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Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

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WiWi Gast

Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Ich weiß, dass WP und StB sehr anspruchsvolle Examen sind und dass in den WP-Examen Steuern enthalten sind. Aber der WP ist doch trotz vorhandenes Wissen nicht automatisch StB, oder?
(mal angenommen, der hat nicht zuerst den StB gemacht, sondern direkt WP)

Also was ich wissen möchte, ist: Darf der WP ("nur" mit WP-Examen) auf seiner Visitenkarte schreiben "WP UND StB" und dann irgendwann sogar seine eigene Kanzlei aufmachen? Oder kann er zwar Steuererklärungen machen, sie aber am Ende nicht SELBST unterschreiben?

Hoffe ihr könnt mich aufklären =)

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Nein, nur WP kein automatischer StB.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Ein Wirtschaftsprüfer trägt NICHT automatisch den Titel Steuerberater gleichzeitig, dazu ist das Ablegen des StBEx notwendig!
Ein Wirtschaftprüfer darf aber steuerlich beratend tätig sein!

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Ein Wirtschaftprüfer darf aber steuerlich beratend tätig sein!

Also der darf sich zwar nicht Steuerberater nennen, aber er kann die Arbeit eines Steuerberaters erledigen, sprich Steuererklärungen unterzeichnen??

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WP darf vollumfänglich steuerlich beraten. Den Titel StB darf er aber nicht tragen.

Das Problem (insbesondere im Mittelstand): Handwerker Müller brauch nen Steuerberater. Bevor der WP erklärt hat, dass er auch steuerlich beraten kann, hat Müller schon beim StB von nebenan unterschrieben.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Es gibt mehrere Berufe, die "unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen" anbieten dürfen. Neben dem Wirtschaftsprüfer darf z. B. auch jeder Rechtsanwalt vollumfänglich steuerlich beraten sowie die Buchführung und den Jahresabschluss erstellen.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Danke, aber irgendwie eigenartig, dass der WP zwar alles machen kann & darf, was der StB macht, aber den Titel nicht tragen darf....

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Er kann es eben nicht in gleichem Umfang wie ein Steuerberater, weil ihm in der Regel halt die einschlägige Erfahrung fehlt. Genauso kann (theoretisch ;) ) auch ein Rechtsantwalt steuerberatend tätig werden, darf sich aber nicht Steuerberater nennen. Der Begriff "Steuerberater" weißt also auf die Spezialisierung hin.

Steuerberater dürfen übrigens auch Jahresabschlüsse erstellen und Mandanten vor der Finanzgerichtsbarkeit vertreten. Trotzdem würden und dürfen sie sich weder Wirtschaftsprüfer noch Rechtsanwalt nennen.

Lounge Gast schrieb:

Danke, aber irgendwie eigenartig, dass der WP zwar alles
machen kann & darf, was der StB macht, aber den Titel
nicht tragen darf....

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

verstehe,
würdest Du mir dann raten, beides (also zuerst StB und dann WP) zu machen?

Ich würde gerne später als WP arbeiten, aber dann habe ich im Studium festgestellt, dass Steuern auch interessant sind und jetzt überlege ich, beides zu machen. Vor allem wegen der Anrechnung der Steuer-Klausuren.
Aber viele raten mir, direkt den WP zu machen, weil ich ja theoretisch auch steuerberatend tätig werden kann und später sowieso nur noch WP machen werde und selten beides

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

spätestens wenn deine Kollegen im WP Examen aus der BWL Prüfung rausgehen und du noch zwei mal Steuer schreiben musst, wirst du den Tag verfluchen, an dem du dich gegen den StB entschieden hast.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Den StB kannst du zur Not auch noch führen, wenn du in die Industrie gehst. Der WP ist dann futsch... -> Stichwort Rentenversicherung!!!

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Den Titel StB kann man nicht tragen, wenn man in die Industrie wechselt, es sei denn, man ist dort explizit als Syndicus angestellt, was meistens in Tax-Abteilungen der Fall ist.
Wechselt man als StB allerdings z.B. ins Controlling, darf man auch diesen Titel dort nicht mehr tragen.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

"Den Titel StB kann man nicht tragen, wenn man in die Industrie wechselt, es sei denn, man ist dort explizit als Syndicus angestellt, was meistens in Tax-Abteilungen der Fall ist.
Wechselt man als StB allerdings z.B. ins Controlling, darf man auch diesen Titel dort nicht mehr tragen."

Die Hürden Syndicus zu werden sind nicht sonderlich hoch, hat eigentlich bei allen Kollegen geklappt (meistens ins ReWe).

Mit einem Wechsel ins Marketing könnte es natürlich schwierig werden

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Und Schlaubischlumpf, ist dass dann kein Wechsel in die Industrie?

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Zu Unterscheiden ist zwischen der Erlaubnis den Titel "Steuerberater" zu führen, was man nur machen kann, wenn man die StB-Prüfung abgelegt hat und der berufsrechtlichen Erlaubnis (§ 3 StBerG) steuerrechtlich zu beraten und zu vertreten. Letzteres darf ein jeder RA, jeder StB und jeder WP, ohne mehrere dieser Berufszulassungen haben zu müssen.

Ob es sinnvoll ist, sich zu Besteuerungsfragen zu äußern, wenn man damit beruflich nichts zu tun hat (Stichwort Haftung) ist eine andere Frage.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

stimmt das, dass man den WP-Titel verliert, wenn man zwei Jahre lang nicht als WP tätig war?
Gilt das auch für StB-Titel?

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

"Ob es sinnvoll ist, sich zu Besteuerungsfragen zu äußern, wenn man damit beruflich nichts zu tun hat (Stichwort Haftung) ist eine andere Frage. "

das ist ein valider Punkt.

Noch wichtiger ist m.E. der Außenauftritt. Ich würde nie zu einem Rechtsanwalt gehen um mich steuerlich beraten zu lassen (außer er hat einen StB) auch wenn er es darf. Und so geht es wohl den meisten Mandanten, die nicht selbst aus der Branche kommen.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 27.08.2015:

Ich würde nie zu einem Rechtsanwalt gehen um mich steuerlich beraten zu lassen ...

Witzig .... genau das würde ich aus meiner beruflichen Erfahrung tun...
Danke an alle! Sehr hilfreiche Kommentare!

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Gibt es hier weitere Meinungen?
Arbeite derzeit in der WP aber sehe mich langfristig eher in einer mittelständischen Kanzlei und interessiere mich für beides (WP und Steuern). Soll ich noch vorher den StB machen oder gleich direkt den WP Modularisiert?

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.08.2021:

Gibt es hier weitere Meinungen?
Arbeite derzeit in der WP aber sehe mich langfristig eher in einer mittelständischen Kanzlei und interessiere mich für beides (WP und Steuern). Soll ich noch vorher den StB machen oder gleich direkt den WP Modularisiert?

Wenn du das WP Examen hast, darfst du damit vollumfänglich steuerlich beraten. Wenn du aber in eine mittelständische Kanzlei wechseln möchtest, solltest du m.E. auch StB sein. Mandanten verstehen das nicht und erwarten bei steuerlichen Fragen einen Steuerberater.

Möglich ist bspw. auch modular das WP Examen und im Nachgang das StB Esmane. In diesem entfällt dann Tag 3 und Prüfungsgebiete im Mündlichen.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Naja kommt darauf an was du machen willst - willst du prüfen, dann WP, willst du steuerlich beraten, dann StB. Allerdings glaube ich, das vo dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung insbesondere in der Prüfung eine weitere Konzentration auf die Big4 und die Next10 erfolgen wird, für kleine Kanzleien wird es eher enger.

Beide zu machen ist natürlich die perfekte Option für die Visitenkarte, was man aber auch nicht vergessen darf an einem Titel hängen auch Kosten -> Berufshaftpflicht, Kammerbeiträge, Kosten für Fortbildung (zumindest beim WP auch gefordert)...also wenn kein sinnvoller Usecase besteht würde ich mir entweder den WP oder StB sparen

WiWi Gast schrieb am 02.08.2021:

Gibt es hier weitere Meinungen?
Arbeite derzeit in der WP aber sehe mich langfristig eher in einer mittelständischen Kanzlei und interessiere mich für beides (WP und Steuern). Soll ich noch vorher den StB machen oder gleich direkt den WP Modularisiert?

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.08.2021:

Naja kommt darauf an was du machen willst - willst du prüfen, dann WP, willst du steuerlich beraten, dann StB. Allerdings glaube ich, das vo dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung insbesondere in der Prüfung eine weitere Konzentration auf die Big4 und die Next10 erfolgen wird, für kleine Kanzleien wird es eher enger.

Beide zu machen ist natürlich die perfekte Option für die Visitenkarte, was man aber auch nicht vergessen darf an einem Titel hängen auch Kosten -> Berufshaftpflicht, Kammerbeiträge, Kosten für Fortbildung (zumindest beim WP auch gefordert)...also wenn kein sinnvoller Usecase besteht würde ich mir entweder den WP oder StB sparen

WiWi Gast schrieb am 02.08.2021:

Gibt es hier weitere Meinungen?
Arbeite derzeit in der WP aber sehe mich langfristig eher in einer mittelständischen Kanzlei und interessiere mich für beides (WP und Steuern). Soll ich noch vorher den StB machen oder gleich direkt den WP Modularisiert?

Danke für die Meinung. Mein Traum wäre das prüfen von KMU´s im Winter und dann im Sommer in steuerlichen Themen oder Gutachten zu arbeiten. Grundsätzlich interessiere ich mich mehr für die Prüfung als für Steuern aber nur prüfen finde ich auf Dauer leider zu langweilig und stressig. Da fände ich die Arbeit als StB und der intensivere Menschenkontakt im Sommer eine gelunge Abwechslung. Vielleicht ist das auch nur Wunschdenken von mir.
Bzgl. der Kosten: Diese werden doch von der Gesellschaft i.d.R. übernommen - so ist zumindest bei meiner Big4 so

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Danke für die Meinung. Mein Traum wäre das prüfen von KMU´s im Winter und dann im Sommer in steuerlichen Themen oder Gutachten zu arbeiten. Grundsätzlich interessiere ich mich mehr für die Prüfung als für Steuern aber nur prüfen finde ich auf Dauer leider zu langweilig und stressig. Da fände ich die Arbeit als StB und der intensivere Menschenkontakt im Sommer eine gelunge Abwechslung. Vielleicht ist das auch nur Wunschdenken von mir.
Bzgl. der Kosten: Diese werden doch von der Gesellschaft i.d.R. übernommen - so ist zumindest bei meiner Big4 so

Bzgl. der Kostenübernahme ist das bei einer Big4 und bei den Next10 so (bei einer Big4 weiss ich es da meine beiden Kammerbeiträge bezhalt werden) - ob das bei einer kleinen Kanzlei so ist kann ich dir nicht sagen.

Meine eigene Erfahrung ist, dass der von dir beschriebene Split sehr schwierig darstellbar sein wird, zum einen was ist wenn einer deiner steuerlichen Mandanten im Winter (also zur Zeit der Prüfungssaison) ein komplexes steuerliches Thema hat - wie bildest du das ab (insbesondere da kleinere Kanzleien ja in der Regel weniger/ kein "Stabspersonal" haben) zum anderen hast du zwei sehr komplexe Themenfelder bei denen du dich laufend auf dem neuesten Stand halten musst, fraglich ob du das für dich sinnvoll dargestellt bekommst.

Was manche Kollegen bei uns machen ist, dass sie sich im Rahmen der Abschlussprüfung auf die Steuer-Themen spezialisieren und das prüfen (hast du im Prinzip beide Welten etwas) - das dürfte aber eher bei den Big4 und noch bei den Next10 sein.

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WiWi Gast

Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Wirtschaftsprüfer>Steuerberater>Rechtsanwalt

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Ich mache sowas, wie von dem Kollegen geschrieben, also Prüfung der Steuerpositionen und finde das sehr sehr spannend. Allerdings auch bei einer Big4 und denke auch, dass du das eher nur bei den ganz Großen findest.
Wenn du dazu Fragen hast, sehr gerne.
VG

WiWi Gast schrieb am 02.08.2021:

Danke für die Meinung. Mein Traum wäre das prüfen von KMU´s im Winter und dann im Sommer in steuerlichen Themen oder Gutachten zu arbeiten. Grundsätzlich interessiere ich mich mehr für die Prüfung als für Steuern aber nur prüfen finde ich auf Dauer leider zu langweilig und stressig. Da fände ich die Arbeit als StB und der intensivere Menschenkontakt im Sommer eine gelunge Abwechslung. Vielleicht ist das auch nur Wunschdenken von mir.
Bzgl. der Kosten: Diese werden doch von der Gesellschaft i.d.R. übernommen - so ist zumindest bei meiner Big4 so

Bzgl. der Kostenübernahme ist das bei einer Big4 und bei den Next10 so (bei einer Big4 weiss ich es da meine beiden Kammerbeiträge bezhalt werden) - ob das bei einer kleinen Kanzlei so ist kann ich dir nicht sagen.

Meine eigene Erfahrung ist, dass der von dir beschriebene Split sehr schwierig darstellbar sein wird, zum einen was ist wenn einer deiner steuerlichen Mandanten im Winter (also zur Zeit der Prüfungssaison) ein komplexes steuerliches Thema hat - wie bildest du das ab (insbesondere da kleinere Kanzleien ja in der Regel weniger/ kein "Stabspersonal" haben) zum anderen hast du zwei sehr komplexe Themenfelder bei denen du dich laufend auf dem neuesten Stand halten musst, fraglich ob du das für dich sinnvoll dargestellt bekommst.

Was manche Kollegen bei uns machen ist, dass sie sich im Rahmen der Abschlussprüfung auf die Steuer-Themen spezialisieren und das prüfen (hast du im Prinzip beide Welten etwas) - das dürfte aber eher bei den Big4 und noch bei den Next10 sein.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.08.2021:

Ich mache sowas, wie von dem Kollegen geschrieben, also Prüfung der Steuerpositionen und finde das sehr sehr spannend. Allerdings auch bei einer Big4 und denke auch, dass du das eher nur bei den ganz Großen findest.
Wenn du dazu Fragen hast, sehr gerne.
VG

Danke für die Meinung. Mein Traum wäre das prüfen von KMU´s im Winter und dann im Sommer in steuerlichen Themen oder Gutachten zu arbeiten. Grundsätzlich interessiere ich mich mehr für die Prüfung als für Steuern aber nur prüfen finde ich auf Dauer leider zu langweilig und stressig. Da fände ich die Arbeit als StB und der intensivere Menschenkontakt im Sommer eine gelunge Abwechslung. Vielleicht ist das auch nur Wunschdenken von mir.
Bzgl. der Kosten: Diese werden doch von der Gesellschaft i.d.R. übernommen - so ist zumindest bei meiner Big4 so

Bzgl. der Kostenübernahme ist das bei einer Big4 und bei den Next10 so (bei einer Big4 weiss ich es da meine beiden Kammerbeiträge bezhalt werden) - ob das bei einer kleinen Kanzlei so ist kann ich dir nicht sagen.

Meine eigene Erfahrung ist, dass der von dir beschriebene Split sehr schwierig darstellbar sein wird, zum einen was ist wenn einer deiner steuerlichen Mandanten im Winter (also zur Zeit der Prüfungssaison) ein komplexes steuerliches Thema hat - wie bildest du das ab (insbesondere da kleinere Kanzleien ja in der Regel weniger/ kein "Stabspersonal" haben) zum anderen hast du zwei sehr komplexe Themenfelder bei denen du dich laufend auf dem neuesten Stand halten musst, fraglich ob du das für dich sinnvoll dargestellt bekommst.

Was manche Kollegen bei uns machen ist, dass sie sich im Rahmen der Abschlussprüfung auf die Steuer-Themen spezialisieren und das prüfen (hast du im Prinzip beide Welten etwas) - das dürfte aber eher bei den Big4 und noch bei den Next10 sein.

Hmm aber am Ende ist dies auch nur Prüfung mit einem steuerlichen Schwerpunkt. Was ich mir halt vorstelle ist eher Richtung Einkommenssteuerberatung etc. also wo man noch mehr mit Menschen und örtlichen Unternehmen zu tun hat. Die Frage ist halt nur, ob dafür "nur" der WP ausreicht mit fachlicher Eignung natürlich vorausgesetzt.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Bitte beachte die notwendige Trennung von Prüfung und Beratung. Du kannst Dir nicht im Sommer zwielichtige Steuergestaltungen ausdenken und diese anschließend im Winter selbst als unbedenklich klassifizieren.

Außerdem ist zu bedenken, dass der Steuerberater in erster Linie als Dienstleister tätig ist und seine Mandaten auch oftmals eine kurzfristige Verfügbarkeit erwarten, dies kann kompliziert werden, wenn du im Winter für Prüfungen gebunden bist.

WiWi Gast schrieb am 03.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 02.08.2021:

Ich mache sowas, wie von dem Kollegen geschrieben, also Prüfung der Steuerpositionen und finde das sehr sehr spannend. Allerdings auch bei einer Big4 und denke auch, dass du das eher nur bei den ganz Großen findest.
Wenn du dazu Fragen hast, sehr gerne.
VG

Danke für die Meinung. Mein Traum wäre das prüfen von KMU´s im Winter und dann im Sommer in steuerlichen Themen oder Gutachten zu arbeiten. Grundsätzlich interessiere ich mich mehr für die Prüfung als für Steuern aber nur prüfen finde ich auf Dauer leider zu langweilig und stressig. Da fände ich die Arbeit als StB und der intensivere Menschenkontakt im Sommer eine gelunge Abwechslung. Vielleicht ist das auch nur Wunschdenken von mir.
Bzgl. der Kosten: Diese werden doch von der Gesellschaft i.d.R. übernommen - so ist zumindest bei meiner Big4 so

Bzgl. der Kostenübernahme ist das bei einer Big4 und bei den Next10 so (bei einer Big4 weiss ich es da meine beiden Kammerbeiträge bezhalt werden) - ob das bei einer kleinen Kanzlei so ist kann ich dir nicht sagen.

Meine eigene Erfahrung ist, dass der von dir beschriebene Split sehr schwierig darstellbar sein wird, zum einen was ist wenn einer deiner steuerlichen Mandanten im Winter (also zur Zeit der Prüfungssaison) ein komplexes steuerliches Thema hat - wie bildest du das ab (insbesondere da kleinere Kanzleien ja in der Regel weniger/ kein "Stabspersonal" haben) zum anderen hast du zwei sehr komplexe Themenfelder bei denen du dich laufend auf dem neuesten Stand halten musst, fraglich ob du das für dich sinnvoll dargestellt bekommst.

Was manche Kollegen bei uns machen ist, dass sie sich im Rahmen der Abschlussprüfung auf die Steuer-Themen spezialisieren und das prüfen (hast du im Prinzip beide Welten etwas) - das dürfte aber eher bei den Big4 und noch bei den Next10 sein.

Hmm aber am Ende ist dies auch nur Prüfung mit einem steuerlichen Schwerpunkt. Was ich mir halt vorstelle ist eher Richtung Einkommenssteuerberatung etc. also wo man noch mehr mit Menschen und örtlichen Unternehmen zu tun hat. Die Frage ist halt nur, ob dafür "nur" der WP ausreicht mit fachlicher Eignung natürlich vorausgesetzt.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 03.08.2021:

Bitte beachte die notwendige Trennung von Prüfung und Beratung. Du kannst Dir nicht im Sommer zwielichtige Steuergestaltungen ausdenken und diese anschließend im Winter selbst als unbedenklich klassifizieren.

Außerdem ist zu bedenken, dass der Steuerberater in erster Linie als Dienstleister tätig ist und seine Mandaten auch oftmals eine kurzfristige Verfügbarkeit erwarten, dies kann kompliziert werden, wenn du im Winter für Prüfungen gebunden bist.

