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Berufsexamina & Weiterb.Syndikus-WP

Syndikus WP

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Guyincognito

Syndikus WP

Moin zusammen,

da ich hier immer wieder interessante Aussagen zu den Entwicklungen des Wirtschaftsprüfers gelesen habe (zur Modularisierung etc.) wollte ich mal die aktuelle Meinung zum Syndikus WP erfragen.

Ich habe das Schreiben des IDW zur Änderung des Berufsrechtes gelesen und finde die Möglichkeit einen Syndikus WP zu machen sehr interessant. Ich habe nach einigen Jahren die Wirtschaftsprüfung zwar verlassen, bin aber im Rechnungswesen untergekommen und werde demnächst die erste Abteilungsleiterstelle übernehmen. Ich denke eine bessere Fortbildung als das WP Examen gibt es für (rein HGB geprägtes) Rewe aktuell nicht.

Als wie wahrscheinlich seht ihr es an, dass der Syndikus WP kommt? Man hat ja 6 Jahre Zeit für die modularisierten Examen. Lohnt sich schon ein Anfangen, mit dem Ziel den Syndikus später zu tragen. Im schlechtesten Falle bleibt einem halt "nur" das angeeignete Fachwissen. ;)

Vielen Dank
Guy Incognito

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WiWi Gast

Syndikus WP

Vorab möchte ich sagen, dass ich das Bestehen der WP Examen neben einer Vollzeit Abteilungsleiterstelle als sehr ambitioniert erachte. Ohne deinen Hintergrund jetzt im Detail zu kennen. Aber darüber wirst du dir sicher auch bereits Gedanken gemacht haben.

Ich habe vom Berufsstand zum Syndikus WP verschiedene Meinungen gehört. Auf der positiven Seite ist zu nennen, dass der Beruf mit einem Syndikus WP für junge Berufsanfänger attraktiver wird.

Auf der negativen Seite habe ich gehört (bekomme ich jetzt aber nicht mehr vollständig zusammen), dass hier gewisse Zweifel vorliegen ob durch den Snydikus WP dann nicht doch vermehrt die bereits bestehenden WPs die WP Praxen verlassen um einen "etwas ruhigeren" Job in der Indusrie zu suchen.

Aber hier gibt es sicher noch andere weitere Personen die näher an der WPK sind und daher fundierter etwas zu sagen können.

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Ceterum censeo

Syndikus WP

Mein letzten Informationen sind zwar bereits einige Wochen alt, aber ich vermute, dass sich hier in den letzten Wochen nicht viel getan hat.
Der Berufsstand plant die Einführung des Syndikus-WP und treibt diese voran. Im (damaligen) politischen Umfeld wollte man die Entscheider in Berlin nicht verschrecken und sieht daher zunächst eine Version des Syndikus-WP ohne Mitgliedschaft im Versorgungswerk vor. Ob diese evtl. später noch nachgeschoben wird, ist vollkommen offen.

Da der Berufsstand bisher recht erfolgreich in der Durchsetzung seiner Interessen war, gehe ich auch hier davon aus, dass der Syndikus-WP kommen wird. Der Ball liegt derzeit im Berliner Spielfeld. Aufgrund der aktuellen Situation sind hier aber in den nächsten Monaten andere Themen wichtig und das Anliegen wird wohl noch etwas auf die lange Bank geschoben.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 25.03.2020:

Mein letzten Informationen sind zwar bereits einige Wochen alt, aber ich vermute, dass sich hier in den letzten Wochen nicht viel getan hat.
Der Berufsstand plant die Einführung des Syndikus-WP und treibt diese voran. Im (damaligen) politischen Umfeld wollte man die Entscheider in Berlin nicht verschrecken und sieht daher zunächst eine Version des Syndikus-WP ohne Mitgliedschaft im Versorgungswerk vor. Ob diese evtl. später noch nachgeschoben wird, ist vollkommen offen.

Da der Berufsstand bisher recht erfolgreich in der Durchsetzung seiner Interessen war, gehe ich auch hier davon aus, dass der Syndikus-WP kommen wird. Der Ball liegt derzeit im Berliner Spielfeld. Aufgrund der aktuellen Situation sind hier aber in den nächsten Monaten andere Themen wichtig und das Anliegen wird wohl noch etwas auf die lange Bank geschoben.
Liebe Grüße

Ohne Versorgungswerk wäre das aber ziemlich unattraktiv. Mir persönlich wäre es ziemlich egal, ob ich bei einem Wechsel in die Industrie den Titel abgeben müsste. Auf das Versorgungswerk würde ich aber nur ungern verzichten. Naja, steht aktuell eh nicht zur Debatte und zur Not wäre ja noch der Syndikus-Stb. inkl. Versorgungswerk möglich.

antworten
Ceterum censeo

Syndikus WP

Kurze Info: Nach Äußerung des BMWi ist mit der Umsetzung des genannten Vorhabens nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zu rechnen. Alle Interessierten sollten sich hier auf 2022 ff. gefasst machen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 11.06.2020:

Kurze Info: Nach Äußerung des BMWi ist mit der Umsetzung des genannten Vorhabens nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zu rechnen. Alle Interessierten sollten sich hier auf 2022 ff. gefasst machen.
Liebe Grüße

Das überrascht mich nicht. Es gibt wichtigere Punkte auf der Tagesordnung.

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 25.03.2020:

Ceterum censeo schrieb am 25.03.2020:

Mein letzten Informationen sind zwar bereits einige Wochen alt, aber ich vermute, dass sich hier in den letzten Wochen nicht viel getan hat.
Der Berufsstand plant die Einführung des Syndikus-WP und treibt diese voran. Im (damaligen) politischen Umfeld wollte man die Entscheider in Berlin nicht verschrecken und sieht daher zunächst eine Version des Syndikus-WP ohne Mitgliedschaft im Versorgungswerk vor. Ob diese evtl. später noch nachgeschoben wird, ist vollkommen offen.

Da der Berufsstand bisher recht erfolgreich in der Durchsetzung seiner Interessen war, gehe ich auch hier davon aus, dass der Syndikus-WP kommen wird. Der Ball liegt derzeit im Berliner Spielfeld. Aufgrund der aktuellen Situation sind hier aber in den nächsten Monaten andere Themen wichtig und das Anliegen wird wohl noch etwas auf die lange Bank geschoben.
Liebe Grüße

Ohne Versorgungswerk wäre das aber ziemlich unattraktiv. Mir persönlich wäre es ziemlich egal, ob ich bei einem Wechsel in die Industrie den Titel abgeben müsste. Auf das Versorgungswerk würde ich aber nur ungern verzichten. Naja, steht aktuell eh nicht zur Debatte und zur Not wäre ja noch der Syndikus-Stb. inkl. Versorgungswerk möglich.

Bei einem Syndikus-WP wäre man weiterhin pflichtversichert im Versorgungswerk :)

antworten
Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 02.03.2021:

Bei einem Syndikus-WP wäre man weiterhin pflichtversichert im Versorgungswerk :)

Wurde der Entwurf des IDW noch einmal angepasst durch irgendwelche Stellen? Mir ist hier noch keine Veröffentlichung bekannt. Oder worauf basiert deine Aussage?
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Syndikus WP

GuyIncognito schrieb am 05.03.2020:

Moin zusammen,

da ich hier immer wieder interessante Aussagen zu den Entwicklungen des Wirtschaftsprüfers gelesen habe (zur Modularisierung etc.) wollte ich mal die aktuelle Meinung zum Syndikus WP erfragen.

Ich habe das Schreiben des IDW zur Änderung des Berufsrechtes gelesen und finde die Möglichkeit einen Syndikus WP zu machen sehr interessant. Ich habe nach einigen Jahren die Wirtschaftsprüfung zwar verlassen, bin aber im Rechnungswesen untergekommen und werde demnächst die erste Abteilungsleiterstelle übernehmen. Ich denke eine bessere Fortbildung als das WP Examen gibt es für (rein HGB geprägtes) Rewe aktuell nicht.

Als wie wahrscheinlich seht ihr es an, dass der Syndikus WP kommt? Man hat ja 6 Jahre Zeit für die modularisierten Examen. Lohnt sich schon ein Anfangen, mit dem Ziel den Syndikus später zu tragen. Im schlechtesten Falle bleibt einem halt "nur" das angeeignete Fachwissen. ;)

Vielen Dank
Guy Incognito

Durch die Modularisierung wird es wahrscheinlich einfacher sein als der StB, hier geht das nämlich nicht. Hatte auch schon deshalb eher an den WP gedacht.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Welche Nachteile werden von Gegner des S-WP angeführt? Wundert mich warum das nicht längst gemacht wurde.

antworten
Big4 Auditor

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Welche Nachteile werden von Gegner des S-WP angeführt? Wundert mich warum das nicht längst gemacht wurde.

z.B.

  • Noch mehr Gutverdiener, die nich in die gesetzliche Rente einzahlen
  • Infragstellung der unabhängigen Rolle des Berufsstandes, wenn man zugleich Angestellter in einem DAX-Unternehmen und WP sein kann

Durch die Modularisierung wird es wahrscheinlich einfacher sein als der StB, hier geht das nämlich nicht. Hatte auch schon deshalb eher an den WP gedacht.

Na dann mach mal...
Als StB+WP würde ich daran stark zweifeln, aber wenn du meinst. Zynisch könnte man auch sagen, der StB ist bereits ebenfalls modularisiert - er besteht einzig aus den Inhalten des einen Steuermoduls des WP-Examens. ;)

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 10.06.2021:

Welche Nachteile werden von Gegner des S-WP angeführt? Wundert mich warum das nicht längst gemacht wurde.

Es würden zuviele WPs aus der Prüfung zum Mandaten weg wechseln ohne die Versorgungsansprüche zu verlieren bzw. nicht weiter aufbauen können, so dass der Berufsstand noch ein viel starkes Nachwuchsproblem bekommt und im schlimmsten Fall daran zerbricht da man ihn dann irgendwie anders öffnen müsste.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 12.06.2021:

Welche Nachteile werden von Gegner des S-WP angeführt? Wundert mich warum das nicht längst gemacht wurde.

Es würden zuviele WPs aus der Prüfung zum Mandaten weg wechseln ohne die Versorgungsansprüche zu verlieren bzw. nicht weiter aufbauen können, so dass der Berufsstand noch ein viel starkes Nachwuchsproblem bekommt und im schlimmsten Fall daran zerbricht da man ihn dann irgendwie anders öffnen müsste.

Das wird ohnehin noch ein riesiges Problem werden wenn man sich mal die Altersstruktur der WPK anschaut.
Ich kann mir eine Öffnung aber auch nicht wirklich vorstellen, wie sollte das funktionieren? StBs oder BiBus erteilen die Testate?

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 13.06.2021:

Welche Nachteile werden von Gegner des S-WP angeführt? Wundert mich warum das nicht längst gemacht wurde.

Es würden zuviele WPs aus der Prüfung zum Mandaten weg wechseln ohne die Versorgungsansprüche zu verlieren bzw. nicht weiter aufbauen können, so dass der Berufsstand noch ein viel starkes Nachwuchsproblem bekommt und im schlimmsten Fall daran zerbricht da man ihn dann irgendwie anders öffnen müsste.

Das wird ohnehin noch ein riesiges Problem werden wenn man sich mal die Altersstruktur der WPK anschaut.
Ich kann mir eine Öffnung aber auch nicht wirklich vorstellen, wie sollte das funktionieren? StBs oder BiBus erteilen die Testate?

Steuerberater haben selbst in einigen Jahren Nachwuchsprobleme….

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 11.06.2020:

Kurze Info: Nach Äußerung des BMWi ist mit der Umsetzung des genannten Vorhabens nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zu rechnen. Alle Interessierten sollten sich hier auf 2022 ff. gefasst machen.
Liebe Grüße

Hat ggf. einer der senioreren Kollegen auf informellem Wege von der WPK oder dem BMWI etwas zum diesem Thema gehört oder müssen wir uns noch mind. ein weiteres Jahr gedulden?
Danke und viele Grüße!

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Ceterum censeo schrieb am 11.06.2020:

Kurze Info: Nach Äußerung des BMWi ist mit der Umsetzung des genannten Vorhabens nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zu rechnen. Alle Interessierten sollten sich hier auf 2022 ff. gefasst machen.
Liebe Grüße

Hat ggf. einer der senioreren Kollegen auf informellem Wege von der WPK oder dem BMWI etwas zum diesem Thema gehört oder müssen wir uns noch mind. ein weiteres Jahr gedulden?
Danke und viele Grüße!

Wenn du keine Lust mehr auf den Job hast kannst du dich doch bereits jetzt beurlauben lassen (befristet) und anschließend dann den Syndikus WP nehmen wenn der eingeführt wurde. Ich gehe schon davon aus der in den nächsten 2-3 Jahren kommen müsste.

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Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Ceterum censeo schrieb am 11.06.2020:

Kurze Info: Nach Äußerung des BMWi ist mit der Umsetzung des genannten Vorhabens nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zu rechnen. Alle Interessierten sollten sich hier auf 2022 ff. gefasst machen.
Liebe Grüße

Hat ggf. einer der senioreren Kollegen auf informellem Wege von der WPK oder dem BMWI etwas zum diesem Thema gehört oder müssen wir uns noch mind. ein weiteres Jahr gedulden?
Danke und viele Grüße!

Stand wie beschrieben, keine Umsetzung in der ablaufenden Legislaturperiode und welche Priorität und Erfolgsaussichten das Vorhaben haben wird, lässt sich vor der Wahl nur schwerlich einschätzen. Ich wollte daher nicht die Luft anhalten, bis es soweit wäre.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

1)

Der Syndikus - WP macht dann, ist er eingeführt, was ?

Alles was der WP darf, für ein bestimmtes Unternehmen mit der Ausnahme der Prüfung ?

Mal angenommen, Unternehmen X will die Beteiligung am Unternehmen Y verkaufen und legt dazu eine "Bewertung" vor: Syndikus - WP W, im Angestellenverhältnis / Syndikusverhältnis zu X, behauptet, daß Y 100 Mio € wert ist

2)

Die Rechtsgrundlagen für den Syndikus - WP kommen doch aus dem Unionsrecht ...

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Warum ein Syndikus WP nur bei einer Ampel kommen soll erschließt sich nicht - aber anscheinend bist du ja live dabei bei den Verhandlungen

WiWi Gast schrieb am 05.10.2021:

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 06.10.2021:

Warum ein Syndikus WP nur bei einer Ampel kommen soll erschließt sich nicht - aber anscheinend bist du ja live dabei bei den Verhandlungen

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

Ich habe damit nicht sagen wollen dass es bei einer 🇯🇲 Koalition keinen Syndikus WP geben wird. Meine Aussage war viel mehr dass wir zu 99% eine 🚦 Koalition bekommen und dann ist es beschlossene Sache mit der Einführung des Syndikus WP. Ja, ich bin bei den Verhandlungen live dabei.

antworten
Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 05.10.2021:

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

Wie unterschiedlich die Kommunikation in diesen "Kreisen" doch sein kann - wie ich neulich noch vom Kollegen Naumann (IDW) vernehmen durfte, ist zumindest die Umsetzung mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer mehrheitlich rot-grünen Regierung wohl nicht abzubilden. Ich habe hier aber leider keine genauen Informationen zu diesem Thema, da die sonst so gut informierten Kollegen leider überwiegend eine andere Parteifarbe tragen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 06.10.2021:

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

Wie unterschiedlich die Kommunikation in diesen "Kreisen" doch sein kann - wie ich neulich noch vom Kollegen Naumann (IDW) vernehmen durfte, ist zumindest die Umsetzung mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer mehrheitlich rot-grünen Regierung wohl nicht abzubilden. Ich habe hier aber leider keine genauen Informationen zu diesem Thema, da die sonst so gut informierten Kollegen leider überwiegend eine andere Parteifarbe tragen.
Liebe Grüße

Tut mir Leid, da müssen Sie mir etwas weiterhelfen, da ich es noch nicht ganz verstanden habe. Die Regierung möchte aller Voraussicht nach jeden zur Einzahlung in die Rentenversicherung verpflichten. Das würde natürlich alle WPs/Freiberufler die über Versorgungswerke versichert sind treffen und man wird dadurch den Berufsstand nicht abschaffen. Eine ähnliche Lösung wird man dann für den Syndikus WP schaffen.

