Anregung: In allen verlinkten AGB steht explizit drin, dass nur ein Vollzeitstudent Anrecht auch ein Ticket hat. Bitte zeige mir AGB, die davon abweichen. Der Teilzeitstudent darf natürlich auch kein Scheinstudent sein. Definition nach Urteil oben.
antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, ich verstehe auch nicht, was diese Einzelperson ständig will. Sind die Urteile zu lang oder aber versteht er die Aussagen der Juristen nicht?

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

Bitte genauer lesen. Die Konstellation im Eröffnungstext, beschreibt ein Scheinstudium, d.h. es wird gar nicht studiert.

Der Scheinstudent wurde in mehreren Urteilen klar definiert: Es ist jemand, der keine aktiven Leistungen im Studium erbringt und weder an Vorlesungen teilnimmt, noch Prüfungen schreibt. Nur Einschreiben genügt für einen Studentenstatus nicht. Das wurde in mehreren Urteilen festgelegt.

Ein Scheinstudent ist kein Student. Ich bezweifle nicht, dass er sich das Ticket erschleichen kann. Wird ja nicht kontrolliert. Im Moment noch. War beim Bafög auch so bis 2002. Dann wurde kontrolliert und Hunderttausende angeklagt.

Laut aller Juristen ist und bleibt das aber Betrug. Genau wie das Scheinstudium selbst.

In den drei konkreten Fällen, die verlinkt wurden, musste der jeweilige Student nachweisen, dass er kein Scheinstudent ist. Einmal gelang das, zweimal nicht. Zu behaupten, dass die Frage noch nie juristisch entschieden wurde, ist absurd.

Und der Studentenstatus ist übrigens auch bei Nicht-Scheinstudenten klar geregelt: Wer mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet ist kein Student.

Wenn Dinge so klar geregelt sein, braucht man sie nicht ständig so kindisch in Frage zu stellen.

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

  1. Nein, ging es nicht. Zum einen ist der Titel des Therads Semesterticket trotz Job, weiterhin wurde schon das Thema Semesterticket bei berufsbegleitenden Studium zuvor angesprochen und letzlich hat auch derjenige auf den sich bezogen wurde nicht nur von Vollzeitstudenten gesprochen. Wenn du einfach dich mal der Internetsuchmaschine bedienst wirst du auch feststellen, dass genug Verkehrsverbünde und Hochschulen kein Problem darin sehen, Semestertickets an Teilzeitstudenten, berufsbegleitende Studiengänge usw. gültig herauszugeben. Niemand bezweifelt dass einzelne davon abweichen, z.B. in Nordrhein-Westfalen habe ich davon schon öfters gehört. In Frankfurt hingegen im RMV Gebiet kein Problem (kannst du ja gerne nachlesen).

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

  1. Hier geht es darum, ob ein Vollzeit-Arbeitnehmer ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  2. Hier geht es darum, ob ein Scheinstudent ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  3. Der Rest interessiert nicht, aber als Anregung: In allen verlinkten AGB steht explizit drin, dass nur ein Vollzeitstudent Anrecht auch ein Ticket hat. Bitte zeige mir AGB, die davon abweichen. Der Teilzeitstudent darf natürlich auch kein Scheinstudent sein. Definition nach Urteil oben.
antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

Der Scheinstudent wurde in mehreren Urteilen klar definiert: Es ist jemand, der keine aktiven Leistungen im Studium erbringt und weder an Vorlesungen teilnimmt, noch Prüfungen schreibt. Nur Einschreiben genügt für einen Studentenstatus nicht. Das wurde in mehreren Urteilen festgelegt.

