Fahrtkosten für Vorstellungsgespräch in Frankreich, Job in Deutschland
Hallo zusammen,
vl. weiß einer mehr wie ich. grundsäzlich ist es so dass Fahrtkosten ja vom potenziellen neuen Arbeitgeber übernomemn werden müssen. Sofern das BGB greift udn er die Erstattung der FK nicht ausgeschlossen hat.
Jetzt meine Frage: Ich bin für ein Job bei einem Französichen Unternehmen, über eine Personalberaterin zunächst zu einem kennenlernen nach Frankfurt gereist und habe mich in einem Hotel mit dem Vertriebschef getroffen. Das 2. und Finale treffen hat dann in Straßburg im Headoffice des Unternehmens stattgefunden. Der Job wäre für das Vertriebsgebiet Norddeutschland gewesen. Unter anderem unterhält das unternehmen auch ein Büro in Deutschland.
Jetzt gibt es, wie soll es anders sein, ärger wegen den Fahrtkosten. Für mich zählt das als Selbstverständlichkeit das der AG die FK zu übernehmen hat. Das sehen die Franzosen allerdings anders. Nach meiner auffassung habe ich mich im geltungsbereich des BGB bewegt und daher einen Anspruch auf die Fahrtkostenerstattung. Wie seht ihr das so?
Den Job habe ich nicht angenommen. Daher ist es mir egal ob ich die Franzosen ein bischen härter und zur not über den Rechtsanwalt anfassen muss.
DANKE und VG
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