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Förderung WP Examen

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Welche AG fördern neben den WP Gesellschaften das Examen? oder machen das nur diese? Gibt es evtl. öffentliche Gesellschaften?

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Big 4 etc. die meisten Mittelständler fördern das Examen. Ob das auch der Rechnungshof oder andere öffentliche Organe machen, weiß ich nicht.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Kann jemand was zur genauen Förderung bei KPMG (Budget, Freistellung, evtl. Boni) sagen?

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 30.07.2021:

Kann jemand was zur genauen Förderung bei KPMG (Budget, Freistellung, evtl. Boni) sagen?

Bei KPMG wird der StB nicht mehr gefördert.
Ich habe den Antrag gestellt für nächstes Jahr und die Ansage war deutlich: Der StB bringt uns nichts mehr, daher nur noch WP-Förderung.

Vorher wurde mit 6.500 EUR und 90 Tagen Freistellung gefördert.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 13.08.2021:

Kann jemand was zur genauen Förderung bei KPMG (Budget, Freistellung, evtl. Boni) sagen?

Bei KPMG wird der StB nicht mehr gefördert.
Ich habe den Antrag gestellt für nächstes Jahr und die Ansage war deutlich: Der StB bringt uns nichts mehr, daher nur noch WP-Förderung.

Vorher wurde mit 6.500 EUR und 90 Tagen Freistellung gefördert.

Damit analog zu EY.
Aber ich hab’s euch gesagt, dass die anderen Big4 mitziehen werden.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 13.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 13.08.2021:

Kann jemand was zur genauen Förderung bei KPMG (Budget, Freistellung, evtl. Boni) sagen?

Bei KPMG wird der StB nicht mehr gefördert.
Ich habe den Antrag gestellt für nächstes Jahr und die Ansage war deutlich: Der StB bringt uns nichts mehr, daher nur noch WP-Förderung.

Vorher wurde mit 6.500 EUR und 90 Tagen Freistellung gefördert.

Damit analog zu EY.
Aber ich hab’s euch gesagt, dass die anderen Big4 mitziehen werden.

Für PwC gilt das nicht, meines Wissens nach gibt es auch keine Pläne die Förderung einzustellen. Das gleiche gilt auch für den AX-Master, ACCA und CPA.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Das ist keine KPMG weite Anweisung. Kann sein, dass manch HR Partner sich da etwas querstelle. Offiziell hat man den Anspruch und mit etwas Nachdruck bekommt man die Förderung auch.

WiWi Gast schrieb am 14.08.2021:

Kann jemand was zur genauen Förderung bei KPMG (Budget, Freistellung, evtl. Boni) sagen?

Bei KPMG wird der StB nicht mehr gefördert.
Ich habe den Antrag gestellt für nächstes Jahr und die Ansage war deutlich: Der StB bringt uns nichts mehr, daher nur noch WP-Förderung.

Vorher wurde mit 6.500 EUR und 90 Tagen Freistellung gefördert.

Damit analog zu EY.
Aber ich hab’s euch gesagt, dass die anderen Big4 mitziehen werden.

Für PwC gilt das nicht, meines Wissens nach gibt es auch keine Pläne die Förderung einzustellen. Das gleiche gilt auch für den AX-Master, ACCA und CPA.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Ich kann dir gerne einen Screenshot von der Begründung meines VG zeigen, dort steht geschrieben, dass das StB-Examen nicht auf die Kernleistung meiner SL zielt und daher nicht mehr gefördert werden soll.
Da ich in der prüfungsnahen Beratung arbeite (dem Audit zugehörig), kann es natürlich sein, dass das Kernaudit das Examen zähneknirschend und mit Druck vom Prüfling bewilligt, da bin ich mir nicht sicher.

Frage ist jedoch: Warum sollte das Examen im Kernaudit problemlos weiter gefördert werden?
Der Voll-WP wird in meiner SL ja auch gern gesehen.

Ich werde mich nochmal erkundigen, aber ich kann es mir nicht vorstellen.

WiWi Gast schrieb am 14.08.2021:

Das ist keine KPMG weite Anweisung. Kann sein, dass manch HR Partner sich da etwas querstelle. Offiziell hat man den Anspruch und mit etwas Nachdruck bekommt man die Förderung auch.

WiWi Gast schrieb am 14.08.2021:

Kann jemand was zur genauen Förderung bei KPMG (Budget, Freistellung, evtl. Boni) sagen?

Bei KPMG wird der StB nicht mehr gefördert.
Ich habe den Antrag gestellt für nächstes Jahr und die Ansage war deutlich: Der StB bringt uns nichts mehr, daher nur noch WP-Förderung.

Vorher wurde mit 6.500 EUR und 90 Tagen Freistellung gefördert.

Damit analog zu EY.
Aber ich hab’s euch gesagt, dass die anderen Big4 mitziehen werden.

Für PwC gilt das nicht, meines Wissens nach gibt es auch keine Pläne die Förderung einzustellen. Das gleiche gilt auch für den AX-Master, ACCA und CPA.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Würde ich noch mal nachhaken beim VG und falls das nicht hilft, erwägen den BR hinzuziehen

WiWi Gast schrieb am 18.08.2021:

Ich kann dir gerne einen Screenshot von der Begründung meines VG zeigen, dort steht geschrieben, dass das StB-Examen nicht auf die Kernleistung meiner SL zielt und daher nicht mehr gefördert werden soll.
Da ich in der prüfungsnahen Beratung arbeite (dem Audit zugehörig), kann es natürlich sein, dass das Kernaudit das Examen zähneknirschend und mit Druck vom Prüfling bewilligt, da bin ich mir nicht sicher.

Frage ist jedoch: Warum sollte das Examen im Kernaudit problemlos weiter gefördert werden?
Der Voll-WP wird in meiner SL ja auch gern gesehen.

Ich werde mich nochmal erkundigen, aber ich kann es mir nicht vorstellen.

WiWi Gast schrieb am 14.08.2021:

Das ist keine KPMG weite Anweisung. Kann sein, dass manch HR Partner sich da etwas querstelle. Offiziell hat man den Anspruch und mit etwas Nachdruck bekommt man die Förderung auch.

WiWi Gast schrieb am 14.08.2021:

Kann jemand was zur genauen Förderung bei KPMG (Budget, Freistellung, evtl. Boni) sagen?

Bei KPMG wird der StB nicht mehr gefördert.
Ich habe den Antrag gestellt für nächstes Jahr und die Ansage war deutlich: Der StB bringt uns nichts mehr, daher nur noch WP-Förderung.

Vorher wurde mit 6.500 EUR und 90 Tagen Freistellung gefördert.

Damit analog zu EY.
Aber ich hab’s euch gesagt, dass die anderen Big4 mitziehen werden.

Für PwC gilt das nicht, meines Wissens nach gibt es auch keine Pläne die Förderung einzustellen. Das gleiche gilt auch für den AX-Master, ACCA und CPA.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Es gibt eine klare Examensförderungsrichtlinie, die, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt (SL, ungekündigtes Vertragsverhältnis etc.), für alle Seiten verbindlich sind. Wenn dein VG nun meint, dagegen argumentieren zu müssen, reicht in der Regel ein freundliches Gespräch und notfalls mit dem HR Partner um das zu klären. Manche müssen vielleicht auch nur daran erinnert werden, dass die Examensförderung kein Wunschkonzert ist und über die Betriebsvereinbarung ein konkreter Anspruch besteht.

WiWi Gast schrieb am 18.08.2021:

Ich kann dir gerne einen Screenshot von der Begründung meines VG zeigen, dort steht geschrieben, dass das StB-Examen nicht auf die Kernleistung meiner SL zielt und daher nicht mehr gefördert werden soll.
Da ich in der prüfungsnahen Beratung arbeite (dem Audit zugehörig), kann es natürlich sein, dass das Kernaudit das Examen zähneknirschend und mit Druck vom Prüfling bewilligt, da bin ich mir nicht sicher.

Frage ist jedoch: Warum sollte das Examen im Kernaudit problemlos weiter gefördert werden?
Der Voll-WP wird in meiner SL ja auch gern gesehen.

Ich werde mich nochmal erkundigen, aber ich kann es mir nicht vorstellen.

WiWi Gast schrieb am 14.08.2021:

Das ist keine KPMG weite Anweisung. Kann sein, dass manch HR Partner sich da etwas querstelle. Offiziell hat man den Anspruch und mit etwas Nachdruck bekommt man die Förderung auch.

WiWi Gast schrieb am 14.08.2021:

Kann jemand was zur genauen Förderung bei KPMG (Budget, Freistellung, evtl. Boni) sagen?

Bei KPMG wird der StB nicht mehr gefördert.
Ich habe den Antrag gestellt für nächstes Jahr und die Ansage war deutlich: Der StB bringt uns nichts mehr, daher nur noch WP-Förderung.

Vorher wurde mit 6.500 EUR und 90 Tagen Freistellung gefördert.

Damit analog zu EY.
Aber ich hab’s euch gesagt, dass die anderen Big4 mitziehen werden.

Für PwC gilt das nicht, meines Wissens nach gibt es auch keine Pläne die Förderung einzustellen. Das gleiche gilt auch für den AX-Master, ACCA und CPA.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Kann jemand was zur aktuellen Förderung für den WP bei PwC sagen? Summe, mögliche „geschenkte“ Tage oder Boni?

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 22.01.2022:

Kann jemand was zur aktuellen Förderung für den WP bei PwC sagen? Summe, mögliche „geschenkte“ Tage oder Boni?

Nach der aktuellen GBV zur Förderung von Qualifikationen liegt das Förderbudget für den WP aktuell bei rd. 18.000€. Davon kannst du entweder Zeit "kaufen", bis zu dieser Höhe Rechnungen für Kurse einreichen oder Dir die Summe ausbezahlen lassen.

Das Budget gilt im übrigen auch, wenn Du nicht direkt im Assurance-Bereich arbeitest.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 07.07.2022:

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Warum fördert der Prüfungsverband dein Examen nicht? Wenn dich eine BigFour nimmt, wechsel sofort.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Bei allen Big4 hast du nach Probezeit vollen Anspruch auf die Förderung. Zeitlich fördern die aber auch nicht viel, das wird meistens aus den Überstunden oder Urlaub beglichen. Kannst aber auch in die Vertragsverhandlungen einfließen lassen und bspw 30 Tage extra fordern

WiWi Gast schrieb am 07.07.2022:

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 07.07.2022:

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Die Big4 werden dich mit Kusshand nehmen. Die Förderung dort gilt für jeden MA gleichermaßen. Es handelt sich um einen monetären Betrag, den du wahlweise für Kurse/ Unterlagen verwenden kannst oder den du in Freistellungszeit umwandeln kannst.

Wenn du aktuell gar nicht gefördert wirst, rate ich dir schnellstmöglich zu einem Wechsel.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 07.07.2022:

Bei allen Big4 hast du nach Probezeit vollen Anspruch auf die Förderung. Zeitlich fördern die aber auch nicht viel, das wird meistens aus den Überstunden oder Urlaub beglichen. Kannst aber auch in die Vertragsverhandlungen einfließen lassen und bspw 30 Tage extra fordern

WiWi Gast schrieb am 07.07.2022:

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Das klingt noch etwas vage. Kann das jemand bitte genauer ausführen wie hoch die Forderung ist (Tage/Geld/sonstiges).
Vielen Dank

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Das klingt noch etwas vage. Kann das jemand bitte genauer ausführen wie hoch die Forderung ist (Tage/Geld/sonstiges).
Vielen Dank

Bei KPMG für WP 16.200 EUR, davon 6.500 EUR fix für den StB, falls man StB vorab macht. Ansonsten ist man in der Einteilung des Budgets frei. Es stehen einem 120 Tage Freistellung insgesamt für alle Module (schriftliche + mündliche) zu. Die Freistellung kann man durch Überstunden, Urlaub, umgewandelten Bonus, umgewandeltes Budget oder unbezahlt nehmen (Mix ist auch möglich).

