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BerufslebenKündigungsfrist

Mit Kündigungsfrist vertan

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Hallo,

ich habe diese Woche meinen Job zum 30.06.2023 gekündigt, weil ich davon ausgegangen bin, dass meine Kündigungsfrist 3 Monaten zum Quartalsende beträgt. Leider wurde sie nicht akzeptiert, da die Frist eigentlich 4 Monate zum Quartalsende laut gültigem Tarifvertrag beträgt.

Den Tarifvertrag kenne ich nicht und in meinem Arbeitsvertrag wurde nur darauf verwiesen. Als ich einen Kollegen mal interessehalber gefragt habe, meinte er 3 Monate zum Quartalsende.

Nun habe ich allerdings bereits einen neuen Vertrag zum 01.07. unterschrieben. Jetzt bin ich in der Situation, dass der neue AG mich nicht erst zum 01.10. haben will, und mein Chef sich jedoch querstellt und nicht früher rauslassen will.

Was würdet ihr in dieser Situation machen? Stand jetzt würde ich ja zum 01.07. zwei verbindliche Arbeirtsverträge. Ich kann mit dem neuen nicht bis zum 01.10. warten, da sie mich dann nicht mehr wollen.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Geh in die Perso und verhandel nen aufhebungsvertrag, wenn du maximal gelangweilt rüber kommst bekommst du den.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Bei so viel Dummheit kann ich nur sagen: selbst Schuld. Wenn die Perso nicht auf einen Aufhebungsvertrag eingeht, bist du deinen neuen Job wieder los bevor er überhaupt angefangen hat. Da wirst du nicht viel machen können außer in den sauren Apfel beißen zu dürfen :)

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Ich würde das Gespräch mit deinem Chef suchen und versuchen ihm die Situation zu erklären, fragen warum ein Aufhebungsvertrag nicht möglich ist und versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.

Falls das zu nichts führt kannst du Druck machen in dem du die saubere Übergabe deiner Themen ansprichst und ihm zu verstehen gibst das dies nicht problemlos funktionieren würde, wenn du nicht früher gehen darfst, ggf kannst du dem mit einem Krankenschein noch etwas Nachdruck verleihen.

Solche Maßnahmen würde ich mir aber gut überlegen. Dein Zeugnis wird dann wahrscheinlich ziemlich mies und dann gibt es kein Zurück mehr und du hinterlässt verbrannte Erde. Muss auch nicht klappen.

Grundsätzlich sehe ich die Schuld hier eigentlich auch nicht bei deinem AG sondern bei dir, daher wäre die saubere Lösung sich etwas anderes zu suchen oder bei deinem AG zu bleiben.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Ne, also im Worst Case trete ich den neuen Job an und erscheine einfach nicht mehr im alten Job. Die Vertragsstrafe habe ich durch das höhere Gehalt schnell wieder drin.

WiWi Gast schrieb am 31.03.2023:

Bei so viel Dummheit kann ich nur sagen: selbst Schuld. Wenn die Perso nicht auf einen Aufhebungsvertrag eingeht, bist du deinen neuen Job wieder los bevor er überhaupt angefangen hat. Da wirst du nicht viel machen können außer in den sauren Apfel beißen zu dürfen :)

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Im Zweifel würde ich einfach nicht mehr zum.alten Job erscheinen und aus dem höheren Gehalt die Vertragsstrafe zahlen. Aber klar, damit würde ich definitiv verbrannte Erde hinterlassen und ein schlechtes Zeugnis kriegen. Man kann eben nicht alles haben.

WiWi Gast schrieb am 31.03.2023:

Ich würde das Gespräch mit deinem Chef suchen und versuchen ihm die Situation zu erklären, fragen warum ein Aufhebungsvertrag nicht möglich ist und versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.

Falls das zu nichts führt kannst du Druck machen in dem du die saubere Übergabe deiner Themen ansprichst und ihm zu verstehen gibst das dies nicht problemlos funktionieren würde, wenn du nicht früher gehen darfst, ggf kannst du dem mit einem Krankenschein noch etwas Nachdruck verleihen.

