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StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

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WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Hallo,

wie läuft es bei der Antragstellung zur Ablegung des Steuerberaterexamen genau ab? Ich arbeite und wohne im Bundesland Hessen (FFM) und habe seit meinem Studiumabschluss bei zwei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet und werde voraussichtlich bald wechseln.

Nun stellt sich mir die Frage, wie genau ich den Nachweis erbringen muss und ob ich auf das Wohlwollen des Ex-Arbeitgeber angewiesen bin? Bei der Antragstellung gibt es ja den Abschnitt "Praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern" und in den Spalten würde ich nun meine Tätigkeit (Zeit, Art, Dauer etc.) eintragen.

Wie genau erfolgt dann der Nachweis? Genügt dafür das Arbeitszeugnis indem noch einmal bestätigt wird, wie viele Wochenstunden ich gearbeitet habe und auf welchem Gebiet oder muss der Ex-Arbeitgeber explizite Angaben machen (falls es mal Krankheitstage > 3 Tage gab, oder man mehr im Prüfungswesen aktiv war usw.)?

Vielen Dank vorab!

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WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Sowas ist im nachgang immer sehr schwierig, da du ja nachweisen musst genug Stunden pro Woche im relevanten Bereich gearbeitet zu haben. Arbeitszeugnis hilft dir also gar nichts. Am besten wäre, wenn du eine Liste mit den Tätigkeiten pro Woche hast bei der ersichtlich wird, wie deine relevanten Stunden pro einzelner woche zustande kamen (also welches Mandat wie viele Stunden)

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WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WTF?

Wieso klärt die Kammer einen nicht Transparent darüber auf? Kann doch nicht so schwer sein und muss man immer mehr junge Leute vergraulen und Steine in den Weg legen?

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 12.04.2020:

WTF?

Wieso klärt die Kammer einen nicht Transparent darüber auf? Kann doch nicht so schwer sein und muss man immer mehr junge Leute vergraulen und Steine in den Weg legen?

Naja eigentlich sind Informationen doch recht zugänglich

https://www.steuerberaterpruefung-nrw.de/DE/3837/FAQs.php

https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__36.html

https://www.stbk-hessen.de/fileadmin/customer/2._Steuerberater/Pr%C3%BCfung/Merkblatt_Steuerberaterpr%C3%BCfung.pdf

nach 5 min Google

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WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei.

Es ist nirgends etwas davon geschildert, dass man jede einzelne Stunde irgendwie belegen muss? Wenn ich also zwei Jahre BE (8 Semester) gesammelt habe, kann ich das Ganze antreten ohne irgendwelche Probleme zu kriegen?

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 13.04.2020:

Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei.

Es ist nirgends etwas davon geschildert, dass man jede einzelne Stunde irgendwie belegen muss? Wenn ich also zwei Jahre BE (8 Semester) gesammelt habe, kann ich das Ganze antreten ohne irgendwelche Probleme zu kriegen?

Naja da steht halt überall dass du die Berufserfahrung Nachweisen musst, im Normalfall macht man sowas mit einer Bescheinigung. Sollte jetzt für jemanden der sich ein bisschen mit dem Thema auseinander gesetzt hat auch nicht zu überraschend sein. Versteh auch nicht wo das Problem ist bei seinen Ex-Arbeitgebern anzurufen und sich die Zeiten bescheinigen zu lassen.

Ob das Arbeitszeugnis ausreicht hängt von der Formulierung ab, ggfs. gilt dies als Bescheinigung dafür gibt es die Möglichkeit bei der Kammer oder bei der Prüfstelle eine verbindliche Auskunft zu stellen oder man ruft halt einfach mal da an. Die Mitarbeiter dort sind idR sehr freundlich und helfen gerne.

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WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Du musst das natürlich nicht einzeln nachweisen. Dein Arbeitgeber muss dir bescheinigen, dass du 16(?) Wochenstunden in dem geforderten Gebiet gearbeitet hast. Also Zeitraum + Bestätigung das es 16 Stunden pro Woche waren. Dies holst du dir von beiden Arbeitgebern und fertig ist. Die werden sowas ja nicht das erste mal ausstellen.

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Ceterum censeo

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 13.04.2020:

Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei.