Dazu gibt es noch ein Literaturpaket aus ISA DE Visuell, WP-Hanbuch, IDW Standards (ich hab immer mit den Standards als PDF aus dem Intranet gelernt) und IDW Gesetze. Dazu hat man eh schon den Wiley und IFRS Visuell.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 07.07.2022:

Bei allen Big4 hast du nach Probezeit vollen Anspruch auf die Förderung. Zeitlich fördern die aber auch nicht viel, das wird meistens aus den Überstunden oder Urlaub beglichen. Kannst aber auch in die Vertragsverhandlungen einfließen lassen und bspw 30 Tage extra fordern

WiWi Gast schrieb am 07.07.2022:

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Das klingt noch etwas vage. Kann das jemand bitte genauer ausführen wie hoch die Forderung ist (Tage/Geld/sonstiges).
Vielen Dank

18k, welche man frei verwenden kann (Zeit, Kurse)

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 07.07.2022:

Das klingt noch etwas vage. Kann das jemand bitte genauer ausführen wie hoch die Forderung ist (Tage/Geld/sonstiges).
Vielen Dank

Bei KPMG für WP 16.200 EUR, davon 6.500 EUR fix für den StB, falls man StB vorab macht. Ansonsten ist man in der Einteilung des Budgets frei. Es stehen einem 120 Tage Freistellung insgesamt für alle Module (schriftliche + mündliche) zu. Die Freistellung kann man durch Überstunden, Urlaub, umgewandelten Bonus, umgewandeltes Budget oder unbezahlt nehmen (Mix ist auch möglich).

Dazu gibt es noch ein Literaturpaket aus ISA DE Visuell, WP-Hanbuch, IDW Standards (ich hab immer mit den Standards als PDF aus dem Intranet gelernt) und IDW Gesetze. Dazu hat man eh schon den Wiley und IFRS Visuell.

Was ist unter umgewandelten Budget zu verstehen?

antworten
elDiabeto

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 07.07.2022:

Das klingt noch etwas vage. Kann das jemand bitte genauer ausführen wie hoch die Forderung ist (Tage/Geld/sonstiges).
Vielen Dank

Bei KPMG für WP 16.200 EUR, davon 6.500 EUR fix für den StB, falls man StB vorab macht. Ansonsten ist man in der Einteilung des Budgets frei. Es stehen einem 120 Tage Freistellung insgesamt für alle Module (schriftliche + mündliche) zu. Die Freistellung kann man durch Überstunden, Urlaub, umgewandelten Bonus, umgewandeltes Budget oder unbezahlt nehmen (Mix ist auch möglich).

Dazu gibt es noch ein Literaturpaket aus ISA DE Visuell, WP-Hanbuch, IDW Standards (ich hab immer mit den Standards als PDF aus dem Intranet gelernt) und IDW Gesetze. Dazu hat man eh schon den Wiley und IFRS Visuell.

Was ist unter umgewandelten Budget zu verstehen?

dass du aus deinen 16,2k Budget, 5k rannimmst und diese in Freizeit umwandelst, damit du deine Freistellung nicht aus den Überstunden und Urlaubstagen beanspruchst.
das Budget kannst du sowohl zur Erstattung von Examenskosten heranziehen, aber auch zur Umwandlung in Freizeit.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 07.07.2022:

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Warum fördert der Prüfungsverband dein Examen nicht? Wenn dich eine BigFour nimmt, wechsel sofort.

Begründung ist, dass ich noch keine Prüfungsleitungen durchgeführt habe und mir deshalb dort noch die Erfahrung fehlt.
Erst wenn ich diese habe und eine PL erfolgreich durchgeführt habe, wird man mich fördern.

antworten
WPuhabt

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 16.08.2022:

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Warum fördert der Prüfungsverband dein Examen nicht? Wenn dich eine BigFour nimmt, wechsel sofort.

Begründung ist, dass ich noch keine Prüfungsleitungen durchgeführt habe und mir deshalb dort noch die Erfahrung fehlt.
Erst wenn ich diese habe und eine PL erfolgreich durchgeführt habe, wird man mich fördern.

relativ simple Antwort; aktuell suchen alle und zwar wirklich alle von Big4 über next6 bis Wald und Wiesen WP händeringend nach Mitarbeitern. Bewirb dich und sprech deine Examenspläne offen im Interview an, an einer Examensförderung hat man es bisher selten scheitern lassen.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

elDiabeto schrieb am 08.07.2022:

Das klingt noch etwas vage. Kann das jemand bitte genauer ausführen wie hoch die Forderung ist (Tage/Geld/sonstiges).
Vielen Dank

Bei KPMG für WP 16.200 EUR, davon 6.500 EUR fix für den StB, falls man StB vorab macht. Ansonsten ist man in der Einteilung des Budgets frei. Es stehen einem 120 Tage Freistellung insgesamt für alle Module (schriftliche + mündliche) zu. Die Freistellung kann man durch Überstunden, Urlaub, umgewandelten Bonus, umgewandeltes Budget oder unbezahlt nehmen (Mix ist auch möglich).

Dazu gibt es noch ein Literaturpaket aus ISA DE Visuell, WP-Hanbuch, IDW Standards (ich hab immer mit den Standards als PDF aus dem Intranet gelernt) und IDW Gesetze. Dazu hat man eh schon den Wiley und IFRS Visuell.

Was ist unter umgewandelten Budget zu verstehen?

dass du aus deinen 16,2k Budget, 5k rannimmst und diese in Freizeit umwandelst, damit du deine Freistellung nicht aus den Überstunden und Urlaubstagen beanspruchst.
das Budget kannst du sowohl zur Erstattung von Examenskosten heranziehen, aber auch zur Umwandlung in Freizeit.

Ich dachte der AG gibt dir die 120 Tage + das was du an Urlaub und ÜSt ansammelst?
Wenn ich die 4 Prüfungen über 3 Jahre ziehe und je 2 Monate Freistellung nehme, was noch optimistisch gerechnet ist, sind dies ja 8 Monate also 32 Wochen ca. und somit 160 Tage. Wie soll ich die denn mit Urlaub und ÜSt sammeln? 5 Jahre kein Tag Urlaub nehmen und alle ÜSt hereinhauen?

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Das Wort Freistellung ist nicht gleichlautend mit „ du bekommst etwas extra damit du lernen kannst“.

Ja man hat gewisse Tage und Budget (bei meinem AG kann man Biskuit 100 Tage in Freistellung gehen bei etwa 15k „Förderung“! ; Big4) an denen du von der Arbeit freigestellt wirst. Das bedeutet dass dich niemand für eine Prüfung buchen sollte. Aber in dieser Zeit verbraucht man in der Regel auch anteilig seinen Urlaub und Überstunden. Das Budget reicht nicht annähernd für 100 Tage bezahlten Urlaub. Je nach Ansammlung von Überstunden muss man auch unbezahlten Urlaub nehmen.

Dass man mehr als 100 Tage lang in die Vorbereitung geht ist absolut realitätsfern. Der Arbeitgeber verdient daran nichts und es gibt entsprechend Urlaubssperren. Bei Big4 ist für den WP sowieso nur der August Termin möglich. Mit guten Vorkenntnissen auch der Juni Termin wenn man nicht viel Lernen muss.
Der Steuerberater ist besser gelegen im Oktober. Hier kann man auch etwas mehr von der Arbeit weg bleiben und zusätzlichen Urlaub einplanen.

Man macht diesen Titel im Endeffekt für sich selber und das ist und bleibt Freizeit. So bekommt man es auch von Arbeitgeber angerechnet. „Förderungen“ sind im Zweifel zurückzugeben wenn man die Förderungsvereinbarungen verletzt (ja. Lest mal die Vereinbarungen!). Geschenkt bekommt man nichts.

Kann natürlich bei kleineren WPGs anders geregelt sein.

antworten
elDiabeto

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 16.08.2022:

elDiabeto schrieb am 08.07.2022:

Das klingt noch etwas vage. Kann das jemand bitte genauer ausführen wie hoch die Forderung ist (Tage/Geld/sonstiges).
Vielen Dank

Bei KPMG für WP 16.200 EUR, davon 6.500 EUR fix für den StB, falls man StB vorab macht. Ansonsten ist man in der Einteilung des Budgets frei. Es stehen einem 120 Tage Freistellung insgesamt für alle Module (schriftliche + mündliche) zu. Die Freistellung kann man durch Überstunden, Urlaub, umgewandelten Bonus, umgewandeltes Budget oder unbezahlt nehmen (Mix ist auch möglich).

Dazu gibt es noch ein Literaturpaket aus ISA DE Visuell, WP-Hanbuch, IDW Standards (ich hab immer mit den Standards als PDF aus dem Intranet gelernt) und IDW Gesetze. Dazu hat man eh schon den Wiley und IFRS Visuell.

Was ist unter umgewandelten Budget zu verstehen?

dass du aus deinen 16,2k Budget, 5k rannimmst und diese in Freizeit umwandelst, damit du deine Freistellung nicht aus den Überstunden und Urlaubstagen beanspruchst.
das Budget kannst du sowohl zur Erstattung von Examenskosten heranziehen, aber auch zur Umwandlung in Freizeit.

Ich dachte der AG gibt dir die 120 Tage + das was du an Urlaub und ÜSt ansammelst?
Wenn ich die 4 Prüfungen über 3 Jahre ziehe und je 2 Monate Freistellung nehme, was noch optimistisch gerechnet ist, sind dies ja 8 Monate also 32 Wochen ca. und somit 160 Tage. Wie soll ich die denn mit Urlaub und ÜSt sammeln? 5 Jahre kein Tag Urlaub nehmen und alle ÜSt hereinhauen?

also ich hab dieses Jahr vom 1. Juni bis zum 24.8 Freistellung. Wobei darunter 5 Sonderurlaubstage sind bzgl. der Examenstage. 49 Freistellungstage aus meinem Überstunden und Urlaubstopf. Im April hatte ich auch etwas frei für die Intensivkurse von AKS. ab dem 25.8 hab ich 2,5 Wochen Urlaub. mein einziger dieses Jahr.

Wenn das hinhaut, bin ich dann nächstes Jahr ähnlich unterwegs. Evtl. wandel ich halt meinen Boni in Stunden um, um mein Überstundentopf aufzufüllen. aber ja. wenn man das über 2-3 Jahre streckt, hat man leider auch maximal pro Jahr (in deiner Kalkulation fehlen auch einige Feiertage) ca. 2 Wochen Urlaub bzw. 3 Wochen wenn man Weihnachten hinzurechnet, es sei denn man fährt in seiner ersten Freistellungswoche in den Urlaub. das kann man ja auch machen, auch wenn die Lernzeit fehlt, aber wenn man danach effektiver lernen kann, wieso nicht.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

elDiabeto schrieb am 18.08.2022:

WiWi Gast schrieb am 16.08.2022:

elDiabeto schrieb am 08.07.2022:

Das klingt noch etwas vage. Kann das jemand bitte genauer ausführen wie hoch die Forderung ist (Tage/Geld/sonstiges).
Vielen Dank

Bei KPMG für WP 16.200 EUR, davon 6.500 EUR fix für den StB, falls man StB vorab macht. Ansonsten ist man in der Einteilung des Budgets frei. Es stehen einem 120 Tage Freistellung insgesamt für alle Module (schriftliche + mündliche) zu. Die Freistellung kann man durch Überstunden, Urlaub, umgewandelten Bonus, umgewandeltes Budget oder unbezahlt nehmen (Mix ist auch möglich).

Dazu gibt es noch ein Literaturpaket aus ISA DE Visuell, WP-Hanbuch, IDW Standards (ich hab immer mit den Standards als PDF aus dem Intranet gelernt) und IDW Gesetze. Dazu hat man eh schon den Wiley und IFRS Visuell.