Jetzt sind es schon mehrere Urteile und alle Juristen.. Wird ja immer besser.. Und ohne mal auf den Rest deines Beitrages einzugehen: Nachdem du ja jetzt scheinbar monatelang stets die gleichen Argumente bringst und ohne dich deswegen jetzt beurteilen zu wollen: wenn das Scheinstudium deiner Meinung nach so eindeutig als strafbar definiert ist (was auch immer das heißen soll, aber darum geht es hier nicht), weshalb ist dann niemand wegen des Scheinstudiums an sich verurteilt worden?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Sind alle Quellen bereits verlinkt. Etwas, dass durch Quellen schlüssig nachgewiesen ist, braucht keine weitere Quelle. Es ist nun einmal Betrug und auch deine kindische Wiederholung, dass du Urteile und Aussagen von Juristen nicht akzeptierst, ändern an der Rechtslage nichts

  2. Warum wurde vor 2002 fast niemand wegen Bafög-Betruges verfolgt und verurteilt und ab 2002 dann Hunderttausende rückwirkend in der 5-jährigen Verjährung? Weil vorher die Kontrollmechanismen nicht vorhanden waren. Genau die Situation haben wir im Moment auch beim Scheinstudium. Da tut sich aber gerade was. Nur, weil mann nicht erwischt wird, heißt es nicht, dass es erlaubt ist.

  3. Gibt es doch Urteile zum Thema Scheinstudium

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

Der Scheinstudent wurde in mehreren Urteilen klar definiert: Es ist jemand, der keine aktiven Leistungen im Studium erbringt und weder an Vorlesungen teilnimmt, noch Prüfungen schreibt. Nur Einschreiben genügt für einen Studentenstatus nicht. Das wurde in mehreren Urteilen festgelegt.

Jetzt sind es schon mehrere Urteile und alle Juristen.. Wird ja immer besser.. Und ohne mal auf den Rest deines Beitrages einzugehen: Nachdem du ja jetzt scheinbar monatelang stets die gleichen Argumente bringst und ohne dich deswegen jetzt beurteilen zu wollen: wenn das Scheinstudium deiner Meinung nach so eindeutig als strafbar definiert ist (was auch immer das heißen soll, aber darum geht es hier nicht), weshalb ist dann niemand wegen des Scheinstudiums an sich verurteilt worden?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sorry Leute, ich mische mich jetzt mal ein. Man muss gerade mal eine Sekunde Google benutzen und stößt dann sofort auf folgenden Artikel vom 16.11.2016:

https://www.unicum.de/de/studentenleben/zuendstoff/scheinstudenten-schlaue-sparer-oder-fiese-abzocker

Zitat:
"[..]Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis: "Nicht nur, weil die Universitäten meist kein Interesse oder die personellen Möglichkeiten haben, die Scheinstudenten ausfindig zu machen, sondern vor allem deshalb, weil der Grund der fehlenden Leistungserbringung nur schwerlich feststellbar sein wird", erklärt der Jurist. [..]"

Also ist ein Scheinstudium Betrug. Deutlicher kann man die Rechtslage doch gar nicht beschreiben. Was soll dann diese ständige Gegenrede?

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

Der Scheinstudent wurde in mehreren Urteilen klar definiert: Es ist jemand, der keine aktiven Leistungen im Studium erbringt und weder an Vorlesungen teilnimmt, noch Prüfungen schreibt. Nur Einschreiben genügt für einen Studentenstatus nicht. Das wurde in mehreren Urteilen festgelegt.

Jetzt sind es schon mehrere Urteile und alle Juristen.. Wird ja immer besser.. Und ohne mal auf den Rest deines Beitrages einzugehen: Nachdem du ja jetzt scheinbar monatelang stets die gleichen Argumente bringst und ohne dich deswegen jetzt beurteilen zu wollen: wenn das Scheinstudium deiner Meinung nach so eindeutig als strafbar definiert ist (was auch immer das heißen soll, aber darum geht es hier nicht), weshalb ist dann niemand wegen des Scheinstudiums an sich verurteilt worden?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist ja eine sehr seriöse Quelle und die Meinung ist auch detailliert begründet, sodass man dadurch selbstverständlich die gesamte Rechtslage ableiten kann [Ironie: off]

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

Sorry Leute, ich mische mich jetzt mal ein. Man muss gerade mal eine Sekunde Google benutzen und stößt dann sofort auf folgenden Artikel vom 16.11.2016:

unicum.de/de/studentenleben/zuendstoff/scheinstudenten...

