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StB und WP - wie?

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

Irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch.
Ich höre oft von Leuten, welche beide Titel tragen. Ich selbst bin erst vor kurzem in die WPG eingestiegen.

Nun frage ich mich aber, wie geht es in relativ kurzer Zeit? Ich kann in 4 J. den WP ablegen, was ich auch möchte. Nun kann ich doch aber nicht den Stb machen, ohne entsprechend in einer steuerlichen Abteilung gearbeitet (Nochmal 3 J.) zu haben und die Berufserfahrung vorzuweisen, da ich im Audit arbeite.
Oder sehe ich das falsch?

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

WiWi Gast schrieb am 14.10.2020:

Irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch.
Ich höre oft von Leuten, welche beide Titel tragen. Ich selbst bin erst vor kurzem in die WPG eingestiegen.

Nun frage ich mich aber, wie geht es in relativ kurzer Zeit? Ich kann in 4 J. den WP ablegen, was ich auch möchte. Nun kann ich doch aber nicht den Stb machen, ohne entsprechend in einer steuerlichen Abteilung gearbeitet (Nochmal 3 J.) zu haben und die Berufserfahrung vorzuweisen, da ich im Audit arbeite.
Oder sehe ich das falsch?

Das siehst du richtig. In der Praxis werden aber einfach (falsche) Bescheinigungen ausgestellt. Für den StB reicht eine recht allgemeine Bescheinigung. Für den WP musst du deine Jobs angeben. Deshalb wirst du aus dem Audit heraus StB machen können. Umgekehrt als reiner Steuerassistent aber nicht WP machen können.

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

Das siehst du richtig. In der Praxis werden aber einfach (falsche) Bescheinigungen ausgestellt. Für den StB reicht eine recht allgemeine Bescheinigung. Für den WP musst du deine Jobs angeben. Deshalb wirst du aus dem Audit heraus StB machen können. Umgekehrt als reiner Steuerassistent aber nicht WP machen können.

Nichts mit "falsche Bescheinigung". Ein WP darf unbeschränkt steuerberatend tätig sein - oder anders formuliert: Ein WP darf berufsrechtlich alles tun, was ein StB darf (§ 3 StBerG) und noch mehr.

Entsprechend ist es völlig naheliegend, dass jeder der zum WP-Examen zugelassen werden darf, auch zum StB-Examen zugelassen wird - immerhin dürfte er ja so oder so steuerberatend tätig werden.

Hinzu kommen bei beiden(!) Berufen noch Einschränkungen dahingehend, dass man eben auch tatsächlich mit Jahresabschlüssen zu tun gehabt haben muss. Beim StB heißt es in den Kammerhinweisen, dass man überwiegend "im Bereich von Abschlussfragen gearbeitet" haben muss (also ausdrücklich nicht im Audit, beim WP noch strenger (macht ja auch Sinn - der darf ja wie gesagt alles wie der StB plus noch mehr), dass man auch konkret Praxiszeiten in gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen nachweisen muss.

Das einzige, wo ich dir da zustimmen kann:
Ja, beim StB ist der Praxiszeitnachweis entspannter - da stellt das Unternehmen einen Zettel aus, dass du die Zeit geleistet hast und fertig.
Beim WP füllst du hingegen eine Liste mit Jahresabschlussprüfungen aus (wobei bei mir auch ein "X kleine Gesellschaften, insg. Y Wochen; Z Mittelgroße Gesellschaften,..." gereicht hat), rechnest die Gesamtwochenzeit zusammen und das Unternehmen stellt ebenfalls einen Zettel aus, dass die Zeitangabe aus ihrer Sicht stimmt.

Aber nochmal: Es macht ja auch Sinn, dass der WP da strenger ist - der darf ja auch alles und mehr.

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

ich wäre hier mit der Beheuptung einer "falschen" Bescheinigung sehr vorsichtig. Typischerweise hast du auch in der Prüfung (gerade wenn es kleinere Mandate sind) recht viele Berührungspunkte mit Steuern, daher wird das auch von Seiten der Kammern akzeptiert, was du logischerweise nicht hast ist die klassische StB Beratungsarbeiutn, da diese aber auch nicht im Examen gross relevant ist stört es niemanden

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

WiWi Gast schrieb am 14.10.2020:

Irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch.
Ich höre oft von Leuten, welche beide Titel tragen. Ich selbst bin erst vor kurzem in die WPG eingestiegen.