Solche Maßnahmen würde ich mir aber gut überlegen. Dein Zeugnis wird dann wahrscheinlich ziemlich mies und dann gibt es kein Zurück mehr und du hinterlässt verbrannte Erde. Muss auch nicht klappen.

Grundsätzlich sehe ich die Schuld hier eigentlich auch nicht bei deinem AG sondern bei dir, daher wäre die saubere Lösung sich etwas anderes zu suchen oder bei deinem AG zu bleiben.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Ne, also im Worst Case trete ich den neuen Job an und erscheine einfach nicht mehr im alten Job. Die Vertragsstrafe habe ich durch das höhere Gehalt schnell wieder drin.

WiWi Gast schrieb am 31.03.2023:

Bei so viel Dummheit kann ich nur sagen: selbst Schuld. Wenn die Perso nicht auf einen Aufhebungsvertrag eingeht, bist du deinen neuen Job wieder los bevor er überhaupt angefangen hat. Da wirst du nicht viel machen können außer in den sauren Apfel beißen zu dürfen :)

Ist eine Vertragsstrafe vereinbart? Evtl. könnte man diese dennoch durch anwaltliche Unterstützung umgehen.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Die Vertragsstrafe kannst du auch als Werbungskosten absetzen.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Hast du Resturlaub? Dann könntest Du probieren das zu nutzen. Kannst auch bei deinem neuen AG nachfragen ob du einen Monat später anfangen kannst...
Kommt sicherlich nicht so gut an, aber vielleicht fällt dir ein bessere Grund ein als zu sagen, dass du deine Kündigungsfrist nicht kennst.

Im Prinzip ist dein Chef im Recht, er ist nicht verpflichtet dir ein Aufhebungsvertrag zu geben. Also das einfachste wäre wohl Urlaub zu nehmen oder beim neuen AG bitten den Einstieg um einen Monat zu verschieben.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Naja beim neuen Arbeitsvertrag ist eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen dh ich würde auch hier Vertragsbruch bei Nichtantritt begehen und müsste eine Vertragsstrafe bezahlen, dh an der Zahlung komme ich jetzt nicht mehr vorbei, ob beim alten oder neuen AG.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Aha und am Ende bist du arbeitslos oder wie? Der neue Job ist weg und der alte ist ja trotzdem gekündigt bloß eben zum nächsten Zeitpunkt. Das macht also definitiv keinen Sinn.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Was hält ihn ab, sich bei weiteren Arbeitgebern zu bewerben? Besser ein reines Gewissen und sich den eigenen Fehler eingestehen, als unehrenhaft da durchkurven, oder?

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Aha und am Ende bist du arbeitslos oder wie? Der neue Job ist weg und der alte ist ja trotzdem gekündigt bloß eben zum nächsten Zeitpunkt. Das macht also definitiv keinen Sinn.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Arbeitgeber haben doch auch keine Ehre und schaffen Tatsachen, wie sie lustig sind. Würde das machen, was für mich am vorteilhaftesten ist. Wenn der AG einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, einfach nicht mehr kommen, das höhere Gehalt kassieren und ggf. Vertragsstrafe bezahlen. Dann lieber höherer Kontostand als Ehre.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Was hält ihn ab, sich bei weiteren Arbeitgebern zu bewerben? Besser ein reines Gewissen und sich den eigenen Fehler eingestehen, als unehrenhaft da durchkurven, oder?

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Aha und am Ende bist du arbeitslos oder wie? Der neue Job ist weg und der alte ist ja trotzdem gekündigt bloß eben zum nächsten Zeitpunkt. Das macht also definitiv keinen Sinn.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

Ehrenvoll? :D Kommt mal klar, euer Arbeitgeber interessiert sich 0 für euch, ihr seid eine Nummer in SAP. Würde den Neuen Anfangen bzw Krankschreiben lassen etc

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Sehe ich ähnlich, der TE hat es selbst verbockt und sollte dazu stehen. Und was passiert ihm schon? Im schlimsten Fall ist er ein wenig arbeitslos.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Was hält ihn ab, sich bei weiteren Arbeitgebern zu bewerben? Besser ein reines Gewissen und sich den eigenen Fehler eingestehen, als unehrenhaft da durchkurven, oder?

