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Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

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WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

Hallo zusammen,

ich bin als Prüfungs- und Steuerassistent eingestiegen und derzeit auch in der Prüfung. Mir gefällt es eigentlich sehr gut und ich kann mir schon gut vorstellen, den WP anzustreben. Ob ich langfristig in der Beratung bleiben wollen würde, weiß ich zwar nicht, aber in die Industrie zu gehen wäre ja auch möglich.

Mir stört allerdings massiv, dass es quasi nicht möglich ist bis März/April Urlaub zu machen. Ich fahre schon immer Ski und das ist für mich einfach der wichtigste Urlaub. So wie ich das bisher mitbekommen habe, wäre das aber mit dem Job als Wirtschaftsprüfer nicht kompatibel.
Ich kenne allerdings auch nur die Gegebenheiten bei meinem AG. Ist eine solche “Urlaubssperre” bei den BIG4 oder Next10 zwangsläufig gängige Praxis? Wie sieht es aus, wenn man in die Industrie geht? Mich würden eure Erfahrungen interessieren…

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WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

In der WP ist es üblich, dass zur Zeit des Jahresabschlusses eine Urlaubssperre vorliegt. Damit muss man leben, wenn man in dem Bereich arbeiten möchte. Ist bei mir in der Kanzlei bei den Wirtschaftsprüfern auch so und steht auch in der internen Organisationsregelung.

Bei den Steuerberatern ist es übrigens anders, weil die mit Jahresabschlüssen nicht direkt was zu tun haben und daher nicht an diese Fristen gebunden sind. Dementsprechend gibt es da auch keine Urlaubssperren, zumindest bei mir. Eine Kollegin von der Steuerberatung war etwa Anfang März erst in den Skiurlaub gefahren. Ich als Steuerassistent kann da auch frei meinen Urlaub planen.

Als Prüfungs- und Steuerassistent scheint man wohl mehr bei den WPlern eingespannt zu sein. Kenne da etwa einen Kollegen, der deshalb erst vor ein paar Monaten zu der Kanzlei, wo ich arbeite gewechselt war, weil er bei seinem vorherigen Arbeitgeber als Steuer- und Prüfungsassistent mehr in der WP tätig war, er aber eigentlich in erster Linie Steuerberater werden möchte.

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WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

Die Urlaubssperre ist auch ziemlich vom Arbeitgeber abhängig. Ich bin bei einer kleineren WP-Gesellschaft (<100 MA) und habe im Arbeitsvertrag auch eine Urlaubssperre. In der Praxis ist es meistens doch möglich ein bis zwei Wochen Urlaub in den ersten Monaten zu nehmen. Alles eine Frage der Absprache mit den Chefs.

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Big4 Auditor

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

WiWi Gast schrieb am 21.03.2023:

Hallo zusammen,

ich bin als Prüfungs- und Steuerassistent eingestiegen und derzeit auch in der Prüfung. Mir gefällt es eigentlich sehr gut und ich kann mir schon gut vorstellen, den WP anzustreben. Ob ich langfristig in der Beratung bleiben wollen würde, weiß ich zwar nicht, aber in die Industrie zu gehen wäre ja auch möglich.

Mir stört allerdings massiv, dass es quasi nicht möglich ist bis März/April Urlaub zu machen. Ich fahre schon immer Ski und das ist für mich einfach der wichtigste Urlaub. So wie ich das bisher mitbekommen habe, wäre das aber mit dem Job als Wirtschaftsprüfer nicht kompatibel.
Ich kenne allerdings auch nur die Gegebenheiten bei meinem AG. Ist eine solche “Urlaubssperre” bei den BIG4 oder Next10 zwangsläufig gängige Praxis? Wie sieht es aus, wenn man in die Industrie geht? Mich würden eure Erfahrungen interessieren…

Üblich ist es vermutlich, kommt aber auf die konkrete Mandantensituation und den WP an, für den du arbeitest. Wenn du ein gute Profil hast und mir bei der Einstellung sagen würdest, dass du jedes Jahr die ersten zwei März-Wochen frei haben wilkst, wäre das für mich kein NoGo. Du würdest ggf. in wichtigen Phasen fehlen, aber es wäre zum Einen planbar und zum anderen sagen wir dann eben in der Zielerreichung "Hier sind andere Kollegen flexibler => kleiner Minuspunkt für dich.".