Nun frage ich mich aber, wie geht es in relativ kurzer Zeit? Ich kann in 4 J. den WP ablegen, was ich auch möchte. Nun kann ich doch aber nicht den Stb machen, ohne entsprechend in einer steuerlichen Abteilung gearbeitet (Nochmal 3 J.) zu haben und die Berufserfahrung vorzuweisen, da ich im Audit arbeite.
Oder sehe ich das falsch?

Das siehst du richtig. In der Praxis werden aber einfach (falsche) Bescheinigungen ausgestellt. Für den StB reicht eine recht allgemeine Bescheinigung. Für den WP musst du deine Jobs angeben. Deshalb wirst du aus dem Audit heraus StB machen können. Umgekehrt als reiner Steuerassistent aber nicht WP machen können.

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

Wenn du wirklich in einer WPG bist dann frag doch einfach die Kollegen die beide Titel tragen

WiWi Gast schrieb am 14.10.2020:

Irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch.
Ich höre oft von Leuten, welche beide Titel tragen. Ich selbst bin erst vor kurzem in die WPG eingestiegen.

Nun frage ich mich aber, wie geht es in relativ kurzer Zeit? Ich kann in 4 J. den WP ablegen, was ich auch möchte. Nun kann ich doch aber nicht den Stb machen, ohne entsprechend in einer steuerlichen Abteilung gearbeitet (Nochmal 3 J.) zu haben und die Berufserfahrung vorzuweisen, da ich im Audit arbeite.
Oder sehe ich das falsch?

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

Das ist völliger Unsinn. Nur weil man hinterher etwas darf, heißt das nicht, dass man auch die Voraussetzungen für das Examen erfüllt...

Nichts mit "falsche Bescheinigung". Ein WP darf unbeschränkt steuerberatend tätig sein - oder anders formuliert: Ein WP darf berufsrechtlich alles tun, was ein StB darf (§ 3 StBerG) und noch mehr.

Entsprechend ist es völlig naheliegend, dass jeder der zum WP-Examen zugelassen werden darf, auch zum StB-Examen zugelassen wird - immerhin dürfte er ja so oder so steuerberatend tätig werden.

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

Entscheidend für den TE ist doch, dass der AG einem die Bescheinigung ausstellt. Das dürfte bei allen großen WPG kein Problem sein.

Also nach 3 Jahren (mit Bachelor) kannst du den StB machen und dann ca. 1-2 Jahre später den WP.

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Ceterum censeo

StB und WP - wie?

Mich beschleicht hier das dumpfe Gefühl, dass nur die wenigsten meiner Vorredner sich in Kenntnis der aktuellen Rechtslage befinden oder beizeiten die jeweiligen Rechtsquellen zu Rate gezogen haben.

StB:
§ 36 Abs. 1 StBerG: Eine mindestens 2(3)-jährige Tätigkeit mit mindestens 16 Wochenstunden im steuerlichen Bereich. Tätigkeiten in der Abschlussprüfung werden hier anerkannt, soweit sich überwiegend mit Abschlussfragen beschäftigt wird.

WP:
§ 9 Abs. 1 WPO: Eine mindestens 3(4)-jährige Tätigkeit bei einem WP/vBP, einer WPG, einem Prüfungsverband o. Ä. Ausreichend sind hier auch sonstige Zusammenschlüsse von Berufsangehörigen.
§ 9 Abs. 2 WPO: Hiervon müssen mindestens 53 Wochen innerhalb von 2 Jahren originäre Prüfungstätigkeit gewesen sein.

Conclusio:
Beide Anforderungen schließen sich mitnichten aus und es ist ohne weiteres möglich, Praxiszeiten für beide Berufsexamina zu sammeln.
(Die obigen Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Hochschulabsolventen).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

Bitte einmal die notwendigen Tätigkeiten zur Zulassung zum StB durchlesen. Jahresabschlusserstellungstätigkeiten sind i.O., Prüfung(!) nicht. Und jetzt zeige mir bitte den Big4-Audit-Berufsanfänger, der nicht irgendwo beim Mandanten hockt und Häkchen setzt.

