WiWi Gast schrieb am 04.04.2022:
Glaubt ihr wirklich, dass der AG euch überwacht? Das ist doch gar nicht erlaubt.
Gezieltes Überwachen ohne Anlass ist nicht erlaubt. Aber wenn in der IT nen rotes Licht angeht, weil ein Client sich aus dem Ausland oder aus einem anderen VPN-Netzwerk ins Firmen-VPN einwaehlt, darf da natuerlich reingeschaut werden. Das ist immerhin sicherheitsrelevant. Wenn dann rauskommt, dass der MA unter absichtlich Missachtung im Ausland gearbeitet hat ist das ein absolut valider Grund fuer eine fristlose Kündigung. Da kann auch der Betriebsrat nichts machen.
Auch wenn es konkreten uns begründeten Verdacht gibt, darf das geprüft werden.
Mir als Chef wäre es bei guten Mitarbeitern vollkommen egal, wenn die Leistung die Gleiche oder Besser ist. Wenn man aber deutlich den 'Urlaubsmodus' merkt oder die betroffene Person sowieso nicht so gut dasteht (schlechte Leistung oä - gibt's doch immer wieder) würde ich die Gelegenheit zur fristlosen Kündigung ggf nutzen.
Das groesseres Problem ist aber mE der Vertrauensverlust, wenn meine MA mich absichtlich bei betriebsrelevanten Themen belügen.
Aber TBH sollten die meisten Firmen sich da halt auch mal raffen. Temporäres arbeiten im EU Ausland ist rechtlich kein so schwieriges Ding. Wenn es einfach geregelt ist, dann gibt es diese Diskussionen garnicht. Eine Kollegin aus meinem Team hat über den Winter bei ihrer Familie in Teneriffa gearbeitet - da koennen auch nur Neidhammel 'nein' zu sagen :D
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