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Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisen

Ich bin gerade darüber gestolpert, dass man bei Verspätungen über 1 Stunde schon 25 % des Preises zurück erhält (ab 2 Stunden 50 %). Da ich gerade recht viel unterwegs bin (Beratung), grundsätzlich nicht uninteressant.

  • Wie hoch ist der Aufwand die Entschädigung zu beantragen?
  • Und wie ist das rechtlich und ggf. steuerlich, wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat?

Das Geld der Bahn zu schenken, wirkt aber in jedem Fall falsch.

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Aufwand ist minimal. Man muss ein Formular ausfüllen und abschicken. Bearbeitung geht relativ fix.

Entschädigung steht dir zu, da du ja den persönlichen Schaden (Verspätung) hattest. Mein Chef hat das ursprünglich anders gesehen, aber unsere Reisekostenstelle hat das dann klar gestellt. Das gleiche gilt, wenn du wegen Überbuchung freiwillig auf einen Flug verzichtest und die Airline dir dafür einen Reisegutschein ausstellt.

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann auch der Arbeitgeber die Kohle beanspruche. Wenn da nichts drin steht, gehört es dir. Ich mache das immer im Reisecenter. Der Sachbearbeiter füllt dann das Formular aus, nur noch Bankdaten eintragen und in ein paar Wochen ist das Geld auf dem Konto. Aufwand ca 10 Minuten, geht immer gut wenn man mal zu früh am Bahnhof ist oder beim Umsteigen mehr Zeit hat.

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Also ich mache das öfter. Kommen immer mal wieder 20-30 Euro bei rum (leider BC50 1. Klasse - daher nicht so hohe Beträge).

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisen

WiWi Gast schrieb am 10.05.2018:

Ich bin gerade darüber gestolpert, dass man bei Verspätungen über 1 Stunde schon 25 % des Preises zurück erhält (ab 2 Stunden 50 %). Da ich gerade recht viel unterwegs bin (Beratung), grundsätzlich nicht uninteressant.

  • Wie hoch ist der Aufwand die Entschädigung zu beantragen?
  • Und wie ist das rechtlich und ggf. steuerlich, wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat?

Das Geld der Bahn zu schenken, wirkt aber in jedem Fall falsch.

Mein Gott, sei doch nicht so ein Compliance-Ingo.
Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Glaubst du irgendjemand in deinem Unternehmen wird dir hinterherspionieren, ob dein Zug Verspätung hatte, du eventuell deine Fahrgastrechte geltend gemacht hast und die 17€ eigentlich eventuell deinem Arbeitgeber zustehen?...

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisen

Schonmal in einem Konzern gearbeitet? Da gibt es Abteilungen nur zu dem Thema Compliance. Und wenn der Arbeitgeber sich die Mühe macht, in irgendwelchen Richtlinien das Thema aufzugreifen und eine Auszahlung an den Mitarbeiter zu untersagen, kann da auch mal jemand recherchieren. Erst recht, wenn es darum geht, Gründe zu "suchen", um Mitarbeiter einfacher loszuwerden.

Das heisst nicht, dass ganze Herrscharen von Mitarbeitern jeden Stein umdrehen. Das aber pauschal abzutun, als wäre es undenkbar, ist definitiv falsch.

WiWi Gast schrieb am 15.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 10.05.2018:

Ich bin gerade darüber gestolpert, dass man bei Verspätungen über 1 Stunde schon 25 % des Preises zurück erhält (ab 2 Stunden 50 %). Da ich gerade recht viel unterwegs bin (Beratung), grundsätzlich nicht uninteressant.

  • Wie hoch ist der Aufwand die Entschädigung zu beantragen?
  • Und wie ist das rechtlich und ggf. steuerlich, wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat?

Das Geld der Bahn zu schenken, wirkt aber in jedem Fall falsch.

Mein Gott, sei doch nicht so ein Compliance-Ingo.
Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Glaubst du irgendjemand in deinem Unternehmen wird dir hinterherspionieren, ob dein Zug Verspätung hatte, du eventuell deine Fahrgastrechte geltend gemacht hast und die 17€ eigentlich eventuell deinem Arbeitgeber zustehen?...

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Krass 20-30 EUR. Man könnte meinen wir wären hier im SoWi-Treff und nicht WiWi-Treff.

WiWi Gast schrieb am 14.05.2018:

Also ich mache das öfter. Kommen immer mal wieder 20-30 Euro bei rum (leider BC50 1. Klasse - daher nicht so hohe Beträge).

antworten
WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

WiWi Gast schrieb am 15.05.2018:

Krass 20-30 EUR. Man könnte meinen wir wären hier im SoWi-Treff und nicht WiWi-Treff.

