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Berufseinstieg: Wo & WieArbeitsamt

status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

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WiWi Gast

status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

hallo zusammen!

ich werde mein studium in 3 monaten beenden und bewerbe mich schon fleißig.

nun meine frage: wenn man sich beim arbeitsamt "arbeitssuchend" meldet, dann bekommt man ja stellenausschreibungen zugeschickt? muss man sich dann auf jede stelle bewerben? hat der status "arbeitssuchend" denn irgendwelche nachteile?

gruß
tom

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Melanie

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeits

Hallo Tom,

hmmm, habe mich auch arbeitssuchend gemeldet. Meine Hauptmotivation waren aber nicht die Stellenangebote, sondern die Übernahme von Bewerbungs- und Umzugskosten. Was durchaus sinnvoll ist. (Also ist der Status nicht nachteilhaft!)

Hatte die Vereinbarung, dass ich mich selbst um die Stellen kümmere und keine bekomme. Hatte nur ein Profil bei der Arbeitsagentur, darauf hatte ich auch einige positive Reaktionen, obwohl die Stellen mir meistens nicht 100%ig gefallen haben. Ich finde man sollte sich selbst was suchen, da man am besten weiß, was man will.

Meines Wissens nach musst du dich aber nicht bei jeder Stellenanzeige bewerben. Du willst ja keine finanzielle Unterstützung (HartzIV, Arbeitslosengeld) bzw. hast keinen Anspruch.

Beste Grüße

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WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeits

Arbeitslos gemeldet sein hat verschiedene sehr wichtige Konsequenzen:
1.) Du bist für die Zeit der Arbitssuche rentenversichert, sprich, Du hast dann keine Fehlzeiten in der staatlichen Rentenkasse. Gerade Fehlzeiten in jungen Jahren haben dramatische Auswirkung auf die Höhe der Rente.

2.) Du bist krankenversichert. Ansonsten musst Du Dich entweder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, oder Dir bleibt nur noch eine Private. Beides musst Du aber aus dem EIGENEN Ersparnissen zahlen!

Angst davor, daß die Arbeitsagentur dich mit unattraktiven Jobangeboten zumüllt, brauchst Du nicht haben. Die sind völlig ausgelastet mit der Betreuung der Langzeitarbeitslosen und arbeitlosen- und arbeitsunwilligen Jugend (meist mit Migrationshintergrund).

Bei arbeitssuchenden Jungakademikern geht man davon aus, dass Du Dir selbst was suchst und dass Du ohnehin auf der besseren Seite des Arbeitsmarktes stehst. Wenn Du natürlich nach einem Jahr immer noch nichts hast, dann wirst Du wohl mehr Druck von der AA bekommen.

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WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeits

anspruch auf ALG" besteht!

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WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeits

Bekommt man die Umzugskosten beim Status 'arbeitssuchend' wirklich erstattet?

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WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeits

Melanie hat Recht.

Ich habe mich auch vor dem Ende des Studiums arbeitssuchend gemeldet. Ich habe dann auch keine Angebote bekommen, hatte aber auch ein Profil dort hinterlegt. Kurz bevor die drei Monate rum waren, bekam ich dann eine "Einladung" zum Termin, um über meine berufliche Zukunft zu sprechen, den ich dann aber schon absagen konnte, weil ich kurz zuvor eine Zusage bekommen hatte.

Aber der Vorteil ist wirklich, dass du halt evtl. (du hast keinen Anspruch drauf und es kommt drauf an, wie viel du dann verdienst und was die noch in der Kasse haben) Umzugs- und Bewerbungskosten berzahlt bekommst.

Du musst aber beides VORHER beantragen, also die Bewerbungskostenerstattung nicht erst, wenn diese schon angefallen sind.
Die Umzugskosten kannst du auch noch kriegen, wenn du schon wieder einige Zeit im Job bist, solange es innerhalb von 2 Jahren nach Jobantritt ist. Für mich ganz praktisch, ziehe jetzt nach der Probezeit näher an meinen Arbeitsplatz und bekomme den Umzug bezahlt, da ich vorher eigentlich außerhalb der zumutbaren Pendlerentfernung gewohnt habe.

