Immatrikuliert trotz erfolgreichem Studienabschluss
Hi,
ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen, bin allerdings noch immatrikuliert. Historie wie folgt:
- April: letzte Prüfung
- auch April: Rückmeldung zum nächsten Semester, da ungewiss ob alle Prüfungen bestanden
- Anfang Mai: Frist für die Exmatrikulation ist ausgelaufen, nun erst zum Ende des SS19 möglich
- Mitte Mai: Bestätigung seitens der Universität über erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums
Nachdem ich merkte, dass die Jobsuche nicht so einfach ist, wie ich mir vorgestellt habe, wollte ich mich arbeitslos melden, bzgl. Krankenversicherung etc. Das Jobcenter verlangte allerdings eine Exmatrikulationsbescheinigung. Kurz bei der Uni nachgehackt: ich bin noch Student, obwohl ich mein Master abgeschlossen habe, "das dauert bei uns ein bisschen, Sie können sich selbst exmatrikulieren, müssen aber nicht, läuft automatisch Ende des Semesters aus".
Gut, also günstigere Krankenversicherung, Kindergeld (bin noch unter 25), öffentliche Verkehrsmittel, sonstige Studentenvorteile? Dann bleib ich halt Student, bis ich einen Job gefunden habe. Also nicht arbeitslos gemeldet und der Krankenversicherung mitgeteilt, dass ich eingeschriebener Student bin, Kindergeld weiter bezogen.
Nun möchte die Familienkasse einen Nachweis, wann mein Studium beendet ist bzw. wann die Benachrichtigung erfolgte, das alle Leistungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Heißt für mich: wahrheitsgetreu muss ich Mitte Mai angeben, was eine Rückzahlung zur Folge hat. Die Krankenkasse will hingegen lediglich den Nachweis, dass ich weiterhin eingeschrieben bin, den ich liefern könne, aber ist das rechtens und sinnvoll zwei verschiedenen Institutionen verschiedene Geschichten aufzutischen (auch wenn wahrheitsgetreu)?
Ich bedanke mich für eure Meinungen
VG