Zitat:
"[..]Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis: "Nicht nur, weil die Universitäten meist kein Interesse oder die personellen Möglichkeiten haben, die Scheinstudenten ausfindig zu machen, sondern vor allem deshalb, weil der Grund der fehlenden Leistungserbringung nur schwerlich feststellbar sein wird", erklärt der Jurist. [..]"

Also ist ein Scheinstudium Betrug. Deutlicher kann man die Rechtslage doch gar nicht beschreiben. Was soll dann diese ständige Gegenrede?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Zunächst beschreibt der Theradersteller nicht direkt ein Scheinstudium, dass mag auch faktisch vielleicht so sein, basiert aber auf Interpretation.

Zweitens bezweifel ich auch gar nicht deine Definition des Scheinstudenten, die möchte ich aber auch nicht überprüfen.

Was aber leider völlig falsch ist, ist das jemand der mehr als 20 Stunden arbeitet, plötzlich kein Student mehr sein soll. Ich kann mir vorstellen, woher du dir diese Information ableitest, nur ist das eben falsch.

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

Bitte genauer lesen. Die Konstellation im Eröffnungstext, beschreibt ein Scheinstudium, d.h. es wird gar nicht studiert.

Der Scheinstudent wurde in mehreren Urteilen klar definiert: Es ist jemand, der keine aktiven Leistungen im Studium erbringt und weder an Vorlesungen teilnimmt, noch Prüfungen schreibt. Nur Einschreiben genügt für einen Studentenstatus nicht. Das wurde in mehreren Urteilen festgelegt.

Ein Scheinstudent ist kein Student. Ich bezweifle nicht, dass er sich das Ticket erschleichen kann. Wird ja nicht kontrolliert. Im Moment noch. War beim Bafög auch so bis 2002. Dann wurde kontrolliert und Hunderttausende angeklagt.

Laut aller Juristen ist und bleibt das aber Betrug. Genau wie das Scheinstudium selbst.

In den drei konkreten Fällen, die verlinkt wurden, musste der jeweilige Student nachweisen, dass er kein Scheinstudent ist. Einmal gelang das, zweimal nicht. Zu behaupten, dass die Frage noch nie juristisch entschieden wurde, ist absurd.

Und der Studentenstatus ist übrigens auch bei Nicht-Scheinstudenten klar geregelt: Wer mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet ist kein Student.

Wenn Dinge so klar geregelt sein, braucht man sie nicht ständig so kindisch in Frage zu stellen.

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

  1. Nein, ging es nicht. Zum einen ist der Titel des Therads Semesterticket trotz Job, weiterhin wurde schon das Thema Semesterticket bei berufsbegleitenden Studium zuvor angesprochen und letzlich hat auch derjenige auf den sich bezogen wurde nicht nur von Vollzeitstudenten gesprochen. Wenn du einfach dich mal der Internetsuchmaschine bedienst wirst du auch feststellen, dass genug Verkehrsverbünde und Hochschulen kein Problem darin sehen, Semestertickets an Teilzeitstudenten, berufsbegleitende Studiengänge usw. gültig herauszugeben. Niemand bezweifelt dass einzelne davon abweichen, z.B. in Nordrhein-Westfalen habe ich davon schon öfters gehört. In Frankfurt hingegen im RMV Gebiet kein Problem (kannst du ja gerne nachlesen).

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

  1. Hier geht es darum, ob ein Vollzeit-Arbeitnehmer ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  2. Hier geht es darum, ob ein Scheinstudent ein Anrecht hat. Hat er nicht.

  3. Der Rest interessiert nicht, aber als Anregung: In allen verlinkten AGB steht explizit drin, dass nur ein Vollzeitstudent Anrecht auch ein Ticket hat. Bitte zeige mir AGB, die davon abweichen. Der Teilzeitstudent darf natürlich auch kein Scheinstudent sein. Definition nach Urteil oben.
antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Klar ;)

Nur, haben wir inzwischen mehr als ein halbes Dutzend Verlinkungen mit identischen Meinungen. Alle von Juristen. Teilweise von lehrenden Professoren in dem Bereich. Die Aussage ist immer identisch.