Oder wollten sie eventuell sagen, dass damit der „größte Vorteil“ des Syndikus WP (das wäre auf jeden Fall Diskussionswürdig), damit verloren geht?

Danke für ihren Beitrag.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 06.10.2021:

Wie unterschiedlich die Kommunikation in diesen "Kreisen" doch sein kann - wie ich neulich noch vom Kollegen Naumann (IDW) vernehmen durfte, ist zumindest die Umsetzung mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer mehrheitlich rot-grünen Regierung wohl nicht abzubilden. Ich habe hier aber leider keine genauen Informationen zu diesem Thema, da die sonst so gut informierten Kollegen leider überwiegend eine andere Parteifarbe tragen.

interessantes Thema:

I.

1) Das Unionsrecht zwingt zur Umsetzung des Syndikus - WP

2) Anstellungsverhältnis: Der Bund ist zuständig für die Befreiung von der Dt. Rentenversicherung Bund (§ 6 I SGB VI)

3) Die Befreiung wird nicht erteilt.

II.

Kann man das evtl umgehen indem man Syndikus - StB bzw. Syndikus StB - WP bzw. Syndikus RA WP wird ??

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

ahh ha und wer soll dir jetzt glauben, dass du bei den Verhandlungen dabei bist? Abgesehen davon planen die SPD und Grünen eine Bürgerversicherung, wie sich das mit einer Befreiung bei freien Berufen vereinbaren lässt frag ich mich -> warum dann ein Syndikus WP noch interessant sein sollte im Fall einer Bürgerversicherung erschließt sich mir auch nicht

WiWi Gast schrieb am 06.10.2021:

Warum ein Syndikus WP nur bei einer Ampel kommen soll erschließt sich nicht - aber anscheinend bist du ja live dabei bei den Verhandlungen

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

Ich habe damit nicht sagen wollen dass es bei einer 🇯🇲 Koalition keinen Syndikus WP geben wird. Meine Aussage war viel mehr dass wir zu 99% eine 🚦 Koalition bekommen und dann ist es beschlossene Sache mit der Einführung des Syndikus WP. Ja, ich bin bei den Verhandlungen live dabei.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Sagen wir es mal andersrum, das mit der verpflichtenden Einzahlung glaube ich noch nicht, das müsste auch entsprechend RA treffen und auch die Beamten, damit trifft die Thematik insbesonder auch große Wählergruppen der Grünen u. FDP, zum anderen müsste dann auch entsprechend das Rentenniveau für alle angegelichen werden (d.h. die höhe Versorgung für Beamte müsste angegelichen werdenI -> halte ich für eher unwahrscheinlich das das Projekt kommt

Liebe Grüße

Tut mir Leid, da müssen Sie mir etwas weiterhelfen, da ich es noch nicht ganz verstanden habe. Die Regierung möchte aller Voraussicht nach jeden zur Einzahlung in die Rentenversicherung verpflichten. Das würde natürlich alle WPs/Freiberufler die über Versorgungswerke versichert sind treffen und man wird dadurch den Berufsstand nicht abschaffen. Eine ähnliche Lösung wird man dann für den Syndikus WP schaffen.

Oder wollten sie eventuell sagen, dass damit der „größte Vorteil“ des Syndikus WP (das wäre auf jeden Fall Diskussionswürdig), damit verloren geht?

Danke für ihren Beitrag.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 06.10.2021:

Ceterum censeo schrieb am 06.10.2021:

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

Wie unterschiedlich die Kommunikation in diesen "Kreisen" doch sein kann - wie ich neulich noch vom Kollegen Naumann (IDW) vernehmen durfte, ist zumindest die Umsetzung mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer mehrheitlich rot-grünen Regierung wohl nicht abzubilden. Ich habe hier aber leider keine genauen Informationen zu diesem Thema, da die sonst so gut informierten Kollegen leider überwiegend eine andere Parteifarbe tragen.
Liebe Grüße

Tut mir Leid, da müssen Sie mir etwas weiterhelfen, da ich es noch nicht ganz verstanden habe. Die Regierung möchte aller Voraussicht nach jeden zur Einzahlung in die Rentenversicherung verpflichten. Das würde natürlich alle WPs/Freiberufler die über Versorgungswerke versichert sind treffen und man wird dadurch den Berufsstand nicht abschaffen. Eine ähnliche Lösung wird man dann für den Syndikus WP schaffen.

Oder wollten sie eventuell sagen, dass damit der „größte Vorteil“ des Syndikus WP (das wäre auf jeden Fall Diskussionswürdig), damit verloren geht?

Danke für ihren Beitrag.

Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster und meine, wenn wirklich die verpflichtende Einzahlung in die Rentenversicherung für alle Berufsträger bei WP, StB und RA kommt, schadet das den Berufen sehr. Ich würde sogar soweit gehen, dass die jetzt schon an Personal mangelnden Bereiche Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung noch mehr Probleme bekommen wird. Warum macht man den diese Titel und tut sich diese Prüfungen an. Zum einen, um zwar dort zu arbeiten, aber zu einem mindest genauso hohen Anteil um später durch das Versorgungswerk auch entsprechend abgesichert zu sein, das ist ja der Vorteil an diesem Titel, gerade für die ganzen Syndikus StB und RA.

Wenn das kommt, gebe ich dem Berufsstand keine 20 Jahre mehr. So schön sind die Berufe dann nämlich nicht, dass man sich nur dafür durch die harten Jahre bis zur Bestellung quält.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 06.10.2021:

ahh ha und wer soll dir jetzt glauben, dass du bei den Verhandlungen dabei bist? Abgesehen davon planen die SPD und Grünen eine Bürgerversicherung, wie sich das mit einer Befreiung bei freien Berufen vereinbaren lässt frag ich mich -> warum dann ein Syndikus WP noch interessant sein sollte im Fall einer Bürgerversicherung erschließt sich mir auch nicht

Warum ein Syndikus WP nur bei einer Ampel kommen soll erschließt sich nicht - aber anscheinend bist du ja live dabei bei den Verhandlungen

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

Ich habe damit nicht sagen wollen dass es bei einer 🇯🇲 Koalition keinen Syndikus WP geben wird. Meine Aussage war viel mehr dass wir zu 99% eine 🚦 Koalition bekommen und dann ist es beschlossene Sache mit der Einführung des Syndikus WP. Ja, ich bin bei den Verhandlungen live dabei.

Ich erwarte von gar keinem dass er mir glaubt aber du kannst gerne hier nochmal in einigen Wochen/Monaten vorbeischauen und dann überprüfen was im Endeffekt gestimmt hat.

Es stimmt mich sehr nachdenklich dass alle nur den Vorteil in der Pflichtversicherung der Versorgungswerke sehen, welche zudem einen sehr niedrigen Niedrigzins haben und darüber hinaus ein demographisches Problem.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 06.10.2021:

Ceterum censeo schrieb am 06.10.2021:

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

Wie unterschiedlich die Kommunikation in diesen "Kreisen" doch sein kann - wie ich neulich noch vom Kollegen Naumann (IDW) vernehmen durfte, ist zumindest die Umsetzung mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer mehrheitlich rot-grünen Regierung wohl nicht abzubilden. Ich habe hier aber leider keine genauen Informationen zu diesem Thema, da die sonst so gut informierten Kollegen leider überwiegend eine andere Parteifarbe tragen.
Liebe Grüße

Tut mir Leid, da müssen Sie mir etwas weiterhelfen, da ich es noch nicht ganz verstanden habe. Die Regierung möchte aller Voraussicht nach jeden zur Einzahlung in die Rentenversicherung verpflichten. Das würde natürlich alle WPs/Freiberufler die über Versorgungswerke versichert sind treffen und man wird dadurch den Berufsstand nicht abschaffen. Eine ähnliche Lösung wird man dann für den Syndikus WP schaffen.

Oder wollten sie eventuell sagen, dass damit der „größte Vorteil“ des Syndikus WP (das wäre auf jeden Fall Diskussionswürdig), damit verloren geht?

Danke für ihren Beitrag.

Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster und meine, wenn wirklich die verpflichtende Einzahlung in die Rentenversicherung für alle Berufsträger bei WP, StB und RA kommt, schadet das den Berufen sehr. Ich würde sogar soweit gehen, dass die jetzt schon an Personal mangelnden Bereiche Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung noch mehr Probleme bekommen wird. Warum macht man den diese Titel und tut sich diese Prüfungen an. Zum einen, um zwar dort zu arbeiten, aber zu einem mindest genauso hohen Anteil um später durch das Versorgungswerk auch entsprechend abgesichert zu sein, das ist ja der Vorteil an diesem Titel, gerade für die ganzen Syndikus StB und RA.

Wenn das kommt, gebe ich dem Berufsstand keine 20 Jahre mehr. So schön sind die Berufe dann nämlich nicht, dass man sich nur dafür durch die harten Jahre bis zur Bestellung quält.

…ohne den Vorteil Versorgungswerk bringt der Syndikus WP doch nur den Vorteil, dass man das Examen nicht noch einmal ablegen muss wenn man nach der maximalen Beurlaubung wieder zurück in die Tretmühle will. Wer aussteigt will ja aber nicht zurück sondern weg und gleichzeitig eine bessere Versorgung als in der gesetzlichen Rentenversicherung haben.

Lohnt sich dann nur wenn man utopisch hohe Basisgehälter im Angestelltenverhältnis als Syndikus WP bekommt.

antworten
Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 06.10.2021:

Tut mir Leid, da müssen Sie mir etwas weiterhelfen, da ich es noch nicht ganz verstanden habe. Die Regierung möchte aller Voraussicht nach jeden zur Einzahlung in die Rentenversicherung verpflichten. Das würde natürlich alle WPs/Freiberufler die über Versorgungswerke versichert sind treffen und man wird dadurch den Berufsstand nicht abschaffen. Eine ähnliche Lösung wird man dann für den Syndikus WP schaffen.

Oder wollten sie eventuell sagen, dass damit der „größte Vorteil“ des Syndikus WP (das wäre auf jeden Fall Diskussionswürdig), damit verloren geht?

Danke für ihren Beitrag.

Ziel war ursprünglich die Etablierung des Syndikus-WP in enger Anlehnung an des Syndikus-StB - also mit relativ großen Freiräumen bei gleichzeitiger Beibehaltung der berufsständischen Rechte und Pflichten (z. b. die Mitgliedschaft im Versorgungswerk). Da das Thema einer einheitlichen Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen jedoch bereits seit einigen Jahren immer mal wieder durch Berliner Kreise geistert, entschied man sich seitens IDW/WPK zunächst eine Regelung zum Syndikus-WP ohne (!) Mitgliedschaft im Versorgungswerk (also Pflicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung) vorzubereiten und voranzutreiben; eine etwaige spätere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wollte man dann beizeiten nachschieben. Insbesondere die letztere Version wird jedoch - lt. dem Kollegen - mit einer überwiegend rot-grün geführten Bundesregierung nicht umzusetzen sein.

Das Thema des Systemwechsels zu einer einheitlichen Rentenversicherung steht jedoch auf einem ganz anderen Blatt und ist eine ganz andere Hausnummer als o. g. Ausgestaltung des Syndikus-WP.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 07.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 06.10.2021:

Tut mir Leid, da müssen Sie mir etwas weiterhelfen, da ich es noch nicht ganz verstanden habe. Die Regierung möchte aller Voraussicht nach jeden zur Einzahlung in die Rentenversicherung verpflichten. Das würde natürlich alle WPs/Freiberufler die über Versorgungswerke versichert sind treffen und man wird dadurch den Berufsstand nicht abschaffen. Eine ähnliche Lösung wird man dann für den Syndikus WP schaffen.

Oder wollten sie eventuell sagen, dass damit der „größte Vorteil“ des Syndikus WP (das wäre auf jeden Fall Diskussionswürdig), damit verloren geht?

Danke für ihren Beitrag.

Ziel war ursprünglich die Etablierung des Syndikus-WP in enger Anlehnung an des Syndikus-StB - also mit relativ großen Freiräumen bei gleichzeitiger Beibehaltung der berufsständischen Rechte und Pflichten (z. b. die Mitgliedschaft im Versorgungswerk). Da das Thema einer einheitlichen Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen jedoch bereits seit einigen Jahren immer mal wieder durch Berliner Kreise geistert, entschied man sich seitens IDW/WPK zunächst eine Regelung zum Syndikus-WP ohne (!) Mitgliedschaft im Versorgungswerk (also Pflicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung) vorzubereiten und voranzutreiben; eine etwaige spätere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wollte man dann beizeiten nachschieben. Insbesondere die letztere Version wird jedoch - lt. dem Kollegen - mit einer überwiegend rot-grün geführten Bundesregierung nicht umzusetzen sein.

Das Thema des Systemwechsels zu einer einheitlichen Rentenversicherung steht jedoch auf einem ganz anderen Blatt und ist eine ganz andere Hausnummer als o. g. Ausgestaltung des Syndikus-WP.
Liebe Grüße

Hallo,

die Vermutung von Ihnen bzw. ihren Kollegen ist korrekt. Es wird einen Syndikus-WP geben aber ohne eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Das halte ich nach aktuellen Kenntnisstand für extrem unwahrscheinlich.

Viele Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Betrifft auch die übrigen freien Berufe wie Ärzte, Architekten, Apotheker.... das wird nicht kommen, der Anteil an Wählergruppen den sie da angreifen will keiner

WiWi Gast schrieb am 06.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 06.10.2021:

Ceterum censeo schrieb am 06.10.2021:

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

Wie unterschiedlich die Kommunikation in diesen "Kreisen" doch sein kann - wie ich neulich noch vom Kollegen Naumann (IDW) vernehmen durfte, ist zumindest die Umsetzung mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer mehrheitlich rot-grünen Regierung wohl nicht abzubilden. Ich habe hier aber leider keine genauen Informationen zu diesem Thema, da die sonst so gut informierten Kollegen leider überwiegend eine andere Parteifarbe tragen.
Liebe Grüße

Tut mir Leid, da müssen Sie mir etwas weiterhelfen, da ich es noch nicht ganz verstanden habe. Die Regierung möchte aller Voraussicht nach jeden zur Einzahlung in die Rentenversicherung verpflichten. Das würde natürlich alle WPs/Freiberufler die über Versorgungswerke versichert sind treffen und man wird dadurch den Berufsstand nicht abschaffen. Eine ähnliche Lösung wird man dann für den Syndikus WP schaffen.

Oder wollten sie eventuell sagen, dass damit der „größte Vorteil“ des Syndikus WP (das wäre auf jeden Fall Diskussionswürdig), damit verloren geht?

Danke für ihren Beitrag.

Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster und meine, wenn wirklich die verpflichtende Einzahlung in die Rentenversicherung für alle Berufsträger bei WP, StB und RA kommt, schadet das den Berufen sehr. Ich würde sogar soweit gehen, dass die jetzt schon an Personal mangelnden Bereiche Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung noch mehr Probleme bekommen wird. Warum macht man den diese Titel und tut sich diese Prüfungen an. Zum einen, um zwar dort zu arbeiten, aber zu einem mindest genauso hohen Anteil um später durch das Versorgungswerk auch entsprechend abgesichert zu sein, das ist ja der Vorteil an diesem Titel, gerade für die ganzen Syndikus StB und RA.

Wenn das kommt, gebe ich dem Berufsstand keine 20 Jahre mehr. So schön sind die Berufe dann nämlich nicht, dass man sich nur dafür durch die harten Jahre bis zur Bestellung quält.