Letzteres ohne Vorwurf und Kritik, aber eben um die Fairness im Gesamten eben auch zu wahren.

Aber generell denke ich, dass etwas mehr Flexibilität unserer Branche gut tun könnte. Kein Anfänger ist für planbare zwei Wochen unverzichtbar. Und ab Manager aufwärts arbeitest du dann an den Tagen abends ne Stunde vom Hotelzimmer aus um dringende Fragen zu klären. Alles eine Frage der Organisation.

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WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

Big4 WP hier, bei uns in der Bankenprüfung geht es zwischen Oktober / November bis Anfang / Mitte März ziemlich stressig zu, allerdings haben gefühlt fast alle trotzdem zwischen den Jahren frei. Teilweise auch ein paar Tage mehr in den Januar hinein. Denke es kommt stark auf den Bereich und die allgemeine Auslastung an, aber eine Woche Skiurlaub sollte trotzdem bei den meisten drin sein.

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WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

WiWi Gast schrieb am 25.03.2023:

Big4 WP hier, bei uns in der Bankenprüfung geht es zwischen Oktober / November bis Anfang / Mitte März ziemlich stressig zu, allerdings haben gefühlt fast alle trotzdem zwischen den Jahren frei. Teilweise auch ein paar Tage mehr in den Januar hinein. Denke es kommt stark auf den Bereich und die allgemeine Auslastung an, aber eine Woche Skiurlaub sollte trotzdem bei den meisten drin sein.

Kann man eigentlich sogar zwei draus machen - nach Weihnachten läuft meist nichts mehr und in der ersten Woche im neuen Jahr können einen die meisten Mandaten auch nicht sehen. Bis 3-König sollte Urlaub also drin sein.
...natürlich Rank-abhängig - je seniorer, desto schwieriger

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WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

War nicht gefragt, aber vielleicht auch interessant: ich war bisher bei zwei kleineren WP Kanzleien, jeweils rund 4 WP, in einem Fall 25 Mitarbeiter, im anderen 40 Mitarbeiter. Eine Woche Skifahren war mit frühzeitiger Planung immer möglich. Dort ist war viel zutun, aber die Prüfungen sind häufig für 2-3 Wochen angesetzt, da finden sich Möglichkeiten.

Natürlich kommt aber das Problem mit den Berufsexamen hinzu, in den Jahren war ich dann nicht Skifahren. Bei uns ging die stressigste Phase von Anfang Februar bis Ende Juni, da hab ich dann natürlich nicht im Februar Urlaub gemacht, wenn’s iwie Mitte, Ende Mai in die Freistellung für den StB ging. Genauso im Jahr drauf, wo bis Januar nicht wusste ob ich zur mündlichen darf und Mitte Februar dann auch mündliche hatte

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Rosenbluete

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

Es ist wahr, dass in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung während der Hauptsaison, insbesondere von Januar bis April, in der Regel weniger Freizeit und Urlaub möglich ist. Dies ist auf die hohe Arbeitsbelastung und die Abgabetermine für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zurückzuführen.

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WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

WiWi Gast schrieb am 25.03.2023:

Big4 WP hier, bei uns in der Bankenprüfung geht es zwischen Oktober / November bis Anfang / Mitte März ziemlich stressig zu, allerdings haben gefühlt fast alle trotzdem zwischen den Jahren frei. Teilweise auch ein paar Tage mehr in den Januar hinein. Denke es kommt stark auf den Bereich und die allgemeine Auslastung an, aber eine Woche Skiurlaub sollte trotzdem bei den meisten drin sein.