Aha und am Ende bist du arbeitslos oder wie? Der neue Job ist weg und der alte ist ja trotzdem gekündigt bloß eben zum nächsten Zeitpunkt. Das macht also definitiv keinen Sinn.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Eine bemerkenswerte Idee. Wenn schon arbeitslos, dann wenigstens ehrenhaft. Stark

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Ja, aber Arbeitgeber sind oft sehr gut vernetzt. Wenn der Arbeitnehmer an der Stelle so eine schräge Nummer durchzieht, ist die Probezeitkündigung nicht weit, denn das spricht sich rum. Besonders in manchen Branchen und wenn die Führungskräfte durch diverse Clubs noch vernetzt sein sollten.

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Arbeitgeber haben doch auch keine Ehre und schaffen Tatsachen, wie sie lustig sind. Würde das machen, was für mich am vorteilhaftesten ist. Wenn der AG einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, einfach nicht mehr kommen, das höhere Gehalt kassieren und ggf. Vertragsstrafe bezahlen. Dann lieber höherer Kontostand als Ehre.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Was hält ihn ab, sich bei weiteren Arbeitgebern zu bewerben? Besser ein reines Gewissen und sich den eigenen Fehler eingestehen, als unehrenhaft da durchkurven, oder?

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Aha und am Ende bist du arbeitslos oder wie? Der neue Job ist weg und der alte ist ja trotzdem gekündigt bloß eben zum nächsten Zeitpunkt. Das macht also definitiv keinen Sinn.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

Ehrenvoll? :D Kommt mal klar, euer Arbeitgeber interessiert sich 0 für euch, ihr seid eine Nummer in SAP. Würde den Neuen Anfangen bzw Krankschreiben lassen etc

Der Arbeitgeber interessiert sich aber 100% für die Vorgeschichte des Arbeitnehmers und wehe die relevanten Firmen kennen sich oder es gibt einen Backgroundcheck. Die Welt ist manchmal klein und wenn der Vertragsbruch an einem erst einmal klebt, wird man den nicht mehr so schnell los und muss immer zittern. Daher lieber ehrenvoll arbeitslos, als auf der Blacklist.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Eine bemerkenswerte Idee. Wenn schon arbeitslos, dann wenigstens ehrenhaft. Stark

Klingt erst einmal komisch, aber beim zweiten Nachdenken, ist es richtig. Der User hat hier die Wahl zwischen einem Vertragsbruch, Transparenz und ehrenvoller Akzeptanz.
Der Vertragsbruch könnte sich rumsprechen. Ich komme z.B. aus der Versicherungsbranche. Wenn du da sowas durchziehst, bist du zumindest in der Region für den Beruf tot. Da kennt jeder wirklich jeden. Wer will schon jemanden, der sowas durchzieht und damit seine Unzuverlässigkeit untermauert?
Transparenz, was am sinnvollsten wäre, will der TE nicht, also muss er in den sauren Apfel beißen und die Konsequenzen ehrenvoll hinnehmen, das alte AV abschließen und dann hoffen, dass er nicht zu spät ist oder sich was neues suchen.
In der Summe würde ich den unehrenhaften Vertragsbruch nur begehen, wenn ich sicher wäre, dass es keine Verbindungen zwischen altem und neuen Arbeitgeber geben kann, z.B. wenn ich von München nach Berlin ziehe und in eine völlig andere Branche gehe. Regional würde ich das lieber bleiben lassen, denn das kommt wieder. Unehrenhaft ist das trotzdem. Zudem kann man gar nicht bei B anfangen, wenn man bei A noch gemeldet ist.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

Ehrenvoll? :D Kommt mal klar, euer Arbeitgeber interessiert sich 0 für euch, ihr seid eine Nummer in SAP. Würde den Neuen Anfangen bzw Krankschreiben lassen etc

Ja, aber wehe die Arbeitgeber sind irgendwie vernetzt, dann ist so ein Vertragsbruch schon ein größeres Problem. But no risk no fun.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Würde wie gesagt das machen, was für mich und meinen Geldbeutel am vorteilhaftesten ist und das ist ganz sicher nicht die Arbeitslosigkeit.

