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WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

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WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Wenn man sich das WP Examen anschaut hat eigentlich 3/4 davon oder 5/7 (je nachdem ob man nach Klausuren oder Modulen geht) nicht viel mit dem Arbeitsalltag eines WPs zu tun.

Meines Erachtens müsste man das komplett reformieren und näher an den Arbeitsalltag bringen.
Denn wenn ich WP werde, aber ich dafür 2 Klausuren in BWL und genauso viele in Prüfungswesen schreiben muss, passt etwas vom Verhältnis nicht.
Auch ist der Stoffumfang bei Steuerrecht bis auf diverse exotische Themen nahezu deckungsgleich mit dem Stb-Examen und Steuern haben im Alltag eines WPs je nach Gesellschaft und Mandatsstruktur einen Anteil von 0 bis 20%.

Ich würde die Struktur folgendermaßen machen:

Modul BWL VWL => 1 Klausur (Unternehmensbewertung komplett rausnehmen aus dem Stoff)
Modul Wirtschaftsrecht => 1 Klausur
Modul Steuerrecht => 1 Klausur (und Reduzierung des Stoffumfanges)
Modul Prüfungswesen => 2 Klausuren (beschränkt sich aber wirklich auf die Prüfung OHNE Bilanzierung)
Modul Rechnungslegung => 2 Klausuren (HGB IFRS sowie JA und KA Accounting komplett OHNE Prüfung)
Modul Unternehmensbewertung => 1 Klausur

also 8 Klausuren und 6 Module aber wesentlich differenzierter und auch mit einem Schwerpunkt auf Audit und Accounting.
Schreiben kann man alle Module bis auf Prüfungswesen bereits nach 6 Monaten Praxiserfahrung.

Wie würdet ihr so ein Modell halten?
Gerade auch die, die das Examen schon geschrieben haben oder am schreiben sind.
Unfug oder gar nicht mal so ein Unding?
Schwer umsetzbar? falls ja wieso?
Warum das aktuelle System beibehalten?

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WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Wenn du in kleinernen Kanzleinen bist, kann Steuerrecht sehr wohl mehr als 20% ausmachen.
Wenn du die Unternehmensanalyse eines zu prüfenden Unternehmens ernst nimmst, dann kannst du die Kenntnisse aus dem BWL sehr wohl benötigen.
Unternehmensbewertung kann auch wichtig sein für die Prüfung von Beteiligungen usw oder einfach für dich als WP um ein breiteres Berufsfeld zu haben.

antworten
Big4 Auditor

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 19.06.2022:

Wenn man sich das WP Examen anschaut hat eigentlich 3/4 davon oder 5/7 (je nachdem ob man nach Klausuren oder Modulen geht) nicht viel mit dem Arbeitsalltag eines WPs zu tun.

Sehe ich anders. Wie kommst du darauf?

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

ich denke folgendes:

1) interessiert sich die Kammer bzw. die Prüfungskommission für Verbesserungsvorschläge bzw. besteht aus Sicht der Kammer bzw. der Prüfungskommission Handlungsbedarf für Änderungen ?

2) Es sollte klar beschrieben sein, was Gegenstand der Aufgabe im einzelnen Modul ist und was nicht. Klare Trennung. Diejenigen, die im Modul A gut aufgestellt sind, dürfen bei der Prüfung in Modul B keinen Vorteil haben gegenüber andern Prüflingen.

3) Oh die Stoff - Fülle. Man soll alles auswendig lernen, doch packt das keiner mehr; Gegenstand des WP - Examens ist vor allem die Meinung des IDW: Der, der die Meinung des IDW gut auswendig herunter beten kann, besteht, während derjenige, der die kritische Grundhaltung ausübt und vom geltenden Recht ausgeht das Nachsehen hat. Das WP - Examen wird zu einer IDW - Konformitätsprüfung, doch hat dies mit dem späteren Examen nichts zu tun:

Im Examen kommt es auf Auswendiglernen an, während es bei der Berufsausübung auf die Fähigkeit ankommt, Sachverhalte zu erkennen, nachzuschlagen, eigenverantwortlich unter das Gesetz zu subsumieren und sich ähnlich eines Richters bzw. einer Richterin ein Prüfungsurteil zu bilden.

Was bringt das Training auswendig gelernten Wissens für die spätere Berufsausübung, wenn man in der späteren Berufsausübung nachschlagen kann ?

4) Ich denke, man sollte erst einmal Grundsätze formulieren, die von der Gleichbehandlung der Prüflinge ausgehen: Die Reihenfolge der Module wird nicht vorgegeben. Das hat aber den Nachteil, dass die Aspekte des einen Moduls im andern Modul Rückwirkungen haben:

Wie will man BWL - Sachverhalte im Modul PW prüfen, wenn die zu prüfende Person das Modul BWL noch gar nicht abgelegt hat ?

5) Man sollte mal zur Vereinfachung die Schnittmengen prüfen:

Warum muss jemand, der die Befähigung zum Richteramt in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erworben hat (was die Fähigkeit bedeutet, alle Rechtsfragen eigenverantwortlich im Namen des Volkes ohne Zutun Dritter zu ermitteln, nachzuschlagen und zu entscheiden) nochmal eine Prüfung für den WP ablegen ? Die Befugnis zur Ausübung des Richteramts führt auch zur Befugnis, eigenverantwortlich alle Rechtsfragen rund um Abschlußprüfungen im Namen des Volkes und damit im Namen der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer zu entscheiden.

Inwiefern korrespondiert die Ausübung des Richteramtes zur Ausübung des Amts als Wirtschaftsprüfer bei Abschlußprüfungen ? Die AP wird im öffentlichen Interesse vorgenommen.

Inwiefern befähigt die Vorbildung, die ein jeder Prüfling haben muss (Uni - Abschluss, oder StB auf Praxisweg und 5 Jahre Zulassung) dazu, Sachverhalte nachzuschlagen und danach zu entscheiden: Welchen Sinn macht es, von den Prüflingen auswendig gelerntes Wissen abzufragen, wenn die Personen bereits im Zeitpunkt der Zulassung zum Examen die Fähigkeit zum Nachschlagen bereits haben ?

Was ist Gegenstand der StB - Prüfung ? Macht es Sinn, das, was im Bereich der Bilanzierung im HGB Gegenstand der StB - Prüfung war, im WP - Examen erneut abzufragen ?