Was ist unter umgewandelten Budget zu verstehen?

dass du aus deinen 16,2k Budget, 5k rannimmst und diese in Freizeit umwandelst, damit du deine Freistellung nicht aus den Überstunden und Urlaubstagen beanspruchst.
das Budget kannst du sowohl zur Erstattung von Examenskosten heranziehen, aber auch zur Umwandlung in Freizeit.

Ich dachte der AG gibt dir die 120 Tage + das was du an Urlaub und ÜSt ansammelst?
Wenn ich die 4 Prüfungen über 3 Jahre ziehe und je 2 Monate Freistellung nehme, was noch optimistisch gerechnet ist, sind dies ja 8 Monate also 32 Wochen ca. und somit 160 Tage. Wie soll ich die denn mit Urlaub und ÜSt sammeln? 5 Jahre kein Tag Urlaub nehmen und alle ÜSt hereinhauen?

also ich hab dieses Jahr vom 1. Juni bis zum 24.8 Freistellung. Wobei darunter 5 Sonderurlaubstage sind bzgl. der Examenstage. 49 Freistellungstage aus meinem Überstunden und Urlaubstopf. Im April hatte ich auch etwas frei für die Intensivkurse von AKS. ab dem 25.8 hab ich 2,5 Wochen Urlaub. mein einziger dieses Jahr.

Wenn das hinhaut, bin ich dann nächstes Jahr ähnlich unterwegs. Evtl. wandel ich halt meinen Boni in Stunden um, um mein Überstundentopf aufzufüllen. aber ja. wenn man das über 2-3 Jahre streckt, hat man leider auch maximal pro Jahr (in deiner Kalkulation fehlen auch einige Feiertage) ca. 2 Wochen Urlaub bzw. 3 Wochen wenn man Weihnachten hinzurechnet, es sei denn man fährt in seiner ersten Freistellungswoche in den Urlaub. das kann man ja auch machen, auch wenn die Lernzeit fehlt, aber wenn man danach effektiver lernen kann, wieso nicht.

Danke für den Einblick. Wie würdest bzw. teilst du denn die Tage den Prüfungsgebieten zu? Je 30 pro Gebiet ist sicher nicht so sinnvoll. Weniger für BWL und mehr für PW z.B.?

antworten
elDiabeto

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 18.08.2022:

Danke für den Einblick. Wie würdest bzw. teilst du denn die Tage den Prüfungsgebieten zu? Je 30 pro Gebiet ist sicher nicht so sinnvoll. Weniger für BWL und mehr für PW z.B.?

per se würd ich es mal so aufteilen.
60 Tage PW und BWL
und 60 Tage Steuern und WiRe

und da dann 80% der Zeit für PW und Steuern und jeweils 20% für den Rest.
den Rest kannst nämlich sicher bestehen wenn du dich in einem Zweitversuch in Ruhe paar Wochen drauf vorbereitest
bei PW kannst einen weiteren Sommer durchlernen und gehst mitm gleichen beschissnen Gefühl in die Prüfung.

daher würd ich immer volle Kanne auf das Schwere gehen in der Freistellung und die "kleineren" Module BWL und WiRe vernachlässigen. aber mal schauen ob mein Plan aufgeht... PW war knackig aber hab kein ganz schlechtes Gefühl.
Bei der Kombi Steuerrecht und WiRe mach ich denk ich noch den Stb dazu, wegen zusätzlichem Budget und zusätzlicher Freistellung bei größtenteils deckungsgleichem Stoff zu Steuerrecht, quasi der Zweitversuch im selben Jahr...

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

elDiabeto schrieb am 18.08.2022:

WiWi Gast schrieb am 18.08.2022:

Danke für den Einblick. Wie würdest bzw. teilst du denn die Tage den Prüfungsgebieten zu? Je 30 pro Gebiet ist sicher nicht so sinnvoll. Weniger für BWL und mehr für PW z.B.?

per se würd ich es mal so aufteilen.
60 Tage PW und BWL
und 60 Tage Steuern und WiRe

und da dann 80% der Zeit für PW und Steuern und jeweils 20% für den Rest.
den Rest kannst nämlich sicher bestehen wenn du dich in einem Zweitversuch in Ruhe paar Wochen drauf vorbereitest
bei PW kannst einen weiteren Sommer durchlernen und gehst mitm gleichen beschissnen Gefühl in die Prüfung.

daher würd ich immer volle Kanne auf das Schwere gehen in der Freistellung und die "kleineren" Module BWL und WiRe vernachlässigen. aber mal schauen ob mein Plan aufgeht... PW war knackig aber hab kein ganz schlechtes Gefühl.
Bei der Kombi Steuerrecht und WiRe mach ich denk ich noch den Stb dazu, wegen zusätzlichem Budget und zusätzlicher Freistellung bei größtenteils deckungsgleichem Stoff zu Steuerrecht, quasi der Zweitversuch im selben Jahr...

Frage zu den StB nach der Steuerklausur: kann man dann zusätzlich auch noch die Förderung zum StB beantragen oder gibt es nur eine Förderung für Steuern generell (WP oder StB)? Bei EY wird der StB halt nur analog des StB exams gefördert. Würde gerne aber auch noch das StB Examen nach dem Steuermodul mitschreiben - wenn es klappt wäre super, wenn nicht auch nicht schlimm :) daher wäre ich über deine genaue Planung und Förderung sehr dankbar!

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elDiabeto

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 19.08.2022:

elDiabeto schrieb am 18.08.2022:

Danke für den Einblick. Wie würdest bzw. teilst du denn die Tage den Prüfungsgebieten zu? Je 30 pro Gebiet ist sicher nicht so sinnvoll. Weniger für BWL und mehr für PW z.B.?

per se würd ich es mal so aufteilen.
60 Tage PW und BWL
und 60 Tage Steuern und WiRe

und da dann 80% der Zeit für PW und Steuern und jeweils 20% für den Rest.
den Rest kannst nämlich sicher bestehen wenn du dich in einem Zweitversuch in Ruhe paar Wochen drauf vorbereitest
bei PW kannst einen weiteren Sommer durchlernen und gehst mitm gleichen beschissnen Gefühl in die Prüfung.

daher würd ich immer volle Kanne auf das Schwere gehen in der Freistellung und die "kleineren" Module BWL und WiRe vernachlässigen. aber mal schauen ob mein Plan aufgeht... PW war knackig aber hab kein ganz schlechtes Gefühl.
Bei der Kombi Steuerrecht und WiRe mach ich denk ich noch den Stb dazu, wegen zusätzlichem Budget und zusätzlicher Freistellung bei größtenteils deckungsgleichem Stoff zu Steuerrecht, quasi der Zweitversuch im selben Jahr...

Frage zu den StB nach der Steuerklausur: kann man dann zusätzlich auch noch die Förderung zum StB beantragen oder gibt es nur eine Förderung für Steuern generell (WP oder StB)? Bei EY wird der StB halt nur analog des StB exams gefördert. Würde gerne aber auch noch das StB Examen nach dem Steuermodul mitschreiben - wenn es klappt wäre super, wenn nicht auch nicht schlimm :) daher wäre ich über deine genaue Planung und Förderung sehr dankbar!

genaue Details habe ich nicht.
kenn aber einige, die das so machten mit StR des WP Examens plus StB im selben Jahr seit der Modularisierung und hätte erwartet, die kriegen die normale Stb Förderung.

muss erstmal BWL lernen jetzt 😂 und dann kümmer ich mich darum idealerweise in 3 Monaten.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WPuhabt schrieb am 16.08.2022:

WiWi Gast schrieb am 16.08.2022:

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Warum fördert der Prüfungsverband dein Examen nicht? Wenn dich eine BigFour nimmt, wechsel sofort.

Begründung ist, dass ich noch keine Prüfungsleitungen durchgeführt habe und mir deshalb dort noch die Erfahrung fehlt.
Erst wenn ich diese habe und eine PL erfolgreich durchgeführt habe, wird man mich fördern.

relativ simple Antwort; aktuell suchen alle und zwar wirklich alle von Big4 über next6 bis Wald und Wiesen WP händeringend nach Mitarbeitern. Bewirb dich und sprech deine Examenspläne offen im Interview an, an einer Examensförderung hat man es bisher selten scheitern lassen.

Wenn das wechseln nur so einfach wäre.
Beim Prüfungsverband, bei dem ich bin, unterschreibst du eine Rückzahlungsvereinbarung iHv knapp 30000 Euro..
Würde ich direkt am ende der Fortbildung wechseln, müsste ich die komplett zurückzahlen.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 20.08.2022:

WPuhabt schrieb am 16.08.2022:

WiWi Gast schrieb am 16.08.2022:

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Warum fördert der Prüfungsverband dein Examen nicht? Wenn dich eine BigFour nimmt, wechsel sofort.

Begründung ist, dass ich noch keine Prüfungsleitungen durchgeführt habe und mir deshalb dort noch die Erfahrung fehlt.
Erst wenn ich diese habe und eine PL erfolgreich durchgeführt habe, wird man mich fördern.

relativ simple Antwort; aktuell suchen alle und zwar wirklich alle von Big4 über next6 bis Wald und Wiesen WP händeringend nach Mitarbeitern. Bewirb dich und sprech deine Examenspläne offen im Interview an, an einer Examensförderung hat man es bisher selten scheitern lassen.

Wenn das wechseln nur so einfach wäre.
Beim Prüfungsverband, bei dem ich bin, unterschreibst du eine Rückzahlungsvereinbarung iHv knapp 30000 Euro..
Würde ich direkt am ende der Fortbildung wechseln, müsste ich die komplett zurückzahlen.

Das ist bei uns - beim Genossenschaftsverband - nicht so radikal. Zwar verpflichtet man sich nach dem Examen 24 Monate beim Prüfungsverband zu verbleiben; für jeden Monat weniger oder früher, den man abgeht, muss man anteilig die Förderung zurückzahlen.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Was wird bitte für 30k gefördert und insbesondere wenn nicht das WP Examen? Sind damit die internen Schulungen gemeint und warum unterschreibt man sowas? Bei den Big4 gibt es 16k fürs Examen und eine Bindungsfrist von 24 Monaten mit monatlicher Tilgung. Wenn man vorzeitig wechselt erstattet der neue AG den Restbetrag, der Rest ist all inclusive. Selbst bei den 8a Audit Excellence Leuten wo echt Kohle fällig wird übernehmen die Big4 die Kosten bei Wechsel. Falls nicht ein WP Examen mit oder ohne Master gefördert wird, würde ich bei 30k Bindung mal herzlich lachen und mir einen anderen AG suchen.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 20.08.2022:

Was wird bitte für 30k gefördert und insbesondere wenn nicht das WP Examen? Sind damit die internen Schulungen gemeint und warum unterschreibt man sowas? Bei den Big4 gibt es 16k fürs Examen und eine Bindungsfrist von 24 Monaten mit monatlicher Tilgung. Wenn man vorzeitig wechselt erstattet der neue AG den Restbetrag, der Rest ist all inclusive. Selbst bei den 8a Audit Excellence Leuten wo echt Kohle fällig wird übernehmen die Big4 die Kosten bei Wechsel. Falls nicht ein WP Examen mit oder ohne Master gefördert wird, würde ich bei 30k Bindung mal herzlich lachen und mir einen anderen AG suchen.

Die Fortbildung zum verbandsprüfer 10k).
Rest ist Gehaltsfortzahlung, Spesen, Hotel etc.

Wenn du dann nicht gefördert wirst, ist das echt hart. Die Frage ist nur, was davon wirklich haltbar bzw. einklagbar ist.

antworten
Accountaholic

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 20.08.2022:

WPuhabt schrieb am 16.08.2022:

WiWi Gast schrieb am 16.08.2022:

Hallo Kollegen,

eine kurze Frage an euch:

Ich habe bisher 2 der 4 Klausuren des Examens bestanden. Dies ist bisher in kompletter Eigenregie erfolgt. Steuern und PW traue ich mir jedoch nicht ohne eine zeitliche Förderung zu. Ich bin bisher bei einem Prüfungsverband tätig, welcher Banken prüft, und bin mir nicht sicher, ob ich gefördert werde.

Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung bei den Big4, vorraussichtlich ich bewerbe mich bei diesen und werde angenommen?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Warum fördert der Prüfungsverband dein Examen nicht? Wenn dich eine BigFour nimmt, wechsel sofort.

Begründung ist, dass ich noch keine Prüfungsleitungen durchgeführt habe und mir deshalb dort noch die Erfahrung fehlt.
Erst wenn ich diese habe und eine PL erfolgreich durchgeführt habe, wird man mich fördern.

relativ simple Antwort; aktuell suchen alle und zwar wirklich alle von Big4 über next6 bis Wald und Wiesen WP händeringend nach Mitarbeitern. Bewirb dich und sprech deine Examenspläne offen im Interview an, an einer Examensförderung hat man es bisher selten scheitern lassen.

Wenn das wechseln nur so einfach wäre.
Beim Prüfungsverband, bei dem ich bin, unterschreibst du eine Rückzahlungsvereinbarung iHv knapp 30000 Euro..
Würde ich direkt am ende der Fortbildung wechseln, müsste ich die komplett zurückzahlen.

Also grundsätzlich übernimmt eine Big4 dieses Darlehen und zahlt dich aus, dass ist auch kein Problem und Gang und Gäbe. Einziges Problem bei dir ist, dass dein Budget, was zu zurückzahlen müsstest, deutlich höher ist, als eine Big4 jemals genehmigen würde. Daher müsstest du schauen, ob eine Big4 das trägt. Ich kann mir diese Summe auch nur dadurch erklären, dass du deutlich mehr Freistellung in Anspruch nimmst. Du bist nicht zufällig auch die Person, die oben schrieb, dass sie pro Modul 2 Monate Freistellung hat oder?

Denn eins muss dir bewusst sein, du bekommst bei einer Big4 niemals die Möglichkeit so lange sich freistellen zu lassen. Das genehmigt dir niemand, auch da das Budget dafür nie reichen würde. Also wenn du ein Wechsel wirklich anstrebst, muss dir klar sein, dass du dir nie soviel Zeit lassen kannst für ein Modul. Oben gab es auch schon Rechenbeispiele über Freistellungen und die dazugehörigen Umwandlungen etc.

Daher wäre meine Empfehlung sich das gut durchzurechnen, wenn du mal ein Angebot bei einer Big4 hast und das du dir auch klarmachen musst, dass du nicht so „rumdümpeln“ kannst bei deiner Vorbereitung wie bisher.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Warum lässt man sich für ein Examen, das außerhalb der Branche quasi unbedeutend ist (Verbandsprüfer) denn so sehr knechten? Bei 30k Bindung kann man ja fast schon von Lehnsherr sprechen, insbesondere wenn die weitere Förderung zum WP Examen quasi völlig im Ermessen des AG liegt. 30k kostet bei uns ca. der 8a Master inkl. WP oder 2x WP Examen, aber das wird wie gesagt zur Not vom neuen AG übernommen. Keine Big4 übernimmt aber nen Verbandsprüfer für 30k. Sorry klingt vielleicht hart aber sowas hätte ich absolut niemals unterschrieben.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Mich würde eher mal interessieren was davon wirklich einklagbar ist, wenn man vor der Bindungsfrist kündigt?

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Wie ist es denn wenn man jetzt mitten im Examen die Big4 wechselt. Bekommt man die Förderung erst nach der Probezeit oder kann man die direkt einfordern? (Geht um Wechsel zu PwC)

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 23.08.2022:

Wie ist es denn wenn man jetzt mitten im Examen die Big4 wechselt. Bekommt man die Förderung erst nach der Probezeit oder kann man die direkt einfordern? (Geht um Wechsel zu PwC)

Grundsätzlich nach Probezeit. Ausnahme ist Verhandlungssache mit neuem AG.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Bisher aufgelaufener Aufwand wird meistens sofort übernommen, neuer Examensantrag inkl Auszahlungen meist erst nach Probezeit, ist aber komplett Verhandlung

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Hallo, diese Frage geht an Prüfer bei einem Prüfungsverband.

Bei diesen wird regulär die Fortbildung zum Verbandsprüfer durchlaufen, welche ziemlich teuer ist. Aus diesem Grund muss jeder eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, welche sich ratierlich nach dem Bestehen reduziert.

Kennt jemand einen oder mehrer Fälle, in denen die Personen bspw. direkt nach dem Bestehen gekündigt haben? Mussten diese alles zurückzahlen oder nur einen Teil? Wie hoch war der Rückzahlungsbetrag?

Der Verbandsprüfer bringt einem ja in der freien Wirtschaft relativ wenig. Ist die Rückzahlungsvereinbarung dann überhaupt vor Gericht vom AG erstreitbar?

Vielen Dank

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Push

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 29.08.2022:

Hallo, diese Frage geht an Prüfer bei einem Prüfungsverband.

Bei diesen wird regulär die Fortbildung zum Verbandsprüfer durchlaufen, welche ziemlich teuer ist. Aus diesem Grund muss jeder eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, welche sich ratierlich nach dem Bestehen reduziert.

Kennt jemand einen oder mehrer Fälle, in denen die Personen bspw. direkt nach dem Bestehen gekündigt haben? Mussten diese alles zurückzahlen oder nur einen Teil? Wie hoch war der Rückzahlungsbetrag?

Der Verbandsprüfer bringt einem ja in der freien Wirtschaft relativ wenig. Ist die Rückzahlungsvereinbarung dann überhaupt vor Gericht vom AG erstreitbar?

Vielen Dank

Stimmt so nicht - es gibt auch Prüfungsverbände die keine Rückzahlungsvereinbarungen im Vertrag haben. Außerdem bringt die Ausbildung zB im Bankenbereich auch Vorteile mit sich (theoretische Bankleiterquali nach KWG).

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Hallo in die Runde,

ich bin gerade im Examen und finanziere alles selbst. Bin gegenwärtig bei einem Prüfungsverband tätig.
Jetzt meine Frage:

Hatte von euch jemand auch zuerst alles selbst getragen und dann (nach dem Bestehen) vom Arbeitgeber die Aufwendungen erstattet bekommen? Ist so ein Verfahren überhaupt üblich?

antworten
Ceterum censeo

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 31.08.2022:

Hallo in die Runde,

ich bin gerade im Examen und finanziere alles selbst. Bin gegenwärtig bei einem Prüfungsverband tätig.
Jetzt meine Frage:

Hatte von euch jemand auch zuerst alles selbst getragen und dann (nach dem Bestehen) vom Arbeitgeber die Aufwendungen erstattet bekommen? Ist so ein Verfahren überhaupt üblich?

Ich kann zwar hier keine absolute Aussage treffen, aber tendenziell: Nein, nein.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 31.08.2022:

Hallo in die Runde,

ich bin gerade im Examen und finanziere alles selbst. Bin gegenwärtig bei einem Prüfungsverband tätig.
Jetzt meine Frage:

Hatte von euch jemand auch zuerst alles selbst getragen und dann (nach dem Bestehen) vom Arbeitgeber die Aufwendungen erstattet bekommen? Ist so ein Verfahren überhaupt üblich?

Hallo,

wie CC bereits sagte, ist es nicht üblich.
Doch an deiner Stelle würde ich es über ein höheres Fixum versuchen, denn du bist ja ablösefrei, was deinen Wert natürlich etwas steigert.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 29.08.2022:

Hallo, diese Frage geht an Prüfer bei einem Prüfungsverband.

Bei diesen wird regulär die Fortbildung zum Verbandsprüfer durchlaufen, welche ziemlich teuer ist. Aus diesem Grund muss jeder eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, welche sich ratierlich nach dem Bestehen reduziert.

Kennt jemand einen oder mehrer Fälle, in denen die Personen bspw. direkt nach dem Bestehen gekündigt haben? Mussten diese alles zurückzahlen oder nur einen Teil? Wie hoch war der Rückzahlungsbetrag?

Der Verbandsprüfer bringt einem ja in der freien Wirtschaft relativ wenig. Ist die Rückzahlungsvereinbarung dann überhaupt vor Gericht vom AG erstreitbar?

Vielen Dank

Push

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 29.08.2022:

Hallo, diese Frage geht an Prüfer bei einem Prüfungsverband.

Bei diesen wird regulär die Fortbildung zum Verbandsprüfer durchlaufen, welche ziemlich teuer ist. Aus diesem Grund muss jeder eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, welche sich ratierlich nach dem Bestehen reduziert.

Kennt jemand einen oder mehrer Fälle, in denen die Personen bspw. direkt nach dem Bestehen gekündigt haben? Mussten diese alles zurückzahlen oder nur einen Teil? Wie hoch war der Rückzahlungsbetrag?

Der Verbandsprüfer bringt einem ja in der freien Wirtschaft relativ wenig. Ist die Rückzahlungsvereinbarung dann überhaupt vor Gericht vom AG erstreitbar?

Vielen Dank

Das würde mich auch interessieren.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 05.09.2022:

WiWi Gast schrieb am 29.08.2022:

Hallo, diese Frage geht an Prüfer bei einem Prüfungsverband.

Bei diesen wird regulär die Fortbildung zum Verbandsprüfer durchlaufen, welche ziemlich teuer ist. Aus diesem Grund muss jeder eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, welche sich ratierlich nach dem Bestehen reduziert.

Kennt jemand einen oder mehrer Fälle, in denen die Personen bspw. direkt nach dem Bestehen gekündigt haben? Mussten diese alles zurückzahlen oder nur einen Teil? Wie hoch war der Rückzahlungsbetrag?

Der Verbandsprüfer bringt einem ja in der freien Wirtschaft relativ wenig. Ist die Rückzahlungsvereinbarung dann überhaupt vor Gericht vom AG erstreitbar?

Vielen Dank

Das würde mich auch interessieren.

mich auch ;)

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 29.08.2022:

Hallo, diese Frage geht an Prüfer bei einem Prüfungsverband.

Bei diesen wird regulär die Fortbildung zum Verbandsprüfer durchlaufen, welche ziemlich teuer ist. Aus diesem Grund muss jeder eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, welche sich ratierlich nach dem Bestehen reduziert.

Kennt jemand einen oder mehrer Fälle, in denen die Personen bspw. direkt nach dem Bestehen gekündigt haben? Mussten diese alles zurückzahlen oder nur einen Teil? Wie hoch war der Rückzahlungsbetrag?

Der Verbandsprüfer bringt einem ja in der freien Wirtschaft relativ wenig. Ist die Rückzahlungsvereinbarung dann überhaupt vor Gericht vom AG erstreitbar?

Vielen Dank

Weiß jemand mehr?

antworten
WPuhabt

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 15.09.2022:

Der Verbandsprüfer bringt einem ja in der freien Wirtschaft relativ wenig. Ist die Rückzahlungsvereinbarung dann überhaupt vor Gericht vom AG erstreitbar?

Wenn sie sauber formuliert ist, sollte diese Gerichtsfest sein. Werden wohl ähnliche Vereinbarungen sein wie für StB und WP entsprechenden Gesellschaften.

Was dem Wechsel angeht, wird man wohl mit dem Verbandsprüfer auch ein gewissen Reiz für die jeweiligen Unternehmen welche im Verband geprüft werden haben, sodass ich mir hier vorstellen kann, dass hier auch (ähnlich wie bei WP und StB) die Unternehmen die Förderung übernehmen.