Vor allem wenn der unterschriebene Vertrag sehr gut ist und man nicht mehr ohne weiteres etwas vergleichbares kriegt, würde ich tatsächlich einfach nicht mehr kommen und ggf. Vertragsstrafe bezahlen. Das ist dann eben der monetäre Preis für die Fehleinschätzung, aber ganz sicher nicht Arbeitslosigkeit.
Arbeitszeugnisse kann man heute auch leicht fälschen, habe ich immer so gemacht, wenn es nicht die Top-Bewertung war.

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Sehe ich ähnlich, der TE hat es selbst verbockt und sollte dazu stehen. Und was passiert ihm schon? Im schlimsten Fall ist er ein wenig arbeitslos.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Was hält ihn ab, sich bei weiteren Arbeitgebern zu bewerben? Besser ein reines Gewissen und sich den eigenen Fehler eingestehen, als unehrenhaft da durchkurven, oder?

Aha und am Ende bist du arbeitslos oder wie? Der neue Job ist weg und der alte ist ja trotzdem gekündigt bloß eben zum nächsten Zeitpunkt. Das macht also definitiv keinen Sinn.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Solche Blacklisten gibt es doch gar nicht. Würde ich stark anzweifeln, würde auch gegen die DSGVO verstoßen.

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

Ehrenvoll? :D Kommt mal klar, euer Arbeitgeber interessiert sich 0 für euch, ihr seid eine Nummer in SAP. Würde den Neuen Anfangen bzw Krankschreiben lassen etc

Der Arbeitgeber interessiert sich aber 100% für die Vorgeschichte des Arbeitnehmers und wehe die relevanten Firmen kennen sich oder es gibt einen Backgroundcheck. Die Welt ist manchmal klein und wenn der Vertragsbruch an einem erst einmal klebt, wird man den nicht mehr so schnell los und muss immer zittern. Daher lieber ehrenvoll arbeitslos, als auf der Blacklist.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Würde es von Gehalt abhängig machen. Wenn das neue Angebot so viel besser als das alte ist, würde ich das Risiko des Fernbleibens im alten Job und die verbrannte Erde gerne in Kauf nehmen. Ich bin aber auch ein risikofreudiger Mensch.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Ich wechsle die Branche und das Bundesland. Daher ist die Chance, irgendjemandem von der alten Arbeit zu begegnen gleich 0.

Verträge werden in Deutschland laufend gebrochen, im Zweifel zahlt man eben ein kleines Sümmchen als Strafe.

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Eine bemerkenswerte Idee. Wenn schon arbeitslos, dann wenigstens ehrenhaft. Stark

Klingt erst einmal komisch, aber beim zweiten Nachdenken, ist es richtig. Der User hat hier die Wahl zwischen einem Vertragsbruch, Transparenz und ehrenvoller Akzeptanz.
Der Vertragsbruch könnte sich rumsprechen. Ich komme z.B. aus der Versicherungsbranche. Wenn du da sowas durchziehst, bist du zumindest in der Region für den Beruf tot. Da kennt jeder wirklich jeden. Wer will schon jemanden, der sowas durchzieht und damit seine Unzuverlässigkeit untermauert?
Transparenz, was am sinnvollsten wäre, will der TE nicht, also muss er in den sauren Apfel beißen und die Konsequenzen ehrenvoll hinnehmen, das alte AV abschließen und dann hoffen, dass er nicht zu spät ist oder sich was neues suchen.
In der Summe würde ich den unehrenhaften Vertragsbruch nur begehen, wenn ich sicher wäre, dass es keine Verbindungen zwischen altem und neuen Arbeitgeber geben kann, z.B. wenn ich von München nach Berlin ziehe und in eine völlig andere Branche gehe. Regional würde ich das lieber bleiben lassen, denn das kommt wieder. Unehrenhaft ist das trotzdem. Zudem kann man gar nicht bei B anfangen, wenn man bei A noch gemeldet ist.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Ist halt die typisch deutsche Brille. In den USA ist es "ehrenhaft", 14 Tage vorher Bescheid zu geben. Aber zulässig ist auch immer eine Kündigung von heute auf morgen.