6) Was soll mit dem Beitrag einer anonymen Person erreicht werden ? Meint der TE ernsthaft, dass Prüfungskommission oder WPK das Thema aufgreifen, nur weil es im Forum diskutiert wird ? Will der TE an die WPK bw. die Prüfungskommission oder den Gesetzgeber heran treten ?

antworten
elDiabeto

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 20.06.2022:

Wenn du in kleinernen Kanzleinen bist, kann Steuerrecht sehr wohl mehr als 20% ausmachen.
Wenn du die Unternehmensanalyse eines zu prüfenden Unternehmens ernst nimmst, dann kannst du die Kenntnisse aus dem BWL sehr wohl benötigen.
Unternehmensbewertung kann auch wichtig sein für die Prüfung von Beteiligungen usw oder einfach für dich als WP um ein breiteres Berufsfeld zu haben.

deswegen gibt es ja auch das BWL Modul in meinem Modell, aber nur mit einer Klausur, weil das ausreichend ist.
das stimmt schon mit den kleineren Kanzleien. aber es ist sicherlich nicht der selbe Anteil wie das prüfen selber...

antworten
Ceterum censeo

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 20.06.2022:

ich denke folgendes:

1) interessiert sich die Kammer bzw. die Prüfungskommission für Verbesserungsvorschläge bzw. besteht aus Sicht der Kammer bzw. der Prüfungskommission Handlungsbedarf für Änderungen ?

2) Es sollte klar beschrieben sein, was Gegenstand der Aufgabe im einzelnen Modul ist und was nicht. Klare Trennung. Diejenigen, die im Modul A gut aufgestellt sind, dürfen bei der Prüfung in Modul B keinen Vorteil haben gegenüber andern Prüflingen.

3) Oh die Stoff - Fülle. Man soll alles auswendig lernen, doch packt das keiner mehr; Gegenstand des WP - Examens ist vor allem die Meinung des IDW: Der, der die Meinung des IDW gut auswendig herunter beten kann, besteht, während derjenige, der die kritische Grundhaltung ausübt und vom geltenden Recht ausgeht das Nachsehen hat. Das WP - Examen wird zu einer IDW - Konformitätsprüfung, doch hat dies mit dem späteren Examen nichts zu tun:

Im Examen kommt es auf Auswendiglernen an, während es bei der Berufsausübung auf die Fähigkeit ankommt, Sachverhalte zu erkennen, nachzuschlagen, eigenverantwortlich unter das Gesetz zu subsumieren und sich ähnlich eines Richters bzw. einer Richterin ein Prüfungsurteil zu bilden.

Was bringt das Training auswendig gelernten Wissens für die spätere Berufsausübung, wenn man in der späteren Berufsausübung nachschlagen kann ?

4) Ich denke, man sollte erst einmal Grundsätze formulieren, die von der Gleichbehandlung der Prüflinge ausgehen: Die Reihenfolge der Module wird nicht vorgegeben. Das hat aber den Nachteil, dass die Aspekte des einen Moduls im andern Modul Rückwirkungen haben:

Wie will man BWL - Sachverhalte im Modul PW prüfen, wenn die zu prüfende Person das Modul BWL noch gar nicht abgelegt hat ?

5) Man sollte mal zur Vereinfachung die Schnittmengen prüfen:

Warum muss jemand, der die Befähigung zum Richteramt in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erworben hat (was die Fähigkeit bedeutet, alle Rechtsfragen eigenverantwortlich im Namen des Volkes ohne Zutun Dritter zu ermitteln, nachzuschlagen und zu entscheiden) nochmal eine Prüfung für den WP ablegen ? Die Befugnis zur Ausübung des Richteramts führt auch zur Befugnis, eigenverantwortlich alle Rechtsfragen rund um Abschlußprüfungen im Namen des Volkes und damit im Namen der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer zu entscheiden.

Inwiefern korrespondiert die Ausübung des Richteramtes zur Ausübung des Amts als Wirtschaftsprüfer bei Abschlußprüfungen ? Die AP wird im öffentlichen Interesse vorgenommen.

Inwiefern befähigt die Vorbildung, die ein jeder Prüfling haben muss (Uni - Abschluss, oder StB auf Praxisweg und 5 Jahre Zulassung) dazu, Sachverhalte nachzuschlagen und danach zu entscheiden: Welchen Sinn macht es, von den Prüflingen auswendig gelerntes Wissen abzufragen, wenn die Personen bereits im Zeitpunkt der Zulassung zum Examen die Fähigkeit zum Nachschlagen bereits haben ?

Was ist Gegenstand der StB - Prüfung ? Macht es Sinn, das, was im Bereich der Bilanzierung im HGB Gegenstand der StB - Prüfung war, im WP - Examen erneut abzufragen ?

6) Was soll mit dem Beitrag einer anonymen Person erreicht werden ? Meint der TE ernsthaft, dass Prüfungskommission oder WPK das Thema aufgreifen, nur weil es im Forum diskutiert wird ? Will der TE an die WPK bw. die Prüfungskommission oder den Gesetzgeber heran treten ?

Wenngleich dieser Beitragsschreiber einen weiblichen Avatar wählte, so bleiben Stil und Duktus doch unverkennbar. Der Kollege hat sich bereits in seinen bisherigen Beiträgen (siehe exemplarisch https://www.wiwi-treff.de/Berufsexamina-and-Weiterb/WP-Examen/Examen-WP-Wirtschaftspruefer-Methoden-zur-Vorbereitung-PW-Pruefungswesen/Diskussion-89262 ) hart seinen Ruf erarbeitet und wird diesem auch an dieser Stelle durchaus gerecht, brilliert seine Wortmeldung doch nicht sonderlich mit Kenntnis und Raffinesse, sondern eher mit Polemik und Phrasen. Ich kann hier leider nur meinen ausdrücklichen Dissens bekunden.

Aber um zum Anliegen de TE zu kommen: Der Berufsstand hat das WP-Examen erst reformiert (Modularisierung) und es gibt nach meinem Kenntnisstand kein großes Interesse, nun eine weitere Reform anzustoßen. Der Inhalt des Examens ist bewusst breit gewählt, sind die Einsatzmöglichkeiten des Wirtschaftsprüfers doch ebenso vielfältig. Wer hier nur die blanke Jahresabschlussprüfung im Blick hat, denkt leider viel zu kurz. Die Überschneidungen zwischen den Themengebieten bzw. neuerdings Modulen sind für Prüflinge sicherlich etwas unangenehm, aber durchaus gerechtfertigt. In der Praxis muss man auch hier einen Blick für das Große und Ganze behalten, der tatsächliche Lebenssachverhalt lässt sich nicht so einfach abgrenzen und klassifizieren.

Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Ceterum censeo schrieb am 20.06.2022:

Wenngleich dieser Beitragsschreiber einen weiblichen Avatar wählte, so bleiben Stil und Duktus doch unverkennbar. Der Kollege hat sich bereits in seinen bisherigen Beiträgen (siehe exemplarisch https://www.wiwi-treff.de/Berufsexamina-and-Weiterb/WP-Examen/Examen-WP-Wirtschaftspruefer-Methoden-zur-Vorbereitung-PW-Pruefungswesen/Diskussion-89262 ) hart seinen Ruf erarbeitet und wird diesem auch an dieser Stelle durchaus gerecht, brilliert seine Wortmeldung doch nicht sonderlich mit Kenntnis und Raffinesse, sondern eher mit Polemik und Phrasen. Ich kann hier leider nur meinen ausdrücklichen Dissens bekunden.

Aber um zum Anliegen de TE zu kommen: Der Berufsstand hat das WP-Examen erst reformiert (Modularisierung) und es gibt nach meinem Kenntnisstand kein großes Interesse, nun eine weitere Reform anzustoßen. Der Inhalt des Examens ist bewusst breit gewählt, sind die Einsatzmöglichkeiten des Wirtschaftsprüfers doch ebenso vielfältig. Wer hier nur die blanke Jahresabschlussprüfung im Blick hat, denkt leider viel zu kurz. Die Überschneidungen zwischen den Themengebieten bzw. neuerdings Modulen sind für Prüflinge sicherlich etwas unangenehm, aber durchaus gerechtfertigt. In der Praxis muss man auch hier einen Blick für das Große und Ganze behalten, der tatsächliche Lebenssachverhalt lässt sich nicht so einfach abgrenzen und klassifizieren.

Tja.

1) wo liegt denn die sachliche Argumentation ? Nur weil man die entscheidenden Dinge anders sieht, wird man persönlich verunglimpft. Dem vorstehend zitierten Beitrag fehlt jegliches sachliches Argument.

2) Ob man die Sachverhalte abgrenzen kann bzw. ob die Abgrenzung der Sachverhalte im Einklang mit der unmittelbar aus Art. 3 GG abzuleitenden Chancengleichheit steht, ist Gegenstand des Beitrags des TE. Auch hier fehlt jegliche Argumentation im Zitat oben. Die Denksportaufgabe lautet:

Mit welcher Beschreibung des Prüfungsgegenstandes und mit welchen daraus abzuleitenden Klausuren wird die Chancengleichheit der Prüflinge am meisten gewährleistet, auch wenn die Prüflinge eine unterschiedliche Vorbildung im Studium haben und auch wenn die Prüflinge die einzelnen Module im WP - Examen in unterschiedlicher Reihenfolge ablegen ?

Auch hierzu fehlt jegliche Argumentation.

3) Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, vor allem nicht versuchen, fehlende Argumente durch eine arrogant wirkende Grundeinstellung zu ersetzen.

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Ceterum censeo, deine Beiträge sind immer eine Erheiterung. Ggfs. ist eine zweit Karriere im Journalismus noch eine Option. Alles gute!

Ceterum censeo schrieb am 20.06.2022:

WiWi Gast schrieb am 20.06.2022:

ich denke folgendes:

1) interessiert sich die Kammer bzw. die Prüfungskommission für Verbesserungsvorschläge bzw. besteht aus Sicht der Kammer bzw. der Prüfungskommission Handlungsbedarf für Änderungen ?

2) Es sollte klar beschrieben sein, was Gegenstand der Aufgabe im einzelnen Modul ist und was nicht. Klare Trennung. Diejenigen, die im Modul A gut aufgestellt sind, dürfen bei der Prüfung in Modul B keinen Vorteil haben gegenüber andern Prüflingen.

3) Oh die Stoff - Fülle. Man soll alles auswendig lernen, doch packt das keiner mehr; Gegenstand des WP - Examens ist vor allem die Meinung des IDW: Der, der die Meinung des IDW gut auswendig herunter beten kann, besteht, während derjenige, der die kritische Grundhaltung ausübt und vom geltenden Recht ausgeht das Nachsehen hat. Das WP - Examen wird zu einer IDW - Konformitätsprüfung, doch hat dies mit dem späteren Examen nichts zu tun:

Im Examen kommt es auf Auswendiglernen an, während es bei der Berufsausübung auf die Fähigkeit ankommt, Sachverhalte zu erkennen, nachzuschlagen, eigenverantwortlich unter das Gesetz zu subsumieren und sich ähnlich eines Richters bzw. einer Richterin ein Prüfungsurteil zu bilden.

Was bringt das Training auswendig gelernten Wissens für die spätere Berufsausübung, wenn man in der späteren Berufsausübung nachschlagen kann ?

4) Ich denke, man sollte erst einmal Grundsätze formulieren, die von der Gleichbehandlung der Prüflinge ausgehen: Die Reihenfolge der Module wird nicht vorgegeben. Das hat aber den Nachteil, dass die Aspekte des einen Moduls im andern Modul Rückwirkungen haben:

Wie will man BWL - Sachverhalte im Modul PW prüfen, wenn die zu prüfende Person das Modul BWL noch gar nicht abgelegt hat ?

5) Man sollte mal zur Vereinfachung die Schnittmengen prüfen:

Warum muss jemand, der die Befähigung zum Richteramt in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erworben hat (was die Fähigkeit bedeutet, alle Rechtsfragen eigenverantwortlich im Namen des Volkes ohne Zutun Dritter zu ermitteln, nachzuschlagen und zu entscheiden) nochmal eine Prüfung für den WP ablegen ? Die Befugnis zur Ausübung des Richteramts führt auch zur Befugnis, eigenverantwortlich alle Rechtsfragen rund um Abschlußprüfungen im Namen des Volkes und damit im Namen der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer zu entscheiden.

Inwiefern korrespondiert die Ausübung des Richteramtes zur Ausübung des Amts als Wirtschaftsprüfer bei Abschlußprüfungen ? Die AP wird im öffentlichen Interesse vorgenommen.

Inwiefern befähigt die Vorbildung, die ein jeder Prüfling haben muss (Uni - Abschluss, oder StB auf Praxisweg und 5 Jahre Zulassung) dazu, Sachverhalte nachzuschlagen und danach zu entscheiden: Welchen Sinn macht es, von den Prüflingen auswendig gelerntes Wissen abzufragen, wenn die Personen bereits im Zeitpunkt der Zulassung zum Examen die Fähigkeit zum Nachschlagen bereits haben ?

