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Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

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WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

https://www.wiwi-treff.de/Berufsexamina-and-Weiterb/WP-Examen/WP-Examen-2022/Diskussion-82472

Frage dort:

Hallo zusammen, kurze Frage zum Vorgehen bzgl. IDW PS und ISA DE.

Wie geht ihr hier vor?

Nur IDW PS lernen und ISA DE nicht weiter beachten?

Beides lernen, insb. auch mögliche Unterschiede kennen?

Nur die ISA DE lernen?

Prüfung Herbst 2022.

Ende Frage

Es fehlt ein Thread zur Diskussion der Vorbereitung rund um das Modul PW. Ich meine dass man methodenbezogene Themen nicht in zeitbezogenen Forenbeiträgen diskutieren sollte, daher lege ich einen neuen Thread an.

Ich meine, daß die Unterschiede in den Standards so groß nicht sind und daß man einfach die aktuellesten Standards wissen sollte. Wichtig ist m. E. vor allem, daß man einmal IDW GoA visuell und auch ISA visuell können sollte, d. h. auch mit eigenen Worten grob erklären können muß, was da drinsteht.

GoA Visuell

Herausgeber ‏ : ‎ IDW (30. April 2020)
Sprache ‏ : ‎ Deutsch
Gebundene Ausgabe ‏ : ‎ 230 Seiten
ISBN-10 ‏ : ‎ 3802121708
ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3802121708

ISA visuell
ISBN-10 ‏ : ‎ 3802121457
ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3802121456

antworten
Ceterum censeo

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Ganz einfach: Inhalt kennen, dieser ist weitgehend gleich. Unterschiede der neuen ISA DE zu den alten PS kennen und aufzeigen können. Idealerweise Bezeichnungen grob zuordnen können.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Praktikertipp: ISA + sonstige PS (400er etc) + wesentliche Unterschiede zu PS (sind nur eine paar, jede WPG müsste da eine Übersicht haben) lernen. Vielleicht noch die Nummern der PS, aber nicht mehr einzeln anschauen. Keinesfalls doppelt lernen, die PS sind insbesondere vom Aufbau deutlich anders als die ISA obwohl nichts anderes drin steht, das verwirrt nur. Die IDW PS Visuell kannst du ebenso vergessen, die sind praktisch nur eine abgespeckte Version der GoA visuell.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Ceterum censeo schrieb am 07.02.2022:

Ganz einfach: Inhalt kennen, dieser ist weitgehend gleich. Unterschiede der neuen ISA DE zu den alten PS kennen und aufzeigen können. Idealerweise Bezeichnungen grob zuordnen können.
Liebe Grüße

Das stimmt schon aber hat man in der Klausur die Zeit ins Detail zu gehen ?

Wenn es zB um das IKS geht erreichst schon wenn du die Stichworte

  • IKS Risikokultur
  • Risikobewertung
  • Umsetzung der Maßnahmen der Unternehmensleitung
  • Kommunikation
  • Überwachung und Fortentwicklung des Systems

hinschreibst ... genau ist das nicht aber manche schreiben nicht mal das hin.

Ich würde die ISA lernen und die IDW PS, die sich nicht mit ISA DE decken weil es dazu in ISA nichts gibt.

Ich hatte die wp pedia Lernkarteikarten, habe diese aber wieder zurück geschickt, weil sie einfach zu wenig strukturiert waren vor allem mit Blick auf die Defniitionen.

Der ideale Lernweg ist wohl von den Grundlagen ins Besondere: Also erst die Grundlagen, dann ISA DE und die IDW PS ...

Wenn du das weißt ein grober Blick auf die Änderungen, aber nicht mehr, denn ich glaube nicht, daß eine 60 Punkte Frage kommt mit dem Inhalt "Zeigen Sie den Unterschied zwischen ISA DE und IDW PS anhand der Detailregelungen auf und beschreiben Sie sodann die Auswirkungen auf die kritische Grundhaltung bzw. den risikoorientierten Prüfungsansatz" ...

Das Problem ist auch, dass man die Lernzeit auf die Gebiete verteilen muss; Standards entwickeln sich schnell zu einem Faß ohne Boden, vor allem weil viel Auswendiglernerei dabei ist von Fragestellungen, die eh alle irgendwie gleich klingen, d. h. man sollte auch in die Breite lesen.

ich hab z. B,. auch die Nebengebiete angeschaut, z, B. due diligence, Genossenschaften, Krankenhäuser, Unterschlagungsprüfung, IT RS FAIT 1 - 5, FISG ....

das bringt dann m. E. mehr als die Standards im letzten Detail.

Aber das ist alles Gefühlssache, vor allem hängt es von der indiviuduellen Vorbildung ab, wer z. B. gut in HGB und Bilanzierung ist, braucht hier weniger Zeit und kann dafür mehr Zeit in Standards investieren.

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WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Das Werk bringt einem vielleicht was als Ergänzung, ersetzt aber nicht das Lernen der Standards. M.E. sollten insbesondere die Begrifflichkeiten sitzen. Dabei auch an die mündliche Prüfung denken: man muss die Standards singen können, Zusammenhänge kennen und Begriffe sauber verwenden.

GoA Visuell

Herausgeber ‏ : ‎ IDW (30. April 2020)
Sprache ‏ : ‎ Deutsch
Gebundene Ausgabe ‏ : ‎ 230 Seiten
ISBN-10 ‏ : ‎ 3802121708
ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3802121708

ISA visuell
ISBN-10 ‏ : ‎ 3802121457
ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3802121456

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WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 07.02.2022:

Das Werk bringt einem vielleicht was als Ergänzung, ersetzt aber nicht das Lernen der Standards. M.E. sollten insbesondere die Begrifflichkeiten sitzen. Dabei auch an die mündliche Prüfung denken: man muss die Standards singen können, Zusammenhänge kennen und Begriffe sauber verwenden.

GoA Visuell

Herausgeber ‏ : ‎ IDW (30. April 2020)
Sprache ‏ : ‎ Deutsch
Gebundene Ausgabe ‏ : ‎ 230 Seiten
ISBN-10 ‏ : ‎ 3802121708
ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3802121708

ISA visuell
ISBN-10 ‏ : ‎ 3802121457
ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3802121456

Ich glaube wenn Du die Schaubilder kannst und die Begriffe hinschreibst wird jeder Korrektor ein paar Punkte springen lassen.

Fürs Verständnis und Verknüpfen ist das Lesen der gesamten Standards aber zu empfehlen und Du willst ja schließlich WP werden. Auch Themen aus den FAQs werden in der mündlichen Prüfung gerne mal durchgegangen und müssen sitzen.

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WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 07.02.2022:

Das Werk bringt einem vielleicht was als Ergänzung, ersetzt aber nicht das Lernen der Standards. M.E. sollten insbesondere die Begrifflichkeiten sitzen. Dabei auch an die mündliche Prüfung denken: man muss die Standards singen können, Zusammenhänge kennen und Begriffe sauber verwenden.

1) Wie sehr sind eigentlich die folgenden Bereiche Gegenstand der Mündlichen im Modul PW ?

Standards Prüfung
Standards S2 - S 11
HGB
HGB Konzern
IFRS
IFRS Komzern
Unternehmensbewertung S 1
Berufsrecht
Nebengebiete (Genossenschaften, due diligence, Krankenhaus, Unterschlagungsporüfung, Banken, Versicherungen)

soweit es nicht um den Vortrag geht ?

