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Berufseinstieg: Wo & WieBehinderung

Schwerbehinderung 50 %

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WiWi Gast

Schwerbehinderung 50 %

Hallo,

ich bin seit der 5. Klasse an Diabetes Typ 1 erkrankt und somit ein Schwerbehindertenausweis 50 % erhalten.

Nun meine Frage, wie kommt sowas in Vorstellungsgesprächen rüber. Habe Angst, dass es negativ aufgefasst wird und man dadurch weniger Chancen hat, da man „mehr“ Rechte hat und es wahrscheinlich schwieriger ist gekündigt zu werden.

Möchte mich im nächsten Semester für den Direkteinstieg bewerben und habe mir überlegt meine Krankheit für mich zu behalten.

Aber irgendwann wird es ja dann rauskommen.. schlimmstenfalls bei der Vertraglichen Regelung.

Hat hier jemand Erfahrung oder hatte sogar das gleiche Problem.

Gruß Sonja

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WiWi Gast

Schwerbehinderung 50 %

Zwei Kommiltonnen (Gehbehinderung oder teilweise gelähmt im Rollstuhl) haben sich beworben und es im Anschreiben erwähnt. Es wurde angesprochen im VG hinsichtlich behindertengerechten Arbeitsplatz, G Parkplatz und eventuelle Reisen. Einige Unternehmen haben nicht die Ressourcen oder Willen, behindertengerechten Arbeitsplatz zu bieten.

Aber andere haben sogar eine Personalerin, die sich auskennt zum Thema Inklusion. Die beiden sind bei Big 4 und einer Versicherung untergekommen.

Hast du Erfahrungen aus Praktika?

antworten
WiWi Gast

Schwerbehinderung 50 %

WiWi Gast schrieb am 09.05.2019:

Hallo,

ich bin seit der 5. Klasse an Diabetes Typ 1 erkrankt und somit ein Schwerbehindertenausweis 50 % erhalten.

Nun meine Frage, wie kommt sowas in Vorstellungsgesprächen rüber. Habe Angst, dass es negativ aufgefasst wird und man dadurch weniger Chancen hat, da man „mehr“ Rechte hat und es wahrscheinlich schwieriger ist gekündigt zu werden.

Möchte mich im nächsten Semester für den Direkteinstieg bewerben und habe mir überlegt meine Krankheit für mich zu behalten.

Aber irgendwann wird es ja dann rauskommen.. schlimmstenfalls bei der Vertraglichen Regelung.

Hat hier jemand Erfahrung oder hatte sogar das gleiche Problem.

Gruß Sonja

Du musst das während der Bewerbung nicht offenbaren und eine diesbezügliche Frage des Arbeitgebers ist unzulässig und darf falsch beantwortet werden.

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WiWi Gast

Schwerbehinderung 50 %

Warum sollte das beim Vertragsschluss rauskommen? Ich würd's verheimlichen solange Du keine körperlichen Einschränkungen hast, von denen der Arbeitgeber wissen sollte.

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WiWi Gast

Schwerbehinderung 50 %

Inwiefern würde das rauskommen? Was meinst du mit einer "vertraglichen Regelung"?

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WiWi Gast

Schwerbehinderung 50 %

Ich habe damals einfach die Probezeit abgewartet, sicher ist sicher. Du musst das nur mitteilen, wenn die Behinderung in irgend einer Form deine Arbeitsleistung beeinträchtigt. Ein Dachdecker mit einem kaputten Bein z.B. ;). Bei einem Bürojob sollte das in der Regel kein Problem sein.

Mitteilen würde ich das im jeden Fall. Zum einen sind manche Arbeitgeber sogar dankbar, da bei nicht erreichen einer gewissen Quote Abgaben gezahlt werden müssen. Außerdem stehen dir mit dem Grad 50 5 Tage mehr Urlaub zu. Die würde ich mir persönlich nicht entgehen lassen.