Hier wurden wieder extrem AG-freundliche Gesetze in DE geschaffen und dann halten sich manche auch noch daran.

Es bestehen so oder so gleichzeitig zwei Arbeitsverhältnisse. So oder so muss man einem wegbleiben und "unehrenhaft" handeln. Was für ein Wort.

Wenn da kein fieser rechtlicher Grund dagegen spricht, dann den neuen Job rechtzeitig kündigen und beim alten AG darauf verweisen, dass eine Leistungserbringung unmöglich ist aufgrund eines anderen bestehenden Arbeitsverhältnisses.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Was hält ihn ab, sich bei weiteren Arbeitgebern zu bewerben? Besser ein reines Gewissen und sich den eigenen Fehler eingestehen, als unehrenhaft da durchkurven, oder?

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Aha und am Ende bist du arbeitslos oder wie? Der neue Job ist weg und der alte ist ja trotzdem gekündigt bloß eben zum nächsten Zeitpunkt. Das macht also definitiv keinen Sinn.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Wie soll das mit der KV funktionieren? Zwei AG gleichzeitig?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

Ehrenvoll? :D Kommt mal klar, euer Arbeitgeber interessiert sich 0 für euch, ihr seid eine Nummer in SAP. Würde den Neuen Anfangen bzw Krankschreiben lassen etc

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Ich war auch mal bei zwei AG angestellt. Ich habe gekündigt, dann meinen ganzen Urlaub am Ende genommen und dann schon beim neuen AG angefangen.

So würde ich es auch hier machen. Urlaub aufsparen und dann noch schön Überstunden aufbauen und dann alles so nehmen, dass ich den letzten Monat frei habe.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Graue Theorie und sehr naiv. In vielen Regionen sind Führungskräfte sehr gut vernetzt. Besonders im ländlichen Bereich. Man kennt sich von vielen sozialen Veranstaltungen. Natürlich wird da immer auch über Personal gesprochen, besonders, wenn es beim Kollegen war. Das läuft ganz informell und ist umso wichtiger die Stelle, umso wahrscheinlicher, dass es auch einen informellen Austausch gibt, der irgendwo dokumentiert wird.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Solche Blacklisten gibt es doch gar nicht. Würde ich stark anzweifeln, würde auch gegen die DSGVO verstoßen.

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

Ehrenvoll? :D Kommt mal klar, euer Arbeitgeber interessiert sich 0 für euch, ihr seid eine Nummer in SAP. Würde den Neuen Anfangen bzw Krankschreiben lassen etc

Der Arbeitgeber interessiert sich aber 100% für die Vorgeschichte des Arbeitnehmers und wehe die relevanten Firmen kennen sich oder es gibt einen Backgroundcheck. Die Welt ist manchmal klein und wenn der Vertragsbruch an einem erst einmal klebt, wird man den nicht mehr so schnell los und muss immer zittern. Daher lieber ehrenvoll arbeitslos, als auf der Blacklist.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Seit wann ist es verboten, sich auszutauschen? Gerade in gewissen Branchen kennt man sich regional oft sehr gut und hat viele Schnittmengen. Wärst du auf Führungsebene, wüsstest du das und man müsste es gar nicht erst erwähnen. Sagt ja keiner, dass das dann irgendwo schriftlich hinterlegt sein muss.

Bei uns im regionalen Bankenbereich ist es definitiv so, dass wir uns Informationen aus den anderen Häusern holen und sie sich bei uns. Kennt sich ja auch jeder. Kann in anderen Bereichen schwieriger sein, wenn jemand überregional wechselt oder in eine ganz andere Branche geht, aber auch da könnte man sich kennen.

Deine Vorstellung, dass man das dann irgendwo niederschreibt und der Arbeitnehmer davon erfährt, sind übrigens schon arg leichtgläubig. Ein Mitarbeiter, der so ein Ding dann durchgezogen hat, ist aufgrund mangelhafter Zuverlässigkeit verbrannt, wird das aber natürlich niemals auf die Nase gebunden bekommen.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Solche Blacklisten gibt es doch gar nicht. Würde ich stark anzweifeln, würde auch gegen die DSGVO verstoßen.