2)

Auswendig lernen und runter beten ? Ich weiß nicht ...

Beispiel: 2. Staatsexamen Jura Strafrecht. Es macht einen Unterschied, ob Du als Richter, oder als Staatsanwalt oder als Verteidiger auftrittst: Neutral als Richter, der Staatsanwalt arbeitet die Aspekte für die Verurteilung raus, der Verteidiger die entlastenden Umstände.

Wenn ich mir das Examen 2022 / I Modul PW ansehe, kommen diese Aufgaben massiv:

A) "Ihre Assistenten kommen zu Ihnen und fragen Sie, ob ..."

B) "Sie besprechen sich mit dem Mandanten im Vorfeld der Jahresabschlußprüfung, der Mdt hat die folgenden Fragen ..."

Sorry aber bei Punkt B) arbeite ich nicht alles nach Schema F ab sondern vertrete die Meinung, die mich in der Prüfung nicht bindet.

Beispiel: Der Mdt will den Komponentenansatz im HGB

Wenn ich Prüfer bin, arbeite ich alle Aspekte aus dem Wortlaut des HGB raus, wegen derer der Komponentenansatz nicht gehen könnte.

Dann sage ich dem Mdt, daß das IDW vertritt, daß der Komponentenansatz im HGB geht - und warum

Dann sage ich dem Mdt, daß er sich mit meiner Argumentation und der Argumentation des IDW auseinanderzusetzen hat vor allem mit Blick darauf, daß es unterschiedliche Fälle beim Bilanzieren gibt (siehe meine Darstellung) wegen derer der Komponentenansatz im HGB nicht mehr gehen könnte.

3)

Die Thematik unter Punkt 2) ist auch mit den Standards zu sehen: Auswendig gelernte Standards führen nicht dazu, daß man das Recht der Standards auch anwenden kann.

antworten
Ceterum censeo

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 08.02.2022:

1) Wie sehr sind eigentlich die folgenden Bereiche Gegenstand der Mündlichen im Modul PW ?

Standards Prüfung
Standards S2 - S 11
HGB
HGB Konzern
IFRS
IFRS Komzern
Unternehmensbewertung S 1
Berufsrecht
Nebengebiete (Genossenschaften, due diligence, Krankenhaus, Unterschlagungsporüfung, Banken, Versicherungen)

soweit es nicht um den Vortrag geht ?

Da du hier einmal fast den gesamten Inhalt des Moduls aufgeführt hast: Alles kann, nichts muss. Es kommt immer auf den jeweiligen Prüfer an, jeder setzt hier eigene Schwerpunkte.

2)

Auswendig lernen und runter beten ? Ich weiß nicht ...

[...]

Ist auch nicht gewünscht. Man soll immer die bekannten Regelungen auf den konkreten Sachverhalt anwenden. Gerne darf man auch für und wider aufzeigen, aber ein schwammiges "Puh, könnte so sein, aber auch so, kommt drauf an" ist hier nicht gewünscht. Man würdigt den Sachverhalt gem. der gesetzten Standards und Regelungen und kommt zu einem abschließenden Urteil. Rechtsfortbildung und wissenschaftliches Arbeiten sind - so toll und wichtig sie auch sind - an dieser Stelle fehl am Platz. Es ist und bleibt ein Berufs(!)examen
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Ist auch nicht gewünscht. Man soll immer die bekannten Regelungen auf den konkreten Sachverhalt anwenden. Gerne darf man auch für und wider aufzeigen, aber ein schwammiges "Puh, könnte so sein, aber auch so, kommt drauf an" ist hier nicht gewünscht. Man würdigt den Sachverhalt gem. der gesetzten Standards und Regelungen und kommt zu einem abschließenden Urteil. Rechtsfortbildung und wissenschaftliches Arbeiten sind - so toll und wichtig sie auch sind - an dieser Stelle fehl am Platz. Es ist und bleibt ein Berufs(!)examen

Eben. Es ist ein Berufsexamen.
Aber das erste was der WP vermeiden sollte, ist irgendeine Bindung und sei es dadurch, daß der WP dem Mandanten fragenden Mandanten sagt "das machen wir so" mit der Folge, daß der WP schnell in der Erstellung drin ist.

Also: Selbstprüfungsverbot ? Verstoß gegen die Berufsgrundsätze ?

Ich hielt die Vorbesprechung mit dem Mdt für eine Falle und war vorsichtig - hab klar aufgezählt, weswegen der Komponentenansatz im HGB nicht gehen könnte und dann die Meinung des IDW dargestellt und dann dem Mdt den schwarzen Peter zugeschoben, daß der Mdt sich mit der Thematik auseinandersetzen muß und eine plausible Rechtsmeinung anzuliefern hat, daß es geht

Der andere Weg, einfach die Meinung des IDW herunter zu beten, ist m. E. der falsche, denn wenn der WP später bei der Prüfung feststellt, daß der Komponentenansatz in dem vom Mandanten aufgrund der Ausführungen des WP als zulässig erachteten Verfahren doch nicht mit dem HGB vereinbar ist, hat der WP ein arges Problem.

Probleme mit dem Berufsrecht vermeidet man aber am besten schon dann, wenn die WPK das Examen durchführt.

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WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 10.02.2022:

Ist auch nicht gewünscht. Man soll immer die bekannten Regelungen auf den konkreten Sachverhalt anwenden. Gerne darf man auch für und wider aufzeigen, aber ein schwammiges "Puh, könnte so sein, aber auch so, kommt drauf an" ist hier nicht gewünscht. Man würdigt den Sachverhalt gem. der gesetzten Standards und Regelungen und kommt zu einem abschließenden Urteil. Rechtsfortbildung und wissenschaftliches Arbeiten sind - so toll und wichtig sie auch sind - an dieser Stelle fehl am Platz. Es ist und bleibt ein Berufs(!)examen

Eben. Es ist ein Berufsexamen.
Aber das erste was der WP vermeiden sollte, ist irgendeine Bindung und sei es dadurch, daß der WP dem Mandanten fragenden Mandanten sagt "das machen wir so" mit der Folge, daß der WP schnell in der Erstellung drin ist.

Also: Selbstprüfungsverbot ? Verstoß gegen die Berufsgrundsätze ?

Ich hielt die Vorbesprechung mit dem Mdt für eine Falle und war vorsichtig - hab klar aufgezählt, weswegen der Komponentenansatz im HGB nicht gehen könnte und dann die Meinung des IDW dargestellt und dann dem Mdt den schwarzen Peter zugeschoben, daß der Mdt sich mit der Thematik auseinandersetzen muß und eine plausible Rechtsmeinung anzuliefern hat, daß es geht

Der andere Weg, einfach die Meinung des IDW herunter zu beten, ist m. E. der falsche, denn wenn der WP später bei der Prüfung feststellt, daß der Komponentenansatz in dem vom Mandanten aufgrund der Ausführungen des WP als zulässig erachteten Verfahren doch nicht mit dem HGB vereinbar ist, hat der WP ein arges Problem.

Probleme mit dem Berufsrecht vermeidet man aber am besten schon dann, wenn die WPK das Examen durchführt.

Ist leider zu kompliziert von Dir.

