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Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

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WiWi Gast

Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber(DAX 30, München) hat mich auf eine neue Stelle versetzt(Gleiches Gehalt, Gehalt ist zwar ok, könnte woanders aber mehr verdienen) und schickt mich nun auf Fortbildungen, Dauer insgesamt ca. 4 Wochen, Kosten ca. ?15.000. Er möchte das ich mich danach für 3,5 Jahre verpflichte im Unternehmen zu bleiben. Kündige in in diesen 3,5 Jahren, muss ich die Forbildungskosten zurückzahlen. Ich halte die Bindungsfrist aber für unangemessen lang, zumal ich zusätzlich in den 3,5 Jahren dadurch eine sehr schlechte Verhandlungsposition für eine Gehaltsverhandlung habe. Hat schonmal jemand Erfahrung mit Rückzahlungsklauseln gemacht? Was würdet ihr in meiner Situation machen? Ich spiele mit dem Gedanken nicht zu unterschreiben, da ich ungern für die nächsten 3,5 Jahre meine Seele verkaufen will und es schwer wird das Gehalt nachzuverhandeln...

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

3,5 Jahre sind im Verhältnis zu den Ausbildungskosten unangemessen lang. Dazu gibt es diverse Urteile. Einfach mal Google anschmeißen!

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

ich habe 15,000 euro zurückgezahlt - war zwar nicht rechtens aber ich wollte mir keine Türe verschließen und hatte keine Lust auf Anwalt und Gericht

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bwlnothx

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Zumal ich den Mehrwert der Fortbildung für den Arbeitnehmer in Frage stelle, wenn diese nur vier Wochen dauert.

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

ja ich würde dir empfehlen mal zu googeln was da so üblich ist.

Ich hatte auch so eine Rückzahlungsklausel auch. Allerdings war der Zeitraum 2 Jahre.

Außerdem kannst du ja bei einem Wechsel verlangen, dass ein neuer Arbeitgeber die Kosten übernehmen muss, die bis dahin nach Abschreibung noch übrig sind.

Wenn die Fortbildung auch bei einem neuen Arbeitgeber geschätzt wird, dann zahlt der gerne für dich Ablöse. Denn das wäre billiger als wenn du keine Fortbildung hättest und beim neuen Arbeitgeber die machen würdest.

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

3,5 Jahre ist definitiv zu lange. Da versucht ein Vorgesetzter dich gehaltlich zu drücken. Da würde ich generell hinterfragen, ob dein Vorgesetzter der richtige für dich ist.

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Was ist das überhaupt für eine Fortbildung? Ich würde das auch nicht unterschreiben wollen, 3.5 Jahre sind lang, da sitzst du so lange mit minimalen Gehaltserhöhungen und darfst nicht wechseln. Willst du überhaupt diese Fortbildung haben? Oder bist du quasi "gezwungen"?

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Solche Leute wünschen sich Arbeitgeber! Schön zahlen und ja nicht diskutieren.

Im Ernst: viel mehr kann man nicht falsch machen.

Lounge Gast schrieb:

ich habe 15,000 euro zurückgezahlt - war zwar nicht rechtens
aber ich wollte mir keine Türe verschließen und hatte keine
Lust auf Anwalt und Gericht

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

3,5 Jahre ist in der Tat ungewöhnlich lange, sollst du im Falle eines vorzeitigen Wechsels die komplette Summe oder anteilig was zurückzahlen?

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marketeer

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Ist an sich nichtig.
Siehe die einschlägigen Urteile. Weiterhin müssten die Beträge abschmelzend sein, sowie sind - glaube ich - 24 Monate das Maximum und die Halbwertzeit der Fortbildung muss entsprechend dafür stehen. (Ein MBA-"Leave" ist anders zu bewerten als ein Wdinows XP-"PC-Führerschein").
Zudem muss das Gehalt auch dementsprechend angemessen sein: Wenn Du die Fortbildung machst und so einen Vertrag hast, dann solltest Du auch hierfür entlohnt werden, wenn Du dich länger "verpflichten" musst. (Hier könnte mal ein Jurist so eine Situation hinsichtlich Sittenwidrigkeit und Treu & Glaube prüfen...)

Tipp: Wenn Du solche Verträge unterschreibst, dann sollte vorher schon ein Arbeitsrechtsschutz bei dir existieren.

