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Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

In dem Artikel kommen zwei Juristen zu Wort: Ein Professor für Hochschulrecht und eine Professorin für Strafrecht. Der für Hochschulrecht glaubt nicht an die Strafbarkeit und die für Strafrecht hält das Scheinstudium an sich für strafbar. Wer wird im Strafrecht wohl mehr Ahnung haben?

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Im beigefügten Zeitartikel sieht ein Rechtsanwalt für Hochschulrecht die Situation etwas anders, als hier teileweise behauptet wird. Nur damit hier nicht dargestellt wird, dass es sicher Betrug sei.
http://www.zeit.de/studium/uni-leben/2014-05/schein-studenten-universitaet/seite-2

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist es eigentlich Absicht, dass du verschweigst, dass die eigentliche Fachjuristin im Strafrecht der Auffassung widerspricht?

Unabhängig davon habe ich bei der Aussage des Mannes aber schon geschluckt. Er stützt seine Argumentation darauf, dass es angeblich kein Studiergebot gäbe.

Wie hier aber spätestens seit dem letzten verlinkten Urteil wissen, gibt es dieses Studiergebot doch, denn das Bundesverwaltungsgericht verlangt, dass das Studium aktiv betrieben wird, um den Studentenstatus zu erhalten.

Damit ist seiner Argumentation jede Grundlage entzogen.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Im beigefügten Zeitartikel sieht ein Rechtsanwalt für Hochschulrecht die Situation etwas anders, als hier teileweise behauptet wird. Nur damit hier nicht dargestellt wird, dass es sicher Betrug sei.
zeit.de/studium/uni-leben/2014-05/schein-studenten-universitaet/seite-2

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mal davon abgesehen, dass die juristische Gegenmeinung einer Professorin für Strafrecht direkt darunter steht, ist die Argumentation, die natürlich sehr vage ist, nicht schlüssig.

Er spricht davon, dass er nicht an die Strafbarkeit glaube, weil es kein "Studiergebot" gäbe. Allerdings diskutieren wir die ganze Zeit hier ein Urteil, in dem das Bundesverwaltungsgericht eindeutig sagt, dass es ein "Studiergebot" gibt, weil sonst kein Studentenstatus vorliegen würde.

Da das Bundesverwaltungsgericht für einen Studentenstatus ein "aktives Anstreben...eines...Abschlusses" voraussetzt, kann man die Erklärung nicht gelten lassen. Sie widerspricht der geltenden Rechtssprechung.

Völlig unabhängig, wie man selbst zu dem Thema steht, aber die Argumentation taugt nichts.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Im beigefügten Zeitartikel sieht ein Rechtsanwalt für Hochschulrecht die Situation etwas anders, als hier teileweise behauptet wird. Nur damit hier nicht dargestellt wird, dass es sicher Betrug sei.
zeit.de/studium/uni-leben/2014-05/schein-studenten-universitaet/seite-2

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Beide Einschätzungen stammen aus der juristischen Praxis. Die Juristen werden mit Name und Adresse genannt und wurden ganz konkret zum Thema Scheinstudium befragt.
Daher ist es wohl Betrug.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Ja, ich hoffe unser Rebell hier liest das ganz genau und danach kann er ja auch noch das hier lesen:

frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Ich empfehle mal diesen Link. Das passiert, wenn man die Rechtslage leugnet.
Da wurde einer vorgeladen, nur weil er in einem Forum gefragt hat, ob ein Scheinstudium eine gute Idee wäre, um an ein Semesterticket zu kommen

frag-einen-anwalt.de/Einschreibung-fuer-ein-Studium,-um-an-das-Semesterticket-zu-gelangen--f210672.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du stellst allen Ernstes die Kompetenz eines Professors in seinem eigenen Fachgebiet in Frage?

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Er lässt das offen, in dem er auf seinen Glauben verweist, während die Fachkollegin drei Zeilen weiter unten von Betrug spricht.

Generell fällt aber auf, dass der Jurist für Hochschulrecht offenbar die Definition eines Scheinstudenten gar nicht kennt, die vom Bundesverwaltungsgericht kommt. Da gibt es sehr wohl ein Studiergebot.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Im beigefügten Zeitartikel sieht ein Rechtsanwalt für Hochschulrecht die Situation etwas anders, als hier teileweise behauptet wird. Nur damit hier nicht dargestellt wird, dass es sicher Betrug sei.
zeit.de/studium/uni-leben/2014-05/schein-studenten-universitaet/seite-2

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Betrug ist Strafrecht. Strafrecht ist nicht sein Fachgebiet. Die Professorin für Strafrecht bezeichnet das Scheinstudium als Betrug.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Du stellst allen Ernstes die Kompetenz eines Professors in seinem eigenen Fachgebiet in Frage?

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Er lässt das offen, in dem er auf seinen Glauben verweist, während die Fachkollegin drei Zeilen weiter unten von Betrug spricht.

Generell fällt aber auf, dass der Jurist für Hochschulrecht offenbar die Definition eines Scheinstudenten gar nicht kennt, die vom Bundesverwaltungsgericht kommt. Da gibt es sehr wohl ein Studiergebot.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Im beigefügten Zeitartikel sieht ein Rechtsanwalt für Hochschulrecht die Situation etwas anders, als hier teileweise behauptet wird. Nur damit hier nicht dargestellt wird, dass es sicher Betrug sei.
zeit.de/studium/uni-leben/2014-05/schein-studenten-universitaet/seite-2

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du musst den Artikel besser lesen. Er ist Professor für Hochschulrecht, nicht für Strafrecht und er lässt es bewusst im Vagen. Betrug ist aber ein Straftatbestand. Die Professorin für das Strafrecht wird drei Zeilen weiter unten zitiert: Betrug!

Davon abgesehen, muss ich nichts in Frage stellen. Er legt sich ja nicht fest, sondern vermutet nur, dass es an einem fehlenden Studiergebot scheitern könnte. Geprüft hat er das nicht. Wir wissen aber, dass es ein Studiergebot gibt. denn ohne aktive Handlung, hat man keinen Studentenstatus.

Oder leugnest du die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes? Hast du die nicht sogar selbst verlinkt?

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Du stellst allen Ernstes die Kompetenz eines Professors in seinem eigenen Fachgebiet in Frage?

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Er lässt das offen, in dem er auf seinen Glauben verweist, während die Fachkollegin drei Zeilen weiter unten von Betrug spricht.

Generell fällt aber auf, dass der Jurist für Hochschulrecht offenbar die Definition eines Scheinstudenten gar nicht kennt, die vom Bundesverwaltungsgericht kommt. Da gibt es sehr wohl ein Studiergebot.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Im beigefügten Zeitartikel sieht ein Rechtsanwalt für Hochschulrecht die Situation etwas anders, als hier teileweise behauptet wird. Nur damit hier nicht dargestellt wird, dass es sicher Betrug sei.
zeit.de/studium/uni-leben/2014-05/schein-studenten-universitaet/seite-2

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du verwechselst die Personen. Der Professor für Strafrecht bezeichnet das Scheinstudium als Betrug. Genauso wie die 12 weiteren verlinkten Juristen und die Kommentare. Auch die Urteile definieren das Scheinstudium genau und auch ein Studiergebot.

Es gibt im Recht immer Mindermeinungen. Nur heißen sie so, weil sie eben Mindermeinungen sind und bei Urteilen unterliegen. Nicht schlimm, dass du das nicht weißt.

Hier gibt es aber eine deutliche Mehrheitsmeinung und die Mindermeinung will sich auch nicht festlegen.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Du stellst allen Ernstes die Kompetenz eines Professors in seinem eigenen Fachgebiet in Frage?

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Er lässt das offen, in dem er auf seinen Glauben verweist, während die Fachkollegin drei Zeilen weiter unten von Betrug spricht.

Generell fällt aber auf, dass der Jurist für Hochschulrecht offenbar die Definition eines Scheinstudenten gar nicht kennt, die vom Bundesverwaltungsgericht kommt. Da gibt es sehr wohl ein Studiergebot.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Im beigefügten Zeitartikel sieht ein Rechtsanwalt für Hochschulrecht die Situation etwas anders, als hier teileweise behauptet wird. Nur damit hier nicht dargestellt wird, dass es sicher Betrug sei.
zeit.de/studium/uni-leben/2014-05/schein-studenten-universitaet/seite-2

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du glaubst, dass ein Professor der Rechtswissenschaft in einer Aussage eine Strafbarkeit schlicht übersieht? Oder wie soll man das jetzt verstehen?

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Betrug ist Strafrecht. Strafrecht ist nicht sein Fachgebiet. Die Professorin für Strafrecht bezeichnet das Scheinstudium als Betrug.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Du stellst allen Ernstes die Kompetenz eines Professors in seinem eigenen Fachgebiet in Frage?

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Er lässt das offen, in dem er auf seinen Glauben verweist, während die Fachkollegin drei Zeilen weiter unten von Betrug spricht.

Generell fällt aber auf, dass der Jurist für Hochschulrecht offenbar die Definition eines Scheinstudenten gar nicht kennt, die vom Bundesverwaltungsgericht kommt. Da gibt es sehr wohl ein Studiergebot.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Im beigefügten Zeitartikel sieht ein Rechtsanwalt für Hochschulrecht die Situation etwas anders, als hier teileweise behauptet wird. Nur damit hier nicht dargestellt wird, dass es sicher Betrug sei.
zeit.de/studium/uni-leben/2014-05/schein-studenten-universitaet/seite-2

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich glaube, dass ein Fachspezialist für den Fachbereich Strafrecht in dem Artikel eine klare und eindeutige Aussage gemacht hat, und zwar das es Betrug ist.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Du glaubst, dass ein Professor der Rechtswissenschaft in einer Aussage eine Strafbarkeit schlicht übersieht? Oder wie soll man das jetzt verstehen?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Könntest du die klare und eindeutige Aussage, die du im Artikel zu gelesen haben glaubst, zitieren, bitte?

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Ich glaube, dass ein Fachspezialist für den Fachbereich Strafrecht in dem Artikel eine klare und eindeutige Aussage gemacht hat, und zwar das es Betrug ist.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2017:

Du glaubst, dass ein Professor der Rechtswissenschaft in einer Aussage eine Strafbarkeit schlicht übersieht? Oder wie soll man das jetzt verstehen?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich benötige auch noch einmal eine klare Ansage:

Ist das Scheinstudium strafbar oder ist erst die damit verbundene "Erschleichung" von Leistungen strafbar?

Alle bisher verlinkten Quellen gehen doch immer darauf ein, dass jemand die Krankenkasse geprellt hat oder sich als Werkstudent hat anstellen lassen.

Ob ich mich nun wirklich strafbar mache allein dadurch, dass ich mich einschreibe, hat hier noch niemand belegt. In diesem Fall bitte noch einmal die Quelle.

Und im eigenen und eurigen Interesse: Bitte schleppt nicht immer 5 Zitate mit - das macht das Ganze hier einfach nur unübersichtlich!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lies die zitierten Quellen mal etwas genauer. Auf den Punkt wird mehrfach eingegangen.
Es geht hier gar nicht mehr darum, ob die Leistungserschleichung strafbar ist. Das ist unzweifelhaft.

Das Scheinstudium an sich ist bereits strafbar, wird aber in Deutschland im Moment kaum verfolgt.

Was aber morgen ist, weiß keiner, denn seit dem die Studentenzahlen so gestiegen sind, verursachen Scheinstudenten Milliardenschäden. Ein Abgleich wie beim Bafög ist daher in den nächsten Jahren wahrscheinlich.

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Ich benötige auch noch einmal eine klare Ansage:

Ist das Scheinstudium strafbar oder ist erst die damit verbundene "Erschleichung" von Leistungen strafbar?

Alle bisher verlinkten Quellen gehen doch immer darauf ein, dass jemand die Krankenkasse geprellt hat oder sich als Werkstudent hat anstellen lassen.

Ob ich mich nun wirklich strafbar mache allein dadurch, dass ich mich einschreibe, hat hier noch niemand belegt. In diesem Fall bitte noch einmal die Quelle.

Und im eigenen und eurigen Interesse: Bitte schleppt nicht immer 5 Zitate mit - das macht das Ganze hier einfach nur unübersichtlich!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn ein Professor oben ausdrücklich zitiert wurde, dass es kein Studiergebot gibt und dass man sich einschreiben kann, ohne die Universität zu besuchen, wieso behauptest du, dass ein sog. Scheinstudium strafbar sei? Hälst du dich für intelligenter oder in irgendeiner Form rechtskundiger als der Professor es ist? Oder versuchst du einfach nur zu provozieren?

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Lies die zitierten Quellen mal etwas genauer. Auf den Punkt wird mehrfach eingegangen.
Es geht hier gar nicht mehr darum, ob die Leistungserschleichung strafbar ist. Das ist unzweifelhaft.

Das Scheinstudium an sich ist bereits strafbar, wird aber in Deutschland im Moment kaum verfolgt.

Was aber morgen ist, weiß keiner, denn seit dem die Studentenzahlen so gestiegen sind, verursachen Scheinstudenten Milliardenschäden. Ein Abgleich wie beim Bafög ist daher in den nächsten Jahren wahrscheinlich.

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Ich benötige auch noch einmal eine klare Ansage:

Ist das Scheinstudium strafbar oder ist erst die damit verbundene "Erschleichung" von Leistungen strafbar?

Alle bisher verlinkten Quellen gehen doch immer darauf ein, dass jemand die Krankenkasse geprellt hat oder sich als Werkstudent hat anstellen lassen.

Ob ich mich nun wirklich strafbar mache allein dadurch, dass ich mich einschreibe, hat hier noch niemand belegt. In diesem Fall bitte noch einmal die Quelle.

Und im eigenen und eurigen Interesse: Bitte schleppt nicht immer 5 Zitate mit - das macht das Ganze hier einfach nur unübersichtlich!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Gibt es ein Studiergebot, dass aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht

  2. Widerspricht ihm eine weitere Professorin bereits im gleichen Artikel

  3. Legt es sich nicht einmal wirklich fest, sondern glaubt nur

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Wenn ein Professor oben ausdrücklich zitiert wurde, dass es kein Studiergebot gibt und dass man sich einschreiben kann, ohne die Universität zu besuchen, wieso behauptest du, dass ein sog. Scheinstudium strafbar sei? Hälst du dich für intelligenter oder in irgendeiner Form rechtskundiger als der Professor es ist? Oder versuchst du einfach nur zu provozieren?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Weil diese Meinungsäußerung bereits im Text von einer Professorin für Strafrecht widerlegt wird und der gesunde Menschenverstand sagt, dass eine Professorin für Strafrecht eine strafrechtliche Angelegenheit besser einschätzen kann, als ein Professor für Hochschulrecht, der nicht einmal das Studiergebot des Bundesverwaltungsgerichtes kennt?

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Wenn ein Professor oben ausdrücklich zitiert wurde, dass es kein Studiergebot gibt und dass man sich einschreiben kann, ohne die Universität zu besuchen, wieso behauptest du, dass ein sog. Scheinstudium strafbar sei? Hälst du dich für intelligenter oder in irgendeiner Form rechtskundiger als der Professor es ist? Oder versuchst du einfach nur zu provozieren?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

1) Warum hat das Bundesveraltungsgericht ein Studiergebot definiert, wenn es das doch gar nicht gibt?

2) Warum sagen alle weiteren Juristen das exakte Gegenteil?

3) Warum lässt selbst der Text diese Meinung nicht stehen und schiebt eine gegenteilige Meinung einer Spezialistin nach?

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Wenn ein Professor oben ausdrücklich zitiert wurde, dass es kein Studiergebot gibt und dass man sich einschreiben kann, ohne die Universität zu besuchen, wieso behauptest du, dass ein sog. Scheinstudium strafbar sei? Hälst du dich für intelligenter oder in irgendeiner Form rechtskundiger als der Professor es ist? Oder versuchst du einfach nur zu provozieren?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hast du richtig gelesen? Die Professorin sagt, wie man argumentieren könnte, im Konjunktiv; der Professor hingegen nimmt klare Stellung! Dass er "glaubt" ist die Formulierung der Zeitung und hat mit dem Inhalt oder der Wertung der Zitate nichts zu tun.

Kannst du dieses eindeutige Studiergebot des Bundesverwaltungsgerichtes mal zitieren, bitte?

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

  1. Gibt es ein Studiergebot, dass aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht

  2. Widerspricht ihm eine weitere Professorin bereits im gleichen Artikel

  3. Legt es sich nicht einmal wirklich fest, sondern glaubt nur

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Wenn ein Professor oben ausdrücklich zitiert wurde, dass es kein Studiergebot gibt und dass man sich einschreiben kann, ohne die Universität zu besuchen, wieso behauptest du, dass ein sog. Scheinstudium strafbar sei? Hälst du dich für intelligenter oder in irgendeiner Form rechtskundiger als der Professor es ist? Oder versuchst du einfach nur zu provozieren?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Lernt man bereits im 1. Semester, dass man juristische Gutachten, die kein Urteil sind, im Konjunktiv schreibt

  2. Nein, weil das hier schon 50 x Mal gemacht wurde und du immer nur wartest, das deine Posts die Sachen wieder verdrängen

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Hast du richtig gelesen? Die Professorin sagt, wie man argumentieren könnte, im Konjunktiv; der Professor hingegen nimmt klare Stellung! Dass er "glaubt" ist die Formulierung der Zeitung und hat mit dem Inhalt oder der Wertung der Zitate nichts zu tun.

Kannst du dieses eindeutige Studiergebot des Bundesverwaltungsgerichtes mal zitieren, bitte?

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

  1. Gibt es ein Studiergebot, dass aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht

  2. Widerspricht ihm eine weitere Professorin bereits im gleichen Artikel

  3. Legt es sich nicht einmal wirklich fest, sondern glaubt nur

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Wenn ein Professor oben ausdrücklich zitiert wurde, dass es kein Studiergebot gibt und dass man sich einschreiben kann, ohne die Universität zu besuchen, wieso behauptest du, dass ein sog. Scheinstudium strafbar sei? Hälst du dich für intelligenter oder in irgendeiner Form rechtskundiger als der Professor es ist? Oder versuchst du einfach nur zu provozieren?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das ist deine Interpretation, weil du das glauben willst. Das negiert aber nicht den Inhalt und auch nicht die anderen verlinkten Quellen.

Die Definition wurde hier schon oft genug verlinkt und du hast dich selbst auf sie bezogen.

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Hast du richtig gelesen? Die Professorin sagt, wie man argumentieren könnte, im Konjunktiv; der Professor hingegen nimmt klare Stellung! Dass er "glaubt" ist die Formulierung der Zeitung und hat mit dem Inhalt oder der Wertung der Zitate nichts zu tun.