Am Ende stellt sich mich hier aber immer wieder die Frage warum Leute sich die Examen antun (egal ob WP oder Verbandsprüfer oder sonst was) wenn Sie ohnehin direkt danach in die Wirtschaft wechseln wollen. Natürlich haben die Titel Signal Wirkung und öffnen so manche Tür, aber in den meisten Fällen hätten sich die Türen auch geöffnet wenn man die Energie der Examensvorbereitung einfach in den "neuen" Job in der freien Wirtschaft gelegt hätte. Aber gut muss jeder selber wissen.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Ja die Rückzahlungsvereinbarung hat bestand. Was zurückgezahlt werden muss ist relativ einfach.

Die ratierliche Rückzahlung beginnt ab dem Monat in dem die Prüfung abgeschlossen ist. Wird der Betrag über 24 Monate abgetragen und ich kündige mit Wirkung von 6 Monaten nach Abschluss der Prüfung, dann wären 18/24 des Betrages zu leisten. Mindert in dem Jahr dann ordentlich die Einkommenssteuer, wenn man seine Steuererklärung macht.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 15.09.2022:

Hallo, diese Frage geht an Prüfer bei einem Prüfungsverband.

Bei diesen wird regulär die Fortbildung zum Verbandsprüfer durchlaufen, welche ziemlich teuer ist. Aus diesem Grund muss jeder eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, welche sich ratierlich nach dem Bestehen reduziert.

Kennt jemand einen oder mehrer Fälle, in denen die Personen bspw. direkt nach dem Bestehen gekündigt haben? Mussten diese alles zurückzahlen oder nur einen Teil? Wie hoch war der Rückzahlungsbetrag?

Der Verbandsprüfer bringt einem ja in der freien Wirtschaft relativ wenig. Ist die Rückzahlungsvereinbarung dann überhaupt vor Gericht vom AG erstreitbar?

Vielen Dank

Weiß jemand mehr?

Ich kann vom größten Prüfungsverband Deutschlands berichten: solche Vereinbarungen gibt es bei uns nicht.
Nur für das WP Examen.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Wie ist es denn bei den Big4 wenn jemand das Examen entgültig nicht besteht; fängt dann erst die Uhr des Abtragens (meinst ja über 24 Monate) an oder läuft die los, sobald die Förderung ausbezahlt wurde?

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 15.09.2022:

Wie ist es denn bei den Big4 wenn jemand das Examen entgültig nicht besteht; fängt dann erst die Uhr des Abtragens (meinst ja über 24 Monate) an oder läuft die los, sobald die Förderung ausbezahlt wurde?

Bei kpmg ab dem Zeitpunkt der Aufgabe.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 15.09.2022:

Wie ist es denn bei den Big4 wenn jemand das Examen entgültig nicht besteht; fängt dann erst die Uhr des Abtragens (meinst ja über 24 Monate) an oder läuft die los, sobald die Förderung ausbezahlt wurde?

Bei EY ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Schreibens des Moduls - d.h unabhängig vom Zeitpunkt einer etwaigen Aufgabe.
LG

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

elDiabeto schrieb am 19.08.2022:

WiWi Gast schrieb am 19.08.2022:

elDiabeto schrieb am 18.08.2022:

Danke für den Einblick. Wie würdest bzw. teilst du denn die Tage den Prüfungsgebieten zu? Je 30 pro Gebiet ist sicher nicht so sinnvoll. Weniger für BWL und mehr für PW z.B.?

per se würd ich es mal so aufteilen.
60 Tage PW und BWL
und 60 Tage Steuern und WiRe

und da dann 80% der Zeit für PW und Steuern und jeweils 20% für den Rest.
den Rest kannst nämlich sicher bestehen wenn du dich in einem Zweitversuch in Ruhe paar Wochen drauf vorbereitest
bei PW kannst einen weiteren Sommer durchlernen und gehst mitm gleichen beschissnen Gefühl in die Prüfung.

daher würd ich immer volle Kanne auf das Schwere gehen in der Freistellung und die "kleineren" Module BWL und WiRe vernachlässigen. aber mal schauen ob mein Plan aufgeht... PW war knackig aber hab kein ganz schlechtes Gefühl.
Bei der Kombi Steuerrecht und WiRe mach ich denk ich noch den Stb dazu, wegen zusätzlichem Budget und zusätzlicher Freistellung bei größtenteils deckungsgleichem Stoff zu Steuerrecht, quasi der Zweitversuch im selben Jahr...

Frage zu den StB nach der Steuerklausur: kann man dann zusätzlich auch noch die Förderung zum StB beantragen oder gibt es nur eine Förderung für Steuern generell (WP oder StB)? Bei EY wird der StB halt nur analog des StB exams gefördert. Würde gerne aber auch noch das StB Examen nach dem Steuermodul mitschreiben - wenn es klappt wäre super, wenn nicht auch nicht schlimm :) daher wäre ich über deine genaue Planung und Förderung sehr dankbar!

genaue Details habe ich nicht.
kenn aber einige, die das so machten mit StR des WP Examens plus StB im selben Jahr seit der Modularisierung und hätte erwartet, die kriegen die normale Stb Förderung.

muss erstmal BWL lernen jetzt 😂 und dann kümmer ich mich darum idealerweise in 3 Monaten.

Kurze Frage analog hierzu. Ich habe auch mit dem Gedanken gespielt die Modularisierung in Anspruch zu nehmen und hier „Normal“ erst einmal BWL/VWL und WR zu schreiben. Statt dem Steuermodul dann den StB einschieben und anrechnen lassen. Am Ende noch das Modul PW schreiben.
Arbeite bei den Big4 im Audit. Kann ich mich überhaupt für den StB anmelden? Kann ich meine Arbeit in Audit als Arbeitserfahrung für den StB anrechnen?

antworten
Ceterum censeo

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 04.04.2023:

Kurze Frage analog hierzu. Ich habe auch mit dem Gedanken gespielt die Modularisierung in Anspruch zu nehmen und hier „Normal“ erst einmal BWL/VWL und WR zu schreiben. Statt dem Steuermodul dann den StB einschieben und anrechnen lassen. Am Ende noch das Modul PW schreiben.
Arbeite bei den Big4 im Audit. Kann ich mich überhaupt für den StB anmelden? Kann ich meine Arbeit in Audit als Arbeitserfahrung für den StB anrechnen?

Obwohl schon des öfteren beantwortet: Grundsätzlich ja, "soweit überwiegend auf dem Gebiet von Abschlussfragen" gearbeitet wird. Bei "normalen" Abschlussprüfungen ist dies regelmäßig gegeben, nicht mehr hingegen bei den zahlreichen übrigen Prüfungsleistungen (z. B. exemplarisch solche nach IDW PS 970, ISAE 3000, ISRS 4400).
Liebe Grüße

antworten
Jürgen999

Förderung WP Examen

Hallo zusammen, kurze Frage zur Förderung bei den Big4:

Wenn ich mich für einen StB Kurs anmelde (aktuell ca 4.000€) wird mir der Betrag genauso von meinem Arbeitgeber ausbezahlt oder aber nur als Bruttowert abzüglich der Steuern?

antworten
Prüferehre

Förderung WP Examen

Frag das doch deinen Arbeitgeber…

Jürgen999 schrieb am 25.04.2023:

Hallo zusammen, kurze Frage zur Förderung bei den Big4:

Wenn ich mich für einen StB Kurs anmelde (aktuell ca 4.000€) wird mir der Betrag genauso von meinem Arbeitgeber ausbezahlt oder aber nur als Bruttowert abzüglich der Steuern?

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Gibt da verschiedene Modelle je nach Big4. Sofort wird eigentlich nie die komplette Förderungssumme ausgezahlt, da Förderung nur gegen Nachweis von Kosten. Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Kleinstbeträge (Literatur und co) werden auf eigene Rechnung bestellt und Brutto erstattet, Kosten kommen dann als Werbungskosten in die eigene Steuererklärung
  • Bei großen Posten (insb. Kurskosten) muss die Rechnung auf die Firma ausgestellt werden. Die Zahlung erfolgt direkt durch die Firma oder wird Netto ausgezahlt und durch den MA weitergereicht. Ansatz als Werbungskosten in der eigenen Steuererklärung ist verboten, da nicht versteuert. Gilt auch analog für Kammergebühren (auch wenn keine "Rechnung" ausgestellt wird)
  • Manchmal wird auch die Möglichkeit des Mitarbeiterdarlehens genutzt (bspw. Deloitte macht das für ca. 20% der Förderungssumme, um sich nicht mit Kleinkram wie 20 Euro für nen Taschenrechner auseinandersetzen zu müssen). Dann zahlt der AG einen gewissen Betrag für Kleinstbeträge sofort als "Darlehen" Netto aus und verzichtet dann über einen gewissen Zeitraum auf die Rückzahlung. Der Tilgungsverzicht plus geringfügiger Zinsverzicht muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die mit damit gezahlten Kosten werden normal als Werbungskosten angesetzt

Jürgen999 schrieb am 25.04.2023:

Hallo zusammen, kurze Frage zur Förderung bei den Big4:

Wenn ich mich für einen StB Kurs anmelde (aktuell ca 4.000€) wird mir der Betrag genauso von meinem Arbeitgeber ausbezahlt oder aber nur als Bruttowert abzüglich der Steuern?

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 25.04.2023:

Gibt da verschiedene Modelle je nach Big4. Sofort wird eigentlich nie die komplette Förderungssumme ausgezahlt, da Förderung nur gegen Nachweis von Kosten. Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Kleinstbeträge (Literatur und co) werden auf eigene Rechnung bestellt und Brutto erstattet, Kosten kommen dann als Werbungskosten in die eigene Steuererklärung
  • Bei großen Posten (insb. Kurskosten) muss die Rechnung auf die Firma ausgestellt werden. Die Zahlung erfolgt direkt durch die Firma oder wird Netto ausgezahlt und durch den MA weitergereicht. Ansatz als Werbungskosten in der eigenen Steuererklärung ist verboten, da nicht versteuert. Gilt auch analog für Kammergebühren (auch wenn keine "Rechnung" ausgestellt wird)
  • Manchmal wird auch die Möglichkeit des Mitarbeiterdarlehens genutzt (bspw. Deloitte macht das für ca. 20% der Förderungssumme, um sich nicht mit Kleinkram wie 20 Euro für nen Taschenrechner auseinandersetzen zu müssen). Dann zahlt der AG einen gewissen Betrag für Kleinstbeträge sofort als "Darlehen" Netto aus und verzichtet dann über einen gewissen Zeitraum auf die Rückzahlung. Der Tilgungsverzicht plus geringfügiger Zinsverzicht muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die mit damit gezahlten Kosten werden normal als Werbungskosten angesetzt

Jürgen999 schrieb am 25.04.2023:

Hallo zusammen, kurze Frage zur Förderung bei den Big4:

Wenn ich mich für einen StB Kurs anmelde (aktuell ca 4.000€) wird mir der Betrag genauso von meinem Arbeitgeber ausbezahlt oder aber nur als Bruttowert abzüglich der Steuern?

Weiß nicht von welcher Big4 du sprichst. Bei EY erhälst du deine Fördersumme ausbezahlt - pro Modul 4.000€ auf einen Schlag. Was du damit machst bleibt dir überlassen.
Manchen reicht das Geld, manche zahlen noch was drauf (allein die Anmeldung für alle Module kostet 4.000€). Ausbezahlt wird das Ganze ohne versteuert zu werden. Kosten von Lehrgängen etc. müssen nicht nachgewiesen werden.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Kann das jemand von EY bestätigen? Bin zwar als WP eher so ein Steuerlaie aber hätte jetzt erstmal ein Störgefühl wenn da 16k Euro ohne Nachweis steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter ausgezahlt werden. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das bei der Betriebsprüfung einfach so durchgeht. Vielleicht kann ja CC was dazu sagen.