Bei big4 audit im Februar musste ich als Praktikant (!) heftig darum kämpfen zwei Tage frei zu bekommen. Hab sie dann bekommen aber hab mich mit der Aktion im Team derart unbeliebt gemacht dass sie mich versetzt haben. Mal so als Input …

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WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

WiWi Gast schrieb am 26.03.2023:

WiWi Gast schrieb am 25.03.2023:

Big4 WP hier, bei uns in der Bankenprüfung geht es zwischen Oktober / November bis Anfang / Mitte März ziemlich stressig zu, allerdings haben gefühlt fast alle trotzdem zwischen den Jahren frei. Teilweise auch ein paar Tage mehr in den Januar hinein. Denke es kommt stark auf den Bereich und die allgemeine Auslastung an, aber eine Woche Skiurlaub sollte trotzdem bei den meisten drin sein.

Bei big4 audit im Februar musste ich als Praktikant (!) heftig darum kämpfen zwei Tage frei zu bekommen. Hab sie dann bekommen aber hab mich mit der Aktion im Team derart unbeliebt gemacht dass sie mich versetzt haben. Mal so als Input …
Naja, als Praktikant bist du meistens auch nur 2-3 Monate dabei und man plant halt dabei zu 100% mit dir. Klar gibt es immer Termine wie z.B. Klausuren o.ä. wofür jeder im Team Verständnis hat aber „Erholungsurlaub“ als Student im Praktikum kommt meist nicht so gut an. Ich frage mich auch wieso man Urlaub in einem kurzen Praktikum braucht oder haben will. Früher bei uns war man immer die ganze Zeit da um möglichst viel zu lernen und Leute kennenzulernen. Wenn ich mir heutzutage die Praktikanten anschaue, dann googeln die während man arbeitet schon nach dem nächsten M&A Praktikum…

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WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

Big4 Auditor schrieb am 25.03.2023:

Hallo zusammen,

ich bin als Prüfungs- und Steuerassistent eingestiegen und derzeit auch in der Prüfung. Mir gefällt es eigentlich sehr gut und ich kann mir schon gut vorstellen, den WP anzustreben. Ob ich langfristig in der Beratung bleiben wollen würde, weiß ich zwar nicht, aber in die Industrie zu gehen wäre ja auch möglich.

Mir stört allerdings massiv, dass es quasi nicht möglich ist bis März/April Urlaub zu machen. Ich fahre schon immer Ski und das ist für mich einfach der wichtigste Urlaub. So wie ich das bisher mitbekommen habe, wäre das aber mit dem Job als Wirtschaftsprüfer nicht kompatibel.
Ich kenne allerdings auch nur die Gegebenheiten bei meinem AG. Ist eine solche “Urlaubssperre” bei den BIG4 oder Next10 zwangsläufig gängige Praxis? Wie sieht es aus, wenn man in die Industrie geht? Mich würden eure Erfahrungen interessieren…

Üblich ist es vermutlich, kommt aber auf die konkrete Mandantensituation und den WP an, für den du arbeitest. Wenn du ein gute Profil hast und mir bei der Einstellung sagen würdest, dass du jedes Jahr die ersten zwei März-Wochen frei haben wilkst, wäre das für mich kein NoGo. Du würdest ggf. in wichtigen Phasen fehlen, aber es wäre zum Einen planbar und zum anderen sagen wir dann eben in der Zielerreichung "Hier sind andere Kollegen flexibler => kleiner Minuspunkt für dich.".

Letzteres ohne Vorwurf und Kritik, aber eben um die Fairness im Gesamten eben auch zu wahren.

Aber generell denke ich, dass etwas mehr Flexibilität unserer Branche gut tun könnte. Kein Anfänger ist für planbare zwei Wochen unverzichtbar. Und ab Manager aufwärts arbeitest du dann an den Tagen abends ne Stunde vom Hotelzimmer aus um dringende Fragen zu klären. Alles eine Frage der Organisation.

