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Jura-Studium oder WP Examen?

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lp610

Jura-Studium oder WP Examen?

Hi,
ich bin seid 2 Jahren im Audit und strebe ein § 13b WPO Master an, um im Anschluss das WP-Examen (ggf. auch StB-Examen) abzulegen. Allerdings war es schon vor meinem BWL Studium mein "Traum", Jura zu studieren. Welches Berufsfeld bietet mehr Chancen hinsichtlich Karriere, Selbstständigkeit, Gehalt etc. Wie seht Ihr das?

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WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Nachwuchs/Examen/WPK--Examen--Studiengaenge_nach_13b_WPO.pdf

Hier die Masterstudiengänge für BWL - kennst sicher ...

aber z. B. an der Uni Bayreuth kannst BWL Master und Jura machen wenn Du das BWL Examen hast. Ich glaube Du kannst in BT die Module BWL und Recht erledigen.

Aber Jura ... was soll das bringen ? Als WP befaßt Du Dich nur mit Wesentlichkeiten (Risiko auf Mandantenebene * Risiko auf WP Ebene), während Du als Anwalt z. B. bei einer Mietrechtsstreitigkeit nicht auskommst, Dich auch mit fieseligen Kleinigkeiten zu befassen,

Der Lernaufwand bis zum 2. Examen dauert so 7 Jahre, prüfe, ob Du rechtzeitig vor dem Erreichen der Altersgrenze Rechtsreferendar wirst.

antworten
hatkeineahnung

Jura-Studium oder WP Examen?

Die WPO Master machen seid der Modularisierung absolut keinen Sinn....die Master sind dazu super Aufwendig und nicht mit gewöhnlichen BWL-Mastern zu vergleichen, da diese quasi von der WP-Kammer gestellt werden. Schau dir die Bewertungen mal online an, die meisten sind absolut unzufrieden, weshalb der Großteil der Hochschulen diese Master 2-3 Jahre oder Semester ausprobiert und dann wieder einstampft.

Chancen hinsichtlich Karriere ist eine - relativ gesehen - sinnlose Frage. Als Antwort "Kommt halt drauf an was du machen willst". Ich kenne eine selbstständige Hundetrainerin, die macht zwischen 8k-12k / Netto pro Monat, und ist damit mindestens über >95% aller Big4-Angestellten, und das seit nun ein paar Jahren und die hat nicht mal studiert.

Als WP ist die Selbstständigkeit nicht unmöglich, aber quasi unmöglich. Die meisten machen deshalb Steuerberater + WP als Nebentätigkeit.

Jura ist ja breit gefächert, was für ein Anwalt willst denn sein?

Was der Post über mir mit Altersgrenze meint, keine Ahnung. Da gibt's in Deutschland nirgendwo eine. Gibt genug Leute, die noch mit 50/60 das 2. Staatsexamen machen.

Mein Tipp: Lass den Master, der ist einfach nur Zeitverschwendung. Schreib dich in Hagen in die EJP ein und lern für die Berufsexamina (StB, WP) nebenbei.

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

Es gibt wsh. auch genau eine Hundetrainerin die 8-12k netto verdient. Der Rest wird wohl deutlich darunter liegen, also ein ziemlich schwachsinniger Vergleich.

Sehe den Master nicht so kritisch, ist gern gesehen in der Branche, man lernt wirklich was (im Vergleich zu manch anderem Master) und man spart sich WiRe + BWL/VWL. Ist halt nur sauanstregend, da du in den Semesterferien Vollzeit im audit arbeitest.

Master zügig durchziehen und dann Examen möglichst bald bestehen.

hatkeineahnung schrieb am 26.11.2021:

Die WPO Master machen seid der Modularisierung absolut keinen Sinn....die Master sind dazu super Aufwendig und nicht mit gewöhnlichen BWL-Mastern zu vergleichen, da diese quasi von der WP-Kammer gestellt werden. Schau dir die Bewertungen mal online an, die meisten sind absolut unzufrieden, weshalb der Großteil der Hochschulen diese Master 2-3 Jahre oder Semester ausprobiert und dann wieder einstampft.