Es ist nirgends etwas davon geschildert, dass man jede einzelne Stunde irgendwie belegen muss? Wenn ich also zwei Jahre BE (8 Semester) gesammelt habe, kann ich das Ganze antreten ohne irgendwelche Probleme zu kriegen?

Bei knapp zwei Jahren wird es schon einmal grenzwertig und weitere Nachweise gerne angefordert; liegt man erkennbar über den geforderten Werten eher nicht.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Wenn man ein Studium mit 240 CP absolviert hat, dann benötigt man doch auch nur zwei Jahre Berufserfahrung.

Ich frage, weil ich mit meinem Ex-AG einen Clinch habe und ungern von ihm Steine in den Weg gelegt bekommen möchte, wenn ich auf sein wohlwollen angewiesen bin.

Ceterum censeo schrieb am 13.04.2020:

WiWi Gast schrieb am 13.04.2020:

Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei.

Es ist nirgends etwas davon geschildert, dass man jede einzelne Stunde irgendwie belegen muss? Wenn ich also zwei Jahre BE (8 Semester) gesammelt habe, kann ich das Ganze antreten ohne irgendwelche Probleme zu kriegen?

Bei knapp zwei Jahren wird es schon einmal grenzwertig und weitere Nachweise gerne angefordert; liegt man erkennbar über den geforderten Werten eher nicht.
Liebe Grüße

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Ceterum censeo

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 13.04.2020:

Wenn man ein Studium mit 240 CP absolviert hat, dann benötigt man doch auch nur zwei Jahre Berufserfahrung.

Ich frage, weil ich mit meinem Ex-AG einen Clinch habe und ungern von ihm Steine in den Weg gelegt bekommen möchte, wenn ich auf sein wohlwollen angewiesen bin.

Zwei Jahre praktische Tätigkeit bedeutet hier, dass man 2 Jahre lang, jede Woche (außer normale Urlaubswochen), mindestens 16 Wochenstunden im Bereich des Steuerrechts tätig war. In Zweifelsfällen ist dies auf Wochenbasis nachzuweisen (z. B. wenn jemand am 1.10.01 beginnt zu arbeiten, aber bereits am 04.10.03 in das Examen starten möchte).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Kann Zeit, bei der man sich mit Financial Due Diligence beschäftigt hat, grundsätzlich angerechnet werden?

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 12.01.2024:

Kann Zeit, bei der man sich mit Financial Due Diligence beschäftigt hat, grundsätzlich angerechnet werden?

Sehr wahrscheinlich nicht. Du kannst bei der Kammer eine verbindliche Auskunft beantragen.
Jedoch würde ich mir an deiner Stelle das Geld sparen.

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 12.01.2024:

Kann Zeit, bei der man sich mit Financial Due Diligence beschäftigt hat, grundsätzlich angerechnet werden?

Wenn direkt fragst nein.
Wenn du indirekt fragst ja.

Wieso? Wo hast du den diese Tätigkeit gemacht ? Bei einem Unternehmensberater ? Folge: nein
Bei einem StB ? Folge ja.

Viel Erfolg.

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Ceterum censeo

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 12.01.2024:

Kann Zeit, bei der man sich mit Financial Due Diligence beschäftigt hat, grundsätzlich angerechnet werden?

Wenn man sich in dieser Zeit zu mindestens 16 Stunden/Woche mit steuerlichen Themen beschäftigt hat: Ja.
Ansonsten: Nein.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 12.04.2020:

Hallo,

wie läuft es bei der Antragstellung zur Ablegung des Steuerberaterexamen genau ab? Ich arbeite und wohne im Bundesland Hessen (FFM) und habe seit meinem Studiumabschluss bei zwei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet und werde voraussichtlich bald wechseln.

Nun stellt sich mir die Frage, wie genau ich den Nachweis erbringen muss und ob ich auf das Wohlwollen des Ex-Arbeitgeber angewiesen bin? Bei der Antragstellung gibt es ja den Abschnitt "Praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern" und in den Spalten würde ich nun meine Tätigkeit (Zeit, Art, Dauer etc.) eintragen.

