Die Frage ist wirklich grenzwertig. Ich hoffe mal, Du studierst kein wirtschaftswissenschaftliches Fach. :-)
Der Vorredner hat ziemlich recht, allerdings gibt es noch etwas zu beachten:
Damit Du die Kosten absetzen kannst und sich das überhaupt bemerkbar macht, muss die Summe Deiner Werbungskosten (für nichtselbständige Arbeit) erstmal höher als 920 EUR sein. Wenn sie niedriger sind, ist das über den Arbeitnehmerpauschbetrag bereits abgegolten.
Dazu kommt, wie bereits geschrieben, dass Du erstmal generell einkommensteuerpflichtig sein musst. Angenommen Du machst das Coaching in 2011 und beginnt mit der Arbeit aber erst 2012, hast Du Pech gehabt.
In Deinem Beispiel würde sich das UNGEFÄHR folgendermassen auswirken: Coaching sind Deine einzigen Werbungskosten. Von den 1200 EUR ziehst Du zunächst den Pauschbetrag ab, damit bleiben 280 EUR übrig. Die kannst Du als Werbungskosten ansetzen. Mit STkl. 1, ohne Kinderfreibeträge etc. dürfte sich Dein Grenzsteuersatz (bei einem Brutto von 35 bis 40k) wohl bei ca. 33% bewegen. Dies bedeutet, dass Du vom Finanzamt ca. 90 bis 100 EUR zurückbekommst.
In Summe hättest Du also für Dein Coaching statt 1.200 nur 1.100 bezahlt.
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