Die WPK stellt nur solche Fälle, weil Sie damit suggerieren will, wie praxisnah die Aufgaben und das Examen sind. Es soll aber nur in die Theorie überleiten und ob Dich dein Assistent oder der Mandant fragt, sollte in der inhaltlichen Beantwortung keinen Unterschied machen.

Wenn Du Glück hast, hast Du noch etwas Praxiswissen zum Selbstprüfungsverbot dagelassen mit dem Du glänzen konntest, das wird aber normalerweise nicht wesentlich ausgepunktet sein. Fallen gibt es nicht im Examen. Da fallen genug durch weil Sie normale Theorie nicht kennen.

Wenn Du soviel in die Sachverhalte reininterpretierst bekommst Du ein zeitliches Problem.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Ist leider zu kompliziert von Dir.

Die WPK stellt nur solche Fälle, weil Sie damit suggerieren will, wie praxisnah die Aufgaben und das Examen sind. Es soll aber nur in die Theorie überleiten und ob Dich dein Assistent oder der Mandant fragt, sollte in der inhaltlichen Beantwortung keinen Unterschied machen.

Wenn Du Glück hast, hast Du noch etwas Praxiswissen zum Selbstprüfungsverbot dagelassen mit dem Du glänzen konntest, das wird aber normalerweise nicht wesentlich ausgepunktet sein. Fallen gibt es nicht im Examen. Da fallen genug durch weil Sie normale Theorie nicht kennen.

Wenn Du soviel in die Sachverhalte reininterpretierst bekommst Du ein zeitliches Problem.

die Zeit ging gut aus, aber ich bin gespannt, was raus kommt.

Wenn die WPK aber Aufgaben mit einer gewissen (juristischen) Tendenz stellt und wenn eine entsprechende (juristische) Lösung nicht gewünscht wird, wird es spannend, was ein (juristisches) Verwaltungsgericht dazu sagt.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Juristische Tendenzen und juristische Lösungen sind in WiRe gefragt. In PW (auch dieses Jahr) waren einfach nur die größtenteils als Theorieaufgaben ausgestalteten Aufgaben zu beantworten. Verstehe nicht ganz wogegen du da klagen willst.

WiWi Gast schrieb am 11.02.2022:

Ist leider zu kompliziert von Dir.

Die WPK stellt nur solche Fälle, weil Sie damit suggerieren will, wie praxisnah die Aufgaben und das Examen sind. Es soll aber nur in die Theorie überleiten und ob Dich dein Assistent oder der Mandant fragt, sollte in der inhaltlichen Beantwortung keinen Unterschied machen.

Wenn Du Glück hast, hast Du noch etwas Praxiswissen zum Selbstprüfungsverbot dagelassen mit dem Du glänzen konntest, das wird aber normalerweise nicht wesentlich ausgepunktet sein. Fallen gibt es nicht im Examen. Da fallen genug durch weil Sie normale Theorie nicht kennen.

Wenn Du soviel in die Sachverhalte reininterpretierst bekommst Du ein zeitliches Problem.

die Zeit ging gut aus, aber ich bin gespannt, was raus kommt.

Wenn die WPK aber Aufgaben mit einer gewissen (juristischen) Tendenz stellt und wenn eine entsprechende (juristische) Lösung nicht gewünscht wird, wird es spannend, was ein (juristisches) Verwaltungsgericht dazu sagt.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 11.02.2022:

Juristische Tendenzen und juristische Lösungen sind in WiRe gefragt. In PW (auch dieses Jahr) waren einfach nur die größtenteils als Theorieaufgaben ausgestalteten Aufgaben zu beantworten. Verstehe nicht ganz wogegen du da klagen willst.

Woher willst Du wissen was dran war ? Hast Du Zugang zur Aufgabenstellung ?

1) Wir sind wieder beim obigen Unterschied zwischen dem Richter, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger im Strafverfahren vor dem Gericht. Das haben die Verwaltungsrichter alle selber mal gelernt und ist eine Binsenweißheit der Rechtsanwendung.

2) Die Aufgabensteller haben ein Aufgabenermessen, die Korrektoren haben ein Korrekturermessen und die Prüflinge haben ein Prüflingsermessen resektive Antwortermessen.

3) Es obliegt den Prüflingen, ihr Antwortermessen in Anwendung von Punkt 1) auszugestalten bzw. an der Frage auszurichten, was die Aufgabenstellung von den Prüflingen erwartet. Oder anders:

Fall 1: Mal angenommen, man ist in der Aufgabe Verteidiger in einem Strafverfahren und der Mandant hat einem Sachverhalte gesagt, die das Gericht besser nicht hören soll. Der Rechtsanwalt wird tunlichst diese Sachverhalte in seinen Ausführungen nicht erwähnen und ins Hilfsgutachten reinschreiben, wie mit diesen Sachverhalten zu verfahren ist.

Fall 2: Mal angenommen, man ist in der Aufgabe Staatsanwalt in einem Strafverfahren und erhält Kenntnis von den gleichen Sachverhalten, die in Fall 1 dargestellt werden: Der Staatsanwalt wird dann nicht einfach auf Basis der (ungeklärten) Fakten eine Verurteilung anstreben sondern die Sachverhalte darstellen und die mögliche Verschlimmerung der Schuld des Angeklagten herausarbeiten und auf Aufklärung hinarbeiten.

4) Hat die Aufgabenstellung nun einen Fehler in Punkt 1), so schlägt dies auf das durch, was der Prüfling in Ausübung seines Antwortermessens in Punkt 3) wiedergibt und hat Ausführungen auf die Prüfungsbeurteilung.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Ich weiß was die Aufgabenstellung war, weil ich mitgeschrieben habe ;-)

m.E. war man schon gut aufgestellt, wenn man den RH 1.0016 in den Grundzügen sicher wiedergeben konnte und die Aufgaben einfach nacheinander abgearbeitet hat. Man kann sich das ganze Examen auch schwerer machen als es ist. Der Aufgabensteller hat hier mMn erwartet, dass man den RH 1.0016 und den Unterschied zur IFRS-Bilanzierung kennt. Der Korrektor ist froh, wenn er wenig und dafür richtiges lesen muss und die Klausur möglichst schnell anhand des Lösungsbogens korrigieren kann. Wenn ich Korrektor wäre, hätte ich keine Lust bei einer Aufgabe zur HGB Bilanzierung des Komponentenansatzes Ausführungen über Selbstprüfung und Grundsätze der Rechtsanwendung zu lesen, aber ich bin zum Glück auch nur Prüfling...

WiWi Gast schrieb am 11.02.2022:

Juristische Tendenzen und juristische Lösungen sind in WiRe gefragt. In PW (auch dieses Jahr) waren einfach nur die größtenteils als Theorieaufgaben ausgestalteten Aufgaben zu beantworten. Verstehe nicht ganz wogegen du da klagen willst.

Woher willst Du wissen was dran war ? Hast Du Zugang zur Aufgabenstellung ?

1) Wir sind wieder beim obigen Unterschied zwischen dem Richter, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger im Strafverfahren vor dem Gericht. Das haben die Verwaltungsrichter alle selber mal gelernt und ist eine Binsenweißheit der Rechtsanwendung.

2) Die Aufgabensteller haben ein Aufgabenermessen, die Korrektoren haben ein Korrekturermessen und die Prüflinge haben ein Prüflingsermessen resektive Antwortermessen.