Wie genau erfolgt dann der Nachweis? Genügt dafür das Arbeitszeugnis indem noch einmal bestätigt wird, wie viele Wochenstunden ich gearbeitet habe und auf welchem Gebiet oder muss der Ex-Arbeitgeber explizite Angaben machen (falls es mal Krankheitstage > 3 Tage gab, oder man mehr im Prüfungswesen aktiv war usw.)?

Vielen Dank vorab!

Google StB Prüfung Nachweis Tätigkeit
Taucht von irgendeinen Bundesland ein Formular Blatt auf.
Nimm es als Word Format
Mach den Namen des Bundeslandes (sofern es nicht deins ist) weg
Trage deinen Namen ein
Trage den Namen deines AG ein
Sende deinen AG, auch wenn im Clinch, diese Bescheinigung zu mit der Bitte das zu unterschreiben
Er reagiert nicht ? Sende es der Chef Sekretärin zu
Du erhältst das Dokument
Sende es der Kammer zu
Schreibe das Examen

Prozess Ende

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WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Hat jemand eine Einschätzung, wie die StB-Kammer Nachweise der Berufserfahrung bewertet, wenn der Arbeitgeber bzw. die Tätigkeitsstelle ein kleines Familienunternehmen (Rechtsform: GbR) ist? Ich bin Mitinhaberin eines solchen und kümmere mich um die kaufmännische Verwaltung inkl. Buchhaltung und Steuern.

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Hat jemand eine Einschätzung, wie die StB-Kammer den Nachweis der Berufserfahrung bewertet, wenn der bestätigende Arbeitgeber ein kleines Familienunternehmen in der Rechtsform der GbR ist? Ich bin Teilhaberin bei einem solchen und kümmere mich um die kaufmännische Verwaltung inkl. Buchhaltung und Steuern.

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Hat jemand eine Einschätzung, wie die StB-Kammer den Nachweis der Berufserfahrung bewertet, wenn der bestätigende Arbeitgeber ein kleines Familienunternehmen in der Rechtsform der GbR ist? Ich bin Teilhaberin bei einem solchen und kümmere mich um die kaufmännische Verwaltung inkl. Buchhaltung und Steuern.

antworten
Ceterum censeo

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 10.03.2024:

Hat jemand eine Einschätzung, wie die StB-Kammer den Nachweis der Berufserfahrung bewertet, wenn der bestätigende Arbeitgeber ein kleines Familienunternehmen in der Rechtsform der GbR ist? Ich bin Teilhaberin bei einem solchen und kümmere mich um die kaufmännische Verwaltung inkl. Buchhaltung und Steuern.

Erfahrungsgemäß: Mit einer gewissen Portion Skepsis.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 10.03.2024:

Hat jemand eine Einschätzung, wie die StB-Kammer den Nachweis der Berufserfahrung bewertet, wenn der bestätigende Arbeitgeber ein kleines Familienunternehmen in der Rechtsform der GbR ist? Ich bin Teilhaberin bei einem solchen und kümmere mich um die kaufmännische Verwaltung inkl. Buchhaltung und Steuern.

Da hilft nur eine verbindliche Auskunft von vielen Kollegen weiß ich jedoch das die Kammern da nicht wirklich offen sind.
Es hängt meist vom Unternehmen ab.
Beste Chancen: Tätigkeit beim Syndikus im Konzern bei der steuerabteilung
Schlechteste Chancen: irgendwie selbstständig und irgendwie Steuererklärung und Voranmeldung abgegeben.

Daher der Rat mit der verbindlichen Auskunft.
Sorry, Fall es sich hart anhört.

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 11.03.2024:

Hat jemand eine Einschätzung, wie die StB-Kammer den Nachweis der Berufserfahrung bewertet, wenn der bestätigende Arbeitgeber ein kleines Familienunternehmen in der Rechtsform der GbR ist? Ich bin Teilhaberin bei einem solchen und kümmere mich um die kaufmännische Verwaltung inkl. Buchhaltung und Steuern.

Da hilft nur eine verbindliche Auskunft von vielen Kollegen weiß ich jedoch das die Kammern da nicht wirklich offen sind.
Es hängt meist vom Unternehmen ab.
Beste Chancen: Tätigkeit beim Syndikus im Konzern bei der steuerabteilung
Schlechteste Chancen: irgendwie selbstständig und irgendwie Steuererklärung und Voranmeldung abgegeben.

