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Berufseinstieg im AuslandStellenausschreibung

Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

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WiWi Gast

Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

Hey, ich sehe öfters Stellenanzeigen mit der Anforderung eines mind. vier monatigen Auslandaufenthaltes. Da kam mir spontan der Gedanken wozu Unternehmen das überhaupt verlangen. Ich denke es geht ihnen in erster Linie darum zu sehen ob ein Bewerber sich in ein anderes soziales Umfeld einfügen und klarkommen kann auch mit dem anfänglichen Stress. Zum anderen natürlich die Sprachkenntnisse auszubauen (obwohl welche Sprache man lernt, ist denen wohl egal)
Mehr fällt mir momentan nicht ein. Habt ihr noch was?

Nun stehe ich vor der Frage ob ich mich trotzdem bewerben soll obwohl ich kein Auslandsaufenthalt habe oder machen werde (meine Frau ist schwanger und ich will sie jetzt nicht alleine lassen). Deshalb habe ich überlegt mich erstmal trotzdem zu bewerben und vllt. im Anschreiben auf meinen Migrationshintergrund hinweisen mit dem Hintergedanken, dass das Unternehmen vllt. damit den oben erwähnten ersten Punkt abhacken kann.

Danke für eure Hilfe ;)

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WiWi Gast

Re: Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

Explizit auf deinen Migrationshintergrund hinweisen würde ich an deiner Stelle auch lieber abhacken :D

Es werden nie alle Anforderungen erfüllt werden können, d.h. bewirb dich einfach und geh nicht näher auf die spezifische Anforderung des Auslandsaufenthaltes ein.

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WiWi Gast

Re: Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

Diese Anforderung zeigt eigentlich nur, dass das UN für die Stelle zu viele Bewerber hat, die sie anhand beliebiger schwachsinniger Kriterien filtern müssen, da einfach zu viele Lebensläufe und Noten zu ähnlich sind.

Viel Glück!

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WiWi Gast

Re: Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

Jap, Lebensläufe und Noten sind zu ähnlich, aber über Ausland kann man noch ein paar Leute rausfiltern.
Bewirb dich einfach, du hast nichts zu verlieren. Und mit Migrationshintergrund hast du sowieso einen Bonus.

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WiWi Gast

Re: Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

Ja, es kann sein, dass die einfach zu viele Bewerbungen reinbekommen und deshalb irgendwelche schwachsinnigen Kriterien ohne Zusammenhang zu den Anforderungen der Stelle stellen, damit sie nicht so viele Bewerbungen bekommen.

Es kann aber auch wirklich sein, dass die Tätigkeit viele Reisen abverlangt (z. B. kann das im Maschinenbau im Vertrieb durchaus sein!) oder dass sie den Mitarbeiter evtl. später in unterschiedlichen Betriebsstätten einsetzen wollen (z. B. als Controller häufig) und deshalb niemanden wollen, der sich nicht vorstellen kann, auch nur 10km von seinem Heimatdorf wegzuziehen.

Ich würde einfach die Personalabteilung anrufen und nach dem Grund für den verlangten Auslandsaufenthalt fragen. Evtl. bekommst du dadurch sogar noch weitere nützliche Informationen über die Stelle, die du in der Bewerbung verarbeiten kannst.

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WiWi Gast

Re: Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

Diese Anforderung zeigt eigentlich nur, dass das UN für die Stelle zu viele Bewerber hat, die sie anhand beliebiger schwachsinniger Kriterien filtern müssen, da einfach zu viele Lebensläufe und Noten zu ähnlich sind.

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WiWi Gast

Re: Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

Ein Auslandaufenthalt ist oft mit mehr Lebenserfahrung gleichzusetzen. Nicht immer, aber eben sehr oft. Vielleicht hat das Unternehmen einfach kein Bock mehr auf 23jährige 1er Kandidaten ohne eine bisschen Lebenserfahrung.

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WiWi Gast

Re: Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

Eben das!

Wir verlangen nur dann (längerfristige) Auslandserfahrung, wenn wir sicherstellen wollen, dass der Bewerber flexibel und bereit ist, häufig internationale Dienstreisen anzutreten oder gegebenenfalls auch mal kurzfristig zu einer Auslandsniederlassung abgeordnet wird, und dem es dabei egal ist, wie viele Blagen das Weib schon am Backen hat.

Spätestens wenn Du erwähnst, dass Du deine schwangere Frau gerade nichtallein lassen wollen würdest, wirst Du gnadenlos aussortiert.

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WiWi Gast

Re: Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

Ich weiß ja nicht in welchem Bereich du konkret unterwegs bist, aber es werde doch nicht gerade die Newjoiner auf (internationale) Reisen geschickt. Das kostet doch viel zu viel. Und der Output ist doch wirklich gering.

Lounge Gast schrieb:

Eben das!

Wir verlangen nur dann (längerfristige) Auslandserfahrung,
wenn wir sicherstellen wollen, dass der Bewerber flexibel und
bereit ist, häufig internationale Dienstreisen anzutreten
oder gegebenenfalls auch mal kurzfristig zu einer
Auslandsniederlassung abgeordnet wird, und dem es dabei egal
ist, wie viele Blagen das Weib schon am Backen hat.

Spätestens wenn Du erwähnst, dass Du deine schwangere Frau
gerade nichtallein lassen wollen würdest, wirst Du gnadenlos
aussortiert.

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WiWi Gast

Re: Stellenausschreibung mit Kriterium Auslandsaufenthalt

Bin der Themenstarter. Vielen Dank für die Antworten bisher. Die meisten haben mir schon mal weitergeholfen. Den Tipp mit Anrufen und einfach nachfrage was damit gefordert wird war bisher der beste.

Zu dem Vorletzten post:
Danke für den Einblick in deine Denkweise. Aber keine Angst genau nach solchen Unternehmen habe ich eh nicht gesucht, da sie in ein paar Jahren mit dieser Einstellung eh vom Markt sein werden ;) Auch Unternehmen müssen flexibel werden. Und nur weil ich 2-3 Monate mal nicht ins Ausland kann aufgrund der Schwangerschaft meine Frau, heißt es nicht ich wäre nicht flexibel. War immerhin schon mal so flexibel ohne etwas zu haben und die Sprache zu können auszuwandern und mich hier hochzuarbeiten und innerhalb Deutschlands mind. alle 2 Jahre, warum auch immer, umzuziehen. Aber viel Erfolg deinem High Potential Unternehmen für die nächsten 15 Jahre ^^

Lounge Gast schrieb:

Eben das!

Wir verlangen nur dann (längerfristige) Auslandserfahrung,
wenn wir sicherstellen wollen, dass der Bewerber flexibel und
bereit ist, häufig internationale Dienstreisen anzutreten
oder gegebenenfalls auch mal kurzfristig zu einer
Auslandsniederlassung abgeordnet wird, und dem es dabei egal
ist, wie viele Blagen das Weib schon am Backen hat.

Spätestens wenn Du erwähnst, dass Du deine schwangere Frau
gerade nichtallein lassen wollen würdest, wirst Du gnadenlos
aussortiert.

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