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Berufseinstieg: Wo & WieöD

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

Weiß jemand, wie man verbeamtet werden kann, wenn man schon als Ang. im ÖD ist? Angenommen, man hat nen BA oder MA, muss man da nen Antrag für stellen wenn man formal geeignet ist?

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

Würde mich auch interessieren, wie hoch die Chance ist irgendwann verbeamtet zu werden.

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

Also zumindest bei Lehrern ist es so, dass Du Dich eben für eine passende Planstelle bewerben musst. Dann kommen Amtsarzt, weitere Prüfungen (Probestunden, mündliche Prüfung etc), dann wirst Du Beamter auf Widerruf und nach ein paar Jahren Beamter auf Lebenszeit.

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

Also wenn ich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfülle, kann ich mich bewerben? Ohne Verwaltungswissenschaften studiert zu haben (sondern was anderes, aber halt MA vorhanden)?

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:

Also wenn ich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfülle, kann ich mich bewerben? Ohne Verwaltungswissenschaften studiert zu haben (sondern was anderes, aber halt MA vorhanden)?

Niemand kann Dich hindern Dich zu bewerben. Du wirst dann aber nicht genommen, wenn Du die jeweiligen Voraussetzungen für die Stelle nicht erfüllst...

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:

Also zumindest bei Lehrern ist es so, dass Du Dich eben für eine passende Planstelle bewerben musst. Dann kommen Amtsarzt, weitere Prüfungen (Probestunden, mündliche Prüfung etc), dann wirst Du Beamter auf Widerruf und nach ein paar Jahren Beamter auf Lebenszeit.

Hier mal Anmerkungen eines Beamten aus einem Länderfinanzministerium:
Es muss zunächst einmal ZWINGEND eine Planstelle vorhanden sein und dann auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn diese Stelle existent ist und du bereits "Stelleninhaber" dieser Stelle bist, sprich als Tarifbeschäftigter arbeitest, dann kannst du unter den allgemeinen Voraussetzungen der Laufbahn verbeamtet werden. Das heißt regelmäßig, dass du die erforderliche fachliche, charakterliche und gesundheitliche Eignung besitzen musst. Eine neues Stellenbesetzungsverfahren ist in dem Fall nicht notwendig. Aber Achtung: Eine Verbeamtung führt dazu, dass du in den ganz überwiegenden Fällen im Einstiegsamt beginnst. Bsp.: Wenn du bisher eine Eingruppierung in E14 hattest, beginnst du im höheren Dienst nicht mit A14 sondern mit A13, da dies das Einstiegsamt ist. Sofern dein Dienstherr nicht von sich aus die Verbeamtung anstrebt, kann ein entsprechender, formloser Antrag gestellt werden.
Sofern eine neue Planstelle erst noch geschaffen werden müsste, wäre diese zunächst in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu besetzen.

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:

Also wenn ich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfülle, kann ich mich bewerben? Ohne Verwaltungswissenschaften studiert zu haben (sondern was anderes, aber halt MA vorhanden)?

Um Beamter im öD zu werden brauchst du ein Studium, ja.

Mit was du dich bewirbst ist egal, wenn natürlich Studium XY drin steht sind deine Chancen eben einfach gering, sollte dies nicht studiert worden sein. Wenn man natürlich ganz klar einen Juristen sucht muss man sich mit BWL nicht bewerben

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:

Also wenn ich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfülle, kann ich mich bewerben? Ohne Verwaltungswissenschaften studiert zu haben (sondern was anderes, aber halt MA vorhanden)?

Um Beamter im öD zu werden brauchst du ein Studium, ja.

Mit was du dich bewirbst ist egal, wenn natürlich Studium XY drin steht sind deine Chancen eben einfach gering, sollte dies nicht studiert worden sein. Wenn man natürlich ganz klar einen Juristen sucht muss man sich mit BWL nicht bewerben

Danke dir. Also, wenn XY gefordert ist und ich das als MA studiert habe, kann ich mich explizit auf die Beamtenstelle bewerben. Das hilft mir schon mal weiter!

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:

Also zumindest bei Lehrern ist es so, dass Du Dich eben für eine passende Planstelle bewerben musst. Dann kommen Amtsarzt, weitere Prüfungen (Probestunden, mündliche Prüfung etc), dann wirst Du Beamter auf Widerruf und nach ein paar Jahren Beamter auf Lebenszeit.