Daher der Rat mit der verbindlichen Auskunft.
Sorry, Fall es sich hart anhört.

Danke.
Gibt es Erfahrungswerte, ob die Kammern dann die verbindliche Auskunft im Zweifel einfach negativ bescheiden, oder wahrscheinlich zunächst Rückfragen stellen? Kann man sich vorab auf die vermutlichen Rückfragen einstellen? Wie könnten die in einem o.s. Beitrag genannten "weitere Nachweise" aussehen?

Eine milderes Berufserfahrungsrequirement als mind. 16h/Woche für mind. 2 Jahren wie z.B. gleiche Gesamtstundenzahl, aber über mehr als 2 Jahre verteilt gibt es ja nicht?

antworten
Ceterum censeo

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 17.03.2024:

Danke.
Gibt es Erfahrungswerte, ob die Kammern dann die verbindliche Auskunft im Zweifel einfach negativ bescheiden, oder wahrscheinlich zunächst Rückfragen stellen? Kann man sich vorab auf die vermutlichen Rückfragen einstellen? Wie könnten die in einem o.s. Beitrag genannten "weitere Nachweise" aussehen?

Die Kammer wird Rückfragen stellen, sofern erforderlich. Es ist für die Beantragung einer Auskunft jedoch ratsam, den Sachverhalt umfassend zu schildern. Idealerweise erübrigen sich so etwaige Rückfragen.

Eine milderes Berufserfahrungsrequirement als mind. 16h/Woche für mind. 2 Jahren wie z.B. gleiche Gesamtstundenzahl, aber über mehr als 2 Jahre verteilt gibt es ja nicht?

Nein. Jede Woche, in der die 16 Wochenstunden nicht erreicht wurden, ist nicht in die Betrachtung einzubeziehen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

weiß jemand wie Feiertage in die Berechnung der 2 Jahre berücksichtigt werden?
Also z.B. in der Weihnachtswoche habe ich nur 8h gearbeitet da mein anderer Arbeitstag auf einen Feiertag (8h) gefallen ist... wird diese Woche nun mitgerechnet oder nicht?

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Weiß jemand wie Feiertage in der Berechnung der Praxiszeit berücksichtigt werden?
also Z.B. ich arbeite 2 Tage. Ich habe ich in der Weihnachtswoche 8h gearbeitet und ein Tag war ein Feiertag, also auch 8h.
wird diese Woche bei der Berechnung mit berücksichtigt?

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 15.04.2024:

Weiß jemand wie Feiertage in der Berechnung der Praxiszeit berücksichtigt werden?
also Z.B. ich arbeite 2 Tage. Ich habe ich in der Weihnachtswoche 8h gearbeitet und ein Tag war ein Feiertag, also auch 8h.
wird diese Woche bei der Berechnung mit berücksichtigt?

Kann ich dir leider nicht beantworten. Allgemein und nehme es mir nicht übel, ist es ratsam sich mit dem Examen intensiv auseinander zusetzen und sich Gedanken zu machen wie man das Examen schreibt.
Du scheinst mir, wenn das alles spitz auf Knopf ist, zu unerfahren für die Sache zu sein. Das sage ich dir keinesfalls in böser Absicht sondern in jener das du dich vernünftig darauf vorbereitest.
Andernfalls droht auch bei einer Zulassung, das Durchfallen des Examens.
Ich habe damals, als ich es geschrieben habe (2022/2023) viele solcher ungeraden Anläufe gesehen. Die Leute sind gnadenlos raus geprüft worden. Auch mit Ansagen, zum teilen mit einer Bewertung jenseits der 5,0.
das tut weh. Ein (fast)Kollege hat es 2023/2024 wieder versucht und ist wieder durch gefallen.