Ich mache sowas, wie von dem Kollegen geschrieben, also Prüfung der Steuerpositionen und finde das sehr sehr spannend. Allerdings auch bei einer Big4 und denke auch, dass du das eher nur bei den ganz Großen findest.
Wenn du dazu Fragen hast, sehr gerne.
VG

Danke für die Meinung. Mein Traum wäre das prüfen von KMU´s im Winter und dann im Sommer in steuerlichen Themen oder Gutachten zu arbeiten. Grundsätzlich interessiere ich mich mehr für die Prüfung als für Steuern aber nur prüfen finde ich auf Dauer leider zu langweilig und stressig. Da fände ich die Arbeit als StB und der intensivere Menschenkontakt im Sommer eine gelunge Abwechslung. Vielleicht ist das auch nur Wunschdenken von mir.
Bzgl. der Kosten: Diese werden doch von der Gesellschaft i.d.R. übernommen - so ist zumindest bei meiner Big4 so

Bzgl. der Kostenübernahme ist das bei einer Big4 und bei den Next10 so (bei einer Big4 weiss ich es da meine beiden Kammerbeiträge bezhalt werden) - ob das bei einer kleinen Kanzlei so ist kann ich dir nicht sagen.

Meine eigene Erfahrung ist, dass der von dir beschriebene Split sehr schwierig darstellbar sein wird, zum einen was ist wenn einer deiner steuerlichen Mandanten im Winter (also zur Zeit der Prüfungssaison) ein komplexes steuerliches Thema hat - wie bildest du das ab (insbesondere da kleinere Kanzleien ja in der Regel weniger/ kein "Stabspersonal" haben) zum anderen hast du zwei sehr komplexe Themenfelder bei denen du dich laufend auf dem neuesten Stand halten musst, fraglich ob du das für dich sinnvoll dargestellt bekommst.

Was manche Kollegen bei uns machen ist, dass sie sich im Rahmen der Abschlussprüfung auf die Steuer-Themen spezialisieren und das prüfen (hast du im Prinzip beide Welten etwas) - das dürfte aber eher bei den Big4 und noch bei den Next10 sein.

Hmm aber am Ende ist dies auch nur Prüfung mit einem steuerlichen Schwerpunkt. Was ich mir halt vorstelle ist eher Richtung Einkommenssteuerberatung etc. also wo man noch mehr mit Menschen und örtlichen Unternehmen zu tun hat. Die Frage ist halt nur, ob dafür "nur" der WP ausreicht mit fachlicher Eignung natürlich vorausgesetzt.

Und spannende Steuerthemen zu bekommen ist auch nicht so einfach. Ich würde mal behaupten, dass 60-70 Prozent der Tätigkeit nach 2 Jahren Routinearbeiten sind.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Gibt es noch weitere Meinungen, ob der Zwischenschritt StB zum WP noch sinnvoll ist? Mein Plan war es eigentlich den StB vor dem WP zu machen aber da jetzt meine Big4 nur noch den WP im Audit fördert, wäre das ablegen des StB mit sehr hohen Kosten und Risiken verbunden - daher sehr unattraktiv. Dennoch hab ich das Gefühl, dass mir dann später etwas fehlen würde, wenn ich in eine mittelständische Kanzlei wechseln will. Dort ist das Denken ja noch sehr altmodisch

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Ich gehe den umgekehrten - eher seltenen - Weg und habe im Steuerbereich einer Big4 angefangen, StB gemacht, mich dann für ein Jahr zwecks berufspraktischer Zeiten ins Audit versetzen lassen und mache jetzt meinen WP. Ich finde die WP-Themen sehr spannend und sehe das WP-Examen als persönliche Herausforderung, will aber nicht dauerhaft im Audit bleiben, da mir - neben ein paar anderen kleineren Punkt (Busy Season, Mo-Do vor Ort sein mit viel Reisetätigkeit) - einfach die Beratung und das Steuerrecht mehr Spaß macht.

Förderung für beide Examina war bei mir kein Problem. Ich glaube aber es gibt bei allen Big4 einen Trend, dass im Audit nur noch WP Examen gefördert wird, da zu viele fachliche Mitarbeiter "nur noch" den StB im Audit gemacht haben und dann extern (auf sehr lukrative Stellen) wechseln. Den Big4 gehen so schlichtweg die WPs und damit Manager aus. Die Audit-Master werden ja auch deshalb so stark beworben und gefördert, da man dann "nur noch" PW + Steuerrecht bestehen muss. Die Masterstudenten mit denen ich gesprochen habe tun sich dann den StB oft nicht mehr an.

Auf deine Frage gibt es leider nicht die eine Antwort. Ich glaube aber, dass es bei einer kleineren Kanzlei tendenziell grds. schwieriger ist steuerberatend tätig zu werden ohne fundierte tiefgehende Kenntnisse im Steuerrecht zu haben, alleine schon aus haftungstechnischen Beweggründen würde ich mir das sehr gut überlegen.
Davon ausgenommen sind mE Tätigkeiten wie (Lohn-)Buchhaltung, JA-Erstellung und betriebliche Steuererklärungen, die werden meist auch von WPs übernommen. Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber meist hat man das fachliche Wissen für wirkliche Beratung als WP nicht (das habe ich bereits bei meinen Auditkollegen gemerkt, egal ob WP mit oder ohne StB-Titel, die allermeisten waren ohne praktische Erfahrungen in der StB nur sehr oberflächlich zu Steuerthemen sprechfähig). Genauso würde ich mir - gesetzt dem Fall ich bestehe das WP-Examen - nicht zutrauen einen Bankabschluss oder einen größeren Konzernabschluss zu testieren, da mir dafür die nötige Praxiserfahrung fehlt.

Es kommt also darauf an was du später machen willst. Lass dich doch 3 Monate zu Tax versetzen und schau, ob es dir grds. gefällt und dir später mal vorstellen kannst als StB zu arbeiten. Danach kannst du evtl. besser dein persönliches Chancen/Risiko Verhältnis einschätzen.

WiWi Gast schrieb am 01.11.2021:

Gibt es noch weitere Meinungen, ob der Zwischenschritt StB zum WP noch sinnvoll ist? Mein Plan war es eigentlich den StB vor dem WP zu machen aber da jetzt meine Big4 nur noch den WP im Audit fördert, wäre das ablegen des StB mit sehr hohen Kosten und Risiken verbunden - daher sehr unattraktiv. Dennoch hab ich das Gefühl, dass mir dann später etwas fehlen würde, wenn ich in eine mittelständische Kanzlei wechseln will. Dort ist das Denken ja noch sehr altmodisch

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 01.11.2021:

Gibt es noch weitere Meinungen, ob der Zwischenschritt StB zum WP noch sinnvoll ist? Mein Plan war es eigentlich den StB vor dem WP zu machen aber da jetzt meine Big4 nur noch den WP im Audit fördert, wäre das ablegen des StB mit sehr hohen Kosten und Risiken verbunden - daher sehr unattraktiv. Dennoch hab ich das Gefühl, dass mir dann später etwas fehlen würde, wenn ich in eine mittelständische Kanzlei wechseln will. Dort ist das Denken ja noch sehr altmodisch

Naja wenn Du den StB hast hast Ruhe vor dem Modul Steuern. Blöd ist es, wenn Du im Modul Steuern 3 mal scheiterst und das Modul Prüfungswesen bei der Gesamtwiederholung des WP Examens nochmal schreiben mußt. So rosig sind die Aussichten im Modul Steuern nicht bzw. die Durchfallquoten sind nicht ohne.

Wenn Du in eine mittelständische Kanzlei willst, schimpft sich Steuerberater Wirtschaftsprüfer gerade wenn es um Steuern geht besser als nur Wirtschaftsprüfer.

In welchem Stadium Deiner Big4 bist denn ? Du bist wohl nicht im Audit einer Big4 und bekommst den WP nicht gefördert (das ist in Deiner mail nicht ganz klar) ? Wie lang bist schon dort ? Hast die Praxiszeit für den StB bei einander ? Welche Vorkenntnisse hast bei der Steuerberatung ?

Du kannst Dir ja mal eine anonyme mailadresse suchen und Anzeigen in den Mitteilungen der WPK und Deiner Steuerberaterkammer aufgeben: Du suchst eine Kanzlei, die Dich auf dem Weg zum StB & WP fördert auch mit Freistellung; schreibe klar rein, welche Erfahrungen Du in Big4 gesammelt hast und welche Ziele Du hast ... Kostet so um die 50 € bei den StB - Kammern.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Danke für die Rückmeldungen. Ich arbeite derzeit bei einer Big4 im Audit FS und bei uns wird ab diesem Jahr der StB nicht mehr wirklich in der Audit gefördert - sprich 4 wochen freistellung...Grundsätzlich finde ich die Steuerberatung auch interessant und kann mich für bestimmte Themen auch begeistern wie z.B. Gesellschaftsrecht.

Die Frage ist halt nur, ob es Sinn ergibt, die Abteilung innerhalb der Big4 zu wechseln (zu tax) um noch den StB Titel mitnehmen zu können oder ob der StB Titel nicht so wichtig ist, wenn man WP ist. Mit einem internen Wechsel habe ich das Gefühl, dass ich mir eniges verbauen würde, da ich derzeit in meinem Team eine gute Rolle habe und dort auch sehr von meinem Partner und SM gefördert werde. Anderseits wird man sich später sowieso für WP oder StB entscheiden müssen, da man nicht in beiden Bereichen gleichzeitig gut sein kann - da sehe ich mich eher in der WP. Wenn meine Big4 den StB im Audit noch fördern würde, wäre es ein no brainer aber so muss ich mich echt schwer entscheiden. Eigentlich hätte ich den StB Titel noch gerne aber ohne einen internen Wechsel bzw. einem Unternehmenswechsel wird es schwer. Daher tendiere ich direkt zum WP und würde dann ggfs. noch später den StB nachholen. Oder was meint ihr?

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.11.2021:

Danke für die Rückmeldungen. Ich arbeite derzeit bei einer Big4 im Audit FS und bei uns wird ab diesem Jahr der StB nicht mehr wirklich in der Audit gefördert - sprich 4 wochen freistellung...Grundsätzlich finde ich die Steuerberatung auch interessant und kann mich für bestimmte Themen auch begeistern wie z.B. Gesellschaftsrecht.

Die Frage ist halt nur, ob es Sinn ergibt, die Abteilung innerhalb der Big4 zu wechseln (zu tax) um noch den StB Titel mitnehmen zu können oder ob der StB Titel nicht so wichtig ist, wenn man WP ist. Mit einem internen Wechsel habe ich das Gefühl, dass ich mir eniges verbauen würde, da ich derzeit in meinem Team eine gute Rolle habe und dort auch sehr von meinem Partner und SM gefördert werde. Anderseits wird man sich später sowieso für WP oder StB entscheiden müssen, da man nicht in beiden Bereichen gleichzeitig gut sein kann - da sehe ich mich eher in der WP. Wenn meine Big4 den StB im Audit noch fördern würde, wäre es ein no brainer aber so muss ich mich echt schwer entscheiden. Eigentlich hätte ich den StB Titel noch gerne aber ohne einen internen Wechsel bzw. einem Unternehmenswechsel wird es schwer. Daher tendiere ich direkt zum WP und würde dann ggfs. noch später den StB nachholen. Oder was meint ihr?

Ob ein Interner Wechsel Sinn macht, musst letztlich du entscheiden. Da kann dich keiner gut beraten, aber einen Hinweis möchte ich dir trotzdem geben. Erst den WP und dann den StB machen, halte ich persönlich für keine gute Idee, wenn man keine tiefergehenden Erfahrungen im Steuerbereich gemacht hat. Du ersparst dir mit dem WP im StB Examen nämlich die Rechnungswesen Prüfung und die ist meist das Sprungbrett für Leute mit wenig Steuerbezug überhaupt das Examen zu packen. Dir würden damit nur die beiden anderen Prüfungen bleiben, nämlich gemischt und Ertrag. Beides halte ich für jemanden ohne Erfahrung im Steuerbereich für nicht so schöne Prüfungen. Just my thoughts.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.11.2021:

Ob ein Interner Wechsel Sinn macht, musst letztlich du entscheiden. Da kann dich keiner gut beraten, aber einen Hinweis möchte ich dir trotzdem geben. Erst den WP und dann den StB machen, halte ich persönlich für keine gute Idee, wenn man keine tiefergehenden Erfahrungen im Steuerbereich gemacht hat. Du ersparst dir mit dem WP im StB Examen nämlich die Rechnungswesen Prüfung und die ist meist das Sprungbrett für Leute mit wenig Steuerbezug überhaupt das Examen zu packen. Dir würden damit nur die beiden anderen Prüfungen bleiben, nämlich gemischt und Ertrag. Beides halte ich für jemanden ohne Erfahrung im Steuerbereich für nicht so schöne Prüfungen. Just my thoughts.

Man sage es klarer:

Altenative 1: Wer den WP zuerst macht, muß im WP Examen das Modul Steuern schreiben und bekommt beim StB nichts angerechnet, d. h. man macht zweierlei:

Erstens: WP Examen mit Modul Steuern
Zweitens: StB Examen

Alternative 2: Wer zuerst den StB macht, bekommt im WP Examen das Modul Steuern erlassen, da das StB Examen vorliegt

Erstens: StB Examen
Zweitens: WP Examen OHNE Modul Steuern

Im übrigen gilt: Was will er ? Tax ? Audit ? Big 4 ? Einzelkanzlei ? Stadt ? Land ?

Da kommt irgendwie zu wenig, irgendwie scheint er nichts außer Big4 zu kennen, was dazu führt, die Qual der Wahl zu haben bzw. nicht einschätzen zu können wie es als WP und ggf. StB auf dem Land ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.11.2021:

Ob ein Interner Wechsel Sinn macht, musst letztlich du entscheiden. Da kann dich keiner gut beraten, aber einen Hinweis möchte ich dir trotzdem geben. Erst den WP und dann den StB machen, halte ich persönlich für keine gute Idee, wenn man keine tiefergehenden Erfahrungen im Steuerbereich gemacht hat. Du ersparst dir mit dem WP im StB Examen nämlich die Rechnungswesen Prüfung und die ist meist das Sprungbrett für Leute mit wenig Steuerbezug überhaupt das Examen zu packen. Dir würden damit nur die beiden anderen Prüfungen bleiben, nämlich gemischt und Ertrag. Beides halte ich für jemanden ohne Erfahrung im Steuerbereich für nicht so schöne Prüfungen. Just my thoughts.

Man sage es klarer:

Altenative 1: Wer den WP zuerst macht, muß im WP Examen das Modul Steuern schreiben und bekommt beim StB nichts angerechnet, d. h. man macht zweierlei:

Erstens: WP Examen mit Modul Steuern
Zweitens: StB Examen

Alternative 2: Wer zuerst den StB macht, bekommt im WP Examen das Modul Steuern erlassen, da das StB Examen vorliegt

Erstens: StB Examen
Zweitens: WP Examen OHNE Modul Steuern

Im übrigen gilt: Was will er ? Tax ? Audit ? Big 4 ? Einzelkanzlei ? Stadt ? Land ?

Da kommt irgendwie zu wenig, irgendwie scheint er nichts außer Big4 zu kennen, was dazu führt, die Qual der Wahl zu haben bzw. nicht einschätzen zu können wie es als WP und ggf. StB auf dem Land ist.

Danke für die Infos. Mein Traum wäre es halt mal später wieder aufs Land zu ziehen und dort ggfs. in einer Mittelständischen Kanzlei zu arbeiten. Dort dann gerne beides - Steuern und Prüfung. Mein Ziel war es halt auch den StB zu machen aber meine Big4 fördert dies leider nicht mehr. Meine Alternativen sind halt gerade nur die Folgenden:

  • Alternative 1: WP machen ohne zuerst StB - wird sehr gut gefördert. Später den StB nachholen, falls bei kleiner Kanzlei gefordert.
  • Alternative 2: StB machen und dann WP: Den StB muss ich mir teils selbst finanzieren (Krankenversicherung, Freistellung, Kurse), da hier nur die Förderung analog zum Modul Steuern greift. Und wenn man dann durchfällt wird es echt teuer.
  • Alternative 3: Wechsel innerhalb der Big4 für StB Examen und dann wieder back to audit - ist denke ich nicht gerne gesehen
  • Alternative 4: Wechsel der Gesellschaft - letzte Option

Die Frage ist halt nur, ob Alt. 2 es wert ist in Bezug auf Chance/Risiko und ob man den StB Titel überhaupt noch braucht wenn man den WP hat. MMn., ist dies einfach noch altes Denken von den alten GF und Mandanten, da ein WP ja auch steuerlich beraten darf. Halt ohne StB Titel aber am Ende muss man sich sowieso für WP oder StB entscheiden, da man nicht beides perfekt beherschen kann. Daher schade, dass meine Big4 den StB nicht mehr fördert aber am Ende darf man mit WP das gleiche wie ein StB aber halt ohne Titel.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.11.2021:

Ob ein Interner Wechsel Sinn macht, musst letztlich du entscheiden. Da kann dich keiner gut beraten, aber einen Hinweis möchte ich dir trotzdem geben. Erst den WP und dann den StB machen, halte ich persönlich für keine gute Idee, wenn man keine tiefergehenden Erfahrungen im Steuerbereich gemacht hat. Du ersparst dir mit dem WP im StB Examen nämlich die Rechnungswesen Prüfung und die ist meist das Sprungbrett für Leute mit wenig Steuerbezug überhaupt das Examen zu packen. Dir würden damit nur die beiden anderen Prüfungen bleiben, nämlich gemischt und Ertrag. Beides halte ich für jemanden ohne Erfahrung im Steuerbereich für nicht so schöne Prüfungen. Just my thoughts.

Man sage es klarer:

Altenative 1: Wer den WP zuerst macht, muß im WP Examen das Modul Steuern schreiben und bekommt beim StB nichts angerechnet, d. h. man macht zweierlei:

Erstens: WP Examen mit Modul Steuern
Zweitens: StB Examen

Alternative 2: Wer zuerst den StB macht, bekommt im WP Examen das Modul Steuern erlassen, da das StB Examen vorliegt

Erstens: StB Examen
Zweitens: WP Examen OHNE Modul Steuern

Im übrigen gilt: Was will er ? Tax ? Audit ? Big 4 ? Einzelkanzlei ? Stadt ? Land ?

Da kommt irgendwie zu wenig, irgendwie scheint er nichts außer Big4 zu kennen, was dazu führt, die Qual der Wahl zu haben bzw. nicht einschätzen zu können wie es als WP und ggf. StB auf dem Land ist.

Danke für die Infos. Mein Traum wäre es halt mal später wieder aufs Land zu ziehen und dort ggfs. in einer Mittelständischen Kanzlei zu arbeiten. Dort dann gerne beides - Steuern und Prüfung. Mein Ziel war es halt auch den StB zu machen aber meine Big4 fördert dies leider nicht mehr. Meine Alternativen sind halt gerade nur die Folgenden:

  • Alternative 1: WP machen ohne zuerst StB - wird sehr gut gefördert. Später den StB nachholen, falls bei kleiner Kanzlei gefordert.
  • Alternative 2: StB machen und dann WP: Den StB muss ich mir teils selbst finanzieren (Krankenversicherung, Freistellung, Kurse), da hier nur die Förderung analog zum Modul Steuern greift. Und wenn man dann durchfällt wird es echt teuer.
  • Alternative 3: Wechsel innerhalb der Big4 für StB Examen und dann wieder back to audit - ist denke ich nicht gerne gesehen
  • Alternative 4: Wechsel der Gesellschaft - letzte Option

Die Frage ist halt nur, ob Alt. 2 es wert ist in Bezug auf Chance/Risiko und ob man den StB Titel überhaupt noch braucht wenn man den WP hat. MMn., ist dies einfach noch altes Denken von den alten GF und Mandanten, da ein WP ja auch steuerlich beraten darf. Halt ohne StB Titel aber am Ende muss man sich sowieso für WP oder StB entscheiden, da man nicht beides perfekt beherschen kann. Daher schade, dass meine Big4 den StB nicht mehr fördert aber am Ende darf man mit WP das gleiche wie ein StB aber halt ohne Titel.