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WiWi Gast

Schwerbehinderung 50 %

Meinst du Erfahrungen hinsichtlich Beruf.
Ich habe als Praktikantin in einem großen UT gearbeitet und bin jetzt weiterhin als Werkstudentin tätig.

WiWi Gast schrieb am 09.05.2019:

Zwei Kommiltonnen (Gehbehinderung oder teilweise gelähmt im Rollstuhl) haben sich beworben und es im Anschreiben erwähnt. Es wurde angesprochen im VG hinsichtlich behindertengerechten Arbeitsplatz, G Parkplatz und eventuelle Reisen. Einige Unternehmen haben nicht die Ressourcen oder Willen,
behindertengerechten Arbeitsplatz zu bieten.

Aber andere haben sogar eine Personalerin, die sich auskennt zum Thema Inklusion. Die beiden sind bei Big 4 und einer Versicherung untergekommen.

Hast du Erfahrungen aus Praktika?

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WiWi Gast

Schwerbehinderung 50 %

Ich bin davon ausgegangen, dass ich spätestens bei der Unterschriftabgabe (Vertrag) meine Behinderung bekannt machen muss.

WiWi Gast schrieb am 09.05.2019:

Inwiefern würde das rauskommen? Was meinst du mit einer "vertraglichen Regelung"?

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WiWi Gast

Schwerbehinderung 50 %

Und das hat dir dann auch keiner böse genommen, dass du erst nach der Probezeit damit raus gerückt bist?

WiWi Gast schrieb am 09.05.2019:

Ich habe damals einfach die Probezeit abgewartet, sicher ist sicher. Du musst das nur mitteilen, wenn die Behinderung in irgend einer Form deine Arbeitsleistung beeinträchtigt. Ein Dachdecker mit einem kaputten Bein z.B. ;). Bei einem Bürojob sollte das in der Regel kein Problem sein.

Mitteilen würde ich das im jeden Fall. Zum einen sind manche Arbeitgeber sogar dankbar, da bei nicht erreichen einer gewissen Quote Abgaben gezahlt werden müssen. Außerdem stehen dir mit dem Grad 50 5 Tage mehr Urlaub zu. Die würde ich mir persönlich nicht entgehen lassen.

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WiWi Gast

Schwerbehinderung 50 %

WiWi Gast schrieb am 09.05.2019:

Und das hat dir dann auch keiner böse genommen, dass du erst nach der Probezeit damit raus gerückt bist?

WiWi Gast schrieb am 09.05.2019:

Ich habe damals einfach die Probezeit abgewartet, sicher ist sicher. Du musst das nur mitteilen, wenn die Behinderung in irgend einer Form deine Arbeitsleistung beeinträchtigt. Ein Dachdecker mit einem kaputten Bein z.B. ;). Bei einem Bürojob sollte das in der Regel kein Problem sein.

Mitteilen würde ich das im jeden Fall. Zum einen sind manche Arbeitgeber sogar dankbar, da bei nicht erreichen einer gewissen Quote Abgaben gezahlt werden müssen. Außerdem stehen dir mit dem Grad 50 5 Tage mehr Urlaub zu. Die würde ich mir persönlich nicht entgehen lassen.

Nö, wieso auch. Im Gespräch wurde das nicht abgefragt. Mail samt Ausweis ans HR geschickt und fertig.
Kommt natürlich auch immer bisschen auf die Größe des Unternehmens an. Aber bei über 2k Mitarbeitern ist das bei vorliegen einer richtigen HR Abteilung Routine. Ist aber auch nicht mein erster Job und mit 5 Jahren Berufserfahrung ist man da auch etwas abgebrühter. Im Zweifel kriegen das die Kollegen im direkten Umkreis gar nicht mit, wenn im persönlichen Urlaubstool plötzlich mehr Urlaub steht. Groß rumposaunen würde ich das natürlich nicht.

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