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Berufseinstieg im AuslandJobwechsel

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

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WiWi Gast

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

Moin zusammen,

Suche Erfahrungen für folgendes Gedankenspiel:

  • Anstellung (keine Selbstständigkeit) in früheren Jahren in Deutschland
  • Mittel- bis langfristiger Jobwechsel ins Ausland (z.B. Schweiz, Dubai, aber auch andere Beispiele gerne genommen), bestenfalls mit regelmäßiger (operativer) Tätigkeit in D

Gedankenspiel: Vorteile der jeweiligen Standorte bestmöglich nutzen

  • in D: Wetter in den Sommermonaten, eigene Immobilie weiter nutzen, vorhandenen Freundeskreis sehen und pflegen, ...
  • CH/VAE: sich kompetitivem Steuersystem anschließen, Wetter in den Wintermonaten, weniger Regulierungswahn, höheres Lebensniveau (subjektiv so wahrgenommen, bitte keine Diskussion dazu)

Fragen:

  • gibt es Möglichkeiten als Angestellter <183 Tagen im genannten Ausland zu bleiben, und dennoch die (volle) (Einkommens)-Steuerlast zu verlegen?
  • gab es beim Wegzug irgendwelche Hürden, wie sie Selbstständigen zukünftig auferlegt werden sollen? („wenn du wegziehst, melken wir dich noch ein letztes Mal richtig“)
  • habt ihr weiterhin einen deutschen Arbeitsvertrag, oder entsprechende Entsendung von eurem deutschen Arbeitgeber?

Danke für den Austausch!

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WiWi Gast

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

Dänemark hat 27% Einkommensteuer für eingewanderte Fachkräfte mit hohem Einkommen, glaube ab ca 70k Kronen pro Monat

Gast schrieb am 18.11.2021:

Moin zusammen,

Suche Erfahrungen für folgendes Gedankenspiel:

  • Anstellung (keine Selbstständigkeit) in früheren Jahren in Deutschland
  • Mittel- bis langfristiger Jobwechsel ins Ausland (z.B. Schweiz, Dubai, aber auch andere Beispiele gerne genommen), bestenfalls mit regelmäßiger (operativer) Tätigkeit in D

Gedankenspiel: Vorteile der jeweiligen Standorte bestmöglich nutzen

  • in D: Wetter in den Sommermonaten, eigene Immobilie weiter nutzen, vorhandenen Freundeskreis sehen und pflegen, ...
  • CH/VAE: sich kompetitivem Steuersystem anschließen, Wetter in den Wintermonaten, weniger Regulierungswahn, höheres Lebensniveau (subjektiv so wahrgenommen, bitte keine Diskussion dazu)

Fragen:

  • gibt es Möglichkeiten als Angestellter <183 Tagen im genannten Ausland zu bleiben, und dennoch die (volle) (Einkommens)-Steuerlast zu verlegen?
  • gab es beim Wegzug irgendwelche Hürden, wie sie Selbstständigen zukünftig auferlegt werden sollen? („wenn du wegziehst, melken wir dich noch ein letztes Mal richtig“)
  • habt ihr weiterhin einen deutschen Arbeitsvertrag, oder entsprechende Entsendung von eurem deutschen Arbeitgeber?

Danke für den Austausch!

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WiWi Gast

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

Hallo, anbei die Antworten.

Moin zusammen,

Suche Erfahrungen für folgendes Gedankenspiel:

Anstellung (keine Selbstständigkeit) in früheren Jahren in Deutschland
Mittel- bis langfristiger Jobwechsel ins Ausland (z.B. Schweiz, Dubai, aber auch andere Beispiele gerne genommen), bestenfalls mit regelmäßiger (operativer) Tätigkeit in D
Gedankenspiel: Vorteile der jeweiligen Standorte bestmöglich nutzen
Antwort: Nett, hatte ich auch schonmal gedacht. Aber es lässt sich einfach nicht so planen, da du immer von externen Entscheidungsfaktoren abhängig bist.

in D: Wetter in den Sommermonaten, eigene Immobilie weiter nutzen, vorhandenen Freundeskreis sehen und pflegen, ...
CH/VAE: sich kompetitivem Steuersystem anschließen, Wetter in den Wintermonaten, weniger Regulierungswahn, höheres Lebensniveau (subjektiv so wahrgenommen, bitte keine Diskussion dazu)
Antwort: siehe oben.

Fragen:

gibt es Möglichkeiten als Angestellter <183 Tagen im genannten Ausland zu bleiben, und dennoch die (volle) (Einkommens)-Steuerlast zu verlegen?
Antwort: Projektphasenmäßig geht das bestimmt, aber es wird dauerhaft nicht möglich sein, da du dich dann hier jedes halbe Jahr abmelden müsstest. Ansonsten bist du normal steuerpflichtig in Dt. und im Entsendungsland. I. D. R. haste dann immer das DBA

gab es beim Wegzug irgendwelche Hürden, wie sie Selbstständigen zukünftig auferlegt werden sollen? („wenn du wegziehst, melken wir dich noch ein letztes Mal richtig“)
Antwort: i. d. R. wird ja am Anfang festgelegt wie es läuft. Wenn du zum beispiel einen deutschen vertrag hast und entsendet wirst, bleibt ja in dt. alles wie es ist. wenn du einen lokalen vertrag erhälst, ist dieser ja in der Regel befristet. und ein deutsche wird per Nachtrag ruhend gestellt.

habt ihr weiterhin einen deutschen Arbeitsvertrag, oder entsprechende Entsendung von eurem deutschen Arbeitgeber?
Antwort: siehe oben.