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WiWi Gast

Re: status

Hallo,

vielen Dank für Eure Beiträge. Da erschließen sich mir weitere Fragen:

1)Zur Pendlerentfernung: Weiß jemand, ab welcher Entfernung Umzugskosten vom AA erstattet werden?

2)Hab nebenbei noch einen Job (325¤): Zahlt das AA auch dann die Krankenversicherung? Hat man sonst noch Anspruch auf irgendwelche Ansprüche?

Gruß,
Tomek

P.S.: Bin ürigens ein arbeitssuchender Jungakademiker mit Migrationshintergrund ;)

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WiWi Gast

Re: status

zu 1)
Laut SGB II sind Pendelzeiten von insgesamt mehr als 2,5 Stunden bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit und mehr als 2 Stunden bei

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WiWi Gast

Re: status

Gilt die Umzugsbeihilfe auch bei einem Umzug ins europäische Ausland? Oder benötigt man hierzu den Status 'arbeitslos'?

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WiWi Gast

Re: status

Krankenkasse zahlt die Agentur für Arbeiter doch nur, wenn man Hartz 4-Empfänger ist, oder täusche ich mich da?!?

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WiWi Gast

Re: status

Also wenn man sein Studium beendet hat, hat man ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da man ja nicht eingezahlt hat. Also kann man sich bei der Agentur für Arbeit nicht arbeitssuchend sondern nur arbeitslos ohne Leistung melden. Da zahlt einem die Agentur aber keine Krankenkasse. Der gemeldete Zeitraum wird einem lediglich später auf die Rente angerechnet. Wenn man natürlich eine Krankenversicherung braucht, muss man die entweder selber zahlen oder sich bei der ARGE melden.

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WiWi Gast

Re: status

Natürlich kann man sich arbeitssuchend melden, hab ich ja auch getan.

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WiWi Gast

Re: status

Also wenn man sein Studium beendet hat, hat man ja keinen
Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da man ja nicht eingezahlt
hat.

Manche Studenten hatte während ihres Studiums sozial-versichtungspflichtige Jobs (Monatsbrutto > 400 Euro) und damit auch einen Asnpruch auf ALGI. Wer ALGI bezieht ist automatisch auch wieder sozialversichert.

Also kann man sich bei der Agentur für Arbeit nicht
arbeitssuchend sondern nur arbeitslos ohne Leistung melden.

"arbeitssuchend" ist nur eun Euphemismus für "arbeitslos". Diese Beiden Begriffe haben inhaltlich die geleiche Bedeutung werden auch von der AA synonym verwendet.

Da zahlt einem die Agentur aber keine Krankenkasse.

Wenn kein Leistungsanspruch besteht dann stimmt diese Aussage.

Viele Absolventen haben aber einen Leistungsanspruch - entweder aus einen zuvor verrichteten sozialversicherungspflichtigen Studentenjob oder auf ALGII.

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WiWi Gast

Re: status

richtig, man hat keinen Anspruch auf AGL 1 aber auf ALG 2, umgangsprachlich Hartz 4 genannt.
Bedingung dafür ist, dass man mindestens 25 Jahre alt ist und das das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft nicht eine bestimmte Grenze übersteigt, d.h. die/der Lebensgefährte/tin darf nicht zuviel verdienen, wobei es egal ist ob man verheiratet ist oder nicht.
Wer alleine wohnt bekommt etwa 300 - 350 Warmiete pro Monat + 345 Euro für den Lebensunterhalt, im Osten etwa 330 Euro.

