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BewerbungskostenerstattungBewerbungskosten

Tipp: Bewerbungskostenerstattung

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Moderator Jörg

Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Für Berufseinsteiger erstattet das Arbeitsamt Bewerbungskosten bis 250,-EUR. Darunter fallen die Kosten für Fotos, Kopien, Mappen etc. Bedingung: man muss sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden und Quittungen sammlen. Darüber hinaus können bei Bewerbungen die Reiskosten übernommen werden, wenn diese nicht vom Unternehmen (bei kleineren manchmal der Fall) getragen werden. Bedingung: Kurze Info ans Arbeitsamt, dass eine Einladung zum Vorstellungsgespräch vorliegt.

Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Gilt dies auch für Praktikabewerbungen? Bzw. müßte hier die Bedingung "als arbeitssuchend gemeldet" nicht entfallen?
Gilt dies auch noch im nachhinein?
Konkret: War im Frühjahr in München zu einem Bewerbungsgespräch für ein Praktikum, habe die Stelle aber nicht erhalten. Allerdings war die Zugfahrt auch sehr teuer ;-(

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Moderator Jörg

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Das gilt leider nur für den Berufseinstieg.
Du musst das Arbeitsamt auch über das Gespräch informieren, bevor es stattfindet.

Aber das Unternehmen läd dich ein und muss daher auch die Fahrtkosten übernehmen. Am besten ist, sowas immer in den nächsten Tagen nach dem Gespräch zu schicken. Meist sprechen die Unternehmen das selber an oder schicken dir einen Bogen zur Erstattung der Reisekosten zu.

Im Rahmen des Bewerbungsgespräches am ... bei Ihnen hatte ich folgende Auslagen. Bitte erstatten Sie mir diese. Konto, Belege, ...

Hat sich das Unternehmen denn klar quergestellt? Sonst kannst dus ja nochmal versuchen.

Jörg

[%sig%]

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Sanni

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Ich habe mich vor kurzem bei einem Unternehmen für ein Praktikum beworben. Das Praktikum ist ein Pflichtpraktikum im Rahmen meines Studiums. Da das Bewerbungsgespräch von Seiten des Unternehmens sehr unprofessionell und unfreundlich verlief, habe ich einen Tag später per Brief meine Bewerbung aus diesen Gründen zurückgezogen und um Fahrtkostenerstattung gebeten. Hierauf antwortete mir das Unternehmen, da ich mich "um ein Pflichtpraktikum im Rahmen meiner akademischen Ausbildung" beworben habe, wäre dies kein Bewerbungsgespräch im arbeitsrechtlichen Sinn und somit erhalte ich keine Kostenerstattung. Ist dies arbeitsrechtlich zulässig?

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Moderator Jörg

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Grundsätzlich ist es so, dass du vom Unternehmen eine Gesprächs"einladung" bekommst, mit der die Pflicht zur Reisekostenübernahme "begründet" wird. Ob das Praktikum für dich Pflicht ist oder nicht, hat meiner Ansicht nach mit dem Auswahlverfahren nichts zu tun. Bist du den schriftlich eingeladen worden? Mit diesen rechlichen Fragen wendest du dich aber besser an einem Anwalt.

Grundsätzlich hast du dich aber auch etwas undiplomatisch verhalten. Wer Wind sähet, wird Sturm ernten. :-)

Also, überlegt dir ob das nicht gerade ein wichtiges Partnerunternehmen deines Profs ist und ob sich das von der Summe her lohnt. Dann kannst du ja mal folgendes probieren.

Schick einen kurzen Brief in dem du schreibst, dass du dich erkundigt hättest und eine Pflicht zur Übernahme der Reisekosten bestünde. ... Beiliegend finden Sie daher meine Reisekostenabrechnung (extra Blatt, evtl. Belege). Bitte überweisen Sie diese bis zum ... auf das angegebene Konto. Andernfalls wende ich mich direkt an ihren Vorgesetzten.
Da brauchst du auch kein Einschreiben. Entweder kümmert die Person das, dann zahlt sie oder eben nicht. Dann ist der oder die Vorgesetzte vermutlich der gleichen Ansicht und nichts weiter zu holen.

Aber denk dran, man trifft sich immer zweimal im Leben. :-)
Wenn du nicht gerade dein Durchsetzungsvermögen testen willst, vergiss die Sache am besten. Wer wegen Kleinigkeiten nicht gleich die Schlacht eröffnet, erspart sich viel Ärger !!!!!