Chancen hinsichtlich Karriere ist eine - relativ gesehen - sinnlose Frage. Als Antwort "Kommt halt drauf an was du machen willst". Ich kenne eine selbstständige Hundetrainerin, die macht zwischen 8k-12k / Netto pro Monat, und ist damit mindestens über >95% aller Big4-Angestellten, und das seit nun ein paar Jahren und die hat nicht mal studiert.

Als WP ist die Selbstständigkeit nicht unmöglich, aber quasi unmöglich. Die meisten machen deshalb Steuerberater + WP als Nebentätigkeit.

Jura ist ja breit gefächert, was für ein Anwalt willst denn sein?

Was der Post über mir mit Altersgrenze meint, keine Ahnung. Da gibt's in Deutschland nirgendwo eine. Gibt genug Leute, die noch mit 50/60 das 2. Staatsexamen machen.

Mein Tipp: Lass den Master, der ist einfach nur Zeitverschwendung. Schreib dich in Hagen in die EJP ein und lern für die Berufsexamina (StB, WP) nebenbei.

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WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

Also mit einem juristisches Grundstudium hat man meines Erachtens einen besseren Einstieg als mit klassischen bwl. Ich selbst habe mein erstes Staatsexamen hinter mich gebracht und bin danach in die Wirtschaftsprüfung gewechselt.
Handels und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht fand ich eh immer am interessantesten. Öffentliches und Strafrecht dagegen eher nervig und eintönig (Örecht).

Als Jurist hat man meines Erachtens ein ganz anderes Setting. Man versteht auf Anhieb schwierige Texte wie zB Prüfungsstandards und befasst sich damit auch direkt. Gesetze sind einem bekannt und man arbeitet damit eher.

Schaue ich in die Zeit zurück / und aktuell / dann sehe ich immer wieder wie die klassischen bwler zwar buchen können. Aber sich frühestens zum wp Examen einen Standard ansehen oder das Gesetz lesen. Es wird einfach so gemacht wie immer.

Und vom prüfen selbst hat keiner am Anfang eine Ahnung. Das muss jeder lernen! Mein Anfang war sehr schwer weil ich nicht buchen konnte und die speziellen bwl Themen nicht konnte. Aber ganz ehrlich. Dieses krasse bwl wissen braucht man nur für das Examen. Das wissen für den Alltag lernt man schnell. Buchen sowieso.

Dagegen habe ich von Tag eins schon verstanden wie die Strukturen bei Gesellschaften und Konzernen laufen und welche Pflichten und Rechte die Organe haben. Insolvenzfälle begleitet und Umwandlungen nachvollzogen. Davon waren die Kollegen vier Jahre entfernt. Dafür konnten die buchen :)

Mein wp Examen habe ich letztes Jahr in der Modularisierung dann sehr erfolgreich bestanden.

Insgesamt bietet es sich für den WP aber an ein umfangreiches Wissen zu haben. Das ist gefordert. Deshalb ist das vwl bwl und recht Examen gar nicht so leicht. Und dann noch steuern und Prüfungswesen nicht zu vergessen)

Allgemein kann ich dir sagen zum Einstieg in beide Richtungen .

Einige haben sich damals nach dem ersten Examen woanders umgesehen und haben überwiegend schnell einen Job gefunden in Unternehmen.

Die meisten sind aber klassisch in das zweite Examen rein. Dann hat man aber ein 2. juristisches Staatsexamen und kann theoretisch Richter oder Staatsanwalt werden aber da sind die Noten oft zu schlecht.
Als Rechtsanwalt kann man sich zwar selbständig machen am Anfang aber das macht niemand.

Viele haben sehr sehr lange einen Job gesucht weil es mehr junge Absolventen gibt in Jura als Jobs auf deren Notenskala.

Bei WPs ist es gerade anders rum!!! Du wirst schon abgeworben da hast du noch lange kein Examen.