Daher würde ich mich allein darum schon arbeitslos melden.
Weil steuern muss man das ganze Leben zahlen, darum kann der Staat zumindest mal vorübergehend ein oder 2 Monate bis zum Berufseinstieg etwas für einen tun

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WiWi Gast

Re: status

ALG 2 sollten nur Leute beziehen, die es wirklich nötig haben. Ich finde die Aussage "jetzt kann der Staat auch mal was für mich tun" widerlich. Und dann aber immer bei zu hohen Steuern maulen.

Die meisten Absolventen haben genügend Rücklagen, um zwei oder drei Monate zu überbrücken. Ausserdem werden viele auch noch von den Eltern unterstützt.

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WiWi Gast

Re: status

"Arbeitssuchend" ist eben nicht gleichbedeutend mit "arbeitlos":

ich melde mich arbeitssuchend, BEVOR ich arbeitslos werde. Zum Beispiel VOR Ende des Studiums oder 3 Monate VOR Ende eines befristeten Arbeitsverhältnis.
Ich bin also "von Arbeitlosigkeit bedroht" aber noch nicht arbeitslos.

antworten
WiWi Gast

Re: status

Weil steuern muss man das ganze Leben zahlen, darum kann der
Staat zumindest mal vorübergehend ein oder 2 Monate bis zum
Berufseinstieg etwas für einen tun.

Dieses Argument ist völlig richtig.

Wenn man wirklich die Bedingungen für einen Leitungsbezug ALG2 oder Hartz IV erfüllt, bleibt meiner Meinung nach gar nicht genug Spielraum für eine Entscheidung ob man sich vom Staat "durchfüttern" lassen will oder nicht. Wer berechtigt ist Hartz IV zu beziehen ist wirklich ARM, da hat man nicht mehr den Luxus für irgendwelche Flausen der Art: "hach, ich will mich nicht vom Staat durchfüttern lasse, ich habe bisher ja nich nichts geleistet ... blah blah". Da gehts dann nur noch um die Frage ob man die Miete zahlen konn, hungert oder nächsten Monat wegen Mietschulden gekündigt wird und obdachlos wird.

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WiWi Gast

Re: status

also ich werde mit meinem Studium in einem Monat fertig und hab auch schon einen Vertrag unterschrieben...

Könnt ich mich jetzt arbeitssuchend melden und wenn ich fertig bin und zu arbeiten anfang umzugskosten bekommen? Der AG zahlt mir da nämlich nix... oder gibts da auch Gehaltgrenzen?

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WiWi Gast

Re: status

viele haben hier über die krankenversicherung gepsrochen, im zweifel müsste man sich privat versichern.
wie siehts denn aus wenn man gerade das will? ich würde 1 monat auf arbeitslos machen, mich privat versichern und dann könnte ich doch auch wenn ich in den beruf einsteige privat versichert bleiben oder?

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WiWi Gast

Re: status

Die Gehaltsgrenzen sind da von Amt zu amt unterschiedlich, das kommt drauf an, wie groß deren Budget ist und wie viel sie davon schon verbraten haben.

Außerdem kommt es dann noch drauf an, wie dringend es bei dir ist, also MUSST du wirklich umziehen.

Bei mir war es so, dass die Einkommensgrenze eigentlich bei 2000 EUR lag, aber ich so weit weg wohnte, dass ich täglich fast 5 Stunden unterwegs war und fast 400 EUR Fahrtkosten hatte. Da haben sie es dann "ausnahmsweise" übernommen, obwohl ich vom Einkommen her drüberlag.

Ist als reine Ermessenssache des jeweiligen Amtes

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WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

Du musst erstmal Leistungen erhalten. In deinem Fall wahrscheinlich ALG II. Das bekommst du aber erst nach Studienabschluss und wenn du die Bedingungen dafür erfüllst. Ohne Leistungen musst du dich ja sowieso auf nichts bewerben.

Und glaub mir eins. Die Arbeitsagentur schickt dir keine Stellenangebote zu. Zumindest nicht allzu schnell.