WiWi Gast schrieb am 14.05.2018:

Also ich mache das öfter. Kommen immer mal wieder 20-30 Euro bei rum (leider BC50 1. Klasse - daher nicht so hohe Beträge).

ohne BC50 wären es 40-60€, das so 2-3 mal im Monat?

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

WiWi Gast schrieb am 15.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 15.05.2018:

Krass 20-30 EUR. Man könnte meinen wir wären hier im SoWi-Treff und nicht WiWi-Treff.

WiWi Gast schrieb am 14.05.2018:

Also ich mache das öfter. Kommen immer mal wieder 20-30 Euro bei rum (leider BC50 1. Klasse - daher nicht so hohe Beträge).

ohne BC50 wären es 40-60€, das so 2-3 mal im Monat?

Sehe ich genauso. Aber entweder ist Claudius-Luitpold-Valentin-Maximilian auf diesen "mickrigen" Betrag nicht angewiesen (seine Eltern haben es ja) oder er ist etwas durch Compliance-Ingo verschreckt. Ich tippe eher auf das erste.

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

20 Euro für 5 Minuten Arbeit => 240 Euro Stundenlohn. Diese Denkweise ist dir natürlich fremd, was mir zeigt, dass du nicht wirtschaftlich denken kannst und in diesem Forum eher falsch aufgehoben bist.

WiWi Gast schrieb am 15.05.2018:

Krass 20-30 EUR. Man könnte meinen wir wären hier im SoWi-Treff und nicht WiWi-Treff.

WiWi Gast schrieb am 14.05.2018:

Also ich mache das öfter. Kommen immer mal wieder 20-30 Euro bei rum (leider BC50 1. Klasse - daher nicht so hohe Beträge).

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

20 Euro für 5 Minuten Arbeit => 240 Euro Stundenlohn. Diese Denkweise ist dir natürlich fremd, was mir zeigt, dass du nicht wirtschaftlich denken kannst und in diesem Forum eher falsch aufgehoben bist.

Sehr gut. Gerade heraus mit Unterstellungen und überheblich. So lobe ich mir mein WiWi Forum. Mach weiter so!

Noch jemand Popcorn? :)

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

240 EUR Stundenlohn? Dann zeige mir doch wie du mit einer Entschädigung 240 EUR in einer Stunde verdienen willst. Soviel wohl zum wirtschaftlichen denken.

Damit bräuchtest du also 6 Verspätungen. Kann nicht glauben, dass du 6 Verspätungen plus 6 Anträge innerhalb von nur einer Stunden machen kannst um auf diesen Stundenlohn zu kommen.

Man kann nicht alles hochskalieren. Genau das gleiche wenn Leute ihre 20 Arbeitsstundenwoche auf 60 Stunden hochrechnen und meinen sie würden 10k Netto verdienen. Theorie und Praxis liegen weit auseinander.

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

20 Euro für 5 Minuten Arbeit => 240 Euro Stundenlohn. Diese Denkweise ist dir natürlich fremd, was mir zeigt, dass du nicht wirtschaftlich denken kannst und in diesem Forum eher falsch aufgehoben bist.

WiWi Gast schrieb am 15.05.2018:

Krass 20-30 EUR. Man könnte meinen wir wären hier im SoWi-Treff und nicht WiWi-Treff.

WiWi Gast schrieb am 14.05.2018:

Also ich mache das öfter. Kommen immer mal wieder 20-30 Euro bei rum (leider BC50 1. Klasse - daher nicht so hohe Beträge).

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Ein KPMGler

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Hast Du ja wunderschön alles geschrieben und auch so fehlerfrei.
Und auch so schön über wirtschaftliches Denken doziert.

Deswegen sind 20EUR in 5min trotzdem ein kalkulatorischer Stundenlohn von 240EUR.
Da kannste machen was du willst.

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

240 EUR Stundenlohn? Dann zeige mir doch wie du mit einer Entschädigung 240 EUR in einer Stunde verdienen willst. Soviel wohl zum wirtschaftlichen denken.

Damit bräuchtest du also 6 Verspätungen. Kann nicht glauben, dass du 6 Verspätungen plus 6 Anträge innerhalb von nur einer Stunden machen kannst um auf diesen Stundenlohn zu kommen.

Man kann nicht alles hochskalieren. Genau das gleiche wenn Leute ihre 20 Arbeitsstundenwoche auf 60 Stunden hochrechnen und meinen sie würden 10k Netto verdienen. Theorie und Praxis liegen weit auseinander.

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

20 Euro für 5 Minuten Arbeit => 240 Euro Stundenlohn. Diese Denkweise ist dir natürlich fremd, was mir zeigt, dass du nicht wirtschaftlich denken kannst und in diesem Forum eher falsch aufgehoben bist.