Dein Problem ist, dass du dein eigenes Verhalten in ein schöneres Licht rücken willst, obwohl es schon moralisch fragwürdig ist.

Dann zeige mir doch juristische Gegenmeinungen. Ja, genau..

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

Ist ja eine sehr seriöse Quelle und die Meinung ist auch detailliert begründet, sodass man dadurch selbstverständlich die gesamte Rechtslage ableiten kann [Ironie: off]

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

Sorry Leute, ich mische mich jetzt mal ein. Man muss gerade mal eine Sekunde Google benutzen und stößt dann sofort auf folgenden Artikel vom 16.11.2016:

unicum.de/de/studentenleben/zuendstoff/scheinstudenten...

Zitat:
"[..]Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis: "Nicht nur, weil die Universitäten meist kein Interesse oder die personellen Möglichkeiten haben, die Scheinstudenten ausfindig zu machen, sondern vor allem deshalb, weil der Grund der fehlenden Leistungserbringung nur schwerlich feststellbar sein wird", erklärt der Jurist. [..]"

Also ist ein Scheinstudium Betrug. Deutlicher kann man die Rechtslage doch gar nicht beschreiben. Was soll dann diese ständige Gegenrede?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Man verlinkt dir eine Quelle. Eines sehr bekannten Studentenmagazines, das exakt die Frage nach der Strafbarkeit des Scheinstudiums stellt.

Das Studentenmagazin beantwortet die Frage, mit Verweis auf zwei Juristen eindeutig.

Natürlich kannst du das nicht akzeptieren. Nicht, weil die Sachlage nicht eindeutig wäre, sondern weil des dir nur ums Getrolle geht.

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

Ist ja eine sehr seriöse Quelle und die Meinung ist auch detailliert begründet, sodass man dadurch selbstverständlich die gesamte Rechtslage ableiten kann [Ironie: off]

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

Sorry Leute, ich mische mich jetzt mal ein. Man muss gerade mal eine Sekunde Google benutzen und stößt dann sofort auf folgenden Artikel vom 16.11.2016:

unicum.de/de/studentenleben/zuendstoff/scheinstudenten...

Zitat:
"[..]Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis: "Nicht nur, weil die Universitäten meist kein Interesse oder die personellen Möglichkeiten haben, die Scheinstudenten ausfindig zu machen, sondern vor allem deshalb, weil der Grund der fehlenden Leistungserbringung nur schwerlich feststellbar sein wird", erklärt der Jurist. [..]"

Also ist ein Scheinstudium Betrug. Deutlicher kann man die Rechtslage doch gar nicht beschreiben. Was soll dann diese ständige Gegenrede?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Vielen Dank! Unicum ist der Ratgeber schlechthin für Studenten und die Zeitschrift liegt auch bei uns immer rum.

Wenn sich eine seriöse Zeitschrift für Studenten so eindeutig positioniert und auch noch Quellen benennt, dann vertraue ich der mehr, als irgendwelchen moralisch fragwürdigen Meinungen hier.

In dem Artikel steht klipp und klar, dass schon das Scheinsudium Betrug ist. Damit ist alles andere, was ich mir durch das Scheinstudium abgreife, auch eine Betrugshandlung.

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

Sorry Leute, ich mische mich jetzt mal ein. Man muss gerade mal eine Sekunde Google benutzen und stößt dann sofort auf folgenden Artikel vom 16.11.2016:

https://www.unicum.de/de/studentenleben/zuendstoff/scheinstudenten-schlaue-sparer-oder-fiese-abzocker

Zitat:
"[..]Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis: "Nicht nur, weil die Universitäten meist kein Interesse oder die personellen Möglichkeiten haben, die Scheinstudenten ausfindig zu machen, sondern vor allem deshalb, weil der Grund der fehlenden Leistungserbringung nur schwerlich feststellbar sein wird", erklärt der Jurist. [..]"

