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WP Examen - Tätigkeitsbescheinigung gem. § 9 WPO

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WiWi Gast

WP Examen - Tätigkeitsbescheinigung gem. § 9 WPO

Moin zusammen,
wie detailliert muss denn der tabellarische Tätigkeitsnachweis für die WP-Kammer sein?

Ich weiß, dass der Arbeitgeber das entsprechend ausstellt und Bescheinigt, vorab muss ich halt eben die Musteraufstellung ausfüllen. Der Twist dabei ist, dass bei uns intern offensichtlich keiner so richtig plan hat (oder mir da helfen kann) und ich nicht im Audit beheimatet bin (ich komme auf die 53-Wochen-Prüfungstätigkeit).

Ist denn der tabellarische Aufriss am Ende essentiell oder ist die vom Arbeitgeber gezeichnete Bescheinigung der Entscheidungsfaktor? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen wie "picky" die Kammer bei Zulassung sein wird.

Danke vorab für entsprechende Hinweise und Rückmeldungen!

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WiWi Gast

WP Examen - Tätigkeitsbescheinigung gem. § 9 WPO

WiWi Gast schrieb am 09.01.2022:

Moin zusammen,
wie detailliert muss denn der tabellarische Tätigkeitsnachweis für die WP-Kammer sein?

Ich weiß, dass der Arbeitgeber das entsprechend ausstellt und Bescheinigt, vorab muss ich halt eben die Musteraufstellung ausfüllen. Der Twist dabei ist, dass bei uns intern offensichtlich keiner so richtig plan hat (oder mir da helfen kann) und ich nicht im Audit beheimatet bin (ich komme auf die 53-Wochen-Prüfungstätigkeit).

Ist denn der tabellarische Aufriss am Ende essentiell oder ist die vom Arbeitgeber gezeichnete Bescheinigung der Entscheidungsfaktor? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen wie "picky" die Kammer bei Zulassung sein wird.

Danke vorab für entsprechende Hinweise und Rückmeldungen!

Ich verstehe die Frage nicht. Du lässt dir vom Arbeitgeber deine Prüfungstätigkeit, also deine einzelnen Jobs aufgelistet, bescheinigen. Das ist Teil der Bescheinigung. Theoretisch können auch Unterlagen angefordert werden. Die WPK hat doch eine Vorlage und so detailliert muss das dann auch sein (Jahr, Branche, Größe, Wochen, ...). Wenn die Aufstellung fehlt, wirst du zur Prüfung nicht zugelassen.

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Big4 Auditor

WP Examen - Tätigkeitsbescheinigung gem. § 9 WPO

WiWi Gast schrieb am 09.01.2022:

Moin zusammen,
wie detailliert muss denn der tabellarische Tätigkeitsnachweis für die WP-Kammer sein?

Ich weiß, dass der Arbeitgeber das entsprechend ausstellt und Bescheinigt, vorab muss ich halt eben die Musteraufstellung ausfüllen. Der Twist dabei ist, dass bei uns intern offensichtlich keiner so richtig plan hat (oder mir da helfen kann) und ich nicht im Audit beheimatet bin (ich komme auf die 53-Wochen-Prüfungstätigkeit).

Ist denn der tabellarische Aufriss am Ende essentiell oder ist die vom Arbeitgeber gezeichnete Bescheinigung der Entscheidungsfaktor? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen wie "picky" die Kammer bei Zulassung sein wird.

Danke vorab für entsprechende Hinweise und Rückmeldungen!

Du musst trennen zwischen Pflichtprüfungen und freiwilligen Prüfungen. Außerdem hatte ich selbst nach Branche, Art und Größe der Unternehmen sowie Rechnungslegung gesplittet, also etwa:

  • Pflichtprüfungen, mittelgroß, Finanzdienstleister, RechKredV: X Wochen
  • freiwillige Prüfungen, klein, Dienstleister, HGB: Y Wochen
    ...