3) Es obliegt den Prüflingen, ihr Antwortermessen in Anwendung von Punkt 1) auszugestalten bzw. an der Frage auszurichten, was die Aufgabenstellung von den Prüflingen erwartet. Oder anders:

Fall 1: Mal angenommen, man ist in der Aufgabe Verteidiger in einem Strafverfahren und der Mandant hat einem Sachverhalte gesagt, die das Gericht besser nicht hören soll. Der Rechtsanwalt wird tunlichst diese Sachverhalte in seinen Ausführungen nicht erwähnen und ins Hilfsgutachten reinschreiben, wie mit diesen Sachverhalten zu verfahren ist.

Fall 2: Mal angenommen, man ist in der Aufgabe Staatsanwalt in einem Strafverfahren und erhält Kenntnis von den gleichen Sachverhalten, die in Fall 1 dargestellt werden: Der Staatsanwalt wird dann nicht einfach auf Basis der (ungeklärten) Fakten eine Verurteilung anstreben sondern die Sachverhalte darstellen und die mögliche Verschlimmerung der Schuld des Angeklagten herausarbeiten und auf Aufklärung hinarbeiten.

4) Hat die Aufgabenstellung nun einen Fehler in Punkt 1), so schlägt dies auf das durch, was der Prüfling in Ausübung seines Antwortermessens in Punkt 3) wiedergibt und hat Ausführungen auf die Prüfungsbeurteilung.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 11.02.2022:

Ich weiß was die Aufgabenstellung war, weil ich mitgeschrieben habe ;-)

m.E. war man schon gut aufgestellt, wenn man den RH 1.0016 in den Grundzügen sicher wiedergeben konnte und die Aufgaben einfach nacheinander abgearbeitet hat. Man kann sich das ganze Examen auch schwerer machen als es ist. Der Aufgabensteller hat hier mMn erwartet, dass man den RH 1.0016 und den Unterschied zur IFRS-Bilanzierung kennt. Der Korrektor ist froh, wenn er wenig und dafür richtiges lesen muss und die Klausur möglichst schnell anhand des Lösungsbogens korrigieren kann. Wenn ich Korrektor wäre, hätte ich keine Lust bei einer Aufgabe zur HGB Bilanzierung des Komponentenansatzes Ausführungen über Selbstprüfung und Grundsätze der Rechtsanwendung zu lesen, aber ich bin zum Glück auch nur Prüfling...

WiWi Gast schrieb am 11.02.2022:

Juristische Tendenzen und juristische Lösungen sind in WiRe gefragt. In PW (auch dieses Jahr) waren einfach nur die größtenteils als Theorieaufgaben ausgestalteten Aufgaben zu beantworten. Verstehe nicht ganz wogegen du da klagen willst.

Woher willst Du wissen was dran war ? Hast Du Zugang zur Aufgabenstellung ?

1) Wir sind wieder beim obigen Unterschied zwischen dem Richter, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger im Strafverfahren vor dem Gericht. Das haben die Verwaltungsrichter alle selber mal gelernt und ist eine Binsenweißheit der Rechtsanwendung.

2) Die Aufgabensteller haben ein Aufgabenermessen, die Korrektoren haben ein Korrekturermessen und die Prüflinge haben ein Prüflingsermessen resektive Antwortermessen.

3) Es obliegt den Prüflingen, ihr Antwortermessen in Anwendung von Punkt 1) auszugestalten bzw. an der Frage auszurichten, was die Aufgabenstellung von den Prüflingen erwartet. Oder anders:

Fall 1: Mal angenommen, man ist in der Aufgabe Verteidiger in einem Strafverfahren und der Mandant hat einem Sachverhalte gesagt, die das Gericht besser nicht hören soll. Der Rechtsanwalt wird tunlichst diese Sachverhalte in seinen Ausführungen nicht erwähnen und ins Hilfsgutachten reinschreiben, wie mit diesen Sachverhalten zu verfahren ist.

Fall 2: Mal angenommen, man ist in der Aufgabe Staatsanwalt in einem Strafverfahren und erhält Kenntnis von den gleichen Sachverhalten, die in Fall 1 dargestellt werden: Der Staatsanwalt wird dann nicht einfach auf Basis der (ungeklärten) Fakten eine Verurteilung anstreben sondern die Sachverhalte darstellen und die mögliche Verschlimmerung der Schuld des Angeklagten herausarbeiten und auf Aufklärung hinarbeiten.

4) Hat die Aufgabenstellung nun einen Fehler in Punkt 1), so schlägt dies auf das durch, was der Prüfling in Ausübung seines Antwortermessens in Punkt 3) wiedergibt und hat Ausführungen auf die Prüfungsbeurteilung.

Genauso ist es. Fertig.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 11.02.2022:

Ich weiß was die Aufgabenstellung war, weil ich mitgeschrieben habe ;-)

m.E. war man schon gut aufgestellt, wenn man den RH 1.0016 in den Grundzügen sicher wiedergeben konnte und die Aufgaben einfach nacheinander abgearbeitet hat. Man kann sich das ganze Examen auch schwerer machen als es ist. Der Aufgabensteller hat hier mMn erwartet, dass man den RH 1.0016 und den Unterschied zur IFRS-Bilanzierung kennt. Der Korrektor ist froh, wenn er wenig und dafür richtiges lesen muss und die Klausur möglichst schnell anhand des Lösungsbogens korrigieren kann. Wenn ich Korrektor wäre, hätte ich keine Lust bei einer Aufgabe zur HGB Bilanzierung des Komponentenansatzes Ausführungen über Selbstprüfung und Grundsätze der Rechtsanwendung zu lesen, aber ich bin zum Glück auch nur Prüfling...

tja die obige Arbeitsweise zeigt den Unterschied zwischen einer juristisch unqualifizierten Rechtsanwendung und einer qualifizierten Rechtsanwendung

und genau das Problem wird latent, denn der WP muß in der Lage sein, die Vereinbarung des Abschlusses mit dem Gesetz zu beurteilen - doch ist das IDW eben nicht Gesetzgeber.

Und so sind wir eben wieder beim Punkt daß die Art der Aufgabe den Unterschied ausmacht. Wenn zwei WPs sich untereinander fachlich über den Komponentenansatz lt. HGB unterhalten muß die Lösung eine andere sein als wenn der Mdt der noch keinen Abschluß aufgestellt hat (§ 320 HGB) den WP um Rat fragt - dann droht das Problem "Selbstprüfung" und der WP sollte aufpassen was er sagt.

Sorry aber ich frage mich wie naiv manche Leute sind, wobei die Frage der rechtlichen Naivität um so wahrscheinlicher ist, je mehr die Leute Betriebswirtschaft studiert haben.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 11.02.2022:

WiWi Gast schrieb am 11.02.2022:

Ich weiß was die Aufgabenstellung war, weil ich mitgeschrieben habe ;-)

m.E. war man schon gut aufgestellt, wenn man den RH 1.0016 in den Grundzügen sicher wiedergeben konnte und die Aufgaben einfach nacheinander abgearbeitet hat. Man kann sich das ganze Examen auch schwerer machen als es ist. Der Aufgabensteller hat hier mMn erwartet, dass man den RH 1.0016 und den Unterschied zur IFRS-Bilanzierung kennt. Der Korrektor ist froh, wenn er wenig und dafür richtiges lesen muss und die Klausur möglichst schnell anhand des Lösungsbogens korrigieren kann. Wenn ich Korrektor wäre, hätte ich keine Lust bei einer Aufgabe zur HGB Bilanzierung des Komponentenansatzes Ausführungen über Selbstprüfung und Grundsätze der Rechtsanwendung zu lesen, aber ich bin zum Glück auch nur Prüfling...

tja die obige Arbeitsweise zeigt den Unterschied zwischen einer juristisch unqualifizierten Rechtsanwendung und einer qualifizierten Rechtsanwendung

und genau das Problem wird latent, denn der WP muß in der Lage sein, die Vereinbarung des Abschlusses mit dem Gesetz zu beurteilen - doch ist das IDW eben nicht Gesetzgeber.