Es ist absolut korrekt, dass falsche Bescheinigungen ausgestellt werden. Das wissen die Kammern und es ist ihnen ein Dorn im Auge, aber sie haben eben nicht die Möglichkeit, es nachzuweisen, schon gar nicht für die Vergangenheit. Also versucht man, die WPs durch gezielte Wahl der Ptüfungsaufgaben rauszuprüfen. Das passiert entweder durch Wahl von juristisch strukturierten (also Arbeit am Gesetz erfordernden) Aufgaben. Oder neuerdings zunehmend durch Aufgaben, die vermeinzlich typisches Praktikerwissen belohnen (PKW, Reisekosten, Arbeitszimmer, § 7g EStG etc.). Leider haben die "Praktikeraufgaben" mitnichten etwas mit der Praxis in z.B. Großkanzleien oder spezialisierten Einheiten zu tun.

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

ich wäre hier mit der Beheuptung einer "falschen" Bescheinigung sehr vorsichtig. Typischerweise hast du auch in der Prüfung (gerade wenn es kleinere Mandate sind) recht viele Berührungspunkte mit Steuern, daher wird das auch von Seiten der Kammern akzeptiert, was du logischerweise nicht hast ist die klassische StB Beratungsarbeiutn, da diese aber auch nicht im Examen gross relevant ist stört es niemanden

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

WiWi Gast schrieb am 14.10.2020:

Irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch.
Ich höre oft von Leuten, welche beide Titel tragen. Ich selbst bin erst vor kurzem in die WPG eingestiegen.

Nun frage ich mich aber, wie geht es in relativ kurzer Zeit? Ich kann in 4 J. den WP ablegen, was ich auch möchte. Nun kann ich doch aber nicht den Stb machen, ohne entsprechend in einer steuerlichen Abteilung gearbeitet (Nochmal 3 J.) zu haben und die Berufserfahrung vorzuweisen, da ich im Audit arbeite.
Oder sehe ich das falsch?

Das siehst du richtig. In der Praxis werden aber einfach (falsche) Bescheinigungen ausgestellt. Für den StB reicht eine recht allgemeine Bescheinigung. Für den WP musst du deine Jobs angeben. Deshalb wirst du aus dem Audit heraus StB machen können. Umgekehrt als reiner Steuerassistent aber nicht WP machen können.

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

die Bescheinigung für StB ist zumindest bei der Big4 kein Problem, selbst wenn du keine Berührungspunkte mit Steuern hat. Die Prüfung ist aber eine Hürde, idR schaffen die Audit-Mitarbeiter StB-Examen im 2. Versuch.

zeitlich hast du 3 Möglichkeiten:

  • klassisch: StB-Examen (idR im 2. Versuch) und WP-Examen: macht insgesamt 3 Jahre
  • Voll-WP-Examen (idR ebenso im 2. Versuch, ist jedoch noch viel schwieriger): macht 2 Jahre
  • WP-Master und den reduzierten WP-Examen: geht insgesamt schneller, da du seit dem Anfang bei der WPG damit anfangen kannst und auf das Examen besser vorbereitet wirst.

WiWi Gast schrieb am 14.10.2020:

Irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch.
Ich höre oft von Leuten, welche beide Titel tragen. Ich selbst bin erst vor kurzem in die WPG eingestiegen.

Nun frage ich mich aber, wie geht es in relativ kurzer Zeit? Ich kann in 4 J. den WP ablegen, was ich auch möchte. Nun kann ich doch aber nicht den Stb machen, ohne entsprechend in einer steuerlichen Abteilung gearbeitet (Nochmal 3 J.) zu haben und die Berufserfahrung vorzuweisen, da ich im Audit arbeite.
Oder sehe ich das falsch?

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

HGB Rechnungslegung ist auch relevante Berufserfahrung für das Steuerberaterexamen. Du brauchst nicht zwingend Einkommensteuererklärungen zu machen.

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

Nach seiner Argumentation dürfte auch ein Rechtsanwalt ohne einschlägige Berufserfahrung das StB-Examen ablegen, weil er ja umfänglich rechtlich beraten darf...

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

Das ist völliger Unsinn. Nur weil man hinterher etwas darf, heißt das nicht, dass man auch die Voraussetzungen für das Examen erfüllt...

Nichts mit "falsche Bescheinigung". Ein WP darf unbeschränkt steuerberatend tätig sein - oder anders formuliert: Ein WP darf berufsrechtlich alles tun, was ein StB darf (§ 3 StBerG) und noch mehr.