Kannst du dieses eindeutige Studiergebot des Bundesverwaltungsgerichtes mal zitieren, bitte?

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

  1. Gibt es ein Studiergebot, dass aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht

  2. Widerspricht ihm eine weitere Professorin bereits im gleichen Artikel

  3. Legt es sich nicht einmal wirklich fest, sondern glaubt nur

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Wenn ein Professor oben ausdrücklich zitiert wurde, dass es kein Studiergebot gibt und dass man sich einschreiben kann, ohne die Universität zu besuchen, wieso behauptest du, dass ein sog. Scheinstudium strafbar sei? Hälst du dich für intelligenter oder in irgendeiner Form rechtskundiger als der Professor es ist? Oder versuchst du einfach nur zu provozieren?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, du hast Recht. Es wundert mich auch, dass der gute Mann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dass den Studentenstatus klar vom Scheinstudenten abgrenzt nicht kennt. Gut, dass es die Strafrechtlerin richrtig stellt und auf den Betrug verweist.

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

  1. Gibt es ein Studiergebot, dass aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht

  2. Widerspricht ihm eine weitere Professorin bereits im gleichen Artikel

  3. Legt es sich nicht einmal wirklich fest, sondern glaubt nur

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Wenn ein Professor oben ausdrücklich zitiert wurde, dass es kein Studiergebot gibt und dass man sich einschreiben kann, ohne die Universität zu besuchen, wieso behauptest du, dass ein sog. Scheinstudium strafbar sei? Hälst du dich für intelligenter oder in irgendeiner Form rechtskundiger als der Professor es ist? Oder versuchst du einfach nur zu provozieren?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Könntest du das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das du kennst und der Professor deiner Meinung nach nicht kennen soll, inbesondere die Stelle, an der du dein Wissen über das Wissen der Professors erheben möchtest, bitte zitieren?

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Ja, du hast Recht. Es wundert mich auch, dass der gute Mann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dass den Studentenstatus klar vom Scheinstudenten abgrenzt nicht kennt. Gut, dass es die Strafrechtlerin richrtig stellt und auf den Betrug verweist.

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

  1. Gibt es ein Studiergebot, dass aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht

  2. Widerspricht ihm eine weitere Professorin bereits im gleichen Artikel

  3. Legt es sich nicht einmal wirklich fest, sondern glaubt nur

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Wenn ein Professor oben ausdrücklich zitiert wurde, dass es kein Studiergebot gibt und dass man sich einschreiben kann, ohne die Universität zu besuchen, wieso behauptest du, dass ein sog. Scheinstudium strafbar sei? Hälst du dich für intelligenter oder in irgendeiner Form rechtskundiger als der Professor es ist? Oder versuchst du einfach nur zu provozieren?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es gibt bekanntlich juristische Fachliteratur und in diesen Kommentaren findet sich folgender Auszug:

Zitat: [..] Das Bundesverwaltungsgericht fordert für die Anerkennung der Studenteneigenschaft den Willen des Auszubildenden, das Studium berufsqualifizierend abzuschließen [..] Studium ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluß anzustreben, wird nur zum Schein betrieben. [..]

Wenn das kein Studiergebot ist, was dann bitte schön sonst?

Quelle: https://www.jurion.de/search/?q=scheinstudium&sort=1

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Ja, du hast Recht. Es wundert mich auch, dass der gute Mann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dass den Studentenstatus klar vom Scheinstudenten abgrenzt nicht kennt. Gut, dass es die Strafrechtlerin richrtig stellt und auf den Betrug verweist.

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

  1. Gibt es ein Studiergebot, dass aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht

  2. Widerspricht ihm eine weitere Professorin bereits im gleichen Artikel

  3. Legt es sich nicht einmal wirklich fest, sondern glaubt nur

WiWi Gast schrieb am 09.10.2017:

Wenn ein Professor oben ausdrücklich zitiert wurde, dass es kein Studiergebot gibt und dass man sich einschreiben kann, ohne die Universität zu besuchen, wieso behauptest du, dass ein sog. Scheinstudium strafbar sei? Hälst du dich für intelligenter oder in irgendeiner Form rechtskundiger als der Professor es ist? Oder versuchst du einfach nur zu provozieren?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Gehen wir mal davon aus, dass ein Berufstätiger sich für einen Studiengang einschreibt, an dem er auch Interesse hat. Die Vorlesungen besucht er nicht, da er ja berufstätig ist, logisch. Im Verlauf des Semester entscheidet er sich die Klausuren nicht mitzuschreiben. Oder er schiebt sie einfach. Oder er verpasst den Anmeldetermin. Oder er entscheidet sich dann doch für ein anderes Fach. Oder aber er geht zu den Klausuren hin, gibt aber ein leeres Blatt ab weil er nichts verstanden hat. Oder er gibt ein volles Blatt voller unsinnigster Fehler ab.

Ist die Person in allen diesen genannten Fällen deiner Meinung nach ein Straftäter?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das ganze beruht auf einer Argumentation, die man genauso auf den Steuersünder münzen könnte, der eigentlich Steuern zahlen wollte, aber dann doch den Termin zur Abgabe versäumt und nicht gemacht hat.

Der Steuersünder bekommt erst einmal einen Bescheid und dann kann er ja versuchen zu begründen, warum es ihm passiert ist. Das kann man dann glauben oder nicht.

Glaubt man ihn nicht, ist er ein Steuerhinterzieher. Glaubt man ihn, ist er keiner.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Gehen wir mal davon aus, dass ein Berufstätiger sich für einen Studiengang einschreibt, an dem er auch Interesse hat. Die Vorlesungen besucht er nicht, da er ja berufstätig ist, logisch. Im Verlauf des Semester entscheidet er sich die Klausuren nicht mitzuschreiben. Oder er schiebt sie einfach. Oder er verpasst den Anmeldetermin. Oder er entscheidet sich dann doch für ein anderes Fach. Oder aber er geht zu den Klausuren hin, gibt aber ein leeres Blatt ab weil er nichts verstanden hat. Oder er gibt ein volles Blatt voller unsinnigster Fehler ab.

Ist die Person in allen diesen genannten Fällen deiner Meinung nach ein Straftäter?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das kommt darauf an, wie glaubwürdig der Berufstätiger die Umstände darlegen kann und auch, welche Vorteile er sich noch erschlichen hat.

Ein Semester würde die Erklärung vielleicht genügen, bei zwei wird es schwierig. Kassiert er aber auch noch etwas ab, dann wird es ganz schwer.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Gehen wir mal davon aus, dass ein Berufstätiger sich für einen Studiengang einschreibt, an dem er auch Interesse hat. Die Vorlesungen besucht er nicht, da er ja berufstätig ist, logisch. Im Verlauf des Semester entscheidet er sich die Klausuren nicht mitzuschreiben. Oder er schiebt sie einfach. Oder er verpasst den Anmeldetermin. Oder er entscheidet sich dann doch für ein anderes Fach. Oder aber er geht zu den Klausuren hin, gibt aber ein leeres Blatt ab weil er nichts verstanden hat. Oder er gibt ein volles Blatt voller unsinnigster Fehler ab.

Ist die Person in allen diesen genannten Fällen deiner Meinung nach ein Straftäter?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich setzte voraus, dass sich der Berufstätige keine weitere Leistung erschleicht und gehe davon aus, dass der Staat, was nicht unwahrscheinlich ist, künftig die Studenten ob deren Aktivität überprüft.

Wir behandeln jetzt nur die strafrechtliche Seite. Bestimmte Verhaltensmuster werden also durch ein Kontrollverfahren weitergeleitet: Inaktivität in Zeitraum X.

Die strafrechtliche Konsequenz wäre vermutlich ein Strafbefehl. Gegebenenfalls auch erst einmal nur eine Anhörung bei der örtlichen Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft, wenn es nur kleine Verdachtsmomente sind. Der Berufstätige könnte daher, wie immer bei Strafsachen, auch seine Sicht darstellen, was er wohl auch tun würde.

Hier wird dann im Einzelfall abgewogen, ob das Vorgebrachte glaubhaft ist. Hat er Klausuren mit geschrieben wäre das ein gutes Argument. Macht er das schon 5 Semester so, dann ist es weniger glaubhaft. Jemand, der seinen kranken Vater pflegen muss oder erkrankt war, wird man auch anders behandeln, als jemanden, der nebenbei noch Bafög abgezockt hat.

So ungefähr würde das laufen. Genauso lief es übrigens auch bei den Bafögbetrügern und ist mehr oder weniger der Standard bei Strafsachen.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Gehen wir mal davon aus, dass ein Berufstätiger sich für einen Studiengang einschreibt, an dem er auch Interesse hat. Die Vorlesungen besucht er nicht, da er ja berufstätig ist, logisch. Im Verlauf des Semester entscheidet er sich die Klausuren nicht mitzuschreiben. Oder er schiebt sie einfach. Oder er verpasst den Anmeldetermin. Oder er entscheidet sich dann doch für ein anderes Fach. Oder aber er geht zu den Klausuren hin, gibt aber ein leeres Blatt ab weil er nichts verstanden hat. Oder er gibt ein volles Blatt voller unsinnigster Fehler ab.

Ist die Person in allen diesen genannten Fällen deiner Meinung nach ein Straftäter?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist die Person ein Betrüger? Oder hat die Person Leistungen erschlichen? Oder welche Straftatbestände kommen deiner Meinung nach noch in Betracht?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Gehen wir mal davon aus, dass ein Berufstätiger sich für einen Studiengang einschreibt, an dem er auch Interesse hat. Die Vorlesungen besucht er nicht, da er ja berufstätig ist, logisch. Im Verlauf des Semester entscheidet er sich die Klausuren nicht mitzuschreiben. Oder er schiebt sie einfach. Oder er verpasst den Anmeldetermin. Oder er entscheidet sich dann doch für ein anderes Fach. Oder aber er geht zu den Klausuren hin, gibt aber ein leeres Blatt ab weil er nichts verstanden hat. Oder er gibt ein volles Blatt voller unsinnigster Fehler ab.

Ist die Person in allen diesen genannten Fällen deiner Meinung nach ein Straftäter?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Festzuhalten bleibt:

Die Tatsache, sich einzuschreiben, ohne zu studieren, ist eine Straftat. Ich benötige hierfür immer noch eine Quelle und habe keine Lust, diesen ganzen Thread durchzukämmen.

Bitte direkt posten und diesen Beitrag dabei zitieren.

Dass eine Strafverfolgung äußerst unwahrscheinlich ist, ist klar. Denn es gibt sicher auch viele Menschen (allein viele Refugees), denen - aus gutem Grund - eine Einschreibung ermöglicht wird, ohne dass sie jemals ihr Studium werden abschließen können bzw. ohne dass sie (bspw. auf Grund der Sprachbarriere) zum ernsthaften Studium in der Lage wären.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Diskriminierst du hier gerade Ausländer und Flüchtlinge grundsätzlich über einen nicht ausreichenden Intellekt zu verfügen, um ein Studium an einer deutschen Hochschule abzuschliessen?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Festzuhalten bleibt:

Die Tatsache, sich einzuschreiben, ohne zu studieren, ist eine Straftat. Ich benötige hierfür immer noch eine Quelle und habe keine Lust, diesen ganzen Thread durchzukämmen.

Bitte direkt posten und diesen Beitrag dabei zitieren.

Dass eine Strafverfolgung äußerst unwahrscheinlich ist, ist klar. Denn es gibt sicher auch viele Menschen (allein viele Refugees), denen - aus gutem Grund - eine Einschreibung ermöglicht wird, ohne dass sie jemals ihr Studium werden abschließen können bzw. ohne dass sie (bspw. auf Grund der Sprachbarriere) zum ernsthaften Studium in der Lage wären.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Verzeih mir, dass ich mir ebenfalls nicht alle Kommentare hier durchgelesen habe. Viel Quatsch dabei, so viel konnte ich erkennen.

Es gibt in deinem Beispiel keine Studierpflicht. Allgemein gibt es keine Studierpflicht in dem Rahmen wie es hier manche dargestellt haben.
Ich verweise auf das Hochschulgesetz von NRW (da ich hier lebe):
https://www.mkw.nrw/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Gesetze/HZG_mit_Begr%c3%bcndung.pdf

§51 bzw. zu §51 verweise ich auf Seite 230:
"Mit der neuen Nummer 8 des Absatzes 3 Satz 1 wird auf den Umstand
reagiert, dass Studieninteressentinnen und Studieninteressenten sich
stellenweise nicht dazu einschreiben, um ein Studium tatsächlich zu
absolvieren, sondern weil sie sich von studienfremden Motiven, etwa
von der Möglichkeit des Erwerbs eines Semestertickets, leiten lassen.
Ein derartiges Verhalten widerspricht gewichtigen öffentlichen Interessen,
namentlich dem Interesse der Hochschulen [...]"

Studienfremde Motive führen zu einer Exmatrikulation. Das muss ich nicht weiter erklären, denke ich.

Des Weiteren ist zu betonen aus dem Hochschulgesetz:
"Zugleich kann das Land bei einer
Einschreibung aus studienfremden Motiven nicht hinreichend belastbar
die erforderlichen Informationen über das tatsächliche Studierverhalten
gewinnen. Die neue Regelung will den Hochschulen Instrumente geben,
mit denen sie derartigen Missbräuchen vorbeugen können."

In Zukunft können damit also prinzipiell Instrumente eingesetzt werden, um studienfremde Motive aufzudecken. Nur kenne ich bisher keine Hochschulen, die solche Instrumente explizit eingeführt hat. Scheitert wahrscheinlich auch an der Konformität mit den Grundrechten.

"Die freie Wahl der Ausbildung im Sinne eines Verbots des Zwangs zu einer bestimmten, folgt für den Erwachsenen schon aus Art 1 Abs. 1 GG, für den Deutschen zusätzlich aus dem Recht für freie Wahl von Beruf und Ausbildungsstätte. Sie schließt das Recht zu freier Fächerwahl ein und erlaubt es dem einzelnen, sich jederzeit einer Ausbildung zu entziehen; eine echte Studierpflicht als obligatio perfecta ist damit nicht vereinbar" (Flämig et al. 2013, Seite 671)
Auszug aus Handbuch des Wissenschaftsrechts von Flämig et al. 2013.

Buzzword: Lernfreiheit

Natürlich schließt das nicht aus, dass einem Nachteile entstehen dürfen bei Ausbildungsabbruch, beispielsweise bei dualen Studenten, wo das Studium Teil des Arbeitsvertrags ist.

Zusammenfassend: Nein, dein Beispiel ist komplett unbedenklich, wenn es denn auch so "gelebt wird".

Das Erschleichen von Leistungen durch den Studentenstatus ist eine andere Geschichte. Dies ist losgelöst von der Lernfreiheit zu betrachten. Ist nicht mein Fachgebiet, aber würde auch sagen, dass es dann Betrug ist. Alles eine Sache der Faktenlage.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Festzuhalten bleibt:

Die Tatsache, sich einzuschreiben, ohne zu studieren, ist eine Straftat. Ich benötige hierfür immer noch eine Quelle und habe keine Lust, diesen ganzen Thread durchzukämmen.

Bitte direkt posten und diesen Beitrag dabei zitieren.

Dass eine Strafverfolgung äußerst unwahrscheinlich ist, ist klar. Denn es gibt sicher auch viele Menschen (allein viele Refugees), denen - aus gutem Grund - eine Einschreibung ermöglicht wird, ohne dass sie jemals ihr Studium werden abschließen können bzw. ohne dass sie (bspw. auf Grund der Sprachbarriere) zum ernsthaften Studium in der Lage wären.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Das Studiergebot ergibt sich aus der laufenden Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und die entsprechende Definition wurde bei allen folgenden Fällen herangezogen. Wer nicht aktiv sein Studium vorantreibt, ist kein Student. Letztendlich bestätigst du das auch selbst. Was ist das Motiv eines Studiums? Der Abschluss. Treibt jemand den nicht voran, kann er kein Student sein. Hochschulgesetz und Rechtssprechung sprechen da doch mit einer Stimme.

  2. Falls du Jurist bist, weiß du auch, dass sich geltendes Recht aus der Rechtssprechung definiert und ableitet. Kennst sicher die vielen juristischen Kommentare wie den Palandt für das BGB. So eine Anmerkung gibt es auch zum Scheinstudium: . Die wurde hier auch verlinkt. Blättere einfach mal zurück.

  3. Erst Hochschulen kontrollieren bereits die Inaktiviät. Hessen ist hier Vorreiter.

  4. Dass man umfassende Kontrollmöglichkeiten einführen könnte, da stimme ich dir zu.

  5. Bei dem konkreten Fall würde ich mich niemals so festlegen wie du. Bei allen Fällen, die es bisher zum Thema Scheinstudium gab, bekam derjenige irgendwelche Bescheide und der Student durfte dann beweisen, dass er kein Scheinstudent ist. Das wäre auch in dem Fall so. Ob die Behörden dem folgen, weißt du nicht.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Verzeih mir, dass ich mir ebenfalls nicht alle Kommentare hier durchgelesen habe. Viel Quatsch dabei, so viel konnte ich erkennen.

Es gibt in deinem Beispiel keine Studierpflicht. Allgemein gibt es keine Studierpflicht in dem Rahmen wie es hier manche dargestellt haben.
Ich verweise auf das Hochschulgesetz von NRW (da ich hier lebe):
mkw.nrw/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Gesetze/HZG_mit_Begr%c3%bcndung.pdf

§51 bzw. zu §51 verweise ich auf Seite 230:
"Mit der neuen Nummer 8 des Absatzes 3 Satz 1 wird auf den Umstand
reagiert, dass Studieninteressentinnen und Studieninteressenten sich
stellenweise nicht dazu einschreiben, um ein Studium tatsächlich zu
absolvieren, sondern weil sie sich von studienfremden Motiven, etwa
von der Möglichkeit des Erwerbs eines Semestertickets, leiten lassen.
Ein derartiges Verhalten widerspricht gewichtigen öffentlichen Interessen,
namentlich dem Interesse der Hochschulen [...]"

Studienfremde Motive führen zu einer Exmatrikulation. Das muss ich nicht weiter erklären, denke ich.

Des Weiteren ist zu betonen aus dem Hochschulgesetz:
"Zugleich kann das Land bei einer
Einschreibung aus studienfremden Motiven nicht hinreichend belastbar
die erforderlichen Informationen über das tatsächliche Studierverhalten
gewinnen. Die neue Regelung will den Hochschulen Instrumente geben,
mit denen sie derartigen Missbräuchen vorbeugen können."

In Zukunft können damit also prinzipiell Instrumente eingesetzt werden, um studienfremde Motive aufzudecken. Nur kenne ich bisher keine Hochschulen, die solche Instrumente explizit eingeführt hat. Scheitert wahrscheinlich auch an der Konformität mit den Grundrechten.