Wie selbstverständlich hier erwartet wird, dass ich in meinem Urlaub unbezahlt arbeite und E-Mails beantworte. Ich verstehe diese Anspruchshaltung nicht. Ich bin kein Equity-Partner, daher nehme ich nichtmal einen Laptop mit in den Urlaub.

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WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

Äh ja klar Februar ist absolute Prime Time im Audit, da macht niemand Urlaub. Praktika gehen ja immer von November bis Anfang März und für die Erholung hat man doch Weihnachten. Verstehe nicht warum man da nicht seine freien Tage nehmen kann? Der Großteil der Praktis interessiert sich sowie null für die Arbeit und macht nur das Nötigste um möglichst schnell in die UB/IB oder whatever zu kommen. Wer dann bei mir hartnäckig einen Wellness Urlaub im Februar einfordert wird den auch bekommen, darf sich dann aber nach Rückkehr nen neues Projekt suchen und sich nicht über das Zeugnis wundern.

WiWi Gast schrieb am 26.03.2023:

Big4 WP hier, bei uns in der Bankenprüfung geht es zwischen Oktober / November bis Anfang / Mitte März ziemlich stressig zu, allerdings haben gefühlt fast alle trotzdem zwischen den Jahren frei. Teilweise auch ein paar Tage mehr in den Januar hinein. Denke es kommt stark auf den Bereich und die allgemeine Auslastung an, aber eine Woche Skiurlaub sollte trotzdem bei den meisten drin sein.

Bei big4 audit im Februar musste ich als Praktikant (!) heftig darum kämpfen zwei Tage frei zu bekommen. Hab sie dann bekommen aber hab mich mit der Aktion im Team derart unbeliebt gemacht dass sie mich versetzt haben. Mal so als Input …

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Ceterum censeo

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

WiWi Gast schrieb am 27.03.2023:

Wie selbstverständlich hier erwartet wird, dass ich in meinem Urlaub unbezahlt arbeite und E-Mails beantworte. Ich verstehe diese Anspruchshaltung nicht. Ich bin kein Equity-Partner, daher nehme ich nichtmal einen Laptop mit in den Urlaub.

Nun gut, wenn die Alternative jedoch ist, aus betrieblichen Gründen keinen Erholungsurlaub zu diesem Zeitpunkt gewährt zu bekommen, nimmt der passionierte Skifahrer dieses geringe Übel wohl gerne in Kauf. Dies wird zumal erst relevant, wenn ein gewisses Maß an Verantwortung und eine entsprechende Kompensation erreicht wurde; den Ausfall des gewöhnlichen Assistenten kann man idR noch gut auffangen.

Außerdem ist zwischen letzter Abfahrt und Abendessen meist noch ausreichend Zeit, um einmal kurz das gröbste zu klären. Ich mag mit meiner Ansicht hier jedoch durchaus auf Ablehnung treffen, dies ist mir wohl bewusst. Ich gehöre leider einer älteren Generation an und dementsprechend wurde ich geprägt; ich vermag dem Zeitgeist der jungen Generation hier nicht mehr zu entsprechen.
Liebe Grüße

antworten
Big4 Auditor

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

Ceterum censeo schrieb am 28.03.2023:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2023:

Wie selbstverständlich hier erwartet wird, dass ich in meinem Urlaub unbezahlt arbeite und E-Mails beantworte. Ich verstehe diese Anspruchshaltung nicht. Ich bin kein Equity-Partner, daher nehme ich nichtmal einen Laptop mit in den Urlaub.

Nun gut, wenn die Alternative jedoch ist, aus betrieblichen Gründen keinen Erholungsurlaub zu diesem Zeitpunkt gewährt zu bekommen, nimmt der passionierte Skifahrer dieses geringe Übel wohl gerne in Kauf. Dies wird zumal erst relevant, wenn ein gewisses Maß an Verantwortung und eine entsprechende Kompensation erreicht wurde; den Ausfall des gewöhnlichen Assistenten kann man idR noch gut auffangen.