Und so sind wir eben wieder beim Punkt daß die Art der Aufgabe den Unterschied ausmacht. Wenn zwei WPs sich untereinander fachlich über den Komponentenansatz lt. HGB unterhalten muß die Lösung eine andere sein als wenn der Mdt der noch keinen Abschluß aufgestellt hat (§ 320 HGB) den WP um Rat fragt - dann droht das Problem "Selbstprüfung" und der WP sollte aufpassen was er sagt.

Sorry aber ich frage mich wie naiv manche Leute sind, wobei die Frage der rechtlichen Naivität um so wahrscheinlicher ist, je mehr die Leute Betriebswirtschaft studiert haben.

Arbeitest Du überhaupt in der Prüfung? Kenne niemanden der auf die Frage des Mandaten, wie bilanziere ich eigentlich Sachverhalt XY richtig antworten würde: Darf ich ihnen nicht beantworten wegen Selbstprüfungsverbot, da wirst Du ja ausgelacht, oder noch besser die Antwort, fragen Sie bitte unsere Konkurrenz EY, die haben auch günstigere Stundensätze als wir.

Da findet man immer einen Weg ohne gegen das Berufsrecht zu verstoßen….

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Arbeitest Du überhaupt in der Prüfung? Kenne niemanden der auf die Frage des Mandaten, wie bilanziere ich eigentlich Sachverhalt XY richtig antworten würde: Darf ich ihnen nicht beantworten wegen Selbstprüfungsverbot, da wirst Du ja ausgelacht, oder noch besser die Antwort, fragen Sie bitte unsere Konkurrenz EY, die haben auch günstigere Stundensätze als wir.

Da findet man immer einen Weg ohne gegen das Berufsrecht zu verstoßen….

Das Problem ist schon die Formulierung im obigen Zitat.

Wenn der Mandant fragt, darf man ihm die rechtlichen Probleme aufzeigen, muß dem Mandanten aber die wesentlichen Entscheidungen selbst überlassen: Welchen Weg der Mandant wählt ist Sache des Mandanten, und es ist auch Sache des Mandanten, sein Vorgehen letztendlich rechtlich verläßlich zu begründen.

Ich meine: Mehr ist nicht möglich.
Lt. dem obigen Zitat sei mehr möglich, doch sollte der, der meint, es sei mehr möglich, auch seinen Standpunkt begründen können.

Sicher gibt es gewisse Vorgehensweisen in der Praxis, die kritisch sind, doch unterscheidet sich das WP Examen von der Praxis dadurch, daß man im WP Examen berufsrechtlichen Problemen am besten effektiv aus dem Weg geht.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Also zum Fachlichen bzgl. Selbstprüfung verweise ich hier auf Schmidt/Nagel, BeBiKo 319 Rn. 49:

„Innerhalb der Prüfungstätigkeit muss auf Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses hingewiesen werden; der AP darf beraten oder alternative Korrekturmöglichkeiten nennen, Hinweise geben oder Vorschläge machen. Dies ist unschädlich, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Verarbeitung des Buchungsstoffes beim Unt verbleibt; in diesem Fall ist auch eine größere Anzahl von Korrekturhinweisen unbedenklich (Erl zu § 33 Abs 3 BS). Dies gilt zB auch für Beratung im Bereich bilanzpolitischer Maßnahmen, dem Aufbau des IKS oder des RMS, soweit sich die Tätigkeit auf allgemeine Vorgaben (zB Aufzeigen von best practices) beschränkt.“

Weitere Literaturstellen zur Unterscheidung zulässiger Einwirkung und unzulässiger Mitwirkung werden dir sicherlich bekannt sein.

Im WP-Examen zielte die Fragestellung bzgl. Komponentenansatz mE recht klar auf eine allgemeine Darstellung der Bilanzierungsmöglichkeiten nach HGB ab. Ich hoffe du hast dieses Jahr beim Examen mitgeschrieben und deine Aussagen basieren daher auf Kenntnis des konkreten Aufgabenstellung. Ansonsten kann ich mir schwer vorstellen, wie du aus der Ferne den Sachverhalt zutreffend beurteilen willst.

Ich verstehe auch grundsätzlich nicht, was du hier mit deinen Kommentaren bewirken willst. Da du ja juristisch bestens informiert bist, sind dir ja sicherlich die Regelungen zur Kollegenschelte und berufswürdigem Verhalten bekannt. Angehenden Kollegen eine unqualifizierte Rechtsanwendung und rechtliche Naivität zu unterstellen, halte ich nicht gerade für berufswürdig. Aber wahrscheinlich komme ich nur aufgrund meines rechtlich naiven Verständnisses zu dieser Einschätzung. Ich würde mich jedenfalls über einen kollegialen Austausch über die Themen rund um das WP-Examen in diesem Forum freuen. Vielleicht magst du ja auch einen sinnvollen Teil dazu beitragen.

tja die obige Arbeitsweise zeigt den Unterschied zwischen einer juristisch unqualifizierten Rechtsanwendung und einer qualifizierten Rechtsanwendung

und genau das Problem wird latent, denn der WP muß in der Lage sein, die Vereinbarung des Abschlusses mit dem Gesetz zu beurteilen - doch ist das IDW eben nicht Gesetzgeber.

Und so sind wir eben wieder beim Punkt daß die Art der Aufgabe den Unterschied ausmacht. Wenn zwei WPs sich untereinander fachlich über den Komponentenansatz lt. HGB unterhalten muß die Lösung eine andere sein als wenn der Mdt der noch keinen Abschluß aufgestellt hat (§ 320 HGB) den WP um Rat fragt - dann droht das Problem "Selbstprüfung" und der WP sollte aufpassen was er sagt.

Sorry aber ich frage mich wie naiv manche Leute sind, wobei die Frage der rechtlichen Naivität um so wahrscheinlicher ist, je mehr die Leute Betriebswirtschaft studiert haben.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 12.02.2022:

Also zum Fachlichen bzgl. Selbstprüfung verweise ich hier auf Schmidt/Nagel, BeBiKo 319 Rn. 49:

„Innerhalb der Prüfungstätigkeit muss auf Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses hingewiesen werden; der AP darf beraten oder alternative Korrekturmöglichkeiten nennen, Hinweise geben oder Vorschläge machen. Dies ist unschädlich, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Verarbeitung des Buchungsstoffes beim Unt verbleibt; in diesem Fall ist auch eine größere Anzahl von Korrekturhinweisen unbedenklich (Erl zu § 33 Abs 3 BS). Dies gilt zB auch für Beratung im Bereich bilanzpolitischer Maßnahmen, dem Aufbau des IKS oder des RMS, soweit sich die Tätigkeit auf allgemeine Vorgaben (zB Aufzeigen von best practices) beschränkt.“

Weitere Literaturstellen zur Unterscheidung zulässiger Einwirkung und unzulässiger Mitwirkung werden dir sicherlich bekannt sein.

