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Mehrmals 1 Monat unbezahlter Urlaub im Jahr möglich? Teilzeit im Blockmodell

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WiWi Gast

Mehrmals 1 Monat unbezahlter Urlaub im Jahr möglich? Teilzeit im Blockmodell

Kann man mehrmals im Jahr 1 Monat unbezahlten Urlaub nehmen?
Mein Ziel wäre es, eine Art Teilzeit zu realisieren, aber anstatt z.B. jede Woche einen Tag frei zu haben, hätte man dann ab und zu einen ganzen Monat am Stück frei . Da man für einen Monat unbezhalten Urlaub auch keine Krankenversicherung selbst zahlen muss, würde das eine durchaus attraktive Möglichkeit darstellen. Funktioniert das in der Praxis oder gibt es hier rechtliche Klauseln, die das verhindern?

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WiWi Gast

Mehrmals 1 Monat unbezahlter Urlaub im Jahr möglich? Teilzeit im Blockmodell

Es wäre erst einmal gut zu wissen in welchem Bereich du überhaupt beruflich tätig bist.

Ein Freund von mir hat fast vier Jahre nach einem ähnlichen Rhythmus gearbeitet.
War ein Monat arbeiten in Asien (International Sourcing) und hatte dann drei Wochen frei.

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WiWi Gast

Mehrmals 1 Monat unbezahlter Urlaub im Jahr möglich? Teilzeit im Blockmodell

Ich bin nicht der TE, werde aber demnächst bei meinem Arbeitgeber ähnliches anfragen. Dann aber 3-Monatsblöcke, um längere Reisen unternehmen zu können. Vielleicht kombiniert mit Remote-Arbeit.
Bin in der IT Beratung mit meist quartalsweise laufenden Projekten und seit 1,5 Jahren vollständig remote, so gut wie jetzt einen solchen Vertrag auszuhandeln waren die Bedingungen noch nie.
Für Vollzeit erfüllt mich mein Job einfach nicht genug, und die Hälfte meines Gehalts würde mir zum leben reichen.

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WiWi Gast

Mehrmals 1 Monat unbezahlter Urlaub im Jahr möglich? Teilzeit im Blockmodell

Wieso sollte es nicht funktionieren?
Frag deinen Arbeitgeber, wenn der zustimmt, hau rein.

Der kann dir auch 100k für eine Woche Arbeit im Jahr zahlen, solange sich das für ihn lohnt.

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WiWi Gast

Erste Antwort zur Monatsfrist wegen Sozialversicherung

Hier mal eine Ergänzung, um das Thema hier abzuschließen (Quelle: https://www.lohn-info.de/unbezahlter_urlaub.html)

Fraglich ist, ob im Falle eines auf längere Dauer angelegten unbezahlten Urlaubs die Schutzwirkung des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV vor Ablauf der Monatsfrist dadurch erneuert werden kann, dass ein Tag des bezahlten Urlaubs eingeschoben bzw. abgerechnet wird, um den unbezahlten Urlaub zu unterbrechen. Die Frage ist bislang weder durch höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden noch durch Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung im Wege der Rechtsauslegung beantwortet worden.
....
Zwar stellt auch die Zeit des bezahlten Urlaubs - unabhängig von seiner Dauer - ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis dar. Die Inanspruchnahme eines bezahlten Urlaubstags ist nach Ansicht der Besprechungsteilnehmer jedoch nicht geeignet, die Monatsfrist des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV nach einer vorangegangenen Phase des fiktiven Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses erneut auszulösen. Insofern sprechen Sinn und Zweck des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV gegen eine entsprechende (erneute) Anwendung im Falle einer "unechten Unterbrechung" des unbezahlten Urlaubs durch Inanspruchnahme eines bezahlten Urlaubstages, also ohne dass tatsächlich eine Arbeitsleistung stattgefunden hat. Eine andere Auslegung würde eine nahezu beliebige Aneinanderreihung von bezahltem und unbezahltem Urlaub ermöglichen und damit zu einer unzulässigen Ausweitung der dem Grunde nach auf einen Monat beschränkten Fiktionsregelung führen.

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