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WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

also es gibt eine EInkommensgrenze für die Umzugskosten? Da lieg ich sicher drüber... wär ja auch eigtl. Beschiß...

antworten
WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeits

Mir möchte die Arbeitsagentur die Krankenversicherung nicht bezahlen, Einkommen der Elterm etc. wurde gar nicht angesprochen, es hieß nur kein Anspruch auf ALGI, also kümmer dich alleine drum. MUss ich da einen zusätzlichen Antrag stellen, wenn ja wo?

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WiWi Gast

arbeitssuchend - umzugskostenbeihilfe

zu umzugskostenbeihilfe:
es gibt keinen rechtsanspruch liegt im ermessen, das ermessen heisst aber nicht willkür. wer arbeitsuchend gemeldet ist kann umzugskostenbeihilfe beantragen un bekommt diese in der regel auch bewilligt wenn er dadurch eine arbeit ausserhalb des tagespendelbereichs annehmen kann. die amtslogik heisst "geförderte integration" und dahinter können se dann einen strich für dich machen. mit sicherheit gibt es keine koppelung an das zukünftige einkommen du hast es ja erst wenn du die stelle antreten kannst. du musst nur plausibel nachweisen, dass eine notwendigkeit dazu reicht der vorher gestellte antrag und kopie des arbeitsvertrages nebst 2 kostenvoranschlägen von umzugsunternehmen aus. es gibt auch trennungsgeld/mietkostenzuschüsse als möglichkeit.
zum poster vom 15.08
es kommt genau darauf an auf welcher gesetzlichen grundlage du was beantragst und wie du dich meldest.

arbeitssuchend bei der arbeitsagentur SGBIII
keine übernahme von sozialversicherungsbeiträgen, kein arbeitslosengeld
pflicht: regelmässige erneuerung der meldung, bereitschaft angebote und termine warzunehmen
recht: du kannst vorstellungskosten gegen nachweis beantragen (fahrt/schriftl bewerbung) und auch trennungsgeld/umzugskostenbeihilfe
konsequenzen: abmeldung als nicht arbeitsuchend.

arbeitslos melden nach sgbIII
voraussetzung anspruch auf algI aus vorhergehender sozverspfl. tätigkeit , mindestens 12 monate tätig gewesen.
anspruch auf alg I nach antragstellung, bei arbeitsbereitschaft
pflicht zur eigenständigen suche und annahme von zumutbaren angeboten,
recht: volles programm an finanzieller unterstützung zur aufnahme einer sozverpfl. tätigkeit bei notwendigkeit. es gibt ne broschüre beim aa" wer? was? wieviel?" (heisst tatsächlich so, gibts gratis steht alles kurz und bündig drin.

arbeitslos melden nach sgbII (harz IV) bei meisstens heist es jobcenter,oder arge, gibt aber auch viele regional unterschiedliche bezeichnungen manchmal im gleichen gebäude wie das arbeitsamt manchmal nicht...
anspruch erst ab antragstellung und prüfung der bedürftigkeit, dicker antrag, praktisch der finanzielle offenbahrungseid mit angabe allerverwertbaren vermögen, prüfung bedarfsgemeinschaft pipapo (altes auto wird nicht weggenommen, es gibt lebensaltersbezogene freigrenzen beim vermögen auch hier gibts informative heftchen beim amt) fall antrag anerkannt gibts hartz IV und wohngeld + sozialversicherung. und die pflicht jeden zumutbaren job anzunehmen eigenbemühungen nachzuweisen ...

also wenn du keinen anspruch auf alg I hast und dich nur arbeitsuchend beim arbeitsamt meldest gibts es auch kein algI und keine krankenversicherung.

wenn du das willst musst du alg II beantragen und zwar bei jobcenter / arge und es gibt erst ab antragstellung etwas, falls es bewilligt wird.