Entsprechend ist es völlig naheliegend, dass jeder der zum WP-Examen zugelassen werden darf, auch zum StB-Examen zugelassen wird - immerhin dürfte er ja so oder so steuerberatend tätig werden.

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

Ich selbst habe auch bei den Big4 gearbeitet und machen wir uns nichts vor. Die haben damals alles uneingeschränkt und ohne Prüfung bescheinigt. D.h. der Stempel als Zugangskarte zur Prüfung ist unkritisch.

Es wird auch nicht weiter durch die Kammern geprüft. Von daher ist das nicht die Hürde.

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

Ich selbst habe auch bei den Big4 gearbeitet und machen wir uns nichts vor. Die haben damals alles uneingeschränkt und ohne Prüfung bescheinigt. D.h. der Stempel als Zugangskarte zur Prüfung ist unkritisch.

Es wird auch nicht weiter durch die Kammern geprüft. Von daher ist das nicht die Hürde.

Ja, so sieht es aus. Aber nicht weil der WP “alles und mehr” darf, sondern weil eben Praxiserfahrung bescheinigt wird, wo keine ist.

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

Nichts mit "falsche Bescheinigung". Ein WP darf unbeschränkt steuerberatend tätig sein - oder anders formuliert: Ein WP darf berufsrechtlich alles tun, was ein StB darf (§ 3 StBerG) und noch mehr.

Entsprechend ist es völlig naheliegend, dass jeder der zum WP-Examen zugelassen werden darf, auch zum StB-Examen zugelassen wird - immerhin dürfte er ja so oder so steuerberatend tätig werden.

Die Voraussetzungen für das Examen stehen im Gesetz. Dass du damit argumentierst, was ein WP darf, ist rechtlich nicht besonders sauber. Ein WP-Assistent erfüllt die Voraussetzungen des 36 StBerG regelmäßig nicht, auch wenn sie ihm vom Arbeitgeber bescheinigt werden...

Hinzu kommen bei beiden(!) Berufen noch Einschränkungen dahingehend, dass man eben auch tatsächlich mit Jahresabschlüssen zu tun gehabt haben muss. Beim StB heißt es in den Kammerhinweisen, dass man überwiegend "im Bereich von Abschlussfragen gearbeitet" haben muss (also ausdrücklich nicht im Audit, beim WP noch strenger (macht ja auch Sinn - der darf ja wie gesagt alles wie der StB plus noch mehr), dass man auch konkret Praxiszeiten in gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen nachweisen muss.

Auch das stimmt einfach nicht... Auch ohne Abschlüsse, kannst du relevante Erfahrung sammeln und wirst zugelassen. Dann könnte ein Wissenschaftler am Steuern-Lehrstuhl oder jemand in der Gestaltungsberatung nie Examen machen. Lol! Merkste selber...

Das einzige, wo ich dir da zustimmen kann:
Ja, beim StB ist der Praxiszeitnachweis entspannter - da stellt das Unternehmen einen Zettel aus, dass du die Zeit geleistet hast und fertig.
Beim WP füllst du hingegen eine Liste mit Jahresabschlussprüfungen aus (wobei bei mir auch ein "X kleine Gesellschaften, insg. Y Wochen; Z Mittelgroße Gesellschaften,..." gereicht hat), rechnest die Gesamtwochenzeit zusammen und das Unternehmen stellt ebenfalls einen Zettel aus, dass die Zeitangabe aus ihrer Sicht stimmt.

Aber nochmal: Es macht ja auch Sinn, dass der WP da strenger ist - der darf ja auch alles und mehr.

Absurde Argumentation

antworten
WiWi Gast

StB und WP - wie?

Ähm ja, keine Kammer hat ein Problem mit einem Kandidaten aus der WPG denen ist das herzlich egal, ein bestellter StB muss seinen Kammerbeitrag zahlen und die Versicherung nachweisen und gut ists.

Und die Behauptung man würde gezielt versuchen WPG Leute raus zu prüfen, entspringt vielleicht deiner leicht verqueren Vorstellung.

Also versucht man, die WPs durch gezielte Wahl der Ptüfungsaufgaben rauszuprüfen. Das passiert entweder durch Wahl von juristisch strukturierten (also Arbeit am Gesetz erfordernden) Aufgaben. Oder neuerdings zunehmend durch Aufgaben, die vermeinzlich typisches Praktikerwissen belohnen (PKW, Reisekosten, Arbeitszimmer, § 7g EStG etc.)