[%sig%]

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Sanni

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Vielen Dank für die Antwort! Wahrscheinlich sollte ich es auf sich beruhen lassen und mich nicht weiter ärgern. Wie heißt es doch so schön: der Klügere gibt nach, gelle? ;-)
Das nächste Mal bin ich auf jeden Fall schlauer....

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

hallo,

in welcher höhe und wie lange bezahlt das arbeitsamt tägliche fahrtkosten zu einem praktikumsplatz?

danke für eine info.

Lars

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Moderator Jörg

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo Lars,

tut es das? Dazu ist mir bisher nichts bekannt.
Wie kommst du darauf?

Jörg

[%sig%]

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

eine bekannte von mir hat eine fertige ausbildung und hat auch schon gearbeitet. jetzt ist sie arbeitslos und hat in einer firma erstmal ein praktikum gefunden. das arbeitsamt hat ihr was von 3 monaten reisekostenübernahme erzählt. da sie sich nicht sicher ist und vom arbeitsamt keine exakten aussagen bekommt, frag ich hier...

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Ok, jetzt versteh ich. Das Praktikum dient nicht dazu, neben dem Studium Erfahrungen zu sammeln. In diesem Fall macht das Sinn. Durch das Praktikum entfallen vermutlich Zahlungen an Arbeitslosengeld, auf die deine Bekannte sonst Anspruch hätte.

Diese Regelung ist mir trotzdem neu. Da es vermutlich schon um eine etwas höhere Summe bei dieser Frage geht, würde ich deiner Bekannten raten, das in einem persönlichen Gespräch bei Arbeitsamt zu klären. Am besten sie erkundigt sich vorher auch nochmal telefonisch bei der Bundeszentrale des Arbeitsamtes.

Es wäre nett, wenn du demnächst mal kurz berichtest, wie die Sach- bzw. Rechtslage da ist.

Viele Grüße

Jörg

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

ok, ich verfolg das mal weiter,

danke erstmal

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo,

ich wurde im letzten Jahr von einem Unternehmen mehrfach eingeladen, insgesamt 6x, davon 3x Vorstellungsgespräche, 2x Abteilungsleiter-Sitzungen und 1x Erstellung Stellenbeschreibung. Ich hatte eine mündliche Zusage zum 01.01.04, die dann ganz kurzfristig zurückgezogen wurde, angeblich keine finanziellen Mittel in 2004. Auf meine Bitte hin, mir eine Bestätigung über die geführten Gespräche / Termine zu senden, erhielt ich keine Nachricht, werde bei telefonischer Nachfrage immer wieder "vertröstet". Das AA weigert sich aber ohne Nachweis die Kosten zu erstatten. Immerhin waren es insgesamt fast 1000 km, die ich für die Gespräche zurücklegen mußte. Habe ich irgendwelche rechtliche Handhabe, meine Fahrtkosten zu bekommen?
Danke für eine Nachricht,
Gruß Ingrid

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo,
ich bin Unternehmensberater und möchte bei Bedarf auch über Vermittlungsgutschein Arbeitsvermittlung für bei mir in der Beratung befindliche Unternehmen durchführen. Wer zahlt die Fahrtkosten der Bewerber, mein Kunde oder ich?
Freundliche Grüße
Gerd Kurr

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Moderator Jörg

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo Ingrid,

Grundsätzlich muss das Unternehmen, wie schon oben gesagt, zahlen. Da es dich eingeladen hat. Hast du schriftliche einladungen zu den Terminen erhalten? Wenn das Arbeitsamt einspringt, ist aber auch gut.

Letzte Aufforderung schicken, freundlicher Einstieg !!!

(... Sie haben sicher viel zu tun, ... kann verstehen, ... da arbeitsamt kosten ohne nachweis nicht übernimmt ... bitte ich sie bis ... ) Frist setzen und weitere Schritte aufzeigen. ... werde ich mich an ihren/ ihre Vorgesetzte/n wenden und den Vorgang bei weiteren Schwierigkeiten meinem Anwalt übergeben. Bestätigungstextvorschlag (war bei uns dann und dann zum Gespäch geladen) und Liste der Termine mitsenden (Liste der Temine mitgesandt, damit Sie damitnicht viel Arbeit haben ... ).