Danke für den Austausch!

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WiWi Gast

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

Stichworte:

  • Wegzugsbesteuerung
  • 183 Tage-Regelung
  • FA nimmt den Wohnort deiner Frau und Kinder bei regelmässigen Aufenthalt in Deutschland in Deutschland an und besteuert dich dort
  • uvm.

Hoch-komplexes Thema an die sich nur erfahrene und spezialisierte Steuerberater / Grenzgängerberater trauen. In deinem Fall klingt es nach ein künstliches Konstrukt, um deine Steuern zu verlagern. Das wird ohne weiteres nicht durchkommen.

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WiWi Gast

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

Mir stellt sich hier erstmal die Frage, wie man darauf kommt, das Wetter in der Schweiz mit dem in den VAE gleichzusetzen. Könnte nicht unterschiedlicher sein

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WiWi Gast

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

WiWi Gast schrieb am 18.11.2021:

Mir stellt sich hier erstmal die Frage, wie man darauf kommt, das Wetter in der Schweiz mit dem in den VAE gleichzusetzen. Könnte nicht unterschiedlicher sein

Wetter war auf Dubai bezogen; im Vergleich zum Norden Deutschlands dürfte der Unterschied auch am ein oder anderen Ort in der Schweiz schon signifikant sein ;)

Ja, zunächst ist das ein theoretisches Konstrukt, das nicht von jedem 0815-YouTube-Marketer diskutiert wird, der bis drei nicht auf dem Baum ist. Gleichwohl glaube ich, dass ich nicht der Erste bin, der sich eine solche Frage stellt. Im Bereich von Selbstständigen/Unternehmen ist diese Form der Optimierung gefühlt weiter fortgeschritten.

Zwei Punkte, die ich dazu aufgegriffen habe:

  1. in den VAE, im Artikel wurde speziell Ras al Kheimah genannt, kannst du wohl als Unternehmer wohl erhebliche (steuerliche) Vorteile generieren, obwohl du nur alle 180 Tage kurz vor Ort „Servus“ sagen musst (und nicht >183 Tage p.a. präsent sein musst)

  2. vor ~2 Jahren gab es im Manager Magazin einen Artikel über ein höheres Tier bei Beiersdorf, damals in leitender Funktion (ich glaube Sales EMEA) mit Wohnort Dubai, der auf Grund der Steuervorteile wenig Lust auf einen Wechsel ins HQ nach Hamburg hatte. Gerade in dieser Funktion lassen sich ja Reisen (2 Arbeitstage + Wochenende) nach D ganz gut argumentieren
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Ceterum censeo

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

WiWi Gast schrieb am 18.11.2021:

Stichworte:

  • Wegzugsbesteuerung
  • 183 Tage-Regelung
  • FA nimmt den Wohnort deiner Frau und Kinder bei regelmässigen Aufenthalt in Deutschland in Deutschland an und besteuert dich dort
  • uvm.

Hoch-komplexes Thema an die sich nur erfahrene und spezialisierte Steuerberater / Grenzgängerberater trauen. In deinem Fall klingt es nach ein künstliches Konstrukt, um deine Steuern zu verlagern. Das wird ohne weiteres nicht durchkommen.

Schließe mich weitestgehend an. Problematisch wird hier zunächst das Tatbestandsmerkmal des gewöhnlichen Aufenthalts (§ 1 EStG). Selbst wenn dieses Kliff erfolgreich umschifft wurde (unwahrscheinlich), droht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) und steht deinen Wünschen nach einer sehr niedrigen Besteuerung entgegen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

WiWi Gast schrieb am 18.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 18.11.2021:

  1. vor ~2 Jahren gab es im Manager Magazin einen Artikel über ein höheres Tier bei Beiersdorf, damals in leitender Funktion (ich glaube Sales EMEA) mit Wohnort Dubai, der auf Grund der Steuervorteile wenig Lust auf einen Wechsel ins HQ nach Hamburg hatte. Gerade in dieser Funktion lassen sich ja Reisen (2 Arbeitstage + Wochenende) nach D ganz gut argumentieren

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Interessantes Thema. Gerade zu 2.) sollte es doch das ein oder andere Beispiel geben. Bin ebenso interessiert

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 18.11.2021:

Mir stellt sich hier erstmal die Frage, wie man darauf kommt, das Wetter in der Schweiz mit dem in den VAE gleichzusetzen. Könnte nicht unterschiedlicher sein

Wetter war auf Dubai bezogen; im Vergleich zum Norden Deutschlands dürfte der Unterschied auch am ein oder anderen Ort in der Schweiz schon signifikant sein ;)

Ja, zunächst ist das ein theoretisches Konstrukt, das nicht von jedem 0815-YouTube-Marketer diskutiert wird, der bis drei nicht auf dem Baum ist. Gleichwohl glaube ich, dass ich nicht der Erste bin, der sich eine solche Frage stellt. Im Bereich von Selbstständigen/Unternehmen ist diese Form der Optimierung gefühlt weiter fortgeschritten.