Steuerberater übrigens auch. Kollege von mir ist nach dem 2. juristischen Examen ins Steuerberaterexamen weil er den Job wechseln wollte aber nichts gefunden hat. Als Steuerberater hat er massive Anfragen bekommen. Dass er Rechtsanwalt war und Fachanwalt für Steuerrecht war immer egal. Es ging um das explizite Wissen und den Titel.

Also. Mein Erfahrungsbericht als Person die in beide Richtungen unterwegs ist.

Übrigens was ich nicht gewürdigt habe ist deine Aussage dass der Master nichts bringt. Das kann ich nicht behaupten. Wenn jemand den klaren Wunsch hat WP und StB zu werden dann ist dieser Master der absolute Jackpot.
Die jungs und Mädels die da raus kommen sind wahnsinnig gut ausgebildet. Das Examen schaffen die immer locker und teilweise mit sehr guten Noten. Man muss auch nur noch zwei Module schreiben wobei viele den Steuerberater vorher schreiben und dann nur noch Prüfungswesen nachziehen. Die sind dann mit 27 mit zwei Titeln unterwegs und die Welt steht offen.
Mit dem Master besteht man sicher das Examen! Man wird darauf über drei Jahre vorbereitet. Anders hast du Evtl nur drei Monate.

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WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

hatkeineahnung schrieb am 26.11.2021:

Was der Post über mir mit Altersgrenze meint, keine Ahnung. Da gibt's in Deutschland nirgendwo eine. Gibt genug Leute, die noch mit 50/60 das 2. Staatsexamen machen.

Wer das 1. Staatsexamen hat muß durch das Referendariat zum 2. Examen. Das Rechtsreferendariat ist Sache jedes Landes. Es gab mal eine Altersgrenze bei Beginn des Rechtsreferendariats je nach Bundesland. Ob das noch so ist weiß ich nicht, aber man sollte es prüfen.

Die Masterstudiengänge haben zwei Vorteile:

Erstens: Die Module Recht und BWL im WP Examen sind vor Arbeitsaufnahme erledigt.

Zweitens: Das Lernmaterial ist verläßlich; ich hab bei der Vorbereitung zum Modul BWL mit Material eines Anbieters gearbeitet, das in Teilen nur hingepfuscht wirkte.

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

Bzgl Gehalt gibt es bei WPs mehr oder weniger einen Mindestlohn von 80k, kaum einer verdient weniger. Dafür geht es nach oben für realistisch 70-90% der WPs bis 120-150k. Darüber ist es ziemlich unplanbar. Bei den Juristen ist die Spanne deutlich größer, dafür Krebsen die schlechtesten 50% irgendwo bei 40-60k rum.

Aber ganz ehrlich, ich würde die Entscheidung nicht am Gehalt festmachen. Die Tätigkeit ist ziemlich unterschiedlich und man muss wissen, was einem gefällt.

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

WiWi Gast schrieb am 27.11.2021:

Also mit einem juristisches Grundstudium hat man meines Erachtens einen besseren Einstieg als mit klassischen bwl. Ich selbst habe mein erstes Staatsexamen hinter mich gebracht und bin danach in die Wirtschaftsprüfung gewechselt.
Handels und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht fand ich eh immer am interessantesten. Öffentliches und Strafrecht dagegen eher nervig und eintönig (Örecht).

Als Jurist hat man meines Erachtens ein ganz anderes Setting. Man versteht auf Anhieb schwierige Texte wie zB Prüfungsstandards und befasst sich damit auch direkt. Gesetze sind einem bekannt und man arbeitet damit eher.

Schaue ich in die Zeit zurück / und aktuell / dann sehe ich immer wieder wie die klassischen bwler zwar buchen können. Aber sich frühestens zum wp Examen einen Standard ansehen oder das Gesetz lesen. Es wird einfach so gemacht wie immer.

Und vom prüfen selbst hat keiner am Anfang eine Ahnung. Das muss jeder lernen! Mein Anfang war sehr schwer weil ich nicht buchen konnte und die speziellen bwl Themen nicht konnte. Aber ganz ehrlich. Dieses krasse bwl wissen braucht man nur für das Examen. Das wissen für den Alltag lernt man schnell. Buchen sowieso.