Du hast dir die Antwort quasi schon selbst gegeben. Da du mal wieder aufs Land möchtest, kommst du um den StB quasi nicht drum herum. Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass das was du schreibst nicht stimmen würde, jedoch ist auf dem Land der StB viel gefragter als der WP. Die Fähigkeiten, bei dem speziell der WP gefragt ist, sind auf dem Land nicht wirklich gegeben. Da geht es eher darum, dass die Abschlüsse so klein gehalten werden, dass man ja nicht prüfungspflichtig wird. Die dort herrschenden Aufgaben werden meist von den StB erledigt und dieser gilt dort bei Handwerkern usw. auch als deutlich anerkannter. Zudem sind die Tätigkeiten, die dort eine Rolle spielen mehr von den StB erfüllbar, da sie einen deutlich größeren Steuerbezug haben. Wie gesagt die Kentnisse und Fähigkeiten eines WP sind da quasi nicht gefragt. Und kleine Landunternehmen wollen sich auch nicht prüfen lassen, das ist das letzte was die wollen.

Was du nun mit der Info machst, bleibt dir überlassen.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.11.2021:

Danke für die Infos. Mein Traum wäre es halt mal später wieder aufs Land zu ziehen und dort ggfs. in einer Mittelständischen Kanzlei zu arbeiten. Dort dann gerne beides - Steuern und Prüfung. Mein Ziel war es halt auch den StB zu machen aber meine Big4 fördert dies leider nicht mehr. Meine Alternativen sind halt gerade nur die Folgenden:

  • Alternative 1: WP machen ohne zuerst StB - wird sehr gut gefördert. Später den StB nachholen, falls bei kleiner Kanzlei gefordert.
  • Alternative 2: StB machen und dann WP: Den StB muss ich mir teils selbst finanzieren (Krankenversicherung, Freistellung, Kurse), da hier nur die Förderung analog zum Modul Steuern greift. Und wenn man dann durchfällt wird es echt teuer.
  • Alternative 3: Wechsel innerhalb der Big4 für StB Examen und dann wieder back to audit - ist denke ich nicht gerne gesehen
  • Alternative 4: Wechsel der Gesellschaft - letzte Option

Alternative 5: Die erforderliche Prüfungszeit für den WP zusammenkriegen, ggf. bei der WPK fürs Examen mal anmelden und bei Big4 bleiben, bis die Kammer die Prüfungszeit anerkannt hat. Du machst die Module Prüfungswesen, BWL und Recht.

Wenn Du die Module PW BWL und Recht hast, gehst das StB Examen an. Sorry, aber Deinem Arbeitgeber sollte es wurscht sein, ob er Dir die Freistellung für das StB Examen oder für das WP Examen Modul Steuern gibt. Wenn Du das StB Examen machen willst, brauchst eine bestimmte Praxiszeit und dazu eine Bestätigung vom Arbeitgeber.

Wenn Du den StB hast, schickst den der WPK und bekommst das Modul Steuern erlassen, also die Bestellung zum WP (Du hast die übrigen Module) , die Bestellung zum StB bekommt mit der soeben abgeschlossenen StB Prüfung.

Die Frage ist halt nur, ob Alt. 2 es wert ist in Bezug auf Chance/Risiko und ob man den StB Titel überhaupt noch braucht wenn man den WP hat. MMn., ist dies einfach noch altes Denken von den alten GF und Mandanten, da ein WP ja auch steuerlich beraten darf. Halt ohne StB Titel aber am Ende muss man sich sowieso für WP oder StB entscheiden, da man nicht beides perfekt beherschen kann. Daher schade, dass meine Big4 den StB nicht mehr fördert aber am Ende darf man mit WP das gleiche wie ein StB aber halt ohne Titel.

Wenn Du das WP Examen mal hast (ich hab es noch nicht) kannst Du auch angenervt sein weil es bei Steuerberatung immer nur um kleine Zahlen geht und um Allerweltskram. Intelligente und erfolgreiche Menschen haben was erreicht und sitzen oft in der Geschäftsführung prüfungspflichtiger Gesellschaften.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

ach und: Wenn Du mal WP bist und in Steuern als WP alles darfst .. woher nimmst die Freude, das StB Examen zu machen und dafür viel Zeit, Geld und Nerven zu opfern ?

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.11.2021:

Danke für die Infos. Mein Traum wäre es halt mal später wieder aufs Land zu ziehen und dort ggfs. in einer Mittelständischen Kanzlei zu arbeiten. Dort dann gerne beides - Steuern und Prüfung. Mein Ziel war es halt auch den StB zu machen aber meine Big4 fördert dies leider nicht mehr. Meine Alternativen sind halt gerade nur die Folgenden:

  • Alternative 1: WP machen ohne zuerst StB - wird sehr gut gefördert. Später den StB nachholen, falls bei kleiner Kanzlei gefordert.
  • Alternative 2: StB machen und dann WP: Den StB muss ich mir teils selbst finanzieren (Krankenversicherung, Freistellung, Kurse), da hier nur die Förderung analog zum Modul Steuern greift. Und wenn man dann durchfällt wird es echt teuer.
  • Alternative 3: Wechsel innerhalb der Big4 für StB Examen und dann wieder back to audit - ist denke ich nicht gerne gesehen
  • Alternative 4: Wechsel der Gesellschaft - letzte Option

Alternative 5: Die erforderliche Prüfungszeit für den WP zusammenkriegen, ggf. bei der WPK fürs Examen mal anmelden und bei Big4 bleiben, bis die Kammer die Prüfungszeit anerkannt hat. Du machst die Module Prüfungswesen, BWL und Recht.

Wenn Du die Module PW BWL und Recht hast, gehst das StB Examen an. Sorry, aber Deinem Arbeitgeber sollte es wurscht sein, ob er Dir die Freistellung für das StB Examen oder für das WP Examen Modul Steuern gibt. Wenn Du das StB Examen machen willst, brauchst eine bestimmte Praxiszeit und dazu eine Bestätigung vom Arbeitgeber.

Wenn Du den StB hast, schickst den der WPK und bekommst das Modul Steuern erlassen, also die Bestellung zum WP (Du hast die übrigen Module) , die Bestellung zum StB bekommt mit der soeben abgeschlossenen StB Prüfung.

Die Frage ist halt nur, ob Alt. 2 es wert ist in Bezug auf Chance/Risiko und ob man den StB Titel überhaupt noch braucht wenn man den WP hat. MMn., ist dies einfach noch altes Denken von den alten GF und Mandanten, da ein WP ja auch steuerlich beraten darf. Halt ohne StB Titel aber am Ende muss man sich sowieso für WP oder StB entscheiden, da man nicht beides perfekt beherschen kann. Daher schade, dass meine Big4 den StB nicht mehr fördert aber am Ende darf man mit WP das gleiche wie ein StB aber halt ohne Titel.

Wenn Du das WP Examen mal hast (ich hab es noch nicht) kannst Du auch angenervt sein weil es bei Steuerberatung immer nur um kleine Zahlen geht und um Allerweltskram. Intelligente und erfolgreiche Menschen haben was erreicht und sitzen oft in der Geschäftsführung prüfungspflichtiger Gesellschaften.

Danke für die Beiträge. Die Sache ist halt, dass es meinem AG nicht egal ist ob StB Examen oder Modul Steuern, da sie nicht wollen, dass alle Leute nach dem StB gehen und somit die Förderung eingestellt haben. Deine beschriebene Alternative 5 sieht mir auch etwas spektakulär aus und würde ja noch länger dauern als zuerst WP und dann StB.
Auf dem Land zählt scheinbar nur der WP also entweder man findet einen guten Arbeitgeber, der einen auch als nur WP nimmt oder man muss noch den StB nachholen. Denn sich 3-4 Monate selbst freizustellen etc ist schon teuer und gefährlich

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Die Frage ist halt nur, ob Alt. 2 es wert ist in Bezug auf Chance/Risiko und ob man den StB Titel überhaupt noch braucht wenn man den WP hat. MMn., ist dies einfach noch altes Denken von den alten GF und Mandanten, da ein WP ja auch steuerlich beraten darf. Halt ohne StB Titel aber am Ende muss man sich sowieso für WP oder StB entscheiden, da man nicht beides perfekt beherschen kann. Daher schade, dass meine Big4 den StB nicht mehr fördert aber am Ende darf man mit WP das gleiche wie ein StB aber halt ohne Titel.

Wenn Du das WP Examen mal hast (ich hab es noch nicht) kannst Du auch angenervt sein weil es bei Steuerberatung immer nur um kleine Zahlen geht und um Allerweltskram. Intelligente und erfolgreiche Menschen haben was erreicht und sitzen oft in der Geschäftsführung prüfungspflichtiger Gesellschaften.

Als jemand der beide Titel trägt und auch noch nicht so sonders alt ist würde ich empfehlen hier etwas vom hohen Ross runter zu kommen (vor allem wenn man weder den einen noch den anderen Titel hat - wobei man selbst damit nicht auf einem hohen Ross sitzen sollte).

Es ist richtig, dass durch die Modularisierung der StB als Zwischenschritt zum WP an Bedeutung eingebüßt hat - es ist auch grds. richtig, dass ich als WP bei einer großen Kanzlei (Big4 oder Next10) in der Regel nicht viele Berührungspunkte zu Steuern habe außer bei den Steuerpositionen im Rahmen der Prüfung (und da häufig dann Spezialisten dabei habe).

Bei kleinen Kanzleien macht der StB aber auch Marketingtechnisch schon Sinn.

Rein inhaltlich gibt es auch im Steuerrecht viele komplexe Sachverhalte die weit weg sind von einer 0815-Steuerberatung oder glaubst du das die ganzen Tax Abteilungen bei den Big4, Next10 Est- und Kst-Erklärungen machen? Oder spezialisierte Kanzleien FGS z.B.

Der Punkte mit den "Intelligente und erfolgreiche Menschen" zeigt vieles, aber definitiv nicht dass du zu solch einer Sorte gehörst - die Aussage ist pupertär und d....

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.11.2021:

Die Frage ist halt nur, ob Alt. 2 es wert ist in Bezug auf Chance/Risiko und ob man den StB Titel überhaupt noch braucht wenn man den WP hat. MMn., ist dies einfach noch altes Denken von den alten GF und Mandanten, da ein WP ja auch steuerlich beraten darf. Halt ohne StB Titel aber am Ende muss man sich sowieso für WP oder StB entscheiden, da man nicht beides perfekt beherschen kann. Daher schade, dass meine Big4 den StB nicht mehr fördert aber am Ende darf man mit WP das gleiche wie ein StB aber halt ohne Titel.

Wenn Du das WP Examen mal hast (ich hab es noch nicht) kannst Du auch angenervt sein weil es bei Steuerberatung immer nur um kleine Zahlen geht und um Allerweltskram. Intelligente und erfolgreiche Menschen haben was erreicht und sitzen oft in der Geschäftsführung prüfungspflichtiger Gesellschaften.

Als jemand der beide Titel trägt und auch noch nicht so sonders alt ist würde ich empfehlen hier etwas vom hohen Ross runter zu kommen (vor allem wenn man weder den einen noch den anderen Titel hat - wobei man selbst damit nicht auf einem hohen Ross sitzen sollte).

(..)

Der Punkte mit den "Intelligente und erfolgreiche Menschen" zeigt vieles, aber definitiv nicht dass du zu solch einer Sorte gehörst - die Aussage ist pupertär und d....

Ach wirklich ? Die Leute, die aus dem Nichts ein prüfungspflichtiges Unternehmen hochgezogen haben bringen mehr intellektuellen Input als die Leute, die nur ab und an ein paar Unterlagen ohne besonderen Gehalt zu bringen.

Ich sage nur: Du kannst das eben nicht beurteilen, aber who cares ? Es ist nur ein Denkansatz für den Fragesteller, wenn er monotone Arbeit mag, soll er StB auf dem Land werden, wenn er weniger Kontakt zu interessanteren Personen mag, ist die Orientierung Prüfung. aber letztendlich hängt es von der individuellen Mandantenstruktur ab.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 02.11.2021:

Die Frage ist halt nur, ob Alt. 2 es wert ist in Bezug auf Chance/Risiko und ob man den StB Titel überhaupt noch braucht wenn man den WP hat. MMn., ist dies einfach noch altes Denken von den alten GF und Mandanten, da ein WP ja auch steuerlich beraten darf. Halt ohne StB Titel aber am Ende muss man sich sowieso für WP oder StB entscheiden, da man nicht beides perfekt beherschen kann. Daher schade, dass meine Big4 den StB nicht mehr fördert aber am Ende darf man mit WP das gleiche wie ein StB aber halt ohne Titel.

Wenn Du das WP Examen mal hast (ich hab es noch nicht) kannst Du auch angenervt sein weil es bei Steuerberatung immer nur um kleine Zahlen geht und um Allerweltskram. Intelligente und erfolgreiche Menschen haben was erreicht und sitzen oft in der Geschäftsführung prüfungspflichtiger Gesellschaften.

Als jemand der beide Titel trägt und auch noch nicht so sonders alt ist würde ich empfehlen hier etwas vom hohen Ross runter zu kommen (vor allem wenn man weder den einen noch den anderen Titel hat - wobei man selbst damit nicht auf einem hohen Ross sitzen sollte).

Es ist richtig, dass durch die Modularisierung der StB als Zwischenschritt zum WP an Bedeutung eingebüßt hat - es ist auch grds. richtig, dass ich als WP bei einer großen Kanzlei (Big4 oder Next10) in der Regel nicht viele Berührungspunkte zu Steuern habe außer bei den Steuerpositionen im Rahmen der Prüfung (und da häufig dann Spezialisten dabei habe).

Bei kleinen Kanzleien macht der StB aber auch Marketingtechnisch schon Sinn.

Rein inhaltlich gibt es auch im Steuerrecht viele komplexe Sachverhalte die weit weg sind von einer 0815-Steuerberatung oder glaubst du das die ganzen Tax Abteilungen bei den Big4, Next10 Est- und Kst-Erklärungen machen? Oder spezialisierte Kanzleien FGS z.B.

Der Punkte mit den "Intelligente und erfolgreiche Menschen" zeigt vieles, aber definitiv nicht dass du zu solch einer Sorte gehörst - die Aussage ist pupertär und d....

Wenn ich fragen darf: würdest du dich unter Annahme der derzeitigen Konditionen ( keine wirkliche Freistellung für den StB) noch einmal dafür entscheiden oder direkt den WP machen?

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Die Frage, ob der WP automatisch auch StB ist, haben die Vorredner ja geklärt. Natürlich ist er das nicht, er darf allerdings vollumfänglich steuerlich beraten (§ 2 Abs.2 WPO).

Allerdings ist mir letztens folgendes aufgefallen: Die Vergütung von Steuer­beratern für steuer­beratende Leistungen, die sogenannten Vorbehalts­aufgaben, ist in der gesetzlichen Steuer­berater­vergütungs­verordnung (StBVV) festgelegt. Von der StBVV kann der Steuerberater durch Vereinbarung in Textform mit seinen Mandanten abweichen. Vereinbart werden können sowohl eine höhere als auch eine niedrigere Vergütung. Erfüllt werden müssen aber bestimmte formale und inhaltliche Voraus­setzungen (§ 4 StBVV). Steuer­berater müssen ihre Mandanten auf diese Möglich­keiten hinweisen. (https://www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht/steuerberaterverguetungsverordnung).

Siehe für eine derartige Vergütungsvereinbarung: www.dws-verlag.de/media/leseprobe/Nr4_Leseprobe.pdf
-> Der Auftraggeber wird somit explizit darauf hingewiesen, dass eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wird
-> Verlust von Auftraggebern

Bei dem WP, der steuerlich beraten darf, sieht das anders aus:
Anders als die Tätigkeiten des RA und des StB, die gebührenrechtlich durch das RVG bzw. die StBVV insgesamt relativ stark reglementiert sind, ist die Honorargestaltung des WP als solche dennoch weitgehend frei von rechtlichen Beschränkungen. So fehlt es insb. an einer verbindlichen Vergütungsordnung; WP können daher unter Beachtung der im Wesentlichen in §§ 55, 55a (ergänzend in § 43 BS WP/vBP) sowie in Art. 4 AP-VO geregelten berufsrechtlichen Restriktionen sowie der allg. wettbewerbs- und zivilrechtlichen Grenzziehungen ihr Honorar frei verhandeln und ausgestalten.(WPO Kommentar § 55 Rn.1).

Wirtschaftsprüfer sind nach alledem als solche frei, die Vergütung ihrer beruflichen Leistungen auf der Grundlage einer Eigenkalkulation mit dem Auftraggeber auszuhandeln und mit diesem eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. (WPO Kommentar § 55 Rn.6). (Abrechnung nach WP-Stundensätzen).

Eine Bindung an die StBVV besteht innerhalb des sachlichen Anwendungsbereichs der Verordnung (Tätigkeiten nach § 33 StBerG) nur für auch als StB bestellte Berufsangehörige und Berufsgesellschaften, die zugl. auch als StBG anerkannt sind (WPO Kommentar § 55 Rn.8).

Gleichwohl ist es auch „Nur“-WP unbenommen, im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen entsprechend den Vorgaben der StBVV abzurechnen, wenn dies mit dem Mandanten vereinbart wurde. (WPO Kommentar § 55 Rn. 9).

Auf deutsch: Ist man "Nur"-WP, darf man steuerlich beraten, ist an keine Vergütungsverordnung gebunden und kann z.B. nach WP-Stundensätzen abrechnen. Auftraggeber muss nicht explizit darauf hingewiesen werden, dass er mehr zahlt als bei einem StB entsprechend der StBVV ;) Der WP hat allerdings die Möglichkeit, entsprechend der StBVV abzurechnen.

Ist man allerdings StB und WP, ist man, da man ja auch StB ist, an die StBVV gebunden und muss entsprechend abrechnen. Höhere Vergütungen müssen explizit vereinbart werden.

Das kann u.U. bei der Entscheidung, ob man zusätzlich den StB macht, berücksichtigt werden, wenn man sich später in der Selbstständigkeit sieht.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Praxisproblem ist aber eher in die andere Richtung - das die Mandanten unter die StBVV wollen

WiWi Gast schrieb am 02.11.2021:

Die Frage, ob der WP automatisch auch StB ist, haben die Vorredner ja geklärt. Natürlich ist er das nicht, er darf allerdings vollumfänglich steuerlich beraten (§ 2 Abs.2 WPO).

Allerdings ist mir letztens folgendes aufgefallen: Die Vergütung von Steuer­beratern für steuer­beratende Leistungen, die sogenannten Vorbehalts­aufgaben, ist in der gesetzlichen Steuer­berater­vergütungs­verordnung (StBVV) festgelegt. Von der StBVV kann der Steuerberater durch Vereinbarung in Textform mit seinen Mandanten abweichen. Vereinbart werden können sowohl eine höhere als auch eine niedrigere Vergütung. Erfüllt werden müssen aber bestimmte formale und inhaltliche Voraus­setzungen (§ 4 StBVV). Steuer­berater müssen ihre Mandanten auf diese Möglich­keiten hinweisen. (https://www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht/steuerberaterverguetungsverordnung).

Siehe für eine derartige Vergütungsvereinbarung: www.dws-verlag.de/media/leseprobe/Nr4_Leseprobe.pdf
-> Der Auftraggeber wird somit explizit darauf hingewiesen, dass eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wird
-> Verlust von Auftraggebern

Bei dem WP, der steuerlich beraten darf, sieht das anders aus:
Anders als die Tätigkeiten des RA und des StB, die gebührenrechtlich durch das RVG bzw. die StBVV insgesamt relativ stark reglementiert sind, ist die Honorargestaltung des WP als solche dennoch weitgehend frei von rechtlichen Beschränkungen. So fehlt es insb. an einer verbindlichen Vergütungsordnung; WP können daher unter Beachtung der im Wesentlichen in §§ 55, 55a (ergänzend in § 43 BS WP/vBP) sowie in Art. 4 AP-VO geregelten berufsrechtlichen Restriktionen sowie der allg. wettbewerbs- und zivilrechtlichen Grenzziehungen ihr Honorar frei verhandeln und ausgestalten.(WPO Kommentar § 55 Rn.1).

Wirtschaftsprüfer sind nach alledem als solche frei, die Vergütung ihrer beruflichen Leistungen auf der Grundlage einer Eigenkalkulation mit dem Auftraggeber auszuhandeln und mit diesem eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. (WPO Kommentar § 55 Rn.6). (Abrechnung nach WP-Stundensätzen).