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

Ehrenvoll? :D Kommt mal klar, euer Arbeitgeber interessiert sich 0 für euch, ihr seid eine Nummer in SAP. Würde den Neuen Anfangen bzw Krankschreiben lassen etc

Der Arbeitgeber interessiert sich aber 100% für die Vorgeschichte des Arbeitnehmers und wehe die relevanten Firmen kennen sich oder es gibt einen Backgroundcheck. Die Welt ist manchmal klein und wenn der Vertragsbruch an einem erst einmal klebt, wird man den nicht mehr so schnell los und muss immer zittern. Daher lieber ehrenvoll arbeitslos, als auf der Blacklist.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Diese schwarzen Listen finden sich nirgendwo niedergeschrieben. Sie entstehen im mündlichen Austausch bekannter Führungskräfte und Abteilungen. Besonders gerne regional und in gewissen Branchen und am häufigsten dort, wo es nicht unbedingt um kleine Sachbearbeiterstellen geht. Daher würde ich mir den Vertragsbruch auch gut überlegen, besonders wenn ich eine Position inne hatte, bei der Vertrauen und Verantwortung eine große Rolle spielt.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Solche Blacklisten gibt es doch gar nicht. Würde ich stark anzweifeln, würde auch gegen die DSGVO verstoßen.

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

WiWi Gast schrieb am 02.04.2023:

Ich würde zu meinem Fehler stehen und meine Arbeit bis zum Ende tun. Der neue Job ist dann zwar weg, weil, wer will schon jemanden, der schon an sowas scheitert, aber du hast dann ehrenvoll gehandelt, was mehr wert ist als Geld oder Arbeit.

Ehrenvoll? :D Kommt mal klar, euer Arbeitgeber interessiert sich 0 für euch, ihr seid eine Nummer in SAP. Würde den Neuen Anfangen bzw Krankschreiben lassen etc

Der Arbeitgeber interessiert sich aber 100% für die Vorgeschichte des Arbeitnehmers und wehe die relevanten Firmen kennen sich oder es gibt einen Backgroundcheck. Die Welt ist manchmal klein und wenn der Vertragsbruch an einem erst einmal klebt, wird man den nicht mehr so schnell los und muss immer zittern. Daher lieber ehrenvoll arbeitslos, als auf der Blacklist.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Würde es von Gehalt abhängig machen. Wenn das neue Angebot so viel besser als das alte ist, würde ich das Risiko des Fernbleibens im alten Job und die verbrannte Erde gerne in Kauf nehmen. Ich bin aber auch ein risikofreudiger Mensch.

Das größte Risiko ist aber nicht die Vertragsstrafe, sondern tatsächlich der Umstand, dass die Arbeitgeber Schnittmengen haben und sich das Verhalten rumspricht. Dann startet man mit einem dicken Minus in die Probezeit oder aber wird gleich gekippt. Wir wissen hier natürlich nur wenig vom TE, aber ganz ausklammern würde ich sowas nicht.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Mal realistisch aufgeschlüsselt. Die Ratschläge, das einfach auszusitzen und mit linken Nummern durchzuziehen ist nicht realitätsnah:

  1. Der neue Arbeitgeber erfährt spätestens dann von der Nummer, wenn er den Arbeitnehmer anmelden will und der Arbeitnehmer noch angemeldet ist. Dann bekommt er das nämlich von diversen Stellen rückgemeldet. Spätestens da sollte der Arbeitnehmer eine gute Erklärung parat haben.

  2. Dass der neue Arbeitgeber spätestens dann, wenn es eine Doppelung gibt, auch mal kritisch beim alten Arbeitgeber nachfragt, was da los ist, wäre ein völlig logisches Verhalten und ist absehbar. Der neue Arbeitgeber erfährt es immer, wenn man noch ein Arbeitsverhältnis hat.

  3. Dass er es vorher schon macht, kann sein, muss aber nicht sein. Tatsächlich ist in manchen Branchen eine kurze telefonische Rückfrage nicht unüblich. Habe ich auch schon gemacht. Auch das ist daher ein Faktor, den ich bedenken würde.