Außerdem ist zwischen letzter Abfahrt und Abendessen meist noch ausreichend Zeit, um einmal kurz das gröbste zu klären. Ich mag mit meiner Ansicht hier jedoch durchaus auf Ablehnung treffen, dies ist mir wohl bewusst. Ich gehöre leider einer älteren Generation an und dementsprechend wurde ich geprägt; ich vermag dem Zeitgeist der jungen Generation hier nicht mehr zu entsprechen.
Liebe Grüße

1) Ich habe nichts von "unbezahlt" geschrieben. Zumindest in meinem Team gilt, dass ich mindestens dieselbe Flexibilität biete, die mir die Mitarbeiter bieten. Wie Ceterum Censeo auch schreibt, bekommt der Prüfungsleiter dann trotz laufender Prüfung und wichtiger Deadline frei (die Alternative wäre "kein Urlaub in dieser Zeit") und diese Zeit darf er dann während Arbeitswochen auch wieder freinehmen. Mehr (unbezahlte) Stunden arbeitet er nicht.

2) Wie man mit dieser Arbeitsweise zurechtkommt ist Typsache. Ich kenne Kollegen, da geht der Puls hoch, sobald eine Email auf dem Handy eingeht. Ich selbst finde es beruhigend, dass ich weiß, dass ich jederzeit schauen KÖNNTE, ob was spannendes passiert ist. Mich stresst das nicht. Und wenn ich mich mal langweile und in der Zeit zwei Mails beantworte, die dann wiederum Stress nach meiner Rückkehr sparen, nehme ich das als Win-Win wahr. Umgekehrt schreib ich auch mal was Privates in der Arbeitszeit.

Wie gesagt: Typsache. Ich brauche keine harte Trennlinie zwischen Freizeit und Arbeitszeit. Ich brauche private 5-Minuten-Pausen in der Arbeit und kann nach 5 Minuten arbeiten im Urlaub auch wieder gut abschalten.

Wer das nicht kann/will, muss Arbeit und Urlaub eben strikt trennen. Und wenn ich das Gefühl habe, eine Mitarbeiter tut sich schwer mit dem Abschalten, dann spreche ich das auch proaktiv an, dass er mal wirklich zwei Wochen die Finger vom Handy/Laptop lassen soll. Ich erwarte von niemandem unbezahlte Arbeit in der Freizeit, sondern eine eigenverantwortliche Planung einer funktionierenden WLB. Und das Modell "abends Emails checken", funktioniert für mich selbst sehr gut.

antworten
WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

Ceterum censeo schrieb am 28.03.2023:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2023:

Wie selbstverständlich hier erwartet wird, dass ich in meinem Urlaub unbezahlt arbeite und E-Mails beantworte. Ich verstehe diese Anspruchshaltung nicht. Ich bin kein Equity-Partner, daher nehme ich nichtmal einen Laptop mit in den Urlaub.

Nun gut, wenn die Alternative jedoch ist, aus betrieblichen Gründen keinen Erholungsurlaub zu diesem Zeitpunkt gewährt zu bekommen, nimmt der passionierte Skifahrer dieses geringe Übel wohl gerne in Kauf. Dies wird zumal erst relevant, wenn ein gewisses Maß an Verantwortung und eine entsprechende Kompensation erreicht wurde; den Ausfall des gewöhnlichen Assistenten kann man idR noch gut auffangen.

Außerdem ist zwischen letzter Abfahrt und Abendessen meist noch ausreichend Zeit, um einmal kurz das gröbste zu klären. Ich mag mit meiner Ansicht hier jedoch durchaus auf Ablehnung treffen, dies ist mir wohl bewusst. Ich gehöre leider einer älteren Generation an und dementsprechend wurde ich geprägt; ich vermag dem Zeitgeist der jungen Generation hier nicht mehr zu entsprechen.
Liebe Grüße