Dagegen habe ich von Tag eins schon verstanden wie die Strukturen bei Gesellschaften und Konzernen laufen und welche Pflichten und Rechte die Organe haben. Insolvenzfälle begleitet und Umwandlungen nachvollzogen. Davon waren die Kollegen vier Jahre entfernt. Dafür konnten die buchen :)

Mein wp Examen habe ich letztes Jahr in der Modularisierung dann sehr erfolgreich bestanden.

Insgesamt bietet es sich für den WP aber an ein umfangreiches Wissen zu haben. Das ist gefordert. Deshalb ist das vwl bwl und recht Examen gar nicht so leicht. Und dann noch steuern und Prüfungswesen nicht zu vergessen)

Allgemein kann ich dir sagen zum Einstieg in beide Richtungen .

Einige haben sich damals nach dem ersten Examen woanders umgesehen und haben überwiegend schnell einen Job gefunden in Unternehmen.

Die meisten sind aber klassisch in das zweite Examen rein. Dann hat man aber ein 2. juristisches Staatsexamen und kann theoretisch Richter oder Staatsanwalt werden aber da sind die Noten oft zu schlecht.
Als Rechtsanwalt kann man sich zwar selbständig machen am Anfang aber das macht niemand.

Viele haben sehr sehr lange einen Job gesucht weil es mehr junge Absolventen gibt in Jura als Jobs auf deren Notenskala.

Bei WPs ist es gerade anders rum!!! Du wirst schon abgeworben da hast du noch lange kein Examen.

Steuerberater übrigens auch. Kollege von mir ist nach dem 2. juristischen Examen ins Steuerberaterexamen weil er den Job wechseln wollte aber nichts gefunden hat. Als Steuerberater hat er massive Anfragen bekommen. Dass er Rechtsanwalt war und Fachanwalt für Steuerrecht war immer egal. Es ging um das explizite Wissen und den Titel.

Also. Mein Erfahrungsbericht als Person die in beide Richtungen unterwegs ist.

Übrigens was ich nicht gewürdigt habe ist deine Aussage dass der Master nichts bringt. Das kann ich nicht behaupten. Wenn jemand den klaren Wunsch hat WP und StB zu werden dann ist dieser Master der absolute Jackpot.
Die jungs und Mädels die da raus kommen sind wahnsinnig gut ausgebildet. Das Examen schaffen die immer locker und teilweise mit sehr guten Noten. Man muss auch nur noch zwei Module schreiben wobei viele den Steuerberater vorher schreiben und dann nur noch Prüfungswesen nachziehen. Die sind dann mit 27 mit zwei Titeln unterwegs und die Welt steht offen.
Mit dem Master besteht man sicher das Examen! Man wird darauf über drei Jahre vorbereitet. Anders hast du Evtl nur drei Monate.

Die Aussage, dass man die Examen mit dem Master locker schaffst kann ich aus der Praxis nicht bestätigen. Ich kenne einige Beispiele wo das nicht funktioniert hat und dann auch mehrere Anläufe gebraucht wurden.

Die Ausbildung in den WP Master ist mit Sicherheit gut aber man darf nicht unterschätzen, dass man das ganze auch wirklich "wollen muss". Sonst wird es hinten raus auch mit den Examen eng. Und das ganze ist mehr ein Marathon als ein Sprint, das sollte man auch nicht unterschätzen.

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

WiWi Gast schrieb am 27.11.2021:

Als Jurist hat man meines Erachtens ein ganz anderes Setting. Man versteht auf Anhieb schwierige Texte wie zB Prüfungsstandards und befasst sich damit auch direkt. Gesetze sind einem bekannt und man arbeitet damit eher.

Eben und genau darin liegt das Problem der Vorbereitung auf das WP Examen. Es gibt viel zu lernen, also muß der Lernaufwand runter.

Schritt 1: Welche Materialien hat man dabei ? Man gehe von den Materialien aus und lerne den Leuten ausgehend von den Materialien die Interpretation der Materialien (HGB, IFRS).