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WiWi Gast

Re: arbeitssuchend - umzugskostenbeihilfe

Hallo, ich habe auch mal ne Frage!!
Ich bin im Dez 2002 arbeitslos geworden und habe für 2003 Arbeitslosengeld bekommen. Für 2004 habe ich keine Arbeitslosenhilfe mehr bekommen, weil mein Mann zu viel verdient. Im April 2004 habe ich meinen Sohn bekommen und im Mai 2006 meine Tochter. Ich bin jetzt bei meinem Mann Familienversichert.
Wir wollen jetzt meinen Mann und die Kinder Privat versichern. Geht es wenn ich mich jetzt arbeitslos melde (weil ich momentan nicht beim Arbeitsamt gemeldet bin) und somit übers Arbeitsamt kankenversichert werde????
Oder zahlen die mir die krankenversicherung nicht?

antworten
WiWi Gast

Re: arbeitssuchend - umzugskostenbeihilfe

Ein Bekannter von mir bekommt HARZ IV und ihm wird die Krankenversicherung auch bezahlt bis zur einer max. Höhe von ca 150 EUR! Was darüber hinaus geht muss er natürlich selber bezahlen und als ehemaliger Privatpatient muss er den Rest selber bezahlen. Wie, das bleibt ihm überlassen. Diesen Hinweis bekam er sogar von seinem Sachbearbeiter gesagt. Den Spätestens ab dem 1. Januar 2009 besteht für jeden hier in Deutschland VERSICHERUNGSPFLICHT! Also fragt euren Sachbearbeiter und wenn er nicht raus rückt mit der Information dann verlangt von ihm das ihr den Geschäftstellenleiter/in sprechen wollt!

Ich denke es gibt sogar ein Forum über HARZ IV oder so. Aber ich hoffe jeden von euch, dass ihr das nicht beantragen müsst und wenn nur für ne kurze Zeit bestimmt ist, denn wirklich reicht es nicht zum leben. Dann in den Behörden die Anträge zu stellen usw stell ich mir auch nicht so prikelnd vor. Um meinen Bekannten tut es mir leid aber ihm geht es noch besser als alle anderen die nicht solche Qualifikationen haben wie er sprich Studium usw. Aber ich seh wie man sehr schnell in diese Armutsfalle rein rutschen kann. So far....

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WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

Urteil: Private Krankenversicherung und Sozialhilfe

Menschen, die privat krankenversichert sind und zum Sozialhilfeempfänger werden, haben bislang ein Problem: Die Sozialhilfeträger übernehmen die Kosten nicht in voller Höhe. Das ist nicht zumutbar, so jedenfalls entschied jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg in gleich zwei Urteilen (AZ: L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B). Die klare Ansage: Sozialhilfeträger müssen die Kosten für die private Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe übernehmen. Bisher werden die Beiträge "gedeckelt" - also nur die Kosten übernommen, die für Bezieher von Arbeitslosengeld II anfallen, die gesetzlich versichert sind. Privat versicherte Sozialhilfeempfänger blieben also auf einem Teil der Kosten sitzen. Die Richterin kritisierte in ihrer Urteilsbegründung sehr deutlich die Politiker: "dem Versicherten als schwächstem Glied in der Kette" könne nicht zugemutet werden, "die Folgen gesetzgeberischer Unzulänglichkeiten zu tragen". Will sagen: Die Gesetzgeber kannten das Problem, haben sich aber politisch nicht einigen können.

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WiWi Gast

Re: status

Lounge Gast schrieb:

ALG 2 sollten nur Leute beziehen, die es wirklich nötig
haben. Ich finde die Aussage "jetzt kann der Staat auch mal
was für mich tun" widerlich. Und dann aber immer bei zu hohen
Steuern maulen.

Die meisten Absolventen haben genügend Rücklagen, um zwei
oder drei Monate zu überbrücken. Ausserdem werden viele auch
noch von den Eltern unterstützt.

Studenten leben mit BaföG-Höchstsatz (585€/Monat) unter HartzIV-Niveau. Wo sollen die Rücklagen den herkommen? Duch 400€-Jobs?
Selbst Vollzeitbeschäftigte schaffen es nicht einmal regelmäßig Rücklagen zu bilden. Also was soll diese unqualifizierte Aussage?! Einfach nur dumm rumlabbern?