"Die freie Wahl der Ausbildung im Sinne eines Verbots des Zwangs zu einer bestimmten, folgt für den Erwachsenen schon aus Art 1 Abs. 1 GG, für den Deutschen zusätzlich aus dem Recht für freie Wahl von Beruf und Ausbildungsstätte. Sie schließt das Recht zu freier Fächerwahl ein und erlaubt es dem einzelnen, sich jederzeit einer Ausbildung zu entziehen; eine echte Studierpflicht als obligatio perfecta ist damit nicht vereinbar" (Flämig et al. 2013, Seite 671)
Auszug aus Handbuch des Wissenschaftsrechts von Flämig et al. 2013.

Buzzword: Lernfreiheit

Natürlich schließt das nicht aus, dass einem Nachteile entstehen dürfen bei Ausbildungsabbruch, beispielsweise bei dualen Studenten, wo das Studium Teil des Arbeitsvertrags ist.

Zusammenfassend: Nein, dein Beispiel ist komplett unbedenklich, wenn es denn auch so "gelebt wird".

Das Erschleichen von Leistungen durch den Studentenstatus ist eine andere Geschichte. Dies ist losgelöst von der Lernfreiheit zu betrachten. Ist nicht mein Fachgebiet, aber würde auch sagen, dass es dann Betrug ist. Alles eine Sache der Faktenlage.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dir ist aber bewusst, dass du so gut wie allen verlinkten juristischen Quellen, der Definition des Bundesverwaltungsgerichtes und den juristischen Kommentaren widersprichst, wenn du behauptest, dass es kein Studiergebot geben würde, obwohl das in mehreren Urteilen für die Studeneneigenschaft vorausgesetzt wurde?

Also sind die Urteile alle falsch und die Richter Dilettanten? Wäre ja dann ein Justizskandal von gigantischem Ausmaß.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Verzeih mir, dass ich mir ebenfalls nicht alle Kommentare hier durchgelesen habe. Viel Quatsch dabei, so viel konnte ich erkennen.

Es gibt in deinem Beispiel keine Studierpflicht. Allgemein gibt es keine Studierpflicht in dem Rahmen wie es hier manche dargestellt haben.
Ich verweise auf das Hochschulgesetz von NRW (da ich hier lebe): ...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dir wird hier niemand weiterhelfen können, weil es eben _keine_ Straftat ist, sich einzuschreiben und dann nicht zu studieren.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Festzuhalten bleibt:

Die Tatsache, sich einzuschreiben, ohne zu studieren, ist eine Straftat. Ich benötige hierfür immer noch eine Quelle und habe keine Lust, diesen ganzen Thread durchzukämmen.

Bitte direkt posten und diesen Beitrag dabei zitieren.

Dass eine Strafverfolgung äußerst unwahrscheinlich ist, ist klar. Denn es gibt sicher auch viele Menschen (allein viele Refugees), denen - aus gutem Grund - eine Einschreibung ermöglicht wird, ohne dass sie jemals ihr Studium werden abschließen können bzw. ohne dass sie (bspw. auf Grund der Sprachbarriere) zum ernsthaften Studium in der Lage wären.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sagt wer? Du? Na, wenn du das sagst, dann können wir die juristischen Kommentare ja verbrennen und die ganzen Juristen die dir widersprechen und von Betrug reden, sollten wir ignorieren und weiter den Staat schädigen, der pro Jahr zwischen 7000 und 15000 Euro für einen Studienplatz ausgibt ;)

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dir wird hier niemand weiterhelfen können, weil es eben _keine_ Straftat ist, sich einzuschreiben und dann nicht zu studieren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Einschreiben ist keine Straftat, weil man mit dem Einschreiben noch keine begangen hat. Hat auch nie jemand hier behauptet, dass es Menschen verboten ist, sich einzuschreiben.

Dann aber nicht aktiv, wie es das Bundesveraltungsgericht fordert, dem Abschluss entgegenzustreben und auch noch Vorteile abzugeifen ist eine, weil es dann ein Scheinstudium ist.

Dass derjenige nicht nur zum Schein studiert, müsste die Person nachweisen. War in allen Urteilen bisher so.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dir wird hier niemand weiterhelfen können, weil es eben _keine_ Straftat ist, sich einzuschreiben und dann nicht zu studieren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nur verständnishalber: Welche Person müsste wem nachweisen, dass wer bzw. wer nicht scheinbar studiert nach welchem Urteil?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dass derjenige nicht nur zum Schein studiert, müsste die Person nachweisen. War in allen Urteilen bisher so.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dir wird hier niemand weiterhelfen können, weil es eben _keine_ Straftat ist, sich einzuschreiben und dann nicht zu studieren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das steht alles schon da. Einfach lesen!

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Nur verständnishalber: Welche Person müsste wem nachweisen, dass wer bzw. wer nicht scheinbar studiert nach welchem Urteil?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dass derjenige nicht nur zum Schein studiert, müsste die Person nachweisen. War in allen Urteilen bisher so.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dir wird hier niemand weiterhelfen können, weil es eben _keine_ Straftat ist, sich einzuschreiben und dann nicht zu studieren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du machst es dir leider sehr einfach. Ich habe eine Meinung zu dem Thema, wie es sein könnte und begründe es. Du darfst selbstverständlich auch deine Meinung äußern und wir können konstruktiv diskutieren. Alles kein Problem. Wenn du allerdings deine eigene Meinung nicht begründen kannst und auf Quellen verweist, die du möglicherweise selbst gar nicht verstehst, in diesen aber deine Meinung bestätigt siehst, läuft doch da irgendetwas falsch, oder?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Das steht alles schon da. Einfach lesen!

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Nur verständnishalber: Welche Person müsste wem nachweisen, dass wer bzw. wer nicht scheinbar studiert nach welchem Urteil?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dass derjenige nicht nur zum Schein studiert, müsste die Person nachweisen. War in allen Urteilen bisher so.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dir wird hier niemand weiterhelfen können, weil es eben _keine_ Straftat ist, sich einzuschreiben und dann nicht zu studieren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hey, klar, nichts für ungut. Kommst aus Nord-NRW?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Verzeih mir, dass ich mir ebenfalls nicht alle Kommentare hier durchgelesen habe. Viel Quatsch dabei, so viel konnte ich erkennen.

Es gibt in deinem Beispiel keine Studierpflicht. Allgemein gibt es keine Studierpflicht in dem Rahmen wie es hier manche dargestellt haben.
Ich verweise auf das Hochschulgesetz von NRW (da ich hier lebe)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nein, du begründest gar nichts. Du greifst Dinge auf, die bereits zigmal erläutert wurden und zwar von verschiedenen Personen.

Wir haben hier Verlinkungen und die sprechen in der Mehrzahl von Strafbarkeit und wir haben einen Verweis zu einem juristischen Kommentar in dem auch ausdrücklich steht, dass das Scheinstudium an sich strafbar ist.

Dann haben wir eine Definition des Scheinstudiums durch ein höchstes Gericht: Wer nicht aktiv studiert ist Scheinstudent.

Da gibt es nichts, aber auch gar nichts falsch zu verstehen, sondern das ist klar und eindeutig.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Du machst es dir leider sehr einfach. Ich habe eine Meinung zu dem Thema, wie es sein könnte und begründe es. Du darfst selbstverständlich auch deine Meinung äußern und wir können konstruktiv diskutieren. Alles kein Problem. Wenn du allerdings deine eigene Meinung nicht begründen kannst und auf Quellen verweist, die du möglicherweise selbst gar nicht verstehst, in diesen aber deine Meinung bestätigt siehst, läuft doch da irgendetwas falsch, oder?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Das steht alles schon da. Einfach lesen!

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Nur verständnishalber: Welche Person müsste wem nachweisen, dass wer bzw. wer nicht scheinbar studiert nach welchem Urteil?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dass derjenige nicht nur zum Schein studiert, müsste die Person nachweisen. War in allen Urteilen bisher so.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dir wird hier niemand weiterhelfen können, weil es eben _keine_ Straftat ist, sich einzuschreiben und dann nicht zu studieren.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Exakt so ist es.

Beim Rest wundere ich mich über das Rechtsverständnis vieler hier, obwohl der Ablauf doch mehrfach schon beschrieben wurde. Und ob man verurteilt wird entscheidet am Ende immer noch die Justiz im Einzelfall und kein Text. Da wir in einem Rechtsstaat leben, darf jeder auch vorbringen, warum er meint, dass seine Tat doch in Ordnung war.

Ob es was bringt, ist eine andere Frage. Wie das abläuft, wurde hier auch beschreiben. Es würde mit einer Anhörung oder Strafbefehlen beginnen. und je nach dem in einem Urteil enden.

Man nennt das auch Rechtsstaat. Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber. Jeder bekommt ein faires Verfahren und kann seine Argumente vorbringen.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Nein, du begründest gar nichts. Du greifst Dinge auf, die bereits zigmal erläutert wurden und zwar von verschiedenen Personen.

Wir haben hier Verlinkungen und die sprechen in der Mehrzahl von Strafbarkeit und wir haben einen Verweis zu einem juristischen Kommentar in dem auch ausdrücklich steht, dass das Scheinstudium an sich strafbar ist.

Dann haben wir eine Definition des Scheinstudiums durch ein höchstes Gericht: Wer nicht aktiv studiert ist Scheinstudent.

Da gibt es nichts, aber auch gar nichts falsch zu verstehen, sondern das ist klar und eindeutig.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Du machst es dir leider sehr einfach. Ich habe eine Meinung zu dem Thema, wie es sein könnte und begründe es. Du darfst selbstverständlich auch deine Meinung äußern und wir können konstruktiv diskutieren. Alles kein Problem. Wenn du allerdings deine eigene Meinung nicht begründen kannst und auf Quellen verweist, die du möglicherweise selbst gar nicht verstehst, in diesen aber deine Meinung bestätigt siehst, läuft doch da irgendetwas falsch, oder?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Das steht alles schon da. Einfach lesen!

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Nur verständnishalber: Welche Person müsste wem nachweisen, dass wer bzw. wer nicht scheinbar studiert nach welchem Urteil?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dass derjenige nicht nur zum Schein studiert, müsste die Person nachweisen. War in allen Urteilen bisher so.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dir wird hier niemand weiterhelfen können, weil es eben _keine_ Straftat ist, sich einzuschreiben und dann nicht zu studieren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du nennst wieder deine Meinung zu dem Thema. Das ist auch absolut in Ordnung! Eine Begründung von dir, weshalb es so sein könnte, wie du es siehst, sehe ich allerdings nicht, sondern lediglich wieder Verweise auf andere Quellen, wobei ich, ohne diese nachgeschlagen zu haben, nicht glaube, dass du diese inhaltlich verstehst.

Warum schreibst du nicht einfach eine Fallkonstellation, wie weiter oben, in der sich eine Person strafbar macht, in dem sie sich einschreibt?

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Nein, du begründest gar nichts. Du greifst Dinge auf, die bereits zigmal erläutert wurden und zwar von verschiedenen Personen.

Wir haben hier Verlinkungen und die sprechen in der Mehrzahl von Strafbarkeit und wir haben einen Verweis zu einem juristischen Kommentar in dem auch ausdrücklich steht, dass das Scheinstudium an sich strafbar ist.

Dann haben wir eine Definition des Scheinstudiums durch ein höchstes Gericht: Wer nicht aktiv studiert ist Scheinstudent.

Da gibt es nichts, aber auch gar nichts falsch zu verstehen, sondern das ist klar und eindeutig.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Du machst es dir leider sehr einfach. Ich habe eine Meinung zu dem Thema, wie es sein könnte und begründe es. Du darfst selbstverständlich auch deine Meinung äußern und wir können konstruktiv diskutieren. Alles kein Problem. Wenn du allerdings deine eigene Meinung nicht begründen kannst und auf Quellen verweist, die du möglicherweise selbst gar nicht verstehst, in diesen aber deine Meinung bestätigt siehst, läuft doch da irgendetwas falsch, oder?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Das steht alles schon da. Einfach lesen!

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Nur verständnishalber: Welche Person müsste wem nachweisen, dass wer bzw. wer nicht scheinbar studiert nach welchem Urteil?

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dass derjenige nicht nur zum Schein studiert, müsste die Person nachweisen. War in allen Urteilen bisher so.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Dir wird hier niemand weiterhelfen können, weil es eben _keine_ Straftat ist, sich einzuschreiben und dann nicht zu studieren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nein, derjenige, den du ansprichst braucht gar keine eigene Meinung und er ist auch nicht alleine damit. Da widerspreche ich dir auch.

Es gibt Quellen. Also muss er lediglich auf Quellen verweisen und wenn in den Quellen die Strafbarkeit bestätigt wird, braucht niemand mehr zu argumentieren. Dann ist die Wahrscheinlichkeit einfach groß, das es so ist.

Das gleiche Spiel mit den Urteilen. Wenn das Bundesverwaltungsgericht halt sagt, dass einer, der aktiv im Studium nichts tut ein Scheinstudent ist und keinen Studentenstatus hat, dann brauchen wir das nicht zu diskutieren, dann ist das so. Besonders, wenn auch noch nachgewiesen wird, dass andere Gerichte die Definition für ihre Urteile heranziehen.

Wenn du dich weigerst, die Quellen zu lesen, ist das dein Problem. Sie existieren aber auch dann, wenn du die Augen zumachst. Du kannst auch behaupten, dass Drogenkonsum für dich legal ist und behaupten, dass du die Quellen dazu nicht gelesen hast. Unwissenheit schützt aber vor Strafe nicht.

Wozu braucht man also Meinungen, wenn man Quellen hat? Sollen wir hier das Recht neu erfinden? Das ist doch absurd.

Wir haben hier auch eine Verantwortung. Wenn morgen ein elektronischer Abgleich wie beim Bafög 2002 kommt, dann reiten sich alle, die dir folgen, in die Nesseln und beenden mit etwas Pech ihre Karriere durch solche eine dumme Sache, wenn es über die 90 Tagessätze geht. Gut, natürlich auch die, die das bereits tun. Bei einer 5jährigen Verjährungsfrist.

Ich erinnere nur mal an die verurteilten Bafögbetrüger, die vor 2002 alle so argumentiert haben, wie du heute. Das Ende vom Lied ist bekannt: Der elektronische Datenabgleich wurde eingeführt und schon gingen Hunderttausende Strafbefehle raus.

Wir haben daher auch eine Verantwortung. Nach den Quellen ist es zu 99% strafbar. Selbst, wenn es nur 50% wären, müssen die Leute hier das wissen.

Ist es glaube ich, nicht wert.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Du nennst wieder deine Meinung zu dem Thema. Das ist auch absolut in Ordnung! Eine Begründung von dir, weshalb es so sein könnte, wie du es siehst, sehe ich allerdings nicht, sondern lediglich wieder Verweise auf andere Quellen, wobei ich, ohne diese nachgeschlagen zu haben, nicht glaube, dass du diese inhaltlich verstehst.

Warum schreibst du nicht einfach eine Fallkonstellation, wie weiter oben, in der sich eine Person strafbar macht, in dem sie sich einschreibt?

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Nein, du begründest gar nichts. Du greifst Dinge auf, die bereits zigmal erläutert wurden und zwar von verschiedenen Personen.

Wir haben hier Verlinkungen und die sprechen in der Mehrzahl von Strafbarkeit und wir haben einen Verweis zu einem juristischen Kommentar in dem auch ausdrücklich steht, dass das Scheinstudium an sich strafbar ist.

Dann haben wir eine Definition des Scheinstudiums durch ein höchstes Gericht: Wer nicht aktiv studiert ist Scheinstudent.

Da gibt es nichts, aber auch gar nichts falsch zu verstehen, sondern das ist klar und eindeutig.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Du machst es dir leider sehr einfach. Ich habe eine Meinung zu dem Thema, wie es sein könnte und begründe es. Du darfst selbstverständlich auch deine Meinung äußern und wir können konstruktiv diskutieren. Alles kein Problem. Wenn du allerdings deine eigene Meinung nicht begründen kannst und auf Quellen verweist, die du möglicherweise selbst gar nicht verstehst, in diesen aber deine Meinung bestätigt siehst, läuft doch da irgendetwas falsch, oder?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, es ist kaum nachzuvollziehen, dass Quellen und bereits erfolgte Ausarbeitungen ignoriert werden und hier ernsthaft gefordert wird, eine freie Diskussion ohne Quellen und Erfahrungen zu führen.

Das ist total abwegig. Wir sollen die Rechtslage ignorieren, weil sie eine Person im Weltbild stört und lieber so ins Blaue abschätzten.

Was diskutieren wir als nächstes? Ob Raubmord nicht doch okay sein könnte und nicht strafbar ist? Oder ob Steuerhinterziehung auch als Widerstand gegen den Kapitalismus gedeutet werden kann? Echt jetzt?

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Exakt so ist es.

Beim Rest wundere ich mich über das Rechtsverständnis vieler hier, obwohl der Ablauf doch mehrfach schon beschrieben wurde. Und ob man verurteilt wird entscheidet am Ende immer noch die Justiz im Einzelfall und kein Text. Da wir in einem Rechtsstaat leben, darf jeder auch vorbringen, warum er meint, dass seine Tat doch in Ordnung war.

Ob es was bringt, ist eine andere Frage. Wie das abläuft, wurde hier auch beschreiben. Es würde mit einer Anhörung oder Strafbefehlen beginnen. und je nach dem in einem Urteil enden.

Man nennt das auch Rechtsstaat. Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber. Jeder bekommt ein faires Verfahren und kann seine Argumente vorbringen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Letztens zwei Insassen:

  • "weswegen sitzt du?"
  • "habe jemanden umgebracht, und du?"
  • "bin nicht zur Uni gegangen"

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist das jetzt hilfreich oder besonders witzig?

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Letztens zwei Insassen:

  • "weswegen sitzt du?"
  • "habe jemanden umgebracht, und du?"
  • "bin nicht zur Uni gegangen"

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mörder werden in der Regel nicht mit einem Betrüger in der gleichen Zelle sitzen.

Aber wie immer bei dir gilt: Wozu Ahnung haben, wenn man Polemisieren kann ;)

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Letztens zwei Insassen:

  • "weswegen sitzt du?"
  • "habe jemanden umgebracht, und du?"
  • "bin nicht zur Uni gegangen"

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sehr geistloses Beispiel. Weil es Mörder gibt, dürfen Betrüger nicht verurteilt werden?

Über das Strafmaß hat hier keiner gesprochen.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Letztens zwei Insassen:

  • "weswegen sitzt du?"
  • "habe jemanden umgebracht, und du?"
  • "bin nicht zur Uni gegangen"

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Vielleicht beides.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Ist das jetzt hilfreich oder besonders witzig?