Ist natürlich für Mitarbeiter einer WPG ganz ungewöhnlich mit Gesetzen zu arbeiten, weil ja die Rechnungslegung auch auf der Cornflakespackung beschrieben ist - liest du den Stuss den du schreibst?

Abgesehen davon das StB Examen hat auch null mit der Praxis zu tun, da hier eine Lösungstechnik abgefragt wird die so in der Praxis nicht vor kommt

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

Bitte einmal die notwendigen Tätigkeiten zur Zulassung zum StB durchlesen. Jahresabschlusserstellungstätigkeiten sind i.O., Prüfung(!) nicht. Und jetzt zeige mir bitte den Big4-Audit-Berufsanfänger, der nicht irgendwo beim Mandanten hockt und Häkchen setzt.

Es ist absolut korrekt, dass falsche Bescheinigungen ausgestellt werden. Das wissen die Kammern und es ist ihnen ein Dorn im Auge, aber sie haben eben nicht die Möglichkeit, es nachzuweisen, schon gar nicht für die Vergangenheit. Also versucht man, die WPs durch gezielte Wahl der Ptüfungsaufgaben rauszuprüfen. Das passiert entweder durch Wahl von juristisch strukturierten (also Arbeit am Gesetz erfordernden) Aufgaben. Oder neuerdings zunehmend durch Aufgaben, die vermeinzlich typisches Praktikerwissen belohnen (PKW, Reisekosten, Arbeitszimmer, § 7g EStG etc.). Leider haben die "Praktikeraufgaben" mitnichten etwas mit der Praxis in z.B. Großkanzleien oder spezialisierten Einheiten zu tun.

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

ich wäre hier mit der Beheuptung einer "falschen" Bescheinigung sehr vorsichtig. Typischerweise hast du auch in der Prüfung (gerade wenn es kleinere Mandate sind) recht viele Berührungspunkte mit Steuern, daher wird das auch von Seiten der Kammern akzeptiert, was du logischerweise nicht hast ist die klassische StB Beratungsarbeiutn, da diese aber auch nicht im Examen gross relevant ist stört es niemanden

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

WiWi Gast schrieb am 14.10.2020:

Irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch.
Ich höre oft von Leuten, welche beide Titel tragen. Ich selbst bin erst vor kurzem in die WPG eingestiegen.

Nun frage ich mich aber, wie geht es in relativ kurzer Zeit? Ich kann in 4 J. den WP ablegen, was ich auch möchte. Nun kann ich doch aber nicht den Stb machen, ohne entsprechend in einer steuerlichen Abteilung gearbeitet (Nochmal 3 J.) zu haben und die Berufserfahrung vorzuweisen, da ich im Audit arbeite.
Oder sehe ich das falsch?

Das siehst du richtig. In der Praxis werden aber einfach (falsche) Bescheinigungen ausgestellt. Für den StB reicht eine recht allgemeine Bescheinigung. Für den WP musst du deine Jobs angeben. Deshalb wirst du aus dem Audit heraus StB machen können. Umgekehrt als reiner Steuerassistent aber nicht WP machen können.

antworten
WiWi Gast

StB und WP - wie?

Die Kammern wissen, dass die Bescheinigungen der Big4 das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen. Es ist ihnen aber egal, so lange man die Prüfung besteht und der Nachwuchs nachkommt.

(Jahresabschlussprüfung ist in der Tat keine relevante Tätigkeit...)

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

Bitte einmal die notwendigen Tätigkeiten zur Zulassung zum StB durchlesen. Jahresabschlusserstellungstätigkeiten sind i.O., Prüfung(!) nicht. Und jetzt zeige mir bitte den Big4-Audit-Berufsanfänger, der nicht irgendwo beim Mandanten hockt und Häkchen setzt.

Es ist absolut korrekt, dass falsche Bescheinigungen ausgestellt werden. Das wissen die Kammern und es ist ihnen ein Dorn im Auge,

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

Nach seiner Argumentation dürfte auch ein Rechtsanwalt ohne einschlägige Berufserfahrung das StB-Examen ablegen, weil er ja umfänglich rechtlich beraten darf...

Nein, so war meine Argumentation nur, wenn man beim Lesen die Hälfte der Sätze ausgelassen hat. Der WP, der tatsächlich Abschlüsse prüft (oder erstellt), wir dann zugelassen, wenn er (§ 36 (3) StBerG) mindestens 16 Wochenstunden seiner Praxiszeit etwas praktisches getan hat, was sich auf das Gebiet von Bund und Länder verwalteter Steuern erstreckt.