Das Examen ist machbar. Wirklich. Es ist auch keine Raketen Wissenschaft. ABER

  • es erfordert Disziplin
  • es erfordert wesentlich mehr Vorbereitung
  • es erfordert ein Grundverständnis im Steuerrecht

Das heißt das man schon mal auch gut ein FG Verfahren mal angestoßen hat in seiner Praxiszeit. Das vieles einen nicht gänzlich unbekannt oder fremd ist.
Unterschätzt es halt nicht. Es bringt euch nichts auf biegen und brechen irgendwie zum Examen zugelassen zu werden, um dann mit einer 5,X Zeit, Geld und nerven in die Tonne zu treten.

Nimmt diesen Erfahrungswert einfach mit.

antworten
Ceterum censeo

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 15.04.2024:

Weiß jemand wie Feiertage in der Berechnung der Praxiszeit berücksichtigt werden?
also Z.B. ich arbeite 2 Tage. Ich habe ich in der Weihnachtswoche 8h gearbeitet und ein Tag war ein Feiertag, also auch 8h.
wird diese Woche bei der Berechnung mit berücksichtigt?

Dies wird - wenn meine Kenntnisse nicht überholt sind - je nach Kammer unterschiedlich gehandhabt. Nach einer restriktiven Auffassung wäre hier das Kriterium der 16 Wochenstunden nicht erfüllt. Ein anderer Sachbearbeiter würde jedoch den Feiertag mitberücksichtigen, wenn der an diesem Tag vertraglich normalerweise die Arbeitsleistung erbracht würde.
Hier ist mEn keine pauschale Aussage möglich, auf eine Woche mehr oder weniger sollte es idealerweise jedoch nicht ankommen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Also Nürnberg hat hier ein Muster ...

www.stbk-nuernberg.de/images/Nachwuchs/Downloads/Arbeitgeberbescheinigung.pdf

Kann sich ja jeder daran orientieren.

Hallo Danke. Ganz ehrlich würde ich so ausdrucken und ausgefüllt den AG vorlegen. Das ist doch quasi wasserdicht.

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 15.04.2024:

Weiß jemand wie Feiertage in der Berechnung der Praxiszeit berücksichtigt werden?
also Z.B. ich arbeite 2 Tage. Ich habe ich in der Weihnachtswoche 8h gearbeitet und ein Tag war ein Feiertag, also auch 8h.
wird diese Woche bei der Berechnung mit berücksichtigt?

Nur wenn in einer Woche mind. 16 Stunden geleistet wurden, zählt die Woche. In deinem Fall also nicht.

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WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

WiWi Gast schrieb am 15.04.2024:

Weiß jemand wie Feiertage in der Berechnung der Praxiszeit berücksichtigt werden?
also Z.B. ich arbeite 2 Tage. Ich habe ich in der Weihnachtswoche 8h gearbeitet und ein Tag war ein Feiertag, also auch 8h.
wird diese Woche bei der Berechnung mit berücksichtigt?

Urlaub und Feiertage werden eigentlich immer so gerechnet als ob du gearbeitet hättest.

Ausgenommen natürlich Sonderurlaub, Ausgleich von Mehrarbeit etc.
Aber am besten rufst du mal die StB-Kammer an.

antworten
WiWi Gast

StB-Examen - Nachweis der Berufserfahrung

Ceterum censeo schrieb am 15.04.2024:

Weiß jemand wie Feiertage in der Berechnung der Praxiszeit berücksichtigt werden?
also Z.B. ich arbeite 2 Tage. Ich habe ich in der Weihnachtswoche 8h gearbeitet und ein Tag war ein Feiertag, also auch 8h.
wird diese Woche bei der Berechnung mit berücksichtigt?

Dies wird - wenn meine Kenntnisse nicht überholt sind - je nach Kammer unterschiedlich gehandhabt. Nach einer restriktiven Auffassung wäre hier das Kriterium der 16 Wochenstunden nicht erfüllt. Ein anderer Sachbearbeiter würde jedoch den Feiertag mitberücksichtigen, wenn der an diesem Tag vertraglich normalerweise die Arbeitsleistung erbracht würde.
Hier ist mEn keine pauschale Aussage möglich, auf eine Woche mehr oder weniger sollte es idealerweise jedoch nicht ankommen.
Liebe Grüße

Leider doch :( ich nämlich erst zum 1.9.23 angefangen 20h zu arbeiten in der Woche. Vorher habe ich nur 13h pro Woche für 2 Jahre gearbeitet…

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