Was ist Gegenstand der StB - Prüfung ? Macht es Sinn, das, was im Bereich der Bilanzierung im HGB Gegenstand der StB - Prüfung war, im WP - Examen erneut abzufragen ?

6) Was soll mit dem Beitrag einer anonymen Person erreicht werden ? Meint der TE ernsthaft, dass Prüfungskommission oder WPK das Thema aufgreifen, nur weil es im Forum diskutiert wird ? Will der TE an die WPK bw. die Prüfungskommission oder den Gesetzgeber heran treten ?

Wenngleich dieser Beitragsschreiber einen weiblichen Avatar wählte, so bleiben Stil und Duktus doch unverkennbar. Der Kollege hat sich bereits in seinen bisherigen Beiträgen (siehe exemplarisch https://www.wiwi-treff.de/Berufsexamina-and-Weiterb/WP-Examen/Examen-WP-Wirtschaftspruefer-Methoden-zur-Vorbereitung-PW-Pruefungswesen/Diskussion-89262 ) hart seinen Ruf erarbeitet und wird diesem auch an dieser Stelle durchaus gerecht, brilliert seine Wortmeldung doch nicht sonderlich mit Kenntnis und Raffinesse, sondern eher mit Polemik und Phrasen. Ich kann hier leider nur meinen ausdrücklichen Dissens bekunden.

Aber um zum Anliegen de TE zu kommen: Der Berufsstand hat das WP-Examen erst reformiert (Modularisierung) und es gibt nach meinem Kenntnisstand kein großes Interesse, nun eine weitere Reform anzustoßen. Der Inhalt des Examens ist bewusst breit gewählt, sind die Einsatzmöglichkeiten des Wirtschaftsprüfers doch ebenso vielfältig. Wer hier nur die blanke Jahresabschlussprüfung im Blick hat, denkt leider viel zu kurz. Die Überschneidungen zwischen den Themengebieten bzw. neuerdings Modulen sind für Prüflinge sicherlich etwas unangenehm, aber durchaus gerechtfertigt. In der Praxis muss man auch hier einen Blick für das Große und Ganze behalten, der tatsächliche Lebenssachverhalt lässt sich nicht so einfach abgrenzen und klassifizieren.

Liebe Grüße

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WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

(…)

Hast Du jetzt eigentlich bestanden? Liest sich ja eher nicht so…

antworten
Ceterum censeo

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 20.06.2022:

Tja.

1) wo liegt denn die sachliche Argumentation ? Nur weil man die entscheidenden Dinge anders sieht, wird man persönlich verunglimpft. Dem vorstehend zitierten Beitrag fehlt jegliches sachliches Argument.

2) Ob man die Sachverhalte abgrenzen kann bzw. ob die Abgrenzung der Sachverhalte im Einklang mit der unmittelbar aus Art. 3 GG abzuleitenden Chancengleichheit steht, ist Gegenstand des Beitrags des TE. Auch hier fehlt jegliche Argumentation im Zitat oben. Die Denksportaufgabe lautet:

Mit welcher Beschreibung des Prüfungsgegenstandes und mit welchen daraus abzuleitenden Klausuren wird die Chancengleichheit der Prüflinge am meisten gewährleistet, auch wenn die Prüflinge eine unterschiedliche Vorbildung im Studium haben und auch wenn die Prüflinge die einzelnen Module im WP - Examen in unterschiedlicher Reihenfolge ablegen ?

Auch hierzu fehlt jegliche Argumentation.

3) Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, vor allem nicht versuchen, fehlende Argumente durch eine arrogant wirkende Grundeinstellung zu ersetzen.

Ach herrje, ich hoffe, dich hier nicht brüskiert zu haben. Aber wenn wir uns hier auf der Spielwiese der Juristerei tummeln wollen: Eine "persönliche Verunglimpfung" - wie sie in unserem schönen Strafrecht ausreichend behandelt wird - vermag ich hier beim besten Willen nicht zu erkennen; es ist durchaus im Rahmen des Zulässigen, einen geäußerten Wortbeitrag zu missbilligen und aufgrund dessen Inhalts oder Stils sich einer weiteren Auseinandersetzung zu verschließen.

Aber du ja so flehentlich in der Sache streiten möchtest, will ich dir ein paar Ausführungen zu deiner Rechtsauslegung mit auf den Weg geben, ggf. erhellt es ja so manch dunkle Stunde. ;-)

Leider legst du unseren schönen Art. 3 GG ein wenig zu sportlich aus. Nähmen wir einmal an, der Anwendungsbereich des Grundgesetzes sei eröffnet und beschränken uns vernünftigerweise auf Art. 3 Abs. 1 GG. Verkürzt dargestellt fordert der allgemeine Gleichheitsgrundsatz - nach der tradierten Formel des BVerfG - wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Bezogen auf jegliche Prüfungsleistungen entspricht es der ständigen Rechtsprechung dieses verfassungswahrenden Gerichtes, den Gleichheitsgrundsatz dergestalt auszulegen, dass die Anforderungen der Prüfungsleistung an alle Prüflinge gleich/vergleichbar sind und dass die Bewertung möglichst willkürfrei erfolgt (vereinfachte Darstellung). Es ist mitnichten Aufgabe einer öffentlichen Stelle - weder im WP-/StB-/Jur.-Examen, noch im akademischen Umfeld - die inhärenten Unterschiede in der Person der Prüflinge zu berücksichtigen. Ansonsten müsste man auch dem Prüfling, der nur 1 von 85 Themen gelernt hat, eine entsprechende verkürzte Prüfung bereiten, um dessen "Chancen" zu wahren.
Konkret auf das WP-Examen bezogen bedeutet dies, dass die Prüflinge die Themen, die in mehreren Modulen vorkommen können, nunmal zu jedem Termin abrufbereit haben sollten. Die Prüfung für dieses öffentliche Amt setzt gewisse Anforderungen, die jeder Prüfling - gleich seiner Vorbildung - erfüllen muss. Das ist der gelebte Gleichheitsgrundsatz.
Hättest du das WP-Examen oder vergleichbare Sachverhalte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterziehen wollen, wäre hier Art. 12 GG wesentlich zielführender gewesen. Diese Erkenntnis kommt dir ggf. auch noch, wenn du hier etwas Expertise aufgebaut hast.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Vielen Dank für deine Ausführungen Ceterum censeo! Immer wieder schön von dir zu lesen. Ich kann dir - jetzt sogar als junger Berufskollege (ich gehe davon aus du bist WP) - nur zustimmen :-)

Man darf mE von einem angehenden WP erwarten, dass er oder sie breit aufgestellt ist und sich Wissen zu verschiedensten Themen angeeignet hat. Durch die Modularisierung hat man doch schon eine Modernisierung vorgenommen. Ich kann von mir behaupten, dass ich alle Module in einem Durchgang geschrieben und bestanden habe. Daher ist es aus eigener Erfahrung schon zumutbar den gesamten Stoff an einem Termin parat zu haben.