Höflich, verständnisvoll aber bestimmt. :-)

Gruß
Jörg

[%sig%]

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo Jörg,

habe ein ähnliches Problem. Bin zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden und nach Abschluss des Gesprächsu (und nicht in der Einladung) wurde mir gesagt, dass eine Reisekostenerstattung nur für Festangestellte erfolgt. Dennoch habe ich eine Reisekostenabrechnung eingereicht, auf die mir geantwortet wurde, die Firma könnte lediglich eine Bescheinigung fürs Arbeitsamt senden und sonst hätte ich im Vorfeld nachfragen müssen, damit sie mir hätten sagen können, dass sie nur eine Bahnfahrt 2. Klasse bezahlen.
Mir wird also vorgeworfen, dass ich mich hätte erkundigen müssen. Dies ist meiner Meinung nach falsch, da die Firma ein Einladung ausgesprochen hat und demnach gemäß §670 BGB meine Kosten erstatten muss, da kein Ausschluss im Vorfeld erfolgt ist. Kannst du mir sagen, wie die Rechtslage ist bzw. kann ich zumindest die Bahnkosten einfordern?
Meiner Meinung nach ist die Firma verpflichtet zu zahlen, kann aber leider keine Rechtsquelle/Urteil anführen. Kannst du mir die einschlägigen Urteile nennen?

Danke für deine Hilfe.

Gruss
Holm

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Moderator Jörg

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo Holm,

in diesem Forum steht eigentlich so ziemlich alles, was ich als Nicht-Jurist dazu sagen kann. Wenn du mehr zu den einzelnen Paragraphen wissen willst, die da die Rechtsgrundlage bilden, solltest du eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

  • Die AStA'en unterstützen in Rechtsfragen
  • An einigen Hochschulen bieten Juristen im Hauptstudium auch kostenlose Rechtsberatung für Studierende.

Mir ist auch nicht klar ob sich deine Frage auf eine Praktikumsbewerbung oder den Berufseinstieg bezieht.

Grundsätzlich zu empfehlen:
Immer KURZES (!) Dankesschreiben als Antwort auf die Einladung.

Zudem bietet sich darin an:
Frage nach der Reisekostenregelung und evtl. bei weiterer Anreise und frühem Gesprächstermin auch Anfrage ob Übernachtungskosten für Anreise am Vortag übernommen werden.

Jörg

[%sig%]

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Wie muss denn so ein Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten genau aussehen? War schon beim Arbeitsamt, das habe ich aber nicht nachgefragt, hab nur von der Möglichkeit erzählt bekommen.

LG Michaek

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Mein Sohn sucht eine Lehrstelle, nachdem er die theoretischen Tests bestanden hatte, wurde er mehrfach zu praktischen Test (auch über 2 Tage) eingeladen. Ich wollte beim Arbeitsamt einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, dieser wurde aber sofort abgelehnt, da nur eine Erstattung von Fahrtkosten für theoretische Tests erfolgt.
Gruss Conny

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hast Du eine schriftliche Einladung von der Firma gehabt? Dann erstatten sie normalerweise Deine Kosten (zumindest Bahnfahrt 2. Klasse und ein einfaches Hotel) - prinzipiell müssen sie das dann sogar. Du mußt allerdings das schon bei der Firma nachfragen und nicht erwarten, daß die das tun.

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WiWi Gast

Bewerbungskostenerstattung

Gibt es eine Frist, wie lange nach einem Vorstellungsgespräch die Firma die Fahrtkosten übernehmen muß? Also bis wie lange nach dem Gespräch muß ich meine Forderung dem Unternehmen mitgeteilt haben?

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung

Hallo Jörg,

wie sieht es mit der Fahrtkostenrückerstattung aus, wenn das Unternehmen bereits in der Einladung (per email) schreibt, dass es keine Fahrtkosten erstatten kann? Habe ich trotzdem ein Recht drauf?

Dankeschön
Feli

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Moderator Jörg

Re: Bewerbungskostenerstattung

Hallo Feli,

in diesem Fall übernimmt das Arbeitsamt die Kosten wenn du:

  1. Arbeitssuchend gemeldet bist
  2. das Arbeitsamt vor Antritt der Reise informierst

Übernehmen muss das Unternehmen die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch nur, wenn die Fahrtkostenübernahme nicht bereits in der Einladung ausgeschlossen wurde.
(Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Urteil 7Ca6521/02 vom 10.04.2003)

Gruß

Jörg

[%sig%]