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Letztens zwei Insassen:

  • "weswegen sitzt du?"
  • "habe jemanden umgebracht, und du?"
  • "bin nicht zur Uni gegangen"

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Eine Fallkonstellation sehe ich immer noch nicht, bei der sich eine Person wegen eines Einschreibens an einer Universität strafbar macht.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Mörder werden in der Regel nicht mit einem Betrüger in der gleichen Zelle sitzen.

Aber wie immer bei dir gilt: Wozu Ahnung haben, wenn man Polemisieren kann ;)

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Letztens zwei Insassen:

  • "weswegen sitzt du?"
  • "habe jemanden umgebracht, und du?"
  • "bin nicht zur Uni gegangen"

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dafür müsste man auch mehr als drei Posts zurücklesen, was dir halt zuviel ist.
Hatten wir alles schon in ausführlich. Sogar die Überschrift des ganzen Threads ist eine.

WiWi Gast schrieb am 12.10.2017:

Eine Fallkonstellation sehe ich immer noch nicht, bei der sich eine Person wegen eines Einschreibens an einer Universität strafbar macht.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Mörder werden in der Regel nicht mit einem Betrüger in der gleichen Zelle sitzen.

Aber wie immer bei dir gilt: Wozu Ahnung haben, wenn man Polemisieren kann ;)

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Letztens zwei Insassen:

  • "weswegen sitzt du?"
  • "habe jemanden umgebracht, und du?"
  • "bin nicht zur Uni gegangen"

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du kannst nicht ernsthaft verlangen, dass erwachsene Menschen einen ganzen Thread durchlesen. Man nimmt den letzten Post auf und ist offensichtlich schon mit dem überfordert ;)

Gott, spätestens, wenn mir der erste Anwalt sagt, dass ein Scheinstudium Betrug sein könnte, wäre ich im Zeitalter der Digitalisierung vorsichtig und hier sind einfach zu viele Quellen die genau darauf abzielen.

WiWi Gast schrieb am 12.10.2017:

Dafür müsste man auch mehr als drei Posts zurücklesen, was dir halt zuviel ist.
Hatten wir alles schon in ausführlich. Sogar die Überschrift des ganzen Threads ist eine.

WiWi Gast schrieb am 12.10.2017:

Eine Fallkonstellation sehe ich immer noch nicht, bei der sich eine Person wegen eines Einschreibens an einer Universität strafbar macht.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Mörder werden in der Regel nicht mit einem Betrüger in der gleichen Zelle sitzen.

Aber wie immer bei dir gilt: Wozu Ahnung haben, wenn man Polemisieren kann ;)

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Letztens zwei Insassen:

  • "weswegen sitzt du?"
  • "habe jemanden umgebracht, und du?"
  • "bin nicht zur Uni gegangen"

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Aha :) Dass irgendetwas irgendwie sein KÖNNTE ist ja schon einmal ein ganz anderer Ansatz, als dass irgendetwas irgendwie IST weil man glaubt es irgendwann irgendwie in irgendeinem Zusammenhang mal gelesen zu haben ;)

Dass die Digitalisierung auch nur entferntesten Bezug dazu haben könnte, glaube ich übrigens nicht.

WiWi Gast schrieb am 13.10.2017:

Du kannst nicht ernsthaft verlangen, dass erwachsene Menschen einen ganzen Thread durchlesen. Man nimmt den letzten Post auf und ist offensichtlich schon mit dem überfordert ;)

Gott, spätestens, wenn mir der erste Anwalt sagt, dass ein Scheinstudium Betrug sein könnte, wäre ich im Zeitalter der Digitalisierung vorsichtig und hier sind einfach zu viele Quellen die genau darauf abzielen.

WiWi Gast schrieb am 12.10.2017:

Dafür müsste man auch mehr als drei Posts zurücklesen, was dir halt zuviel ist.
Hatten wir alles schon in ausführlich. Sogar die Überschrift des ganzen Threads ist eine.

WiWi Gast schrieb am 12.10.2017:

Eine Fallkonstellation sehe ich immer noch nicht, bei der sich eine Person wegen eines Einschreibens an einer Universität strafbar macht.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Mörder werden in der Regel nicht mit einem Betrüger in der gleichen Zelle sitzen.

Aber wie immer bei dir gilt: Wozu Ahnung haben, wenn man Polemisieren kann ;)

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Letztens zwei Insassen:

  • "weswegen sitzt du?"
  • "habe jemanden umgebracht, und du?"
  • "bin nicht zur Uni gegangen"

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du redest hier mit mehreren Menschen. Wie bereits gesagt, sind es mir aber viel zu viele fachkompetente Stimmen, die von Betrug reden, um sie zu ignorieren. Auch die Urteile und die rechtlichen Kommentare sagen mir zumindest, dass ich das lassen sollte, denn da könnte noch was kommen. Und genau da natürlich spielt die Digitalisierung bei solchen Betrugsdelikten eine herausragende Rolle.

Wir hatten in der Vergangenheit Hunderttausende Betrugsfälle im studentischen Bereich, die sich schwer nachweisen ließen. Absolutes Musterbeispiel ist das Bafög. Völlig egal, ob der Betrug aufgrund eines Scheinstudiums erfolgte oder falsche Angaben gemacht wurden.

Vor der Einführung des elektronischen Abgleiches galt das, wie auch das Scheinstudium, als Kavaliersdelikt. Etwas, was zwar moralisch und rechtlich irgendwie falsch ist, aber das man halt gemacht hat. Also wurden es immer mehr Bafögbetrüger, die das System ausnutzten.

2002 hat man, dank neuer technischer Möglichkeiten, den elektronischen Abgleich eingeführt und es gingen erst einmal ein paar Hunderttausend Strafbefehle bis 2005 raus. Rückwirkend, weil es eine 5jährige Verjährung gibt. Im Jahr 2015 gab es glaube ich nur noch knapp 60 Fälle von Betrug im Jahr. Die technischen Möglichkeiten haben den Betrug damit praktisch beendet.

Inzwischen haben wir eine ähnliche Situation. Die Studentenzahlen haben sich seit 2009 fast verdoppelt und es studieren heute fast 60% eines Jahrganges. Waren die Scheinstudenten frühere ein kleines Problem, so werden sie so langsam zu einem gigantischen Problem, weil sie halt leider Milliardenkosten verursachen.

Man schätzt heute ca. 300.00 Scheinstudenten. Ein Studienplatz kostet den Staat zwischen 7.000 und 15.000 im Jahr. Nimmt man das x 300.000 sind das auf 10 Jahre gigantische Summen, die einfach im Bildungssystem fehlen und zu Lasten aller gehen.

Der Staat muss da was tun und er wird etwas tun. Wie beim Bafög, wird es zwangsläufig Gegenmaßnahmen geben. Früher war das schwierig. Heute könnte man, dank der Digitalisierung, aber einen Studenten mit einem Knopfdruck durchleuchten und die Daten automatisiert weitergeben. Das wäre 2009 noch nicht möglich gewesen.

Daher ist auch das meiner Meinung nach eine tickende Zeitbombe, die dank Verjährungsfirst, ziemlich viele mitreißen wird, wenn sie explodiert.

WiWi Gast schrieb am 13.10.2017:

Aha :) Dass irgendetwas irgendwie sein KÖNNTE ist ja schon einmal ein ganz anderer Ansatz, als dass irgendetwas irgendwie IST weil man glaubt es irgendwann irgendwie in irgendeinem Zusammenhang mal gelesen zu haben ;)

Dass die Digitalisierung auch nur entferntesten Bezug dazu haben könnte, glaube ich übrigens nicht.

WiWi Gast schrieb am 13.10.2017:

Du kannst nicht ernsthaft verlangen, dass erwachsene Menschen einen ganzen Thread durchlesen. Man nimmt den letzten Post auf und ist offensichtlich schon mit dem überfordert ;)

Gott, spätestens, wenn mir der erste Anwalt sagt, dass ein Scheinstudium Betrug sein könnte, wäre ich im Zeitalter der Digitalisierung vorsichtig und hier sind einfach zu viele Quellen die genau darauf abzielen.

WiWi Gast schrieb am 12.10.2017:

Dafür müsste man auch mehr als drei Posts zurücklesen, was dir halt zuviel ist.
Hatten wir alles schon in ausführlich. Sogar die Überschrift des ganzen Threads ist eine.

WiWi Gast schrieb am 12.10.2017:

Eine Fallkonstellation sehe ich immer noch nicht, bei der sich eine Person wegen eines Einschreibens an einer Universität strafbar macht.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Mörder werden in der Regel nicht mit einem Betrüger in der gleichen Zelle sitzen.

Aber wie immer bei dir gilt: Wozu Ahnung haben, wenn man Polemisieren kann ;)

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Letztens zwei Insassen:

  • "weswegen sitzt du?"
  • "habe jemanden umgebracht, und du?"
  • "bin nicht zur Uni gegangen"

WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:

Der gilt für Studienbetrüger, aber auch für Mörder, Diebe und Räuber.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Versteh mich bitte nicht falsch, es geht mir nicht darum, irgendetwas schön zu reden, noch geht es mir darum, irgendwelche Meinungen zu ignorieren, sondern vielmehr darauf aufmerksam zu machen, dass es möglicherweise doch sehr viele Möglichkeiten gibt, in denen man nicht pauschal zum Verbrecher wird, wenn man sich als Berufstätiger für ein Studium einschreibt. Und das wurde hier u.a. behauptet. Auch wenn ich selbst nicht sehen kann, wie man den Staat aktiv schädigen könnte (dies würde in einer Dreieckskonstellation passiv passieren, ohne, dass der Eingeschriebene etwas von Beträgen hätte), wenn man sich für ein Studium einschreibt, diese Konstellation aber nicht für unmöglich halten will, hat der Staat immer noch ganz andere Möglichkeiten, wie z.B. den Universitäten nur für Absolventen Zuschüsse zu zahlen und nicht für jede eingeschriebene Person. Das wird, so weit ich gelesen habe, z.T. auch so gehandhabt. Auch andere Möglichkeiten gibt es sicher. Da gilt es vllt doch etwas mehr Vertrauen in den Staat zu haben, als pauschal zu behaupten, dass eine Menge ungefasster Verbrecher frei herumlaufen und die Allgemeinheit auf den technischen Fortschritt warten muss, um diese zu fassen.

WiWi Gast schrieb am 13.10.2017:

Du redest hier mit mehreren Menschen. Wie bereits gesagt, sind es mir aber viel zu viele fachkompetente Stimmen, die von Betrug reden, um sie zu ignorieren. Auch die Urteile und die rechtlichen Kommentare sagen mir zumindest, dass ich das lassen sollte, denn da könnte noch was kommen. Und genau da natürlich spielt die Digitalisierung bei solchen Betrugsdelikten eine herausragende Rolle.

Wir hatten in der Vergangenheit Hunderttausende Betrugsfälle im studentischen Bereich, die sich schwer nachweisen ließen. Absolutes Musterbeispiel ist das Bafög. Völlig egal, ob der Betrug aufgrund eines Scheinstudiums erfolgte oder falsche Angaben gemacht wurden.

Vor der Einführung des elektronischen Abgleiches galt das, wie auch das Scheinstudium, als Kavaliersdelikt. Etwas, was zwar moralisch und rechtlich irgendwie falsch ist, aber das man halt gemacht hat. Also wurden es immer mehr Bafögbetrüger, die das System ausnutzten.

2002 hat man, dank neuer technischer Möglichkeiten, den elektronischen Abgleich eingeführt und es gingen erst einmal ein paar Hunderttausend Strafbefehle bis 2005 raus. Rückwirkend, weil es eine 5jährige Verjährung gibt. Im Jahr 2015 gab es glaube ich nur noch knapp 60 Fälle von Betrug im Jahr. Die technischen Möglichkeiten haben den Betrug damit praktisch beendet.

Inzwischen haben wir eine ähnliche Situation. Die Studentenzahlen haben sich seit 2009 fast verdoppelt und es studieren heute fast 60% eines Jahrganges. Waren die Scheinstudenten frühere ein kleines Problem, so werden sie so langsam zu einem gigantischen Problem, weil sie halt leider Milliardenkosten verursachen.

Man schätzt heute ca. 300.00 Scheinstudenten. Ein Studienplatz kostet den Staat zwischen 7.000 und 15.000 im Jahr. Nimmt man das x 300.000 sind das auf 10 Jahre gigantische Summen, die einfach im Bildungssystem fehlen und zu Lasten aller gehen.

Der Staat muss da was tun und er wird etwas tun. Wie beim Bafög, wird es zwangsläufig Gegenmaßnahmen geben. Früher war das schwierig. Heute könnte man, dank der Digitalisierung, aber einen Studenten mit einem Knopfdruck durchleuchten und die Daten automatisiert weitergeben. Das wäre 2009 noch nicht möglich gewesen.

Daher ist auch das meiner Meinung nach eine tickende Zeitbombe, die dank Verjährungsfirst, ziemlich viele mitreißen wird, wenn sie explodiert.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du gehst aber von einer Prämisse aus, die es hier niemals gab, Es ging nie darum, ob ein Vollzeit-Berufstätiger studieren darf. Das darf er. Dass er kein Bafög usw.. beziehen darf, müssen wir nicht erläutern.

Es ging immer darum, dass ein Berufstätiger sich einschreibt, aber nie studiert und das nur macht, um Vorteile daraus zu ziehen. Er studiert ja gar nicht und ist kein Student, sondern eben Scheinstudent.

Das sind zwei verschiedene Konstellationen.

Und bezüglich des Schadens kann ich nicht zustimmen. Klar, wenn ich ein Semesterticket benutzt, ohne den vollen Preis zu bezahlen oder die Krankenkasse betrüge, ist der Schaden offensichtlich. Selbst bei der Steuererklärung, Bafög oder GEZ. Alles logisch.

Allerdings ist der Schaden auch beim reinen Scheinstudium vorhanden: Ich belege einen Platz, den es ohne den suggerierten Bedarf nicht gäbe. Der Platz kostet den Staat, je nach Studiengang zwischen 7000 und 15000 Euro im Jahr. Natürlich schädige ich damit die Allgemeinheit. Das ist übrigens auch ein Argument aus der von dir verlinkten Quelle:

"Zum Betrug gehört immer, einen anderen finanziell zu schädigen. Man könnte schon argumentieren, dass Scheinstudenten dem Staat schaden. Schließlich finanziert er dann einen Studienplatz, der nicht genutzt wird."

Das Gegenargument, dass der Scheinstudent keinen Nutzen davon hat, ist keines, denn sonst könnte der Handydieb ja auch nicht belangt werden, wenn er ein Handy stielt, es dann aber wegen der PIN nicht benutzten kann. Dann hat er auch nichts davon gehabt. Es ist aber trotzdem strafbar, das phone zu klauen.

WiWi Gast schrieb am 13.10.2017:

Versteh mich bitte nicht falsch, es geht mir nicht darum, irgendetwas schön zu reden, noch geht es mir darum, irgendwelche Meinungen zu ignorieren, sondern vielmehr darauf aufmerksam zu machen, dass es möglicherweise doch sehr viele Möglichkeiten gibt, in denen man nicht pauschal zum Verbrecher wird, wenn man sich als Berufstätiger für ein Studium einschreibt. Und das wurde hier u.a. behauptet. Auch wenn ich selbst nicht sehen kann, wie man den Staat aktiv schädigen könnte (dies würde in einer Dreieckskonstellation passiv passieren, ohne, dass der Eingeschriebene etwas von Beträgen hätte), wenn man sich für ein Studium einschreibt, diese Konstellation aber nicht für unmöglich halten will, hat der Staat immer noch ganz andere Möglichkeiten, wie z.B. den Universitäten nur für Absolventen Zuschüsse zu zahlen und nicht für jede eingeschriebene Person. Das wird, so weit ich gelesen habe, z.T. auch so gehandhabt. Auch andere Möglichkeiten gibt es sicher. Da gilt es vllt doch etwas mehr Vertrauen in den Staat zu haben, als pauschal zu behaupten, dass eine Menge ungefasster Verbrecher frei herumlaufen und die Allgemeinheit auf den technischen Fortschritt warten muss, um diese zu fassen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Zwei Anmerkungen:

  1. Bei einer Straftat muss der Täter nicht unbedingt etwas von der Straftat haben. Auch kann eine Straftat misslingen (z.B. gescheiterter Überfall). Strafrechtlich relevant ist es aber schon. Das Argument, dass der Scheinstudent nicht wirklich profitiert, ist ein schlechtes.....zumal man ja gar nicht weiß, ob es auch so ist...es wird ja einen Grund geben, wenn man Scheinstudent ist, oder?

  2. Es gibt erste und laute Stimmen, die auf eine Lösung drängen. Einige Unis versuchen dem Problem auch auf eigene Faust Herr zu werden. Eine flächendeckende staatliche Lösung wie beim Bafög wird aber bestimmt erst dann kommen, wenn wir eine stabile Regierung haben

WiWi Gast schrieb am 13.10.2017:

Versteh mich bitte nicht falsch, es geht mir nicht darum, irgendetwas schön zu reden, noch geht es mir darum, irgendwelche Meinungen zu ignorieren, sondern vielmehr darauf aufmerksam zu machen, dass es möglicherweise doch sehr viele Möglichkeiten gibt, in denen man nicht pauschal zum Verbrecher wird, wenn man sich als Berufstätiger für ein Studium einschreibt. Und das wurde hier u.a. behauptet. Auch wenn ich selbst nicht sehen kann, wie man den Staat aktiv schädigen könnte (dies würde in einer Dreieckskonstellation passiv passieren, ohne, dass der Eingeschriebene etwas von Beträgen hätte), wenn man sich für ein Studium einschreibt, diese Konstellation aber nicht für unmöglich halten will, hat der Staat immer noch ganz andere Möglichkeiten, wie z.B. den Universitäten nur für Absolventen Zuschüsse zu zahlen und nicht für jede eingeschriebene Person. Das wird, so weit ich gelesen habe, z.T. auch so gehandhabt. Auch andere Möglichkeiten gibt es sicher. Da gilt es vllt doch etwas mehr Vertrauen in den Staat zu haben, als pauschal zu behaupten, dass eine Menge ungefasster Verbrecher frei herumlaufen und die Allgemeinheit auf den technischen Fortschritt warten muss, um diese zu fassen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Überbrückung zum Diebstahl sehe ich nicht, die kannst du mir gerne noch einmal erläutern. In allen anderen Fällen, sehe ich auch eine direkte Bereicherung zu Lasten anderer, also grundsätzlich klar, wobei ich nicht weiss, ob es nicht auch da Ausnahmefälle geben könnte (zB. Bafög bei Geringverdienern), das geht aber dann auch zu sehr ins Detail. Was mit dem Semesterticket ist, müsste man seperat diskutieren. Den Begriff "Scheinstudent" lese ich in jedem Fall als Diskussionsgrundlage nicht gerne, da ich weder den Begriff "Scheinstudent" noch "Scheinstudium" in einem Wörterbuch finde und deswegen auch nicht weiss, wer hier zuvor davon ausgegangen ist, dass dieser Begriff bzw. dieser Status eindeutig definiert worden sei.