Ich hatte ja in dem anderen Thread schon mal gefragt, ob unser aller Freund bestanden hat. Leider gab es darauf bisher keine Antwort.

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Ceterum censeo schrieb am 21.06.2022:

Leider legst du unseren schönen Art. 3 GG ein wenig zu sportlich aus. Nähmen wir einmal an, der Anwendungsbereich des Grundgesetzes sei eröffnet und beschränken uns vernünftigerweise auf Art. 3 Abs. 1 GG. Verkürzt dargestellt fordert der allgemeine Gleichheitsgrundsatz - nach der tradierten Formel des BVerfG - wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Bezogen auf jegliche Prüfungsleistungen entspricht es der ständigen Rechtsprechung dieses verfassungswahrenden Gerichtes, den Gleichheitsgrundsatz dergestalt auszulegen, dass die Anforderungen der Prüfungsleistung an alle Prüflinge gleich/vergleichbar sind und dass die Bewertung möglichst willkürfrei erfolgt (vereinfachte Darstellung). Es ist mitnichten Aufgabe einer öffentlichen Stelle - weder im WP-/StB-/Jur.-Examen, noch im akademischen Umfeld - die inhärenten Unterschiede in der Person der Prüflinge zu berücksichtigen. Ansonsten müsste man auch dem Prüfling, der nur 1 von 85 Themen gelernt hat, eine entsprechende verkürzte Prüfung bereiten, um dessen "Chancen" zu wahren.
Konkret auf das WP-Examen bezogen bedeutet dies, dass die Prüflinge die Themen, die in mehreren Modulen vorkommen können, nunmal zu jedem Termin abrufbereit haben sollten. Die Prüfung für dieses öffentliche Amt setzt gewisse Anforderungen, die jeder Prüfling - gleich seiner Vorbildung - erfüllen muss. Das ist der gelebte Gleichheitsgrundsatz.
Hättest du das WP-Examen oder vergleichbare Sachverhalte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterziehen wollen, wäre hier Art. 12 GG wesentlich zielführender gewesen. Diese Erkenntnis kommt dir ggf. auch noch, wenn du hier etwas Expertise aufgebaut hast.
Liebe Grüße

Ach wirklich ?

Ich denke, Ausgangspunkt müssen erst einmal die Rechtsfragen sein. Die Frage ist doch: Was ist gleich und was ist ungleich ausgehend von der oben beschriebenen Denksportaufgabe.

Gleiche Anforderungen an die Prüflinge lösen das Problem nicht, bzw. nicht in jedem Fall.

Gleiche Anforderungen für alle können auch zu Benachteiligungen bestimmter Berufsgruppen führen: BWL-ler können mit ihrer Mehrheit in der WPK die Juristen aus dem WP Examen heraushalten, indem sie die Aufgaben so konzipieren, dass Juristen das Nachsehen haben - und so weiter und so weiter.

Und so - mit der oben zitierten Milchmädchenformel wird man nicht weit kommen - sollte man die Probleme zu Ende denken, bevor man irgendetwas ins Blaue hinein schreibt.

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 21.06.2022:

Ceterum censeo schrieb am 21.06.2022:

Leider legst du unseren schönen Art. 3 GG ein wenig zu sportlich aus. Nähmen wir einmal an, der Anwendungsbereich des Grundgesetzes sei eröffnet und beschränken uns vernünftigerweise auf Art. 3 Abs. 1 GG. Verkürzt dargestellt fordert der allgemeine Gleichheitsgrundsatz - nach der tradierten Formel des BVerfG - wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Bezogen auf jegliche Prüfungsleistungen entspricht es der ständigen Rechtsprechung dieses verfassungswahrenden Gerichtes, den Gleichheitsgrundsatz dergestalt auszulegen, dass die Anforderungen der Prüfungsleistung an alle Prüflinge gleich/vergleichbar sind und dass die Bewertung möglichst willkürfrei erfolgt (vereinfachte Darstellung). Es ist mitnichten Aufgabe einer öffentlichen Stelle - weder im WP-/StB-/Jur.-Examen, noch im akademischen Umfeld - die inhärenten Unterschiede in der Person der Prüflinge zu berücksichtigen. Ansonsten müsste man auch dem Prüfling, der nur 1 von 85 Themen gelernt hat, eine entsprechende verkürzte Prüfung bereiten, um dessen "Chancen" zu wahren.
Konkret auf das WP-Examen bezogen bedeutet dies, dass die Prüflinge die Themen, die in mehreren Modulen vorkommen können, nunmal zu jedem Termin abrufbereit haben sollten. Die Prüfung für dieses öffentliche Amt setzt gewisse Anforderungen, die jeder Prüfling - gleich seiner Vorbildung - erfüllen muss. Das ist der gelebte Gleichheitsgrundsatz.
Hättest du das WP-Examen oder vergleichbare Sachverhalte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterziehen wollen, wäre hier Art. 12 GG wesentlich zielführender gewesen. Diese Erkenntnis kommt dir ggf. auch noch, wenn du hier etwas Expertise aufgebaut hast.
Liebe Grüße

Ach wirklich ?

Ich denke, Ausgangspunkt müssen erst einmal die Rechtsfragen sein. Die Frage ist doch: Was ist gleich und was ist ungleich ausgehend von der oben beschriebenen Denksportaufgabe.

Gleiche Anforderungen an die Prüflinge lösen das Problem nicht, bzw. nicht in jedem Fall.

Gleiche Anforderungen für alle können auch zu Benachteiligungen bestimmter Berufsgruppen führen: BWL-ler können mit ihrer Mehrheit in der WPK die Juristen aus dem WP Examen heraushalten, indem sie die Aufgaben so konzipieren, dass Juristen das Nachsehen haben - und so weiter und so weiter.

Und so - mit der oben zitierten Milchmädchenformel wird man nicht weit kommen - sollte man die Probleme zu Ende denken, bevor man irgendetwas ins Blaue hinein schreibt.