Das ist nichts anderes als beim Studium der Rechtswissenschaften.

Schritt 2: Welche Materialien hat man nicht dabei ?

Wer BWL studiert, lernt Standards auswendig doch bedeutet das zweierlei:

  • Erstens: Wer Recht auswendig lernt, kann Recht nicht anwenden.

  • Zweitens: Der Lernaufwand steigt ins Uferlose.

Also gibt es zwei Fälle:

  • A) Soweit in den Standards Rechtsfragen drinstehen, lerne man die Rechtsfragen.

  • B) Soweit es um sonstige Sachverhalte geht, muß man diese eben auswendig lernen.

Für Schritt 2 bedeutet dies:

  • Ansatzpunkt 1: Auswendiglernen

  • Ansatzpunkt 2: Rechtsanwendung

Der effektivste Ansatz ist es m. E., die Rechtsanwendung zu trainieren und davon rückwärts die Sachverhalte auszugrenzen, die man mit Hilfsmitteln lösen kann.

Die BWL - ler und damit auch die Anbieter von Vorbereitungkursen (ich kenne das Material eines dieser so ökonomisch arbeitenden Anbieter von Vorbereitungskursen) ist aber genau anders rum: Im Standard steht das, also macht man das ...

Aber: Am Ende sind die Standards nicht verbindlich und ersetzen kein eigenverantwortliches Handeln des WP im Sinne der Berufsgrundsätze: Was ist, wenn im konkreten Fall der Standard zum falschen Ergebnis führt ?

Ich denke, das Modul PW ist eine arg verrechtlichte Prüfung und es ist oft ein Graus, wie wenig die BWL - ler dies erkannt haben mit der Folge, dass die ganze Vorbereitung viel effizienter sein könnte.

Schaue ich in die Zeit zurück / und aktuell / dann sehe ich immer wieder wie die klassischen bwler zwar buchen können. Aber sich frühestens zum wp Examen einen Standard ansehen oder das Gesetz lesen. Es wird einfach so gemacht wie immer.

Buchen ist Rechtsanwendung.

Dagegen habe ich von Tag eins schon verstanden wie die Strukturen bei Gesellschaften und Konzernen laufen und welche Pflichten und Rechte die Organe haben. Insolvenzfälle begleitet und Umwandlungen nachvollzogen. Davon waren die Kollegen vier Jahre entfernt. Dafür konnten die buchen :)

Die Zusammenhänge werden wichtiger, siehe aktuelle Änderungen des FISG zudem gilt:

Eine Bilanz bildet alle rechtlichen oder wirtschaftlich an einem Stichtag vorhandenen Sachverhalte ab.

Welche Sachverhalte abzubilden sind, ist Rechtsanwendung.

Die Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und WP werden immer wichtiger weil die Anforderungen an die Geschäftsführungen rechtlicher Art stetig verschärft werden.

Mein wp Examen habe ich letztes Jahr in der Modularisierung dann sehr erfolgreich bestanden.

gratuliere.

Bei WPs ist es gerade anders rum!!! Du wirst schon abgeworben da hast du noch lange kein Examen.

hmm .... auf welchen websiten und auf welche Art und Weise suchen denn die abwerbenden Personen ihre "Opfer" ?

Steuerberater übrigens auch. Kollege von mir ist nach dem 2. juristischen Examen ins Steuerberaterexamen weil er den Job wechseln wollte aber nichts gefunden hat. Als Steuerberater hat er massive Anfragen bekommen. Dass er Rechtsanwalt war und Fachanwalt für Steuerrecht war immer egal. Es ging um das explizite Wissen und den Titel.

Steuerberater halten nicht viel vom RA FA SteuR ...