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten

Hallo.
Ich habe ein kleines Problem.
Ich habe mich bei der Lufthansa als Pilot beworben.Vor dem Einstellungstest habe ich einen anderen Beruf gefunden und bin deshalb nicht zum Einstellungstest gegangen.Ich habe aber auch nicht abgesagt.Jetzt muss ich 199€ an die Lufthansa zahlen.Im Anschreiben der Lufthansa stand aber auch geschrieben, dass wenn man nicht erscheint auch dafür aufkommen muss.Das habe ich aber vergessen. Kann man dagegen angehen???
MFG BENNY

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Moderator Jörg

Re: Bewerbungskosten

Hallo Benny,

das ist ja schon etwas unhöflich. Ich finde in diesen ganzen Bewerbungsprozessen solle man mit den unternehmen grundsätzlich so umgehen, wie man zum einen selbst auch behandelt werden möchte und zum anderen auch im Privatleben mit Menschen umgeht.

Aber zu deiner Frage, ich bin zwar kein Jurist aber ich wüsste nicht, woraus die LH diesen Anspruch ableiten will. Hast du den Empfang des Briefes überhaupt telefonisch bestätigt oder war das ein Einschreiben? Wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gäbe, würde das nicht im Brief der LH stehen? ... bei Nichterscheinen sind Sie gemäß § xy dazu verpflichtet, ...

Ich kann dir dazu aber auch nicht mehr sagen.
Beim nächsten Mal besser absagen!

Gruß

Jörg

[%sig%]

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WiWi Gast

Erstattung Bewerbungskosten/Kilometergel

Hallo und guten Tag: ich hab zu dem Thema auch mal ne Frage:
Wenn ich bei einer Berwerbung KM-Geld geltend machen will: wieviel €Ct kann ich denn für den Kilometer angeben, bzw: wie viel muß der Arbeitgeber mindestens bezahlen und ggf.: wo steht das geschrieben?
Danke für Info
Ritschi

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WiWi Gast

Re: Erstattung Bewerbungskosten/Kilometergel

Hallo,
ich bin selbständig und habe seit kurzem zwei Studenten, die von der Hochschule aus Arbeiten bei uns machen (Diplomarbeit / benotete Projektarbeit). Ich habe denen versprochen, die Fahrtkosten (ca. 160 km / Tag, sie haben jeweils Semester-tickets) zu erstatten. Meine Steuerberaterin erklärte mir heute, daß Lohnsteuer auf diese Kosten anfallen würde (neue Regelung seit Januar 2004). Kann jemand das bitte bestätigen ?
Gibt es irgendeine andere Möglichkeit, das abzuwickeln ?

Vielen Dank im Voraus !

Nandini

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WiWi Gast

Re: Erstattung Bewerbungskosten/Kilometergel

Hi ich hab mal ne Frage hab mich bei der Siemens in Erlangen beworben und bi zum einstellungstest eingeladen worden war dort und bin eingeladen worden zum vorstellungsgespräch nun wollte ich fragen ob ich das fahrtgeld mit dem zug 30 ¤ gezahlt wird von dem Arbeitsamt , weil die Siemens gleich geschrieben hat, dass sie für keine Kosten aufkommen wird
Danke für euer Helfen
Carina

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WiWi Gast

... auch bei telefonischer Einladung?

Wurde zweimal bei dem gleichen AG zum Vorstellungsgespräch geladen, allerdings immer telefonisch. Von einem Ausschluß der Vorstellungskosten war nie die Rede. Kann ich dennoch mit einer Erstattung rechnen?
Gruß Carsten

antworten
WiWi Gast

Bewerbungskosten

Warum gibt es unterschiede bei den Bewerbungskosten?
z.B. in Eberswalde gibt es 150,- €
in Berlin gibt es dafür 260,-€,usw.
Man muss doch überall den gleichen Porto,Kosten für Mappen,etc. bezahlen! Finde es es total unfähr und das nennt man nun Förderung beim Abbau der Arbeitslosigkeit!
Bis dann

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten

Habe gleich mehrere Fragen. Ist die Rückerstattung von Fahrtkosten eigentlich abhängig davon, ob man später eingestellt wird? In welchem Zeitraum muß man den Antrag stellen, nachdem man übernommen wurde? Wieviel bekommt man für jeden gefahrenen kilometer? Vielen Dank im Voraus!

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten

Danke für die Infos zu den Bewerbungskosten!