Also ist ein Scheinstudium Betrug. Deutlicher kann man die Rechtslage doch gar nicht beschreiben. Was soll dann diese ständige Gegenrede?

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 30.09.2017:

Der Scheinstudent wurde in mehreren Urteilen klar definiert: Es ist jemand, der keine aktiven Leistungen im Studium erbringt und weder an Vorlesungen teilnimmt, noch Prüfungen schreibt. Nur Einschreiben genügt für einen Studentenstatus nicht. Das wurde in mehreren Urteilen festgelegt.

Jetzt sind es schon mehrere Urteile und alle Juristen.. Wird ja immer besser.. Und ohne mal auf den Rest deines Beitrages einzugehen: Nachdem du ja jetzt scheinbar monatelang stets die gleichen Argumente bringst und ohne dich deswegen jetzt beurteilen zu wollen: wenn das Scheinstudium deiner Meinung nach so eindeutig als strafbar definiert ist (was auch immer das heißen soll, aber darum geht es hier nicht), weshalb ist dann niemand wegen des Scheinstudiums an sich verurteilt worden?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist ein wenig billig. Der Rechtsanwalt und der Professor werden mit Namen benannt. Das ist auch in allen anderen Quellen so. Die Zeitschrift von Unicum liegt außerdem an jeder Uni und FH rum. Das ist hochseriös und das wüsstest du auch, wenn du echt studiert hättest und nicht nur zum Schein ;)

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

Ist ja eine sehr seriöse Quelle und die Meinung ist auch detailliert begründet, sodass man dadurch selbstverständlich die gesamte Rechtslage ableiten kann [Ironie: off]

WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:

Sorry Leute, ich mische mich jetzt mal ein. Man muss gerade mal eine Sekunde Google benutzen und stößt dann sofort auf folgenden Artikel vom 16.11.2016:

unicum.de/de/studentenleben/zuendstoff/scheinstudenten...

Zitat:
"[..]Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis: "Nicht nur, weil die Universitäten meist kein Interesse oder die personellen Möglichkeiten haben, die Scheinstudenten ausfindig zu machen, sondern vor allem deshalb, weil der Grund der fehlenden Leistungserbringung nur schwerlich feststellbar sein wird", erklärt der Jurist. [..]"

Also ist ein Scheinstudium Betrug. Deutlicher kann man die Rechtslage doch gar nicht beschreiben. Was soll dann diese ständige Gegenrede?

antworten

Artikel zu Scheinstudium

4,5 Millionen Beschäftigte machen Überstunden, ein Fünftel davon sind unbezahlt

Für viele Beschäftigte in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. 4,5 Millionen von ihnen haben im Jahr 2021 mehr gearbeitet, als im Arbeitsvertrag vereinbart. Davon haben 22 Prozent Mehrarbeit in Form unbezahlter Überstunden geleistet. Überstunden sind vor allem in der Finanzbranche, Versicherungsbranche und der Energieversorgung verbreitet. Dabei leisteten Männer etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen.

Burnout: Gut jeder dritte Arbeitgeber ist besorgt um die Mitarbeiter

Burnout: Das Bild zeigt eine übermüdete Mitarbeiterin im Büro.

Ein großer Teil der Fehlzeiten im Büro ist auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Den psychischen Erkrankungen voran geht häufig ein Burnout, ein weit verbreitetes Erschöpfungssyndrom. Unternehmen haben die Bedeutung des Themas bereits erkannt. 39 Prozent der deutschen Führungskräfte rechnen damit, dass es bei ihren Mitarbeitenden dieses Jahr zu einem Burnout kommen kann. Vor allem Unsicherheit und Mehrfachbelastungen sind Auslöser für einen Burnout am Arbeitsplatz. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen Arbeitsmarktstudie von Robert Half.