Das ist wohl weniger ein Generation Problem, sondern vielmehr scheitert es am Lesen und Verstehen. Der nicht mehr zitierte VP hatte lediglich geschrieben das man ab Manager Ebene, sich abends im Hotelzimmer mal ne Stunde hinsetzen muss. Das Führungskräfte im Urlaub auch eine gewisse Erreichbarkeit haben ist selbst im ÖD normal, ich gehe mal davon aus für Big 4 erst recht.

antworten
WiWi Gast

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

WiWi Gast schrieb am 28.03.2023:

Ceterum censeo schrieb am 28.03.2023:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2023:

Wie selbstverständlich hier erwartet wird, dass ich in meinem Urlaub unbezahlt arbeite und E-Mails beantworte. Ich verstehe diese Anspruchshaltung nicht. Ich bin kein Equity-Partner, daher nehme ich nichtmal einen Laptop mit in den Urlaub.

Nun gut, wenn die Alternative jedoch ist, aus betrieblichen Gründen keinen Erholungsurlaub zu diesem Zeitpunkt gewährt zu bekommen, nimmt der passionierte Skifahrer dieses geringe Übel wohl gerne in Kauf. Dies wird zumal erst relevant, wenn ein gewisses Maß an Verantwortung und eine entsprechende Kompensation erreicht wurde; den Ausfall des gewöhnlichen Assistenten kann man idR noch gut auffangen.

Außerdem ist zwischen letzter Abfahrt und Abendessen meist noch ausreichend Zeit, um einmal kurz das gröbste zu klären. Ich mag mit meiner Ansicht hier jedoch durchaus auf Ablehnung treffen, dies ist mir wohl bewusst. Ich gehöre leider einer älteren Generation an und dementsprechend wurde ich geprägt; ich vermag dem Zeitgeist der jungen Generation hier nicht mehr zu entsprechen.
Liebe Grüße

Das ist wohl weniger ein Generation Problem, sondern vielmehr scheitert es am Lesen und Verstehen. Der nicht mehr zitierte VP hatte lediglich geschrieben das man ab Manager Ebene, sich abends im Hotelzimmer mal ne Stunde hinsetzen muss. Das Führungskräfte im Urlaub auch eine gewisse Erreichbarkeit haben ist selbst im ÖD normal, ich gehe mal davon aus für Big 4 erst recht.

Wer definiert denn was eine Führungskraft ist? Meine persönliche Definition ist, dass ich unter 100k keine Führungskraft bin, egal welchen Jobtitel mir durch den AG gegeben wird.

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Big4 Auditor

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

WiWi Gast schrieb am 28.03.2023:

Wer definiert denn was eine Führungskraft ist? Meine persönliche Definition ist, dass ich unter 100k keine Führungskraft bin, egal welchen Jobtitel mir durch den AG gegeben wird.

Die Führungsrolle (ich würde es ja eher "Projektverantwortung" nennen) wird nicht per Jobtitel verliehen, sondern in Form konkreter Verantwortung übertragen.

Und ja, wenn dir das nicht gefällt, dann sag eben "Ich will für unter 100k keine Projektverantwortung tragen. Ich will keine Beförderung. Ich will lieber zwei Wochen Urlaub im Winter.".

Aber das Versprechen (und die Drohung^^) in der Wirtschaftsprüfung ist eben gerade, dass kompetente Leute frühzeitig die Chance bekommen sich in Projektverantwortung zu beweisen. Das kannst du annehmen oder eben nicht - ich zwinge ja niemanden dazu.

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Ceterum censeo

Urlaubssperre in der Wirtschaftsprüfung

WiWi Gast schrieb am 28.03.2023:

Wer definiert denn was eine Führungskraft ist? Meine persönliche Definition ist, dass ich unter 100k keine Führungskraft bin, egal welchen Jobtitel mir durch den AG gegeben wird.

In diesem Falle sogar konkret der Gesetzgeber: § 45 S. 2 WPO. Aber auch nach deiner Fühli-Definition wärst du als Wirtschaftsprüfer (=Big4 Manager idR) eine solche.
Liebe Grüße

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