Im WP-Examen zielte die Fragestellung bzgl. Komponentenansatz mE recht klar auf eine allgemeine Darstellung der Bilanzierungsmöglichkeiten nach HGB ab. Ich hoffe du hast dieses Jahr beim Examen mitgeschrieben und deine Aussagen basieren daher auf Kenntnis des konkreten Aufgabenstellung. Ansonsten kann ich mir schwer vorstellen, wie du aus der Ferne den Sachverhalt zutreffend beurteilen willst.

Ich verstehe auch grundsätzlich nicht, was du hier mit deinen Kommentaren bewirken willst. Da du ja juristisch bestens informiert bist, sind dir ja sicherlich die Regelungen zur Kollegenschelte und berufswürdigem Verhalten bekannt. Angehenden Kollegen eine unqualifizierte Rechtsanwendung und rechtliche Naivität zu unterstellen, halte ich nicht gerade für berufswürdig. Aber wahrscheinlich komme ich nur aufgrund meines rechtlich naiven Verständnisses zu dieser Einschätzung. Ich würde mich jedenfalls über einen kollegialen Austausch über die Themen rund um das WP-Examen in diesem Forum freuen. Vielleicht magst du ja auch einen sinnvollen Teil dazu beitragen.

Man sollte nicht mit Steinen werfen wenn man im Glashaus sitz - gerade die vorstehende Einstellung zeigt eine rechtliche Naivität.

Das Abschreiben von Fundstellen oder das Abschreiben von Verlautbarungen des IDW ist keine Subsumption und keine Begründung dafür daß das Gesetz eingehalten ist.

Frage 1: Wo sind die Rechtspflichten des zu prüfenden Unternehmens im HGB geregelt ?

Frage 2: Darf sich der Abschlußprüfer in die Rechtspflichten des zu prüfenden Unternehmens einmischen ?

Frage 3: Die Rechtspflichten des Abschlßprüfers stehen in § 322 HGB: Es ist zu prüfen, ob die vom Mdt angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften mit dem Gesetz im Einklang stehen.

Frage 4: Welche Sachverhalte will der Mandant mit dem Komponentenansatz bilanzieren ? Welche Konstellationen beim Mdt rund um den Komponentenansatz möglich sind, steht nicht im Sachverhalt und im Zweifel wird der Mandant dem Abschlußprüfer erst einmal nicht alles sagen.

Folge 1:: Wenn die Sachverhalte unklar sind und wenn man in der Prüfung unabhängig sein will, verbietet es sich, dem Mdt zu sagen, daß der Komponentenansatz im HGB geht, weil der Abschlußprüfer dann in der Prüfung gebunden ist und weil die Zuständigkeitsverteilung lt. dem HGB entfällt: Es ist dem AP gerade untersagt, sich selbst vorweg zu binden ohne alle Sachverhalte zu kennen.

Folge 2: Wenn man dem Mdt nicht sagen kann, daß in allen konkret denkbaren Situationen (die der AP ja nicht kennt) der Komponentenansatz geht, muß man ihm die Gründe aufzeigen, wegen derer der Komponentenansatz nicht gehen könnte.

Folge 3: Es obliegt dem Mandanten in Erfüllung der mit Frage 1 dargestellten und dem HGB zu entnehmenden Gründe darzulegen, daß der Komponentenansatz wider den mit Folge 2 dargestellten Bedenken doch geht mit der Folge, daß der Abschlußprüfer am Ende einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen kann.

####

Sicher gibt es Literaturzitate aber wo ist in der oben zitierte Literatur die Herleitung der Auffassung anhand des Wortlaut des Gesetzes ? Ein Besinnungsaufsatz ist keine Begründung dafür, daß der Wille des Gesetzgebers eingehalten wird.

tja die obige Arbeitsweise zeigt den Unterschied zwischen einer juristisch unqualifizierten Rechtsanwendung und einer qualifizierten Rechtsanwendung

und genau das Problem wird latent, denn der WP muß in der Lage sein, die Vereinbarung des Abschlusses mit dem Gesetz zu beurteilen - doch ist das IDW eben nicht Gesetzgeber.

Und so sind wir eben wieder beim Punkt daß die Art der Aufgabe den Unterschied ausmacht. Wenn zwei WPs sich untereinander fachlich über den Komponentenansatz lt. HGB unterhalten muß die Lösung eine andere sein als wenn der Mdt der noch keinen Abschluß aufgestellt hat (§ 320 HGB) den WP um Rat fragt - dann droht das Problem "Selbstprüfung" und der WP sollte aufpassen was er sagt.

Sorry aber ich frage mich wie naiv manche Leute sind, wobei die Frage der rechtlichen Naivität um so wahrscheinlicher ist, je mehr die Leute Betriebswirtschaft studiert haben.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Klingt für mich wie ein am WP-Examen gescheiterter Jurist, der hier jetzt rumtrollen will…

Man sollte nicht mit Steinen werfen wenn man im Glashaus sitz - gerade die vorstehende Einstellung zeigt eine rechtliche Naivität.

Das Abschreiben von Fundstellen oder das Abschreiben von Verlautbarungen des IDW ist keine Subsumption und keine Begründung dafür daß das Gesetz eingehalten ist.

Frage 1: Wo sind die Rechtspflichten des zu prüfenden Unternehmens im HGB geregelt ?

Frage 2: Darf sich der Abschlußprüfer in die Rechtspflichten des zu prüfenden Unternehmens einmischen ?

Frage 3: Die Rechtspflichten des Abschlßprüfers stehen in § 322 HGB: Es ist zu prüfen, ob die vom Mdt angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften mit dem Gesetz im Einklang stehen.

Frage 4: Welche Sachverhalte will der Mandant mit dem Komponentenansatz bilanzieren ? Welche Konstellationen beim Mdt rund um den Komponentenansatz möglich sind, steht nicht im Sachverhalt und im Zweifel wird der Mandant dem Abschlußprüfer erst einmal nicht alles sagen.

Folge 1:: Wenn die Sachverhalte unklar sind und wenn man in der Prüfung unabhängig sein will, verbietet es sich, dem Mdt zu sagen, daß der Komponentenansatz im HGB geht, weil der Abschlußprüfer dann in der Prüfung gebunden ist und weil die Zuständigkeitsverteilung lt. dem HGB entfällt: Es ist dem AP gerade untersagt, sich selbst vorweg zu binden ohne alle Sachverhalte zu kennen.

Folge 2: Wenn man dem Mdt nicht sagen kann, daß in allen konkret denkbaren Situationen (die der AP ja nicht kennt) der Komponentenansatz geht, muß man ihm die Gründe aufzeigen, wegen derer der Komponentenansatz nicht gehen könnte.

Folge 3: Es obliegt dem Mandanten in Erfüllung der mit Frage 1 dargestellten und dem HGB zu entnehmenden Gründe darzulegen, daß der Komponentenansatz wider den mit Folge 2 dargestellten Bedenken doch geht mit der Folge, daß der Abschlußprüfer am Ende einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen kann.