Eine Bindung an die StBVV besteht innerhalb des sachlichen Anwendungsbereichs der Verordnung (Tätigkeiten nach § 33 StBerG) nur für auch als StB bestellte Berufsangehörige und Berufsgesellschaften, die zugl. auch als StBG anerkannt sind (WPO Kommentar § 55 Rn.8).

Gleichwohl ist es auch „Nur“-WP unbenommen, im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen entsprechend den Vorgaben der StBVV abzurechnen, wenn dies mit dem Mandanten vereinbart wurde. (WPO Kommentar § 55 Rn. 9).

Auf deutsch: Ist man "Nur"-WP, darf man steuerlich beraten, ist an keine Vergütungsverordnung gebunden und kann z.B. nach WP-Stundensätzen abrechnen. Auftraggeber muss nicht explizit darauf hingewiesen werden, dass er mehr zahlt als bei einem StB entsprechend der StBVV ;) Der WP hat allerdings die Möglichkeit, entsprechend der StBVV abzurechnen.

Ist man allerdings StB und WP, ist man, da man ja auch StB ist, an die StBVV gebunden und muss entsprechend abrechnen. Höhere Vergütungen müssen explizit vereinbart werden.

Das kann u.U. bei der Entscheidung, ob man zusätzlich den StB macht, berücksichtigt werden, wenn man sich später in der Selbstständigkeit sieht.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Zum einen hast du nirgends geschrieben, das es Gründer geht sondern um GF eines prüfungspflichtigen Unternehmen -> der überwiegende Teil dürfte hier kein Gründer sein. damit ist deine Aussage sogar noch dümmer, da damit in deinen Augen jeder der kein Gründer wäre ja intellektuell nichts auf der Pfanne hätte.

Zum anderen ignorierst du gegenteilige Argumente due bist extrem biast und stellst pauschale Behauptungen auf ohne diese zu belegen

Ach wirklich ? Die Leute, die aus dem Nichts ein prüfungspflichtiges Unternehmen hochgezogen haben bringen mehr intellektuellen Input als die Leute, die nur ab und an ein paar Unterlagen ohne besonderen Gehalt zu bringen.

Ich sage nur: Du kannst das eben nicht beurteilen, aber who cares ? Es ist nur ein Denkansatz für den Fragesteller, wenn er monotone Arbeit mag, soll er StB auf dem Land werden, wenn er weniger Kontakt zu interessanteren Personen mag, ist die Orientierung Prüfung. aber letztendlich hängt es von der individuellen Mandantenstruktur ab.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Wenn ich fragen darf: würdest du dich unter Annahme der derzeitigen Konditionen ( keine wirkliche Freistellung für den StB) noch einmal dafür entscheiden oder direkt den WP machen?

Der Vorposter mit beiden Titel - ich würde es wieder machen aus akutell zwei Gründen -> mehr Flexibilität und das StB-Versorgungswerk.

Flexibilität im Sinne von Jobwahl und der Möglichkeit des Syndikus StB falls man zum Mandanten wechseln sollte (der Syndikus WP ist noch nicht beschlossen und die genaue Ausgestaltung unklar)
StB Versorgungswerk - ist eine zusätzliche Komponente zur Altersvorsorge, man kann auch als WP/StB zusätzlich freiwillig einzahlen neben der WP-Versorgung und der privaten Anlage

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 03.11.2021:

Wenn ich fragen darf: würdest du dich unter Annahme der derzeitigen Konditionen ( keine wirkliche Freistellung für den StB) noch einmal dafür entscheiden oder direkt den WP machen?

Der Vorposter mit beiden Titel - ich würde es wieder machen aus akutell zwei Gründen -> mehr Flexibilität und das StB-Versorgungswerk.

Flexibilität im Sinne von Jobwahl und der Möglichkeit des Syndikus StB falls man zum Mandanten wechseln sollte (der Syndikus WP ist noch nicht beschlossen und die genaue Ausgestaltung unklar)
StB Versorgungswerk - ist eine zusätzliche Komponente zur Altersvorsorge, man kann auch als WP/StB zusätzlich freiwillig einzahlen neben der WP-Versorgung und der privaten Anlage

Das Thema Versorgungswerk WP oder StB hatten wir hier schon, es gibt Unterschiede je nach Bundesland: in manchen Bundesländern muß man ins WP Versorgungswerk selbst wenn man StB ist, in manchen hat man die Wahl.

StB Versorgungswerk ? Es gibt keinen Freifahrtschein dass Versorgungswerke gut wirtschaften, sie müssen den Zinsbedarf und den Sterblichkeitsbedarf erst einmal erzielen und am Absenken der Leistungen haben die, die all die schönen Prognosen gemacht haben, kein Interesse. Es gibt aber solche und solche, manche pfuschten im Bereich der Sterblichkeit, andere haben einen hohen Risikopuffer bei der Sterblichkeit, in manche würde ich Geld einzahlen, bei andern würd ich die Einzahlung gleich verbrennen.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Also sorry wenn ich das jetzt so drastisch formuliere, aber wer sich unter solchen Gesichtspunkten Gedanken macht, ob er das WP- und/oder StB-Examen angeht, hat nicht mehr alle Latten am Zaun. Absolut null Relevanz in der Praxis, da Mandanten ganz eigene (niedrige) Preisvorstellungen haben

WiWi Gast schrieb am 02.11.2021:

Die Frage, ob der WP automatisch auch StB ist, haben die Vorredner ja geklärt. Natürlich ist er das nicht, er darf allerdings vollumfänglich steuerlich beraten (§ 2 Abs.2 WPO).

Allerdings ist mir letztens folgendes aufgefallen: Die Vergütung von Steuer­beratern für steuer­beratende Leistungen, die sogenannten Vorbehalts­aufgaben, ist in der gesetzlichen Steuer­berater­vergütungs­verordnung (StBVV) festgelegt. Von der StBVV kann der Steuerberater durch Vereinbarung in Textform mit seinen Mandanten abweichen. Vereinbart werden können sowohl eine höhere als auch eine niedrigere Vergütung. Erfüllt werden müssen aber bestimmte formale und inhaltliche Voraus­setzungen (§ 4 StBVV). Steuer­berater müssen ihre Mandanten auf diese Möglich­keiten hinweisen. (https://www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht/steuerberaterverguetungsverordnung).

Siehe für eine derartige Vergütungsvereinbarung: www.dws-verlag.de/media/leseprobe/Nr4_Leseprobe.pdf
-> Der Auftraggeber wird somit explizit darauf hingewiesen, dass eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wird
-> Verlust von Auftraggebern

Bei dem WP, der steuerlich beraten darf, sieht das anders aus:
Anders als die Tätigkeiten des RA und des StB, die gebührenrechtlich durch das RVG bzw. die StBVV insgesamt relativ stark reglementiert sind, ist die Honorargestaltung des WP als solche dennoch weitgehend frei von rechtlichen Beschränkungen. So fehlt es insb. an einer verbindlichen Vergütungsordnung; WP können daher unter Beachtung der im Wesentlichen in §§ 55, 55a (ergänzend in § 43 BS WP/vBP) sowie in Art. 4 AP-VO geregelten berufsrechtlichen Restriktionen sowie der allg. wettbewerbs- und zivilrechtlichen Grenzziehungen ihr Honorar frei verhandeln und ausgestalten.(WPO Kommentar § 55 Rn.1).

Wirtschaftsprüfer sind nach alledem als solche frei, die Vergütung ihrer beruflichen Leistungen auf der Grundlage einer Eigenkalkulation mit dem Auftraggeber auszuhandeln und mit diesem eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. (WPO Kommentar § 55 Rn.6). (Abrechnung nach WP-Stundensätzen).

Eine Bindung an die StBVV besteht innerhalb des sachlichen Anwendungsbereichs der Verordnung (Tätigkeiten nach § 33 StBerG) nur für auch als StB bestellte Berufsangehörige und Berufsgesellschaften, die zugl. auch als StBG anerkannt sind (WPO Kommentar § 55 Rn.8).

Gleichwohl ist es auch „Nur“-WP unbenommen, im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen entsprechend den Vorgaben der StBVV abzurechnen, wenn dies mit dem Mandanten vereinbart wurde. (WPO Kommentar § 55 Rn. 9).

Auf deutsch: Ist man "Nur"-WP, darf man steuerlich beraten, ist an keine Vergütungsverordnung gebunden und kann z.B. nach WP-Stundensätzen abrechnen. Auftraggeber muss nicht explizit darauf hingewiesen werden, dass er mehr zahlt als bei einem StB entsprechend der StBVV ;) Der WP hat allerdings die Möglichkeit, entsprechend der StBVV abzurechnen.

Ist man allerdings StB und WP, ist man, da man ja auch StB ist, an die StBVV gebunden und muss entsprechend abrechnen. Höhere Vergütungen müssen explizit vereinbart werden.

Das kann u.U. bei der Entscheidung, ob man zusätzlich den StB macht, berücksichtigt werden, wenn man sich später in der Selbstständigkeit sieht.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Ja und deine Antwort geht komplett an der Frage des Vorposters vorbei - der Vorposter hat mich gefragt ob ich wieder StB und WP machen würde und nicht nur den WP. Und einer meiner Gründe ist, dass ich dann in zwei Versorgungswerke, die unterschiedliche Anlagen haben, als Bestandteil meiner Altersvorsorge (die daneben auch noch andere Komponenten hat) nutzen kann. Es ist einfach eine Risikoverteilung - die Diskussion bzgl. "Rentabilität" und ob / wo ich einzahlen muss hast du aufgemacht.

Das Thema Versorgungswerk WP oder StB hatten wir hier schon, es gibt Unterschiede je nach Bundesland: in manchen Bundesländern muß man ins WP Versorgungswerk selbst wenn man StB ist, in manchen hat man die Wahl.

StB Versorgungswerk ? Es gibt keinen Freifahrtschein dass Versorgungswerke gut wirtschaften, sie müssen den Zinsbedarf und den Sterblichkeitsbedarf erst einmal erzielen und am Absenken der Leistungen haben die, die all die schönen Prognosen gemacht haben, kein Interesse. Es gibt aber solche und solche, manche pfuschten im Bereich der Sterblichkeit, andere haben einen hohen Risikopuffer bei der Sterblichkeit, in manche würde ich Geld einzahlen, bei andern würd ich die Einzahlung gleich verbrennen.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Sorry dein Beitrag macht es nur schlimmer, du hast oben weder etwas davon geschrieben das du dich auf Gründer beziehst (was nach deiner Logik dann bedeuten würde das jeder GF eines großen Unternehmens das er nicht gegründet hat intellektuell nichts bringt). Noch setzt du dich mit Argumenten auseinander sondern stellst lediglich Behauptungen auf.

Klar gibt es in der Steuerberatung einfachere / langweile Themen aber ebenso auch sehr spannende und komplexe Fragestellungen. Du scheinst aber hier sehr biast zu sein und wenig Ahnung von der Materie zu haben.

Ach wirklich ? Die Leute, die aus dem Nichts ein prüfungspflichtiges Unternehmen hochgezogen haben bringen mehr intellektuellen Input als die Leute, die nur ab und an ein paar Unterlagen ohne besonderen Gehalt zu bringen.

Ich sage nur: Du kannst das eben nicht beurteilen, aber who cares ? Es ist nur ein Denkansatz für den Fragesteller, wenn er monotone Arbeit mag, soll er StB auf dem Land werden, wenn er weniger Kontakt zu interessanteren Personen mag, ist die Orientierung Prüfung. aber letztendlich hängt es von der individuellen Mandantenstruktur ab.

Deine Einschätzung ist also monotone Arbeit = StB, wenig Kontakt zu interessanten Personen = Prüfung (WP) -> Ergebnis lass beides?

Ich weiß nicht ob du jemals über ein Praktikum bei einer Big4 hinaus gekommen bist scheinst aber wirklich wenig Ahnung zu haben vom realen Berufsumfeld

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 03.11.2021:

Ja und deine Antwort geht komplett an der Frage des Vorposters vorbei - der Vorposter hat mich gefragt ob ich wieder StB und WP machen würde und nicht nur den WP. Und einer meiner Gründe ist, dass ich dann in zwei Versorgungswerke, die unterschiedliche Anlagen haben, als Bestandteil meiner Altersvorsorge (die daneben auch noch andere Komponenten hat) nutzen kann. Es ist einfach eine Risikoverteilung - die Diskussion bzgl. "Rentabilität" und ob / wo ich einzahlen muss hast du aufgemacht.

Es geht hier nur darum, die richtigen Überlegungen aufzuwerfen; die Entscheidung muß der Fragesteller treffen.

Sicher ist ein Mix an Anlagestrategien sinnvoll, aber es macht eben einen Unterschied, in welches Versorgungswerk man einzahlen kann und in welches man nicht einzahlen kann bzw. in welches man einzahlen sollte und in welches man nicht einzahlen sollte.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 03.11.2021:

Sorry dein Beitrag macht es nur schlimmer, du hast oben weder etwas davon geschrieben das du dich auf Gründer beziehst (was nach deiner Logik dann bedeuten würde das jeder GF eines großen Unternehmens das er nicht gegründet hat intellektuell nichts bringt). Noch setzt du dich mit Argumenten auseinander sondern stellst lediglich Behauptungen auf.

Klar gibt es in der Steuerberatung einfachere / langweile Themen aber ebenso auch sehr spannende und komplexe Fragestellungen. Du scheinst aber hier sehr biast zu sein und wenig Ahnung von der Materie zu haben.

Ach wirklich ? Die Leute, die aus dem Nichts ein prüfungspflichtiges Unternehmen hochgezogen haben bringen mehr intellektuellen Input als die Leute, die nur ab und an ein paar Unterlagen ohne besonderen Gehalt zu bringen.

Ich sage nur: Du kannst das eben nicht beurteilen, aber who cares ? Es ist nur ein Denkansatz für den Fragesteller, wenn er monotone Arbeit mag, soll er StB auf dem Land werden, wenn er weniger Kontakt zu interessanteren Personen mag, ist die Orientierung Prüfung. aber letztendlich hängt es von der individuellen Mandantenstruktur ab.

Deine Einschätzung ist also monotone Arbeit = StB, wenig Kontakt zu interessanten Personen = Prüfung (WP) -> Ergebnis lass beides?

Ich weiß nicht ob du jemals über ein Praktikum bei einer Big4 hinaus gekommen bist scheinst aber wirklich wenig Ahnung zu haben vom realen Berufsumfeld

es geht nicht um meine Ahnung vom realen Berufsfeld sondern davon was dem Fragesteller gut tut. Die Bilanz einer uG ist eben was anderes als ein PIE und die Leute, die über die uG nicht hinaus kommen, sind andere Leute als die die ein PIE führen.

Schritt 1: Der Fragesteller muss sich Gedanken machen mit welchen Leuten er am liebsten zu tun haben will (Bäcker Metzger Wirt oder Geschäftsführung prüfungspflichtiges Unternehmen)

Schritt 2: Die Überlegungen nach Schritt 1 sollten je nachdem wie der Fragesteller gestrickt ist, seine Berufswahl beeinflussen.

Wie ich ticke ist völlig irrelevant, es kommt nur darauf an, dass der Fragesteller die richtigen Überlegungen trifft. Und, ja, ich habe eben diesen Unterschied erlebt, wenn Du ihn nicht erlebt hast bzw. nicht nachvollziehen kannst, ist das Dein Problem, aber hier sicher nicht relevant.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 03.11.2021:

Ja und deine Antwort geht komplett an der Frage des Vorposters vorbei - der Vorposter hat mich gefragt ob ich wieder StB und WP machen würde und nicht nur den WP. Und einer meiner Gründe ist, dass ich dann in zwei Versorgungswerke, die unterschiedliche Anlagen haben, als Bestandteil meiner Altersvorsorge (die daneben auch noch andere Komponenten hat) nutzen kann. Es ist einfach eine Risikoverteilung - die Diskussion bzgl. "Rentabilität" und ob / wo ich einzahlen muss hast du aufgemacht.

Es geht hier nur darum, die richtigen Überlegungen aufzuwerfen; die Entscheidung muß der Fragesteller treffen.

Sicher ist ein Mix an Anlagestrategien sinnvoll, aber es macht eben einen Unterschied, in welches Versorgungswerk man einzahlen kann und in welches man nicht einzahlen kann bzw. in welches man einzahlen sollte und in welches man nicht einzahlen sollte.

Ja aber das war nicht die Frage des Vorposters - abgesehen davon "freiwillig" kannst du immer einbezahlen wenn du im Berufsstand bist -> die Diskussion ob ein Versorgungswerk gut oder schlecht ist wird hier ja meist ziemlich inhaltsleer diskutiert.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 03.11.2021:

Ja und deine Antwort geht komplett an der Frage des Vorposters vorbei - der Vorposter hat mich gefragt ob ich wieder StB und WP machen würde und nicht nur den WP. Und einer meiner Gründe ist, dass ich dann in zwei Versorgungswerke, die unterschiedliche Anlagen haben, als Bestandteil meiner Altersvorsorge (die daneben auch noch andere Komponenten hat) nutzen kann. Es ist einfach eine Risikoverteilung - die Diskussion bzgl. "Rentabilität" und ob / wo ich einzahlen muss hast du aufgemacht.

Es geht hier nur darum, die richtigen Überlegungen aufzuwerfen; die Entscheidung muß der Fragesteller treffen.

Sicher ist ein Mix an Anlagestrategien sinnvoll, aber es macht eben einen Unterschied, in welches Versorgungswerk man einzahlen kann und in welches man nicht einzahlen kann bzw. in welches man einzahlen sollte und in welches man nicht einzahlen sollte.

Nach meiner Kenntnis geht es nicht überall zweigleisig zu fahren, denn es findet eine Pflichtüberleitung deiner StBV Beiträge in die WPV statt.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

In welchem Bundesland ist das so? Ich kenne es so, dass man im Versorgungswerk der WPV Pflichtmitglied wird und sich entsprechend von der Beitragspflicht vom Versorgungswerk der StB befreien lässt. D.h. deine Beiträge gehen künftig in die WPV - ich hatte damals ein Wahlrecht ob ich meine Beiträge aus der StBV in die WPV überführen wollte. Was ich aber weiterhin machen kann, ist freiwillig auf in die StBV zusätzlich einzahlen - bei meinem Versorungswerk mind 8X€ mtl.

Nach meiner Kenntnis geht es nicht überall zweigleisig zu fahren, denn es findet eine Pflichtüberleitung deiner StBV Beiträge in die WPV statt.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 03.11.2021:

Sorry dein Beitrag macht es nur schlimmer, du hast oben weder etwas davon geschrieben das du dich auf Gründer beziehst (was nach deiner Logik dann bedeuten würde das jeder GF eines großen Unternehmens das er nicht gegründet hat intellektuell nichts bringt). Noch setzt du dich mit Argumenten auseinander sondern stellst lediglich Behauptungen auf.

Klar gibt es in der Steuerberatung einfachere / langweile Themen aber ebenso auch sehr spannende und komplexe Fragestellungen. Du scheinst aber hier sehr biast zu sein und wenig Ahnung von der Materie zu haben.

Ach wirklich ? Die Leute, die aus dem Nichts ein prüfungspflichtiges Unternehmen hochgezogen haben bringen mehr intellektuellen Input als die Leute, die nur ab und an ein paar Unterlagen ohne besonderen Gehalt zu bringen.

Ich sage nur: Du kannst das eben nicht beurteilen, aber who cares ? Es ist nur ein Denkansatz für den Fragesteller, wenn er monotone Arbeit mag, soll er StB auf dem Land werden, wenn er weniger Kontakt zu interessanteren Personen mag, ist die Orientierung Prüfung. aber letztendlich hängt es von der individuellen Mandantenstruktur ab.

Deine Einschätzung ist also monotone Arbeit = StB, wenig Kontakt zu interessanten Personen = Prüfung (WP) -> Ergebnis lass beides?

Ich weiß nicht ob du jemals über ein Praktikum bei einer Big4 hinaus gekommen bist scheinst aber wirklich wenig Ahnung zu haben vom realen Berufsumfeld

es geht nicht um meine Ahnung vom realen Berufsfeld sondern davon was dem Fragesteller gut tut. Die Bilanz einer uG ist eben was anderes als ein PIE und die Leute, die über die uG nicht hinaus kommen, sind andere Leute als die die ein PIE führen.