Fazit: Letztendlich hilft nur Transparenz, Offenheit und/oder ein Aufhebungsvertrag, um sauber aus der Sache zu kommen, die der TE selbst verbockt hat. Alles andere zieht zu großer Wahrscheinlichkeit einen Rattenschwanz von Problemen nach sich, die sich negativ auf sein Arbeitsverhältnis und seine Reputation auswirken könnten.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Immer diese ominösen Schnittstellen, Blacklists und Background Checks. Ich glaube von euch hat noch keiner eine Compliance oder Code of Conduct Schulung besucht. Sollte raus kommen, dass ihr der Tippgeber seid geht es ziemlich nach hinten los und ihr könnt euch auch gleich arbeitslos melden.

Ich würde vorher einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen und falls er keine Lösung hat es auch in Kauf nehmen.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Würde es von Gehalt abhängig machen. Wenn das neue Angebot so viel besser als das alte ist, würde ich das Risiko des Fernbleibens im alten Job und die verbrannte Erde gerne in Kauf nehmen. Ich bin aber auch ein risikofreudiger Mensch.

Das größte Risiko ist aber nicht die Vertragsstrafe, sondern tatsächlich der Umstand, dass die Arbeitgeber Schnittmengen haben und sich das Verhalten rumspricht. Dann startet man mit einem dicken Minus in die Probezeit oder aber wird gleich gekippt. Wir wissen hier natürlich nur wenig vom TE, aber ganz ausklammern würde ich sowas nicht.

antworten
WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Was redest du für einen Unsinn? Was für "ominöse Schnittstellen"? Von Blacklists redet hier auch niemand. Background Checks und Reference Calls sind sehr normal und wenn du glaubst, dass die in irgendeiner Form gegen Compliance verstossen, dann warst du offensichtlich noch nie in einer Complianceschulung. Ist auch absolut nichts, was man irgendwie als ehemaliger Arbeitgeber/Kollege verheimlichen müsste

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Immer diese ominösen Schnittstellen, Blacklists und Background Checks. Ich glaube von euch hat noch keiner eine Compliance oder Code of Conduct Schulung besucht. Sollte raus kommen, dass ihr der Tippgeber seid geht es ziemlich nach hinten los und ihr könnt euch auch gleich arbeitslos melden.

Ich würde vorher einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen und falls er keine Lösung hat es auch in Kauf nehmen.

Würde es von Gehalt abhängig machen. Wenn das neue Angebot so viel besser als das alte ist, würde ich das Risiko des Fernbleibens im alten Job und die verbrannte Erde gerne in Kauf nehmen. Ich bin aber auch ein risikofreudiger Mensch.

Das größte Risiko ist aber nicht die Vertragsstrafe, sondern tatsächlich der Umstand, dass die Arbeitgeber Schnittmengen haben und sich das Verhalten rumspricht. Dann startet man mit einem dicken Minus in die Probezeit oder aber wird gleich gekippt. Wir wissen hier natürlich nur wenig vom TE, aber ganz ausklammern würde ich sowas nicht.

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Voice of Reason

Mit Kündigungsfrist vertan

Faszinierende Diskussion hier mal wieder.
Also aus meiner Sicht:

  1. Versuch einen Aufhebungsvertrag zu erhalten, kein AG hat wirkliches Interesse einen so offensichtlich destruktiven Typen weiterhin an Bord zu behalten. Der Kollateralschaden ist potentiell viel größer - vor allem wenn du ein komplettes Quartal noch da bist
  2. check mal den Tarifvertrag, ob Du überhaupt 2 Vollzeit-Arbeitsverträge gleichzeitig haben darfst - viele Tarifverträge verbieten das, insbesondere wenn man zu Konkurrenzunternehmen bzw. Innerhalb der gleichen Industrie wechseln sollte (gehe einfach mal davon aus). Mir als Nicht-Jurist allerdings unklar, was daraus die Konsequenzen sein können.
  3. steuerlich ist dann alter Job deine „normale“ Steuerklasse und der neue Job Stkl 6, korrekt?
  4. warum macht man eigentlich nicht seine Hausaufgaben ordentlich vor einem solch wichtigen Schritt - insbesondere wenn man schon neue vertragliche Verpflichtungen eingegangen ist?
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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Dann besuche besser mal eine DSGVO Schulung. Ich würde dich als Tippgeber anschwärzen.
Selbstverständlich darf in einem Unternehmen ggü. irgendwelchen externen Anrufern nicht Auskunft gegeben werden, wer dort wie gut arbeitet.