Die Wochen sind natürlich nicht exakt, da sich in der Praxis ja alles überschneidet. Ich habe mir hierfür aus meinem Zeiterfassungssystem einen vollständigen Report aller erfassten Stunden gezogen und dann mit 35 Stunden auf Wochen umgerechnet - unter der Annahme, dass aufgrund von Schulungen, nicht belastbaren Stunden etc. in einer durchschnittlichen Woche 35 Stunden Mandantentätigkeit anfallen.

(Dabei natürlich bitte aufpassen, dass du rechnerisch nicht auf mehr Gesamtwochen kommst, als du überhaupt gearbeitet hast)

antworten
Ceterum censeo

WP Examen - Tätigkeitsbescheinigung gem. § 9 WPO

Kurze Anmerkung: Wer genau auf die 53 Wochen kommt, bitte nur versuchen, wenn alles lupenrein ist. In diesen Fällen schaut die jeweilige LGS schonmal genauer hin und 1-2 Wochen sind mal schnell gestrichen. Rechnet lieber einen kleinen Puffer ein.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

WP Examen - Tätigkeitsbescheinigung gem. § 9 WPO

Schau mal auf der Seite der wpk, da unter Nachwuchs --> Prüfungsstelle --> Hinweise zur Durchführung des Examens --> unten unter weitere Hinweise auf die Vordrucke und Muster als PDF klicken --> letzten beiden Seiten des PDFs ist ein Muster der Zusammenstellung der Prüfungstätigkeit abgedruckt.

Dort trägst du schon wie vom Kollegen oben jeweils deine Zeiten ein. Die Angaben müssen sich mit den Daten aus dem Zeiterfassungssystem deiner WPG decken. Als Richtschnur gilt: du brauchst ca. etwas mehr als 2000 (ca. 53 x 40) weiterbelastbare Stunden an Prüfungstätigkeit bzw. Zeiten die als Prüfungstätigkeit gelten (normaler Urlaubsanspruch, Achtung Überstundenabbau, Fortbildungen etc. gelten nicht als Prüfungstätigkeit, siehe Merkblatt WPK).

Die WPK erwartet eine nachvollziehbare Darstellung (Bescheinigung + Anlage), die beide unterschrieben und gestempelt von mind. einem WP deiner WPG sind. Sie behält sich das Recht vor die Angaben stichprobenartig zu überprüfen. Am Ende ist die Zusammenstellung in Form der Tabelle und die dazugehörige Bescheinigung deines AG als ein Dokument zu sehen und du musst beides zusammen der WPK vorlegen, d.h. schau, dass du deine Zeiten sauber auflistest und dokumentierst, dann ist das Thema im Regelfall eine Formalie.

Die WPK ist ja auch daran interessiert, dass möglichst viele die Prüfung schreiben, um Einnahmen zu erzielen und Berufsnachwuchs zu gewinnen :-)

WiWi Gast schrieb am 09.01.2022:

Moin zusammen,
wie detailliert muss denn der tabellarische Tätigkeitsnachweis für die WP-Kammer sein?

Ich weiß, dass der Arbeitgeber das entsprechend ausstellt und Bescheinigt, vorab muss ich halt eben die Musteraufstellung ausfüllen. Der Twist dabei ist, dass bei uns intern offensichtlich keiner so richtig plan hat (oder mir da helfen kann) und ich nicht im Audit beheimatet bin (ich komme auf die 53-Wochen-Prüfungstätigkeit).

Ist denn der tabellarische Aufriss am Ende essentiell oder ist die vom Arbeitgeber gezeichnete Bescheinigung der Entscheidungsfaktor? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen wie "picky" die Kammer bei Zulassung sein wird.

Danke vorab für entsprechende Hinweise und Rückmeldungen!