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 07.10.2021:

Betrifft auch die übrigen freien Berufe wie Ärzte, Architekten, Apotheker.... das wird nicht kommen, der Anteil an Wählergruppen den sie da angreifen will keiner

Die angesprochenen Wählergruppen stellen doch eher eine Minderheit dar. Da hat man schon Entscheidungen getroffen, bei denen man wesentlich größere Mengen an Wähler verärgert hat.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 07.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 07.10.2021:

Betrifft auch die übrigen freien Berufe wie Ärzte, Architekten, Apotheker.... das wird nicht kommen, der Anteil an Wählergruppen den sie da angreifen will keiner

Die angesprochenen Wählergruppen stellen doch eher eine Minderheit dar. Da hat man schon Entscheidungen getroffen, bei denen man wesentlich größere Mengen an Wähler verärgert hat.

Eine Minderheit ja, aber eine Minderheit mit einer groesseren Lobby und besser vernetzt in das politische Berlin. Das darf man hierbei nicht nicht vergessen. Und hier in dem Forum werden einige mit dem Stichtwort Versorgungswerk etwas anfangen koennen. Ich moechte behaupten, dass kann der 0815 Deutsche eher nicht. Dort ist eher im Vordergrund, dass die Beamten "nichts einzahlen''.

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 08.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 07.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 07.10.2021:

Betrifft auch die übrigen freien Berufe wie Ärzte, Architekten, Apotheker.... das wird nicht kommen, der Anteil an Wählergruppen den sie da angreifen will keiner

Die angesprochenen Wählergruppen stellen doch eher eine Minderheit dar. Da hat man schon Entscheidungen getroffen, bei denen man wesentlich größere Mengen an Wähler verärgert hat.

Eine Minderheit ja, aber eine Minderheit mit einer groesseren Lobby und besser vernetzt in das politische Berlin. Das darf man hierbei nicht nicht vergessen. Und hier in dem Forum werden einige mit dem Stichtwort Versorgungswerk etwas anfangen koennen. Ich moechte behaupten, dass kann der 0815 Deutsche eher nicht. Dort ist eher im Vordergrund, dass die Beamten "nichts einzahlen''.

Es wäre überaus inkonsequent und zudem ungerecht, wenn ausschließlich die Beamten in der Gesetzlichen pflichtversichert werden. Darüber hinaus denke ich, wird der Lobbyeinfluss stark überschätzt. Für mich hört sich das eher so an, als möchten sie persönlich nicht das es so kommt, also eher aus emotionalen als rationalen Gründen?

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WiWi Gast

Syndikus WP

Ohne die Diskussion jetzt zu weit ins Thema Versorgungswerk abschweifen zu lassen, aber die rechtlichen und praktischen Hürden sind so enorm, dass diese in keinem Verhältnis zum erwarteten „Nutzen“ stehen. Wir reden hier von einer siebenstelligen Zahl zwangsenteigneter Bürger, ungewisse Zukunft für bereits in Rente befindlichen Mitgliedern, die Verwaltung vom Milliarden an illiquiden Assets, Mitarbeiter von allen Versorgungswerken, die auf einen Schlag arbeitslos werden… und das ganze für eine kurzfristige Entlastung der Rentenkasse und eine gravierende Verschärfung des Problems in 20 Jahren. Das Problem ist nämlich nicht die Anzahl der Zahler, sondern die Höhe der Rente und die Kopplung an die Lohnentwicklung. Und Versorgungswerksmitglieder leben in der Regel halt einfach deutlich länger als normale Angestellte.

Die Umstellung von Beamten wäre deutlich einfacher, da Beamte im Prinzip auch nur eine gesetzliche Rente unter besseren Bedingungen und im verkürzten Weg direkt vom Staat erhalten. Die Probleme der Rentenkasse werden damit aber auch nicht gelöst.

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WiWi Gast

Syndikus WP

Schaut mal wie viele Personen im Bundestag Freiberufler sind, insb. Juristen - dein Einfluss braucht man nicht zu unterschätzen.

Das Thema Beamte ist ein etwas anders gelagertes Thema weil diese rein aus Steuergeldern ihre Pension bekommen und gleichzeitig noch eine %-tual höhere Pension bekommen als ein Einzahlender in die gesetzliche Rentenversorgung bei gleichzeitig null persönliches berufliches Risiko.

Die Versorgungswerke sind insofern schon ein Unterschied, weil hier gerade keine Alimentierung durch Steuergelder erfolgt. Die Versorgungswerke aufzulösen hat eher den Hintergrund eine Personengruppe die tendenziell recht gut verdient in die gesetzliche Rente zu bringen um hier ein System das am kippen ist wieder kurzfristig zu stützen

WiWi Gast schrieb am 08.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 08.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 07.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 07.10.2021:

Betrifft auch die übrigen freien Berufe wie Ärzte, Architekten, Apotheker.... das wird nicht kommen, der Anteil an Wählergruppen den sie da angreifen will keiner

Die angesprochenen Wählergruppen stellen doch eher eine Minderheit dar. Da hat man schon Entscheidungen getroffen, bei denen man wesentlich größere Mengen an Wähler verärgert hat.

Eine Minderheit ja, aber eine Minderheit mit einer groesseren Lobby und besser vernetzt in das politische Berlin. Das darf man hierbei nicht nicht vergessen. Und hier in dem Forum werden einige mit dem Stichtwort Versorgungswerk etwas anfangen koennen. Ich moechte behaupten, dass kann der 0815 Deutsche eher nicht. Dort ist eher im Vordergrund, dass die Beamten "nichts einzahlen''.

Es wäre überaus inkonsequent und zudem ungerecht, wenn ausschließlich die Beamten in der Gesetzlichen pflichtversichert werden. Darüber hinaus denke ich, wird der Lobbyeinfluss stark überschätzt. Für mich hört sich das eher so an, als möchten sie persönlich nicht das es so kommt, also eher aus emotionalen als rationalen Gründen?

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 08.10.2021:

Schaut mal wie viele Personen im Bundestag Freiberufler sind, insb. Juristen - dein Einfluss braucht man nicht zu unterschätzen.

Das Thema Beamte ist ein etwas anders gelagertes Thema weil diese rein aus Steuergeldern ihre Pension bekommen und gleichzeitig noch eine %-tual höhere Pension bekommen als ein Einzahlender in die gesetzliche Rentenversorgung bei gleichzeitig null persönliches berufliches Risiko.

Die Versorgungswerke sind insofern schon ein Unterschied, weil hier gerade keine Alimentierung durch Steuergelder erfolgt. Die Versorgungswerke aufzulösen hat eher den Hintergrund eine Personengruppe die tendenziell recht gut verdient in die gesetzliche Rente zu bringen um hier ein System das am kippen ist wieder kurzfristig zu stützen

Betrifft auch die übrigen freien Berufe wie Ärzte, Architekten, Apotheker.... das wird nicht kommen, der Anteil an Wählergruppen den sie da angreifen will keiner

Die angesprochenen Wählergruppen stellen doch eher eine Minderheit dar. Da hat man schon Entscheidungen getroffen, bei denen man wesentlich größere Mengen an Wähler verärgert hat.

Eine Minderheit ja, aber eine Minderheit mit einer groesseren Lobby und besser vernetzt in das politische Berlin. Das darf man hierbei nicht nicht vergessen. Und hier in dem Forum werden einige mit dem Stichtwort Versorgungswerk etwas anfangen koennen. Ich moechte behaupten, dass kann der 0815 Deutsche eher nicht. Dort ist eher im Vordergrund, dass die Beamten "nichts einzahlen''.

Es wäre überaus inkonsequent und zudem ungerecht, wenn ausschließlich die Beamten in der Gesetzlichen pflichtversichert werden. Darüber hinaus denke ich, wird der Lobbyeinfluss stark überschätzt. Für mich hört sich das eher so an, als möchten sie persönlich nicht das es so kommt, also eher aus emotionalen als rationalen Gründen?

Ich möchte hierauf näher eingehen:

"die Versorgungswerke aufzulösen hat eher den Hintergrund eine Personengruppe die tendenziell recht gut verdient in die gesetzliche Rente zu bringen um hier ein System das am kippen ist wieder kurzfristig zu stützen"

Das ist prinzipiell richtig und genau das ist doch der solidarische Hintergrundgedanke an der Geschichte, die Starken sollen die Schwachen schultern. Darüber hinaus gibt es auch Führungskräfte, welche überdurchschnittlich verdienen und die aber kein Versorgungswerk hinter sich zu stehen haben. Diese Leute tragen die Schwachen mit, während es an anderer Stelle Leute gibt die das eben nicht tun, weil sie über Versorgungswerke versichert sind. Hier soll eine Gleichstellung stattfinden.

Natürlich werden die Versorgungswerke nicht von der Allgemeinheit gestützt bzw. in irgendeiner Form finanziert aber sie beteiligen sich eben auch nicht am Rest der Gesellschaft.

Ich möchte jetzt keine Grundsatzdiskussion über unser Rentensystem auslösen, ich persönlich finde es auch nur suboptimal und würde eher ein Rentensystem nach dem Vorbild der skandinavischen Länder bevorzugen. Darüber hinaus kann ich auch die persönlichen Ängste bzw. Sorgen teilen und ich selber bin von dieser Entwicklung auch betroffen, als jemand der u.a. Beamter ist. Man muss sich aber bewusst machen, das es unausweichlich ist und der Großteil der Bevölkerung hat nun mal seine Entscheidung getroffen.

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Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 08.10.2021:

Das ist prinzipiell richtig und genau das ist doch der solidarische Hintergrundgedanke an der Geschichte, die Starken sollen die Schwachen schultern. Darüber hinaus gibt es auch Führungskräfte, welche überdurchschnittlich verdienen und die aber kein Versorgungswerk hinter sich zu stehen haben. Diese Leute tragen die Schwachen mit, während es an anderer Stelle Leute gibt die das eben nicht tun, weil sie über Versorgungswerke versichert sind. Hier soll eine Gleichstellung stattfinden.

Natürlich werden die Versorgungswerke nicht von der Allgemeinheit gestützt bzw. in irgendeiner Form finanziert aber sie beteiligen sich eben auch nicht am Rest der Gesellschaft.

Kurze Anmerkung aus der grauen Vorzeit (20. Jh.): Die freien Berufe schafften sich die Versorgungswerke, da sie von einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung explizit ausgeschlossen wurden - die Arbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung wollten hier nicht für die genannten Freiberufler einstehen müssen. ;-)

Aber zur Sache: Die "Auflösung" der Versorgungswerke und Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung sehe ich aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten äußerst kritisch.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 09.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 08.10.2021:

Kurze Anmerkung aus der grauen Vorzeit (20. Jh.): Die freien Berufe schafften sich die Versorgungswerke, da sie von einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung explizit ausgeschlossen wurden - die Arbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung wollten hier nicht für die genannten Freiberufler einstehen müssen. ;-)

Aber zur Sache: Die "Auflösung" der Versorgungswerke und Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung sehe ich aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten äußerst kritisch.

vor allem weil die Deckungslücken niemand haben will ... Zinsbedarf, Sterblichkeitsbedarf, die Freiberufler altern schneller als der Rest der Bevölkerung ...

Man unterstelle die Deckungslücke bei den Systemen die auf Landesrecht basieren; die Deckungslücke wird Jahr um Jahr größer und m. E. oft so in die Zukunft verschoben, dass niemand die Deckungslücke sieht.

Wenn nun der Bund entscheiden sollte, den Versorgungswerken den Nachzug neuer Mitglieder (auf die die am aktuellen Stichtag rechtlich oder wirtschaftlich verursachten Mitglieder immer mehr verschoben werden) wegzunehmen, bleibt bei den *auf Landesrecht* basierenden Systemen eine Deckungslücke übrig.

Die Deckungslücke im Land will niemand sehen; man rede mal mit Abgeordneten des Landtags, wie sie sich winden nur weil sie die Thematik nicht angehen wollen.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Wieviel Rente bekommt man denn jetzt eigentlich aus dem Versorgungswerk?

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 09.10.2021:

Das ist prinzipiell richtig und genau das ist doch der solidarische Hintergrundgedanke an der Geschichte, die Starken sollen die Schwachen schultern. Darüber hinaus gibt es auch Führungskräfte, welche überdurchschnittlich verdienen und die aber kein Versorgungswerk hinter sich zu stehen haben. Diese Leute tragen die Schwachen mit, während es an anderer Stelle Leute gibt die das eben nicht tun, weil sie über Versorgungswerke versichert sind. Hier soll eine Gleichstellung stattfinden.

Natürlich werden die Versorgungswerke nicht von der Allgemeinheit gestützt bzw. in irgendeiner Form finanziert aber sie beteiligen sich eben auch nicht am Rest der Gesellschaft.

Kurze Anmerkung aus der grauen Vorzeit (20. Jh.): Die freien Berufe schafften sich die Versorgungswerke, da sie von einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung explizit ausgeschlossen wurden - die Arbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung wollten hier nicht für die genannten Freiberufler einstehen müssen. ;-)

Aber zur Sache: Die "Auflösung" der Versorgungswerke und Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung sehe ich aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten äußerst kritisch.
Liebe Grüße

Können sie näher erläutern warum sie das aus verfassungsrechtlichen Punkten kritisch sehen?

LG

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WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 09.10.2021:

Das ist prinzipiell richtig und genau das ist doch der solidarische Hintergrundgedanke an der Geschichte, die Starken sollen die Schwachen schultern. Darüber hinaus gibt es auch Führungskräfte, welche überdurchschnittlich verdienen und die aber kein Versorgungswerk hinter sich zu stehen haben. Diese Leute tragen die Schwachen mit, während es an anderer Stelle Leute gibt die das eben nicht tun, weil sie über Versorgungswerke versichert sind. Hier soll eine Gleichstellung stattfinden.

Natürlich werden die Versorgungswerke nicht von der Allgemeinheit gestützt bzw. in irgendeiner Form finanziert aber sie beteiligen sich eben auch nicht am Rest der Gesellschaft.

Kurze Anmerkung aus der grauen Vorzeit (20. Jh.): Die freien Berufe schafften sich die Versorgungswerke, da sie von einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung explizit ausgeschlossen wurden - die Arbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung wollten hier nicht für die genannten Freiberufler einstehen müssen. ;-)

Aber zur Sache: Die "Auflösung" der Versorgungswerke und Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung sehe ich aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten äußerst kritisch.
Liebe Grüße

Die müssen ja nicht aufgelöst werden. Dürfen gerne weitergeführt werden. Nur sollte eine allgemeine Versicherungspflicht in der GRV für jeden gelten. Zusatzsysteme wie die Versorgungswerke gerne zusätzlich.

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 09.10.2021:

Wieviel Rente bekommt man denn jetzt eigentlich aus dem Versorgungswerk?

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

I.

Die Rente hängt ab von

  1. den Einzahlungen

  2. den Annahmen bei der Leistungsermittlung im Zeitpunkt der Einzahlung (so bei der Einzahlung Leistungszusagen gemacht wurden) zur Zinserwartung und zur Sterblichkeit: je ungünstiger die Annahmen ab dem Betriebsbeginn des Systems für die Höhe der Renten waren, desto nachteiliger sind sie für das System

  3. der Fähigkeit des Systems, auf die Niedrig- bzw. Nullzinsphase zu reagieren und ggf. die Leistungen zu kürzen

  4. Die Überprüfung der stetigen Verschlechterung der Lebenserwartung für die Systeme

  5. dem Zinsertrag, von dem das System am aktuellen Stichtag für die Zeit ab dem Stichtag bis zur Auszahlung der letzten Monatsrente (Prognose) ausgeht.

  6. den Erträgen, die das System tatsächlich erzielt

II.

Je unvorsichtiger das System die Risiken bewertet, desto höher sind die Renten am Stichtag. Man kann aber einen cent nur einmal ausgeben: Schmeißen die Systeme das Geld jetzt aus dem Fenster bzw. geben sie das Geld für die aktuelle Generation in Saus und Braus aus, bleibt für die künftigen Rentner nichts übrig.