Hier mal Anmerkungen eines Beamten aus einem Länderfinanzministerium:
Es muss zunächst einmal ZWINGEND eine Planstelle vorhanden sein und dann auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn diese Stelle existent ist und du bereits "Stelleninhaber" dieser Stelle bist, sprich als Tarifbeschäftigter arbeitest, dann kannst du unter den allgemeinen Voraussetzungen der Laufbahn verbeamtet werden. Das heißt regelmäßig, dass du die erforderliche fachliche, charakterliche und gesundheitliche Eignung besitzen musst. Eine neues Stellenbesetzungsverfahren ist in dem Fall nicht notwendig. Aber Achtung: Eine Verbeamtung führt dazu, dass du in den ganz überwiegenden Fällen im Einstiegsamt beginnst. Bsp.: Wenn du bisher eine Eingruppierung in E14 hattest, beginnst du im höheren Dienst nicht mit A14 sondern mit A13, da dies das Einstiegsamt ist. Sofern dein Dienstherr nicht von sich aus die Verbeamtung anstrebt, kann ein entsprechender, formloser Antrag gestellt werden.
Sofern eine neue Planstelle erst noch geschaffen werden müsste, wäre diese zunächst in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu besetzen.

Danke dir. Wenn ich mich jetzt auf eine neue Stelle bewerben möchte, heisst ich habe den geforderten Abschluss, es sind E15 und A15 zur Verfügung, konkret aus der Stellenanzeige:
"Wir bieten bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 15 des Hessischen Besoldungsgesetzes. Die Besoldung richtet sich nach dem Vorliegen der jeweiligen personenbezogenen beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt im Tarifbereich die Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)."

Heißt: wenn ich die beamtenrecht. Voraussetzungen erfülle (relevantes MA Studium) kann ich mich direkt auf die A15 bewerben, wenn ich sie nicht habe, habe ich nur persönliche Voraussetzungen und bin automatisch für E15 vorgesehen?

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:

Also wenn ich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfülle, kann ich mich bewerben? Ohne Verwaltungswissenschaften studiert zu haben (sondern was anderes, aber halt MA vorhanden)?

Um Beamter im öD zu werden brauchst du ein Studium, ja.

Mit was du dich bewirbst ist egal, wenn natürlich Studium XY drin steht sind deine Chancen eben einfach gering, sollte dies nicht studiert worden sein. Wenn man natürlich ganz klar einen Juristen sucht muss man sich mit BWL nicht bewerben

Danke dir. Also, wenn XY gefordert ist und ich das als MA studiert habe, kann ich mich explizit auf die Beamtenstelle bewerben. Das hilft mir schon mal weiter!

Klar ?! Ich meine es heißt ja nicht Beamtenstelle in der Stellenbeschreibung? Ein Lehrer bewirbt sich doch auch auf Planstellen welche "Beamtenstellen" sind (in NRW)

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:

WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:

Also zumindest bei Lehrern ist es so, dass Du Dich eben für eine passende Planstelle bewerben musst. Dann kommen Amtsarzt, weitere Prüfungen (Probestunden, mündliche Prüfung etc), dann wirst Du Beamter auf Widerruf und nach ein paar Jahren Beamter auf Lebenszeit.

Hier mal Anmerkungen eines Beamten aus einem Länderfinanzministerium:
Es muss zunächst einmal ZWINGEND eine Planstelle vorhanden sein und dann auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn diese Stelle existent ist und du bereits "Stelleninhaber" dieser Stelle bist, sprich als Tarifbeschäftigter arbeitest, dann kannst du unter den allgemeinen Voraussetzungen der Laufbahn verbeamtet werden. Das heißt regelmäßig, dass du die erforderliche fachliche, charakterliche und gesundheitliche Eignung besitzen musst. Eine neues Stellenbesetzungsverfahren ist in dem Fall nicht notwendig. Aber Achtung: Eine Verbeamtung führt dazu, dass du in den ganz überwiegenden Fällen im Einstiegsamt beginnst. Bsp.: Wenn du bisher eine Eingruppierung in E14 hattest, beginnst du im höheren Dienst nicht mit A14 sondern mit A13, da dies das Einstiegsamt ist. Sofern dein Dienstherr nicht von sich aus die Verbeamtung anstrebt, kann ein entsprechender, formloser Antrag gestellt werden.
Sofern eine neue Planstelle erst noch geschaffen werden müsste, wäre diese zunächst in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu besetzen.

Danke dir. Wenn ich mich jetzt auf eine neue Stelle bewerben möchte, heisst ich habe den geforderten Abschluss, es sind E15 und A15 zur Verfügung, konkret aus der Stellenanzeige:
"Wir bieten bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 15 des Hessischen Besoldungsgesetzes. Die Besoldung richtet sich nach dem Vorliegen der jeweiligen personenbezogenen beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt im Tarifbereich die Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)."

Heißt: wenn ich die beamtenrecht. Voraussetzungen erfülle (relevantes MA Studium) kann ich mich direkt auf die A15 bewerben, wenn ich sie nicht habe, habe ich nur persönliche Voraussetzungen und bin automatisch für E15 vorgesehen?