Übrigens was ich nicht gewürdigt habe ist deine Aussage dass der Master nichts bringt. Das kann ich nicht behaupten. Wenn jemand den klaren Wunsch hat WP und StB zu werden dann ist dieser Master der absolute Jackpot.
Die jungs und Mädels die da raus kommen sind wahnsinnig gut ausgebildet. Das Examen schaffen die immer locker und teilweise mit sehr guten Noten. Man muss auch nur noch zwei Module schreiben wobei viele den Steuerberater vorher schreiben und dann nur noch Prüfungswesen nachziehen. Die sind dann mit 27 mit zwei Titeln unterwegs und die Welt steht offen.
Mit dem Master besteht man sicher das Examen! Man wird darauf über drei Jahre vorbereitet. Anders hast du Evtl nur drei Monate.

naja vielleicht kann er ja Jura & BWL Master in Bayreuth kombinieren ....

4 Jahre bis zum Jura Examen davon 3 BWL Master

dann eben zwei Jahre Referendariat bei dem er nur soviel tut daß er das 2. Examen schafft

dann Modul Steuern und Modul PW wobei er PW schon mal gut gelernt hat

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

Es gibt nicht „die Juristen“ und „die BWLer“. Ich habe in der Vorbereitung hervorragende Kandidaten aus beiden Disziplinen kennengelernt. Ebenso Juristen, die gescheitert sind. Wer meist StB und dann WP macht, der kann schon mit Gesetzen und Standards arbeiten. Diese Fähigkeit haben nicht exklusiv Juristen. Auch bringen dir deine Kenntnisse des Gesetzes herzlich wenig, wenn Stoff abgefragt wird, der das Gesetz interpretiert oder den man nur auswendig lernen kann.

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

Ich meinte mit dem Wort "Master" den speziellen WPO Master bei dem die Module BWL+Recht wegfallen. Mit diesem ist man super vorbereitet auf das WP Examen (letztes Modul Prüfungswesen) und kann sich parallel noch auf den Steuerberater konzentrieren (weil man auch in dem Master Steuervorlesungen hat und anschließend das Steuermodul schreiben muss.. Viele jungen kollegen schreiben dann zuerst ihren StB im Masterstudium und dann am Ende nur noch prüfungswesen (relativ "locker" ist das dann mit der Freistellung vorm Examen).

Also daher muss jeder selbst entscheiden ob er direkt auf StB WP gehen will und diesen WPO Master macht (ist einfach der effektivste Weg und sicherste!) oder ob er einen Umweg geht / Sicherheit generiert indem er vorher ein anderes STudium macht (z.B. Rechtswissenschaften) und dann den Umweg geht. Denn wenn man einmal in diesem Master ist dann gibt es quasi keinen Rückweg... Klar kann man danach was anderes machen aber dann war der wirklich umsonst wenn man nicht in die beiden Examen geht.

Ich verstehe diese Diskussion nicht mit Jura+Master..Das ist absolut unmöglich! Einmal zeitlich gesehen (ressourcen) und vermutlich wird man auch nicht zugelassen beim Master weil das immer in Verbindung mit einem Vollzeitjob ist. Evtl. gibt es aber auch andere Hochschulen die andere Modelle haben, da kenne ich mich nicht aus! Aber um diesem WPO Master (Anrechnung 2 Module) zu bekommen kann man nicht nebenbei noch Vollzeit Jura studieren..Bei aller Liebe...Nein! :)

Also bitte selbst entscheiden ob Weg 1 (direkt über WPO Master zum StB WP) oder Umweg (wie ich) über jur.Staatsexamen zum StB und dann WP. Step by Step... Irgendwann merkt man halt was einem eher liegt oder wo die Aussichten doch besser sind

antworten
lp610

Jura-Studium oder WP Examen?

Danke für eure Beiträge. Ich habe nicht gemeinte, dass ich Jura und einen WPO Master machen möchte, sondern komplett aus der WP-Branche raus gehe und etwas ganz anderes, nämlich Jura, mache.

Ich lerne echt mega gerne und mag es auch theoretisch unterwegs zu sein; viel mehr als dieses schnelle Abarbeiten bei den Big4. Es geht mir einfach darum, dass ich, trotz der Modularisierung, nach 8-10h arbeiten nicht noch 2-3h lernen möchte.
Mein Privatleben leidet extrem darunter, ich mache kaum Sport und schlafe auch sehr wenig. Selbst durch die Modularisierung ist es nicht so, dass man da locker easy jedes Jahr ein Modul schreibt als wäre es nichts.