Die Höhe der Rente richtet sich nach den vorstehenden Gesichtspunkten.

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WiWi Gast

Syndikus WP

Es wäre überaus inkonsequent und zudem ungerecht, wenn ausschließlich die Beamten in der Gesetzlichen pflichtversichert werden. Darüber hinaus denke ich, wird der Lobbyeinfluss stark überschätzt. Für mich hört sich das eher so an, als möchten sie persönlich nicht das es so kommt, also eher aus emotionalen als rationalen Gründen?

seit wann sind die Beamten in der gesetzlichen Rentenversicherung ??

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WiWi Gast

Syndikus WP

So viel ist es nicht, vergleichbar mit einer privaten Rentenversicherung ohne Vertriebskosten. Durch den Zins sind Beiträge bis 40 ca. doppelt so viel wert als in der GRV, ab 60 macht’s dann keinen Unterschied mehr. Ich werde laut Rentenrechner eine Rente von ca. 3000€ bekommen, wenn ich bis 62 arbeite und über der BMG verdiene. Bei der Rente mit 67 sind’s ca. 4000€. Irgendwelche Beträge von 6-7k wie sie hier teilweise rumgeistern sind völlig utopisch. Das gute ist halt, dass der demographische Wandel ziemlich egal ist. Eine Erhöhung des Rentenalters hat nämlich keine große Auswirkung auf das Versorgungswerk.

WiWi Gast schrieb am 09.10.2021:

Wieviel Rente bekommt man denn jetzt eigentlich aus dem Versorgungswerk?

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WiWi Gast

Syndikus WP

Über wie viele Syndikus WPs reden wir denn eigentlich? Knapp über 1.000 vielleicht? Scheint mir mehr Polemik als rational wenn man denen dann das Versorgungswerk vorenthalten möchte, wenn man sich die Anzahl der STB etc. anguckt.

Wenn man dann irgendwann dazu übergeht, alle in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen, dann ist das so, aber vorab die WPs zu benachteiligen scheint mir wie gesagt nach Polemik. Zumal ein Großteil dann wahrscheinlich einfach den WP abgibt und als Syndikus Stb doch wieder befreit ist.

WiWi Gast schrieb am 09.10.2021:

Es wäre überaus inkonsequent und zudem ungerecht, wenn ausschließlich die Beamten in der Gesetzlichen pflichtversichert werden. Darüber hinaus denke ich, wird der Lobbyeinfluss stark überschätzt. Für mich hört sich das eher so an, als möchten sie persönlich nicht das es so kommt, also eher aus emotionalen als rationalen Gründen?

seit wann sind die Beamten in der gesetzlichen Rentenversicherung ??

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 09.10.2021:

Über wie viele Syndikus WPs reden wir denn eigentlich? Knapp über 1.000 vielleicht? Scheint mir mehr Polemik als rational wenn man denen dann das Versorgungswerk vorenthalten möchte, wenn man sich die Anzahl der STB etc. anguckt.

Wenn man dann irgendwann dazu übergeht, alle in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen, dann ist das so, aber vorab die WPs zu benachteiligen scheint mir wie gesagt nach Polemik. Zumal ein Großteil dann wahrscheinlich einfach den WP abgibt und als Syndikus Stb doch wieder befreit ist.

Es wäre überaus inkonsequent und zudem ungerecht, wenn ausschließlich die Beamten in der Gesetzlichen pflichtversichert werden. Darüber hinaus denke ich, wird der Lobbyeinfluss stark überschätzt. Für mich hört sich das eher so an, als möchten sie persönlich nicht das es so kommt, also eher aus emotionalen als rationalen Gründen?

seit wann sind die Beamten in der gesetzlichen Rentenversicherung ??

Und wie willst du das machen, wenn es dank Modularisierung nur noch sehr wenige Voll WPs in Zukunft gibt? Dann leidet halt der Berufsstand, mir ist das egal, weil ich will eine gute Rente haben. Irgendwer muss die finanzieren.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 09.10.2021:

Und wie willst du das machen, wenn es dank Modularisierung nur noch sehr wenige Voll WPs in Zukunft gibt? Dann leidet halt der Berufsstand, mir ist das egal, weil ich will eine gute Rente haben. Irgendwer muss die finanzieren.

Oh wie toll - genau das ist die Vorgehensweise in vielen Versorgungswerken:

Schritt 1: die Leistungen werden möglichst früh (bei der Einzahlung) möglichst hoch (man lasse die stetige Verschlechterung bei der Sterblichkeit bis zum Rentenbeginn außer acht und geht davon aus, dass das einbezahlte Kapital üppigste Zinserträge finanzieren wird) fest

Schritt 2: Man verzichte darauf, die Richtigkeit der Annahmen an einem jeden Stichtag neu zu bewerten, insbesondere werden beim Aufstellen der Deckungsrückstellung die alten, längst überholten Annahmen zur Zinserwartung und zur Sterblichkeit fortgeschrieben statt eine Neubewertung mit aktuellen Annahmen durchzuführen

Schritt 3: Je weniger man sich um die Risikolage kümmert und je weniger man die Risikolage kommuniziert, desto älter werden die Leute; die Leute richten sich auf die Höhe ihrer (von Anfang an überhöhten) Rente ein.

Schritt 4: Soweit die Berufskammern die Mitglieder der Gremien im Versorgungswerk benennen, benennen sie Personen, die älter sind und die kein Interesse daran haben, Mißstände in der Kammer aufzugreifen. Es kümmert sich erst recht niemand um diese Systeme.

Schritt 5: "Vertrauensschutz" und "Solidarität" bestimmt das Handeln: Da sich die Ältern auf die Höhe der Rente eingerichtet haben, sollen doch gefälligst die Jüngeren die Deckungslücke ausgleichen, die einzig und allein dadurch entsteht, dass das System ein jedes Jahr beim Aufstellen der Deckungsrückstellung pfuscht (man bildet sich die üppigen Zinserträge bis zur Auszahlung der letzten Monatsrente ein und blendet die seit Ende des zweiten Weltkriegs absehbare stetige Verschlechterung der Sterblichkeit aus)

Genau das ist das Problem bei manchen Systemen: Die die drin sind, geben sich die größtmöglichen Zusagen, blenden die Risiken aus und sagen dann, wenn die Probleme doch irgendwie bekannt werden: "Nach mir die Sinnflut"

Das ist nicht bei allen Systemen so aber bei einigen, nur frage ich mich, wie manche Systeme durch die Wirtschaftsprüfung kommen; nach dem was ich höre, schauen die WPs bei den Sterblichkeitsannahmen weg.

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 09.10.2021:

Und wie willst du das machen, wenn es dank Modularisierung nur noch sehr wenige Voll WPs in Zukunft gibt? Dann leidet halt der Berufsstand, mir ist das egal, weil ich will eine gute Rente haben. Irgendwer muss die finanzieren.

Oh wie toll - genau das ist die Vorgehensweise in vielen Versorgungswerken:

Schritt 1: die Leistungen werden möglichst früh (bei der Einzahlung) möglichst hoch (man lasse die stetige Verschlechterung bei der Sterblichkeit bis zum Rentenbeginn außer acht und geht davon aus, dass das einbezahlte Kapital üppigste Zinserträge finanzieren wird) fest

Schritt 2: Man verzichte darauf, die Richtigkeit der Annahmen an einem jeden Stichtag neu zu bewerten, insbesondere werden beim Aufstellen der Deckungsrückstellung die alten, längst überholten Annahmen zur Zinserwartung und zur Sterblichkeit fortgeschrieben statt eine Neubewertung mit aktuellen Annahmen durchzuführen

Schritt 3: Je weniger man sich um die Risikolage kümmert und je weniger man die Risikolage kommuniziert, desto älter werden die Leute; die Leute richten sich auf die Höhe ihrer (von Anfang an überhöhten) Rente ein.

Schritt 4: Soweit die Berufskammern die Mitglieder der Gremien im Versorgungswerk benennen, benennen sie Personen, die älter sind und die kein Interesse daran haben, Mißstände in der Kammer aufzugreifen. Es kümmert sich erst recht niemand um diese Systeme.

Schritt 5: "Vertrauensschutz" und "Solidarität" bestimmt das Handeln: Da sich die Ältern auf die Höhe der Rente eingerichtet haben, sollen doch gefälligst die Jüngeren die Deckungslücke ausgleichen, die einzig und allein dadurch entsteht, dass das System ein jedes Jahr beim Aufstellen der Deckungsrückstellung pfuscht (man bildet sich die üppigen Zinserträge bis zur Auszahlung der letzten Monatsrente ein und blendet die seit Ende des zweiten Weltkriegs absehbare stetige Verschlechterung der Sterblichkeit aus)

Genau das ist das Problem bei manchen Systemen: Die die drin sind, geben sich die größtmöglichen Zusagen, blenden die Risiken aus und sagen dann, wenn die Probleme doch irgendwie bekannt werden: "Nach mir die Sinnflut"

Das ist nicht bei allen Systemen so aber bei einigen, nur frage ich mich, wie manche Systeme durch die Wirtschaftsprüfung kommen; nach dem was ich höre, schauen die WPs bei den Sterblichkeitsannahmen weg.

Moment mal, die Versorgungswerke zahlen doch ihre Rente kapitalbasiert, damit werben sie doch auch immer? Das heißt ich bekomme doch nur das als Rente, was ich auch selber einbezahlt habe inkl. Zinsen. Das was du meinst ist das Umlageverfahren, sprich die junge Generation zahlt die Rente der Alten.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 09.10.2021:

Moment mal, die Versorgungswerke zahlen doch ihre Rente kapitalbasiert, damit werben sie doch auch immer? Das heißt ich bekomme doch nur das als Rente, was ich auch selber einbezahlt habe inkl. Zinsen. Das was du meinst ist das Umlageverfahren, sprich die junge Generation zahlt die Rente der Alten.

1) Was passiert bei einem Kapitalbaiserten System ?

A) Die Einzahlung mehrt Vermögen und Risiken (das Risiko bildet den Anspruch ab, den das Mitglied irgendwann für die Leistung erhält)

B) Man ist beispielsweise im Jahr 2004 und gibt bei der Einzahlung eine Leistungszusage ab, sagen wir für ein Mitglied, 30 Jahre, Leistungsbeginn ab 67 Jahren, auf Basis einer Zinserwartung von sagen wir 4,0 %, d. h. es wird unterstellt, dass das System ab der Einzahlung bis zur Auszahlung der letzten Monatsrente 4,0 % erzielt und daß sich die Sterblichkeit bis in 37 Jahren (Rentenbeginn 67 Jahre - Alter 30 Jahre) nicht verschlechtert.

C) Das System muß fortan (37 Jahre bis Rentenbeginn + Rentenbezugsdauer sagen wir 15 Jahre) die Annahmen auch verdienen.

a) Ausgangspunkt ist, das ein auf Pflichtmitgliedschaft basierendes System um seine Akzeptanz werben muß. Das macht auch eine jede Kammer so: Wie groß ist doch der Mehrwert der sich aus dem Kammerbeitrag ergibt ?

b) Akzeptanz erreicht man durch möglichst unveränderliche Leistungszusagen möglichst im Gegenzug zur Einzahlung, die möglichst hoch ausfallen.

c) Man ist nun bei Milchmädchenrechnungen und Schönwetterprognosen, die erzielt werden müssen.

D) Jeder, der mit Prognosen zu tun hat, weiß, das Prognosen nicht eintreffen müssen, je gewagter die Prognosen sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Prognosen erreicht werden.

2) Was man nicht wahr haben will aber was zugleich eine Binsenweißheit ist: Vermögen und Risiken können in der Zeit nach der Einzahlung einen unterschiedlichen Verlauf nehmen: Die typischen Betriebsgefahren sind:

Anlageverluste

wegbrechende Zinserträge

eine sich stetig verschlechternde Sterblichkeit.

3) Wo ist nun die Antwort der Systeme auf die typischen Betriebsgefahren ?

Man arbeitet mit einem "Rechnungzins" der irgendwie für Leistungszusagen wie Rückstellungen gleichermaßen gilt., Man ist noch nicht einmal soweit, den Rechnungszins aufzuteilen in einen Zinssatz der den Leistungszusagen zugrunde liegt und einen Zinssatz, der der Deckungsrückstellung zugrunde liegt.

Oder anders: Mit gesundem Menschenverstand sollte man wie folgt vorgehen beim Aufstellen der Deckungsrückstellung:

Schritt 1: Es werden die aktuellen Sterblichkeitsannahmen verwendet; gibt das System vermeidbar lang vor dem Rentenbeginn Leistungszusagen ab, muß es die Sterblichkeit unter Zugrundelegung der bei Rentenbeginn erwarteten Lage ermitteln.

Schritt 2: Es wird der insgesamt auszuzahlende Betrag aus Schritt 1 ermittelt.

Schritt 3: Das am Stichtag vorhandene Vermögen wird abgezogen. Es ergibt sich eine Unterdeckung

Schritt 4: Man rechnet aus, wie viel Zins das am Stichtag vorhandene Vermögen erzielen muß, um die Deckungslücke zu schließen - und den Zinsbedarf hieraus in %

Schritt 5: Es wird überprüft. ob der Zinsbedarf aus Schritt 4 anhand der Marktlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über den gesamten Prognosezeitraum erzielbar ist.

Aber das will keiner, denn die Leute, die in oder für Kammern tätig sind oder auch die, die in manchen Versorgungswerken gewählt werden, haben kein Interesse daran, die Risiken zu sehen, weil sie dann ihre eigenen Renten kürzen müßten (man bedenke: den Altzusagen ist ein Zinsbedarf von 4,0 % eingerechnet, der Zinsbedarf steigt aber noch, je mehr das System gepfuscht hat bei der Sterblichkeit)

Aus den Augen aus dem Sinn. Je weniger man die Risiken sieht, desto besser, denn dann ist die Rente der Gremienmitglieder um so sicherer, die im Vergleich zur Masse der Mitglieder deutlich älter sind.

4) Ich beobachte, dass je größer die Systeme sind und je professioneller die Verwaltung, die Probleme um so größer sind. Andere kleine Versorgungswerke haben Sterblichkeitsannahmen. die so vorsichtig sind, dass sie über jeden Zweifel erhaben sind und den Zinsbedarf von 4 Jahren als Puffer auf der Bank liegen und können im Krisenfalle auch die laufenden Leistungen kürzen.

Aber manche Systeme sind als Depperles - und Vetterleswirtschaft zu qualifizieren: Immer dann, wenn sie merken, dass es so nicht mehr weiter gehen kann, beschließen sie sie Verlagerung der Risiken auf künftige Einzahler.

5) das eigentliche Kernproblem ist aber: Wie kommt man im kapitalgedeckten System dazu, dass das System nur die Leistungszusagen macht, die es auch finanzieren kann ?

Vermögen am Stichtag > Risiken aus dem Vermögen am Stichtag
Dabei ist im öffentlichen Recht der Stichtag der Zeitpunkt der Ausfinanziertheit.

Das interessiert keinen, ist aber essenziell für ein "kapitalgedecktes" System

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Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 09.10.2021:

Können sie näher erläutern warum sie das aus verfassungsrechtlichen Punkten kritisch sehen?

LG

Trotz großem Interesse am Staatsrecht habe ich mich für eine andere Profession, entschieden und überlasse solcherlei Ausführungen den hierzu berufenen. Zu groß ist die Gefahr, dass ich in meinem greisen Alter die Grundlagen der Schranken-Schranken, des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbotes durcheinander bringe. ;-)
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Syndikus WP

ALso geht es mal wieder nicht um die Erfüllung aus dem eigentlichen Job, sondern um die beamtenähnlichen Nebenleistungen.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Es wird wohl immer um Spaß und auch Vergütung gehen.
Im Schnitt 50+ Stunden die Woche wird wohl niemand arbeiten, der den Job per se nicht mag. Es wird das aber auch niemand machen, dem Geld vollkommen egal ist

WiWi Gast schrieb am 11.10.2021:

ALso geht es mal wieder nicht um die Erfüllung aus dem eigentlichen Job, sondern um die beamtenähnlichen Nebenleistungen.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Naja der Spaß am Job ist ja nur eine Komponente - er sollte halt auch entsprechend bezahlt werden.