Die Quelle habe ich übrigens nicht verlinkt. Gibt es denn einen Nachweis für diese Zahlen? Vom Staat oder einem Ministerium z.B.? Ich glaube auf Anhieb nicht alles, was so in der Zeitung steht..

WiWi Gast schrieb am 13.10.2017:

Du gehst aber von einer Prämisse aus, die es hier niemals gab, Es ging nie darum, ob ein Vollzeit-Berufstätiger studieren darf. Das darf er. Dass er kein Bafög usw.. beziehen darf, müssen wir nicht erläutern.

Es ging immer darum, dass ein Berufstätiger sich einschreibt, aber nie studiert und das nur macht, um Vorteile daraus zu ziehen. Er studiert ja gar nicht und ist kein Student, sondern eben Scheinstudent.

Das sind zwei verschiedene Konstellationen.

Und bezüglich des Schadens kann ich nicht zustimmen. Klar, wenn ich ein Semesterticket benutzt, ohne den vollen Preis zu bezahlen oder die Krankenkasse betrüge, ist der Schaden offensichtlich. Selbst bei der Steuererklärung, Bafög oder GEZ. Alles logisch.

Allerdings ist der Schaden auch beim reinen Scheinstudium vorhanden: Ich belege einen Platz, den es ohne den suggerierten Bedarf nicht gäbe. Der Platz kostet den Staat, je nach Studiengang zwischen 7000 und 15000 Euro im Jahr. Natürlich schädige ich damit die Allgemeinheit. Das ist übrigens auch ein Argument aus der von dir verlinkten Quelle:

"Zum Betrug gehört immer, einen anderen finanziell zu schädigen. Man könnte schon argumentieren, dass Scheinstudenten dem Staat schaden. Schließlich finanziert er dann einen Studienplatz, der nicht genutzt wird."

Das Gegenargument, dass der Scheinstudent keinen Nutzen davon hat, ist keines, denn sonst könnte der Handydieb ja auch nicht belangt werden, wenn er ein Handy stielt, es dann aber wegen der PIN nicht benutzten kann. Dann hat er auch nichts davon gehabt. Es ist aber trotzdem strafbar, das phone zu klauen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Bundesverwaltungsgericht hat es definiert und mehrere Urteile haben sie herangezogen, um zu überprüfen, ob dem jeweiligen Studenten Leistungen zustehen oder ob er nur Scheinstudent ist. Die Definition ist relativ klar: Student ist nur, wer aktiv den Abschuss anstrebt.

Es wird aber auch gerne mal umschreiben. Das hier stammt aus SG Augsburg, Urteil v. 15.10.2015 – S 5 AL 143/15:

"Um dem Erscheinungsbild eines ordentlichen Studierenden zu entsprechen, muss der Student auch tatsächlich noch studieren, d.h. ausreichende Anstrengungen unternehmen, um den sich die für den akademischen Abschluss erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach den geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anzueignen. Dies bedeutet, dass ein versicherungspflichtig beschäftigter Student nicht allein dadurch nach § 27 Abs. 4 Satz 1 1 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei wird, dass er sich nur pro forma an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule immatrikuliert."

Das Wort Scheinstudent taucht gar nicht auf und trotzdem wird im Text zu einem "ordentlich studierenden" abgegrenzt. In anderen Urteilen heißt es direkt "Scheinstudium". Immer beziehen sie sich aber auf die gleichen Quellen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

"Um dem Erscheinungsbild eines ordentlichen Studierenden zu entsprechen, muss der Student auch tatsächlich noch studieren, d.h. ausreichende Anstrengungen unternehmen, um den sich die für den akademischen Abschluss erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach den geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anzueignen."

Das ist eigentlich der wichtige Satz oder übersetzt: Wer nicht aktiv studiert hat keinen Studentenstatus.

WiWi Gast schrieb am 13.10.2017:

Das Bundesverwaltungsgericht hat es definiert und mehrere Urteile haben sie herangezogen, um zu überprüfen, ob dem jeweiligen Studenten Leistungen zustehen oder ob er nur Scheinstudent ist. Die Definition ist relativ klar: Student ist nur, wer aktiv den Abschuss anstrebt.

Es wird aber auch gerne mal umschreiben. Das hier stammt aus SG Augsburg, Urteil v. 15.10.2015 – S 5 AL 143/15:

"Um dem Erscheinungsbild eines ordentlichen Studierenden zu entsprechen, muss der Student auch tatsächlich noch studieren, d.h. ausreichende Anstrengungen unternehmen, um den sich die für den akademischen Abschluss erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach den geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anzueignen. Dies bedeutet, dass ein versicherungspflichtig beschäftigter Student nicht allein dadurch nach § 27 Abs. 4 Satz 1 1 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei wird, dass er sich nur pro forma an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule immatrikuliert."

Das Wort Scheinstudent taucht gar nicht auf und trotzdem wird im Text zu einem "ordentlich studierenden" abgegrenzt. In anderen Urteilen heißt es direkt "Scheinstudium". Immer beziehen sie sich aber auf die gleichen Quellen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

wenn du etwas aus dem Deutschen ins Deutsche "übersetzt", bringst du zwangsläufig, wenn auch nur implizit, deine eigene Meinung mit ins Spiel.

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

[..]oder übersetzt[..]

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ne, der Teil der Urteilsbegründung braucht doch nun wirklich keine Übersetzung, denn da steht alles sehr deutlich:

"Um dem Erscheinungsbild eines ordentlichen Studierenden zu entsprechen, muss der Student auch tatsächlich noch studieren, d.h. ausreichende Anstrengungen unternehmen, um den sich die für den akademischen Abschluss erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach den geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anzueignen. Dies bedeutet, dass ein versicherungspflichtig beschäftigter Student nicht allein dadurch nach § 27 Abs. 4 Satz 1 1 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei wird, dass er sich nur pro forma an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule immatrikuliert."

Dir passt einfach der Inhalt nicht, der deiner These widerspricht, dass es keine Abgrenzung bzw. Definition des Scheinstudiums und ein Studiergebot gäbe. Das ist alles ;)

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

wenn du etwas aus dem Deutschen ins Deutsche "übersetzt", bringst du zwangsläufig, wenn auch nur implizit, deine eigene Meinung mit ins Spiel.

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

[..]oder übersetzt[..]

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hallo,
Ich muss jetzt hier auch mal was zu diesem Thema schreiben weil es mich jetzt unmittelbar betrifft.

Ich fange jetzt in NRW an zu arbeiten und habe mich wieder an einer Hochschule eingeschrieben. Ich weiß noch nicht wirklich ob ich Prüfungen in dem Fach anlegen werde, möglicherweise, vielleicht auch nicht. Im wesentlichen schreibe ich mich ein um ein Semester Ticket zu erhalten. Ist das unfair oder Betrug? Vielleicht, laut vielen Quellen hier ja, aber ganz ehrlich: es ist mir völlig scheissegal!

Ich bezahle viel Geld (>1500€/Monat) über meine Steuern und sozialabgaben. Ich betrachte es als Möglichkeit mir so etwas davon wieder zu holen. Wenn ich sehe für was und vor allem für was für Leute Unmengen(!!!) an Kohle rausgeschmissen wird dann krieg ich das blanke brechen. 2 millionen nichtdeutsche erhalten Sozialleistungen, es wird für keine wieviele zigtausende Kinder die nicht in Deutschland leben oder deutsche sind Kindergeld gezahlt, alleine die Flüchtlingskrisd kostet jährlich 40 Mrd.€, 10 Mrd. für cum-ex-geschäfte und so weiter und so fort. Über die ganzen steuertricks von irgendwelchen Konzernen reg ich mich gar nicht mehr auf. Das sind Summen! Und so lange sich daran nichts ändert hab ich überhaupt kein schlechtes Gewissen. Da könnt ihr hier im Forum noch so lange herumdiskutieren und euch über solche Banalitäten auslassen.

Ich habe auch 0,gar keine Angst "erwischt" zu werden. Denn dafür müsste das erstmal jemand mitkriegen, nachweisen und mich Anklagen. Und wenn selbst wenn?! Dann gibts ein mimimi vor dem Richter, 5 Sozialstuden und 500€ Strafe. Ich bin weder vorbestraft noch sonst irgendwelche Vorbelastungen, damit gilt die sozialprognose bei festen Wohnsitz und Job als äußerst positiv. Also Wayne.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich werde mich sicher nicht anmaßen, im Gegensatz zu vielen Leuten hier, Urteile zu interpretieren. Dafür sind andere zuständig. Was wir hier machen, ist eine lockere Diskussionsrunde, wie Dinge sein könnten.

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

Ne, der Teil der Urteilsbegründung braucht doch nun wirklich keine Übersetzung, denn da steht alles sehr deutlich:

"Um dem Erscheinungsbild eines ordentlichen Studierenden zu entsprechen, muss der Student auch tatsächlich noch studieren, d.h. ausreichende Anstrengungen unternehmen, um den sich die für den akademischen Abschluss erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach den geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anzueignen. Dies bedeutet, dass ein versicherungspflichtig beschäftigter Student nicht allein dadurch nach § 27 Abs. 4 Satz 1 1 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei wird, dass er sich nur pro forma an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule immatrikuliert."

Dir passt einfach der Inhalt nicht, der deiner These widerspricht, dass es keine Abgrenzung bzw. Definition des Scheinstudiums und ein Studiergebot gäbe. Das ist alles ;)

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

wenn du etwas aus dem Deutschen ins Deutsche "übersetzt", bringst du zwangsläufig, wenn auch nur implizit, deine eigene Meinung mit ins Spiel.

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

[..]oder übersetzt[..]

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Quellenlage dafür, dass schon ein Scheinstudium an sich strafbar ist, ist sehr gut. Bei dir geht es aber nicht nur um ein Scheinstudium, sondern du zockst nicht nur den Staat, sondern auch den Öffentlichen Nahverkehr ab.

Das sind gleich zwei Straftaten, die du jedes halbe Jahr wiederholst. In 3 Jahren Studium, sind das 12 Straftaten. Da wird es wohl eher nichts mit den 5 Sozialstunden.

Und was das Erwischen betrifft. Ja, mein Gott. Das haben die Baföggauner hier auch immer erzählt. Es dürfte ein Kinderspiel sein, elektronisch abzugleichen, ob du eine Prüfung abgelegt hast. Werden die Daten dann weitergeleitet, wird es düster, denn die Verjährung beträgt 5 Jahre ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lol....hier haben 7 Leute einen Packt geschlossen, jeden sich outenden Scheinstudenten anzuzeigen..

http://www.frag-einen-anwalt.de/Einschreibung-fuer-ein-Studium,-um-an-das-Semesterticket-zu-gelangen--f210672.html

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

Hallo,
Ich muss jetzt hier auch mal was zu diesem Thema schreiben weil es mich jetzt unmittelbar betrifft.

Ich fange jetzt in NRW an zu arbeiten und habe mich wieder an einer Hochschule eingeschrieben. Ich weiß noch nicht wirklich ob ich Prüfungen in dem Fach anlegen werde, möglicherweise, vielleicht auch nicht. Im wesentlichen schreibe ich mich ein um ein Semester Ticket zu erhalten. Ist das unfair oder Betrug? Vielleicht, laut vielen Quellen hier ja, aber ganz ehrlich: es ist mir völlig scheissegal!

Ich bezahle viel Geld (>1500€/Monat) über meine Steuern und sozialabgaben. Ich betrachte es als Möglichkeit mir so etwas davon wieder zu holen. Wenn ich sehe für was und vor allem für was für Leute Unmengen(!!!) an Kohle rausgeschmissen wird dann krieg ich das blanke brechen. 2 millionen nichtdeutsche erhalten Sozialleistungen, es wird für keine wieviele zigtausende Kinder die nicht in Deutschland leben oder deutsche sind Kindergeld gezahlt, alleine die Flüchtlingskrisd kostet jährlich 40 Mrd.€, 10 Mrd. für cum-ex-geschäfte und so weiter und so fort. Über die ganzen steuertricks von irgendwelchen Konzernen reg ich mich gar nicht mehr auf. Das sind Summen! Und so lange sich daran nichts ändert hab ich überhaupt kein schlechtes Gewissen. Da könnt ihr hier im Forum noch so lange herumdiskutieren und euch über solche Banalitäten auslassen.

Ich habe auch 0,gar keine Angst "erwischt" zu werden. Denn dafür müsste das erstmal jemand mitkriegen, nachweisen und mich Anklagen. Und wenn selbst wenn?! Dann gibts ein mimimi vor dem Richter, 5 Sozialstuden und 500€ Strafe. Ich bin weder vorbestraft noch sonst irgendwelche Vorbelastungen, damit gilt die sozialprognose bei festen Wohnsitz und Job als äußerst positiv. Also Wayne.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

No risk. No fun. Du weißt, was dir blüht, wenn sie das mal abgleichen werden und das Strafmaß wird dann bestimmt abschreckend hoch, zumal du ja "Biodeutscher" bist :)

Neben der Strafe musst du aber natürlich auch die Differenz beim Ticket und mit ein wenig Pech die Kosten des Studienplatz tragen. Denn, wenn sie das wirklich einführen, dann bestimmt komplett.

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

Hallo,
Ich muss jetzt hier auch mal was zu diesem Thema schreiben weil es mich jetzt unmittelbar betrifft.

Ich fange jetzt in NRW an zu arbeiten und habe mich wieder an einer Hochschule eingeschrieben. Ich weiß noch nicht wirklich ob ich Prüfungen in dem Fach anlegen werde, möglicherweise, vielleicht auch nicht. Im wesentlichen schreibe ich mich ein um ein Semester Ticket zu erhalten. Ist das unfair oder Betrug? Vielleicht, laut vielen Quellen hier ja, aber ganz ehrlich: es ist mir völlig scheissegal!

Ich bezahle viel Geld (>1500€/Monat) über meine Steuern und sozialabgaben. Ich betrachte es als Möglichkeit mir so etwas davon wieder zu holen. Wenn ich sehe für was und vor allem für was für Leute Unmengen(!!!) an Kohle rausgeschmissen wird dann krieg ich das blanke brechen. 2 millionen nichtdeutsche erhalten Sozialleistungen, es wird für keine wieviele zigtausende Kinder die nicht in Deutschland leben oder deutsche sind Kindergeld gezahlt, alleine die Flüchtlingskrisd kostet jährlich 40 Mrd.€, 10 Mrd. für cum-ex-geschäfte und so weiter und so fort. Über die ganzen steuertricks von irgendwelchen Konzernen reg ich mich gar nicht mehr auf. Das sind Summen! Und so lange sich daran nichts ändert hab ich überhaupt kein schlechtes Gewissen. Da könnt ihr hier im Forum noch so lange herumdiskutieren und euch über solche Banalitäten auslassen.

Ich habe auch 0,gar keine Angst "erwischt" zu werden. Denn dafür müsste das erstmal jemand mitkriegen, nachweisen und mich Anklagen. Und wenn selbst wenn?! Dann gibts ein mimimi vor dem Richter, 5 Sozialstuden und 500€ Strafe. Ich bin weder vorbestraft noch sonst irgendwelche Vorbelastungen, damit gilt die sozialprognose bei festen Wohnsitz und Job als äußerst positiv. Also Wayne.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ne, die ist klar. Das ist schon ein Studiergebot.

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

Ne, der Teil der Urteilsbegründung braucht doch nun wirklich keine Übersetzung, denn da steht alles sehr deutlich:

"Um dem Erscheinungsbild eines ordentlichen Studierenden zu entsprechen, muss der Student auch tatsächlich noch studieren, d.h. ausreichende Anstrengungen unternehmen, um den sich die für den akademischen Abschluss erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach den geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anzueignen. Dies bedeutet, dass ein versicherungspflichtig beschäftigter Student nicht allein dadurch nach § 27 Abs. 4 Satz 1 1 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei wird, dass er sich nur pro forma an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule immatrikuliert."

Dir passt einfach der Inhalt nicht, der deiner These widerspricht, dass es keine Abgrenzung bzw. Definition des Scheinstudiums und ein Studiergebot gäbe. Das ist alles ;)

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

wenn du etwas aus dem Deutschen ins Deutsche "übersetzt", bringst du zwangsläufig, wenn auch nur implizit, deine eigene Meinung mit ins Spiel.

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

[..]oder übersetzt[..]

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, absolut richtig ;)

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

Lol....hier haben 7 Leute einen Packt geschlossen, jeden sich outenden Scheinstudenten anzuzeigen..

frag-einen-anwalt.de/Einschreibung-fuer-ein-Studium,-um-an-das-Semesterticket-zu-gelangen--f210672.html

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

Hallo,
Ich muss jetzt hier auch mal was zu diesem Thema schreiben weil es mich jetzt unmittelbar betrifft.

Ich fange jetzt in NRW an zu arbeiten und habe mich wieder an einer Hochschule eingeschrieben. Ich weiß noch nicht wirklich ob ich Prüfungen in dem Fach anlegen werde, möglicherweise, vielleicht auch nicht. Im wesentlichen schreibe ich mich ein um ein Semester Ticket zu erhalten. Ist das unfair oder Betrug? Vielleicht, laut vielen Quellen hier ja, aber ganz ehrlich: es ist mir völlig scheissegal!

Ich bezahle viel Geld (>1500€/Monat) über meine Steuern und sozialabgaben. Ich betrachte es als Möglichkeit mir so etwas davon wieder zu holen. Wenn ich sehe für was und vor allem für was für Leute Unmengen(!!!) an Kohle rausgeschmissen wird dann krieg ich das blanke brechen. 2 millionen nichtdeutsche erhalten Sozialleistungen, es wird für keine wieviele zigtausende Kinder die nicht in Deutschland leben oder deutsche sind Kindergeld gezahlt, alleine die Flüchtlingskrisd kostet jährlich 40 Mrd.€, 10 Mrd. für cum-ex-geschäfte und so weiter und so fort. Über die ganzen steuertricks von irgendwelchen Konzernen reg ich mich gar nicht mehr auf. Das sind Summen! Und so lange sich daran nichts ändert hab ich überhaupt kein schlechtes Gewissen. Da könnt ihr hier im Forum noch so lange herumdiskutieren und euch über solche Banalitäten auslassen.