Das was ich hier geschrieben habe gilt für Deloitte und KPMG (first hand) und PwC laut Gerüchten wohl auch. EY keine Ahnung.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Gibt da verschiedene Modelle je nach Big4. Sofort wird eigentlich nie die komplette Förderungssumme ausgezahlt, da Förderung nur gegen Nachweis von Kosten. Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Kleinstbeträge (Literatur und co) werden auf eigene Rechnung bestellt und Brutto erstattet, Kosten kommen dann als Werbungskosten in die eigene Steuererklärung
  • Bei großen Posten (insb. Kurskosten) muss die Rechnung auf die Firma ausgestellt werden. Die Zahlung erfolgt direkt durch die Firma oder wird Netto ausgezahlt und durch den MA weitergereicht. Ansatz als Werbungskosten in der eigenen Steuererklärung ist verboten, da nicht versteuert. Gilt auch analog für Kammergebühren (auch wenn keine "Rechnung" ausgestellt wird)
  • Manchmal wird auch die Möglichkeit des Mitarbeiterdarlehens genutzt (bspw. Deloitte macht das für ca. 20% der Förderungssumme, um sich nicht mit Kleinkram wie 20 Euro für nen Taschenrechner auseinandersetzen zu müssen). Dann zahlt der AG einen gewissen Betrag für Kleinstbeträge sofort als "Darlehen" Netto aus und verzichtet dann über einen gewissen Zeitraum auf die Rückzahlung. Der Tilgungsverzicht plus geringfügiger Zinsverzicht muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die mit damit gezahlten Kosten werden normal als Werbungskosten angesetzt

Jürgen999 schrieb am 25.04.2023:

Hallo zusammen, kurze Frage zur Förderung bei den Big4:

Wenn ich mich für einen StB Kurs anmelde (aktuell ca 4.000€) wird mir der Betrag genauso von meinem Arbeitgeber ausbezahlt oder aber nur als Bruttowert abzüglich der Steuern?

Weiß nicht von welcher Big4 du sprichst. Bei EY erhälst du deine Fördersumme ausbezahlt - pro Modul 4.000€ auf einen Schlag. Was du damit machst bleibt dir überlassen.
Manchen reicht das Geld, manche zahlen noch was drauf (allein die Anmeldung für alle Module kostet 4.000€). Ausbezahlt wird das Ganze ohne versteuert zu werden. Kosten von Lehrgängen etc. müssen nicht nachgewiesen werden.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Kann das jemand von EY bestätigen? Bin zwar als WP eher so ein Steuerlaie aber hätte jetzt erstmal ein Störgefühl wenn da 16k Euro ohne Nachweis steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter ausgezahlt werden. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das bei der Betriebsprüfung einfach so durchgeht. Vielleicht kann ja CC was dazu sagen.

§ 3 Nr. 19 EStG, sollte man als WP entweder wissen oder in drei Sekunden ergooglen können.

antworten
Prüferehre

Förderung WP Examen

Kann nur für Orange sprechen, aber wenn man sich da die Fördersumme auszahlen lassen will, wird die ganz regulär versteuert und auch Sozialabgaben sind darauf fällig.
Kursrechnungen hingegen werden erstattet und Brutto ohne Abzug ausbezahlt.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Kann das jemand von EY bestätigen? Bin zwar als WP eher so ein Steuerlaie aber hätte jetzt erstmal ein Störgefühl wenn da 16k Euro ohne Nachweis steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter ausgezahlt werden. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das bei der Betriebsprüfung einfach so durchgeht. Vielleicht kann ja CC was dazu sagen.

Das was ich hier geschrieben habe gilt für Deloitte und KPMG (first hand) und PwC laut Gerüchten wohl auch. EY keine Ahnung.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Gibt da verschiedene Modelle je nach Big4. Sofort wird eigentlich nie die komplette Förderungssumme ausgezahlt, da Förderung nur gegen Nachweis von Kosten. Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Kleinstbeträge (Literatur und co) werden auf eigene Rechnung bestellt und Brutto erstattet, Kosten kommen dann als Werbungskosten in die eigene Steuererklärung
  • Bei großen Posten (insb. Kurskosten) muss die Rechnung auf die Firma ausgestellt werden. Die Zahlung erfolgt direkt durch die Firma oder wird Netto ausgezahlt und durch den MA weitergereicht. Ansatz als Werbungskosten in der eigenen Steuererklärung ist verboten, da nicht versteuert. Gilt auch analog für Kammergebühren (auch wenn keine "Rechnung" ausgestellt wird)
  • Manchmal wird auch die Möglichkeit des Mitarbeiterdarlehens genutzt (bspw. Deloitte macht das für ca. 20% der Förderungssumme, um sich nicht mit Kleinkram wie 20 Euro für nen Taschenrechner auseinandersetzen zu müssen). Dann zahlt der AG einen gewissen Betrag für Kleinstbeträge sofort als "Darlehen" Netto aus und verzichtet dann über einen gewissen Zeitraum auf die Rückzahlung. Der Tilgungsverzicht plus geringfügiger Zinsverzicht muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die mit damit gezahlten Kosten werden normal als Werbungskosten angesetzt

Jürgen999 schrieb am 25.04.2023:

Hallo zusammen, kurze Frage zur Förderung bei den Big4:

Wenn ich mich für einen StB Kurs anmelde (aktuell ca 4.000€) wird mir der Betrag genauso von meinem Arbeitgeber ausbezahlt oder aber nur als Bruttowert abzüglich der Steuern?

Weiß nicht von welcher Big4 du sprichst. Bei EY erhälst du deine Fördersumme ausbezahlt - pro Modul 4.000€ auf einen Schlag. Was du damit machst bleibt dir überlassen.
Manchen reicht das Geld, manche zahlen noch was drauf (allein die Anmeldung für alle Module kostet 4.000€). Ausbezahlt wird das Ganze ohne versteuert zu werden. Kosten von Lehrgängen etc. müssen nicht nachgewiesen werden.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Kann das jemand von EY bestätigen? Bin zwar als WP eher so ein Steuerlaie aber hätte jetzt erstmal ein Störgefühl wenn da 16k Euro ohne Nachweis steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter ausgezahlt werden. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das bei der Betriebsprüfung einfach so durchgeht. Vielleicht kann ja CC was dazu sagen.

Das was ich hier geschrieben habe gilt für Deloitte und KPMG (first hand) und PwC laut Gerüchten wohl auch. EY keine Ahnung.

Gibt da verschiedene Modelle je nach Big4. Sofort wird eigentlich nie die komplette Förderungssumme ausgezahlt, da Förderung nur gegen Nachweis von Kosten. Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Kleinstbeträge (Literatur und co) werden auf eigene Rechnung bestellt und Brutto erstattet, Kosten kommen dann als Werbungskosten in die eigene Steuererklärung
  • Bei großen Posten (insb. Kurskosten) muss die Rechnung auf die Firma ausgestellt werden. Die Zahlung erfolgt direkt durch die Firma oder wird Netto ausgezahlt und durch den MA weitergereicht. Ansatz als Werbungskosten in der eigenen Steuererklärung ist verboten, da nicht versteuert. Gilt auch analog für Kammergebühren (auch wenn keine "Rechnung" ausgestellt wird)
  • Manchmal wird auch die Möglichkeit des Mitarbeiterdarlehens genutzt (bspw. Deloitte macht das für ca. 20% der Förderungssumme, um sich nicht mit Kleinkram wie 20 Euro für nen Taschenrechner auseinandersetzen zu müssen). Dann zahlt der AG einen gewissen Betrag für Kleinstbeträge sofort als "Darlehen" Netto aus und verzichtet dann über einen gewissen Zeitraum auf die Rückzahlung. Der Tilgungsverzicht plus geringfügiger Zinsverzicht muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die mit damit gezahlten Kosten werden normal als Werbungskosten angesetzt

Jürgen999 schrieb am 25.04.2023:

Hallo zusammen, kurze Frage zur Förderung bei den Big4:

Wenn ich mich für einen StB Kurs anmelde (aktuell ca 4.000€) wird mir der Betrag genauso von meinem Arbeitgeber ausbezahlt oder aber nur als Bruttowert abzüglich der Steuern?

Weiß nicht von welcher Big4 du sprichst. Bei EY erhälst du deine Fördersumme ausbezahlt - pro Modul 4.000€ auf einen Schlag. Was du damit machst bleibt dir überlassen.
Manchen reicht das Geld, manche zahlen noch was drauf (allein die Anmeldung für alle Module kostet 4.000€). Ausbezahlt wird das Ganze ohne versteuert zu werden. Kosten von Lehrgängen etc. müssen nicht nachgewiesen werden.

Bin der Verfasser mit dem EY Beitrag. Doch ist Lohnsteuerfrei Kollege.
Schlag mal die Richtlinie 19.7 LstR auf - dort siehst du es.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Wenn der AG dir dein Förderbudget einfach so auszahlt, fällt das doch nicht unter R 19.7 LStR.

Vielmehr deckt die LStR doch exakt den Fall ab, dass du bereits einen Kurs gebucht hast (somit ist die Rechnung vorhanden) und folglich Kosten entstanden und erstattet werden. Die ist lohnsteuerfrei.
Eine komplette Auszahlung des Betrags OHNE Rechnung ist jedoch von obigem Fall zu unterscheiden und somit steuerpflichtig.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Bin der Verfasser mit dem EY Beitrag. Doch ist Lohnsteuerfrei Kollege.
Schlag mal die Richtlinie 19.7 LstR auf - dort siehst du es.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Ich glaub wir können das mal abkürzen, ich habe nur der Höflichkeit halber erwähnt dass es möglicherweise geht. Natürlich ist die nachweislose Steuer- und abgabenfreie Auszahlung von Förderbeträgen unzulässig. Sollte aber auch jeder drauf kommen wer drei Gehirnzellen hat, dass so eine Regelung massive Steuerhinterziehungen zur Folge hätte. Einfach sich das Gehalt als Förderung auszahlen lassen, spart ja ne Menge Steuern. Kann ja keiner Nachvollziehen bei der BP da kein Nachweis erforderlich und der AN muss es ja auch nicht angeben. Aber passt ja wieder mal dass so ein Stuss von nem EYler kommt ;)

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Prüferehre

Förderung WP Examen

Shots fired 😂

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Ich glaub wir können das mal abkürzen, ich habe nur der Höflichkeit halber erwähnt dass es möglicherweise geht. Natürlich ist die nachweislose Steuer- und abgabenfreie Auszahlung von Förderbeträgen unzulässig. Sollte aber auch jeder drauf kommen wer drei Gehirnzellen hat, dass so eine Regelung massive Steuerhinterziehungen zur Folge hätte. Einfach sich das Gehalt als Förderung auszahlen lassen, spart ja ne Menge Steuern. Kann ja keiner Nachvollziehen bei der BP da kein Nachweis erforderlich und der AN muss es ja auch nicht angeben. Aber passt ja wieder mal dass so ein Stuss von nem EYler kommt ;)

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Ceterum censeo

Förderung WP Examen

Hier herrscht ja eine vorzügliche Stimmung, ein respektvoller Diskurs auf Augenhöhe - so wünsche ich es mir. *augenroll*

Aber zur Sache:
Grundsätzlich ist es recht einfach und findet sich auch oben teilweise wieder: Werden Fortbildungen vom AG getragen (durch direkte Zahlung oder Erstattung an den AN) und liegen diese im überwiegenden Interesse des AG, so stellt dies keinen laufenden Arbeitslohn dar. Die Auszahlung an den AN, der diese Kosten ggf. vorher getragen hat, ist hier unschädlich und steuerfrei möglich.
Eine pauschale Auszahlung von X Euro (ohne Beleg) fällt hingegen nicht hierunter und ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu versteuern. Nach meinem Kenntnisstand wird dies auch in alles großen (und nicht so großen) Gesellschaften so gelebt.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Ich glaub wir können das mal abkürzen, ich habe nur der Höflichkeit halber erwähnt dass es möglicherweise geht. Natürlich ist die nachweislose Steuer- und abgabenfreie Auszahlung von Förderbeträgen unzulässig. Sollte aber auch jeder drauf kommen wer drei Gehirnzellen hat, dass so eine Regelung massive Steuerhinterziehungen zur Folge hätte. Einfach sich das Gehalt als Förderung auszahlen lassen, spart ja ne Menge Steuern. Kann ja keiner Nachvollziehen bei der BP da kein Nachweis erforderlich und der AN muss es ja auch nicht angeben. Aber passt ja wieder mal dass so ein Stuss von nem EYler kommt ;)

Also nochmal: Es handelt sich nicht um ein "Geschenk". EY vergibt ein Darlehen an seine Arbeitnehmer. Das Darlehen ist gebunden an die berufliche Weiterbildung. Das Darlehen wird "getilgt" in dem der Arbeitnehmer sich verpflichtet bei EY zu bleiben (für einen Zeitraum X). Etwaige Zinsvorteile würden ab einer bestimmten Grenze der Lohnsteuer unterliegen. Ansonsten ist das Darlehen/Förderung Steuerfrei.