Bewerbungsgespräche per Videointerview sind die große Ausnahme

Recruiting: Bewerbungsgespräche per Videointerview einer jungen Frau

Vier von zehn Personalern führen im Vorfeld der Vorstellungsgespräche keine Telefonate. Nur jeder fünfte Personalverantwortliche macht vorher Videointerviews. Neun von zehn Personalern führen Auswahlgespräche mit Bewerbern immer vor Ort.

Digitalisierung verändert Personalarbeit

Digitalisierung in der Personalarbeit

Personaler nutzen immer mehr digitale Auswahltests, Planspiele und automatisierte Analysen, wie eine aktuelle Studie vom Stifterverband und der Unternehmensberatung McKinsey zeigt. Rund 280.000 Akademiker werden in fünf Jahren mit Unterstützung von Online-Tools eingestellt. Die Unternehmen wollen die Anzahl der Weiterbildungstage für ihre Mitarbeiter auf fünf Tage pro Jahr ausbauen.

Personalauswahl: Lange Rekrutierungsprozesse frustrieren

Personalauswahl: Das Bild zeigt ein Kalenderblatt mit einer Null statt dem Datum und symbolisiert die unklare, lange Zeitspanne bei der Besetzung offener Stellen.

Die deutschen Unternehmen benötigen immer mehr Zeit für die Personalauswahl. Späte Rückmeldung zum Stand im Einstellungsverfahren, verzögerte Entscheidungsfindung sowie schlechte Kommunikation zum Auswahlprozess frustrieren Bewerber. Knapp zwei Drittel der Bewerber verlieren das Interesse an der Stelle, wenn der Bewerbungsprozess zu lange dauert. Doch lange Rekrutierungsprozesse vergraulen nicht nur qualifizierte Bewerber. Sie frustrieren und überlasten zudem die eigenen Mitarbeiter, wie eine aktuelle Arbeitsmarktstudie unter 1000 Arbeitnehmer und 200 HR-Managern in Deutschland zeigt.

Talentmanagement: Wenig innovative Karrierewege für Talente

Talentmanagement

Unternehmen müssen sich deutlich klarer darüber werden, welche Talente sie zukünftig benötigen. Nur jedes dritte Unternehmen bietet Talenten innovative Karrierewege. Strategie für das Talent Management fehlt in jeder zweiten Firma, so lauten die Ergebnisse der Talent-Management-Studie 2018 “Trust in Talent” der Personal- und Managementberatung Kienbaum. Innovative Unternehmen überlassen den Talenten die Verantwortung für ihre Entwicklung.

Arbeitszeit von Führungskräften: Nur die Hälfte präferiert Vertrauensmodell

Vertrauensarbeitszeit - Beleuchtete Bürogebäude in der Nacht.

Für drei Viertel der im Führungskräfteverband Chemie VAA vertretenen Fach- und Führungskräfte gilt Vertrauensarbeitszeit, aber nur die Hälfte zieht dieses Arbeitszeitmodell der Zeiterfassung vor. Das zeigt eine aktuelle Umfrage zur Arbeitszeit.

KOFA.de – Portal zur Personalarbeit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

KMU-Personalarbeit-Studien  kleine-und-mittlere Unternehmen

Das Portal KOFA.de hilft kleinen und mittleren Unternehmen dabei, ihre Personalarbeit zu verbessern. Ziel des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) ist es, zentraler Ansprechpartner zur Personalarbeit und Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu sein. KOFA bietet Hilfe bei der Auswahl, Planung und Umsetzung von Maßnahmen in der Personalarbeit.

»perso-net.de« Portal zu Personalthemen mittelständischer Unternehmen

perso-net.de - Portal Personalthemen und HRM

Das Online-Portal »perso-net.de« bietet umfassendes Wissen zum Personalmanagement und ist speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten.

Remote Work: Tipps und Tools für einen erfolgreichen Start

Remote-Work: Das Foto zeigt jemanden, der an einem Notebook Remote arbeitet.