WiWi Gast schrieb am 15.05.2018:

Krass 20-30 EUR. Man könnte meinen wir wären hier im SoWi-Treff und nicht WiWi-Treff.

WiWi Gast schrieb am 14.05.2018:

Also ich mache das öfter. Kommen immer mal wieder 20-30 Euro bei rum (leider BC50 1. Klasse - daher nicht so hohe Beträge).

antworten
WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

wenn ich mir 10 mal im Jahr die Mühe mache eine Pfandflasche aufzuheben, ist es auch völlig realitätsfremd, dass ich mir einen Stundenlohn ausrechne.

25ct in 3 Sekunden -> 300€/h

antworten
Ein KPMGler

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

"kalkulatorisch" IST UNGLEICH "Realität".

antworten
WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Ja und nein.
Kalkulatorisch != pagatorisch trifft es wohl eher.

Ein KPMGler schrieb am 16.05.2018:

"kalkulatorisch" IST UNGLEICH "Realität".

antworten
WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Ein KPMGler schrieb am 16.05.2018:

"kalkulatorisch" IST UNGLEICH "Realität".

junge hast du bei KPMG nichts zu tun oder wieso bist du 24/7 hier in jedem Thread?

antworten
WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Pff, bin selbst kumuliert so 15min/Tag im Forum unterwegs - das macht man auf'm Klo, im Taxi oder während man in irgendwelchen Pflicht-Calls hängt... Da man dank Vertrauensarbeitszeit eh deutlich länger als 8h arbeitet, habe ich da auch kein schlechtes Gewissen. Sei mal lieber dankbar, dass dadurch nicht nur Studis hier schreiben.

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Ein KPMGler schrieb am 16.05.2018:

"kalkulatorisch" IST UNGLEICH "Realität".

junge hast du bei KPMG nichts zu tun oder wieso bist du 24/7 hier in jedem Thread?

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Vorallem "junge" als Anrede. Da weiß man welcher Kevin von der FH Wedel das wieder war..

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Ein KPMGler schrieb am 16.05.2018:

"kalkulatorisch" IST UNGLEICH "Realität".

junge hast du bei KPMG nichts zu tun oder wieso bist du 24/7 hier in jedem Thread?

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Ein KPMGler

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Kind, doch. Sehr viel sogar.
Aber wie der Poster vor mir bereits ausführte... Senator Lounge, Taxi Fahrt, während Flieger Boarding, selbst die Warteschlange in der Kantine ist ausreichend um für mich einen erneuten Versuch zu starten, Licht in die Dunkelheit zwischen deinen Ohren zu bringen

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Ein KPMGler schrieb am 16.05.2018:

"kalkulatorisch" IST UNGLEICH "Realität".

junge hast du bei KPMG nichts zu tun oder wieso bist du 24/7 hier in jedem Thread?

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Die wichtigere Frage ist doch: hast du im Real-Life wirklich solch einen blonden Bart wie dein Avatar?

Ein KPMGler schrieb am 17.05.2018:

Kind, doch. Sehr viel sogar.
Aber wie der Poster vor mir bereits ausführte... Senator Lounge, Taxi Fahrt, während Flieger Boarding, selbst die Warteschlange in der Kantine ist ausreichend um für mich einen erneuten Versuch zu starten, Licht in die Dunkelheit zwischen deinen Ohren zu bringen

WiWi Gast schrieb am 17.05.2018:

Ein KPMGler schrieb am 16.05.2018:

"kalkulatorisch" IST UNGLEICH "Realität".

junge hast du bei KPMG nichts zu tun oder wieso bist du 24/7 hier in jedem Thread?

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Ein KPMGler

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Weder mein Bart noch mein Haar ist (mehr) so blond, noch trage ich Brille noch würde ich jemals einen Kentkragen mit so dürren Krawattenknoten tragen.
True Story

antworten
WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Ein KPMGler schrieb am 17.05.2018:

Kind, doch. Sehr viel sogar.
Aber wie der Poster vor mir bereits ausführte... Senator Lounge, Taxi Fahrt, während Flieger Boarding, selbst die Warteschlange in der Kantine ist ausreichend um für mich einen erneuten Versuch zu starten, Licht in die Dunkelheit zwischen deinen Ohren zu bringen

Habe laut im Büro aufgelacht. Besten Dank für diese Pointe, weiter so! :)

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WiWi Gast

Fahrgastentschädigung bei Bahnverspätung bei Geschäftsreisem

Ein KPMGler schrieb am 17.05.2018:

Weder mein Bart noch mein Haar ist (mehr) so blond, noch trage ich Brille noch würde ich jemals einen Kentkragen mit so dürren Krawattenknoten tragen.
True Story

Lieber KMPGler, wovon sprichst du?

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