Am WP-Examen gescheiteter Jurist, schade, dass man sich dadurch so gekränkt fühlt und man bei allen nur nicht sich selbst die Schuld dafür sucht...

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Der Ton und die Argumentation erinnert mich ein wenig an einen älteren Prüfling (mutmaßlich Markus aus dem Forum hier), der mich -vermutlich unwissentlich- in der mündlichen seine Abneigung hat spüren lassen, als er gehört hat, dass ich BWL studiert habe.

Wie auch immer. Ich glaube das Grundproblem ist, dass Jahresabschlussprüfung nicht reine Rechtsanwendung ist, wie von dir unterstellt. Aus theoretischer Sicht könnte man wohl zu diesem Schluss kommen, schließlich geht es im Kernbereich im Regelfall darum, ob ein Jahresabschluss/Lagebericht den zugrundeliegenden Rechnungslegungsvorschriften entspricht.

Praktisch ist das aber doch nicht so. Die Lösung von Problemen, nennen wir sie juristischer Natur, ist selten das Problem. Die Kunst ist es eigentlich die Probleme zu erkennen. Hier kommt der risikoorientierte Prüfungsansatz ins Spiel, der wiederum ein gutes Verständnis des Unternehmens mit seinen Besonderheiten mit sich bringt. Womit wir wieder bei der BWL und den Basiskenntissen in diesem Bereich sind. Natürlich sind juristische Kenntnisse genauso von Nöten, wenn auch in der Praxis von eher untergeordneter Bedeutung. Je größer die zu prüfende Einheit, desto tiefer müssen natürlich die Kenntnisse in beiden Bereichen sein.

antworten
Ceterum censeo

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 21.06.2022:

Ach wirklich ?

Ich denke, Ausgangspunkt müssen erst einmal die Rechtsfragen sein. Die Frage ist doch: Was ist gleich und was ist ungleich ausgehend von der oben beschriebenen Denksportaufgabe.

Gleiche Anforderungen an die Prüflinge lösen das Problem nicht, bzw. nicht in jedem Fall.

Gleiche Anforderungen für alle können auch zu Benachteiligungen bestimmter Berufsgruppen führen: BWL-ler können mit ihrer Mehrheit in der WPK die Juristen aus dem WP Examen heraushalten, indem sie die Aufgaben so konzipieren, dass Juristen das Nachsehen haben - und so weiter und so weiter.

Und so - mit der oben zitierten Milchmädchenformel wird man nicht weit kommen - sollte man die Probleme zu Ende denken, bevor man irgendetwas ins Blaue hinein schreibt.

Diese "Milchmädchenformel [sic]" wurde von Generationen großer Staatsrechtler-/innen erdacht und weiterentwickelt, füllt Bände juristischer Literatur, stellt die absolut herrschende Meinung und den Konsens von Rechtsprechung und Wissenschaft dar. Natürlich darfst du hier anderer Meinung sein, überzeugen tut mich das leider nicht sonderlich.
Bleiben wir bei deinen Ausführungen und dem WP-Examen: Ich sehe hier dann nicht nur eine potentielle Benachteiligung von Juristen oder Betriebswirten - was ist mit Naturwissenschaftlern, denen die Materie fast vollständig auf ihrem Bildungsweg verwehrt blieb? Was ist mit dem Virtuosen an der Violine? Was mit dem begnadeten Schreinermeister, der Holz scheinbar mühelos nach seiner Vorstellung zu formen vermag? Was mit dem Tennis-Ass, dessen Grand Slam nur eine Frage der Zeit ist? Was ist mit den zahlreichen Analphabeten, denen hier fast jeglicher Zugang fehlt?

Erstaunlicherweise sieht hier kaum ein Staatsrechtler einen gleichheitsgrundrechtlichen Verstoß, steht doch jedem Menschen das Recht zu, sich zu unterscheiden. Aus juristischer Perspektive zielgenauer - und von mir mindestens teilweise nachvollziehbar - wäre hier daher eine Anrufung von Art. 12 GG, würde deine Argumentation dann doch erst auf der zweiten Stufe, der Rechtfertigung des bestehenden Grundrechtseingriffs, scheitern.
Wie du vielleicht zu erkennen im Stande sein wirst, steht deine "Denksportaufgabe" auf tönernen Füßen.

Möchtest du mir daher auf meinem ureigenen Schlachtfeld begegnen, komm bitte nicht derart unbewaffnet - der Pathos sei mir hier verziehen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Ceterum censeo schrieb am 22.06.2022:

Ach wirklich ?

Ich denke, Ausgangspunkt müssen erst einmal die Rechtsfragen sein. Die Frage ist doch: Was ist gleich und was ist ungleich ausgehend von der oben beschriebenen Denksportaufgabe.

Gleiche Anforderungen an die Prüflinge lösen das Problem nicht, bzw. nicht in jedem Fall.

Gleiche Anforderungen für alle können auch zu Benachteiligungen bestimmter Berufsgruppen führen: BWL-ler können mit ihrer Mehrheit in der WPK die Juristen aus dem WP Examen heraushalten, indem sie die Aufgaben so konzipieren, dass Juristen das Nachsehen haben - und so weiter und so weiter.

Und so - mit der oben zitierten Milchmädchenformel wird man nicht weit kommen - sollte man die Probleme zu Ende denken, bevor man irgendetwas ins Blaue hinein schreibt.

Diese "Milchmädchenformel [sic]" wurde von Generationen großer Staatsrechtler-/innen erdacht und weiterentwickelt, füllt Bände juristischer Literatur, stellt die absolut herrschende Meinung und den Konsens von Rechtsprechung und Wissenschaft dar. Natürlich darfst du hier anderer Meinung sein, überzeugen tut mich das leider nicht sonderlich.
Bleiben wir bei deinen Ausführungen und dem WP-Examen: Ich sehe hier dann nicht nur eine potentielle Benachteiligung von Juristen oder Betriebswirten - was ist mit Naturwissenschaftlern, denen die Materie fast vollständig auf ihrem Bildungsweg verwehrt blieb? Was ist mit dem Virtuosen an der Violine? Was mit dem begnadeten Schreinermeister, der Holz scheinbar mühelos nach seiner Vorstellung zu formen vermag? Was mit dem Tennis-Ass, dessen Grand Slam nur eine Frage der Zeit ist? Was ist mit den zahlreichen Analphabeten, denen hier fast jeglicher Zugang fehlt?