Schritt 1: Der Fragesteller muss sich Gedanken machen mit welchen Leuten er am liebsten zu tun haben will (Bäcker Metzger Wirt oder Geschäftsführung prüfungspflichtiges Unternehmen)

Schritt 2: Die Überlegungen nach Schritt 1 sollten je nachdem wie der Fragesteller gestrickt ist, seine Berufswahl beeinflussen.

Wie ich ticke ist völlig irrelevant, es kommt nur darauf an, dass der Fragesteller die richtigen Überlegungen trifft. Und, ja, ich habe eben diesen Unterschied erlebt, wenn Du ihn nicht erlebt hast bzw. nicht nachvollziehen kannst, ist das Dein Problem, aber hier sicher nicht relevant.

Du scheinst wirklich wenig Ahnung zu haben, davon aber doch sehr viel. Ich weiß nicht ob dir Kanzleien wie FGS bekannt sind die beschäftigen sich mit absolut komplexen steuerlichen Themen, da hast du auch als StB sehr interessante Kunden. Im Umkehrschluss hat auch nicht jeder WPs nur PIE Mandate sondern viele auch einfach irgendwelche Wald und Wiesen KapGes oder kleine Finanzdienstleisterbuden, das ist auch nicht hoch spannend. Zu einer differenzierten Betrachtung scheinst du aber leider nicht fähig sondern gibst nur stumpfe vereinfachende Behauptungen wieder.

Nachdem du oben aber schon geschrieben hast eh kein Berufsträger zu sein ist eh fraglich wie du die Berufsbilder beurteilen willst.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Sicher ist ein Mix an Anlagestrategien sinnvoll, aber es macht eben einen Unterschied, in welches Versorgungswerk man einzahlen kann und in welches man nicht einzahlen kann bzw. in welches man einzahlen sollte und in welches man nicht einzahlen sollte.

Nach meiner Kenntnis geht es nicht überall zweigleisig zu fahren, denn es findet eine Pflichtüberleitung deiner StBV Beiträge in die WPV statt.

Man muß trennen:

Erstens: Die einbezahlten Beiträge

Man hat in ein StB Versorgungswerk einbezahlt und ist nun WP

Grundfall: Die bis zur Bestellung als WP geleisteten Beiträge bleiben beim StB - Versorgungswerk

Ausnahme: Das WPV und das StB - Versorgungswerk verständigen sich auf eine Mitnahme der Beiträge

Zweitens: Die künftigen Beiträge ab Bestellung als WP

Lösung 1: in manchen Bundesländern steht im Gesetz, dass die Mitgliedschaft im StB Versorgungswerk endet und dass dann das WP Versorgungswerk einzig bei WP & StB zuständig ist.

Lösung 2: Die Regelung nach Lösung 1 fehlt mit der Folge, dass ein Wahlrecht besteht

  • Weg 1: Man bleibt im StB - Versorgungswerk und zahlt die Beiträge als WP an das StB - Versorgungswerk (das muß Gesetz oder Satzung bzgl des WPV regeln)

  • Weg 2: Man macht gar nichts - dann können beide Versorgungswerke zuaständig sein

  • Weg 3: Man beantragt beim StB Versorgungswerk von der Mitgliedschaft befreit zu werden weil man nun im WP Versorgungswerk ist
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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 03.11.2021:

Sicher ist ein Mix an Anlagestrategien sinnvoll, aber es macht eben einen Unterschied, in welches Versorgungswerk man einzahlen kann und in welches man nicht einzahlen kann bzw. in welches man einzahlen sollte und in welches man nicht einzahlen sollte.

Nach meiner Kenntnis geht es nicht überall zweigleisig zu fahren, denn es findet eine Pflichtüberleitung deiner StBV Beiträge in die WPV statt.

Man muß trennen:

Erstens: Die einbezahlten Beiträge

Man hat in ein StB Versorgungswerk einbezahlt und ist nun WP

Grundfall: Die bis zur Bestellung als WP geleisteten Beiträge bleiben beim StB - Versorgungswerk

Ausnahme: Das WPV und das StB - Versorgungswerk verständigen sich auf eine Mitnahme der Beiträge

Zweitens: Die künftigen Beiträge ab Bestellung als WP

Lösung 1: in manchen Bundesländern steht im Gesetz, dass die Mitgliedschaft im StB Versorgungswerk endet und dass dann das WP Versorgungswerk einzig bei WP & StB zuständig ist.

Lösung 2: Die Regelung nach Lösung 1 fehlt mit der Folge, dass ein Wahlrecht besteht

  • Weg 1: Man bleibt im StB - Versorgungswerk und zahlt die Beiträge als WP an das StB - Versorgungswerk (das muß Gesetz oder Satzung bzgl des WPV regeln)

  • Weg 2: Man macht gar nichts - dann können beide Versorgungswerke zuaständig sein

  • Weg 3: Man beantragt beim StB Versorgungswerk von der Mitgliedschaft befreit zu werden weil man nun im WP Versorgungswerk ist

Die Versorgungswerke müssen sich über nichts verständigen. Es ist klar geregelt, ob die Beiträge grundsätzlich übergeleitet werden oder nicht und ob die Mitgliedschaft endet oder nicht. Deinen Grundfall gibt es so pauschal nicht. Bei fast allen Bundesländern werden die Beiträge ohne Zutun übergeleitet und die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater endet automatisch. Dies wäre also der Grundfall.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Back to topic:
Fakt ist, der StB wird derzeit bei mir in der Audit nicht mehr wirklich gefördert. Sprich wenn ich den StB als Zwischenschritt zum WP noch machen will, muss ich mir das alles selbst finanzieren. Das ist mit erheblichen Kosten verbunden und dort ist das Risiko auch, dass beim Nichtbestehen alles für nichts war. Daher halt die Frage, ob der StB noch als Titel nötig ist, wenn man WP wird, da dieser auch steuerlich beraten darf.

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Ceterum censeo

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 03.11.2021:

Sicher ist ein Mix an Anlagestrategien sinnvoll, aber es macht eben einen Unterschied, in welches Versorgungswerk man einzahlen kann und in welches man nicht einzahlen kann bzw. in welches man einzahlen sollte und in welches man nicht einzahlen sollte.

Nach meiner Kenntnis geht es nicht überall zweigleisig zu fahren, denn es findet eine Pflichtüberleitung deiner StBV Beiträge in die WPV statt.

Man muß trennen:

Erstens: Die einbezahlten Beiträge

Man hat in ein StB Versorgungswerk einbezahlt und ist nun WP

Grundfall: Die bis zur Bestellung als WP geleisteten Beiträge bleiben beim StB - Versorgungswerk

Ausnahme: Das WPV und das StB - Versorgungswerk verständigen sich auf eine Mitnahme der Beiträge

Zweitens: Die künftigen Beiträge ab Bestellung als WP

Lösung 1: in manchen Bundesländern steht im Gesetz, dass die Mitgliedschaft im StB Versorgungswerk endet und dass dann das WP Versorgungswerk einzig bei WP & StB zuständig ist.

Lösung 2: Die Regelung nach Lösung 1 fehlt mit der Folge, dass ein Wahlrecht besteht

  • Weg 1: Man bleibt im StB - Versorgungswerk und zahlt die Beiträge als WP an das StB - Versorgungswerk (das muß Gesetz oder Satzung bzgl des WPV regeln)

  • Weg 2: Man macht gar nichts - dann können beide Versorgungswerke zuaständig sein

  • Weg 3: Man beantragt beim StB Versorgungswerk von der Mitgliedschaft befreit zu werden weil man nun im WP Versorgungswerk ist

Soweit korrekt dargestellt. Zur Ergänzung, um welche Bundesländer es konkret geht:

In Bayern wird bei beiden Versorgungswerken eine Pflichtmitgliedschaft begründet und es besteht faktisch ein Wahlrecht.
Im Saarland wird keine Mitgliedschaft begründet, hier besteht ein gemeinsames Versorgungswerk für WP/StB.
In allen übrigen Bundesländern besteht ab Bestellung eine Pflichtmitgliedschaft im WPV und Befreiung von der Mitgliedschaft im jeweiligen StB-Versorgungswerk. Standardmäßig werden auch die bereits erdienten Anwartschaften im StB-Versorgungswerk an das WPV übergeleitet, dem kann man jedoch widersprechen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, freiwillige Zahlungen ins StB-Versorgungswerk zu leisten.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 04.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 03.11.2021:

Sicher ist ein Mix an Anlagestrategien sinnvoll, aber es macht eben einen Unterschied, in welches Versorgungswerk man einzahlen kann und in welches man nicht einzahlen kann bzw. in welches man einzahlen sollte und in welches man nicht einzahlen sollte.

Nach meiner Kenntnis geht es nicht überall zweigleisig zu fahren, denn es findet eine Pflichtüberleitung deiner StBV Beiträge in die WPV statt.

Man muß trennen:

Erstens: Die einbezahlten Beiträge

Man hat in ein StB Versorgungswerk einbezahlt und ist nun WP

Grundfall: Die bis zur Bestellung als WP geleisteten Beiträge bleiben beim StB - Versorgungswerk

Ausnahme: Das WPV und das StB - Versorgungswerk verständigen sich auf eine Mitnahme der Beiträge

Zweitens: Die künftigen Beiträge ab Bestellung als WP

Lösung 1: in manchen Bundesländern steht im Gesetz, dass die Mitgliedschaft im StB Versorgungswerk endet und dass dann das WP Versorgungswerk einzig bei WP & StB zuständig ist.

Lösung 2: Die Regelung nach Lösung 1 fehlt mit der Folge, dass ein Wahlrecht besteht

  • Weg 1: Man bleibt im StB - Versorgungswerk und zahlt die Beiträge als WP an das StB - Versorgungswerk (das muß Gesetz oder Satzung bzgl des WPV regeln)

  • Weg 2: Man macht gar nichts - dann können beide Versorgungswerke zuaständig sein

  • Weg 3: Man beantragt beim StB Versorgungswerk von der Mitgliedschaft befreit zu werden weil man nun im WP Versorgungswerk ist

Die Versorgungswerke müssen sich über nichts verständigen. Es ist klar geregelt, ob die Beiträge grundsätzlich übergeleitet werden oder nicht und ob die Mitgliedschaft endet oder nicht. Deinen Grundfall gibt es so pauschal nicht. Bei fast allen Bundesländern werden die Beiträge ohne Zutun übergeleitet und die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater endet automatisch. Dies wäre also der Grundfall.

Ach wirklich ?

Erstens: die bereits einbezahlten Beiträge

Jedes Versorgungswerk wirtschaftet für sich mit eigenen Annahmen, Planungen und Finanzierungsverfahren. Da Versorgungswerke Ländersache sind, ist das Recht der Versorgungswerke Ländersache.

Wo sind die Regelungen in Gesetz oder Satzung, dass die Beiträge, die ein Versorgungswerk bereits vereinnahmt hat, an ein anderes Versorgungswerk übergeleitet werden MÜSSEN ?

Eine Überleitung der am Stichtag bereits vereinnahmten Beiträge gibt es nur auf Antrag des Mitglieds und nur wenn sich die Versorgungswerke verständigen; manchmal gibt es Überleitungsabkommen, meistens aber nicht.

Der Grundsatz ist das seit dem 01. 01. 2006 geltende Regionalitätsprinzip,, wonach aus der Kammermitgliedschaft im jeweiligen Bundesland die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk des gleichen Bundeslandes folgt; eine Überleitung gibt es nur dann wenn sie vom Mitglied beantragt wurde, wenn sie nach den obigen Grundsätzen möglich ist und wenn die Dauer der Mitgliedschaft kurz ist.

Lies mal die Rechtsprechung zum Thema "Überleitung von Beiträgen" - die Rechtsprechung hat das immer abgelehnt.

Zweitens: Die künftigen Beiträge

Bei einem Wechsel des Bundeslandes kann man seit 2016 nicht mehr Mitglied im bisherigen Versorgungswerk bleiben. Es gilt auch hier das Regionalitäts- bzw. Lokalitätsprinzip.

Es ist daher nicht möglich, die Beiträge "überzuleiten" die künftig erst eingehen.

Eine Ausnahme ist nur der Fall, dass ein Berufsträger mehrfach qualifiziert ist (z. B. RA StB oder WP StB oder WP StB RA). Für den Fall des WP StB ist die Lage abschließend oben dargestellt.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 04.11.2021:

Bei einem Wechsel des Bundeslandes kann man seit 2016 nicht mehr Mitglied im bisherigen Versorgungswerk bleiben. Es gilt auch hier das Regionalitäts- bzw. Lokalitätsprinzip.

falsch: 2016
richtig: 2006

ein Schreibfehler. Entschuldigung.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 04.11.2021:

Sicher ist ein Mix an Anlagestrategien sinnvoll, aber es macht eben einen Unterschied, in welches Versorgungswerk man einzahlen kann und in welches man nicht einzahlen kann bzw. in welches man einzahlen sollte und in welches man nicht einzahlen sollte.

Nach meiner Kenntnis geht es nicht überall zweigleisig zu fahren, denn es findet eine Pflichtüberleitung deiner StBV Beiträge in die WPV statt.

Man muß trennen:

Erstens: Die einbezahlten Beiträge

Man hat in ein StB Versorgungswerk einbezahlt und ist nun WP

Grundfall: Die bis zur Bestellung als WP geleisteten Beiträge bleiben beim StB - Versorgungswerk

Ausnahme: Das WPV und das StB - Versorgungswerk verständigen sich auf eine Mitnahme der Beiträge

Zweitens: Die künftigen Beiträge ab Bestellung als WP

Lösung 1: in manchen Bundesländern steht im Gesetz, dass die Mitgliedschaft im StB Versorgungswerk endet und dass dann das WP Versorgungswerk einzig bei WP & StB zuständig ist.

Lösung 2: Die Regelung nach Lösung 1 fehlt mit der Folge, dass ein Wahlrecht besteht

  • Weg 1: Man bleibt im StB - Versorgungswerk und zahlt die Beiträge als WP an das StB - Versorgungswerk (das muß Gesetz oder Satzung bzgl des WPV regeln)

  • Weg 2: Man macht gar nichts - dann können beide Versorgungswerke zuaständig sein

  • Weg 3: Man beantragt beim StB Versorgungswerk von der Mitgliedschaft befreit zu werden weil man nun im WP Versorgungswerk ist

Die Versorgungswerke müssen sich über nichts verständigen. Es ist klar geregelt, ob die Beiträge grundsätzlich übergeleitet werden oder nicht und ob die Mitgliedschaft endet oder nicht. Deinen Grundfall gibt es so pauschal nicht. Bei fast allen Bundesländern werden die Beiträge ohne Zutun übergeleitet und die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater endet automatisch. Dies wäre also der Grundfall.

Ach wirklich ?

Erstens: die bereits einbezahlten Beiträge

Jedes Versorgungswerk wirtschaftet für sich mit eigenen Annahmen, Planungen und Finanzierungsverfahren. Da Versorgungswerke Ländersache sind, ist das Recht der Versorgungswerke Ländersache.

Wo sind die Regelungen in Gesetz oder Satzung, dass die Beiträge, die ein Versorgungswerk bereits vereinnahmt hat, an ein anderes Versorgungswerk übergeleitet werden MÜSSEN ?

Eine Überleitung der am Stichtag bereits vereinnahmten Beiträge gibt es nur auf Antrag des Mitglieds und nur wenn sich die Versorgungswerke verständigen; manchmal gibt es Überleitungsabkommen, meistens aber nicht.

Der Grundsatz ist das seit dem 01. 01. 2006 geltende Regionalitätsprinzip,, wonach aus der Kammermitgliedschaft im jeweiligen Bundesland die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk des gleichen Bundeslandes folgt; eine Überleitung gibt es nur dann wenn sie vom Mitglied beantragt wurde, wenn sie nach den obigen Grundsätzen möglich ist und wenn die Dauer der Mitgliedschaft kurz ist.

Lies mal die Rechtsprechung zum Thema "Überleitung von Beiträgen" - die Rechtsprechung hat das immer abgelehnt.

Zweitens: Die künftigen Beiträge

Bei einem Wechsel des Bundeslandes kann man seit 2016 nicht mehr Mitglied im bisherigen Versorgungswerk bleiben. Es gilt auch hier das Regionalitäts- bzw. Lokalitätsprinzip.

Es ist daher nicht möglich, die Beiträge "überzuleiten" die künftig erst eingehen.

Eine Ausnahme ist nur der Fall, dass ein Berufsträger mehrfach qualifiziert ist (z. B. RA StB oder WP StB oder WP StB RA). Für den Fall des WP StB ist die Lage abschließend oben dargestellt.

Das ist schlicht falsch. In fast allen Bundesländern werden die Beiträge automatisch übergeleitet, wenn du nichts machst. Also nicht „auf Antrag“.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Das ist schlicht falsch. In fast allen Bundesländern werden die Beiträge automatisch übergeleitet, wenn du nichts machst. Also nicht „auf Antrag“.

Von wo nach wo übergeleitet ? Zwischen Versorgungswerken des gleichen Bundeslandes ? von / nach WPV ?

die bis zu einem Wechsel zwischen Bundesländern bezahlten Beiträge oder die erst künftig hinzu kommenden Beiträge ? die Beiträge die bis zum Erlangen einer weiteren Kammermitgliedschaft (also aus RA wird RA StB, aus StB wird StB WP) bezahlt wurden ?

Es wird nur pauschal mit "Überleitung" ins Blaue hinein argumentiert, auch wenn nicht gesagt wird, was darunter zu verstehen ist.

Kernproblem ist, dass durch die bis zu einem bestimmten Stichtag bezahlten Beiträge ein Rechtsanspruch auf eine Leistung irgendwann in einem Versorgungswerk entsteht. Dem Mitglied kann der Rechtsanspruch nicht ohne weiteres genommen werden, um ihm sodann einen Rechtsanspruch gegen ein anderes Versorgungswerk zu geben (man bedenke dass das neue Versorgungswerk schlechter wirtschaften könnte als das bisherige).

Sofern die Wegnahme des Anspruchs gegenüber dem einen Versorgungswerk selbst dann möglich sein sollte, wenn man einen Anspruch gegenüber einem andern Versorgungswerk geht, geht dies nur mit gesetzlicher Regelung und mit Antrag.

Die Gesetze will ich sehen, sei es bei Doppeltsachverhalten (z. B. RA StB) im gleichen Bundesland, sei es bei Wechseln zwischen den Bundesländern.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 04.11.2021:

Das ist schlicht falsch. In fast allen Bundesländern werden die Beiträge automatisch übergeleitet, wenn du nichts machst. Also nicht „auf Antrag“.

Von wo nach wo übergeleitet ? Zwischen Versorgungswerken des gleichen Bundeslandes ? von / nach WPV ?

die bis zu einem Wechsel zwischen Bundesländern bezahlten Beiträge oder die erst künftig hinzu kommenden Beiträge ? die Beiträge die bis zum Erlangen einer weiteren Kammermitgliedschaft (also aus RA wird RA StB, aus StB wird StB WP) bezahlt wurden ?

Es wird nur pauschal mit "Überleitung" ins Blaue hinein argumentiert, auch wenn nicht gesagt wird, was darunter zu verstehen ist.

Kernproblem ist, dass durch die bis zu einem bestimmten Stichtag bezahlten Beiträge ein Rechtsanspruch auf eine Leistung irgendwann in einem Versorgungswerk entsteht. Dem Mitglied kann der Rechtsanspruch nicht ohne weiteres genommen werden, um ihm sodann einen Rechtsanspruch gegen ein anderes Versorgungswerk zu geben (man bedenke dass das neue Versorgungswerk schlechter wirtschaften könnte als das bisherige).

Sofern die Wegnahme des Anspruchs gegenüber dem einen Versorgungswerk selbst dann möglich sein sollte, wenn man einen Anspruch gegenüber einem andern Versorgungswerk geht, geht dies nur mit gesetzlicher Regelung und mit Antrag.

Die Gesetze will ich sehen, sei es bei Doppeltsachverhalten (z. B. RA StB) im gleichen Bundesland, sei es bei Wechseln zwischen den Bundesländern.