Ich habe auch 0,gar keine Angst "erwischt" zu werden. Denn dafür müsste das erstmal jemand mitkriegen, nachweisen und mich Anklagen. Und wenn selbst wenn?! Dann gibts ein mimimi vor dem Richter, 5 Sozialstuden und 500€ Strafe. Ich bin weder vorbestraft noch sonst irgendwelche Vorbelastungen, damit gilt die sozialprognose bei festen Wohnsitz und Job als äußerst positiv. Also Wayne.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

Die Quellenlage dafür, dass schon ein Scheinstudium an sich strafbar ist, ist sehr gut. Bei dir geht es aber nicht nur um ein Scheinstudium, sondern du zockst nicht nur den Staat, sondern auch den Öffentlichen Nahverkehr ab.

Das sind gleich zwei Straftaten, die du jedes halbe Jahr wiederholst. In 3 Jahren Studium, sind das 12 Straftaten. Da wird es wohl eher nichts mit den 5 Sozialstunden.

Und was das Erwischen betrifft. Ja, mein Gott. Das haben die Baföggauner hier auch immer erzählt. Es dürfte ein Kinderspiel sein, elektronisch abzugleichen, ob du eine Prüfung abgelegt hast. Werden die Daten dann weitergeleitet, wird es düster, denn die Verjährung beträgt 5 Jahre ;)

Hahaha, geil 12 Straftaten. Is klar. geh deinen Unsinn Irgendwo anders verbreiten. Das wird ja immer abendteuerlicher hier.

Eingeschrieben zu sein und Vollzeit zu arbeiten ist KEINE Straftat. Es wäre nur eine wenn vorsätzlich kein Interesse am eigentlichen Studium bestanden hätte. Das nachzuweisen ist quasi unmöglich. Und selbst bei mir wäre es das nicht, weil ich klar geschrieben habe, das ich mir vorstellen kann Prüfungen abzulegen. Ob ich es am Ende des Tages tue oder nicht kann man überprüfen, das warum jedoch nicht. Und das gehört zwangsläufig zu Prüfung dazu! Da ich nicht verpflichtet bin zu den Lehrveranstaltungen zu gehen. Ich kann mir die Sachen auch im Selbststudium beibringen, und wann ich was schreibe ist auch völlig mir überlassen. Damit ist der Nachweis bzgl. Des scheinstudiums quasi ausgeschlossen. Damit schon mal kein Betrug von Sozialleistungen (neben der Tatsache das ich eh keine erhalte) und kein Betrug am "Staat".

Der ÖPNV hat mit den Hochschulen einen Vertrag geschlossen, wobei ich als regulärzahlender meine regulären Leistungen in Anspruch nehme. Das ist kein Betrug sondern lediglich das Abrufen von Leistungen.

Folglich auch der "betrug" am ÖPNV Unsinn. Zusätzlich zu diesem ganzen Quatsch müssten die jeweiligen "betrogenen", welche gar nicht betrogen wurden, in langjährigen einzelverfahren (!!!) die Schuld nachgewiesen werden. Das is äußerst aufwendig und kostenspielig, also völlig unverhältnismäßig. Vermutlich würde die Klage nicht einmal wegen Belanglosigkeit angenommen werden, und selbst wenn gebe es noch genug Möglichkeiten (z.b. Vergleich) sich außergerichtlich zu einigen.

Und beim Strafmaß, naja so lange kinderschänder teilweise mit Bewährungsstrafen aus dem Gerichtssaal gehen, mache ich mir da auch keine Sorgen. Außerdem werden beim Strafmaß u.a. Folgende Dinge zur Rate gezogen: - wiederholungsgefahr

  • persönlicher Schäden (=0)
  • gesellschaftlicher Schäden (=0)
  • ökologischer Schäden (=0)
  • wirtschaftlicher Schäden (quasi 0)

Und mal zum überlegen: wieviele scheinstudenten gibt es laut Schätzungen und wieviele wurden verurteilt? Richtig, 0!

Insgesamt also vielleicht (!) juristisch richtig, praktisch gesehen aber völlig impraktikabel und Unsinn. Vermutlich arbeitet ihr für einen der "betrogenen" unternehmen und sollt hier "antistimmung" und Panik schüren. Insgesamt völlig lächerlich.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Scheinbar rede ich Chinesisch. Ich bin derjeinge, der mehrfach darum gebeten hatte, die Urteile zu verlinken, die gegen Scheinstudenten WEGEN IHRES SCHEINSTUDIUMS (und eben keiner anderen Tatsache, sondern NUR WEGEN IHRES SCHEINSTUDIUMS) ergangen sind.

Auch bei dieser Antwort geht es wieder um Versicherungsfreiheit und um vorsätzlichen Betrug von Sozialkassen.

Also noch einmal die Ausgangssituation der mehrheitlich in diesem Thread mitdiskutierenden "Scheinstudenten":

  • wir arbeiten ganz normal Vollzeit,
  • wir sind voll sozialversicherungspflichtig. und diese Abgaben werden durch Arbeitgeber und -nehmer an die Sozialkassen abgeführt.
  • wir sind an einer deutschen Universität eingeschrieben, erhalten somit Semesterbescheinigung und Ticket.

Was ist nun strafbar? Bei Antwort BITTE URTEIL / QUELLE VERLINKEN!

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

Ne, der Teil der Urteilsbegründung braucht doch nun wirklich keine Übersetzung, denn da steht alles sehr deutlich:

"Um dem Erscheinungsbild eines ordentlichen Studierenden zu entsprechen, muss der Student auch tatsächlich noch studieren, d.h. ausreichende Anstrengungen unternehmen, um den sich die für den akademischen Abschluss erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach den geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anzueignen. Dies bedeutet, dass ein versicherungspflichtig beschäftigter Student nicht allein dadurch nach § 27 Abs. 4 Satz 1 1 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei wird, dass er sich nur pro forma an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule immatrikuliert."

Dir passt einfach der Inhalt nicht, der deiner These widerspricht, dass es keine Abgrenzung bzw. Definition des Scheinstudiums und ein Studiergebot gäbe. Das ist alles ;)

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

wenn du etwas aus dem Deutschen ins Deutsche "übersetzt", bringst du zwangsläufig, wenn auch nur implizit, deine eigene Meinung mit ins Spiel.

WiWi Gast schrieb am 14.10.2017:

[..]oder übersetzt[..]

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wir haben hier bereits zig Quellen verlinkt. Darunter ein gutes Dutzend Professoren, Juristen und Politiker, die von einer Strafbarkeit reden.

Wir haben einen juristischen Kommentar in der Fachliteratur verlinkt, der für Urteilsbegründungen herangezogen wird.

Und wir haben mehrfach daraufhingewiesen, dass derartige Fälle in der Regel mit Strafbefehlen erledigt werden und es nur Prozesse gibt, wenn sich die Person dagegen wehrt.

Die Mühe die Links herauszusuchen, nehmen wir dir nicht mehr ab, zumal du alle 3 Posts die Links verlangst, obwohl du sie genau kennst.

WiWi Gast schrieb am 15.10.2017:

Scheinbar rede ich Chinesisch. Ich bin derjeinge, der mehrfach darum gebeten hatte, die Urteile zu verlinken, die gegen Scheinstudenten WEGEN IHRES SCHEINSTUDIUMS (und eben keiner anderen Tatsache, sondern NUR WEGEN IHRES SCHEINSTUDIUMS) ergangen sind.

Auch bei dieser Antwort geht es wieder um Versicherungsfreiheit und um vorsätzlichen Betrug von Sozialkassen.

Also noch einmal die Ausgangssituation der mehrheitlich in diesem Thread mitdiskutierenden "Scheinstudenten":

  • wir arbeiten ganz normal Vollzeit,
  • wir sind voll sozialversicherungspflichtig. und diese Abgaben werden durch Arbeitgeber und -nehmer an die Sozialkassen abgeführt.
  • wir sind an einer deutschen Universität eingeschrieben, erhalten somit Semesterbescheinigung und Ticket.

Was ist nun strafbar? Bei Antwort BITTE URTEIL / QUELLE VERLINKEN!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wie gesagt, dann lass es darauf ankommen ;)

Genau wie du haben auch alle Bafög-Betrüger vor 2002 argumentiert. Das Standartdargument lautete

Es mag strafbar sein, aber erstens kann man es nicht kontrollieren und zum Zweiten ist die Strafe bestimmt mild.

Alles schon einmal gehört und zwar vor 2002. Das Ergebnis ist bekannt und genauso wird es hier auch enden. Mild waren die Strafen auch nicht. Besonders in Bayern gab es meines Wissens zu 62% Vorstrafen (=90 Tagessätze).

Inzwischen schädigen 300.000 Scheinstudenten den Staat mit im Schnitt 10.000 Euro im Jahr. Wegen Leuten wie dir werden auch die Tickets für die Allgemeinheit immer teurer.

Die einzige Frage, die sich für mich stellt ist nicht, ob es verfolgt werden wird, sondern nur wann. Gott sei Dank gibt es da aber noch Verjährungsfristen ;)

WiWi Gast schrieb am 15.10.2017:

Und beim Strafmaß, mache ich mir da auch keine Sorgen. Außerdem werden beim Strafmaß u.a. Folgende Dinge zur Rate gezogen: - wiederholungsgefahr

  • persönlicher Schäden (=0)
  • gesellschaftlicher Schäden (=0)
  • ökologischer Schäden (=0)
  • wirtschaftlicher Schäden (quasi 0)

Und mal zum überlegen: wieviele scheinstudenten gibt es laut Schätzungen und wieviele wurden verurteilt? Richtig, 0!

Insgesamt also vielleicht (!) juristisch richtig, praktisch gesehen aber völlig impraktikabel und Unsinn. Vermutlich arbeitet ihr für einen der "betrogenen" unternehmen und sollt hier "antistimmung" und Panik schüren. Insgesamt völlig lächerlich.

antworten
Wiesenl0oser

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Gehen wir mal davon aus, dass ein Berufstätiger sich für einen Studiengang einschreibt, an dem er auch Interesse hat. Die Vorlesungen besucht er nicht, da er ja berufstätig ist, logisch. Im Verlauf des Semester entscheidet er sich die Klausuren nicht mitzuschreiben. Oder er schiebt sie einfach. Oder er verpasst den Anmeldetermin. Oder er entscheidet sich dann doch für ein anderes Fach. Oder aber er geht zu den Klausuren hin, gibt aber ein leeres Blatt ab weil er nichts verstanden hat. Oder er gibt ein volles Blatt voller unsinnigster Fehler ab.

Ist die Person in allen diesen genannten Fällen deiner Meinung nach ein Straftäter?

Die Beweisbarkeit ist erstmal von der Strafbarkeit zu trennen. Wenn man dir nicht beweisen kann, dass du absichtlich nur zum Schein studierst, kann man dich nicht Belangen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wiesenlooser schrieb am 15.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 10.10.2017:

Gehen wir mal davon aus, dass ein Berufstätiger sich für einen Studiengang einschreibt, an dem er auch Interesse hat. Die Vorlesungen besucht er nicht, da er ja berufstätig ist, logisch. Im Verlauf des Semester entscheidet er sich die Klausuren nicht mitzuschreiben. Oder er schiebt sie einfach. Oder er verpasst den Anmeldetermin. Oder er entscheidet sich dann doch für ein anderes Fach. Oder aber er geht zu den Klausuren hin, gibt aber ein leeres Blatt ab weil er nichts verstanden hat. Oder er gibt ein volles Blatt voller unsinnigster Fehler ab.

Ist die Person in allen diesen genannten Fällen deiner Meinung nach ein Straftäter?

Die Beweisbarkeit ist erstmal von der Strafbarkeit zu trennen. Wenn man dir nicht beweisen kann, dass du absichtlich nur zum Schein studierst, kann man dich nicht Belangen.

Nein, das stimmt so nicht. In der Regel nimmt der Staat an und du darfst dann beweisen, dass du kein Scheinstudent bist. So war das bisher in jeder rechtlichen Konstellation. Liegt einfach daran, dass hier der Student etwas vom Staat bezieht.

Ähnlich läuft es auch bei Hartz 4 oder Bafög: Es wird erstmal angenommen, dass da was nicht stimmt.

Die Sache ist halt die, dass die Definition des Bundesverwaltungsgerichtes recht eindeutig ist: Ein Studium muss aktiv betrieben werden.

Die Hochschulen müssten also nur verpflichtet werden, die Namen derjenigen weiterzugeben, die über einen gewissen Zeitraum keine Prüfung geschrieben haben,

Als Folge würden Einladungen zu Anhörungen rausgehen oder alternativ gleich Strafbefehle. Dann kann sich der Scheinstudent dazu äußern. Er wäre demnach in der Beweispflicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nein, du hast eine Leistung bezogen. In dem Fall den Studienplatz. Der Staat lässt von der Uni abgleichen, wie viele Prüfungen du so geschrieben hast. Hast du keine geschrieben, hat er einen Anfangsverdacht. Es wird also was kommen. Entweder eine Anhörung oder gleich ein Strafbefehl. Anschließend darfst du den entkräften. Nicht umgedreht.

Wiesenlooser schrieb am 15.10.2017:

Die Beweisbarkeit ist erstmal von der Strafbarkeit zu trennen. Wenn man dir nicht beweisen kann, dass du absichtlich nur zum Schein studierst, kann man dich nicht Belangen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Soso.. im wiwi treff-Rechts-Universum sind Studienplätze schon Leistungen, wenn man nicht zur Uni geht, kommt man zur Anhörung oder kassiert auch schonmal gleich einen Strafbefehl, wenn mal in irgendeinem Fall ein Anfangsverdacht bestehen sollte. Auf Grund- und Menschenrechte wird komplett geschissen, es gilt Generalverdacht und sowieso und überhaupt.. Ne, is klar..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, das ist exakt die Begründung, die man hier auch bei 10 Anwälten und Professoren findet:

Wer einen Studienplatz belegt, schadet dem Staat, den der Studienplatz pro Jahr zwischen 7.000 und 12.000 Euro, je nach Studiengang, kostet. Dass der Scheinstudent nichts von dem Studienplatz hat, ist belanglos, denn ein Dieb der erwischt wurde, ist ja auch nicht unschuldig, weil er nicht davon hat.

Der Reist deines Beitrages ist dümmliche Polemik. Wenn ein Anfangsverdacht besteht ist der Ablauf doch immer so, dass man eine Anhörung bekommt. Ist der Anfangsverdacht sehr stark, was er bei einer Prüfung durch die Uni wäre, kann auch direkt ein Strafbefehl kommen.

WiWi Gast schrieb am 15.10.2017:

Soso.. im wiwi treff-Rechts-Universum sind Studienplätze schon Leistungen, wenn man nicht zur Uni geht, kommt man zur Anhörung oder kassiert auch schonmal gleich einen Strafbefehl, wenn mal in irgendeinem Fall ein Anfangsverdacht bestehen sollte. Auf Grund- und Menschenrechte wird komplett geschissen, es gilt Generalverdacht und sowieso und überhaupt.. Ne, is klar..

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Grund- und Menschenrechte? Geht es auch noch ne Nummer größer? Wie wäre es mit Universumsrechten? ;)

Es geht hier um einen schnöden Betrug und das übliche Ermittlungsverfahren.

Und hey! Wie läuft das denn, wenn du geblitzt wirst? Wäre zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, aber auch da bekommst du die Strafe per Post und kannst dir dann überlegen, ob du dagegen vorgehst und es zu einem Prozess kommen lässt. Ist das ein brutaler Verstoß gegen deine Grund- und Menschenwürde? lol

Und beim Rest ist es halt so, dass das Bundesverwaltungsgericht das Scheinstudium klar definiert hat und wer halt nicht aktiv studiert blockiert einen Studienplatz. Das kostet und du kannst halt leider nicht argumentieren, dass auch Schwarzfahren in der Bahn okay wäre, weil ja noch was frei war. Man könnte auch argumentieren, dass es diesen Platz ohne die Scheinstudenten gar nicht gäbe.

Die Sache mit Strafbefehl oder Anhörung ist das ganz normale Prozedere in unserem Land. Irgendwie traurig, dass du das trotz eines Studiums nicht weißt.

WiWi Gast schrieb am 15.10.2017:

Soso.. im wiwi treff-Rechts-Universum sind Studienplätze schon Leistungen, wenn man nicht zur Uni geht, kommt man zur Anhörung oder kassiert auch schonmal gleich einen Strafbefehl, wenn mal in irgendeinem Fall ein Anfangsverdacht bestehen sollte. Auf Grund- und Menschenrechte wird komplett geschissen, es gilt Generalverdacht und sowieso und überhaupt.. Ne, is klar..

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ganz ehrlich? Ich gebe dir recht, denn wenn man hier mitdiskutieren will, sollte man schon eine grundlegende Ahnung vom Ablauf eines Strafverfahrens haben. Auch sollte man zwischen Strafverfahren und sonstigen Forderungen unterscheiden. Ich mache das mal an einem Beispiel deutlich:

Ein Student arbeitet Vollzeit und schreibt sich zum Schein ein. Gleichzeitig kassiert er Bafög, nutzt das Semesterticket und blockiert eine günstige Wohnung, die nur für Studenten gedacht ist.

Ein Abgleich durch die Uni und der Sozialversicherungsträger lässt das Ganze auffliegen. Was passiert?

  • a) Der Staat ermittelt wegen Betruges in mehreren Fällen. Vermutlich gibt es einen Strafbefehl mit einem Vorschlag. Rüht sich der Student nicht und folgt dem, dann ist die Sache erledigt. Ob er Vorbestraft ist, hängt davon ab, was genau drin steht. Meldet er sich, gibt es einen schönen Prozess mit einem Urteil einschließlich Begründung.

  • b) Völlig unabhängig davon meldet sich das Bafög-Amt mit einem Rückforderungsbescheid und verlangt die Beträge plus Zinsen zurück. Zahlt der Scheinstudent hat es sich erledigt. Zahlt er nicht, kommt es zum Prozess, bei dem es nur um diese Sache geht. Das ist aber kein Strafrechtsprozess.

  • c) Mit etwas Pech verlangen auch der Staat (Kosten Studienplatz), der öffentliche Nahverkehr (Preisersparnis) und der Vermieter (Mietersparnis) die Differenz samt Zinsen zurück. Jeder aber in einem eigenen Verfahren. Außer beim ersten kommt es halt darauf an, ob diese Leute etwas mitbekommen würden.

Wie man sieht würde eine Aufdeckung völlig unterschiedliche Verfahren nachsichziehen.

Mit Menschenrechten oder Grundwerten hat das nichts zu tun. Den Fehler hat hier der Betrüger gemacht. Er wird nun für den Betrug herangezogen, aber eben auch für den Schaden, den er verursacht hat.

