Kann man sich seine Wochen im Audit Praktikum auf die nötigen 53 Wochen für den StB anrechnen lassen?
Frage steht oben. Also ist es möglich die relevante Berufserfahrung vor dem Abschluss geltend zu machen?
antwortenFrage steht oben. Also ist es möglich die relevante Berufserfahrung vor dem Abschluss geltend zu machen?
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antwortenWiWi Gast schrieb am 27.01.2019:
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Beim WP geht es, wenn das Praktikum nach Abschluss des Bachelors absolviert wird. Beim StB bin ich mir gerade unsicher.
antwortenNein, die Zeit gilt erst nach dem Bachelor (3 Jahre), bzw nach dem Master (2 Jahre)
WiWi Gast schrieb am 27.01.2019:
antwortenFrage steht oben. Also ist es möglich die relevante Berufserfahrung vor dem Abschluss geltend zu machen?
WiWi Gast schrieb am 27.01.2019:
Nein, die Zeit gilt erst nach dem Bachelor (3 Jahre), bzw nach dem Mastee (2 Jahre)
WiWi Gast schrieb am 27.01.2019:
Frage steht oben. Also ist es möglich die relevante Berufserfahrung vor dem Abschluss geltend zu machen?
Also genau wie beim wp?! Hast du eine Quelle? Wäre interessant zu wissen.
antwortenParagraph 36 Abs. 1 StBerG
In Nr. 2 steht explizit, dass danach eine praktische Tätigkeit nachgewiesen werden muss.
WiWi Gast schrieb am 27.01.2019:
antwortenWiWi Gast schrieb am 27.01.2019:
Nein, die Zeit gilt erst nach dem Bachelor (3 Jahre), bzw nach dem Mastee (2 Jahre)
WiWi Gast schrieb am 27.01.2019:
Frage steht oben. Also ist es möglich die relevante Berufserfahrung vor dem Abschluss geltend zu machen?
Also genau wie beim wp?! Hast du eine Quelle? Wäre interessant zu wissen.
Ich fürchte, der TE ist einem Missverständnis aufgesessen. Die "53-Wochen" stammen aus dem Bereich des WP-Examens und haben nichts mit dem StB-Examen zu tun. Hier ist eine praktische Tätigkeit von 2 bzw. 3 Jahren (Master/Bachelor) im Umfang von mind. 16-Wochenstunden nötig. Wird in einer Woche weniger als 16 Stunden gearbeitet, scheidet diese Woche komplett aus der Berechnung aus.
Weiterhin ist zu beachten - wie der Vorposter schon erwähnte - dass diese Tätigkeit NACH Beendigung des ersten berufsqualifizierten Abschlusses (Bachelor) erfolgte. Da ein Praktikum üblicherweise während des Studiums absolviert wird, ist eine Berücksichtigung (meistens) nicht möglich.
Liebe Grüße
Ceterum censeo schrieb am 27.01.2019:
Ich fürchte, der TE ist einem Missverständnis aufgesessen. Die "53-Wochen" stammen aus dem Bereich des WP-Examens und haben nichts mit dem StB-Examen zu tun. Hier ist eine praktische Tätigkeit von 2 bzw. 3 Jahren (Master/Bachelor) im Umfang von mind. 16-Wochenstunden nötig. Wird in einer Woche weniger als 16 Stunden gearbeitet, scheidet diese Woche komplett aus der Berechnung aus.
Muss das zwangsläufig in der Audit der Fall sein? Meine Service Line hängt unter Audit&Assurance ist aber die prüfungsnahe Beratung. Gemeint ist FAAS, Finance Advisory, IFRS Avdisory
antwortenWiWi Gast schrieb am 27.01.2019:
Muss das zwangsläufig in der Audit der Fall sein? Meine Service Line hängt unter Audit&Assurance ist aber die prüfungsnahe Beratung. Gemeint ist FAAS, Finance Advisory, IFRS Avdisory
Hier ist zu differenzieren:
Ist diese Tätigkeit relevant für den StB? Eher nicht, sofern nicht "überwiegend in Abschlussfragen" gearbeitet wird.
Ist sie relevant für den WP? Jain. Für die allg. 3/4- jährige Tätigkeit kommen diese Praxiszeiten sicherlich in Betracht. Für den besonderen Nachweis der originären Prüfungstätigkeit von mind. 53 Wochen eher nicht. Aber es kommt hier immer auf die tatsächliche Tätigkeit an und was dein Arbeitgeber bescheinigt, daher kann man es hier nicht abschließend beurteilen.
Liebe Grüße
wenn man während des Masterstudiums als Werkstudent in einer Steuerkanzlei arbeitet und auf die 16 Stunden Steuerliche Tätigkeiten kommt zählt das dann schon als Praxiszeit für das StB-Examen?
antwortenWiWi Gast schrieb am 28.01.2019:
wenn man während des Masterstudiums als Werkstudent in einer Steuerkanzlei arbeitet und auf die 16 Stunden Steuerliche Tätigkeiten kommt zählt das dann schon als Praxiszeit für das StB-Examen?
Ich verweise auf Paragraph 53 AO Abs. 3 Nr 2 und 27 EStG Abs. 1 Nr 3 Satz 6
P.s. Bin jurist
antwortenWiWi Gast schrieb am 28.01.2019:
WiWi Gast schrieb am 28.01.2019:
wenn man während des Masterstudiums als Werkstudent in einer Steuerkanzlei arbeitet und auf die 16 Stunden Steuerliche Tätigkeiten kommt zählt das dann schon als Praxiszeit für das StB-Examen?
Ich verweise auf Paragraph 53 AO Abs. 3 Nr 2 und 27 EStG Abs. 1 Nr 3 Satz 6
P.s. Bin jurist
Du bist ein Troll, nichts weiter. Jeder Kollege und (fast) jeder rechtskundige Student wäre in der Lage, eine Rechtsquelle korrekt zu zitieren.
An den Vorposter: Die Berücksichtigung deiner Tätigkeit ist möglich, soweit sie im steuerlichen Bereich stattfindet; Akten sortieren o. Ä. zählt hier nicht dazu. Aber es ist natürlich auch maßgeblich, was dein Arbeitgeber bescheinigt und wie man das Gegenteil beweisen will.
Liebe Grüße
Ceterum censeo schrieb am 29.01.2019:
wenn man während des Masterstudiums als Werkstudent in einer Steuerkanzlei arbeitet und auf die 16 Stunden Steuerliche Tätigkeiten kommt zählt das dann schon als Praxiszeit für das StB-Examen?
Ich verweise auf Paragraph 53 AO Abs. 3 Nr 2 und 27 EStG Abs. 1 Nr 3 Satz 6
P.s. Bin jurist
Du bist ein Troll, nichts weiter. Jeder Kollege und (fast) jeder rechtskundige Student wäre in der Lage, eine Rechtsquelle korrekt zu zitieren.
An den Vorposter: Die Berücksichtigung deiner Tätigkeit ist möglich, soweit sie im steuerlichen Bereich stattfindet; Akten sortieren o. Ä. zählt hier nicht dazu. Aber es ist natürlich auch maßgeblich, was dein Arbeitgeber bescheinigt und wie man das Gegenteil beweisen will.
Liebe Grüße
Genau am Ende entscheidet was man bescheinigt bekommt und inwieweit die Kammer das prüft. Ich habe mir auch einige Wochen Werksstudententätigkeit (nach dem Bachelor) anrechnen lassen um den ungünstigen Berufsstart im Oktober auszugleichen. Es geht also.
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