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Geldschaden verursacht - und jetzt?

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

Hi,
Ich melde mich mit einem sehr unangenehmen Thema. Ich habe in meiner Ex-Firma einen Geldschaden von 3000 Euro verursacht. Die Schuld liegt eindeutig bei mir. Ich habe wenige Monate danach gekündigt, da es allgemein sehr schlecht lief für mich. Meine Ex Vorgesetzten waren nicht einverstanden, dass ich nicht bleiben wollte und fordern mich nun auch dazu auf den Geldschaden zurückzuzahlen bzw. mich dafür haften zu lassen. Hat jemand Erfahrung damit? Muss ich dafür haften?

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

Woher rührt dieser Schaden? Steht Deinem früheren Arbeitgeber ggf. eine Versicherungsentschädigung zu? Wurde bei Deinem Ausscheiden keine Regelung darüber getroffen, ob Du mit haftest? Wie ist Dein Arbeitszeugnis gehalten? M. E. hast Du nichts zu befürchten, wenn Du diesen Schaden nicht selbst fahrlässig verursacht hast.

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

WiWi Gast schrieb am 20.08.2020:

Hi,
Ich melde mich mit einem sehr unangenehmen Thema. Ich habe in meiner Ex-Firma einen Geldschaden von 3000 Euro verursacht. Die Schuld liegt eindeutig bei mir. Ich habe wenige Monate danach gekündigt, da es allgemein sehr schlecht lief für mich. Meine Ex Vorgesetzten waren nicht einverstanden, dass ich nicht bleiben wollte und fordern mich nun auch dazu auf den Geldschaden zurückzuzahlen bzw. mich dafür haften zu lassen. Hat jemand Erfahrung damit? Muss ich dafür haften?

Es kommt darauf an... Google mal nach Arbeitnehmerhaftung oder der Haftungstrias:

  1. leichte Fahrlässigkeit: keine Haftung
  2. normale Fahrlässigkeit: Teilung des Schadens, dabei sind die Gesamtumstände zu betrachten (Risiko, Stellung und Erfahrung des Arbeitnehmers etc.)
  3. grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: in der Regel volle Haftung

Nur weil du Schuld bist im Sinne von, dass du den Schaden verursacht hast, muss das noch rein gar nichts bedeuten. Was ist denn passiert?

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

Ein Geldschaden ist blöd. Grundsätzlich:
Arbeitsrecht:Ausschlussklausel im Vertrag prüfen - Verjährung prüfen bei Monaten ist die Sache durch.
Zivilrecht: Anspruchsgrundlage - Schadensersatz BGB ? Anwendungsbereich men nicht gegeben.

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

Hey! Also erstmal Kopf hoch, das wird schon. Ich bin kein Jurist, aber es würde mich schon stark wundern, wenn das vor Gericht durchgeht, ja überhaupt vor Gericht kommt, wenn du es nicht - wie meine Vorredner bereits sagten - GROB fahrlässig verhalten bzw. sogar aus Vorsatz oder niederen Beweggründen gehandelt hast! 3000 mögen für uns viel Geld sein, jedoch bei weitem nicht die Summe, die Summe, für die man ein solches Verfahren aufrollt.

Soviel zu meinem Bauchgefühl und Halbwissen. Eine Sache kann ich dir aber sicher sagen: Du solltest das nicht das WiWi Forum fragen, sondern einen Anwalt. Falls du noch studierst, wende dich vielleicht vorher an die studentische Rechtsberatung, um nicht gleich die Katze im Sack zu kaufen.

Davon abgesehen: Verrätst du uns, was da passiert ist? Bin neugierig und vielleicht kannst du ja jemand anderes den gleichen Fehler ersparen! :)

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

Verjährung könnte bei drei Jahren liegen. Verjährungsfristen von Monaten gibt es nicht.

WiWi Gast schrieb am 21.08.2020:

Ein Geldschaden ist blöd. Grundsätzlich:
Arbeitsrecht:Ausschlussklausel im Vertrag prüfen - Verjährung prüfen bei Monaten ist die Sache durch.
Zivilrecht: Anspruchsgrundlage - Schadensersatz BGB ? Anwendungsbereich men nicht gegeben.

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

WiWi Gast schrieb am 21.08.2020:

Verjährung könnte bei drei Jahren liegen. Verjährungsfristen von Monaten gibt es nicht.

WiWi Gast schrieb am 21.08.2020:

Ein Geldschaden ist blöd. Grundsätzlich:
Arbeitsrecht:Ausschlussklausel im Vertrag prüfen - Verjährung prüfen bei Monaten ist die Sache durch.
Zivilrecht: Anspruchsgrundlage - Schadensersatz BGB ? Anwendungsbereich men nicht gegeben.

Aber oft sehr kurze vertraglich vereinbarte Ausschlussfristen!

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

Doch, bei Mietsachschäden etwa.

WiWi Gast schrieb am 21.08.2020:

Verjährung könnte bei drei Jahren liegen. Verjährungsfristen von Monaten gibt es nicht.

Ein Geldschaden ist blöd. Grundsätzlich:
Arbeitsrecht:Ausschlussklausel im Vertrag prüfen - Verjährung prüfen bei Monaten ist die Sache durch.
Zivilrecht: Anspruchsgrundlage - Schadensersatz BGB ? Anwendungsbereich men nicht gegeben.

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

Geh bitte zum Anwalt. Ohne die Details genau zu kennen, kann Dir in einem öffentlichen Forum niemand helfen. Und da öffentlich, wirst Du sicher nicht alle Details hier posten wollen.

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

Ohne deinen Fall genau zu kennen: ein AG hat ein unternehmerisches Risiko. Dazu gehören auch Schäden durch fehlerhaftes arbeiten. Du schreibst es lief schlecht für dich- warum? Kamst du mit den Aufgaben nicht klar? Hast du dir Hilfe geholt? Wussten deine Vorgesetzten von deinen Schwierigkeiten? Müssen sie ja, wenn du gegangen bist. 3000 sind viel Geld, aber wie gesagt Unternehmer streicht Geld ein, also hat er auch das Risiko. Nimm dir einen Anwalt - kann mir kaum vorstellen , dass das rechtens ist was dein Ex-AG da macht, vor allem da du die Firma verlassen hast.

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

Das Zauberwort heißt in der Tat innerbetrieblicher Schadensausgleich, das hat schon jemand angerissen. Da du bei der Firma nicht mehr beschäftigt bist, einfach abwarten. Dann im Zweifel Anwalt aussuchen, wenn sie ankommen.

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WiWi Gast

Geldschaden verursacht - und jetzt?

Eine gute Lösung kann auf praktisch jedes Problem angewendet werden.

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