Ich bin lieber bereit auf Gehalt zu verzichten, einen WPO Master zu machen und dementsprechend lieber von 8-17 Uhr zu lernen und noch ein Privatleben etc. zu haben. Das Ergebnis ist nach 3 Jahren das gleiche und ich hatte auch noch ein Leben. Zudem könnte man nach dem Master noch 2-3 Monate zuhause lernen und bspw. das Modul Steuerrecht bestehen. Ich glaube nicht, dass ich mit 2 Jahren Berufserfahrung (von notwendigen 3 Jahren mit Master), als dann 27 Jähriger und 2 bzw. 3 bestandenen Modulen keinen Job mehr finde :) Teilweise fangen Leute erst mit 25 bei uns an...

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

lp610 schrieb am 09.12.2021:

Ich lerne echt mega gerne und mag es auch theoretisch unterwegs zu sein; viel mehr als dieses schnelle Abarbeiten bei den Big4. Es geht mir einfach darum, dass ich, trotz der Modularisierung, nach 8-10h arbeiten nicht noch 2-3h lernen möchte.

Das Problem bei Jura ist folgendes:

  1. Staatsexamen (an der Uni)

Du lernst alles wunderbar systematisch, theoretisch, nach Meinungen in Forschung und Lehre und auch unter Bezugnahme auf Meinungen der Rechtsprechung. Du kriegst Fälle, die man unterschiedlich lösen kannst.

Schritt 1: Du stellst die Meinungen dar und legst dar wieso die Meinungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen (sagen alle das gleiche dann erörtere bloß nichts)

Schritt 2: Du löst den Fall nach Deiner Meinung und begründest warum das so ist

  1. Staatsexamen

Du hast am Ende die Befähigung, Urteile zu schreiben. Vergiß das Geschwafel von der Universität, die Richter der untern Instanz schauen erst mal was die oberen Gerichte sagen.

Das Problem fängt bei den unklaren Gesetzen an: Der Gesetzgeber läßt einen Spielraum drin, m. E. weil er sich selbst nicht die Mühe macht, alle Anwendungsfälle ins Detail zu regeln. Klarheit ist nicht erwünscht. Der Spielraum generiert Unklarheiten und die Unklarheiten landen am Ende bei den Gerichten.

M. E. gilt für Richter aber zweierlei: Daran einen Rechtsrahmen zu entwickeln bzw. die Lücken zu schließen, haben die Gerichte kein Interesse, denn das schränkt den Spielraum der Gerichte zusehr ein.

Der Spielram wird von den Gerichten genutzt, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren. Wenn Rechtsmeinung A eine umfangreiche Beweisaufnahme und ein langes Urteil erfordert und wenn Rechtsmeinung B die effiziente Erledigung des Rechtsstreits mit ein paar Zeilen Urteil ermöglicht wählen die Richter Rechtsmeinung B.

Oder anders: Wenn Du Dein zweites Examen mal hast, ist da nix mehr mit Theorie, Praxis heißt: Fälle weiter bringen und nichts anderes. Die Richter wollen nicht arbeiten und die Anwälte mit wenig Aufwand hohe Rechnungen schreiben. Was am Ende mehr oder weniger oft auf der Strecke bleibt, ist der Rechtsstaat in Theorie und Praxis.

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

Stimmt es, dass ein Richter relativ viel Homeoffice machen kann, da er nur zu Verhandlungen ins Gericht muss? Und dass man auch mit gut 4 Stunden am Tag Arbeit durchkommt, wenn man wie mein Vorposter wenig theoretisch arbeitet?

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

WiWi Gast schrieb am 10.12.2021:

Stimmt es, dass ein Richter relativ viel Homeoffice machen kann, da er nur zu Verhandlungen ins Gericht muss? Und dass man auch mit gut 4 Stunden am Tag Arbeit durchkommt, wenn man wie mein Vorposter wenig theoretisch arbeitet?

ich kenne keine Richter aber die Ausübung der richterlichen Unabhängigkeit, die zentrales Verfassugsgut ist, erstreckt sich nach meinen Beobachtungen auch auf Art, Umfang und Ausmaß der Tätigkeit der Richter und Arbeitszeiten.

antworten
Ceterum censeo

Jura-Studium oder WP Examen?