Das Arbeitsleben befindet sich aktuell in einem einmaligen, rasanten Umbruch. Während der Corona-Jahre hat das "remote" Arbeiten aus der Ferne den klassischen Büroarbeitsplatz von heute auf morgen fast komplett verdrängt. Doch auch nach dem Ende der Pandemie unterstützt die Mehrheit der Arbeitgeber das Remote Working und insbesondere die spezielle Form des Home Office weiter. Sowohl als Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer lässt sich dabei häufig viel Zeit und Geld sparen.

Wie wird man Product Owner?

Agiles Arbeiten: Ein Product Owner leitet ein Meeting im Unternehmen.

Mit zunehmender Globalisierung und Digitalisierung haben sich die Anforderungen an Unternehmen verändert. Eine hohe Reaktionsfähigkeit des Unternehmens bedeutet meist einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Deshalb gewinnen flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Auflösung streng hierarchischer Führungsstrukturen an Popularität. Zum Umfeld dieses agilen Arbeitens gehört auch der so genannte Product Owner.

Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter steigern – Digitalisierung der Büros

Ein junges Mädchen hält ein rotes Banner mit dem Schriftzug "Keep Exploring" am Grand Canyon hoch.

Die Digitalisierung der Büros bietet einige Möglichkeiten, die Leistungsfähigkeit und die Motivation der Mitarbeiter zu fördern und zu steigern. Zu den wichtigsten Punkten gehören dabei eine vereinfachte Kommunikation, papierloses Arbeiten und Gamification Ansätze. Letztere hat Volkswagen derzeit zum Beispiel über das Durchlaufen von Escape-Rooms mit den Mitarbeitern zu Lernzwecken auf ein neues Niveau gehoben. So aufwendig muss es aber gar nicht sein – auch Digitales kann hier einen guten Beitrag leisten.

Coworking: Rasantes Wachstum bei flexiblen Workspaces in Deutschland

Eine Frau auf dem Sofa an einem Coworking-Arbeitsplatz.

Der Markt für flexible Workspaces wächst rapide auf mehr als 500 flexible Workspaces in Deutschland. Neben Business Centern und Coworking Spaces sind vor allem Hybrid-Modelle wie das WeWork auf dem Vormarsch. Fast alle neu angekündigten Standorte fallen in diese Kategorie. Im Vergleich zu Coworking Spaces sind Business Center und Hybrid-Konzepte kommerzieller geprägt, haben größere Fläche, höhere Preise und insbesondere Deutschlands Metropolen im Visier.

Der Kampf um die Besten: Was Personalmanager der Zukunft wissen sollten

Eine aufgehende Sonne am Horizont eines Bahnsteigs symbolisiert die Veränderungen im Human Resource Management (HRM).

Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2019 über drei Millionen Firmen in Deutschland – eine Zahl, die seit Jahren kontinuierlich steigt. Die meisten Unternehmen haben sich in Nordrhein-Westfalen angesiedelt, dicht gefolgt von Bayern. Gleichzeitig sinkt die Arbeitslosenquote. Aktuell haben knapp 2,5 Millionen Menschen keinen Job – das sind um 82.000 weniger als im Vorjahr. Das bedeutet, dass es immer schwieriger wird, gute Mitarbeiter zu finden und zu halten. Und da kommen die Personalmanager ins Spiel. Sie sind wichtiger denn je und müssen heute weit mehr als nur Fachkenntnisse rund um Gesetze und Steuern mitbringen. Welche Trends zeichnen sich in diesem Bereich ab und was sollten künftige Personalmanager wissen?

Arbeitswelt 4.0: Digitalisierung macht Unternehmen familienfreundlicher

Die Digitalisierung der Arbeitswelt wirkt sich positiv auf Familien aus, denn mobiles Arbeiten ermöglicht Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Wird die Arbeitszeit individuell zugeschnitten, nehmen Beschäftigte ihr Unternehmen familienfreundlicher wahr. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zur digitalen Arbeitswelt.

Antworten auf Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 1146 Beiträge

Diskussionen zu Scheinstudium

Weitere Themen aus Berufsleben