WiWi Gast schrieb am 16.10.2017:

Ja, das ist exakt die Begründung, die man hier auch bei 10 Anwälten und Professoren findet:

Wer einen Studienplatz belegt, schadet dem Staat, den der Studienplatz pro Jahr zwischen 7.000 und 12.000 Euro, je nach Studiengang, kostet. Dass der Scheinstudent nichts von dem Studienplatz hat, ist belanglos, denn ein Dieb der erwischt wurde, ist ja auch nicht unschuldig, weil er nicht davon hat.

Der Reist deines Beitrages ist dümmliche Polemik. Wenn ein Anfangsverdacht besteht ist der Ablauf doch immer so, dass man eine Anhörung bekommt. Ist der Anfangsverdacht sehr stark, was er bei einer Prüfung durch die Uni wäre, kann auch direkt ein Strafbefehl kommen.

WiWi Gast schrieb am 15.10.2017:

Soso.. im wiwi treff-Rechts-Universum sind Studienplätze schon Leistungen, wenn man nicht zur Uni geht, kommt man zur Anhörung oder kassiert auch schonmal gleich einen Strafbefehl, wenn mal in irgendeinem Fall ein Anfangsverdacht bestehen sollte. Auf Grund- und Menschenrechte wird komplett geschissen, es gilt Generalverdacht und sowieso und überhaupt.. Ne, is klar..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Entschuldige vielmals bitte, aber wir schreiben hier von komplett unterschiedlichen Dingen. Meine Meinung ist, dass man sich trotz Vollzeitjob einschreiben kann und das unproblematisch. Jeder sollte das Recht haben, sich fortbilden zu dürfen. Ob man man ein Studium in der Regelstudienzeit absolviert, steht, wie beim Erststudium auch, auf einem komplett anderen Blatt.

Was du auf der anderen Seite stets diskutierst (unabhängig davon, ob mehrere Leute deiner Meinung sind und alle irgendwie schlecht lesen können oder Fall zwei hier eintrifft, dass du die gleiche Person bist, die hier alle Posts verfasst), dass jemand sich nur einschreibt, um billiger in Studentenwohnungen zu wohnen, (ungerechtfertigt) Förderungen zu kassieren und am besten auch noch zu billigeren Studenten-KV-Tarifen. Das steht auch komplett außer Frage, dass das nicht geht, ungerechtfertigt ist, zurückzuzahlen ist, man sich strafbar machen kann, etc. Etwas anderes hat hier mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bis Sicherheit niemand anderes geglaubt, außer dir vielleicht. Ich verstehe schlicht nicht, was du hier versuchst zu machen, wenn du die Folgen ungerechtfertigten Handelns im Detail erklären willst (wobei die Konsquenz von Fall zu Fall wahrscheinlich sowieso unterschiedlich ist, was du zusätzlich hier versuchst zu pauschalisieren und generalisieren). Versteh mich daher nicht falsch, aber es ist schlicht nicht nachvollziehbar, was du hier versuchst zu erreichen!? Vielleicht sagst du einfach mal, was dein Ziel ist, dann bin ich mit dir und wir finden eine Lösung, die für alle akzeptabel ist oder sein kann. Aber zu jedem Zeitpunkt einfach so auf contra zu gehen, überhaupt gar keine Grundlage des eigenen Handelns erklären zu können und allgemeine Thesen aufzustellen, deren Inhalt sowieso niemand in Frage stellt, ergibt für mich überhaupt gar keinen Sinn. Also, was machst du eigentlich hier genau, bitte?

WiWi Gast schrieb am 16.10.2017:

Ganz ehrlich? Ich gebe dir recht, denn wenn man hier mitdiskutieren will, sollte man schon eine grundlegende Ahnung vom Ablauf eines Strafverfahrens haben. Auch sollte man zwischen Strafverfahren und sonstigen Forderungen unterscheiden. Ich mache das mal an einem Beispiel deutlich:

Ein Student arbeitet Vollzeit und schreibt sich zum Schein ein. Gleichzeitig kassiert er Bafög, nutzt das Semesterticket und blockiert eine günstige Wohnung, die nur für Studenten gedacht ist.

Ein Abgleich durch die Uni und der Sozialversicherungsträger lässt das Ganze auffliegen. Was passiert?

  • a) Der Staat ermittelt wegen Betruges in mehreren Fällen. Vermutlich gibt es einen Strafbefehl mit einem Vorschlag. Rüht sich der Student nicht und folgt dem, dann ist die Sache erledigt. Ob er Vorbestraft ist, hängt davon ab, was genau drin steht. Meldet er sich, gibt es einen schönen Prozess mit einem Urteil einschließlich Begründung.

  • b) Völlig unabhängig davon meldet sich das Bafög-Amt mit einem Rückforderungsbescheid und verlangt die Beträge plus Zinsen zurück. Zahlt der Scheinstudent hat es sich erledigt. Zahlt er nicht, kommt es zum Prozess, bei dem es nur um diese Sache geht. Das ist aber kein Strafrechtsprozess.

  • c) Mit etwas Pech verlangen auch der Staat (Kosten Studienplatz), der öffentliche Nahverkehr (Preisersparnis) und der Vermieter (Mietersparnis) die Differenz samt Zinsen zurück. Jeder aber in einem eigenen Verfahren. Außer beim ersten kommt es halt darauf an, ob diese Leute etwas mitbekommen würden.

Wie man sieht würde eine Aufdeckung völlig unterschiedliche Verfahren nachsichziehen.

Mit Menschenrechten oder Grundwerten hat das nichts zu tun. Den Fehler hat hier der Betrüger gemacht. Er wird nun für den Betrug herangezogen, aber eben auch für den Schaden, den er verursacht hat.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Problem ist, dass du den Threadtitel nicht gelesen hast. Es geht darum sich zum Schein einzuschreiben und dann abzuzocken. Ganz bewusst.

Das ist strafbar. Sagst du ja auch.

Du kommst mit einer ganz anderen Konstellation. Ein Berufstätiger im zweiten Studium studiert doch in der Regel ernsthaft und kann das auch belegen, selbst wenn er es langsam macht. Also ist er kein Scheinstudent. Die Definition wurde hier doch schon oft genug verlinkt.

Was genau ist dein Problem?

WiWi Gast schrieb am 16.10.2017:

Entschuldige vielmals bitte, aber wir schreiben hier von komplett unterschiedlichen Dingen. Meine Meinung ist, dass man sich trotz Vollzeitjob einschreiben kann und das unproblematisch. Jeder sollte das Recht haben, sich fortbilden zu dürfen. Ob man man ein Studium in der Regelstudienzeit absolviert, steht, wie beim Erststudium auch, auf einem komplett anderen Blatt.

Was du auf der anderen Seite stets diskutierst (unabhängig davon, ob mehrere Leute deiner Meinung sind und alle irgendwie schlecht lesen können oder Fall zwei hier eintrifft, dass du die gleiche Person bist, die hier alle Posts verfasst), dass jemand sich nur einschreibt, um billiger in Studentenwohnungen zu wohnen, (ungerechtfertigt) Förderungen zu kassieren und am besten auch noch zu billigeren Studenten-KV-Tarifen. Das steht auch komplett außer Frage, dass das nicht geht, ungerechtfertigt ist, zurückzuzahlen ist, man sich strafbar machen kann, etc. Etwas anderes hat hier mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bis Sicherheit niemand anderes geglaubt, außer dir vielleicht. Ich verstehe schlicht nicht, was du hier versuchst zu machen, wenn du die Folgen ungerechtfertigten Handelns im Detail erklären willst (wobei die Konsquenz von Fall zu Fall wahrscheinlich sowieso unterschiedlich ist, was du zusätzlich hier versuchst zu pauschalisieren und generalisieren). Versteh mich daher nicht falsch, aber es ist schlicht nicht nachvollziehbar, was du hier versuchst zu erreichen!? Vielleicht sagst du einfach mal, was dein Ziel ist, dann bin ich mit dir und wir finden eine Lösung, die für alle akzeptabel ist oder sein kann. Aber zu jedem Zeitpunkt einfach so auf contra zu gehen, überhaupt gar keine Grundlage des eigenen Handelns erklären zu können und allgemeine Thesen aufzustellen, deren Inhalt sowieso niemand in Frage stellt, ergibt für mich überhaupt gar keinen Sinn. Also, was machst du eigentlich hier genau, bitte?

WiWi Gast schrieb am 16.10.2017:

Ganz ehrlich? Ich gebe dir recht, denn wenn man hier mitdiskutieren will, sollte man schon eine grundlegende Ahnung vom Ablauf eines Strafverfahrens haben. Auch sollte man zwischen Strafverfahren und sonstigen Forderungen unterscheiden. Ich mache das mal an einem Beispiel deutlich:

Ein Student arbeitet Vollzeit und schreibt sich zum Schein ein. Gleichzeitig kassiert er Bafög, nutzt das Semesterticket und blockiert eine günstige Wohnung, die nur für Studenten gedacht ist.

Ein Abgleich durch die Uni und der Sozialversicherungsträger lässt das Ganze auffliegen. Was passiert?

  • a) Der Staat ermittelt wegen Betruges in mehreren Fällen. Vermutlich gibt es einen Strafbefehl mit einem Vorschlag. Rüht sich der Student nicht und folgt dem, dann ist die Sache erledigt. Ob er Vorbestraft ist, hängt davon ab, was genau drin steht. Meldet er sich, gibt es einen schönen Prozess mit einem Urteil einschließlich Begründung.

  • b) Völlig unabhängig davon meldet sich das Bafög-Amt mit einem Rückforderungsbescheid und verlangt die Beträge plus Zinsen zurück. Zahlt der Scheinstudent hat es sich erledigt. Zahlt er nicht, kommt es zum Prozess, bei dem es nur um diese Sache geht. Das ist aber kein Strafrechtsprozess.

  • c) Mit etwas Pech verlangen auch der Staat (Kosten Studienplatz), der öffentliche Nahverkehr (Preisersparnis) und der Vermieter (Mietersparnis) die Differenz samt Zinsen zurück. Jeder aber in einem eigenen Verfahren. Außer beim ersten kommt es halt darauf an, ob diese Leute etwas mitbekommen würden.

Wie man sieht würde eine Aufdeckung völlig unterschiedliche Verfahren nachsichziehen.

Mit Menschenrechten oder Grundwerten hat das nichts zu tun. Den Fehler hat hier der Betrüger gemacht. Er wird nun für den Betrug herangezogen, aber eben auch für den Schaden, den er verursacht hat.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der einzige, der nicht versteht und den Threadtitel nicht gelesen zu haben scheint, bist Du.

Das Semesterticket kommt automatisch mit der Einschreibung, es ist also gar nicht möglich, dieses "abzuzocken", wie von Dir behauptet. Ebenso viele andere Vergünstigungen, für die ich nicht __AKTIV__ etwas tun muss.

Um Deine Beispiele vorwegzunehmen:

  • Um Bafög zu erhalten, muss ich _AKTIV_ einen Antrag stellen.
  • Um im Wohbnheim zu wohnen, muss ich _AKTIV_ einen Antrag stellen.

Um Dir noch einmal die im Thread erfragte Konstellation aufzuzeigen:

  • Um das Semesterticket zu bekommen, muss ich _NICHT AKTIV_ werden, denn es kommt automatisch mit der Einschreibung.
  • Um in der Mensa essen gehen zu können, muss ich _NICHT AKTIV_ werden, denn mit der Einschreibung esse ich dort zu Studentenpreisen.

WiWi Gast schrieb am 16.10.2017:

Das Problem ist, dass du den Threadtitel nicht gelesen hast. Es geht darum sich zum Schein einzuschreiben und dann abzuzocken. Ganz bewusst.

Das ist strafbar. Sagst du ja auch.

Du kommst mit einer ganz anderen Konstellation. Ein Berufstätiger im zweiten Studium studiert doch in der Regel ernsthaft und kann das auch belegen, selbst wenn er es langsam macht. Also ist er kein Scheinstudent. Die Definition wurde hier doch schon oft genug verlinkt.

Was genau ist dein Problem?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Problem hier ist die mangelnde Kontrolle, aber die schützt nicht vor der Strafbarkeit. Ich gebe dir aber Recht, dass man hier schärfe sein müsste.

Dein zweiter Punkt ist übrigens widersinnig. Natürlich muss man sich aktiv um Bafög bewerben, aber auch der Einschreibungsvorgang ist aktiv. Wenn man dann das nur zum Schein macht, ist das halt strafbar mit allem, was so danach kommen könnte.

WiWi Gast schrieb am 16.10.2017:

Der einzige, der nicht versteht und den Threadtitel nicht gelesen zu haben scheint, bist Du.

Das Semesterticket kommt automatisch mit der Einschreibung, es ist also gar nicht möglich, dieses "abzuzocken", wie von Dir behauptet. Ebenso viele andere Vergünstigungen, für die ich nicht __AKTIV__ etwas tun muss.

Um Deine Beispiele vorwegzunehmen:

  • Um Bafög zu erhalten, muss ich _AKTIV_ einen Antrag stellen.
  • Um im Wohbnheim zu wohnen, muss ich _AKTIV_ einen Antrag stellen.

Um Dir noch einmal die im Thread erfragte Konstellation aufzuzeigen:

  • Um das Semesterticket zu bekommen, muss ich _NICHT AKTIV_ werden, denn es kommt automatisch mit der Einschreibung.
  • Um in der Mensa essen gehen zu können, muss ich _NICHT AKTIV_ werden, denn mit der Einschreibung esse ich dort zu Studentenpreisen.

WiWi Gast schrieb am 16.10.2017:

Das Problem ist, dass du den Threadtitel nicht gelesen hast. Es geht darum sich zum Schein einzuschreiben und dann abzuzocken. Ganz bewusst.

Das ist strafbar. Sagst du ja auch.

Du kommst mit einer ganz anderen Konstellation. Ein Berufstätiger im zweiten Studium studiert doch in der Regel ernsthaft und kann das auch belegen, selbst wenn er es langsam macht. Also ist er kein Scheinstudent. Die Definition wurde hier doch schon oft genug verlinkt.

Was genau ist dein Problem?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Dass die Uni nicht ordentlich kontrolliert, heißt nicht, dass es nicht strafbar ist.

  2. Einschreiben ist ein aktiver Vorgang

  3. Berufstätige sind in der Regel vom Semesterticket ausgeschlossen. Gerade im zweiten Studium. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass man einfach jedem eines schickt

  4. Aber: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht

WiWi Gast schrieb am 16.10.2017:

Der einzige, der nicht versteht und den Threadtitel nicht gelesen zu haben scheint, bist Du.

Das Semesterticket kommt automatisch mit der Einschreibung, es ist also gar nicht möglich, dieses "abzuzocken", wie von Dir behauptet. Ebenso viele andere Vergünstigungen, für die ich nicht __AKTIV__ etwas tun muss.

Um Deine Beispiele vorwegzunehmen:

  • Um Bafög zu erhalten, muss ich _AKTIV_ einen Antrag stellen.
  • Um im Wohbnheim zu wohnen, muss ich _AKTIV_ einen Antrag stellen.

Um Dir noch einmal die im Thread erfragte Konstellation aufzuzeigen:

  • Um das Semesterticket zu bekommen, muss ich _NICHT AKTIV_ werden, denn es kommt automatisch mit der Einschreibung.
  • Um in der Mensa essen gehen zu können, muss ich _NICHT AKTIV_ werden, denn mit der Einschreibung esse ich dort zu Studentenpreisen.
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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bitte noch einmal über die eigene Argumentation nachdenken ;)

a) Wenn jemand sich einschreibt, dann handelt er auch aktiv. Er macht das ganz bewusst. Wenn er gar nicht studiert, dann betrügt er. Er ist dann Scheinstudent. Genau um den Fall geht es hier. Er schreibt sich ein, um Vorteile abzuzocken und weiß von Anfang an, dass er gar nicht studieren will. Die Frage wurde rechtlich übrigens schon umfangreich eingeschätzt. Wir brauchen sie nicht mehr diskutieren:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

b) Auch, wenn es hier schon zwei Leute geschrieben haben, aber Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Die Hochschulen kontrollieren oft tatsächlich nicht, ob demjenigen ein Semesterticket überhaupt zusteht. Das ist teilweise bestimmt so. Teilweise muss man das Ticket aber auch persönlich abholen. Mit Unterschrift. Beide Vorgänge ändern aber an der Rechtslage gar nichts. Es kann durchaus sein, dass man eine Million im Koffer auf der Straße findet. Sie gehört, aber trotzdem nicht dir.

WiWi Gast schrieb am 16.10.2017:

Der einzige, der nicht versteht und den Threadtitel nicht gelesen zu haben scheint, bist Du.

Das Semesterticket kommt automatisch mit der Einschreibung, es ist also gar nicht möglich, dieses "abzuzocken", wie von Dir behauptet. Ebenso viele andere Vergünstigungen, für die ich nicht __AKTIV__ etwas tun muss.

Um Deine Beispiele vorwegzunehmen:

  • Um Bafög zu erhalten, muss ich _AKTIV_ einen Antrag stellen.
  • Um im Wohbnheim zu wohnen, muss ich _AKTIV_ einen Antrag stellen.

Um Dir noch einmal die im Thread erfragte Konstellation aufzuzeigen:

  • Um das Semesterticket zu bekommen, muss ich _NICHT AKTIV_ werden, denn es kommt automatisch mit der Einschreibung.
  • Um in der Mensa essen gehen zu können, muss ich _NICHT AKTIV_ werden, denn mit der Einschreibung esse ich dort zu Studentenpreisen.

WiWi Gast schrieb am 16.10.2017:

Das Problem ist, dass du den Threadtitel nicht gelesen hast. Es geht darum sich zum Schein einzuschreiben und dann abzuzocken. Ganz bewusst.

Das ist strafbar. Sagst du ja auch.

Du kommst mit einer ganz anderen Konstellation. Ein Berufstätiger im zweiten Studium studiert doch in der Regel ernsthaft und kann das auch belegen, selbst wenn er es langsam macht. Also ist er kein Scheinstudent. Die Definition wurde hier doch schon oft genug verlinkt.

Was genau ist dein Problem?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 15.10.2017:

Wie gesagt, dann lass es darauf ankommen ;)

Genau wie du haben auch alle Bafög-Betrüger vor 2002 argumentiert. Das Standartdargument lautete

Es mag strafbar sein, aber erstens kann man es nicht kontrollieren und zum Zweiten ist die Strafe bestimmt mild.

Alles schon einmal gehört und zwar vor 2002. Das Ergebnis ist bekannt und genauso wird es hier auch enden. Mild waren die Strafen auch nicht. Besonders in Bayern gab es meines Wissens zu 62% Vorstrafen (=90 Tagessätze).

Inzwischen schädigen 300.000 Scheinstudenten den Staat mit im Schnitt 10.000 Euro im Jahr. Wegen Leuten wie dir werden auch die Tickets für die Allgemeinheit immer teurer.