WiWi Gast schrieb am 10.12.2021:

Stimmt es, dass ein Richter relativ viel Homeoffice machen kann, da er nur zu Verhandlungen ins Gericht muss? Und dass man auch mit gut 4 Stunden am Tag Arbeit durchkommt, wenn man wie mein Vorposter wenig theoretisch arbeitet?

Nein. Vieleicht trifft das auf den ein oder anderen Spezialfall in der märkischen Provinz zu, in der Regel liegt die Wochenarbeitszeit eines Berufsrichters jedoch bei gut 50 Stunden (lt. verschiedenen Erhebungen).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

WiWi Gast schrieb am 10.12.2021:

Stimmt es, dass ein Richter relativ viel Homeoffice machen kann, da er nur zu Verhandlungen ins Gericht muss? Und dass man auch mit gut 4 Stunden am Tag Arbeit durchkommt, wenn man wie mein Vorposter wenig theoretisch arbeitet?

Ein Richter bestimmt (mit Ausnahme von Sitzungstagen) den arbeitsort selbst.

mit 4h Stunden am Tag kommt man aber nicht weit. Vor allem am Anfang kann man sich (abhängigv vom dezernat) eher auf 55h-60h/woche einstellen.

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

Ceterum censeo schrieb am 10.12.2021:

Stimmt es, dass ein Richter relativ viel Homeoffice machen kann, da er nur zu Verhandlungen ins Gericht muss? Und dass man auch mit gut 4 Stunden am Tag Arbeit durchkommt, wenn man wie mein Vorposter wenig theoretisch arbeitet?

Nein. Vieleicht trifft das auf den ein oder anderen Spezialfall in der märkischen Provinz zu, in der Regel liegt die Wochenarbeitszeit eines Berufsrichters jedoch bei gut 50 Stunden (lt. verschiedenen Erhebungen).
Liebe Grüße

die Richter in zweiter Instanz sollen eher die ruhigere Kugel schieben: Die Anfahrt der Parteien ist weit, daher terminiert man auf 10 Uhr. Ins Gericht kommt man wann man mag, z. B. um 9, Dann redet man etwas mit den Kollegen, zieht die Robe an und verhandelt gemütlich bis 11:45 Uhr ... dann ist eh schon Mittag, also eine (ausgibige ?) Mittagspause bis um 13.xy uhr. Dann sieht man mal welche Post anliegt ...

vielleicht etwas übertrieben aber wie will man prüfen ob ein Richter 1 Std, 3 Std oder 5 Std Literatur je Fall liest oder einfach da sitzt und sich Gedanken macht wie der Fall gewissenhaft zu lösen ist ?

antworten
WiWi Gast

Jura-Studium oder WP Examen?

push

antworten
Ceterum censeo

Jura-Studium oder WP Examen?

WiWi Gast schrieb am 18.01.2022:

push

Solange hier nicht mehr Informationen kommen: Beides. Und eine Schreinerlehre. ;-)
Liebe Grüße

antworten

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bildungspraemie.info - Online-Portal zur Bildungsprämie

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Mit der Bildungsprämie beteiligt sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung an der Hälfte der Kosten für die berufliche Weiterbildung bis zu einem Wert von maximal 500 Euro im Jahr. Gefördert werden Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro verfügen.

Große Nachfrage nach der Bildungsprämie

Ein Geldgeber von einem Venture Capital oder Private Equity Unternehmen finanziert ein Start-Up Unternehmen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert die Laufzeit der 2. Förderphase der Bildungsprämie bis zum 30. Juni 2014. Seit Dezember 2008 gaben die Bildungsprämienberatungsstellen rund 230.000 Prämiengutscheine an Weiterbildungsinteressierte aus. Mit der Bildungsprämie fördert das BMBF die individuelle berufliche Weiterbildung.

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