Abgesehen davon ist ein Versorgungswerk keine beamtenähnliche Nebenleistung.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2021:

ALso geht es mal wieder nicht um die Erfüllung aus dem eigentlichen Job, sondern um die beamtenähnlichen Nebenleistungen.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 11.10.2021:

Es wird wohl immer um Spaß und auch Vergütung gehen.
Im Schnitt 50+ Stunden die Woche wird wohl niemand arbeiten, der den Job per se nicht mag. Es wird das aber auch niemand machen, dem Geld vollkommen egal ist

WiWi Gast schrieb am 11.10.2021:

ALso geht es mal wieder nicht um die Erfüllung aus dem eigentlichen Job, sondern um die beamtenähnlichen Nebenleistungen.

Das Versorgungswerk zahlt aber erst, wenn man aufhört - und das, was in ca. 30-40 Jahren ist oder sein könnte, schein die Studenten von heute ja schon sehr zu beschäftigen.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Das Versorgungswerk zahlt aber erst, wenn man aufhört - und das, was in ca. 30-40 Jahren ist oder sein könnte, schein die Studenten von heute ja schon sehr zu beschäftigen.

Eben.

I.

unterstellte Ausgangslage im Versorgungswerk X:

Wer zuerst kommt der mahlt zuerst, wer zuletzt kommt, den bestaft das Leben.

Also: Die Leistungen sind so hoch wie möglich fest gesetzt, die Risiken werden nicht mit aktuellen Zinsannahmen neu bewertet und die Sterblichkeit verschlechtert sich stetig, was aber niemand interessiert. Das Geld wird in Saus und Braus ausgegeben.

II.

Man betrachte Punkt I. aud dem Blickwinkel der jüngeren Mitglieder des Systems; diese können die Beiträge zwar von der Steuer abziehen, müssen das was sie heraus bekommen aber voll versteuern. Die Niedrigzinsphase ist da und am Ende sind die Erträge karg und der Zinseszins - Effekt karg und die Gelder weg.

III.

Kommuniziert man die Fakten aus Punkt II. den jüngeren Mitgliedern, ist es höchst verwunderlich, dass diese sich nicht kümmern. Ich kenne Leute, die haben mit rund 1.000 Mitgliedern von Versorgungswerken die Problematik nach Punkt II. erörtert. Es sind vielleicht eine handvoll, die sich dafür interessieren, alle übrigen sind entweder gleichgültig oder sagen "oh da kann man eh nichts machen."

Die viel gepriesene Selbstverwaltung läßt grüßen: Kammern sind allmächtig und sich einig, nicht hinterfragt werden zu wollen. Meinungsbildung gibts nicht und das Problem Versorgungswerk in seinen Facetten durchschauen tut auch niemand, weil niemand Interesse hat, die eigenen Renten zu kürzen und im Interesse der Zukunftsfähigkeit bzw. Betriebssicherheit des Systems zu handeln.

Wer gegen eine Kammer opponiert, merkt schell, dass die Kammer die Generalklauseln des Kammerrechts nutzt, um den zu gängeln, der opponiert hat. Kammern uznd Versorgungswerke leben nicht schlecht davon, dass die Mitglieder den Beitrag zahlen und sonst ihren Mund halten.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 11.10.2021:

Es wird wohl immer um Spaß und auch Vergütung gehen.
Im Schnitt 50+ Stunden die Woche wird wohl niemand arbeiten, der den Job per se nicht mag. Es wird das aber auch niemand machen, dem Geld vollkommen egal ist

ALso geht es mal wieder nicht um die Erfüllung aus dem eigentlichen Job, sondern um die beamtenähnlichen Nebenleistungen.

Das Versorgungswerk zahlt aber erst, wenn man aufhört - und das, was in ca. 30-40 Jahren ist oder sein könnte, schein die Studenten von heute ja schon sehr zu beschäftigen.

Dein Einstiegsgehälter sind im Big4 Umfeld nicht Weltklasse. Die Entwicklungsmöglichleiten auch nicht mehr so wie vor 30 Jahren. Daher wird vermutlich eine Gesamtbetrachtung des möglichen Berufswegs vorgenommen und da gehört die Rente mit dazu.

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 11.10.2021:

Es wird wohl immer um Spaß und auch Vergütung gehen.
Im Schnitt 50+ Stunden die Woche wird wohl niemand arbeiten, der den Job per se nicht mag. Es wird das aber auch niemand machen, dem Geld vollkommen egal ist

WiWi Gast schrieb am 11.10.2021:

ALso geht es mal wieder nicht um die Erfüllung aus dem eigentlichen Job, sondern um die beamtenähnlichen Nebenleistungen.

Einstiegsgehälter im Big4 Umfeld sind nicht mehr so attraktiv; Partner als Berufsziel ist immer weniger planbar. Da wird dann m.E. halt mehr auf das Gesamtpaket geschaut und da gehöhrt die Rente dazu.

Das Versorgungswerk zahlt aber erst, wenn man aufhört - und das, was in ca. 30-40 Jahren ist oder sein könnte, schein die Studenten von heute ja schon sehr zu beschäftigen.

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 06.10.2021:

ahh ha und wer soll dir jetzt glauben, dass du bei den Verhandlungen dabei bist? Abgesehen davon planen die SPD und Grünen eine Bürgerversicherung, wie sich das mit einer Befreiung bei freien Berufen vereinbaren lässt frag ich mich -> warum dann ein Syndikus WP noch interessant sein sollte im Fall einer Bürgerversicherung erschließt sich mir auch nicht

Warum ein Syndikus WP nur bei einer Ampel kommen soll erschließt sich nicht - aber anscheinend bist du ja live dabei bei den Verhandlungen

Hallo,

Ich wollte, als jemand der in politischen Kreisen verkehrt, mal meinen Teil zu dieser Diskussion beitragen. Der Syndikus WP wird in der kommenden Legislaturperiode eingeführt, da wir eine 🚦 Koalition bekommen. So der Wortlaut von den Spitzenkandidaten. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht.

Ich habe damit nicht sagen wollen dass es bei einer 🇯🇲 Koalition keinen Syndikus WP geben wird. Meine Aussage war viel mehr dass wir zu 99% eine 🚦 Koalition bekommen und dann ist es beschlossene Sache mit der Einführung des Syndikus WP. Ja, ich bin bei den Verhandlungen live dabei.

Ich erwarte von gar keinem dass er mir glaubt aber du kannst gerne hier nochmal in einigen Wochen/Monaten vorbeischauen und dann überprüfen was im Endeffekt gestimmt hat.

Es stimmt mich sehr nachdenklich dass alle nur den Vorteil in der Pflichtversicherung der Versorgungswerke sehen, welche zudem einen sehr niedrigen Niedrigzins haben und darüber hinaus ein demographisches Problem.

Wo ist der "kritische" Poster der behauptet hat, ich würde mit meiner Aussage dass es eine Ampel Koalition geben wird, falsch liegen?

Ich rechne damit dass spätestens in einem halben Jahr eine Richtung aufzeigen wird, hinsichtlich des Syndikus-WP. Im Moment steht nach wie vor fest dass es ihn geben wird aber der genaue Ausgestaltungsrahmen steht noch nicht, da noch nicht klar ist inwiefern mit der Pflichtversicherung für alle umgegangen wird.

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WiWi Gast

Syndikus WP

Also lohnt sich jetzt das WP Versorgungswerk noch oder oder nicht? Irgendwie vermisse ich da eine klare Meinung dazu.

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WiWi Gast

Syndikus WP

Was verstehst du unter lohnen? Das WPV ist eine Pflichtversicherung, also hast du als WP gar keine Wahl als dich darin zu versichern (ja ja Ausnahmen gibts). Falls du allgemein wissen willst, ob sich der WP für das Versorgungswerk im Vergleich zu anderen Karrieren lohnt, kann ich dir keine Antwort darauf geben. Die Rente aus dem WPV ist ca. doppelt so hoch wie die aus der GRV und leidet nicht so stark unter Wahlgeschenken und demographischen Wandel. Das kannst du jetzt berücksichtigen, wenn du erwartete CFs für jede Karriereoption ausrechnest (oder was auch immer).

WiWi Gast schrieb am 22.10.2021:

Also lohnt sich jetzt das WP Versorgungswerk noch oder oder nicht? Irgendwie vermisse ich da eine klare Meinung dazu.

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 22.10.2021:

Was verstehst du unter lohnen? Das WPV ist eine Pflichtversicherung, also hast du als WP gar keine Wahl als dich darin zu versichern (ja ja Ausnahmen gibts). Falls du allgemein wissen willst, ob sich der WP für das Versorgungswerk im Vergleich zu anderen Karrieren lohnt, kann ich dir keine Antwort darauf geben. Die Rente aus dem WPV ist ca. doppelt so hoch wie die aus der GRV und leidet nicht so stark unter Wahlgeschenken und demographischen Wandel. Das kannst du jetzt berücksichtigen, wenn du erwartete CFs für jede Karriereoption ausrechnest (oder was auch immer).

wie ist das eigentlich bei StB WP ?

  • Fall 1: Man will ins WP - Versorgungswerk, das geht zumeist, man kann sich vom StB Versorgungswerk befreien lassen

  • Fall 2: Befreit eigentlich das WP - Versorgungswerk umgekehrt zugunsten eines StB - Versorgungswerks ?

Kapitalbildung heißt dass das Geld ausreichen muß, die Rente zu finanzieren. Das hängt von den Annahmen ab zur Zinserwartung und zur Sterblichkeit und wie das Versorgungswerk damit umgeht,

Die Rendite des Versorgungswerks: Natürlich kann man die letzten Jahrzehnte anschauen, aber wir leben in der Nullzinsphase und dass der Aktienmarkt auf unbestmmte Zeit weiter in die Höhe schießt, glaube ich nicht wirklich. Zudem kommt es darauf an, wie vorsichtig das Versorgungswerk im Bereich der Steblichkeit rechnet, zumal absehbar ist, dass die Freiberufler länger leben.

Die Rendite der Deutschen Rentenversicherung Bund: Es gibt keine Kapitaldeckung, keine Rendite, aber die Renten sind aktuell deutlich niedriger. Die Renten sind aber aktuell vor allem deshalb so niedrig, weil wenige Berufsträger aus demographischer Sicht (Demographie ist im Umlageverfahren wesentlich, im Ansparverfahren deutlich weniger) viele Rentner finanzieren müssen.

Dass bei unbeschränkt fortdauernder Nullzinsphase die Renten im Versorgungswerk dauerhaft besser sind, glaube ich nicht wirklich, vor allem nicht, wenn die Versorgungswerke es nicht schaffen, die Leistungszusagen, die oft noch auf einem Zinsbedarf von 4,0 %, ggf zzgl. eines Zuschlags wegen Pfusches bei den Sterblichkeitsannahmen, nach unten abzusenken. Aber: Die Personen, die im Versorgungswerk an einem bestimmten Stichtag drin sind, haben alle ein Interesse an ihrer eigenen Rente bzw. daran, die Probleme in die Zukunft zu schieben.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Hast du auch schon mal daran gedacht, dass dem Vorsorgungswerk auch Immobilienvermögen gehört aus dem es Rendite erzielt (bspw. Altbestand in Innenstädten mit entsprechend niedrigem Buchwert)?

Zu der Frage:
„Mitglieder des WPV, die (zugleich) als Steuerberater bestellt sind, sind i. d. R. bei Begründung der Mitgliedschaft im WPV Pflichtmitglied eines Steuerberaterversorgungswerkes. In den meisten Gesetzen über die Errichtung der Steuerberaterversorgungswerke ist geregelt, dass die Mitgliedschaft im Steuerberaterversorgungswerk endet, sobald eine Mitgliedschaft im WPV begründet wird. Dies ist in folgenden Steuerberaterversorgungswerken der Fall: …“
Die Antwort auf deine Frage habe ich in 2 Minuten mittels googeln gefunden.

Mach dir doch mal bitte die Mühe und lese dir die Seite des Versorgungswerk inkl. FAQs und Rechenschaftsberichte, die gesetzlichen Bestimmungen sowie die sonstigen öffentlich zur Verfügung stehenden Informationen durch bevor du hier so viele vorschnelle Halbwahrheiten und persönliche Meinungen veröffentlichst.

WiWi Gast schrieb am 24.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 22.10.2021:

Was verstehst du unter lohnen? Das WPV ist eine Pflichtversicherung, also hast du als WP gar keine Wahl als dich darin zu versichern (ja ja Ausnahmen gibts). Falls du allgemein wissen willst, ob sich der WP für das Versorgungswerk im Vergleich zu anderen Karrieren lohnt, kann ich dir keine Antwort darauf geben. Die Rente aus dem WPV ist ca. doppelt so hoch wie die aus der GRV und leidet nicht so stark unter Wahlgeschenken und demographischen Wandel. Das kannst du jetzt berücksichtigen, wenn du erwartete CFs für jede Karriereoption ausrechnest (oder was auch immer).

wie ist das eigentlich bei StB WP ?

  • Fall 1: Man will ins WP - Versorgungswerk, das geht zumeist, man kann sich vom StB Versorgungswerk befreien lassen

  • Fall 2: Befreit eigentlich das WP - Versorgungswerk umgekehrt zugunsten eines StB - Versorgungswerks ?

Kapitalbildung heißt dass das Geld ausreichen muß, die Rente zu finanzieren. Das hängt von den Annahmen ab zur Zinserwartung und zur Sterblichkeit und wie das Versorgungswerk damit umgeht,

Die Rendite des Versorgungswerks: Natürlich kann man die letzten Jahrzehnte anschauen, aber wir leben in der Nullzinsphase und dass der Aktienmarkt auf unbestmmte Zeit weiter in die Höhe schießt, glaube ich nicht wirklich. Zudem kommt es darauf an, wie vorsichtig das Versorgungswerk im Bereich der Steblichkeit rechnet, zumal absehbar ist, dass die Freiberufler länger leben.

Die Rendite der Deutschen Rentenversicherung Bund: Es gibt keine Kapitaldeckung, keine Rendite, aber die Renten sind aktuell deutlich niedriger. Die Renten sind aber aktuell vor allem deshalb so niedrig, weil wenige Berufsträger aus demographischer Sicht (Demographie ist im Umlageverfahren wesentlich, im Ansparverfahren deutlich weniger) viele Rentner finanzieren müssen.

Dass bei unbeschränkt fortdauernder Nullzinsphase die Renten im Versorgungswerk dauerhaft besser sind, glaube ich nicht wirklich, vor allem nicht, wenn die Versorgungswerke es nicht schaffen, die Leistungszusagen, die oft noch auf einem Zinsbedarf von 4,0 %, ggf zzgl. eines Zuschlags wegen Pfusches bei den Sterblichkeitsannahmen, nach unten abzusenken. Aber: Die Personen, die im Versorgungswerk an einem bestimmten Stichtag drin sind, haben alle ein Interesse an ihrer eigenen Rente bzw. daran, die Probleme in die Zukunft zu schieben.

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 25.10.2021:

Hast du auch schon mal daran gedacht, dass dem Vorsorgungswerk auch Immobilienvermögen gehört aus dem es Rendite erzielt (bspw. Altbestand in Innenstädten mit entsprechend niedrigem Buchwert)?