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WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

Hallo,

ich bin derzeit in einem Masterstudiengang eingeschrieben. Bin allerdings auf der Suche nach einer Beschäftigung. Habe eine Nebenbeschäftigung als Werkstudent, mit der ich gerade so leben kann. Diese möchte ich durch den Status "arbeitssuchend" nicht gefährden, da sonst HartzIV angesagt wäre. D.h. so lange kein richtiger Job in Aussicht ist, möchte ich dies so weitermachen.

Ich habe eventuell einen Job in aussicht, welcher allerdings 700km von hier ist. Ist es möglich sich in meiner Situation (als Werkstudent) als arbeitssuchend zu melden und dann die Umzugskosten hierfür zu beantragen?

Gruß

antworten
WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

Lounge Gast schrieb:

Hallo,

ich bin derzeit in einem Masterstudiengang eingeschrieben.
Bin allerdings auf der Suche nach einer Beschäftigung. Habe
eine Nebenbeschäftigung als Werkstudent, mit der ich gerade
so leben kann. Diese möchte ich durch den Status
"arbeitssuchend" nicht gefährden, da sonst HartzIV angesagt
wäre. D.h. so lange kein richtiger Job in Aussicht ist,
möchte ich dies so weitermachen.

Ich habe eventuell einen Job in aussicht, welcher allerdings
700km von hier ist. Ist es möglich sich in meiner Situation
(als Werkstudent) als arbeitssuchend zu melden und dann die
Umzugskosten hierfür zu beantragen?

Gruß

Hat keiner ne Idee?

antworten
WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

Nach meinen Informationen kann man nur ALG II beantragen, wenn man NICHT in Ausbildung (Studium o.ä.) steht, da man voll dem Arbeitsmarkt zu verfügen musst. Also als eingeschriebener Student steht einem grundsätzlich nicht ALG II zu, da andere Stellen (Bafög, Studiendarlehen usw.) dafür zuständig sind. Als Student konnte ich mich auch nicht arbeitssuchend melden (zumindest nicht als Vollzeit-Student), das ging erst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums.

antworten
WiWi Gast

trennungsgeld für 2. Wohnsitz

Nach 16 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich einen unbefristeten Arbeitsplatz ausserhalb des Tagespendelbereichs angenommen.
Das Arbeitsamt zahlt kein Trennungsgeld, weil es schon Reisekosten im ausreichenden Masse gezahlt hat und ich die Kosten für den 2. Wohnsitz von meinen Rücklagen bestreiten kann.
Hier mißt das Arbeitsamt mit zweierlei Mass. Eine Weiterbildung wollte mir das Arbeitsamt nicht ausserhalb des Tagespendelbereichs genehmigen. Die Unterkunft hätte ich aus eigenen Mitteln finanziert. Das war dem Arbeitsamt zu heikel. Mir hätten die finanziellen Mittel ausgehen können und die Weiterbildung nicht bis zum Ende besuchen können. Bei der Weiterbildung handelte es sich um einen 6 monatigen Kurs.
Wie wird das Vermittlungbudget berechnet? Hat jeder Arbeitssuchende das gleiche Budget? Auch wenn die vakanten Arbeitsplätze meist ausserhalb des Tagespendelbereichs liegen und schnell Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen in 2010 von ca. 800 EUR zu stande kommen.

antworten
WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

Bin seit 10 Jahren aus meinem Beruf, bis auf ein halbes Jahr auf 400,- Euro Basis in der Zeit.
Meiner Tochter ist jetzt 10 geworden. Habe mich vorher beim Arbeitsamt angemeldet, damit ich rentenversichert bin.
Mein Mann ist Beamter u. ich privat versichert.
Beziehe also keine Leistung vom Arbeitsamt.
Habe aber einen Bildungsscheck für eine 3-monatige berufl. Weiterbildung bekommen.
Erst wurde ich von der Vertretung meines zuständigen Mitarbeiters arbeitssuchen gemeldet. ( So, wie ich vorher auch schon mal angemeldet war, ohne Leistungen zu beziehen).
Beim nächsten Termin war ich beim zuständigen Mitarbeiter.
Dieser hat mich arbeitslos gemeldet. Was ist denn jetzt richtig.