Das wäre auch noch schöner, wenn ich mich einfach durch die Firmen dieser Republik durchtelefonieren könnte, und mir zu irgendwelchen entdeckten XING Profilen Auskünfte beim aktuellen AG einholen könnte. So etwas findet garantiert nicht in der breiten Masse statt.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Was redest du für einen Unsinn? Was für "ominöse Schnittstellen"? Von Blacklists redet hier auch niemand. Background Checks und Reference Calls sind sehr normal und wenn du glaubst, dass die in irgendeiner Form gegen Compliance verstossen, dann warst du offensichtlich noch nie in einer Complianceschulung. Ist auch absolut nichts, was man irgendwie als ehemaliger Arbeitgeber/Kollege verheimlichen müsste

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Immer diese ominösen Schnittstellen, Blacklists und Background Checks. Ich glaube von euch hat noch keiner eine Compliance oder Code of Conduct Schulung besucht. Sollte raus kommen, dass ihr der Tippgeber seid geht es ziemlich nach hinten los und ihr könnt euch auch gleich arbeitslos melden.

Ich würde vorher einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen und falls er keine Lösung hat es auch in Kauf nehmen.

Würde es von Gehalt abhängig machen. Wenn das neue Angebot so viel besser als das alte ist, würde ich das Risiko des Fernbleibens im alten Job und die verbrannte Erde gerne in Kauf nehmen. Ich bin aber auch ein risikofreudiger Mensch.

Das größte Risiko ist aber nicht die Vertragsstrafe, sondern tatsächlich der Umstand, dass die Arbeitgeber Schnittmengen haben und sich das Verhalten rumspricht. Dann startet man mit einem dicken Minus in die Probezeit oder aber wird gleich gekippt. Wir wissen hier natürlich nur wenig vom TE, aber ganz ausklammern würde ich sowas nicht.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

ich würde mal etwas American Culture in den deutschen Arbeitsmarkt bringen und das "you are fired immediately" umdrehen. Tut dem ein oder anderen AG sicherlich gut.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Warum sollte es den zukünftigen AG Jucken, ob der AN 1 Monat vor Ablauf ner ehrlich gesagt frechen Kündigungsfrist von 4 Monaten angekündigt seine Sachen abgibt und nicht mehr erschienen ist? Ist doch das Privatvergnügen des AN oder am ehesten würde ich das noch positiv auslegen, dass er das Rechtsrisiko in Kauf nimmt um unbedingt zu uns zu kommen. Diesen Quatsch mit Blacklist und co würde ich vergessen, als ob es nen Datenaustausch zwischen Unternehmen zu sowas gibt. Das wäre auch ein unglaubliches Rechtsrisiko für die Firmen. Die Mund zu Mund Propaganda ist auch völlig irrelevant, da wahrscheinlich bei beiden Firmen hunderte im HR arbeiten und die dort kaum ihren Sitznachbar kennen geschweige denn Buch über irgendwelche Angestellten führen.

Relevant ist nur, wie hoch eine potentielle Vertragsstrafe ausfallen könnte (würde ich mich anwaltlich beraten lassen) und dass man beim alten AG so ziemlich alle Brücken abbrennt. Auswirkungen auf Arbeitszeugnis, Restbonus und Kontakte sollten klar sein. Wenn das alles geklärt ist dann go for it.

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WiWi Gast

Mit Kündigungsfrist vertan

Er wird zu 99% aus seinem Vertrag vorzeitig rausgelassen, die Diskussion ist das Papier nicht wert.

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6 Kommentare

Konsequenzen?

WiWi Gast

Am Ende ist es wie beim Fußball. Du kannst mit einem Spieler einen Vertrag haben, aber wenn dieser wechseln will, dann setzt er da ...

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