Zu der Frage:
„Mitglieder des WPV, die (zugleich) als Steuerberater bestellt sind, sind i. d. R. bei Begründung der Mitgliedschaft im WPV Pflichtmitglied eines Steuerberaterversorgungswerkes. In den meisten Gesetzen über die Errichtung der Steuerberaterversorgungswerke ist geregelt, dass die Mitgliedschaft im Steuerberaterversorgungswerk endet, sobald eine Mitgliedschaft im WPV begründet wird. Dies ist in folgenden Steuerberaterversorgungswerken der Fall: …“
Die Antwort auf deine Frage habe ich in 2 Minuten mittels googeln gefunden.

Mach dir doch mal bitte die Mühe und lese dir die Seite des Versorgungswerk inkl. FAQs und Rechenschaftsberichte, die gesetzlichen Bestimmungen sowie die sonstigen öffentlich zur Verfügung stehenden Informationen durch bevor du hier so viele vorschnelle Halbwahrheiten und persönliche Meinungen veröffentlichst.

Welche Meinung habe ich denn veröffentlicht ? ich habe nur Fragen aufgeworfen.

Natürlich gibt es Immobilienvermögen, aber am Ende zählt die Gesamtrendite und soweit ich Bilanzen und Rechenschaftsberichte kenne (so man sie denn bekommt) ist das Immobilienvermögen von arg untergeordneter Bedeutung, aber das ist von System zu System verschieden.

Wer die Wahl zwischen Deutscher Rentenversicherung Bund und einem Versorgungswerk hat, sollte sich mit den Grundlagen der Verfahren befassen (Umlageverfahren, Kapitaldeckung) und deren Unterschied habe ich dargestellt, mehr aber nicht. Und ich darf meinen, dass es durchaus Fälle und Szenarien gibt, bei denen die Deutsche Rentenversicherung am Ende günstiger ist, vor allem dann, wenn die Gelder der jetzt jungen Einzahler in Versorgungswerke aus dem Fenster geschmissen werden, nur weil man an die Altannahmen mit überhöhtem einkalkulierten Zins nicht ran will.

WiWi Gast schrieb am 24.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 22.10.2021:

Was verstehst du unter lohnen? Das WPV ist eine Pflichtversicherung, also hast du als WP gar keine Wahl als dich darin zu versichern (ja ja Ausnahmen gibts). Falls du allgemein wissen willst, ob sich der WP für das Versorgungswerk im Vergleich zu anderen Karrieren lohnt, kann ich dir keine Antwort darauf geben. Die Rente aus dem WPV ist ca. doppelt so hoch wie die aus der GRV und leidet nicht so stark unter Wahlgeschenken und demographischen Wandel. Das kannst du jetzt berücksichtigen, wenn du erwartete CFs für jede Karriereoption ausrechnest (oder was auch immer).

wie ist das eigentlich bei StB WP ?

  • Fall 1: Man will ins WP - Versorgungswerk, das geht zumeist, man kann sich vom StB Versorgungswerk befreien lassen

  • Fall 2: Befreit eigentlich das WP - Versorgungswerk umgekehrt zugunsten eines StB - Versorgungswerks ?

Kapitalbildung heißt dass das Geld ausreichen muß, die Rente zu finanzieren. Das hängt von den Annahmen ab zur Zinserwartung und zur Sterblichkeit und wie das Versorgungswerk damit umgeht,

Die Rendite des Versorgungswerks: Natürlich kann man die letzten Jahrzehnte anschauen, aber wir leben in der Nullzinsphase und dass der Aktienmarkt auf unbestmmte Zeit weiter in die Höhe schießt, glaube ich nicht wirklich. Zudem kommt es darauf an, wie vorsichtig das Versorgungswerk im Bereich der Steblichkeit rechnet, zumal absehbar ist, dass die Freiberufler länger leben.

Die Rendite der Deutschen Rentenversicherung Bund: Es gibt keine Kapitaldeckung, keine Rendite, aber die Renten sind aktuell deutlich niedriger. Die Renten sind aber aktuell vor allem deshalb so niedrig, weil wenige Berufsträger aus demographischer Sicht (Demographie ist im Umlageverfahren wesentlich, im Ansparverfahren deutlich weniger) viele Rentner finanzieren müssen.

Dass bei unbeschränkt fortdauernder Nullzinsphase die Renten im Versorgungswerk dauerhaft besser sind, glaube ich nicht wirklich, vor allem nicht, wenn die Versorgungswerke es nicht schaffen, die Leistungszusagen, die oft noch auf einem Zinsbedarf von 4,0 %, ggf zzgl. eines Zuschlags wegen Pfusches bei den Sterblichkeitsannahmen, nach unten abzusenken. Aber: Die Personen, die im Versorgungswerk an einem bestimmten Stichtag drin sind, haben alle ein Interesse an ihrer eigenen Rente bzw. daran, die Probleme in die Zukunft zu schieben.

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WiWi Gast

Syndikus WP

Zum Thema WP/StB: Man informiere sich auf den Seiten des WPV. Man wird Pflichtmitglied, Ausnahmen wie z.B. bei höherem Alter gibt es. Eine Wahl des Versorgungswerks gibt es also grundsätzlich nicht.

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Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 22.10.2021:

Dass bei unbeschränkt fortdauernder Nullzinsphase die Renten im Versorgungswerk dauerhaft besser sind, glaube ich nicht wirklich, vor allem nicht, wenn die Versorgungswerke es nicht schaffen, die Leistungszusagen, die oft noch auf einem Zinsbedarf von 4,0 %, ggf zzgl. eines Zuschlags wegen Pfusches bei den Sterblichkeitsannahmen, nach unten abzusenken. Aber: Die Personen, die im Versorgungswerk an einem bestimmten Stichtag drin sind, haben alle ein Interesse an ihrer eigenen Rente bzw. daran, die Probleme in die Zukunft zu schieben.

Welche Meinung habe ich denn veröffentlicht ? ich habe nur Fragen aufgeworfen.

Wer die Wahl zwischen Deutscher Rentenversicherung Bund und einem Versorgungswerk hat, sollte sich mit den Grundlagen der Verfahren befassen (Umlageverfahren, Kapitaldeckung) und deren Unterschied habe ich dargestellt, mehr aber nicht. Und ich darf meinen, dass es durchaus Fälle und Szenarien gibt, bei denen die Deutsche Rentenversicherung am Ende günstiger ist, vor allem dann, wenn die Gelder der jetzt jungen Einzahler in Versorgungswerke aus dem Fenster geschmissen werden, nur weil man an die Altannahmen mit überhöhtem einkalkulierten Zins nicht ran will.

Wenn ich mir deine Beiträge so anschaue, so tust du dich tatsächlich eher mit Meinung als Sachkenntnis hervor. Wenn ich - dem Thread entnehmend - exemplarisch vom WPV ausgehe, so finde ich dort (wie auch sonst idR bei den berufsständischen Versorgungswerken) keine feste Leistungszusage mit X% (bei dir 4%). Stattdessen partizipieren die Mitglieder am erwirtschafteten (!) Überschuss, genauso, wie es künftige Mitglieder tun werden. Sollten die Überschüsse aus Gründen dann geringer ausfallen, sinkt die Überschussbeteiligung entsprechend. Hier wollen keine grauen Eminenzen im Hintergrund die Einzahlungen der fleißigen Jung-WP "aus dem Fenster werfen".
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Wenn ich mir deine Beiträge so anschaue, so tust du dich tatsächlich eher mit Meinung als Sachkenntnis hervor. Wenn ich - dem Thread entnehmend - exemplarisch vom WPV ausgehe, so finde ich dort (wie auch sonst idR bei den berufsständischen Versorgungswerken) keine feste Leistungszusage mit X% (bei dir 4%). Stattdessen partizipieren die Mitglieder am erwirtschafteten (!) Überschuss, genauso, wie es künftige Mitglieder tun werden. Sollten die Überschüsse aus Gründen dann geringer ausfallen, sinkt die Überschussbeteiligung entsprechend. Hier wollen keine grauen Eminenzen im Hintergrund die Einzahlungen der fleißigen Jung-WP "aus dem Fenster werfen".

Da ich nicht WP bin und da ich den Anhang nicht habe, kenne ich die Zahlen des WPV nicht.

Aber ich hab mir mal das System angesehen. Das WPV arbeitet mit Rentensteigerungsbeträgen und die Rentensteigerungsbeträge werden mit einem einkalkulierten Rechnungszins von 4,0 % (vermutlich) kalkuliert sein.

Also was wenn der Rechnungszins von 4,0 % auf Dauer nicht erzielt werden ? Dann schmilzen die Prognosen allesamt dahin ....

und die die in Versorgungswerken drin sind, haben eben kein Interesse daran, das System zu sichern, weil sie dann ihre eigenen Renten kürzen müssen. Verschoben werden die Risiken auf die jüngeren ...

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Alles klar, danke für deine Meinung. Das WPV stellt im internen Bereich umfangreiches Zahlenmaterial für ihre Mitglieder bereit. Der betroffene Personenkreis kann sich daher selbst ein umfangreiches Bild von der Lage des Versorgungswerk machen. Da du weder Mitglied noch in sonst irgendeiner Weise vom WPV betroffenen bist, sind deine weiteren Spekulationen an dieser Stelle überflüssig.

WiWi Gast schrieb am 25.10.2021:

Da ich nicht WP bin und da ich den Anhang nicht habe, kenne ich die Zahlen des WPV nicht.

antworten
Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 25.10.2021:

Da ich nicht WP bin und da ich den Anhang nicht habe, kenne ich die Zahlen des WPV nicht.

Dies entspricht offensichtlich den Tatsachen.

Aber ich hab mir mal das System angesehen. Das WPV arbeitet mit Rentensteigerungsbeträgen und die Rentensteigerungsbeträge werden mit einem einkalkulierten Rechnungszins von 4,0 % (vermutlich) kalkuliert sein.

Dies nicht.

Also was wenn der Rechnungszins von 4,0 % auf Dauer nicht erzielt werden ? Dann schmilzen die Prognosen allesamt dahin ....

Dies auch nicht.

und die die in Versorgungswerken drin sind, haben eben kein Interesse daran, das System zu sichern, weil sie dann ihre eigenen Renten kürzen müssen. Verschoben werden die Risiken auf die jüngeren ...

Und das nicht.
Ich empfehle dir, dich zunächst einmal in die Thematik sauber einzuarbeiten und nicht nur an der Oberfläche zu kratzen. Dies beginnt bei den Regelungen im SGB VI, geht über die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen, die Satzung des jeweiligen Versorgungswerk (inkl. vorgenommener Änderungen) und endet irgendwann in den Rechenschaftsberichten, Jahresabschlüssen und kumulierten individuellen Rentenbescheiden. Viel Erfolg.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 26.10.2021:

Aber ich hab mir mal das System angesehen. Das WPV arbeitet mit Rentensteigerungsbeträgen und die Rentensteigerungsbeträge werden mit einem einkalkulierten Rechnungszins von 4,0 % (vermutlich) kalkuliert sein.

Dies nicht.

Also was wenn der Rechnungszins von 4,0 % auf Dauer nicht erzielt werden ? Dann schmilzen die Prognosen allesamt dahin ....

Dies auch nicht.

und die die in Versorgungswerken drin sind, haben eben kein Interesse daran, das System zu sichern, weil sie dann ihre eigenen Renten kürzen müssen. Verschoben werden die Risiken auf die jüngeren ...

Und das nicht.
Ich empfehle dir, dich zunächst einmal in die Thematik sauber einzuarbeiten und nicht nur an der Oberfläche zu kratzen. Dies beginnt bei den Regelungen im SGB VI, geht über die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen, die Satzung des jeweiligen Versorgungswerk (inkl. vorgenommener Änderungen) und endet irgendwann in den Rechenschaftsberichten, Jahresabschlüssen und kumulierten individuellen Rentenbescheiden. Viel Erfolg.

Das was im vorstehenden Absatz steht, sind die Banalitäten. Die eigentliche Problematik beginnt im Verfassungsrecht. Zunächst einmal haben die an einem bestimten Stichtag im Vesorgungswerk versammelten Personen bei einer Risikoverschlechterung (Zinserwartung, Sterblichkeit) allesamt kein Interesse daran, die eigentlichen Leistungen zu kürzen.

Dass dies im WPV anders sein sollte, würde mich wundern.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Ceterum censeo schrieb am 26.10.2021:

Aber ich hab mir mal das System angesehen. Das WPV arbeitet mit Rentensteigerungsbeträgen und die Rentensteigerungsbeträge werden mit einem einkalkulierten Rechnungszins von 4,0 % (vermutlich) kalkuliert sein.

Dies nicht.

Also was wenn der Rechnungszins von 4,0 % auf Dauer nicht erzielt werden ? Dann schmilzen die Prognosen allesamt dahin ....

Dies auch nicht.

und die die in Versorgungswerken drin sind, haben eben kein Interesse daran, das System zu sichern, weil sie dann ihre eigenen Renten kürzen müssen. Verschoben werden die Risiken auf die jüngeren ...

Und das nicht.
Ich empfehle dir, dich zunächst einmal in die Thematik sauber einzuarbeiten und nicht nur an der Oberfläche zu kratzen. Dies beginnt bei den Regelungen im SGB VI, geht über die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen, die Satzung des jeweiligen Versorgungswerk (inkl. vorgenommener Änderungen) und endet irgendwann in den Rechenschaftsberichten, Jahresabschlüssen und kumulierten individuellen Rentenbescheiden. Viel Erfolg.

Das was im vorstehenden Absatz steht, sind die Banalitäten. Die eigentliche Problematik beginnt im Verfassungsrecht. Zunächst einmal haben die an einem bestimten Stichtag im Vesorgungswerk versammelten Personen bei einer Risikoverschlechterung (Zinserwartung, Sterblichkeit) allesamt kein Interesse daran, die eigentlichen Leistungen zu kürzen.

Dass dies im WPV anders sein sollte, würde mich wundern.

ähm ja und was hat das mit dem GG zu tun was du hier behauptest?

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Das was im vorstehenden Absatz steht, sind die Banalitäten. Die eigentliche Problematik beginnt im Verfassungsrecht. Zunächst einmal haben die an einem bestimten Stichtag im Vesorgungswerk versammelten Personen bei einer Risikoverschlechterung (Zinserwartung, Sterblichkeit) allesamt kein Interesse daran, die eigentlichen Leistungen zu kürzen.

Dass dies im WPV anders sein sollte, würde mich wundern.

ähm ja und was hat das mit dem GG zu tun was du hier behauptest?

Die Frage kann nur jemand stellen, der von den Rechtsgrundlagen und dem Unterschied zwischen einem auf Privatrecht basierenden System und einem auf öffentlichen Recht basierenden System keine Ahnung hat.

Wesentlich vor allem ist der Rechtsrahmen, der auf der Wechselwirkung aller in Betracht kommenden Grundrechte beruht. Je tiefer man einsteigt, desto mehr ist alles irrelevant, was im Gesetz steht.

antworten
Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Wesentlich vor allem ist der Rechtsrahmen, der auf der Wechselwirkung aller in Betracht kommenden Grundrechte beruht. Je tiefer man einsteigt, desto mehr ist alles irrelevant, was im Gesetz steht.

Ein schöner Satz, aber mit sehr gewagtem Schluss. Nicht einmal die leidenschaftlichsten Staatsrechtler (die allgemein ihre Profession wohlgemerkt überaus hoch schätzen und die Gewaltenteilung nicht immer so genau nehmen), würden hier zustimmen. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Das was im vorstehenden Absatz steht, sind die Banalitäten. Die eigentliche Problematik beginnt im Verfassungsrecht. Zunächst einmal haben die an einem bestimten Stichtag im Vesorgungswerk versammelten Personen bei einer Risikoverschlechterung (Zinserwartung, Sterblichkeit) allesamt kein Interesse daran, die eigentlichen Leistungen zu kürzen.

Dass dies im WPV anders sein sollte, würde mich wundern.

ähm ja und was hat das mit dem GG zu tun was du hier behauptest?

Die Frage kann nur jemand stellen, der von den Rechtsgrundlagen und dem Unterschied zwischen einem auf Privatrecht basierenden System und einem auf öffentlichen Recht basierenden System keine Ahnung hat.