Wäre dankbar für eine schnelle u. 100%ige Antwort.
Herzlichen Dank im voraus.

antworten
WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

wenn du keine leistungen beziehst weil du keinen anspruch auf arbeitslosengeld I hast, heisst der status "arbeitssuchend". d.h. dein bewerberprofil ist in der jobbörse und die arbeitsagentur schickt dir vermittlungsvorschläge (wenns passende jobs gibt) und arbeitgeber können nach suchkriterien in der jobbörse auf dein profil kommen (wenns passt). deine einzige "pflicht" ist, dass du ernsthaft auf der suche bist und reagierst, z.b. auch an terminen mit einem arbeitsvermittler teilnimmst, sonst kann das profil wegen nicht verfügbarkeit wieder gelöscht werden und du musst erneut persönlich erscheinen damit es wieder aktiviert wird.

Lounge Gast schrieb:

Bin seit 10 Jahren aus meinem Beruf, bis auf ein halbes Jahr
auf 400,- Euro Basis in der Zeit.
Meiner Tochter ist jetzt 10 geworden. Habe mich vorher beim
Arbeitsamt angemeldet, damit ich rentenversichert bin.
Mein Mann ist Beamter u. ich privat versichert.
Beziehe also keine Leistung vom Arbeitsamt.
Habe aber einen Bildungsscheck für eine 3-monatige berufl.
Weiterbildung bekommen.
Erst wurde ich von der Vertretung meines zuständigen
Mitarbeiters arbeitssuchen gemeldet. ( So, wie ich vorher
auch schon mal angemeldet war, ohne Leistungen zu beziehen).
Beim nächsten Termin war ich beim zuständigen Mitarbeiter.
Dieser hat mich arbeitslos gemeldet. Was ist denn jetzt
richtig.

Wäre dankbar für eine schnelle u. 100%ige Antwort.
Herzlichen Dank im voraus.

antworten
WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

Hallo zusammen!
Ab Januar 2012 bin ich arbeitslos, weil mein Vertrag nicht verlängert wird.
Ich möchte gern wissen,wie kann ich eine Bewerbung bei Arbeitsamt als Arbeitswsuchend schreiben,was muss ich denn schreiben?

Danke im Voraus
Rachid

antworten
WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

ich habe eine frage ich werde bald 23 jahre alt und bin momentan noch familien versichert bin arbeitssuchend gemeldet beim arbeits amt kan aber mom nicht arbeiten weil ich schwanger bin .
bezahlt mir das arbeitesamt die krankenversicherung ?

antworten
WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

@11.03.12:
Verstehe ich nicht genau: Wenn Du familienversichert bist, bist Du entweder über Deine Eltern oder Deinen (Ehe-)partner versichert. Die Krankenkassen- und Pflegegeldbeiträge werden vom Versicherten (der die Beiträge zahlt) eingezahlt.
Hast Du eine Ausbildung/ein Studium abgeschlossen und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Bist Du ansonsten berufstätig?

antworten
WiWi Gast

Re: status "arbeitssuchend" beim arbeitsamt

Hallo, ich war gestern auch bei der Agentur für Arbeit, um mich arbeitssuchend zu melden. Nun weiß ich das ich kein ALG I bekomme, da ich nicht mind. 2 Jahre gearbeitet habe. Da ich gut verdient habe und auch mein Freund gut verdient, kann ich auch kein ALG II erhalten.

Muss ich nun nochmal zur Agentur für Arbeit, da ich nicht weiß ob ich da nun schon gemeldet bin? Die haben mich nur zum Jobcenter in München geschickt!

antworten

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