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WiWi Gast

WP Examen - Tätigkeitsbescheinigung gem. § 9 WPO

Big4 Auditor schrieb am 10.01.2022:

WiWi Gast schrieb am 09.01.2022:

Moin zusammen,
wie detailliert muss denn der tabellarische Tätigkeitsnachweis für die WP-Kammer sein?

Ich weiß, dass der Arbeitgeber das entsprechend ausstellt und Bescheinigt, vorab muss ich halt eben die Musteraufstellung ausfüllen. Der Twist dabei ist, dass bei uns intern offensichtlich keiner so richtig plan hat (oder mir da helfen kann) und ich nicht im Audit beheimatet bin (ich komme auf die 53-Wochen-Prüfungstätigkeit).

Ist denn der tabellarische Aufriss am Ende essentiell oder ist die vom Arbeitgeber gezeichnete Bescheinigung der Entscheidungsfaktor? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen wie "picky" die Kammer bei Zulassung sein wird.

Danke vorab für entsprechende Hinweise und Rückmeldungen!

Du musst trennen zwischen Pflichtprüfungen und freiwilligen Prüfungen. Außerdem hatte ich selbst nach Branche, Art und Größe der Unternehmen sowie Rechnungslegung gesplittet, also etwa:

  • Pflichtprüfungen, mittelgroß, Finanzdienstleister, RechKredV: X Wochen
  • freiwillige Prüfungen, klein, Dienstleister, HGB: Y Wochen
    ...

Die Wochen sind natürlich nicht exakt, da sich in der Praxis ja alles überschneidet. Ich habe mir hierfür aus meinem Zeiterfassungssystem einen vollständigen Report aller erfassten Stunden gezogen und dann mit 35 Stunden auf Wochen umgerechnet - unter der Annahme, dass aufgrund von Schulungen, nicht belastbaren Stunden etc. in einer durchschnittlichen Woche 35 Stunden Mandantentätigkeit anfallen.

(Dabei natürlich bitte aufpassen, dass du rechnerisch nicht auf mehr Gesamtwochen kommst, als du überhaupt gearbeitet hast)

Das ist so nicht korrekt. Wenn du z.B. im Februar 4 x 50 Stunden aufgeschrieben hast, dann hast du nach deiner Rechnung in 4 Wochen rund 6 Wochen gearbeitet. Deshalb sollte man sich schon mal die Mühe machen die paar Jahre sauber durchzugehen. Am besten die Stunden in Excel ziehen und dann pivotieren.

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Big4 Auditor

WP Examen - Tätigkeitsbescheinigung gem. § 9 WPO

WiWi Gast schrieb am 11.01.2022:

Das ist so nicht korrekt. Wenn du z.B. im Februar 4 x 50 Stunden aufgeschrieben hast, dann hast du nach deiner Rechnung in 4 Wochen rund 6 Wochen gearbeitet. Deshalb sollte man sich schon mal die Mühe machen die paar Jahre sauber durchzugehen. Am besten die Stunden in Excel ziehen und dann pivotieren.

Danke für den Hinweis. Du hast recht, dass man das bedenken sollte.

Wo es knapp ist und extreme Verzerrungen vorliegen (z.B. im Winter 80h-Wochen in der Prüfung, im Sommer wochenlang entspannte Beratung), sollte man deinen Einwand im Hinterkopf behalten.

Ich sehe das aber auch als eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Ob man jetzt zwei Wochen mehr oder weniger HGB oder IFRS geprüft hat, ist nicht das, wofür diese Bescheinigung da ist. Da ich aufgrund der Art meiner Mandanten regelmäßig in einer Woche auf bis zu 10 verschiedene belastbare Nummern gebucht habe, war eine klare Zuordnung im Sinne von

"In KW X habe ich Y gemacht"

so nicht machbar, sondern immer nur in einer groben Gesamtbetrachtung im Sinne von

"In diesen 20 Wochen habe ich 14 Mandate bearbeitet, mit folgenden zeitlichen Anteilen...".

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