####

Sicher gibt es Literaturzitate aber wo ist in der oben zitierte Literatur die Herleitung der Auffassung anhand des Wortlaut des Gesetzes ? Ein Besinnungsaufsatz ist keine Begründung dafür, daß der Wille des Gesetzgebers eingehalten wird.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 10.02.2022:

Ist auch nicht gewünscht. Man soll immer die bekannten Regelungen auf den konkreten Sachverhalt anwenden. Gerne darf man auch für und wider aufzeigen, aber ein schwammiges "Puh, könnte so sein, aber auch so, kommt drauf an" ist hier nicht gewünscht. Man würdigt den Sachverhalt gem. der gesetzten Standards und Regelungen und kommt zu einem abschließenden Urteil. Rechtsfortbildung und wissenschaftliches Arbeiten sind - so toll und wichtig sie auch sind - an dieser Stelle fehl am Platz. Es ist und bleibt ein Berufs(!)examen

Eben. Es ist ein Berufsexamen.
Aber das erste was der WP vermeiden sollte, ist irgendeine Bindung und sei es dadurch, daß der WP dem Mandanten fragenden Mandanten sagt "das machen wir so" mit der Folge, daß der WP schnell in der Erstellung drin ist.

Also: Selbstprüfungsverbot ? Verstoß gegen die Berufsgrundsätze ?

Ich hielt die Vorbesprechung mit dem Mdt für eine Falle und war vorsichtig - hab klar aufgezählt, weswegen der Komponentenansatz im HGB nicht gehen könnte und dann die Meinung des IDW dargestellt und dann dem Mdt den schwarzen Peter zugeschoben, daß der Mdt sich mit der Thematik auseinandersetzen muß und eine plausible Rechtsmeinung anzuliefern hat, daß es geht

Der andere Weg, einfach die Meinung des IDW herunter zu beten, ist m. E. der falsche, denn wenn der WP später bei der Prüfung feststellt, daß der Komponentenansatz in dem vom Mandanten aufgrund der Ausführungen des WP als zulässig erachteten Verfahren doch nicht mit dem HGB vereinbar ist, hat der WP ein arges Problem.

Probleme mit dem Berufsrecht vermeidet man aber am besten schon dann, wenn die WPK das Examen durchführt.

Würd mich mal interessieren, ob du mit deiner Herangehensweise bestanden hast. Ich tippe zwar auf gnadenlos durchgefallen, aber wer weiß, Wunder gibt es ja immer wieder.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Nur IDW PS lernen und ISA DE nicht weiter beachten?
Beides lernen, insb. auch mögliche Unterschiede kennen
Nur die ISA DE lernen?

Hallo zusammen,

ich häng mich mal hier ran. :-)
Ich schreibe auch im August PW und lerne gerade intensiv die Standards. Habe beschlossen, mich auf die neue GoA zu beschränken. Habe vorher auch die Fragestellungen der vergangenen Klausuren gecheckt und musste feststellen, dass entweder nach den ISA DE oder ganz allgemein gefragt wurde, so dass eine Antwort in Richtung der neuen GoA wohl nie verkehrt gewesen wäre. Die Gründe für die Umstellung vom Transformations- auf das Integrationsmodell und ein paar Unterschiede sollte man wohl aber schon nennen können.

Ganz speziell stellt sich mir derzeit aber die Frage, ob ich nun eher den ISA DE 315 rev oder den ISA DE 315 rev 2019, der ja gerade erst final veröffentlicht wurde, bevorzugt lernen soll. Einerseits war die Klausur bei Bekanntgabe schon längst gestellt, andererseits wurde auch sehr lange an dem Entwurf rumgedoktort.

Wahrscheinlich sollte beides gelernt werden. Wie seht Ihr das? Hat sich da einer der Kursanbieter von Euch mal dazu geäußert?

antworten
elDiabeto

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 29.06.2022:

Nur IDW PS lernen und ISA DE nicht weiter beachten?
Beides lernen, insb. auch mögliche Unterschiede kennen
Nur die ISA DE lernen?

Hallo zusammen,

ich häng mich mal hier ran. :-)
Ich schreibe auch im August PW und lerne gerade intensiv die Standards. Habe beschlossen, mich auf die neue GoA zu beschränken. Habe vorher auch die Fragestellungen der vergangenen Klausuren gecheckt und musste feststellen, dass entweder nach den ISA DE oder ganz allgemein gefragt wurde, so dass eine Antwort in Richtung der neuen GoA wohl nie verkehrt gewesen wäre. Die Gründe für die Umstellung vom Transformations- auf das Integrationsmodell und ein paar Unterschiede sollte man wohl aber schon nennen können.

Ganz speziell stellt sich mir derzeit aber die Frage, ob ich nun eher den ISA DE 315 rev oder den ISA DE 315 rev 2019, der ja gerade erst final veröffentlicht wurde, bevorzugt lernen soll. Einerseits war die Klausur bei Bekanntgabe schon längst gestellt, andererseits wurde auch sehr lange an dem Entwurf rumgedoktort.

Wahrscheinlich sollte beides gelernt werden. Wie seht Ihr das? Hat sich da einer der Kursanbieter von Euch mal dazu geäußert?

ISA DE 315 revised lernen und wichtigste Änderungen kennen beim revised 2019.
nämlich insbesondere Konzept des Spektrums inhärenter Risiken.
Aber ganz ehrlich. mehr ist da auch nicht drin. der Originalenglische revised 2019 geht fucking 200 Seiten. vor allem wegen den ganzen IT Erneuerungen, die damit den IDW PS 330 obsolet machen werden.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

elDiabeto schrieb am 01.07.2022:

WiWi Gast schrieb am 29.06.2022:

Nur IDW PS lernen und ISA DE nicht weiter beachten?
Beides lernen, insb. auch mögliche Unterschiede kennen
Nur die ISA DE lernen?

Hallo zusammen,

ich häng mich mal hier ran. :-)
Ich schreibe auch im August PW und lerne gerade intensiv die Standards. Habe beschlossen, mich auf die neue GoA zu beschränken. Habe vorher auch die Fragestellungen der vergangenen Klausuren gecheckt und musste feststellen, dass entweder nach den ISA DE oder ganz allgemein gefragt wurde, so dass eine Antwort in Richtung der neuen GoA wohl nie verkehrt gewesen wäre. Die Gründe für die Umstellung vom Transformations- auf das Integrationsmodell und ein paar Unterschiede sollte man wohl aber schon nennen können.

Ganz speziell stellt sich mir derzeit aber die Frage, ob ich nun eher den ISA DE 315 rev oder den ISA DE 315 rev 2019, der ja gerade erst final veröffentlicht wurde, bevorzugt lernen soll. Einerseits war die Klausur bei Bekanntgabe schon längst gestellt, andererseits wurde auch sehr lange an dem Entwurf rumgedoktort.

Wahrscheinlich sollte beides gelernt werden. Wie seht Ihr das? Hat sich da einer der Kursanbieter von Euch mal dazu geäußert?

ISA DE 315 revised lernen und wichtigste Änderungen kennen beim revised 2019.
nämlich insbesondere Konzept des Spektrums inhärenter Risiken.
Aber ganz ehrlich. mehr ist da auch nicht drin. der Originalenglische revised 2019 geht fucking 200 Seiten. vor allem wegen den ganzen IT Erneuerungen, die damit den IDW PS 330 obsolet machen werden.