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Hier der TE.

ja ich will die Fortbildungen machen, ist alles im Bereich Robotik/Automatisierungstechnik und bringt mir selbst auch fachlich sehr viel. Mein Arbeitgeber investiert in mich und will mich halten, sichert sich aber damit auch ab. Allerdings ist die Kombination aus 3,5 Jahren Bindung und gleichbleibendem Gehalt in meinen Augen ein Freifahrtschein mir in dieser Zeit nicht mehr zahlen zu müssen.

Das eine andere Firma die Summe als Ablöse zahlt mag stimmen, aber so eine muss man auch erstmal finden.

Die Rückzahlungssumme veringert sich monatlich.

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marketeer

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

@ TE:

Da wäre ich entspannt...
15.000 Euro : 42 Monate = ca. 357 Euro pro Monat...
Nehmen wir mal an, Du suchst nach der Fortbildung einen Job, dann dauert das im Schnitt zwischen 3-6 Monaten bis Du etwas passendes findest. Dann kommt noch die Kündigungsfrist von 4 Wochen hinzu...

Dann: Du wirst wahr. im Moment so ca. 60k-70k brutto verdienen.
Wechseln würdest Du wahr. ab 80k/90k. Korrekt?
Da diese Jobs selbst in München rar sind, gehe ich mal davon aus, dass es länger dauern wird, bist Du einen neuen passenden Job hast.

Zudem wenns ein DAX-Unternehmen ist, dann wird dort eine Tarif-Bindung vorherrschen. Dann wirst Du es sowieso schwer haben dein Gehalt hoch zuverhandeln: Weil dann ist es entweder: AT oder ÜT... und in diesen Sphären sollte man normal so "gestanden" sein/soviel Selbstbewusstsein haben, dass man eine Gehaltsverhandlung entweder gebacken bekommt oder sich mit einer kurzfristigen "Niederlage/Absage" abfindet.

Nochmals: Zu einem Vertrag gehören zwei: Einer der einen Vertrag anbietet und einer der ihn unterschreibt. Würde mich aber an deiner Stelle VOR so einer Unterschrift mal mit einem Juristen deines Vertrauens zusammensetzen...

Lounge Gast schrieb:

Hier der TE.

ja ich will die Fortbildungen machen, ist alles im Bereich
Robotik/Automatisierungstechnik und bringt mir selbst auch
fachlich sehr viel. Mein Arbeitgeber investiert in mich und
will mich halten, sichert sich aber damit auch ab. Allerdings
ist die Kombination aus 3,5 Jahren Bindung und
gleichbleibendem Gehalt in meinen Augen ein Freifahrtschein
mir in dieser Zeit nicht mehr zahlen zu müssen.

Das eine andere Firma die Summe als Ablöse zahlt mag stimmen,
aber so eine muss man auch erstmal finden.

Die Rückzahlungssumme veringert sich monatlich.

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Noch ein paar Fragen:

1.) Wie lange bist du aktuell schon im Unternehmen?
2.) Wäre es nicht eine Möglichkeit jetzt nochmal dein Gehalt zu erhöhen, weil du danach ja 3,5 Jahre nur die tariflichen Erhöhungen hast und durch die Fortbildung ja hoffentlich einen deutlichen Mehrwert dem Unternehmen bietest? Mit welcher Begründung sollte das Unternehmen dir eine Gehaltserhöhung unter diesen Bedingungen verweigern?
3.) Wenn du die Fortbildungskosten tatsächlich zurückzahlen musst kannst du diesen Betrag von der Steuer absetzen, netto werden die Kosten dann also deutlich reduziert.

Wenn du wirkliches Interesse an der Fortbildung hast, dann würde ich versuchen das Gehalt nochmal zu verhandeln, dann die Fortbildung mitnehmen und danach schauen wie es läuft. Wenn du dann nach Zeitpunkt X wechseln willst kannst du die Restsumme von neuen Unternehmen bezahlen lassen (wenn du das Wissen aus der Fortbildung da nutzen kannst) oder notfalls die Restsumme selbst bezahlen, von der Steuer absetzen und es als persönliche Investition in die Zukunft sehen.

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Ich hab 12.000? für die Vorbereitung zum StB bekommen. Meine Rückzahlklausel läuft über 18 Monate. Ich werde das Unternehmen jetzt nach 7 Monaten verlassen und muss dementsprechend anteilig die Summe zurückzahlen. 42 Monate halte ich absolut für unverhältnismäßig lang!

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Hier der TE.

Danke für alle bisherigen Antworten, hat mir bei der ersten Einschätzung und zur Entscheidungsfindung schon gut geholfen.