Wesentlich vor allem ist der Rechtsrahmen, der auf der Wechselwirkung aller in Betracht kommenden Grundrechte beruht. Je tiefer man einsteigt, desto mehr ist alles irrelevant, was im Gesetz steht.

ähm ja dann erleuchte uns wie die Passage

"Das was im vorstehenden Absatz steht, sind die Banalitäten. Die eigentliche Problematik beginnt im Verfassungsrecht. Zunächst einmal haben die an einem bestimten Stichtag im Vesorgungswerk versammelten Personen bei einer Risikoverschlechterung (Zinserwartung, Sterblichkeit) allesamt kein Interesse daran, die eigentlichen Leistungen zu kürzen.

Dass dies im WPV anders sein sollte, würde mich wundern."

direkt das GG tangiert?

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 15.11.2021:

Das was im vorstehenden Absatz steht, sind die Banalitäten. Die eigentliche Problematik beginnt im Verfassungsrecht. Zunächst einmal haben die an einem bestimten Stichtag im Vesorgungswerk versammelten Personen bei einer Risikoverschlechterung (Zinserwartung, Sterblichkeit) allesamt kein Interesse daran, die eigentlichen Leistungen zu kürzen.

Dass dies im WPV anders sein sollte, würde mich wundern.

ähm ja und was hat das mit dem GG zu tun was du hier behauptest?

Die Frage kann nur jemand stellen, der von den Rechtsgrundlagen und dem Unterschied zwischen einem auf Privatrecht basierenden System und einem auf öffentlichen Recht basierenden System keine Ahnung hat.

Wesentlich vor allem ist der Rechtsrahmen, der auf der Wechselwirkung aller in Betracht kommenden Grundrechte beruht. Je tiefer man einsteigt, desto mehr ist alles irrelevant, was im Gesetz steht.

ähm ja dann erleuchte uns wie die Passage

"Das was im vorstehenden Absatz steht, sind die Banalitäten. Die eigentliche Problematik beginnt im Verfassungsrecht. Zunächst einmal haben die an einem bestimten Stichtag im Vesorgungswerk versammelten Personen bei einer Risikoverschlechterung (Zinserwartung, Sterblichkeit) allesamt kein Interesse daran, die eigentlichen Leistungen zu kürzen.

Dass dies im WPV anders sein sollte, würde mich wundern."

direkt das GG tangiert?

Versorgungswerke beruhen auf Pflichtmitgliedschaft. Pflichtmitgliedschaft bedeutet einen Eingriff in Art. 2 I GG. Damit ist in jedem Sachverhalt, der sich in einem Vesorgungswerk abspielt, das GG unmittelbar tangiert.

Die Thematik "Risikoverschlechterung" ist vor dem Hintergrund bereits ergangener Rechtsprechung des BVerfG besonders kritisch zu sehen vor allem dann, wenn Risiken auf Einzahler verschoben werden, die erst künftig Beiträge zahlen werden.

Die, die am Stichtag im System sind, müßten irgendwann wenn die Erträge nicht mehr zum Finanzieren des Zinsbedarfs und der Sterblichkeit ausreichen, die Zusagen absenken. Da niemand ein Interesse am Kürzen der eigenen Leistungen hat, droht die Gefahr, dass die Risiken unerledigt in die Zukunft verschoben werden.

Kann man die künftigen Mitglieder ins System zwingen, um diesen Gelder weg zu nehmen, nur weil man jetzt die Leistungen nicht kürzen mag ? Und können die Personen, die jetzt im System sind, einfach Beschlüsse zum Nachteil der künftigen Einzahler fassen, auch wenn die künftigen Einzahler noch gar nicht im System sind ?

Und jetzt würdige das Problem mal bei den künftigen Einzahlern: Zahlen dürfen sie für die früheren Beschlüsse, die Fakten sind klar (die Renten sind ausbezahlt) aber mitreden dürfen sie nicht: Kann diese Pflichtmitgliedschaft unter Art. 2 I GG subsumiert werden ?

Aber das ist nur eines der Probleme verfassungsrechtlicher Art.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Gibt es irgendwelche News zum Syndikus WP? Ist ja nun eine halbe Ewigkeit im Gespräch, es gibt eine neue Regierung und auf Corona sollte es auch keiner mehr schieben können.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 27.12.2021:

Gibt es irgendwelche News zum Syndikus WP? Ist ja nun eine halbe Ewigkeit im Gespräch, es gibt eine neue Regierung und auf Corona sollte es auch keiner mehr schieben können.

Die neue Regierung (scholz war Schöpfer des fisg) wird sich hier sicherlich nicht an die vorderste Front stellen und ein solches goodie für einen unter Beschuss geratenen Berufstand durchsetzen. Im Gegenteil. FISG 2 wird kommen..

antworten
Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 03.01.2022:

Gibt es irgendwelche News zum Syndikus WP? Ist ja nun eine halbe Ewigkeit im Gespräch, es gibt eine neue Regierung und auf Corona sollte es auch keiner mehr schieben können.

Die neue Regierung (scholz war Schöpfer des fisg) wird sich hier sicherlich nicht an die vorderste Front stellen und ein solches goodie für einen unter Beschuss geratenen Berufstand durchsetzen. Im Gegenteil. FISG 2 wird kommen..

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Thema Syndikus-WP von der Regierung derzeit noch mitgetragen, eine Umsetzung dieses Thema ist aber (objektiv) absolut nachrangig und kann daher noch etwas auf sich warten lassen. O-Ton Gerhard Ziegler (WPK-Präsident): Es soll "in dieser Legislaturperiode weitergehen" - dem geneigten Leser fällt hier auf, dass die WPK nicht von einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode spricht, lediglich von einem Fortschritt im Gesetzgebungsprozess.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Meiner Meinung nach gibt es für das zögerliche Verfahren auch gute Gründe, nämlich die WPO und BS WP/vBP sowie die dahinter stehenden Prinzipien.

Der WP ist ein freier Beruf und öffentliches Amt. Der WP muss einen Eid ablegen, es gibt keine Gebührenverordnung und die Anforderungen an die Berufspflichten sind streng, insb. Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Angestellte WPs sind leitende Angestellte per Gesetz und sollen Prokura innehaben. Sie führen ein Berufssiegel und übernehmen Vorbehaltsaufgaben, die nur ihnen überlassen sind.

Das alles steht doch im krassen - und meiner Meinung nach nicht auflösbaren - Widerspruch zum Syndikus-WP und man sollte hier Cherry-Picking tunlichst vermeiden. Was soll denn der Syndikus-WP in seiner Küchenkanzlei für Aufgaben übernehmen, Abschlussprüfung nach 18 Uhr durchführen oder mal eben ein Bewertungsgutachten am Sonntag schreiben? Der Syndikus-StB kann ja StE und kleinere steuerliche Angelegenheiten für Family & Friends übernehmen und hat damit für mich durch aus seine Berechtigung (neben einigen anderen Unterschieden zwischen WPO und StBG), beim möglichen Syndikus-WP kann ich mir das beim besten Willen nur schlecht vorstellen.

Ceterum censeo schrieb am 03.01.2022:

Gibt es irgendwelche News zum Syndikus WP? Ist ja nun eine halbe Ewigkeit im Gespräch, es gibt eine neue Regierung und auf Corona sollte es auch keiner mehr schieben können.

Die neue Regierung (scholz war Schöpfer des fisg) wird sich hier sicherlich nicht an die vorderste Front stellen und ein solches goodie für einen unter Beschuss geratenen Berufstand durchsetzen. Im Gegenteil. FISG 2 wird kommen..

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Thema Syndikus-WP von der Regierung derzeit noch mitgetragen, eine Umsetzung dieses Thema ist aber (objektiv) absolut nachrangig und kann daher noch etwas auf sich warten lassen. O-Ton Gerhard Ziegler (WPK-Präsident): Es soll "in dieser Legislaturperiode weitergehen" - dem geneigten Leser fällt hier auf, dass die WPK nicht von einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode spricht, lediglich von einem Fortschritt im Gesetzgebungsprozess.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Syndikus WP

Worin liegt noch gleich die Rechtsgrundlage bzw. die Verpflichtung Deutschlands zur Einführung des Syndikus - WPs ? Im Unionsrecht ?

Was ist konkreter Inhalt dieser Bestimmungen und welche Fristen gibt es ggf. ?

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Was der WP neben dem Hauptberuf macht und was nicht, kann er schon selbst entscheiden. Niemand ist auch als hauptberuflicher WP verpflichtet zu prüfen oder Gutachten zu schreiben.

WiWi Gast schrieb am 04.01.2022:

Meiner Meinung nach gibt es für das zögerliche Verfahren auch gute Gründe, nämlich die WPO und BS WP/vBP sowie die dahinter stehenden Prinzipien.

Der WP ist ein freier Beruf und öffentliches Amt. Der WP muss einen Eid ablegen, es gibt keine Gebührenverordnung und die Anforderungen an die Berufspflichten sind streng, insb. Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Angestellte WPs sind leitende Angestellte per Gesetz und sollen Prokura innehaben. Sie führen ein Berufssiegel und übernehmen Vorbehaltsaufgaben, die nur ihnen überlassen sind.

Das alles steht doch im krassen - und meiner Meinung nach nicht auflösbaren - Widerspruch zum Syndikus-WP und man sollte hier Cherry-Picking tunlichst vermeiden. Was soll denn der Syndikus-WP in seiner Küchenkanzlei für Aufgaben übernehmen, Abschlussprüfung nach 18 Uhr durchführen oder mal eben ein Bewertungsgutachten am Sonntag schreiben? Der Syndikus-StB kann ja StE und kleinere steuerliche Angelegenheiten für Family & Friends übernehmen und hat damit für mich durch aus seine Berechtigung (neben einigen anderen Unterschieden zwischen WPO und StBG), beim möglichen Syndikus-WP kann ich mir das beim besten Willen nur schlecht vorstellen.

Ceterum censeo schrieb am 03.01.2022:

Gibt es irgendwelche News zum Syndikus WP? Ist ja nun eine halbe Ewigkeit im Gespräch, es gibt eine neue Regierung und auf Corona sollte es auch keiner mehr schieben können.

Die neue Regierung (scholz war Schöpfer des fisg) wird sich hier sicherlich nicht an die vorderste Front stellen und ein solches goodie für einen unter Beschuss geratenen Berufstand durchsetzen. Im Gegenteil. FISG 2 wird kommen..

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Thema Syndikus-WP von der Regierung derzeit noch mitgetragen, eine Umsetzung dieses Thema ist aber (objektiv) absolut nachrangig und kann daher noch etwas auf sich warten lassen. O-Ton Gerhard Ziegler (WPK-Präsident): Es soll "in dieser Legislaturperiode weitergehen" - dem geneigten Leser fällt hier auf, dass die WPK nicht von einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode spricht, lediglich von einem Fortschritt im Gesetzgebungsprozess.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Syndikus WP

Das stimmt, natürlich ist niemand verpflichtet zu prüfen oder Gutachten zu schreiben. Aber wir wissen doch beide, dass das Berufsrecht auch klare Grenzen aufzeigt was neben dem Hauptberuf geht und was nicht. Ein WP kann viele Dinge machen, nur halt u.a. nicht gewerblich tätig werden und "normal" angestellt sein.

WiWi Gast schrieb am 05.01.2022:

Was der WP neben dem Hauptberuf macht und was nicht, kann er schon selbst entscheiden. Niemand ist auch als hauptberuflicher WP verpflichtet zu prüfen oder Gutachten zu schreiben.

Meiner Meinung nach gibt es für das zögerliche Verfahren auch gute Gründe, nämlich die WPO und BS WP/vBP sowie die dahinter stehenden Prinzipien.

Der WP ist ein freier Beruf und öffentliches Amt. Der WP muss einen Eid ablegen, es gibt keine Gebührenverordnung und die Anforderungen an die Berufspflichten sind streng, insb. Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Angestellte WPs sind leitende Angestellte per Gesetz und sollen Prokura innehaben. Sie führen ein Berufssiegel und übernehmen Vorbehaltsaufgaben, die nur ihnen überlassen sind.

Das alles steht doch im krassen - und meiner Meinung nach nicht auflösbaren - Widerspruch zum Syndikus-WP und man sollte hier Cherry-Picking tunlichst vermeiden. Was soll denn der Syndikus-WP in seiner Küchenkanzlei für Aufgaben übernehmen, Abschlussprüfung nach 18 Uhr durchführen oder mal eben ein Bewertungsgutachten am Sonntag schreiben? Der Syndikus-StB kann ja StE und kleinere steuerliche Angelegenheiten für Family & Friends übernehmen und hat damit für mich durch aus seine Berechtigung (neben einigen anderen Unterschieden zwischen WPO und StBG), beim möglichen Syndikus-WP kann ich mir das beim besten Willen nur schlecht vorstellen.

Ceterum censeo schrieb am 03.01.2022:

Gibt es irgendwelche News zum Syndikus WP? Ist ja nun eine halbe Ewigkeit im Gespräch, es gibt eine neue Regierung und auf Corona sollte es auch keiner mehr schieben können.

Die neue Regierung (scholz war Schöpfer des fisg) wird sich hier sicherlich nicht an die vorderste Front stellen und ein solches goodie für einen unter Beschuss geratenen Berufstand durchsetzen. Im Gegenteil. FISG 2 wird kommen..

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Thema Syndikus-WP von der Regierung derzeit noch mitgetragen, eine Umsetzung dieses Thema ist aber (objektiv) absolut nachrangig und kann daher noch etwas auf sich warten lassen. O-Ton Gerhard Ziegler (WPK-Präsident): Es soll "in dieser Legislaturperiode weitergehen" - dem geneigten Leser fällt hier auf, dass die WPK nicht von einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode spricht, lediglich von einem Fortschritt im Gesetzgebungsprozess.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 05.01.2022:

Was der WP neben dem Hauptberuf macht und was nicht, kann er schon selbst entscheiden. Niemand ist auch als hauptberuflicher WP verpflichtet zu prüfen oder Gutachten zu schreiben.

Meiner Meinung nach gibt es für das zögerliche Verfahren auch gute Gründe, nämlich die WPO und BS WP/vBP sowie die dahinter stehenden Prinzipien.

Der WP ist ein freier Beruf und öffentliches Amt. Der WP muss einen Eid ablegen, es gibt keine Gebührenverordnung und die Anforderungen an die Berufspflichten sind streng, insb. Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Angestellte WPs sind leitende Angestellte per Gesetz und sollen Prokura innehaben. Sie führen ein Berufssiegel und übernehmen Vorbehaltsaufgaben, die nur ihnen überlassen sind.

Das alles steht doch im krassen - und meiner Meinung nach nicht auflösbaren - Widerspruch zum Syndikus-WP und man sollte hier Cherry-Picking tunlichst vermeiden. Was soll denn der Syndikus-WP in seiner Küchenkanzlei für Aufgaben übernehmen, Abschlussprüfung nach 18 Uhr durchführen oder mal eben ein Bewertungsgutachten am Sonntag schreiben? Der Syndikus-StB kann ja StE und kleinere steuerliche Angelegenheiten für Family & Friends übernehmen und hat damit für mich durch aus seine Berechtigung (neben einigen anderen Unterschieden zwischen WPO und StBG), beim möglichen Syndikus-WP kann ich mir das beim besten Willen nur schlecht vorstellen.

Ceterum censeo schrieb am 03.01.2022:

Gibt es irgendwelche News zum Syndikus WP? Ist ja nun eine halbe Ewigkeit im Gespräch, es gibt eine neue Regierung und auf Corona sollte es auch keiner mehr schieben können.

Die neue Regierung (scholz war Schöpfer des fisg) wird sich hier sicherlich nicht an die vorderste Front stellen und ein solches goodie für einen unter Beschuss geratenen Berufstand durchsetzen. Im Gegenteil. FISG 2 wird kommen..