Sehe ich auch so. Wesentliche Unterschiede und „Skalierungsmöglichkeiten“ (Stichwort Close Call) kennen reicht mMn aus

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Also die ISA DE sind inzwischen anzuwenden und somit sind die IDW PS veraltet. Wenn du PS lernst bist du aus meiner Sicht raus aus dem Examen.

Ich habe letztes Jahr das WP Examen geschrieben (August 2021) da wurden zwei IDW PS abgefragt und zwar in und auswendig (ohne Benennung des IDW PS, man musste natürlich anhand der Aufgabenstellung checken dass man jetzt die IDW PS runterbeten muss) und bereits in der mündlichen Prüfung im November 2021 war ein Vortragsthema zu "dolosen Handlungen". Da hätte ich den neuen ISA DE 240 (der noch nicht verpflichtend war in 2021) bringen müssen, da hab ich leider komplett dran vorbei geredet was mir eine schlechte Note gegeben hatte.

Das WP Examen ist sehr aktuell im Gegensatz zum StB-Examen. Sobald irgendwo etwas neues ist musst du damit rechnen dass es im Examen kommt. Auch im Steuerteil letztes Jahr waren die in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung auf einem sehr aktuellen Stand.

Also mein ernstgemeinter Tipp: Lerne keine IDW PS sonst bist du raus. Erwähnst du den im Examen bist du raus (außer es gibt keinen ISA DE und die PS sind noch anwendbar!).

Im mündlichen Examen ist es natürlich komplette Willkür und du solltest in jedem Fall alles aktuelle drauf haben (Reformen, Gesetze, Zeitgeschehnisse) ind ALLEN Prüfungsbereichen, also BWL, Recht, Steuern und Prüfungswesen. Alle Fächer haben indirekt etwas mit der alltäglichen WP Arbeit zu tun und genau das wirst du im mündlichen in der Regel abgefragt.

Anhand der Prüfungskommission siehst du dann ungefähr zwei Wochen vor deinem Termin was die Prüfer für Typen sind. In Hessen z.B. ist einer dabei der fragt viel zu Insolvenzrecht und Unternehmensbewertung ab (Horror vom Thema und vom Typ her). Dann gibt es einen der will nur IFRS Zeug hören. DAnn gibt es einen der vermutlich aus dem praktischen Mittelstand oder einer Einzel-WPG kommt der dich zu Prüfungsplanungen und Prüfungsdurchführungen fragt, also wirklich von vorne anfängt und wissen will was man bei der Auftragsannahme beachten muss, wie es dazu kommt. Bis über "wie decken Sie Risiken ab, was macht man da so" und "wie prüft man den Posten Finanzanlagen". Der will also einfach nur wissen ob du Ahnung hast von dem was du tust und wie du herangehst. Absolut nett und fair.

Dann gibt es definitiv in jeder Kommission unzählige FRagen zum Berufsrecht. Dazu fragt dich jeder Prüfer etwas, das muss man zwingend drauf haben! Und da darfst du keinen Fehler machen. Bei mir in der Prüfung war einer der wurde gefragt "Kann man PAuschalhonorare vereinbaren " worauf er auswendig die Antwort runtergerasselt hatte (die Frage kommt lt. Protokoll immer) und der Prüfer hat das gemerkt dass er das auswendig gelernt hat. Darauf hin hat er einfach gefragt "Was ist wenn das Budget nicht reicht?" darauf hin hat er eben so in etwa gesagt "Dann muss man schauen dass das Budget reicht. Zum Beispiel bucht man weniger STunden oder man nimmt Personal aus dem Team"
Das war der Todesstoß gewesen obwohl er ein relativ gutes Examen hatte (3, irgendwas) und der Vortrag gut lief.

Erstmal die schriftliche Bestehen! DAnach machst du dir GEdanken über die mündliche.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 08.07.2022: Darauf hin hat er einfach gefragt "Was ist wenn das Budget nicht reicht?" darauf hin hat er eben so in etwa gesagt "Dann muss man schauen dass das Budget reicht. Zum Beispiel bucht man weniger STunden oder man nimmt Personal aus dem Team"

Das war der Todesstoß gewesen obwohl er ein relativ gutes Examen hatte (3, irgendwas) und der Vortrag gut lief.

Erstmal die schriftliche Bestehen! DAnach machst du dir GEdanken über die mündliche.

Haha nice absolute Chad Antwort - hätte ich in der Kommission gesessen, hätte ich wahrscheinlich laut losgelacht und dem Typen ein High Five angeboten. Ne mal ernsthaft, man darf das alles nicht so negativ sehen. Die WPK kocht auch nur mit Wasser und das sind definitiv keine Raketenwissenschaftler. Wenn man sich in der Vorbereitung und Prüfung einigermaßen smart anstellt ist das alles kein Problem. Allzu ehrlich Antworten sollte man sich trotzdem verkneifen ;)

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

Hi zusammen,

ich bin mit einer 4,25 im Schnitt in der mündlichen Prüfung in PW. D.h ich muss schon nochmal abliefern...

Wie bereitet ihr euch vor? Bspw. sind ja die Vortragsthemen sehr umfangreich und ich habe Angst, dass drei Themen drankommen bei denen ich nicht so fit bin. Macht ihr so viele Vorträge wie möglich?

Mein Plan ist es die gängigsten Vortragsthemen zu beherrschen und die aktuellsten Themen für die Fragerunden zu können bzw. zumindest redefähig zu sein.

Würde mich freuen wenn wir uns hier etwas zur Mündlichen austauschen können. Meine wird am 27.10 in der LGS Stuttgart sein. Danke euch schon mal und viel Kraft allen die auch am Lernen sind.

antworten
WiWi Gast

Examen WP Wirtschaftsprüfer: Methoden zur Vorbereitung PW = Prüfungswesen

WiWi Gast schrieb am 16.10.2022:

Hi zusammen,

ich bin mit einer 4,25 im Schnitt in der mündlichen Prüfung in PW. D.h ich muss schon nochmal abliefern...

Wie bereitet ihr euch vor? Bspw. sind ja die Vortragsthemen sehr umfangreich und ich habe Angst, dass drei Themen drankommen bei denen ich nicht so fit bin. Macht ihr so viele Vorträge wie möglich?

Mein Plan ist es die gängigsten Vortragsthemen zu beherrschen und die aktuellsten Themen für die Fragerunden zu können bzw. zumindest redefähig zu sein.

Würde mich freuen wenn wir uns hier etwas zur Mündlichen austauschen können. Meine wird am 27.10 in der LGS Stuttgart sein. Danke euch schon mal und viel Kraft allen die auch am Lernen sind.

Hey, ich hab letztes Jahr PW mit ner 4,5 als Vornote bestanden.

Das wichtige ist dass du auch Vorträge übst in Themen in denen du dich nicht sicher fühlst. Lass dir am Besten von einem Mitstreiter 3 Themen (Bilanzierung, IDW PS, Aktuelle Themen) einfach aufschreiben und du bereitest die Präsentation unter identischen Bedingungen vor. Hat mir extrem geholfen - habe irgendwann Spaß an Vorträgen gefunden und bin am Ende mit ner 2,0 aus der mündlichen raus :)

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