Erstaunlicherweise sieht hier kaum ein Staatsrechtler einen gleichheitsgrundrechtlichen Verstoß, steht doch jedem Menschen das Recht zu, sich zu unterscheiden. Aus juristischer Perspektive zielgenauer - und von mir mindestens teilweise nachvollziehbar - wäre hier daher eine Anrufung von Art. 12 GG, würde deine Argumentation dann doch erst auf der zweiten Stufe, der Rechtfertigung des bestehenden Grundrechtseingriffs, scheitern.
Wie du vielleicht zu erkennen im Stande sein wirst, steht deine "Denksportaufgabe" auf tönernen Füßen.

Möchtest du mir daher auf meinem ureigenen Schlachtfeld begegnen, komm bitte nicht derart unbewaffnet - der Pathos sei mir hier verziehen.

Tja, bei dieser Argumentation wird man das Examen und das Vorgehen der (IDW - treuen) WPK insgesamt einer Überprüfung unterziehen.

vor allem: Es sollte Grundlagenwissen sein, erst die Rechtsfragen (also die Denksportaufgabe) und dann die Rechtsfolgen zu klären, denn das (unjuristische) Herumschmeißen mit Rechtsfolgen ohne Subsumption bringt nichts.

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Anderer Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Ich bin ein absoluter Laie in dem Thema. Ich verstehe aber nicht, in wie weit jetzt ein Staatsexamen einen Juristen befähigen sollte einen Jahresabschluss nach IFRS zu prüfen. Ich kann die Argumentation ja noch "halbwegs nachvollziehen", wenn es um HGB/Steuer Thematiken geht. Da sollte sich ein Jurist sich aber auch massiv Gedanken machen, wenn man von einem BWL Studenten in der Prüfung abgehängt wird und dennoch in dem Feld arbeiten möchte, wenn man vom Studium ja so gut vorbereitet wäre. Sobald es aber um rein praktische Themenfelder wie Prozessprüfungen etc. geht, kann ich gar nichts mehr nachvollziehen. Es mag ja sein, dass du dich als Jurist darin einarbeiten kannst. Das heißt aber nicht, dass du das auch machst. Deswegen -> Leg die Prüfung einfach wie jeder andere ab und beschwere dich nicht darüber, dass für dich die selben Regeln gelten.

antworten
Ceterum censeo

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 22.06.2022:

Tja, bei dieser Argumentation wird man das Examen und das Vorgehen der (IDW - treuen) WPK insgesamt einer Überprüfung unterziehen.

vor allem: Es sollte Grundlagenwissen sein, erst die Rechtsfragen (also die Denksportaufgabe) und dann die Rechtsfolgen zu klären, denn das (unjuristische) Herumschmeißen mit Rechtsfolgen ohne Subsumption bringt nichts.

*lach*
Dann wünsche ich dir in jeglicher Hinsicht für die Zukunft viel Erfolg wider die bösartigen Institutionen (zumindest meines) Berufsstandes. Du solltest dich hierzu einmal mit der ähnlich angenehmen Kollegin GD200 austauschen, ihr habt viel gemeinsam. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Anderer Gast schrieb am 22.06.2022:

Ich bin ein absoluter Laie in dem Thema. Ich verstehe aber nicht, in wie weit jetzt ein Staatsexamen einen Juristen befähigen sollte einen Jahresabschluss nach IFRS zu prüfen. Ich kann die Argumentation ja noch "halbwegs nachvollziehen", wenn es um HGB/Steuer Thematiken geht. Da sollte sich ein Jurist sich aber auch massiv Gedanken machen, wenn man von einem BWL Studenten in der Prüfung abgehängt wird und dennoch in dem Feld arbeiten möchte, wenn man vom Studium ja so gut vorbereitet wäre. Sobald es aber um rein praktische Themenfelder wie Prozessprüfungen etc. geht, kann ich gar nichts mehr nachvollziehen. Es mag ja sein, dass du dich als Jurist darin einarbeiten kannst. Das heißt aber nicht, dass du das auch machst. Deswegen -> Leg die Prüfung einfach wie jeder andere ab und beschwere dich nicht darüber, dass für dich die selben Regeln gelten.

Ergänzend würde ich mal behaupten, dass bei Unternehmensbewertung nach S1 (insb. die verschiedenen DCF-Methoden) und HGB-Konzernrechnungslegung, was ja auch zwei Klassiker im Modul PW/ReWe sind, der typische Jurist jetzt aufgrund seines juristischen Examens auch nicht gerade allzu sprechfähig ist...

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 22.06.2022:

Anderer Gast schrieb am 22.06.2022:

Ich bin ein absoluter Laie in dem Thema. Ich verstehe aber nicht, in wie weit jetzt ein Staatsexamen einen Juristen befähigen sollte einen Jahresabschluss nach IFRS zu prüfen. Ich kann die Argumentation ja noch "halbwegs nachvollziehen", wenn es um HGB/Steuer Thematiken geht. Da sollte sich ein Jurist sich aber auch massiv Gedanken machen, wenn man von einem BWL Studenten in der Prüfung abgehängt wird und dennoch in dem Feld arbeiten möchte, wenn man vom Studium ja so gut vorbereitet wäre. Sobald es aber um rein praktische Themenfelder wie Prozessprüfungen etc. geht, kann ich gar nichts mehr nachvollziehen. Es mag ja sein, dass du dich als Jurist darin einarbeiten kannst. Das heißt aber nicht, dass du das auch machst. Deswegen -> Leg die Prüfung einfach wie jeder andere ab und beschwere dich nicht darüber, dass für dich die selben Regeln gelten.

Ergänzend würde ich mal behaupten, dass bei Unternehmensbewertung nach S1 (insb. die verschiedenen DCF-Methoden) und HGB-Konzernrechnungslegung, was ja auch zwei Klassiker im Modul PW/ReWe sind, der typische Jurist jetzt aufgrund seines juristischen Examens auch nicht gerade allzu sprechfähig ist...

Was war denn die vertretene These ? Man sollte sich die Schnittstellen zu anderen Examina und andern Berufen ansehen.

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

Ceterum censeo schrieb am 22.06.2022:

Tja, bei dieser Argumentation wird man das Examen und das Vorgehen der (IDW - treuen) WPK insgesamt einer Überprüfung unterziehen.

vor allem: Es sollte Grundlagenwissen sein, erst die Rechtsfragen (also die Denksportaufgabe) und dann die Rechtsfolgen zu klären, denn das (unjuristische) Herumschmeißen mit Rechtsfolgen ohne Subsumption bringt nichts.