Die einzige Frage, die sich für mich stellt ist nicht, ob es verfolgt werden wird, sondern nur wann. Gott sei Dank gibt es da aber noch Verjährungsfristen ;)

Ach, ich erkläre dir das gerne noch einmal. :-*

  1. Die Universitäten haben kein Interesse es zu verfolgen. Sie haben auch häufig nicht die Mittel und Wege dies zu kontrollieren und wenn sie dies es eines Tages doch tun sollten, so wird man davon im Vorhinein reichhaltig in den Medien von mitbekommen.
  2. Selbst wenn sie es überprüfen würden: Wie lange eingeschrieben -> wieviele Prüfungen geschrieben und das Ergebnis im Extremfall(!) wäre xy Semester, 0 absolvierte / angemeldete Prüfungen, so besagt dies GAR NICHTS, da nicht klar warum dies das so war!
  3. Ein Scheinstudent kostet weit weniger als die von dir propagierten 10.000 €/Jahr. Im Klartext kostet er nur die Verwaltungsgebühren, welche bereits durch seinen Semesterbeitrag entrichtet hat. Somit ich der volkswirtschaftliche Schaden 0.
  4. Das Tickets wegen Scheinstudenten teurer werden ist auch so eine Schimäre. Tickets werden auf Grund der höheren Stromkosten, zunehmenden Vandalismus, mehr Sozialtickets, veralteter Infrastruktur etc. teurer.
  5. Menschen die weder Bafög erhalten, noch weniger Krankenkassenbeitrag zahlen oder andere Sozialleistungen erhalten – also genau solche Menschen wie ich – begehen keinen Sozial- oder sonst-irgendwelchen Betrug; weil sie schlicht und ergreifend nichts erhalten wofür sie nicht bezahlt hätten.
  6. Die Tatsache, dass du offensichtlich so viel Zeit und Energie in ein Thema steckst von dem du im Normalfall selbst nichts hast, Tatsachen bewusst ausblendest und hier die ganze Zeit mit deiner Kindergartenargumentation kommst, wirft für mich die Frage nach dem warum auf. Du arbeitest nicht zufällig für den ÖPNV oder in einem von ihnen beauftragten Unternehmen?
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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mal davon abgesehen, dass hier zig Juristen, Urteile und Kommentare verlinkt wurden, die alle von der Strafbarkeit ausgehen, ist deine Argumentation schon etwas unwürdig. In deinem Alter sollte man schon Grundzüge des Rechts kennen und nicht auf so einem Niveau argumentieren. Mal nur ein paar Anmerkungen und ich hoffe du siehst dann ein, wie sehr du dich mit deiner "einfachen" Denkweise verirrt hast:

  1. Klar, die werden das groß ankündigen. Haben sie beim Bafög auch nicht. Wäre aber egal... weil blöd dass wir Verjährungsfristen haben und man mindestens 5 Jahre rückwirkend dran wäre. Wurde hier schon 100 x geschrieben, aber vermutlich hast du nicht gewusst, was "Verjährung" bedeutet.

  2. Auch der Ablauf wurde hier 100 x erklärt. Der Staat nimmt bei Verdacht auf Sozialbetrug an und du darfst dann erklären, warum das nicht so ist und musst beweisen, dass die Annahme falsch ist. War in jedem Urteil so. Aber ich vergaß, die sind ja zu lange zum Lesen. Ist beim Bafög so, beim Kindergeld und auch bei Hartz 4. Deine Unkenntnis ändert unser Rechtssystem nicht.

  3. Die Kosten für einen Studienplatz betragen zwischen 7000 und 12000 Euro. Laut statistischem Bundesamt. Viele Studienplätze gäbe es ohne Scheinstudenten gar nicht. Alleine die Miet- und Personalkosten bei 300.000 Scheinstudenten dürften in die Milliarden gehen. Bitte noch einmal nachdenken, bevor du offiziellen Zahlen widersprechen willst. Da du bei einem Strafbefehl in der Beweispflicht bist, wird es dir aber bestimmt gelingen, dem Staat das Gegenteil zu beweisen ;)

  4. Beim Semesterticket wird es ein wenig platt. Dir geht es doch nur noch darum, dein Verhalten zu rechtfertigen. Natürlich werden die Tickets teurer, wenn eine größere Gruppe nicht den vollen Preis bezahlt und völlig unabhängig davon gibt es einen Normalpreis. Wer denn durch Betrug nicht zahlt, betrügt den ÖNV um die Differenz

  5. So, so. Der Scheinstudent profitiert also gar nicht. Warum macht er es dann. Und wenn er nicht profitiert, dann ist ein Dieb, der scheitert kein Straftäter, weil er mit dem Diebesgut nichts anfangen kann? Eine ganz neue Logik, mit der du allein dastehen dürftest.

  6. Aussagen von Juristen und Professoren sind also Kindergartenmeinungen? Und du bist noch ein Embryo? Und wenn ich vom ÖNV wäre, würde das nicht bedeuten, dass Scheinstudenten ein echtes Problem für "uns" Agenten des ÖNV sind und wir Betrüger enttarnen wollen. Denk mal drüber nach. ;)

Unabhängig von der nachgewiesenen Strafbarkeit ist relativ klar, was du versuchst: Dich selbst zu rechtfertigen und das mit Argumenten, die begrenztem Wissen entspringen.

Und noch einmal: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ;)

WiWi Gast schrieb am 17.10.2017:

Ach, ich erkläre dir das gerne noch einmal. :-*

  1. Die Universitäten haben kein Interesse es zu verfolgen. Sie haben auch häufig nicht die Mittel und Wege dies zu kontrollieren und wenn sie dies es eines Tages doch tun sollten, so wird man davon im Vorhinein reichhaltig in den Medien von mitbekommen.
  2. Selbst wenn sie es überprüfen würden: Wie lange eingeschrieben -> wieviele Prüfungen geschrieben und das Ergebnis im Extremfall(!) wäre xy Semester, 0 absolvierte / angemeldete Prüfungen, so besagt dies GAR NICHTS, da nicht klar warum dies das so war!
  3. Ein Scheinstudent kostet weit weniger als die von dir propagierten 10.000 €/Jahr. Im Klartext kostet er nur die Verwaltungsgebühren, welche bereits durch seinen Semesterbeitrag entrichtet hat. Somit ich der volkswirtschaftliche Schaden 0.
  4. Das Tickets wegen Scheinstudenten teurer werden ist auch so eine Schimäre. Tickets werden auf Grund der höheren Stromkosten, zunehmenden Vandalismus, mehr Sozialtickets, veralteter Infrastruktur etc. teurer.
  5. Menschen die weder Bafög erhalten, noch weniger Krankenkassenbeitrag zahlen oder andere Sozialleistungen erhalten – also genau solche Menschen wie ich – begehen keinen Sozial- oder sonst-irgendwelchen Betrug; weil sie schlicht und ergreifend nichts erhalten wofür sie nicht bezahlt hätten.
  6. Die Tatsache, dass du offensichtlich so viel Zeit und Energie in ein Thema steckst von dem du im Normalfall selbst nichts hast, Tatsachen bewusst ausblendest und hier die ganze Zeit mit deiner Kindergartenargumentation kommst, wirft für mich die Frage nach dem warum auf. Du arbeitest nicht zufällig für den ÖPNV oder in einem von ihnen beauftragten Unternehmen?
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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Gut, das sind ja dann schon mal viele Leute mit Nichtwissen unterwegs (außer dir natürlich ;) ).
Lies mal den Link:

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=45&t=50194

WiWi Gast schrieb am 17.10.2017:

Und noch einmal: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Langsam wird das Argumentationsniveau peinlich. Du verlinkst in ein Forum. Nicht für fertige Juristen sondern für Studenten und Interessierte. Genauso gut könnte ich in ein Medizinforum gehen, in dem Laien sich gegenseitig Krankheiten bezeugen.

Die Juristen und Professoren, die hier verlinkt wurden, haben ihre Aussagen alle unter ihrem Namen gemacht und sind anerkannte Fachleute. Du willst jetzt ernsthaft mit anonymen Laiengeschwätz kommen?

http://www.frag-einen-anwalt.de/Einschreibung-fuer-ein-Studium,-um-an-das-Semesterticket-zu-gelangen--f210672.html

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Gut, das sind ja dann schon mal viele Leute mit Nichtwissen unterwegs (außer dir natürlich ;) ).
Lies mal den Link:

forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=45&t=50194

WiWi Gast schrieb am 17.10.2017:

Und noch einmal: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ein anonymes Forum, bei dem Laien über etwas rätseln, was sie nicht verstehen. Vermutlich schreibst du da auch selbst.

Nur, was genau hilft das? Wir haben hier Urteile, juristische Kommentare und Aussagen von echten Juristen. Die Namen der Gerichte und der Juristen sind bekannt. Die sprechen alle für Strafbarkeit.

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Gut, das sind ja dann schon mal viele Leute mit Nichtwissen unterwegs (außer dir natürlich ;) ).
Lies mal den Link:

forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=45&t=50194

WiWi Gast schrieb am 17.10.2017:

Und noch einmal: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Deine Behauptungen, die du anonym und ohne Argumente in diesem Forum veröffentlichst, sollen durch anonyme Behauptungen und Gestammel in einem anderen Forum "bewiesen" werden?

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Gut, das sind ja dann schon mal viele Leute mit Nichtwissen unterwegs (außer dir natürlich ;) ).
Lies mal den Link:

forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=45&t=50194

WiWi Gast schrieb am 17.10.2017:

Und noch einmal: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich wusste ja gar nicht, dass man Gestammel aus geschriebenen Sätzen herauslesen kann. Zu deinem ersten deiner anderen beiden Posts: die Anwältin antwortet, dass es nicht strafbar ist. Zum zweiten deiner anderen zwei Posts: Mit Sicherheit hat sich niemand am 21.04.2014 hingesetzt und unter 15 verschiedenen Forennamen mit mehr als je 5000 Posts eine Selbstdiskussion vorgelegt weil er vorhergesehen hat, dass er es einem Troll vom 18.10.2017 als Diskussionsgrundlage vorlegen müsste. Deine 94,5 verlinkten Juristen "sprechen" ja auch alle von "Betrug", nur tun sie auch nicht mehr als das. Das Wort "Betrug" haben sie als Meinung genannt, begründet hat diese Meinung aber irgendwie keiner so richtig. Oder hast du einen Zauberlink? Wie wärs mit deiner Definition von einem Gericht, welche höchstwahrscheinlich überhaupt gar keine Definition als solches ist und nur von dir als solche interpretiert wurde, damit du ein bißchen trollen kannst? Na?

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Deine Behauptungen, die du anonym und ohne Argumente in diesem Forum veröffentlichst, sollen durch anonyme Behauptungen und Gestammel in einem anderen Forum "bewiesen" werden?

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Gut, das sind ja dann schon mal viele Leute mit Nichtwissen unterwegs (außer dir natürlich ;) ).
Lies mal den Link:

forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=45&t=50194

WiWi Gast schrieb am 17.10.2017:

Und noch einmal: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Deine Verlinkung führt zu einem anonymen Forum, in dem sich 3 Teilnehmer in insgesamt 15 Posts über ein umfangreiches Thema unterhalten, von dem sie keine Ahnung haben.

Wenn das deine einzige Quelle ist, die du gegen die Aussagen von namentlich genannten Juristen, von juristischen Kommentaren und von Urteilen hast, dann gute Nacht ;)

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Ich wusste ja gar nicht, dass man Gestammel aus geschriebenen Sätzen herauslesen kann. Zu deinem ersten deiner anderen beiden Posts: die Anwältin antwortet, dass es nicht strafbar ist. Zum zweiten deiner anderen zwei Posts: Mit Sicherheit hat sich niemand am 21.04.2014 hingesetzt und unter 15 verschiedenen Forennamen mit mehr als je 5000 Posts eine Selbstdiskussion vorgelegt weil er vorhergesehen hat, dass er es einem Troll vom 18.10.2017 als Diskussionsgrundlage vorlegen müsste. Deine 94,5 verlinkten Juristen "sprechen" ja auch alle von "Betrug", nur tun sie auch nicht mehr als das. Das Wort "Betrug" haben sie als Meinung genannt, begründet hat diese Meinung aber irgendwie keiner so richtig. Oder hast du einen Zauberlink? Wie wärs mit deiner Definition von einem Gericht, welche höchstwahrscheinlich überhaupt gar keine Definition als solches ist und nur von dir als solche interpretiert wurde, damit du ein bißchen trollen kannst? Na?

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Deine Behauptungen, die du anonym und ohne Argumente in diesem Forum veröffentlichst, sollen durch anonyme Behauptungen und Gestammel in einem anderen Forum "bewiesen" werden?

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Gut, das sind ja dann schon mal viele Leute mit Nichtwissen unterwegs (außer dir natürlich ;) ).
Lies mal den Link:

forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=45&t=50194

WiWi Gast schrieb am 17.10.2017:

Und noch einmal: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich frage gerne noch einmal und du musst auch nur mit ja oder nein antworten:

Du bist der Meinung, dass sich alle Juristen hier irren, die von Betrug reden?

Und dein Beweis dafür ist ein einzelner anonymer Poster in einem Internetforum, in dem jeder posten kann und der du vermutlich auch noch selbst bist?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nein, sie müssen ja auch gar nicht irren. Sie äußern ja nur eine Meinung, die sie nicht begründen. Wenn wir eine begründete Meinung haben, sieht die Sache ja wieder ganz anders aus. Eine Meinung hingegen von dem was richtig ist, darf jeder haben, ohne Jurist sein zu müssen.

Und zu deinem anderen Post davor: Es sind etwas mehr als 3 Teilnehmer, wobei es mich bei dir auch nicht wundern würde, wenn du auch Probleme mit dem zählen hättest. Ein einschlägiges Urteil, welches studieren bei Nichtbesuch der Veranstaltungen und Klausuren gibt es eben nicht, ebenso wie keine einschlägige begründete Meinung. Und die Argumente, die dagegen sprechen, sind u.a. in dem verlinkten Forum ziemlich gut erläutert. Lies das doch einfach mal.

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Ich frage gerne noch einmal und du musst auch nur mit ja oder nein antworten:

Du bist der Meinung, dass sich alle Juristen hier irren, die von Betrug reden?

Und dein Beweis dafür ist ein einzelner anonymer Poster in einem Internetforum, in dem jeder posten kann und der du vermutlich auch noch selbst bist?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dieser Argumentation schließe ich mich vollumfänglich an.

gez. Prof. Dr. xyz, Experte in Strafrecht und ehemalieger Richter am Bundes-Scheinstudenten-Gericht.

P.S.: Der Satz "Es sind etwas mehr als 3 Teilnehmer, wobei es mich bei dir auch nicht wundern würde, wenn du auch Probleme mit dem zählen hättest. " ist herrlich formuliert und trägt - bei gebotener Höflichkeit - die mangelnde Intelligenz des Diskussionsgegners aufs Wunderbarste zu Tage!

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Nein, sie müssen ja auch gar nicht irren. Sie äußern ja nur eine Meinung, die sie nicht begründen. Wenn wir eine begründete Meinung haben, sieht die Sache ja wieder ganz anders aus. Eine Meinung hingegen von dem was richtig ist, darf jeder haben, ohne Jurist sein zu müssen.

Und zu deinem anderen Post davor: Es sind etwas mehr als 3 Teilnehmer, wobei es mich bei dir auch nicht wundern würde, wenn du auch Probleme mit dem zählen hättest. Ein einschlägiges Urteil, welches studieren bei Nichtbesuch der Veranstaltungen und Klausuren gibt es eben nicht, ebenso wie keine einschlägige begründete Meinung. Und die Argumente, die dagegen sprechen, sind u.a. in dem verlinkten Forum ziemlich gut erläutert. Lies das doch einfach mal.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Vielen Dank für die Bestätigung meiner Meinung, Herr Professor. Nehmen Sie es mir aber bitte nicht übel, dass ich vor vielen Jahren in Ihrem Fach eingeschrieben war und ich nie Ihre Vorlesung besucht habe. Ihre Klausur habe ich auch nicht mitgeschrieben. Wir kennen uns daher leider nicht.

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Dieser Argumentation schließe ich mich vollumfänglich an.

gez. Prof. Dr. xyz, Experte in Strafrecht und ehemalieger Richter am Bundes-Scheinstudenten-Gericht.

P.S.: Der Satz "Es sind etwas mehr als 3 Teilnehmer, wobei es mich bei dir auch nicht wundern würde, wenn du auch Probleme mit dem zählen hättest. " ist herrlich formuliert und trägt - bei gebotener Höflichkeit - die mangelnde Intelligenz des Diskussionsgegners aufs Wunderbarste zu Tage!

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Nein, sie müssen ja auch gar nicht irren. Sie äußern ja nur eine Meinung, die sie nicht begründen. Wenn wir eine begründete Meinung haben, sieht die Sache ja wieder ganz anders aus. Eine Meinung hingegen von dem was richtig ist, darf jeder haben, ohne Jurist sein zu müssen.

Und zu deinem anderen Post davor: Es sind etwas mehr als 3 Teilnehmer, wobei es mich bei dir auch nicht wundern würde, wenn du auch Probleme mit dem zählen hättest. Ein einschlägiges Urteil, welches studieren bei Nichtbesuch der Veranstaltungen und Klausuren gibt es eben nicht, ebenso wie keine einschlägige begründete Meinung. Und die Argumente, die dagegen sprechen, sind u.a. in dem verlinkten Forum ziemlich gut erläutert. Lies das doch einfach mal.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das sind deine eigenen Post und sie sind auch nicht gutbegründet, da sie alle von den Juristen hier aufgegriffen und widerlegt wurden ;)

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Nein, sie müssen ja auch gar nicht irren. Sie äußern ja nur eine Meinung, die sie nicht begründen. Wenn wir eine begründete Meinung haben, sieht die Sache ja wieder ganz anders aus. Eine Meinung hingegen von dem was richtig ist, darf jeder haben, ohne Jurist sein zu müssen.

Und zu deinem anderen Post davor: Es sind etwas mehr als 3 Teilnehmer, wobei es mich bei dir auch nicht wundern würde, wenn du auch Probleme mit dem zählen hättest. Ein einschlägiges Urteil, welches studieren bei Nichtbesuch der Veranstaltungen und Klausuren gibt es eben nicht, ebenso wie keine einschlägige begründete Meinung. Und die Argumente, die dagegen sprechen, sind u.a. in dem verlinkten Forum ziemlich gut erläutert. Lies das doch einfach mal.

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Ich frage gerne noch einmal und du musst auch nur mit ja oder nein antworten:

Du bist der Meinung, dass sich alle Juristen hier irren, die von Betrug reden?

Und dein Beweis dafür ist ein einzelner anonymer Poster in einem Internetforum, in dem jeder posten kann und der du vermutlich auch noch selbst bist?

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