Das ist eine ziemlich unklare Aussage, die u.a auf der Seite der Prüfungsstelle NRW wie folgt konkretisiert wird:
"PRAKTISCHE TÄTIGKEIT- Ist eine Tätigkeit als Prüfungsassistent bei einem Wirtschaftsprüfer ausreichend als praktische Tätigkeit?"
"Grundsätzlich ja, sofern überwiegend im Bereich von Abschlussfragen gearbeitet wurde."

Nochmal zur Klarstellung: Das ist keine Aussage einer bösen WPG, die für ihre Mitarbeiter irgendwelche Bescheinigung fälschen würde, sondern die offizielle Auslegung einer Prüfungsstelle.
(s. hier: https://www.steuerberaterpruefung-nrw.de/DE/3837/FAQs.php?dbl_start_pos=20&dbl_sortierfeld=Feld80)

---------------

Den Grund für diese doch offensichtlich real bestehende Rechsauslegung wollte ich mit dem Rest meines Beitrags anhand der stark überschneidenden Tätigkeiten der Berufe WP & StB plausibel machen - wobei der WP eben gerade in Rahmen seiner Abschlussprüfer- und Erstellungstätigkeit sehr starke Überschneidungen mit einem StB hat.

Zur Aussage "Dann wäre es beim RA ja genauso": Ist es ja grundsätzlich auch. Auch der braucht die 16 Wochenstunden "auf das Gebiet von Bund und Länder verwalteter Steuern". Auch bei dem reicht es, dabei Zeug zu tun, was auch ein Steuerangestellter in der Zeit tun würde - eben z.B. eine Abschlusserstellung, eine Abschlussprüfung (freiwillige Prüfungen dürfen auch StBs durchführen).
Nur dass eben die realen Überschneidungen der Tätigkeitsfelder beim RA in dieser Form nicht bestehen.

Solange der WP-Assistent also nicht die ganze Zeit Spezialprüfungsaufträge, Advisory oder Consulting macht, macht er Dinge, die bspw. Prüfungsstelle NRW ausdrücklich als StB-Praxiszeit bezeichnet und niemand muss irgendwas "fälschen" um das auch ebenso zu bescheinigen.

antworten
WiWi Gast

StB und WP - wie?

Bei mir stand damals als Prüfungsassistent ua das ich Betriebsprüfungem begleitet hätte ;-)

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

Nach seiner Argumentation dürfte auch ein Rechtsanwalt ohne einschlägige Berufserfahrung das StB-Examen ablegen, weil er ja umfänglich rechtlich beraten darf...

Nein, so war meine Argumentation nur, wenn man beim Lesen die Hälfte der Sätze ausgelassen hat. Der WP, der tatsächlich Abschlüsse prüft (oder erstellt), wir dann zugelassen, wenn er (§ 36 (3) StBerG) mindestens 16 Wochenstunden seiner Praxiszeit etwas praktisches getan hat, was sich auf das Gebiet von Bund und Länder verwalteter Steuern erstreckt.

Das ist eine ziemlich unklare Aussage, die u.a auf der Seite der Prüfungsstelle NRW wie folgt konkretisiert wird:
"PRAKTISCHE TÄTIGKEIT- Ist eine Tätigkeit als Prüfungsassistent bei einem Wirtschaftsprüfer ausreichend als praktische Tätigkeit?"
"Grundsätzlich ja, sofern überwiegend im Bereich von Abschlussfragen gearbeitet wurde."

Nochmal zur Klarstellung: Das ist keine Aussage einer bösen WPG, die für ihre Mitarbeiter irgendwelche Bescheinigung fälschen würde, sondern die offizielle Auslegung einer Prüfungsstelle.
(s. hier: https://www.steuerberaterpruefung-nrw.de/DE/3837/FAQs.php?dbl_start_pos=20&dbl_sortierfeld=Feld80)

---------------

Den Grund für diese doch offensichtlich real bestehende Rechsauslegung wollte ich mit dem Rest meines Beitrags anhand der stark überschneidenden Tätigkeiten der Berufe WP & StB plausibel machen - wobei der WP eben gerade in Rahmen seiner Abschlussprüfer- und Erstellungstätigkeit sehr starke Überschneidungen mit einem StB hat.