Stimmt einfach nicht. Übergeleitet werden die bisher im StBV an das WPV in fast allen Bundesländern, Sonderfälle ausgenommen. Du musst dem aktiv widersprechen. Also das komplette Gegenteil von deiner Behauptung, dass dies nur „auf Antrag“ stattfinden würde. Kannst du auch auf der Seite des WPV nachlesen, in welchen Bundesländern das so ist. Du kannst nicht aus der Ausnahme (zB Bayern) die Regel machen.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Von wo nach wo übergeleitet ? Zwischen Versorgungswerken des gleichen Bundeslandes ? von / nach WPV ?

die bis zu einem Wechsel zwischen Bundesländern bezahlten Beiträge oder die erst künftig hinzu kommenden Beiträge ? die Beiträge die bis zum Erlangen einer weiteren Kammermitgliedschaft (also aus RA wird RA StB, aus StB wird StB WP) bezahlt wurden ?

Es wird nur pauschal mit "Überleitung" ins Blaue hinein argumentiert, auch wenn nicht gesagt wird, was darunter zu verstehen ist.

Kernproblem ist, dass durch die bis zu einem bestimmten Stichtag bezahlten Beiträge ein Rechtsanspruch auf eine Leistung irgendwann in einem Versorgungswerk entsteht. Dem Mitglied kann der Rechtsanspruch nicht ohne weiteres genommen werden, um ihm sodann einen Rechtsanspruch gegen ein anderes Versorgungswerk zu geben (man bedenke dass das neue Versorgungswerk schlechter wirtschaften könnte als das bisherige).

Sofern die Wegnahme des Anspruchs gegenüber dem einen Versorgungswerk selbst dann möglich sein sollte, wenn man einen Anspruch gegenüber einem andern Versorgungswerk geht, geht dies nur mit gesetzlicher Regelung und mit Antrag.

Die Gesetze will ich sehen, sei es bei Doppeltsachverhalten (z. B. RA StB) im gleichen Bundesland, sei es bei Wechseln zwischen den Bundesländern.

Wir es auch nicht - zumindest in Bayern. Meine Ansprüche aus der Zeit als nur StB war sind weiterhin im Versorgungswerk der StB (müsste glaube ich auch zusammen mit den RA sein) - die bis dato geleisteten Beiträge wurden auch nicht in die WPV überführt. Seit ich WP bin bin ich auch Pflicht mitglied in der WPV und habe mich von der Beitragspflicht im Versorgungswerk der StB befreien lassen. Seit BEstellung zahle ich damit verpflichten in die WPV ein und noch einen kleinen Teil freiwillig in die StB Versorgung.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 04.11.2021:

Das ist schlicht falsch. In fast allen Bundesländern werden die Beiträge automatisch übergeleitet, wenn du nichts machst. Also nicht „auf Antrag“.

Von wo nach wo übergeleitet ? Zwischen Versorgungswerken des gleichen Bundeslandes ? von / nach WPV ?

die bis zu einem Wechsel zwischen Bundesländern bezahlten Beiträge oder die erst künftig hinzu kommenden Beiträge ? die Beiträge die bis zum Erlangen einer weiteren Kammermitgliedschaft (also aus RA wird RA StB, aus StB wird StB WP) bezahlt wurden ?

Es wird nur pauschal mit "Überleitung" ins Blaue hinein argumentiert, auch wenn nicht gesagt wird, was darunter zu verstehen ist.

Kernproblem ist, dass durch die bis zu einem bestimmten Stichtag bezahlten Beiträge ein Rechtsanspruch auf eine Leistung irgendwann in einem Versorgungswerk entsteht. Dem Mitglied kann der Rechtsanspruch nicht ohne weiteres genommen werden, um ihm sodann einen Rechtsanspruch gegen ein anderes Versorgungswerk zu geben (man bedenke dass das neue Versorgungswerk schlechter wirtschaften könnte als das bisherige).

Sofern die Wegnahme des Anspruchs gegenüber dem einen Versorgungswerk selbst dann möglich sein sollte, wenn man einen Anspruch gegenüber einem andern Versorgungswerk geht, geht dies nur mit gesetzlicher Regelung und mit Antrag.

Die Gesetze will ich sehen, sei es bei Doppeltsachverhalten (z. B. RA StB) im gleichen Bundesland, sei es bei Wechseln zwischen den Bundesländern.

Stimmt einfach nicht. Übergeleitet werden die bisher im StBV an das WPV in fast allen Bundesländern, Sonderfälle ausgenommen. Du musst dem aktiv widersprechen. Also das komplette Gegenteil von deiner Behauptung, dass dies nur „auf Antrag“ stattfinden würde. Kannst du auch auf der Seite des WPV nachlesen, in welchen Bundesländern das so ist. Du kannst nicht aus der Ausnahme (zB Bayern) die Regel machen.

In Niedersachsen ist auch der Widerspruch nicht möglich. Es wird alles bisherige übergeleitet und falls man den WP Titel abgibt dann halt auch wieder zurück ins StBV. Während der WP Bestellung keine Chance im StBV weiter einzuzahlen. Finde ich auch gut, da es sonst ganz schön wenig Leute in der WPV sind.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 04.11.2021:

Von wo nach wo übergeleitet ? Zwischen Versorgungswerken des gleichen Bundeslandes ? von / nach WPV ?

die bis zu einem Wechsel zwischen Bundesländern bezahlten Beiträge oder die erst künftig hinzu kommenden Beiträge ? die Beiträge die bis zum Erlangen einer weiteren Kammermitgliedschaft (also aus RA wird RA StB, aus StB wird StB WP) bezahlt wurden ?

Es wird nur pauschal mit "Überleitung" ins Blaue hinein argumentiert, auch wenn nicht gesagt wird, was darunter zu verstehen ist.

Kernproblem ist, dass durch die bis zu einem bestimmten Stichtag bezahlten Beiträge ein Rechtsanspruch auf eine Leistung irgendwann in einem Versorgungswerk entsteht. Dem Mitglied kann der Rechtsanspruch nicht ohne weiteres genommen werden, um ihm sodann einen Rechtsanspruch gegen ein anderes Versorgungswerk zu geben (man bedenke dass das neue Versorgungswerk schlechter wirtschaften könnte als das bisherige).

Sofern die Wegnahme des Anspruchs gegenüber dem einen Versorgungswerk selbst dann möglich sein sollte, wenn man einen Anspruch gegenüber einem andern Versorgungswerk geht, geht dies nur mit gesetzlicher Regelung und mit Antrag.

Die Gesetze will ich sehen, sei es bei Doppeltsachverhalten (z. B. RA StB) im gleichen Bundesland, sei es bei Wechseln zwischen den Bundesländern.

Wir es auch nicht - zumindest in Bayern. Meine Ansprüche aus der Zeit als nur StB war sind weiterhin im Versorgungswerk der StB (müsste glaube ich auch zusammen mit den RA sein) - die bis dato geleisteten Beiträge wurden auch nicht in die WPV überführt. Seit ich WP bin bin ich auch Pflicht mitglied in der WPV und habe mich von der Beitragspflicht im Versorgungswerk der StB befreien lassen. Seit BEstellung zahle ich damit verpflichten in die WPV ein und noch einen kleinen Teil freiwillig in die StB Versorgung.

Nochmal, das ist eine Sonderbehandlung in Bayern die das im Überleitungsabkommen erlaubt, es ist absolut nicht in die Regel. Die Bayern machen halt wieder ihr eigenes Ding.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

In Niedersachsen ist auch der Widerspruch nicht möglich. Es wird alles bisherige übergeleitet und falls man den WP Titel abgibt dann halt auch wieder zurück ins StBV. Während der WP Bestellung keine Chance im StBV weiter einzuzahlen. Finde ich auch gut, da es sonst ganz schön wenig Leute in der WPV sind.

https://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=StBerVG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

dort in § 2 III

Zitat

(3) 1Die Mitgliedschaft im Steuerberaterversorgungswerk endet, sobald eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen begründet wird. 2In diesem Fall sind die von dem Mitglied an das Steuerberaterversorgungswerk gezahlten Beiträge, soweit sie nicht der Deckung der laufenden Kosten und der versicherungstechnischen Risiken dienen, zuzüglich einer angemessenen Verzinsung auf das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen überzuleiten. 3Die Satzung kann vorsehen, dass die Mitgliedschaft auf Antrag erhalten bleibt; Satz 2 bleibt von dieser Regelung unberührt.

Ende Zitat

Was regelt also die Satzung ?

Wie wirtschaftet denn das Versorgungswerk der StB in Niedersachsen ?

Schlechter als das WPV ?

Wer dann 15 Jahre den StB hat, macht den WP, bekommt die Beiträge mit angemessener Verzinsung" übergeleitet, ist im WPV und arbeitet nie als WP.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Wir es auch nicht - zumindest in Bayern. Meine Ansprüche aus der Zeit als nur StB war sind weiterhin im Versorgungswerk der StB (müsste glaube ich auch zusammen mit den RA sein) - die bis dato geleisteten Beiträge wurden auch nicht in die WPV überführt. Seit ich WP bin bin ich auch Pflicht mitglied in der WPV und habe mich von der Beitragspflicht im Versorgungswerk der StB befreien lassen. Seit BEstellung zahle ich damit verpflichten in die WPV ein und noch einen kleinen Teil freiwillig in die StB Versorgung.

Nochmal, das ist eine Sonderbehandlung in Bayern die das im Überleitungsabkommen erlaubt, es ist absolut nicht in die Regel. Die Bayern machen halt wieder ihr eigenes Ding.

Solange es keine Regelung gibt, wirtschaftet jedes Versorgungswerk für sich mit der Folge, dass es keine Pflicht zur Überleitung gibt.

Wenn es keine Pflicht zur Überleitung gibt, ist diese dennoch möglich, etwa bei Kurzmitgliedschaften. Die BRAStV leitet wohl die Beiträge (ggf. mit Zinsen, das ist zu prüfen) auf andere Versorgungswerke auf Antrag über, wenn das andere Versorgungswerk zustimmt und wenn die Mitgliedschaft keine 24 Monate dauerte. Wichtig ist dann, dass in Ermangelung einer Pflicht alle Beteiligten zustimmen müssen; zwischen manchen Versorgungswerken gibt es Überleitungsabkommen, die freiwillig abgeschlossen werden.

Mit dem WPV gibt es kein Überleitungsabkommen:

https://www.brastv.de/Portals/10/Media/Dokumente/2%20Mitglieder/5%20%C3%9Cberleitungen/1%20-%209/1%2012-2015_Grundsaetzliches%20zu%20Ueberleitungsvereinbarungen%20mit%20anderen%20Versorgungswerken.pdf?ver=2020-10-05-125049-803

Bayern und NRW (Sitzland des WPV) mögen sich nicht. Man tickt in Bayern zu oft anders und sagt "was kümmert uns das was in andern Bundesländern zielführend ist."

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 04.11.2021:

In Niedersachsen ist auch der Widerspruch nicht möglich. Es wird alles bisherige übergeleitet und falls man den WP Titel abgibt dann halt auch wieder zurück ins StBV. Während der WP Bestellung keine Chance im StBV weiter einzuzahlen. Finde ich auch gut, da es sonst ganz schön wenig Leute in der WPV sind.

https://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=StBerVG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

dort in § 2 III

Zitat

(3) 1Die Mitgliedschaft im Steuerberaterversorgungswerk endet, sobald eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen begründet wird. 2In diesem Fall sind die von dem Mitglied an das Steuerberaterversorgungswerk gezahlten Beiträge, soweit sie nicht der Deckung der laufenden Kosten und der versicherungstechnischen Risiken dienen, zuzüglich einer angemessenen Verzinsung auf das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen überzuleiten. 3Die Satzung kann vorsehen, dass die Mitgliedschaft auf Antrag erhalten bleibt; Satz 2 bleibt von dieser Regelung unberührt.

Ende Zitat

Was regelt also die Satzung ?

Wie wirtschaftet denn das Versorgungswerk der StB in Niedersachsen ?

Schlechter als das WPV ?

Wer dann 15 Jahre den StB hat, macht den WP, bekommt die Beiträge mit angemessener Verzinsung" übergeleitet, ist im WPV und arbeitet nie als WP.

Hier ist die Pflicht zum Wechsel, anders als in NRW ohne Widerspruchsmöglichkeit.
https://www.wpv.eu/images/Downloads/UE_Niedersachsen.pdf

Verzinsung in StbV war etwas besser, aber nicht wesentlich.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 04.11.2021:

Wir es auch nicht - zumindest in Bayern. Meine Ansprüche aus der Zeit als nur StB war sind weiterhin im Versorgungswerk der StB (müsste glaube ich auch zusammen mit den RA sein) - die bis dato geleisteten Beiträge wurden auch nicht in die WPV überführt. Seit ich WP bin bin ich auch Pflicht mitglied in der WPV und habe mich von der Beitragspflicht im Versorgungswerk der StB befreien lassen. Seit BEstellung zahle ich damit verpflichten in die WPV ein und noch einen kleinen Teil freiwillig in die StB Versorgung.

Nochmal, das ist eine Sonderbehandlung in Bayern die das im Überleitungsabkommen erlaubt, es ist absolut nicht in die Regel. Die Bayern machen halt wieder ihr eigenes Ding.

Solange es keine Regelung gibt, wirtschaftet jedes Versorgungswerk für sich mit der Folge, dass es keine Pflicht zur Überleitung gibt.

Wenn es keine Pflicht zur Überleitung gibt, ist diese dennoch möglich, etwa bei Kurzmitgliedschaften. Die BRAStV leitet wohl die Beiträge (ggf. mit Zinsen, das ist zu prüfen) auf andere Versorgungswerke auf Antrag über, wenn das andere Versorgungswerk zustimmt und wenn die Mitgliedschaft keine 24 Monate dauerte. Wichtig ist dann, dass in Ermangelung einer Pflicht alle Beteiligten zustimmen müssen; zwischen manchen Versorgungswerken gibt es Überleitungsabkommen, die freiwillig abgeschlossen werden.

Mit dem WPV gibt es kein Überleitungsabkommen:

www.brastv.de/Portals/10/Media/Dokumente/2%20Mitglieder/5%20%C3%9Cberleitungen/1%20-%209/1%2012-2015_Grundsaetzliches%20zu%20Ueberleitungsvereinbarungen%20mit%20anderen%20Versorgungswerken.pdf?ver=2020-10-05-125049-803

Bayern und NRW (Sitzland des WPV) mögen sich nicht. Man tickt in Bayern zu oft anders und sagt "was kümmert uns das was in andern Bundesländern zielführend ist."

Bestimmt alles richtig für Bayern, jedoch nicht als Bundeseinheitliche Regelung zu sehen. Dafür muss man in das jeweilige Überleitungsabkommen schauen (sofern es eins gibt).

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Man informiere sich auf den Seiten des WPV. In 12 Bundesländern werden die Beiträge automatisch vom StBV auf das WPV übergeleitet und die Mitgliedschaft endet im StBV. Teilweise ist ein Widerspruch möglich. Ein Antrag auf Überleitung ist nicht erforderlich. Ausnahmen sind 3 Bundesländer (Bayern, RP, Saarland), bei denen ein Antrag nötig ist sowie Berlin wo es keine Steuerberaterversorgung gibt. Die Regel ist also nicht wie es in Bayern läuft, sondern wie es in 12 Bundesländern läuft. Man informiere sich einfach, bevor man Behauptungen aufstellt. Zudem ist der Begriff Überleitung von Beiträgen klar besetzt und bedarf keiner Auslegung. Welche anderen Beiträge als die bisher gezahlten sollten auch übergeleitet werden?

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Ich finds höchst interessant, dass es diese Möglichkeit gibt.

  1. Solange das Gesetz, nichts regelt, wirtschaftet ein jedes System für sich und es kann nichts übergeleitet werden, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich entweder individuell oder auf Basis eines Überleitugsabkommens.

  2. In manchen Bundesländern regelt das Gesetz die Ausnahme bzw. die Überleitung, manchmal verpflichtend, manchmal fakultativ.

  3. Wenn nun übergeleitet wird, geht der Spaß erst richtig los.

A) Das abgebende Versorgungswerk

Welcher Betrag wird abgegeben ?

  • Die Beiträge ?
  • Die Zinsen ?
  • Was ist mit Anlageverlusten ?
  • Was ist mit den bis zum Zeitpunkt der Überleitung ausgegebenen Gelder, etwa für Kosten, Versorgung der Ehepartner der Rentner per Umlage, Berufsunfähigkeit ?

In welchen Fällen rechnet das abgebende Versorgungswerk in die gerade ausbezahlten Renten Teile der Beiträge der jungen Mitglieder ein ?
-> Eine Berechnung zu der abgegebenen Geldsumme wäre höchst interessant, ist die schon mal angefordert worden ?

B) Das aufnehmende WPV

Wenn nun das abgebende System z. B. eine Altersrente von 1.000 € monatlich vorsieht, sieht dann das WPV ebenfalls diesen Betrag vor oder einen geringeren Betrag ? Ist der Rentenbetrag im WPV geringer und müssen die Anwartschaften zwingend übertragen werden, hindert das die Steuerberater, das WP Examen zu machen: Rentenverlust durch das WP Examen ?

Wie werden die Einzahlungen verrentet ? So als wären sie im Zeitpunkt, zu dem sie an das StB Versorgungswerk geflossen sind, an das WPV verrrentet oder als Einzahlung im Zeitpunkt, in dem die Gelder beim WPV eingehen ?

Das Problem ist auch hier, dass sich die Lage des WPV zwischen dem Zeitpunkt der Einzahlung in das StB - V und dem Zeitpunkt des Übertrags zum "guten" und "zum schlechten" ändern kann. Partizipieren die neu hinzu gekommenen Mitglieder des WPV daran ?

Im übrigen ist spannend, ob das WPV wie manche Systeme den Zuzug künftiger Einzahler einrechnet, vgl. § 341 f HGB in Abs. 1
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__341f.html

Wie kann man den Barwert der künftig eingehenden Beiträge schätzen, wenn die jeweiligen Landesgesetzgeber einfach die Regelungen, die jetzt bestehen, abschaffen könnten ?

C)

Interessant sind die Fälle des Verlustes von Ansprüchen im Zeitpunkt des Wechsels:

Der Rentenanspruch im WPV (Ausgewiesen in €) ist niedriger als der Rentenanspruch im StB - V. (ebenfalls ausgewiesen in €) : Der Landesgesetzgeber des abgebenden Systems ordnet dann die Enteignung der frisch gebackenen Kollegen an.

Sollte dies im Zeitpunkt des Übergangs der Fall sein, muss dies nicht so bleiben, denn das WPV kann besser wirtschaften als das StBV bis zum Rentenbeginn. Aber dennoch stellt sich die Frage, ob man in dieser Fallgestaltung als Gesetzgeber die Überleitung regeln kann:

Worin liegt der Anlaß, dem StB etwas weg zu nehmen, wenn er WP wird ?

StB A und StB B werden im gleichen Zeitpunkt bei gleichem Geburtsjahr zugelassen und Mitglied des gleichen StBV

StB A wird WP. Seine Ansprüche werden unter Minderung übergeleitet.

StB B sagt: "Ich habe meinen Bock mehr" und gibt seine Zulassung ab. Seine Ansprüche bleiben auf höherem Niveau bestehen.

Wie begründet man, dass man StB A etwas wegnehmen kann ?

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 06.11.2021:

Ich finds höchst interessant, dass es diese Möglichkeit gibt.

  1. Solange das Gesetz, nichts regelt, wirtschaftet ein jedes System für sich und es kann nichts übergeleitet werden, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich entweder individuell oder auf Basis eines Überleitugsabkommens.

  2. In manchen Bundesländern regelt das Gesetz die Ausnahme bzw. die Überleitung, manchmal verpflichtend, manchmal fakultativ.

  3. Wenn nun übergeleitet wird, geht der Spaß erst richtig los.

A) Das abgebende Versorgungswerk

Welcher Betrag wird abgegeben ?