1) Ich bin jetzt 3 Jahre im Unternehmen(75K All-In), M.Sc. Elektrotechnik

2) Eigentlich habe sie keine Möglichkeit mir eine Erhöhung zu verweigern. Aber das muss halt schriftlich im Vertrag festgehalten werden, sonst bringt das gar nichts. Ich werde wohl eine Gehaltserhöhung nach 6 oder 12 Monaten und eine Verkürzung der Bindung auf 24 Monate fordern.

3) Mag sein, so weit will ich es aber gar nicht erst kommen lassen.

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Hallo,

die Frage richtet sich explizit an Mitarbeiter bei Prüfungsverbänden. Bei diesen ist es ja Pflicht sich zum Verbandsprüfer ausbilden zu lassen. Diese Fortbildung wird auch vom AG übernommen, weshalb man eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben muss.
Diese reduziert sich ratierlich.

Nun zu meiner Frage:
Sind euch Fälle bekannt, in denen Kollegen von euch vorher ausgetreten sind? Wie viel mussten diese zurückzahlen?
Ich höre immer nur davon, dass diese Vereinbarungen nicht haltbar sind (vll. weil der Verbandsprüfer in der freien Wirtschaft nicht anerkannt wird?) oder dass die Rückzahlung nur ein Bruchteil war.

Vielen Dank!

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

WiWi Gast schrieb am 29.08.2022:

Hallo,

die Frage richtet sich explizit an Mitarbeiter bei Prüfungsverbänden. Bei diesen ist es ja Pflicht sich zum Verbandsprüfer ausbilden zu lassen. Diese Fortbildung wird auch vom AG übernommen, weshalb man eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben muss.
Diese reduziert sich ratierlich.

Nun zu meiner Frage:
Sind euch Fälle bekannt, in denen Kollegen von euch vorher ausgetreten sind? Wie viel mussten diese zurückzahlen?
Ich höre immer nur davon, dass diese Vereinbarungen nicht haltbar sind (vll. weil der Verbandsprüfer in der freien Wirtschaft nicht anerkannt wird?) oder dass die Rückzahlung nur ein Bruchteil war.

Vielen Dank!

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

WiWi Gast schrieb am 29.08.2022:

Hallo,

die Frage richtet sich explizit an Mitarbeiter bei Prüfungsverbänden. Bei diesen ist es ja Pflicht sich zum Verbandsprüfer ausbilden zu lassen. Diese Fortbildung wird auch vom AG übernommen, weshalb man eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben muss.
Diese reduziert sich ratierlich.

Nun zu meiner Frage:
Sind euch Fälle bekannt, in denen Kollegen von euch vorher ausgetreten sind? Wie viel mussten diese zurückzahlen?
Ich höre immer nur davon, dass diese Vereinbarungen nicht haltbar sind (vll. weil der Verbandsprüfer in der freien Wirtschaft nicht anerkannt wird?) oder dass die Rückzahlung nur ein Bruchteil war.

Vielen Dank!

Das würde mich auch interessieren. Fühle mich bei meinem Arbeitgeber überhaupt nicht mehr wohl.

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Push - kann niemand helfen oder seine Erfahrungen dazu mitteilen?

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Da die Rückzahlungsklauseln vermutlich ähnlich gestrickt sind wie bei WP/StB, vermute ich dass man um die volle Rückzahlung nicht herum kommt. Als WP kann ich meinen Titel auch nicht in die "freie Wirtschaft" mitnehmen, also wird vermutlich es beim Verbandsprüfer ähnlich aussehen. Trotzdem sind die üblichen Klauseln von WPGs in der Regel durchsetzbar und werden von allen bezahlt (auch weil die Kosten in der Regel vom zukünftigen AG übernommen werden, deswegen beschwert sich kaum einer). Ob die konkreten Vertragsklauseln in deinem Vertrag rechtswidrig sind, kann aber nur ein Fachanwalt beurteilen.

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Prüferehre

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

WiWi Gast schrieb am 27.11.2022:

Push - kann niemand helfen oder seine Erfahrungen dazu mitteilen?

Was soll man da groß an Erfahrungen teilen? Wenn du vor Ablauf der Frist deinen AG verlässt, musst du halt anteilig den Betrag zurückzahlen

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WiWi Gast

Re: Rückzahlungsklausel nach Fortbildung

Das fände ich ebenfalls sehr wertvoll!

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