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Thema Syndikus-WP von der Regierung derzeit noch mitgetragen, eine Umsetzung dieses Thema ist aber (objektiv) absolut nachrangig und kann daher noch etwas auf sich warten lassen. O-Ton Gerhard Ziegler (WPK-Präsident): Es soll "in dieser Legislaturperiode weitergehen" - dem geneigten Leser fällt hier auf, dass die WPK nicht von einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode spricht, lediglich von einem Fortschritt im Gesetzgebungsprozess.
Liebe Grüße

ich wüsste sofort min 3 Kunden bei denen ich nennenswerte monatliche Pauschalen zur (Betriebswirtschaftlichen) Beratung ohne Haftungsrisiken abrechnen könnte und das mit minimalen Zeiteinsatz. Im Endeffekt würden solche Sachen zzgl. einer kleinen Teilzeit 25 Prozent Anstellung im Angstelltenverhältnis zB irgendwo Buchhaltung zu mehr netto Einkünften und mehr Freizeit führen. Rechnet euch das doch auch einmal aus.

Das Modell kann sich also sehr gut lohnen (wenn gleichzeitig weiter ins Versorgungswerk eingezahlt werden kann).

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WiWi Gast

Syndikus WP

Viele WP sind ohnehin abhängig beschäftigt, Steuerberater sowieso. Sollte deshalb auch in der Wirtschaft möglich sein...

WiWi Gast schrieb am 06.01.2022:

Das stimmt, natürlich ist niemand verpflichtet zu prüfen oder Gutachten zu schreiben. Aber wir wissen doch beide, dass das Berufsrecht auch klare Grenzen aufzeigt was neben dem Hauptberuf geht und was nicht. Ein WP kann viele Dinge machen, nur halt u.a. nicht gewerblich tätig werden und "normal" angestellt sein.

Was der WP neben dem Hauptberuf macht und was nicht, kann er schon selbst entscheiden. Niemand ist auch als hauptberuflicher WP verpflichtet zu prüfen oder Gutachten zu schreiben.

Meiner Meinung nach gibt es für das zögerliche Verfahren auch gute Gründe, nämlich die WPO und BS WP/vBP sowie die dahinter stehenden Prinzipien.

Der WP ist ein freier Beruf und öffentliches Amt. Der WP muss einen Eid ablegen, es gibt keine Gebührenverordnung und die Anforderungen an die Berufspflichten sind streng, insb. Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Angestellte WPs sind leitende Angestellte per Gesetz und sollen Prokura innehaben. Sie führen ein Berufssiegel und übernehmen Vorbehaltsaufgaben, die nur ihnen überlassen sind.

Das alles steht doch im krassen - und meiner Meinung nach nicht auflösbaren - Widerspruch zum Syndikus-WP und man sollte hier Cherry-Picking tunlichst vermeiden. Was soll denn der Syndikus-WP in seiner Küchenkanzlei für Aufgaben übernehmen, Abschlussprüfung nach 18 Uhr durchführen oder mal eben ein Bewertungsgutachten am Sonntag schreiben? Der Syndikus-StB kann ja StE und kleinere steuerliche Angelegenheiten für Family & Friends übernehmen und hat damit für mich durch aus seine Berechtigung (neben einigen anderen Unterschieden zwischen WPO und StBG), beim möglichen Syndikus-WP kann ich mir das beim besten Willen nur schlecht vorstellen.

Ceterum censeo schrieb am 03.01.2022:

Gibt es irgendwelche News zum Syndikus WP? Ist ja nun eine halbe Ewigkeit im Gespräch, es gibt eine neue Regierung und auf Corona sollte es auch keiner mehr schieben können.

Die neue Regierung (scholz war Schöpfer des fisg) wird sich hier sicherlich nicht an die vorderste Front stellen und ein solches goodie für einen unter Beschuss geratenen Berufstand durchsetzen. Im Gegenteil. FISG 2 wird kommen..

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Thema Syndikus-WP von der Regierung derzeit noch mitgetragen, eine Umsetzung dieses Thema ist aber (objektiv) absolut nachrangig und kann daher noch etwas auf sich warten lassen. O-Ton Gerhard Ziegler (WPK-Präsident): Es soll "in dieser Legislaturperiode weitergehen" - dem geneigten Leser fällt hier auf, dass die WPK nicht von einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode spricht, lediglich von einem Fortschritt im Gesetzgebungsprozess.
Liebe Grüße

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Accountaholic

Syndikus WP

Gibt es hier etwas Neues zu berichten? Ich habe vernommen, dass der Vorstand der WPK Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen hat und diese beim BMWK eingereicht hat. Kennt jemand diese Änderungen (Versorgungswerk oder nötige Berufserfahrung im Audit vielleicht).

Zudem, ist die Timeline damit jetzt gleich geblieben? Also irgendwann in dieser Legislaturperiode soll das Gesetz kommen oder hat sich daran nochmal was geändert?

antworten
Ceterum censeo

Syndikus WP

Accountaholic schrieb am 21.05.2022:

Gibt es hier etwas Neues zu berichten? Ich habe vernommen, dass der Vorstand der WPK Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen hat und diese beim BMWK eingereicht hat. Kennt jemand diese Änderungen (Versorgungswerk oder nötige Berufserfahrung im Audit vielleicht).

Zudem, ist die Timeline damit jetzt gleich geblieben? Also irgendwann in dieser Legislaturperiode soll das Gesetz kommen oder hat sich daran nochmal was geändert?

Kurz zur Einordnung:
Ein Entwurf dieser Regelung von Seiten der regierenden Stellen (egal ob Regierungs- oder Referentenentwurf) existiert - so zumindest mein Kenntnisstand - bislang nicht. Es kursiert derzeit lediglich der Entwurf der Kammer zwischen dieser und dem BMWK.
Das ganze Vorhaben ist jedoch auf Seite der Regierung von nachrangiger Bedeutung und selbst die WPK rechnet mit einer Umsetzung nicht zwingend in Bälde. Die Kernpunkte (insb. RV-Pflicht) bleiben aber wohl vorerst bestehen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Kurz zur Einordnung:
Ein Entwurf dieser Regelung von Seiten der regierenden Stellen (egal ob Regierungs- oder Referentenentwurf) existiert - so zumindest mein Kenntnisstand - bislang nicht. Es kursiert derzeit lediglich der Entwurf der Kammer zwischen dieser und dem BMWK.
Das ganze Vorhaben ist jedoch auf Seite der Regierung von nachrangiger Bedeutung und selbst die WPK rechnet mit einer Umsetzung nicht zwingend in Bälde. Die Kernpunkte (insb. RV-Pflicht) bleiben aber wohl vorerst bestehen.

Grübel.

1) Wie war das noch gleich bei der Entwicklung der Syndikus - RA und der Syndikus - StB ?

A) waren ursprünglich Syndikus - RA und Syndikus StB zulässig UND / ODER war nur die RV - Pflicht in der Deutschen Rentenversicherung Bund das Problem ?

B) Welche Gesetze wurden geändert, damit nun der Syndikus - RA und der Syndikus - StB zulässig wurden und in die Versorgungswerke einzahlen können ?

2) Versorgungswerke sind Ländersache, die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Bundesangelegenheit, doch hängt die Befreiung von der DRV von § 6 I SGB VI ab.

Wie sehr wirkt es sich aus, daß Versorgungswerke Ländersache sind beim Syndikus - WP ? Dort gibt es das WPV, das über Staatsverträge zwischen den Ländern im Lande RLP angesiedelt ist, denn an sich wäre erst einmal jedes Bundesland selber dafür zuständig, zu entscheiden, ob es in jedem Bundesland ein Versorgungswerk für WP geben soll.

antworten
Accountaholic

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 23.05.2022:

Accountaholic schrieb am 21.05.2022:

Gibt es hier etwas Neues zu berichten? Ich habe vernommen, dass der Vorstand der WPK Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen hat und diese beim BMWK eingereicht hat. Kennt jemand diese Änderungen (Versorgungswerk oder nötige Berufserfahrung im Audit vielleicht).

Zudem, ist die Timeline damit jetzt gleich geblieben? Also irgendwann in dieser Legislaturperiode soll das Gesetz kommen oder hat sich daran nochmal was geändert?

Kurz zur Einordnung:
Ein Entwurf dieser Regelung von Seiten der regierenden Stellen (egal ob Regierungs- oder Referentenentwurf) existiert - so zumindest mein Kenntnisstand - bislang nicht. Es kursiert derzeit lediglich der Entwurf der Kammer zwischen dieser und dem BMWK.
Das ganze Vorhaben ist jedoch auf Seite der Regierung von nachrangiger Bedeutung und selbst die WPK rechnet mit einer Umsetzung nicht zwingend in Bälde. Die Kernpunkte (insb. RV-Pflicht) bleiben aber wohl vorerst bestehen.
Liebe Grüße

Ok danke dir. Konkret bedeutet das dann wohl, dass man sich gedanklich darauf einstellen sollte nicht vor 2025/2026 eine Regelung zu haben, so wie das klingt. Wenn man dann noch beachtet, dass der Verbleib im Versorgungswerk möglicherweise erst danach diskutiert werden soll, verschiebt sich eine mögliche Änderung der dann geltenden Regelung eher Richtung 2030 ff.

Auf jedenfall gute Aussichten für den Berufsstand des WP, aber gut es gibt halt wichtigere Themen als das…

antworten
Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 23.05.2022:

Grübel.

1) Wie war das noch gleich bei der Entwicklung der Syndikus - RA und der Syndikus - StB ?

A) waren ursprünglich Syndikus - RA und Syndikus StB zulässig UND / ODER war nur die RV - Pflicht in der Deutschen Rentenversicherung Bund das Problem ?

B) Welche Gesetze wurden geändert, damit nun der Syndikus - RA und der Syndikus - StB zulässig wurden und in die Versorgungswerke einzahlen können ?

2) Versorgungswerke sind Ländersache, die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Bundesangelegenheit, doch hängt die Befreiung von der DRV von § 6 I SGB VI ab.

Wie sehr wirkt es sich aus, daß Versorgungswerke Ländersache sind beim Syndikus - WP ? Dort gibt es das WPV, das über Staatsverträge zwischen den Ländern im Lande RLP angesiedelt ist, denn an sich wäre erst einmal jedes Bundesland selber dafür zuständig, zu entscheiden, ob es in jedem Bundesland ein Versorgungswerk für WP geben soll.

Markus-1969, du kannst gerne auch unter deinem Alias schreiben, dann kann man deine Beiträge direkt einordnen.

Accountaholic schrieb am 23.05.2022:

Ok danke dir. Konkret bedeutet das dann wohl, dass man sich gedanklich darauf einstellen sollte nicht vor 2025/2026 eine Regelung zu haben, so wie das klingt. Wenn man dann noch beachtet, dass der Verbleib im Versorgungswerk möglicherweise erst danach diskutiert werden soll, verschiebt sich eine mögliche Änderung der dann geltenden Regelung eher Richtung 2030 ff.

Ganz soweit würde ich nicht unbedingt gehen, manchmal geht alles doch ganz schnell. Ich persönlich rechne mit einem Referentenentwurf für 2024 (ohne Versorgungswerk). Ohne politische Wertung muss hier jedoch ergänzt werden, dass solche Pläne des Berufsstandes erfahrungsgemäß eher unter konservativ-liberalen Regierungen umgesetzt werden.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Gibt es hier mittlerweile neue Erkenntnisse? Kann man mittelfristig (innerhalb der nächsten 5 Jahre) perspektivisch mit dem Syndikus-WP rechnen?

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Der Berufsstand hat weiterhin und insbesondere nach Wirecard keine hohe Priorität bzgl. Goodies durch die Bundesregierung. Der “große Syndikus” analog den Steuerberatern also inklusive Versorgungswerk wird vermutlich niemals kommen.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 07.02.2023:

Gibt es hier mittlerweile neue Erkenntnisse? Kann man mittelfristig (innerhalb der nächsten 5 Jahre) perspektivisch mit dem Syndikus-WP rechnen?

Push - würde mich auch interessieren. Hatte das Gefühl, dass es ruhig geworden ist um das Thema, aber die Kammer hat es anscheinend noch auf dem Zettel (vor ein paar Tagen im Newsletter gelesen)

Hat jemand Insider-Infos?

antworten
Ceterum censeo

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 20.09.2023:

Push - würde mich auch interessieren. Hatte das Gefühl, dass es ruhig geworden ist um das Thema, aber die Kammer hat es anscheinend noch auf dem Zettel (vor ein paar Tagen im Newsletter gelesen)

Hat jemand Insider-Infos?

Ich kann hier nur auf meine letzten Ausführugnen verweisen. Seitdem habe ich nur wenig bis gar nichts gehört.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Bin auch sehr interessiert an neuen Informationen. Der Syndikus WP eröffnet mir als WP doch eine größere Flexibilität, welche ich gerne nutzen würde.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Ceterum censeo schrieb am 21.09.2023:

Push - würde mich auch interessieren. Hatte das Gefühl, dass es ruhig geworden ist um das Thema, aber die Kammer hat es anscheinend noch auf dem Zettel (vor ein paar Tagen im Newsletter gelesen)

Hat jemand Insider-Infos?

Ich kann hier nur auf meine letzten Ausführugnen verweisen. Seitdem habe ich nur wenig bis gar nichts gehört.
Liebe Grüße

hier der vorposter- danke für die Antwort, dann war mein Eindruck doch richtig

ich kann mir vorstellen, dass man nach der modularisierung auch erstmal abwarten wollte, wie sich die quoten entwickeln. bei ausreichender anzahl an neuen wps, wäre das syndikat dann möglicherweise von der tagesordnung genommen worden. aber mittlerweile zeigt sich m. E., dass trotz steigender teilnehmerzahl nicht genügend Prüflinge das Examen auch erfolgreich beenden, um die nachwuchsprobleme zu beheben. für mich ist der syndikus-wp daher fast schon die einzige möglichkeit, daran noch was zu ändern. ich höre immer wieder vom "Nachwuchs", dass man sich nicht für immer auf die wp tätigkeit festlegen möchte, auch wenn sie für die nächsten 5-10 jahre eine option ist. Der Verlust des titels ist angesichts des großen aufwands ihn zu erlangen doch eine große hürde

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 21.09.2023:

Bin auch sehr interessiert an neuen Informationen. Der Syndikus WP eröffnet mir als WP doch eine größere Flexibilität, welche ich gerne nutzen würde.

Es würde den Berufstand mit einem Schlag deutlich attraktiver machen!

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 21.09.2023:

Ceterum censeo schrieb am 21.09.2023:

Push - würde mich auch interessieren. Hatte das Gefühl, dass es ruhig geworden ist um das Thema, aber die Kammer hat es anscheinend noch auf dem Zettel (vor ein paar Tagen im Newsletter gelesen)

Hat jemand Insider-Infos?

Ich kann hier nur auf meine letzten Ausführugnen verweisen. Seitdem habe ich nur wenig bis gar nichts gehört.
Liebe Grüße

hier der vorposter- danke für die Antwort, dann war mein Eindruck doch richtig

Der Verlust des titels ist angesichts des großen aufwands ihn zu erlangen doch eine große hürde

Das ist der springende Punkt, der oben bei den Entscheidern meist älteren Semestern nicht angekommen zu sein scheint.

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

Vielleicht besteht auch die Angst, das zu viele aktive WPs versuchen würden, in die Industrie zu wechseln und damit den Fachkräftemangel erstmal verstärken?

antworten
WiWi Gast

Syndikus WP

WiWi Gast schrieb am 23.09.2023:

Vielleicht besteht auch die Angst, das zu viele aktive WPs versuchen würden, in die Industrie zu wechseln und damit den Fachkräftemangel erstmal verstärken?

Der Fachkräftemangel ist selbst gemacht durch ein veraltetes Examen und ein viel zu niedrigeres Gehalt für Assistenten.

antworten

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