Zur Aussage "Dann wäre es beim RA ja genauso": Ist es ja grundsätzlich auch. Auch der braucht die 16 Wochenstunden "auf das Gebiet von Bund und Länder verwalteter Steuern". Auch bei dem reicht es, dabei Zeug zu tun, was auch ein Steuerangestellter in der Zeit tun würde - eben z.B. eine Abschlusserstellung, eine Abschlussprüfung (freiwillige Prüfungen dürfen auch StBs durchführen).
Nur dass eben die realen Überschneidungen der Tätigkeitsfelder beim RA in dieser Form nicht bestehen.

Solange der WP-Assistent also nicht die ganze Zeit Spezialprüfungsaufträge, Advisory oder Consulting macht, macht er Dinge, die bspw. Prüfungsstelle NRW ausdrücklich als StB-Praxiszeit bezeichnet und niemand muss irgendwas "fälschen" um das auch ebenso zu bescheinigen.

antworten
WiWi Gast

StB und WP - wie?

WiWi Gast schrieb am 17.10.2020:

Bei mir stand damals als Prüfungsassistent ua das ich Betriebsprüfungem begleitet hätte ;-)

Okay, das ist dann natürlich wirklich absurder Käse - aber ich kann versichern, dass bei mir damals nichts draufstand, was nicht auch gestimmt hatte.

Ich müsste mal suchen, ob ich diese Bescheinigung noch irgendwo als Kopie finde...

antworten
WiWi Gast

StB und WP - wie?

Die Kammern finden es deswegen nicht so toll, weil das Berufsexamen ja auch zur Nachwuchsplanung dient, d.h. es kommen so viele durch, wie man glaubt zu brauchen. Wenn jetzt aber Leute den StB machen und dann nie als solche arbeiten, dann wird das Ganze schlecht planbar.

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

Die Kammern wissen, dass die Bescheinigungen der Big4 das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen. Es ist ihnen aber egal, so lange man die Prüfung besteht und der Nachwuchs nachkommt.

(Jahresabschlussprüfung ist in der Tat keine relevante Tätigkeit...)

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

Bitte einmal die notwendigen Tätigkeiten zur Zulassung zum StB durchlesen. Jahresabschlusserstellungstätigkeiten sind i.O., Prüfung(!) nicht. Und jetzt zeige mir bitte den Big4-Audit-Berufsanfänger, der nicht irgendwo beim Mandanten hockt und Häkchen setzt.

Es ist absolut korrekt, dass falsche Bescheinigungen ausgestellt werden. Das wissen die Kammern und es ist ihnen ein Dorn im Auge,

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WiWi Gast

StB und WP - wie?

WiWi Gast schrieb am 18.10.2020:

Die Kammern finden es deswegen nicht so toll, weil das Berufsexamen ja auch zur Nachwuchsplanung dient, d.h. es kommen so viele durch, wie man glaubt zu brauchen. Wenn jetzt aber Leute den StB machen und dann nie als solche arbeiten, dann wird das Ganze schlecht planbar.

Die Kammern freuen sich über jeden, der nachrückt. Glaub mir das.

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Große Nachfrage nach der Bildungsprämie

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert die Laufzeit der 2. Förderphase der Bildungsprämie bis zum 30. Juni 2014. Seit Dezember 2008 gaben die Bildungsprämienberatungsstellen rund 230.000 Prämiengutscheine an Weiterbildungsinteressierte aus. Mit der Bildungsprämie fördert das BMBF die individuelle berufliche Weiterbildung.

Bessere berufliche Chancen durch SAP-Kenntnisse

Spielkarten mit Buchstaben bilden das Wort "SAP-Kenntnisse"

Mit der fortschreitenden Digitalisierung steigt auch die Nachfrage nach Möglichkeiten einer intelligenten Auswertung der dabei anfallenden Datenmengen. Immer mehr Firmen setzen dabei auf die Software SAP. Diese ermöglicht eine Vernetzung aller Daten aus verschiedenen Bereichen wie Finanzen, Personalmanagement, Kundenmanagement und Controlling. Eine manuelle Eingabe der Daten oder das Entwerfen eines eigenen IT-Systems sind damit nicht mehr notwendig. Weil immer mehr Unternehmen auf SAP setzen, steigt auch die Nachfrage nach SAP-Experten.

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