  • Die Beiträge ?
  • Die Zinsen ?
  • Was ist mit Anlageverlusten ?
  • Was ist mit den bis zum Zeitpunkt der Überleitung ausgegebenen Gelder, etwa für Kosten, Versorgung der Ehepartner der Rentner per Umlage, Berufsunfähigkeit ?

In welchen Fällen rechnet das abgebende Versorgungswerk in die gerade ausbezahlten Renten Teile der Beiträge der jungen Mitglieder ein ?
-> Eine Berechnung zu der abgegebenen Geldsumme wäre höchst interessant, ist die schon mal angefordert worden ?

B) Das aufnehmende WPV

Wenn nun das abgebende System z. B. eine Altersrente von 1.000 € monatlich vorsieht, sieht dann das WPV ebenfalls diesen Betrag vor oder einen geringeren Betrag ? Ist der Rentenbetrag im WPV geringer und müssen die Anwartschaften zwingend übertragen werden, hindert das die Steuerberater, das WP Examen zu machen: Rentenverlust durch das WP Examen ?

Wie werden die Einzahlungen verrentet ? So als wären sie im Zeitpunkt, zu dem sie an das StB Versorgungswerk geflossen sind, an das WPV verrrentet oder als Einzahlung im Zeitpunkt, in dem die Gelder beim WPV eingehen ?

Das Problem ist auch hier, dass sich die Lage des WPV zwischen dem Zeitpunkt der Einzahlung in das StB - V und dem Zeitpunkt des Übertrags zum "guten" und "zum schlechten" ändern kann. Partizipieren die neu hinzu gekommenen Mitglieder des WPV daran ?

Im übrigen ist spannend, ob das WPV wie manche Systeme den Zuzug künftiger Einzahler einrechnet, vgl. § 341 f HGB in Abs. 1
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__341f.html

Wie kann man den Barwert der künftig eingehenden Beiträge schätzen, wenn die jeweiligen Landesgesetzgeber einfach die Regelungen, die jetzt bestehen, abschaffen könnten ?

C)

Interessant sind die Fälle des Verlustes von Ansprüchen im Zeitpunkt des Wechsels:

Der Rentenanspruch im WPV (Ausgewiesen in €) ist niedriger als der Rentenanspruch im StB - V. (ebenfalls ausgewiesen in €) : Der Landesgesetzgeber des abgebenden Systems ordnet dann die Enteignung der frisch gebackenen Kollegen an.

Sollte dies im Zeitpunkt des Übergangs der Fall sein, muss dies nicht so bleiben, denn das WPV kann besser wirtschaften als das StBV bis zum Rentenbeginn. Aber dennoch stellt sich die Frage, ob man in dieser Fallgestaltung als Gesetzgeber die Überleitung regeln kann:

Worin liegt der Anlaß, dem StB etwas weg zu nehmen, wenn er WP wird ?

StB A und StB B werden im gleichen Zeitpunkt bei gleichem Geburtsjahr zugelassen und Mitglied des gleichen StBV

StB A wird WP. Seine Ansprüche werden unter Minderung übergeleitet.

StB B sagt: "Ich habe meinen Bock mehr" und gibt seine Zulassung ab. Seine Ansprüche bleiben auf höherem Niveau bestehen.

Wie begründet man, dass man StB A etwas wegnehmen kann ?

Hier ist ein Theoretiker am Werk. Alle angeblich offenen Fragen lassen sich mit den FAQ auf den Seiten des WPV beantworten. Große Wahlmöglichkeiten gibt es oft gar nicht. Man wird zum Beispiel so behandelt als habe man schon immer den Beitrag ans WPV gezahlt. Angerechnet werden die Beiträge zu 100 %, auch wenn die Beiträge nach Abzug einer Kostenpauschale tatsächlich transferiert werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Hier ist ein Theoretiker am Werk. Alle angeblich offenen Fragen lassen sich mit den FAQ auf den Seiten des WPV beantworten. Große Wahlmöglichkeiten gibt es oft gar nicht. Man wird zum Beispiel so behandelt als habe man schon immer den Beitrag ans WPV gezahlt. Angerechnet werden die Beiträge zu 100 %, auch wenn die Beiträge nach Abzug einer Kostenpauschale tatsächlich transferiert werden.

Ah ja - seit wann beantwortet das WPV die Thematiken die sich beim abgebenden Versorgungswerk ergeben ? Vor allem: Ist das WPV allwissend bzgl. der Fakten, Kalkulationsgrundlagen und dem Finanzierungsverfahren beim abgebenden Versorgungswerk ?

Natürlich kann das WPV die an das StBV bezahlten Erträge so anrechnen als seien sie immer zum WPV gezahlt worden. Was ist aber mit den Zinsen vor allem dann wenn die Zinsen bei, StBV höher waren als beim WPV ?

Es wird nicht alles bzw. es wird unter Abzug einer Kostenpauschale transferiert und das WPV gewährt "volle" Leistung ? Dann zahlt das WPV bei jedem übernommenen WP drauf.

Die Thematik ist wie aufgezeigt vielschichtiger, doch übersteigt die Komplexität das Niveau vieler.

antworten
Ceterum censeo

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 06.11.2021:

Ah ja - seit wann beantwortet das WPV die Thematiken die sich beim abgebenden Versorgungswerk ergeben ? Vor allem: Ist das WPV allwissend bzgl. der Fakten, Kalkulationsgrundlagen und dem Finanzierungsverfahren beim abgebenden Versorgungswerk ?

Natürlich kann das WPV die an das StBV bezahlten Erträge so anrechnen als seien sie immer zum WPV gezahlt worden. Was ist aber mit den Zinsen vor allem dann wenn die Zinsen bei, StBV höher waren als beim WPV ?

Es wird nicht alles bzw. es wird unter Abzug einer Kostenpauschale transferiert und das WPV gewährt "volle" Leistung ? Dann zahlt das WPV bei jedem übernommenen WP drauf.

Die Thematik ist wie aufgezeigt vielschichtiger, doch übersteigt die Komplexität das Niveau vieler.

*Seufz*
Ja, die Thematik ist komplex und es sind zahlreiche Aspekte zu beachten. Aber es ist mitnichten so, dass sich dieses nun ausschließlich dir erschlösse und nur du die Weisheit gepachtet hättest. Unglaublicherweise haben die berufsständischen Versorgungswerke für alle deine aufgeworfenen Fragestellungen in den letzten Jahrzehnten Lösungen gefunden und für die meisten hiervon sogar eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen lassen. Fast all dies ist öffentlich einsehbar, es bedarf nur etwas Recherche.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

*Seufz*
Ja, die Thematik ist komplex und es sind zahlreiche Aspekte zu beachten. Aber es ist mitnichten so, dass sich dieses nun ausschließlich dir erschlösse und nur du die Weisheit gepachtet hättest. Unglaublicherweise haben die berufsständischen Versorgungswerke für alle deine aufgeworfenen Fragestellungen in den letzten Jahrzehnten Lösungen gefunden und für die meisten hiervon sogar eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen lassen. Fast all dies ist öffentlich einsehbar, es bedarf nur etwas Recherche.

Lösungen gefunden ?
Die Überleitung klappt nicht und die Leittragenden sind die Personen, die zwischen den Bundesländern migrieren.

Beispiel: Rechtsanwalt zahlt 3 Jahre in Baden - Württemberg ein. Der RA wechselt nach Bayern. Es gibt keine Einigung zwischen dem abgebenden Versorgungswerk und der BRAStV und die BRAStV ist auch nicht bereit, das Mitglied weiter nach Baden-Württemberg einzahlen zu lassen, auch wenn der RA in Bayern arbeitet.

Folge: Verlust des Rentenanspruchs in Baden - Württemberg, weil in Baden-Württemberg die Rente nur nach 60 Einzahlungsmonaten bezahlt sind, die aber nicht erreicht sind.

Die Gründe für das Problem liegen zum einen in der Zuständigkeit der Landesgesetzgeber, zum andern darin, dass sich die Gesetzgeber nicht kümmern, darin, dass das Verfahren der Leistungsermittlung und Risikobewertung nicht zu einander paßt und darin, dass der zu übergebende Betrag nicht ausreichend ermittelt wird.

Vor diesem Hintergrund ist es interessant, sich die anscheinend funktionierende Überleitung vom StBV ins WPV anzusehen ... aber auch hier kümmert sich der Gesetzgeber nicht, wenn das WPV dabei draufzahlt bzw. wenn nicht klar ist, was überzuleiten ist und was nicht. Das abgebende Versorgungswerk wird dann irgendwelche Beträge abziehen, die unter den unbestimmten Rechtsbegriff "angemessen" fallen, Klagen hiergegen werden mit dem Motto entschieden "ach das was die Verwaltung macht ist angemessen."

Und am Ende fehlt dem WPV das Geld, weil das WPV weniger Geld bekommt als es bekommen könnte ...

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Hochinteressante Stammtischdebatte - was hat das nun für die Berufswahl eines Wiwi-Studenten zu tun?

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 07.11.2021:

Hochinteressante Stammtischdebatte - was hat das nun für die Berufswahl eines Wiwi-Studenten zu tun?

Der WiWi Student zahlt in die Deutsche Rentenversicherung während seines Erwerbslebens ein, es sei denn, er wählt einen Beruf (WP StB) bei dem er in ein Versorgungswerk einzahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung legt die Leistungen direkt auf die Beiträge um. Die Rente (Zahl der Rentner * und Rentenhöhe) muß durch die Einzahler aufgebracht werden, da keine nennenswerten Beträge angespart werden. Je mehr Rentner da sind, desto mehr werden die jungen Einzahler belastet

Grob gesagt gilt: Die Versorgungswerke sparen die Gelder an. Es ist Vermögen da. Das Angesparte wird, gemehrt um Zins und Zinseszins, ausbezahlt. Da die angesparte Summe die Renten finanziert, führt eine hohe Zahl von Rentnern erst einmal nicht zu einer Belastung der Jüngeren.

Die Versorgungswerke haben bislang grundsätzlich deutlich höhere Leistungen als die deutsche Rentenversicherung. Das könnte sich aber ändern, wenn die Versorgungswerke nicht auf die sich stetig verschlechternden Annahmen bei der Sterblichkeit und / oder bei der Zinserwartung beizeiten reagieren. Oder anders: Die Gefahr liegt darin, dass die früheren Einzahler begünstigt werden, weil deren Leistungzusagen für das System zu nachteilig kalkuliert waren (Risiken bei der Sterblichkeit, Zinsbedarf nach dem Stichag).

Deswegen ist das Thema für die Berufswahl schon relevant: Es ist nicht mehr sicher, dass bei gleichem Beitrag der Weg zu einem Beruf mit Versorgungswerk in jedem Fall bei jedem Versorgungswerk einen Vorteil bei der Altersversorgung hat.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Hochinteressante Stammtischdebatte - was hat das nun für die Berufswahl eines Wiwi-Studenten zu tun?

Der WiWi Student zahlt in die Deutsche Rentenversicherung während seines Erwerbslebens ein, es sei denn, er wählt einen Beruf (WP StB) bei dem er in ein Versorgungswerk einzahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung legt die Leistungen direkt auf die Beiträge um. Die Rente (Zahl der Rentner * und Rentenhöhe) muß durch die Einzahler aufgebracht werden, da keine nennenswerten Beträge angespart werden. Je mehr Rentner da sind, desto mehr werden die jungen Einzahler belastet

Grob gesagt gilt: Die Versorgungswerke sparen die Gelder an. Es ist Vermögen da. Das Angesparte wird, gemehrt um Zins und Zinseszins, ausbezahlt. Da die angesparte Summe die Renten finanziert, führt eine hohe Zahl von Rentnern erst einmal nicht zu einer Belastung der Jüngeren.

Die Versorgungswerke haben bislang grundsätzlich deutlich höhere Leistungen als die deutsche Rentenversicherung. Das könnte sich aber ändern, wenn die Versorgungswerke nicht auf die sich stetig verschlechternden Annahmen bei der Sterblichkeit und / oder bei der Zinserwartung beizeiten reagieren. Oder anders: Die Gefahr liegt darin, dass die früheren Einzahler begünstigt werden, weil deren Leistungzusagen für das System zu nachteilig kalkuliert waren (Risiken bei der Sterblichkeit, Zinsbedarf nach dem Stichag).

Deswegen ist das Thema für die Berufswahl schon relevant: Es ist nicht mehr sicher, dass bei gleichem Beitrag der Weg zu einem Beruf mit Versorgungswerk in jedem Fall bei jedem Versorgungswerk einen Vorteil bei der Altersversorgung hat.

Das sehe ich aber anders, zumindest für StB und WP. Der Beitrag ist natürlich der gleiche, aber was am Ende rauskommen wird, ist ca. das Dreifache. Und das ändert sich auch nicht, da du in der Regel unverfallbare Ansprüche erwirbst, die entsprechend besichert sind. Und es spricht halt auch nichts dafür, dass die Versorgungswerke mal ähnlich wenig Rendite erwirtschaften wie die GRV. Ich weiß, dass z. B. das StB-V NRW Immobilien in der Innenstadt von Düsseldorf hat. Solange es keine Zinsen gibt, werden diese Immobilien niemals weniger wert werden. Daher sehe ich kein realistisches Szenario, was die von dir geäußerte These untermauern würde.

Ich sage es ganz ehrlich: Das StB-Examen war hart, hat viel Geld, viel Freizeit und einige Nerven gekostet. Aber am Ende war es alleine die Mitgliedschaft im Versorgungswerk schon wert. Dazu hat man den Benefit, sich auch aus der gesetzlichen KV verabschieden zu können und in Zukunft nicht mehr 6 Monate auf nen Orthopäden-Termin warten zu müssen. Von den weiteren Vorzügen des freien Berufes will ich jetzt garnicht anfangen. Ich würde es deshalb jedem empfehlen.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Das sehe ich aber anders, zumindest für StB und WP. Der Beitrag ist natürlich der gleiche, aber was am Ende rauskommen wird, ist ca. das Dreifache. Und das ändert sich auch nicht, da du in der Regel unverfallbare Ansprüche erwirbst, die entsprechend besichert sind. Und es spricht halt auch nichts dafür, dass die Versorgungswerke mal ähnlich wenig Rendite erwirtschaften wie die GRV. Ich weiß, dass z. B. das StB-V NRW Immobilien in der Innenstadt von Düsseldorf hat. Solange es keine Zinsen gibt, werden diese Immobilien niemals weniger wert werden. Daher sehe ich kein realistisches Szenario, was die von dir geäußerte These untermauern würde.

Ich sage es ganz ehrlich: Das StB-Examen war hart, hat viel Geld, viel Freizeit und einige Nerven gekostet. Aber am Ende war es alleine die Mitgliedschaft im Versorgungswerk schon wert. Dazu hat man den Benefit, sich auch aus der gesetzlichen KV verabschieden zu können und in Zukunft nicht mehr 6 Monate auf nen Orthopäden-Termin warten zu müssen. Von den weiteren Vorzügen des freien Berufes will ich jetzt garnicht anfangen. Ich würde es deshalb jedem empfehlen.

Vorsicht: Betrachtungsgegenstand ist der Student, der jetzt mit dem Studium anfängt.

Geboren sagen wir 2003, bei Rentenbeginn (unterstellt: es bleibt bei 67 Jahren) ist das Jahr 2070 erreicht. Also gilt:

  • Erstens: Zinsertrag / Fortbestehen der Niedrigzinsphase bis 2070 und Reaktion der Versorgungswerke hierauf (Beibehalten der Leistungszusagen, die teilweise mit 4,0 % kalkuliert sind) schätzen

  • Zweitens: Sterblichkeit schätzen (die Versorgungswerke haben die Leistungszusagen auf Basis der Sterblichkeitsannahmen gerechnet, die auf Erhebungen des Jahres 2006 - Heubeck Richttafeln 2006 G für Versorgungswerke) basieren, wobei akuelle Ergebungen wohl deswegen schon nicht gemacht werden, weil man die steitige Verlängerung der Lebenserwartung, die bei Freiberuflern besonders ausgeprägt ist, nicht sehen will

  • Drittens: Für den Vergleich mit der Deutschen Rentenversicherung Bund die Bevölkerungspyramide bis ins Jahr 2070 und darüber hinaus bis zum Ableben schätzen

  • Viertens: Die Inflation bis ins Jahr 2070 und darüber hinaus schätzen - was bringt eine Inflation von 5 % bei einer Verzinsung von 1 % ? Das ist eine extreme Gefahr für Versorgungswerke, geringer aber in der Deutschen Rentenversicherung Bund, denn dort steigen die Einkommen als Bezugsgröße und in der DRV gibt es keine angesparten Gelder, die entwedetet werden können.

  • Fünftens: Immobilien sind schön und gut, aber ein Bestand nur in Immobilien ist auch nicht üblich; mixt man die Anlagen (wenig Festverzinsliche, Aktien, Immobilien) so muß der Zinsertrag im Mittel über der Inflation liegen, doch bleibt offen, ob dies bis ins Jahr 2070 realistisch ist, wenn die EZB seit Jahren versucht, die Schulden respektive das Vermögen der Versorgungswerke durch eine Inflation faktisch in ihrem Wert zu mindern.
antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Der WiWi Student zahlt in die Deutsche Rentenversicherung während seines Erwerbslebens ein, es sei denn, er wählt einen Beruf (WP StB) bei dem er in ein Versorgungswerk einzahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung legt die Leistungen direkt auf die Beiträge um. Die Rente (Zahl der Rentner * und Rentenhöhe) muß durch die Einzahler aufgebracht werden, da keine nennenswerten Beträge angespart werden. Je mehr Rentner da sind, desto mehr werden die jungen Einzahler belastet

Grob gesagt gilt: Die Versorgungswerke sparen die Gelder an. Es ist Vermögen da. Das Angesparte wird, gemehrt um Zins und Zinseszins, ausbezahlt. Da die angesparte Summe die Renten finanziert, führt eine hohe Zahl von Rentnern erst einmal nicht zu einer Belastung der Jüngeren.

Die Versorgungswerke haben bislang grundsätzlich deutlich höhere Leistungen als die deutsche Rentenversicherung. Das könnte sich aber ändern, wenn die Versorgungswerke nicht auf die sich stetig verschlechternden Annahmen bei der Sterblichkeit und / oder bei der Zinserwartung beizeiten reagieren. Oder anders: Die Gefahr liegt darin, dass die früheren Einzahler begünstigt werden, weil deren Leistungzusagen für das System zu nachteilig kalkuliert waren (Risiken bei der Sterblichkeit, Zinsbedarf nach dem Stichag).

Deswegen ist das Thema für die Berufswahl schon relevant: Es ist nicht mehr sicher, dass bei gleichem Beitrag der Weg zu einem Beruf mit Versorgungswerk in jedem Fall bei jedem Versorgungswerk einen Vorteil bei der Altersversorgung hat.

Ich würde es andersrum sehen, die Wahrscheinlichkeit das die Bedingungen für die GRV künftig weiter schlechter werden ist deutlich wahrscheinlicher als das die Versorgungswerke sich so massiv verschlechtern, dass sie schlechter als die GRV sind.
Die langfristigen Prognosen sind hier natürlich für beide Systeme bis zu einem gewissen Grad eine Spekulation.
Ich persönlich glaube z.B. das künftig bei der GRV auch dein Privatvermögen gegengerechnet wird, sprich welche Einkünfte erzielst du aus privater Vorsorge (Anlage, Immobilien....) und was ist dein Anspruch aus der GRV - übersteigen deine private Einkünfte den Anspruch aus der GRV wird der dann gekürzt werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Bitte lasst diesen thread nicht wieder in eine ewig lange Diskussion über die Versorgungswerke abdriften.

Die Frage die hier wichtig sind ist:

  1. Wird ein WP auch als StB im Mittelstand angesehen?
  2. Ist es noch wert den StB zu machen, wenn man den WP machen will und sich den StB Titel überwiegend selbst finanzieren muss - siehe EY: hier ist die Förderung analog zum Modul steuern im WP, welche natürlich für den StB nicht reicht. Zudem ist hier auch das Risiko sich in Unkosten zu stürzen, falls man nicht besteht.
antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Ich würde es andersrum sehen, die Wahrscheinlichkeit das die Bedingungen für die GRV künftig weiter schlechter werden ist deutlich wahrscheinlicher als das die Versorgungswerke sich so massiv verschlechtern, dass sie schlechter als die GRV sind.
Die langfristigen Prognosen sind hier natürlich für beide Systeme bis zu einem gewissen Grad eine Spekulation.
Ich persönlich glaube z.B. das künftig bei der GRV auch dein Privatvermögen gegengerechnet wird, sprich welche Einkünfte erzielst du aus privater Vorsorge (Anlage, Immobilien....) und was ist dein Anspruch aus der GRV - übersteigen deine private Einkünfte den Anspruch aus der GRV wird der dann gekürzt werden.