Verstehe nicht was diese unsachliche Diskussion soll a la war klar, dass kommt von nem EYler. Können hier gerne mit Klarnamen rein und persönlich diskutieren.

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

Wird nicht besser wenn du hier weiter Unwahrheiten verbreitest. Der Tilgungsverzicht für die Variante Förderungsdarlehen unterliegt der Lohnsteuer. Gesetzliche Fundstelle kannst du dir selber raussuchen.

Nochmal im Klartext: die steuer- und abgabenfreie Zahlung an Arbeitnehmer geht ausschließlich auf Nachweis durch Rechnung oder Gebührenbescheid der Kammer. Entweder direkt oder als durchlaufender Posten. Alles andere ist entweder ausgedacht oder Steuerhinterziehung.

WiWi Gast schrieb am 01.05.2023:

Ich glaub wir können das mal abkürzen, ich habe nur der Höflichkeit halber erwähnt dass es möglicherweise geht. Natürlich ist die nachweislose Steuer- und abgabenfreie Auszahlung von Förderbeträgen unzulässig. Sollte aber auch jeder drauf kommen wer drei Gehirnzellen hat, dass so eine Regelung massive Steuerhinterziehungen zur Folge hätte. Einfach sich das Gehalt als Förderung auszahlen lassen, spart ja ne Menge Steuern. Kann ja keiner Nachvollziehen bei der BP da kein Nachweis erforderlich und der AN muss es ja auch nicht angeben. Aber passt ja wieder mal dass so ein Stuss von nem EYler kommt ;)

Also nochmal: Es handelt sich nicht um ein "Geschenk". EY vergibt ein Darlehen an seine Arbeitnehmer. Das Darlehen ist gebunden an die berufliche Weiterbildung. Das Darlehen wird "getilgt" in dem der Arbeitnehmer sich verpflichtet bei EY zu bleiben (für einen Zeitraum X). Etwaige Zinsvorteile würden ab einer bestimmten Grenze der Lohnsteuer unterliegen. Ansonsten ist das Darlehen/Förderung Steuerfrei.

Verstehe nicht was diese unsachliche Diskussion soll a la war klar, dass kommt von nem EYler. Können hier gerne mit Klarnamen rein und persönlich diskutieren.

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Prüferehre

Förderung WP Examen

Das Förderbudget wird bei allen Big4 so gehandhabt. Das ändert aber nichts daran, dass das Budget ganz sicher nicht ohne jegliche Rechnung steuerfrei ausgezahlt wird. Die Lohnabrechnung darfst du mit gerne zeigen, in der das Förderbudget ohne Nachweis wie von dir beschrieben ausgezahlt wird.

WiWi Gast schrieb am 01.05.2023:

Ich glaub wir können das mal abkürzen, ich habe nur der Höflichkeit halber erwähnt dass es möglicherweise geht. Natürlich ist die nachweislose Steuer- und abgabenfreie Auszahlung von Förderbeträgen unzulässig. Sollte aber auch jeder drauf kommen wer drei Gehirnzellen hat, dass so eine Regelung massive Steuerhinterziehungen zur Folge hätte. Einfach sich das Gehalt als Förderung auszahlen lassen, spart ja ne Menge Steuern. Kann ja keiner Nachvollziehen bei der BP da kein Nachweis erforderlich und der AN muss es ja auch nicht angeben. Aber passt ja wieder mal dass so ein Stuss von nem EYler kommt ;)

Also nochmal: Es handelt sich nicht um ein "Geschenk". EY vergibt ein Darlehen an seine Arbeitnehmer. Das Darlehen ist gebunden an die berufliche Weiterbildung. Das Darlehen wird "getilgt" in dem der Arbeitnehmer sich verpflichtet bei EY zu bleiben (für einen Zeitraum X). Etwaige Zinsvorteile würden ab einer bestimmten Grenze der Lohnsteuer unterliegen. Ansonsten ist das Darlehen/Förderung Steuerfrei.

Verstehe nicht was diese unsachliche Diskussion soll a la war klar, dass kommt von nem EYler. Können hier gerne mit Klarnamen rein und persönlich diskutieren.

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Ceterum censeo

Förderung WP Examen

Ich hatte die Rechtslage in einem früheren Beitrag bereits einmal geschildert, der kam leider nicht an. Ich wiederhole daher noch einmal in aller Kürze:
Besteht die Förderung in einer pauschalen Auszahlung, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die obige Einschätzung als "Darlehen" kommt zwar dem wirtschaftlichen Gehalt nahe, ist jedoch zivil- und steuerrechtlich nicht zutreffend.

Übernimmt der Arbeitgeber hingegen (nachgewiesene) Fortbildungskosten in eigenem Interesse, so ist die blanke Kostenerstattung an den Arbeitnehmer steuerfrei möglich.
Ansonsten bitte ich etwas um Mäßigung, der Thread hat hier teilweise leider die Sachebene verlassen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Ceterum censeo schrieb am 02.05.2023:

Ich hatte die Rechtslage in einem früheren Beitrag bereits einmal geschildert, der kam leider nicht an. Ich wiederhole daher noch einmal in aller Kürze:
Besteht die Förderung in einer pauschalen Auszahlung, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die obige Einschätzung als "Darlehen" kommt zwar dem wirtschaftlichen Gehalt nahe, ist jedoch zivil- und steuerrechtlich nicht zutreffend.

Übernimmt der Arbeitgeber hingegen (nachgewiesene) Fortbildungskosten in eigenem Interesse, so ist die blanke Kostenerstattung an den Arbeitnehmer steuerfrei möglich.
Ansonsten bitte ich etwas um Mäßigung, der Thread hat hier teilweise leider die Sachebene verlassen.
Liebe Grüße

Danke für die Klarstellung. Ich weiß auch nicht wieso so eine Schärfe reingekommen ist. Vermutlich wurde ein wunder Punkt getriggered, da jemand Steuern zahlen musste ;).

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2023:

Hier herrscht ja eine vorzügliche Stimmung, ein respektvoller Diskurs auf Augenhöhe - so wünsche ich es mir. *augenroll*

Aber zur Sache:
Grundsätzlich ist es recht einfach und findet sich auch oben teilweise wieder: Werden Fortbildungen vom AG getragen (durch direkte Zahlung oder Erstattung an den AN) und liegen diese im überwiegenden Interesse des AG, so stellt dies keinen laufenden Arbeitslohn dar. Die Auszahlung an den AN, der diese Kosten ggf. vorher getragen hat, ist hier unschädlich und steuerfrei möglich.
Eine pauschale Auszahlung von X Euro (ohne Beleg) fällt hingegen nicht hierunter und ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu versteuern. Nach meinem Kenntnisstand wird dies auch in alles großen (und nicht so großen) Gesellschaften so gelebt.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 02.05.2023:

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2023:

Hier herrscht ja eine vorzügliche Stimmung, ein respektvoller Diskurs auf Augenhöhe - so wünsche ich es mir. *augenroll*

Aber zur Sache:
Grundsätzlich ist es recht einfach und findet sich auch oben teilweise wieder: Werden Fortbildungen vom AG getragen (durch direkte Zahlung oder Erstattung an den AN) und liegen diese im überwiegenden Interesse des AG, so stellt dies keinen laufenden Arbeitslohn dar. Die Auszahlung an den AN, der diese Kosten ggf. vorher getragen hat, ist hier unschädlich und steuerfrei möglich.
Eine pauschale Auszahlung von X Euro (ohne Beleg) fällt hingegen nicht hierunter und ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu versteuern. Nach meinem Kenntnisstand wird dies auch in alles großen (und nicht so großen) Gesellschaften so gelebt.
Liebe Grüße

Also besser das Föderbudget in Freistellungszeit umwandeln und die Kurskosten selbst tragen und in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen, oder?

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 02.05.2023:

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2023:

Hier herrscht ja eine vorzügliche Stimmung, ein respektvoller Diskurs auf Augenhöhe - so wünsche ich es mir. *augenroll*

Aber zur Sache:
Grundsätzlich ist es recht einfach und findet sich auch oben teilweise wieder: Werden Fortbildungen vom AG getragen (durch direkte Zahlung oder Erstattung an den AN) und liegen diese im überwiegenden Interesse des AG, so stellt dies keinen laufenden Arbeitslohn dar. Die Auszahlung an den AN, der diese Kosten ggf. vorher getragen hat, ist hier unschädlich und steuerfrei möglich.
Eine pauschale Auszahlung von X Euro (ohne Beleg) fällt hingegen nicht hierunter und ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu versteuern. Nach meinem Kenntnisstand wird dies auch in alles großen (und nicht so großen) Gesellschaften so gelebt.
Liebe Grüße

Also besser das Föderbudget in Freistellungszeit umwandeln und die Kurskosten selbst tragen und in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen, oder?

Bei uns darf man nur maximal 6 Wochen Freistellung je exam nehmen und dafür reicht in der Regel die Overtime + etwas Urlaub aus. Ich hab die 4K genommen, die Kurse und Gebühren gezahlt und die Kosten auch noch als Werbungskosten geltend gemacht. Bleibt in der Regel so 1-2k wie übrig

antworten
Ceterum censeo

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 02.05.2023:

Also besser das Föderbudget in Freistellungszeit umwandeln und die Kurskosten selbst tragen und in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen, oder?

Dieser Schluss ist mEn nicht zutreffend. Maximal wäre in diesem Fall die Steuerbelastung identisch, du lässt jedoch völlig die Verbeitragung in der Sozialversicherung außer Acht. Diese folgt hier der (lohn-)steuerlichen Einordnung und wirkt zu Ungunsten deines Vorschlags (wenngleich die Abzugsfähigkeit der Sonderausgaben dies wieder ein Stück weit relativiert).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Bitte keine Examenskosten die (steuerfrei) vom AG übernommen wurden als Werbungskosten abziehen. Das wäre Steuerhinterziehung.

WiWi Gast schrieb am 02.05.2023:

WiWi Gast schrieb am 02.05.2023:

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2023:

Hier herrscht ja eine vorzügliche Stimmung, ein respektvoller Diskurs auf Augenhöhe - so wünsche ich es mir. *augenroll*

Aber zur Sache:
Grundsätzlich ist es recht einfach und findet sich auch oben teilweise wieder: Werden Fortbildungen vom AG getragen (durch direkte Zahlung oder Erstattung an den AN) und liegen diese im überwiegenden Interesse des AG, so stellt dies keinen laufenden Arbeitslohn dar. Die Auszahlung an den AN, der diese Kosten ggf. vorher getragen hat, ist hier unschädlich und steuerfrei möglich.
Eine pauschale Auszahlung von X Euro (ohne Beleg) fällt hingegen nicht hierunter und ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu versteuern. Nach meinem Kenntnisstand wird dies auch in alles großen (und nicht so großen) Gesellschaften so gelebt.
Liebe Grüße

Also besser das Föderbudget in Freistellungszeit umwandeln und die Kurskosten selbst tragen und in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen, oder?