Nein, so nicht. Wenn du verbeamtet werden solltest und du im Moment noch NICHT Beamter bist, steigst du erstmal mit A13 ein. Denn es ist auch laufbahnrechtliche Voraussetzung für ein Amt nach A15, dass du neben der Laufbahnbefähigung AUCH die Laufbahnstufen des Einstiegsamts (A13)und der ersten Beförderungsstufe (A14) abgeleistet hat. Das die stellentechnischen Voraussetzungen bis zu A15 gegeben sind, heißt daher im Umkehrschluss nicht, dass diese dem Stelleninhaber automatisch gewährt werden. Eine A15-Besoldung kommt regelmäßig nur für solche Bewerber in Betracht, die bereits Beamte nach A14 sind und welche die laufbahnrechtliche Wartezeit absolviert haben. Gleiches gilt für die Einstufung nach TVöD. Hier kommt es maßgeblich auf deine persönliche Qualifikation an.

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:

Also wenn ich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfülle, kann ich mich bewerben? Ohne Verwaltungswissenschaften studiert zu haben (sondern was anderes, aber halt MA vorhanden)?

Um Beamter im öD zu werden brauchst du ein Studium, ja.

Mit was du dich bewirbst ist egal, wenn natürlich Studium XY drin steht sind deine Chancen eben einfach gering, sollte dies nicht studiert worden sein. Wenn man natürlich ganz klar einen Juristen sucht muss man sich mit BWL nicht bewerben

Danke dir. Also, wenn XY gefordert ist und ich das als MA studiert habe, kann ich mich explizit auf die Beamtenstelle bewerben. Das hilft mir schon mal weiter!

Klar ?! Ich meine es heißt ja nicht Beamtenstelle in der Stellenbeschreibung? Ein Lehrer bewirbt sich doch auch auf Planstellen welche "Beamtenstellen" sind (in NRW)

Ja schon klar :) ich meinte nur, ob ich auch den beamtenspezifischen Teil erfülle und das so angeben muss. Quasi "hiermit bewerbe ich mich auf die A12 Stelle" und nicht auf E12

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:

Würde mich auch interessieren, wie hoch die Chance ist irgendwann verbeamtet zu werden.

Chance? Ich war einmal Beamter. Es war so schrecklich, dass ich die Reißleine gezogen habe. Auf die Beamtenpenion habe ich dann gerne verzichtet.

Wenn du eine bedeutungsloses, ödes, monotones Lrben verbingen willst, dann werde Beamter

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

Wo warst Du? Bundesamt, Ministerium oder Stadtverwaltung?

WiWi Gast schrieb am 10.01.2020:

Würde mich auch interessieren, wie hoch die Chance ist irgendwann verbeamtet zu werden.

Chance? Ich war einmal Beamter. Es war so schrecklich, dass ich die Reißleine gezogen habe. Auf die Beamtenpenion habe ich dann gerne verzichtet.

Wenn du eine bedeutungsloses, ödes, monotones Lrben verbingen willst, dann werde Beamter

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WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 10.01.2020:

Würde mich auch interessieren, wie hoch die Chance ist irgendwann verbeamtet zu werden.

Chance? Ich war einmal Beamter. Es war so schrecklich, dass ich die Reißleine gezogen habe. Auf die Beamtenpenion habe ich dann gerne verzichtet.

Wenn du eine bedeutungsloses, ödes, monotones Lrben verbingen willst, dann werde Beamter

Also ob ein Job als Richter, Staatsanwalt, Steuerfahnder, Kriminalpolizist oder in Bundesbehörden etc langweiliger und monotoner ist als eine Sachbearbeiterstellle beim Dax (welche ja hier neben IB/UB als heiliger Gral gilt) wage ich zu bezweifeln.

antworten
WiWi Gast

Angestellter im ÖD - Beamter werden?

WiWi Gast schrieb am 14.01.2020:

Würde mich auch interessieren, wie hoch die Chance ist irgendwann verbeamtet zu werden.

Chance? Ich war einmal Beamter. Es war so schrecklich, dass ich die Reißleine gezogen habe. Auf die Beamtenpenion habe ich dann gerne verzichtet.

Wenn du eine bedeutungsloses, ödes, monotones Lrben verbingen willst, dann werde Beamter

Also ob ein Job als Richter, Staatsanwalt, Steuerfahnder, Kriminalpolizist oder in Bundesbehörden etc langweiliger und monotoner ist als eine Sachbearbeiterstellle beim Dax (welche ja hier neben IB/UB als heiliger Gral gilt) wage ich zu bezweifeln.

+1
Hier noch mal der Beamte aus dem Länderfinanzministerium bezüglich des angeblichen Ex-Kollegens: Beamter ist doch nicht gleich Beamter! Der ÖD ist nahezu so heterogen wie die private Wirtschaft. Ich bin als Jurist als Grundsatzreferent tätig und habe jeden Tag das Glück, mich mit komplexen und konzeptionellen Fragestellungen des Steuerrechts beschäftigen zu können. Als wenn es bspw. so erfüllender wäre, im Tax-Bereich einer Big4 tagtäglich irgendwelche Steuererklärungen zu erstellen

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