Erstens: Gegenrechnung aus dem Privatvrmögen in der GRV geht Meinung nach nicht, weil die Lastengerechtigkeit eine Gleichbehandlung zwischen Beitrag und Leistung verlangt.

Der Rest ist Ansichtssache. Sieht man sich die GRV an, so gibt es dort einen massiven Staatszuschuß und die Gelder werden in voller Höhe ausgegeben, auch ohne Beitrag (Mütter - Rente, Mindestrente für 35 Beitragsjahre). Dass aktuell viele geburtsstarke Jahrgänge in Rente gehen mit der Folge, daß die Rente geringer ausfällt weil die Beiträge auf mehr Rentner verteilt werden müssen. hätte man schon in den 1990er Jahren sehen können: Norbert Blüm meinte immer, die Renten seien sicher ... damals ?

Aber wenn man weiß, daß die Leute länger leben und zahlreicher Rente beziehen: Gemacht hat man nichts, den damaligen Ministern war es eben nicht opportun, die Zukunftsfähigkeit und die Betriebssicherheit der GRV zu sichern. Und genau da liegt der Hase begraben:

Wer einzahlt. finanziert z. B. Rentner mit einer Lebenserwartung von sagen wir 15 Jahren ab Rentenbeginn. Kann der, der 15 Jahre finanziert hat, im Alter erwarten, daß man ihm 20 Jahre finanziert ?

Und genau da ist das Problem: Die GRV hat keine Prognose, schon gar nicht unter Regierungsbeteiligung von SPD und GRÜNEN, dass sich jemand um ihre Zukunftssicherheit kümmert.

Aber nunmehr ist es bei Versorgungswerken m. E. auch so, daß sich niemand um die Systeme kümmert, denn das Kürzen all dieser auf hohen Zinsprognosen in der Zukunft und (schöngerechneter ?) Sterblichkeitsannahmen basierenden Leistungszusagen will niemand vornehmen. Ich kenne insoweit das WPV nicht, aber es gilt die Faustregel, daß die Versorgungswerke die um so größer sind und die in größeren Bundesländern sind, wohl die größeren Leichen im Keller zu haben scheinen.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Bitte lasst diesen thread nicht wieder in eine ewig lange Diskussion über die Versorgungswerke abdriften.

Die Frage die hier wichtig sind ist:

  1. Wird ein WP auch als StB im Mittelstand angesehen?
  2. Ist es noch wert den StB zu machen, wenn man den WP machen will und sich den StB Titel überwiegend selbst finanzieren muss - siehe EY: hier ist die Förderung analog zum Modul steuern im WP, welche natürlich für den StB nicht reicht. Zudem ist hier auch das Risiko sich in Unkosten zu stürzen, falls man nicht besteht.
  1. Paradoxerweise ja, zumindest meiner Beobachtung nach. Fachlich ist das nicht gerechtfertigt. Ein Bekannter von mir (StB) sitzt seit Jahren in der Kommission Steuerrecht im WP-Examen und meinte mal, dass er dort mehrheitlich Leute prüft, wo er nur hoffen kann, dass denen niemals im Leben mal jemand mit einem Steuerrechtsproblem über den Weg läuft.

  2. Das hat sich meines Erachtens durch die Möglichkeit der Abschichtung im WP-Examen grundlegend geändert. Früher war der StB einfach nur dazu da, den Prüfungsstoff im WP-Examen durch die Anrechnungsmöglichkeit zu verringern. Heute kann der StB die deutlich nervigere Prüfung sein, weil man den WP eben auf Jahre hinaus strecken kann. Ich würde ihn heute ehrlicherweise nicht mehr machen. Der Zusatznutzen des StB steht für mich in keinem Verhältnis mehr zum zusätzlichen Aufwand.
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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Bitte lasst diesen thread nicht wieder in eine ewig lange Diskussion über die Versorgungswerke abdriften.

Die Frage die hier wichtig sind ist:

  1. Wird ein WP auch als StB im Mittelstand angesehen?
  2. Ist es noch wert den StB zu machen, wenn man den WP machen will und sich den StB Titel überwiegend selbst finanzieren muss - siehe EY: hier ist die Förderung analog zum Modul steuern im WP, welche natürlich für den StB nicht reicht. Zudem ist hier auch das Risiko sich in Unkosten zu stürzen, falls man nicht besteht.
  1. Paradoxerweise ja, zumindest meiner Beobachtung nach. Fachlich ist das nicht gerechtfertigt. Ein Bekannter von mir (StB) sitzt seit Jahren in der Kommission Steuerrecht im WP-Examen und meinte mal, dass er dort mehrheitlich Leute prüft, wo er nur hoffen kann, dass denen niemals im Leben mal jemand mit einem Steuerrechtsproblem über den Weg läuft.

  2. Das hat sich meines Erachtens durch die Möglichkeit der Abschichtung im WP-Examen grundlegend geändert. Früher war der StB einfach nur dazu da, den Prüfungsstoff im WP-Examen durch die Anrechnungsmöglichkeit zu verringern. Heute kann der StB die deutlich nervigere Prüfung sein, weil man den WP eben auf Jahre hinaus strecken kann. Ich würde ihn heute ehrlicherweise nicht mehr machen. Der Zusatznutzen des StB steht für mich in keinem Verhältnis mehr zum zusätzlichen Aufwand.

Zu 2. volle Zustimmung. Bei deiner 1. Antwort muss ich klar widersprechen. Nach meinen Erfahrungen kennen kleine Unternehmen bis hin zu Mittelständlern auf dem Land zum Teil nicht mal den WP. Sowas haben die nie gesehen und ist für die erstmal was Unbekanntes und damit weniger interessant. Bei Mittelständlern, die etwas größer sind oder schon in größeren Städten sind, spielt die Beantwortung meiner Ansicht nach keine Rolle, da der TE zum einen auf das Land möchte und zum anderen solche Mittelständler sowieso von Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vertreten werden. Daher würde ich mit dem Ziel nur auf dem Land arbeiten zu wollen mit Kleinunternehmen und ein paar Mittelständlern vom WP abraten. Bringt keinen Mehrwert, außer für einen persönlich.

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Erstens: Gegenrechnung aus dem Privatvrmögen in der GRV geht Meinung nach nicht, weil die Lastengerechtigkeit eine Gleichbehandlung zwischen Beitrag und Leistung verlangt.

Der Rest ist Ansichtssache. Sieht man sich die GRV an, so gibt es dort einen massiven Staatszuschuß und die Gelder werden in voller Höhe ausgegeben, auch ohne Beitrag (Mütter - Rente, Mindestrente für 35 Beitragsjahre). Dass aktuell viele geburtsstarke Jahrgänge in Rente gehen mit der Folge, daß die Rente geringer ausfällt weil die Beiträge auf mehr Rentner verteilt werden müssen. hätte man schon in den 1990er Jahren sehen können: Norbert Blüm meinte immer, die Renten seien sicher ... damals ?

Aber wenn man weiß, daß die Leute länger leben und zahlreicher Rente beziehen: Gemacht hat man nichts, den damaligen Ministern war es eben nicht opportun, die Zukunftsfähigkeit und die Betriebssicherheit der GRV zu sichern. Und genau da liegt der Hase begraben:

Wer einzahlt. finanziert z. B. Rentner mit einer Lebenserwartung von sagen wir 15 Jahren ab Rentenbeginn. Kann der, der 15 Jahre finanziert hat, im Alter erwarten, daß man ihm 20 Jahre finanziert ?

Und genau da ist das Problem: Die GRV hat keine Prognose, schon gar nicht unter Regierungsbeteiligung von SPD und GRÜNEN, dass sich jemand um ihre Zukunftssicherheit kümmert.

Aber nunmehr ist es bei Versorgungswerken m. E. auch so, daß sich niemand um die Systeme kümmert, denn das Kürzen all dieser auf hohen Zinsprognosen in der Zukunft und (schöngerechneter ?) Sterblichkeitsannahmen basierenden Leistungszusagen will niemand vornehmen. Ich kenne insoweit das WPV nicht, aber es gilt die Faustregel, daß die Versorgungswerke die um so größer sind und die in größeren Bundesländern sind, wohl die größeren Leichen im Keller zu haben scheinen.

Zu deinem Punkt 1, das die Gegenrechnung wegen einer Ungleichbehandlung nicht zulässig ist, mag das Stand heute so der Fall sein - spätestens wenn es richtig kracht da die Finanzierbarkeit nicht mehr gegeben ist (und das wird kommen) werden sich Politiker eine "Lösung" überlegen müssen - die Gegenrechnung ist populistisch und bestraft Menschen die vorher gut gewirtschaftet haben - das Beispiel wird aber dann jemand mit ein paar Mietwohnungen und einem netten Depot sein der dann quasi als "Sozialschmarotzer" den Ärmeren noch mit auf der Tasche liegt - siehe hierzu auch die Diskussion der SPD, Grünen, Linken zur Vermögenssteuer.

Zu den Punkten bei den Versorgungswerken - hier wird immer sehr viel behauptet (z.B. das Thema mit der Berücksichtigung der Sterblichkeit) - was logisch ist, das sich die Erlöse auf Grund einer niedrigzinsphase aktuell verschlechtzern und insgesamt weniger Erträge erwirtschaftet werden als früher bei höheren Zinsen, zumindest existiert hier aber eine Kapitaldeckung, die stablier sein wird als ein reines Umlageverfahren wie bei der GRV

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 15.11.2021:

Zu den Punkten bei den Versorgungswerken - hier wird immer sehr viel behauptet (z.B. das Thema mit der Berücksichtigung der Sterblichkeit) - was logisch ist, das sich die Erlöse auf Grund einer niedrigzinsphase aktuell verschlechtzern und insgesamt weniger Erträge erwirtschaftet werden als früher bei höheren Zinsen, zumindest existiert hier aber eine Kapitaldeckung, die stablier sein wird als ein reines Umlageverfahren wie bei der GRV

Was heißt Kapitaldeckung ? Das Vermögen am Stichtag muß ausreichen die Risiken aus dem Vermögen am Stichtag zu finanzieren ?

Blöderweise sind die Risiken dynamisch, denn die Sterblichkeit verschlechtert sich stetig und der Zinsbedarf, den man in die Deckungsrückstellungen eingerechnet hat, erscheint um so weniger erzielbarer.

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/deutschland/demografie/natuerliche-bevoelkerungsbewegungen/lebenserwartung-maenner

Führen verschlechtete Risiken zu verschlechterten Zahlen ? Im Bereich der Sterblichkeit gibt es Versorgungswerke mit Sterblichkeitsannahmen, die über jeden Zweifel erhaben sind und solche, die gepfuscht haben,

Lies mal zu Bayern bzw. zur BRAStV:
https://www.orh.bayern.de/berichte/jahresberichte/archiv/jahresbericht-2008/im-brennpunkt/219-tnr-21-bayerische-versorgungskammer.html

Deswegen:

  • Schritt 1: Man prüfe, welche Risiken in den Versorgungswerken drin stecken (nur Zinsen oder auch Sterblichkeit)
  • Schritt 2; Man überlege sich die Folgen aus der Veränderung der Niedrigzinsphase (wegbrechende Zinsen, Inflation etc)
  • Schritt 3: Man vergleiche die Entwicklung mit der erwarteten Entwicklung der GRV (wobei diese m. E. natürlich ein Pfuschladen ist, denn es geht nur darum, dass die Politiker einer jeden Periode Wahlgeschenke verteilen, keine Folgen aus der stetigen Verschlechterung der Lebenserwartung ziehen wollen und dazu jede Finanzquelle, die sie kriegen können, auspressen, um das sodann verbleibende Defizit aus der Staatskasse zu schließen)
  • Schritt 4: Prognosejahr 2070

Daß natürlich am Ende die Wahl zwischen Pest und Cholera auftritt, ist durchaus denkbar, denn die ersten Versorgungswerke überlegen, wie sie den Unterschied ihrer Leistungen zur GRV noch gewährleisten.

Nimm doch mal die BRAStV und lies des Bericht des ORH oben. Wo soll denn das Geld dafür her gekommen sein, die durch den ORH im Jahr 2008 festgestellten Lücken in der Sterblichkeit nachzufinanzieren wenn den Leistungszusagen schon eine Verzinsung von ca. 4 % eingerechnet ist ?

Also landen die Sterblichkeitsrisiken der Jahre bis 2008 bei den Einzahlern ab 2025 ? Natürlich ist den Leistungszusagen bis 2004 eine Verzinsung eingerechnet, denen kein Vermögen gegenüber steht. Das Problem aus 2008 ist also in 2025 wirtschaftlich deutlich größer als in 2008

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Ganz andere Frage und bitte entschuldigt, falls schon woanders beantwortet: reicht die Berufserfahrung in der Prüfung aus um sich für die Steuerberaterprüfung zu qualifizieren?

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 08.06.2022:

Ganz andere Frage und bitte entschuldigt, falls schon woanders beantwortet: reicht die Berufserfahrung in der Prüfung aus um sich für die Steuerberaterprüfung zu qualifizieren?

Ja

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Ceterum censeo

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 09.06.2022:

WiWi Gast schrieb am 08.06.2022:

Ganz andere Frage und bitte entschuldigt, falls schon woanders beantwortet: reicht die Berufserfahrung in der Prüfung aus um sich für die Steuerberaterprüfung zu qualifizieren?

Ja

Diese Aussage ist in ihrer Absolutheit leider nicht korrekt. Die Zeiten zählen hier nur, falls "überwiegend auf dem Gebiet von Abschlussfragen" gearbeitet wurde. Mag dies für die klassische Jahresabschlussprüfung noch zutreffen, ergibt sich bei einer vorwiegenden Beschäftigung im Bereich anderweitiger Prüfungsleistungen ein gänzlich anderes Bild.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit bei den Big4 im Audit und werde dieses Jahr wahrscheinlich meinen WP Titel bestehen. Ich würde gerne in naher Zukunft wieder "zurück aufs Land" ziehen und die nächste Big4 wäre dann ca. 1h mit dem Zug entfernt. Daher habe ich geplant einen Wechsel in eine mittelständische Kanzlei zu machen, da mir das familiäre Umfeld etc. auch sehr zusagt. Da diese überwiegend nur klassiche Steuerberaterkanzleien sind frage ich mich, ob ich dann meinen WP Titel überhaupt noch behalten kann, wenn ich keine JAP mehr mache sondern nur Steuerberatung. Ggfs. muss man dann noch ein paar prüfungsnahe Beratungsleistungen machen oder?

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 30.08.2022:

Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit bei den Big4 im Audit und werde dieses Jahr wahrscheinlich meinen WP Titel bestehen. Ich würde gerne in naher Zukunft wieder "zurück aufs Land" ziehen und die nächste Big4 wäre dann ca. 1h mit dem Zug entfernt. Daher habe ich geplant einen Wechsel in eine mittelständische Kanzlei zu machen, da mir das familiäre Umfeld etc. auch sehr zusagt. Da diese überwiegend nur klassiche Steuerberaterkanzleien sind frage ich mich, ob ich dann meinen WP Titel überhaupt noch behalten kann, wenn ich keine JAP mehr mache sondern nur Steuerberatung. Ggfs. muss man dann noch ein paar prüfungsnahe Beratungsleistungen machen oder?

Als angehender WP solltest du das wissen bzw. mindestens wissen wo das stehen könnte.

Ohne weitere Infos kann man keine Aussage treffen, ob das geht oder nicht. Abhängig von der Gesellschaftsform der mittelständischen Kanzlei und deiner Stellung dort (Geschäftsführer/Gesellschafter/Partner nach PartG, Prokurist vs. normaler Angestellter) findest du die Lösung in § 43a WPO. Evtl. trifft ja dann § 43a Abs. 1 Nr. 4 WPO auf dich und die potenzielle StBerG zu.

Mir sind keine Pflichten bekannt nach denen man eine gewisse Anzahl an JAP durchführen muss. Ganz im Gegenteil, die Aufnahme dieser Tätigkeit bedarf der Anzeige bei der WPK (§ 57a Abs. 1 S. 2 WPO). Auch das sollte dir bekannt sein. Falls ich mich hier irre, bitte ich um Hinweis.

Unabhängig davon gilt die Fortbildungspflicht nach § 43 Abs. 2 S. 3 iVm. § 5 BS WP/vBP, die du ggf. besonders beherzigen solltest...

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WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 30.08.2022:

Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit bei den Big4 im Audit und werde dieses Jahr wahrscheinlich meinen WP Titel bestehen. Ich würde gerne in naher Zukunft wieder "zurück aufs Land" ziehen und die nächste Big4 wäre dann ca. 1h mit dem Zug entfernt. Daher habe ich geplant einen Wechsel in eine mittelständische Kanzlei zu machen, da mir das familiäre Umfeld etc. auch sehr zusagt. Da diese überwiegend nur klassiche Steuerberaterkanzleien sind frage ich mich, ob ich dann meinen WP Titel überhaupt noch behalten kann, wenn ich keine JAP mehr mache sondern nur Steuerberatung. Ggfs. muss man dann noch ein paar prüfungsnahe Beratungsleistungen machen oder?

Und Berufsrecht hattest du bisher noch nicht?

Zur Frage: nein, als WP musst du keine Prüfungen durchführen.

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 30.08.2022:

Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit bei den Big4 im Audit und werde dieses Jahr wahrscheinlich meinen WP Titel bestehen. Ich würde gerne in naher Zukunft wieder "zurück aufs Land" ziehen und die nächste Big4 wäre dann ca. 1h mit dem Zug entfernt. Daher habe ich geplant einen Wechsel in eine mittelständische Kanzlei zu machen, da mir das familiäre Umfeld etc. auch sehr zusagt. Da diese überwiegend nur klassiche Steuerberaterkanzleien sind frage ich mich, ob ich dann meinen WP Titel überhaupt noch behalten kann, wenn ich keine JAP mehr mache sondern nur Steuerberatung. Ggfs. muss man dann noch ein paar prüfungsnahe Beratungsleistungen machen oder?

Und Berufsrecht hattest du bisher noch nicht?

Zur Frage: nein, als WP musst du keine Prüfungen durchführen.

Das heißt man kann quasi nur Steuerberatung machen und trotzdem den WP Titel behalten?

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Ceterum censeo

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Die Vorposter haben es bereits treffend beschrieben: Ja, vermutlich ist die Berufsausübung zulässig; Nein, du musst nicht prüfen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

Danke für die Infos. § 43a Abs. 1 Nr. 4 WPO würde da denke ich einschlägig sein und wenn ich als eine persönlich haftende Person dort einsteigen werde, sollte es keine Probleme geben

antworten
WiWi Gast

Re: Ist ein Wirtschaftsprüfer automatisch auch Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 08.06.2022:

Ganz andere Frage und bitte entschuldigt, falls schon woanders beantwortet: reicht die Berufserfahrung in der Prüfung aus um sich für die Steuerberaterprüfung zu qualifizieren?

Nein. Ganz klar nein. (Streng genommen auf deine Fragestellung). Aber:

Das ist aber alles genau erklärt in der Anmeldung zum Examen. Da wird man dann gefragt nach Berufserfahrung und man erhält vom Arbeitgeber eine Bescheinigung. Wenn die Bescheinigung die relevanten Gebiete abdeckt dann ist es möglich. Wenn du also Gebiete abdeckst die für einen Steuerberater relevant sind. Grundsätzlich stellt jede Big4 das blind aus und auch jede andere WPG vermutlich. Weil man zumindest mal steuern gehört hat. Somit also insgesamt kein Hindernis bei der Zulassung. Streng genommen würde es aber nicht ausreichen weil man in der Prüfung einfach keinen Bezug zu steuern hat. HGB Bilanzierung maximal.

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