*lach*
Dann wünsche ich dir in jeglicher Hinsicht für die Zukunft viel Erfolg wider die bösartigen Institutionen (zumindest meines) Berufsstandes. Du solltest dich hierzu einmal mit der ähnlich angenehmen Kollegin GD200 austauschen, ihr habt viel gemeinsam. ;-)
Liebe Grüße

Tja, die Überprüfung wird es geben, ob es Dir paßt oder nicht.

Es geht nicht um Bösartigkeit sondern schlichtweg darum, ob das Vorgehen der WPK beim WP - Examen im Einklang mit Gesetz und Verfassung steht. Hierzu fehlt jede Begründung Deinerseits: Das was von Dir kam, basiert nur auf dem Satz "Wir machen das einfach so und begründen nicht was wir tun und leiten auch keinen Rechtsrahmen her."

antworten
Ceterum censeo

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 23.06.2022:

Tja, die Überprüfung wird es geben, ob es Dir paßt oder nicht.

Es geht nicht um Bösartigkeit sondern schlichtweg darum, ob das Vorgehen der WPK beim WP - Examen im Einklang mit Gesetz und Verfassung steht. Hierzu fehlt jede Begründung Deinerseits: Das was von Dir kam, basiert nur auf dem Satz "Wir machen das einfach so und begründen nicht was wir tun und leiten auch keinen Rechtsrahmen her."

Ich fürchte, dann hast du meine Ausführungen nicht einmal im Ansatz durchdrungen; wenngleich verkürzt, stellten diese doch einen Rekurs der ganz hM zu dieser Thematik dar. Ich kann hier nur dringend anraten, sich mit dieser noch einmal ausführlich zu beschäftigen (und nein, eine grundlegende Staatsrechtsvorlesung reicht hier nicht aus). Ich persönlich sehe mich hier jedoch nicht in der Pflicht, dir weitere Nachhilfe im Staatsrecht zu erteilen und stelle meine - offenbar fruchtlosen - Bemühungen an dieser Stelle ein. Der geneigte Leser sollte mittlerweile im Stande sein, deine Ergüsse einschätzen zu können und diese nicht für bare Münze zu nehmen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 23.06.2022:

Ceterum censeo schrieb am 22.06.2022:

Tja, bei dieser Argumentation wird man das Examen und das Vorgehen der (IDW - treuen) WPK insgesamt einer Überprüfung unterziehen.

vor allem: Es sollte Grundlagenwissen sein, erst die Rechtsfragen (also die Denksportaufgabe) und dann die Rechtsfolgen zu klären, denn das (unjuristische) Herumschmeißen mit Rechtsfolgen ohne Subsumption bringt nichts.

*lach*
Dann wünsche ich dir in jeglicher Hinsicht für die Zukunft viel Erfolg wider die bösartigen Institutionen (zumindest meines) Berufsstandes. Du solltest dich hierzu einmal mit der ähnlich angenehmen Kollegin GD200 austauschen, ihr habt viel gemeinsam. ;-)
Liebe Grüße

Tja, die Überprüfung wird es geben, ob es Dir paßt oder nicht.

Es geht nicht um Bösartigkeit sondern schlichtweg darum, ob das Vorgehen der WPK beim WP - Examen im Einklang mit Gesetz und Verfassung steht. Hierzu fehlt jede Begründung Deinerseits: Das was von Dir kam, basiert nur auf dem Satz "Wir machen das einfach so und begründen nicht was wir tun und leiten auch keinen Rechtsrahmen her."

Hahahaha heißt das du willst aufgrund deines Nicht-Bestehens auf Basis des Grundgesetzes klagen und erreichen, dass Du kein BWL/VWL und WR schreiben musst bzw das die Prüfungsordnung dahingehend reformiert werden soll?

Jetzt einmal ehrlich geantwortet, was sagt dein Betreuer dazu und wie organisierst du dein Leben sonst so? :-)

Spielregeln sind allen bekannt gegeben bevor die Einsätze getätigt wurden.

Grüße von einem WP+STB 👋🏻

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WiWi Gast

WP - Examen => Modulstruktur reformieren?

WiWi Gast schrieb am 23.06.2022:

Ceterum censeo schrieb am 22.06.2022:

Tja, bei dieser Argumentation wird man das Examen und das Vorgehen der (IDW - treuen) WPK insgesamt einer Überprüfung unterziehen.

vor allem: Es sollte Grundlagenwissen sein, erst die Rechtsfragen (also die Denksportaufgabe) und dann die Rechtsfolgen zu klären, denn das (unjuristische) Herumschmeißen mit Rechtsfolgen ohne Subsumption bringt nichts.

*lach*
Dann wünsche ich dir in jeglicher Hinsicht für die Zukunft viel Erfolg wider die bösartigen Institutionen (zumindest meines) Berufsstandes. Du solltest dich hierzu einmal mit der ähnlich angenehmen Kollegin GD200 austauschen, ihr habt viel gemeinsam. ;-)
Liebe Grüße

Tja, die Überprüfung wird es geben, ob es Dir paßt oder nicht.

Es geht nicht um Bösartigkeit sondern schlichtweg darum, ob das Vorgehen der WPK beim WP - Examen im Einklang mit Gesetz und Verfassung steht. Hierzu fehlt jede Begründung Deinerseits: Das was von Dir kam, basiert nur auf dem Satz "Wir machen das einfach so und begründen nicht was wir tun und leiten auch keinen Rechtsrahmen her."

Hahahaha heißt das du willst aufgrund deines Nicht-Bestehens auf Basis des Grundgesetzes klagen und erreichen, dass Du kein BWL/VWL und WR schreiben musst bzw das die Prüfungsordnung dahingehend reformiert werden soll?

Jetzt einmal ehrlich geantwortet, was sagt dein Betreuer dazu und wie organisierst du dein Leben sonst so? :-)

Spielregeln sind allen bekannt gegeben bevor die Einsätze getätigt wurden.

Grüße von einem WP+STB 👋🏻

Ich hab jetzt auch noch nicht so ganz Verstanden wo hier der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegen soll.

Der Jurist muss die Module BWL/VWL und WR machen genauso wie der BWLer. Dem Jurist sollte in der Regel WR leichter Fallen dem BWLer BWL/VWL.

Ich könnte ja noch Verstehen, wenn dem Juristen WR erlassen wird, so wie dem StB Steuerrecht erlassen wird. Aber warum zum Teufel sollte dem Juristen BWL/VWL erlassen werden? Und sind wir mal ganz ehrlich, ein Jurist der durch die WR Prüfung fällt scheint ja dann doch die ein oder andere Lücke zu haben.

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