Bei uns darf man nur maximal 6 Wochen Freistellung je exam nehmen und dafür reicht in der Regel die Overtime + etwas Urlaub aus. Ich hab die 4K genommen, die Kurse und Gebühren gezahlt und die Kosten auch noch als Werbungskosten geltend gemacht. Bleibt in der Regel so 1-2k wie übrig

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 03.05.2023:

Bitte keine Examenskosten die (steuerfrei) vom AG übernommen wurden als Werbungskosten abziehen. Das wäre Steuerhinterziehung.

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2023:

Hier herrscht ja eine vorzügliche Stimmung, ein respektvoller Diskurs auf Augenhöhe - so wünsche ich es mir. *augenroll*

Aber zur Sache:
Grundsätzlich ist es recht einfach und findet sich auch oben teilweise wieder: Werden Fortbildungen vom AG getragen (durch direkte Zahlung oder Erstattung an den AN) und liegen diese im überwiegenden Interesse des AG, so stellt dies keinen laufenden Arbeitslohn dar. Die Auszahlung an den AN, der diese Kosten ggf. vorher getragen hat, ist hier unschädlich und steuerfrei möglich.
Eine pauschale Auszahlung von X Euro (ohne Beleg) fällt hingegen nicht hierunter und ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu versteuern. Nach meinem Kenntnisstand wird dies auch in alles großen (und nicht so großen) Gesellschaften so gelebt.
Liebe Grüße

Also besser das Föderbudget in Freistellungszeit umwandeln und die Kurskosten selbst tragen und in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen, oder?

Bei uns darf man nur maximal 6 Wochen Freistellung je exam nehmen und dafür reicht in der Regel die Overtime + etwas Urlaub aus. Ich hab die 4K genommen, die Kurse und Gebühren gezahlt und die Kosten auch noch als Werbungskosten geltend gemacht. Bleibt in der Regel so 1-2k wie übrig

Jetzt lassen wir aber mal die Kirche im Dorf ;)
Was spricht denn dagegen? Die Kosten sind schlussendlich angefallen und man kann diese geltend machen - wäre mir neu, dass aufeinmal jeder angehende WP oder StB auch ein Steuerhinterzieher ist

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Wird ja immer abstruser hier.. Werden dir Kosten vom AG erstattet, sind diese ja de facto bei dir nicht angefallen und somit auch nicht in der Steuererklärung abzusetzen

WiWi Gast schrieb am 03.05.2023:

Bitte keine Examenskosten die (steuerfrei) vom AG übernommen wurden als Werbungskosten abziehen. Das wäre Steuerhinterziehung.

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2023:

Hier herrscht ja eine vorzügliche Stimmung, ein respektvoller Diskurs auf Augenhöhe - so wünsche ich es mir. *augenroll*

Aber zur Sache:
Grundsätzlich ist es recht einfach und findet sich auch oben teilweise wieder: Werden Fortbildungen vom AG getragen (durch direkte Zahlung oder Erstattung an den AN) und liegen diese im überwiegenden Interesse des AG, so stellt dies keinen laufenden Arbeitslohn dar. Die Auszahlung an den AN, der diese Kosten ggf. vorher getragen hat, ist hier unschädlich und steuerfrei möglich.
Eine pauschale Auszahlung von X Euro (ohne Beleg) fällt hingegen nicht hierunter und ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu versteuern. Nach meinem Kenntnisstand wird dies auch in alles großen (und nicht so großen) Gesellschaften so gelebt.
Liebe Grüße

Also besser das Föderbudget in Freistellungszeit umwandeln und die Kurskosten selbst tragen und in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen, oder?

Bei uns darf man nur maximal 6 Wochen Freistellung je exam nehmen und dafür reicht in der Regel die Overtime + etwas Urlaub aus. Ich hab die 4K genommen, die Kurse und Gebühren gezahlt und die Kosten auch noch als Werbungskosten geltend gemacht. Bleibt in der Regel so 1-2k wie übrig

Jetzt lassen wir aber mal die Kirche im Dorf ;)
Was spricht denn dagegen? Die Kosten sind schlussendlich angefallen und man kann diese geltend machen - wäre mir neu, dass aufeinmal jeder angehende WP oder StB auch ein Steuerhinterzieher ist

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Ceterum censeo schrieb am 03.05.2023:

Also besser das Föderbudget in Freistellungszeit umwandeln und die Kurskosten selbst tragen und in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen, oder?

Dieser Schluss ist mEn nicht zutreffend. Maximal wäre in diesem Fall die Steuerbelastung identisch, du lässt jedoch völlig die Verbeitragung in der Sozialversicherung außer Acht. Diese folgt hier der (lohn-)steuerlichen Einordnung und wirkt zu Ungunsten deines Vorschlags (wenngleich die Abzugsfähigkeit der Sonderausgaben dies wieder ein Stück weit relativiert).
Liebe Grüße

Das habe ich nicht verstanden. Während der Freistellungszeit bekomme ich doch weiterhin mein Gehalt und es werden auch Sozialabgaben und Rentenversicherung bezahlt, das doch vorteilhafter als wenn ich das Budget als Zuschuss zu den nachgewiesenen Kursgebühren ansetze und dann in meiner Steuererklärung diese nur noch anteilig als Werbungskosten ansetzen kann, was übersehe ich?

antworten
Ceterum censeo

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 03.05.2023:

Bitte keine Examenskosten die (steuerfrei) vom AG übernommen wurden als Werbungskosten abziehen. Das wäre Steuerhinterziehung.

Jetzt lassen wir aber mal die Kirche im Dorf ;)
Was spricht denn dagegen? Die Kosten sind schlussendlich angefallen und man kann diese geltend machen - wäre mir neu, dass aufeinmal jeder angehende WP oder StB auch ein Steuerhinterzieher ist

Wie so oft: Es kommt drauf an. Hat der Arbeitgeber Zahlungen geleistet und wurden diese dem Lohnsteuerabzug unterworfen, so spricht nichts gegen den Ansatz der Fortbildungskosten in der privaten EStE.

Wurden die Kosten hingegen steuerfrei erstattet (was der Vorposter ansprach), so vermindert sich der Werbungskostenabzug entsprechend. Werden die Kosten dennoch angesetzt - in Kenntnis der Rechtswidrigkeit - so ist § 370 AO durchaus eine einschlägige Rechtsnorm.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 15.09.2022:

Wie ist es denn bei den Big4 wenn jemand das Examen entgültig nicht besteht; fängt dann erst die Uhr des Abtragens (meinst ja über 24 Monate) an oder läuft die los, sobald die Förderung ausbezahlt wurde?

Bei kpmg ab dem Zeitpunkt der Aufgabe.

Ist dies wirklich so? Wenn ich einige Module (noch nicht alle) bestehe in mehreren Jahren, muss ich die Kosten für diese bei Kündigung komplett zurückzahlen, auch wenn zB die Kostenübernahme für das erste Modul mehrere Jahre zurückliegt? Wäre ja sehr unfair.

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

Habt ihr alle keinen Fördervertrag bekommen oder was? Steht da doch alles drin

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 11.06.2023:

Wie ist es denn bei den Big4 wenn jemand das Examen entgültig nicht besteht; fängt dann erst die Uhr des Abtragens (meinst ja über 24 Monate) an oder läuft die los, sobald die Förderung ausbezahlt wurde?

Bei kpmg ab dem Zeitpunkt der Aufgabe.

Ist dies wirklich so? Wenn ich einige Module (noch nicht alle) bestehe in mehreren Jahren, muss ich die Kosten für diese bei Kündigung komplett zurückzahlen, auch wenn zB die Kostenübernahme für das erste Modul mehrere Jahre zurückliegt? Wäre ja sehr unfair.

Also bei KPMG ist es so, dass die Frist für die Abtragung der Schuld mit der letzten Prüfung (i.d.R. die mündliche Prüfung) oder mit der Aufgabe des Examens beginnt.

Meiner Meinung nach sollte man beim Examen sowieso Gas geben, vor allem aufgrund der Geschwindigkeitsprämie bis zu 4.000 EUR!

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 12.06.2023:

WiWi Gast schrieb am 11.06.2023:

Wie ist es denn bei den Big4 wenn jemand das Examen entgültig nicht besteht; fängt dann erst die Uhr des Abtragens (meinst ja über 24 Monate) an oder läuft die los, sobald die Förderung ausbezahlt wurde?

Bei kpmg ab dem Zeitpunkt der Aufgabe.

Ist dies wirklich so? Wenn ich einige Module (noch nicht alle) bestehe in mehreren Jahren, muss ich die Kosten für diese bei Kündigung komplett zurückzahlen, auch wenn zB die Kostenübernahme für das erste Modul mehrere Jahre zurückliegt? Wäre ja sehr unfair.

Also bei KPMG ist es so, dass die Frist für die Abtragung der Schuld mit der letzten Prüfung (i.d.R. die mündliche Prüfung) oder mit der Aufgabe des Examens beginnt.

Meiner Meinung nach sollte man beim Examen sowieso Gas geben, vor allem aufgrund der Geschwindigkeitsprämie bis zu 4.000 EUR!

Nur 4K bei KPMG? Bei EY bekommt man 10k, wenn man es in 2 Jahren macht

antworten
WiWi Gast

Förderung WP Examen

WiWi Gast schrieb am 12.06.2023:

Wie ist es denn bei den Big4 wenn jemand das Examen entgültig nicht besteht; fängt dann erst die Uhr des Abtragens (meinst ja über 24 Monate) an oder läuft die los, sobald die Förderung ausbezahlt wurde?

Bei kpmg ab dem Zeitpunkt der Aufgabe.

Ist dies wirklich so? Wenn ich einige Module (noch nicht alle) bestehe in mehreren Jahren, muss ich die Kosten für diese bei Kündigung komplett zurückzahlen, auch wenn zB die Kostenübernahme für das erste Modul mehrere Jahre zurückliegt? Wäre ja sehr unfair.

Also bei KPMG ist es so, dass die Frist für die Abtragung der Schuld mit der letzten Prüfung (i.d.R. die mündliche Prüfung) oder mit der Aufgabe des Examens beginnt.

Meiner Meinung nach sollte man beim Examen sowieso Gas geben, vor allem aufgrund der Geschwindigkeitsprämie bis zu 4.000 EUR!

Nur 4K bei KPMG? Bei EY bekommt man 10k, wenn man es in 2 Jahren macht

4k Bestehensprämie und 4k Geschwindigkeitsprämie (Bestehen innerhalb eines Jahres meine ich)

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Große Nachfrage nach der Bildungsprämie

Ein Geldgeber von einem Venture Capital oder Private Equity Unternehmen finanziert ein Start-Up Unternehmen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert die Laufzeit der 2. Förderphase der Bildungsprämie bis zum 30. Juni 2014. Seit Dezember 2008 gaben die Bildungsprämienberatungsstellen rund 230.000 Prämiengutscheine an Weiterbildungsinteressierte aus. Mit der Bildungsprämie fördert das BMBF die individuelle berufliche Weiterbildung.

Bessere berufliche Chancen durch SAP-Kenntnisse

Spielkarten mit Buchstaben bilden das Wort "SAP-Kenntnisse"

Mit der fortschreitenden Digitalisierung steigt auch die Nachfrage nach Möglichkeiten einer intelligenten Auswertung der dabei anfallenden Datenmengen. Immer mehr Firmen setzen dabei auf die Software SAP. Diese ermöglicht eine Vernetzung aller Daten aus verschiedenen Bereichen wie Finanzen, Personalmanagement, Kundenmanagement und Controlling. Eine manuelle Eingabe der Daten oder das Entwerfen eines eigenen IT-Systems sind damit nicht mehr notwendig. Weil immer mehr Unternehmen auf SAP setzen, steigt auch die Nachfrage nach SAP-Experten.

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