Zwei Punkte, die ich dazu aufgegriffen habe:

  1. in den VAE, im Artikel wurde speziell Ras al Kheimah genannt, kannst du wohl als Unternehmer wohl erhebliche (steuerliche) Vorteile generieren, obwohl du nur alle 180 Tage kurz vor Ort „Servus“ sagen musst (und nicht >183 Tage p.a. präsent sein musst)

  2. vor ~2 Jahren gab es im Manager Magazin einen Artikel über ein höheres Tier bei Beiersdorf, damals in leitender Funktion (ich glaube Sales EMEA) mit Wohnort Dubai, der auf Grund der Steuervorteile wenig Lust auf einen Wechsel ins HQ nach Hamburg hatte. Gerade in dieser Funktion lassen sich ja Reisen (2 Arbeitstage + Wochenende) nach D ganz gut argumentieren

Verlass Deutschland for good...hab ich auch gemacht und es bislang nicht bereut.

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WiWi Gast

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

Unabhängig von der Steuerlast sollte man zuerst mal mit sich selbst klären, wie man leben will.

Schön kann es an der Mittelmeerküste sein (Kroatien), ruhig in den Schweizer Bergen, turbulent und nur mit 24/7-Klimaanlage in UAE. Alles sehr unterschiedlich.

Und da wo wenig Steuern verlangt werden, ist entweder der Lebenstandart und die öffentliche Struktur eher niedrig, oder die Verbraucherpreise hoch.

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WiWi Gast

Jobwechsel in Ausland mit niedrigerer Steuerlast (Schweiz, VAE, ...)

Dann geh zu einem spezialisierten StB und lass dir von dem helfen. Falls du ein "höheres Tier" bist, sollte sich das ja auch finanziell lohnen. Ich glaub niemand, der dir qualifiziert zu diesem Thema Auskunft geben könnte, würde es hier for free machen ;-)

Abgesehen davon, dass eine qualifizierte Auskunft in einem solchen Fall eine gutachterliche Stellungnahme erfordert, das hier den Rahmen diese Forums sprengen würde und nur eine begrenzte Anzahl an Lesern die Materie in der Tiefe durchdringen würden. Die Lösung ist nämlich wie so oft im (intl.) Steuerrecht: es kommt auf den Einzelfall drauf an und eine pauschale Aussage ist nicht möglich.

Damit du mal ein paar Begriffe googlen kannst (zusätzlich zu den bereits o.g.): erweiterte beschränkte Steuerpflicht, OECD-MA iVm. dem jeweilig anwendbaren DBA (bspw. DBA D/CH, Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen, Betriebsstättenbegründung und -besteuerung iVm. den Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze sowie Auswirkungen bei leitenden Angestellten etc.

WiWi Gast schrieb am 25.11.2021:

  1. vor ~2 Jahren gab es im Manager Magazin einen Artikel über ein höheres Tier bei Beiersdorf, damals in leitender Funktion (ich glaube Sales EMEA) mit Wohnort Dubai, der auf Grund der Steuervorteile wenig Lust auf einen Wechsel ins HQ nach Hamburg hatte. Gerade in dieser Funktion lassen sich ja Reisen (2 Arbeitstage + Wochenende) nach D ganz gut argumentieren

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Interessantes Thema. Gerade zu 2.) sollte es doch das ein oder andere Beispiel geben. Bin ebenso interessiert

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 18.11.2021:

Stichworte:

  • Wegzugsbesteuerung
  • 183 Tage-Regelung
  • FA nimmt den Wohnort deiner Frau und Kinder bei regelmässigen Aufenthalt in Deutschland in Deutschland an und besteuert dich dort
  • uvm.

Hoch-komplexes Thema an die sich nur erfahrene und spezialisierte Steuerberater / Grenzgängerberater trauen. In deinem Fall klingt es nach ein künstliches Konstrukt, um deine Steuern zu verlagern. Das wird ohne weiteres nicht durchkommen.

Hi, das geht durchaus und die Gesetze geben da ein paar Lücken bzw Freiheitsgrade.
Habe drei Wohnorte in CH (Arbeit inkl. Prokura für einen globalen Konzern), DE (Family) und Mallorca (Haus in Erwerbung).
Steuerlast ist in CH mit unter 10%.

Sucht euch einen guten Steuerberater, würde da auch 10k für zahlen, lohnt sich immer noch.

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WiWi Gast

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