Übrigens, auch Liebe vermehrt sich beim Teilen,

Gruß von

André

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WiWi Gast

Re: Praktikumsplatz

Guten Abend,
habe eine Frage bezüglich eines Praktikums. Ich bin seit 5 Monaten arbeitslos und habe jetzt die Möglichkeit erhalten ein Praktikum bei einem Freien Träger e.v zu machen.Dieses Praktikum soll ca. 3 Monate gehen. Wer bezahlt dies? DieFirma oder das Arbeitsamt?
Nach den 3 Monaten soll ich übernommen werden.
Ich bin schon etwas älter, sprich 43 Jahre und habe schon 20 Berufsjahre auf dem Buckel.
Gruß Ani
Gibt es da spezielle Anträge ? Wie lange darf ein Praktikum gehen?

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WiWi Gast

Re: Praktikumsplatz

Hallo, bin ganz zufällig auf diese Seite geraten, hast Du schon Antworten? Mache ab dem 01.03.05 - 28.03.05 auch ein unentgeltliches Praktikum, wenn die Chemie stimmt event. zur Festanstellung! Gehe mit "Gemischten Gefühlen" daran, da ich intern bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Personaldisponentin arbeiten werde, was mein innigster Wunsch ist, aber ob es seriös ist, keine Ahnung. Vielleicht ist das Unternehmen nur an meinen Großkunden zu denen ich noch Kontakt habe vom letzten Arbeitgeber interessiert? Maile doch mal Ivonne

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WiWi Gast

Praktikum in England

Hallo! Ich würde gerne Praktikum in Glasgow oder Edinburgh machen. Hat einer Erfahrung oder Firmenadressen, die er mir mitteilen könnte.
Danke!

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WiWi Gast

Re: Praktikum in England

natürlich nicht, Sie hätten sich dies von vornerein schriftlich bestätigen lassen sollen.

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WiWi Gast

fahrtkostenerstattung KM pauschale

hatte vor kurzem ein vorstellungsgespräch in HH waren ca 130 KM hin und rückfahrt.
was kann ich da für eine KM pauschale angeben?

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WiWi Gast

Re: fahrtkostenerstattung KM pauschale

Hallo!

Gilt § 670 BGB nur für Vorstellungsgespräche oder auch für Einstellungstest?

Danke!

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WiWi Gast

Re: fahrtkostenerstattung KM pauschale

Wird wohl für alles gelten.
Ich sehe da kein Unterschied ob es sich um ein Gespräch oder einen Test handelt.

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WiWi Gast

Re: fahrtkostenerstattung KM pauschale

Du hast Anspruch auf Kostenerstattung. Ich habe das schon einmal durchgezogen und auf dem Klagewege mein Geld bekommen.

Viel Erfolg Thomas

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WiWi Gast

Re: fahrtkostenerstattung KM pauschale

man kann nach § 662 i.v.m § 670 Fahrtkosten geltend machen. aber nur, wenn der AG es bei der schriftlichen einladung nicth ausdrücklich verneint hat. was mich aber interessieren würde ist, kann man es auch geltend machen ,wenn man ein zusage erhält, aber selbst absagt ,wegen eines anderen besseren angebotes?!?! normalerweise schon oder?

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WiWi Gast

Re: fahrtkostenerstattung KM pauschale

Kann mir denn jemand sagen, wieviel für jeden mit dem Auto gefahrenen KM erstattet wird?

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WiWi Gast

Re: fahrtkostenerstattung KM pauschale

Gab es denn auf deine Frage eine Antwort?

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WiWi Gast

Re: fahrtkostenerstattung KM pauschale

Hallo,

habe mich diese Woche arbeitsuchend beim AA gemeldet und nur zur allgemeinen Information- eine Bewerbungskostenerstattung gibt es nur noch wenn man auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld aht, da dies die STudenten in der Regel nicht haben fällt damit lt. gesetzgebung ein Bewerbungskostenzuschuss seit 1.3.05 weg. Ich weiss nicth in wieweit diese Regelung fuer verschiedene Bundesländer gilt, in Rheinland-Pfalz gibt es allerdings keine Bewerbungskostenzuschüsse für Berufeinsteiger mehr, wenn kein Ansprcu auf Arbeitlosengeld besteht.

Schoene Gruesse

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WiWi Gast

Re: fahrtkostenerstattung KM pauschale

Das würde mich auch interessieren
Danke für Eure Antworten

antworten
WiWi Gast

Re: fahrtkostenerstattung KM pauschale

Fahrkosten müssen immer vorher beantragt werden! Nach eine Reise werden sonst keinerlei Kosten übernommen. Die Abrechnung dauert zwischen 14 bis 45 Tagen je nach Auslastung vom A Amt. Die Abrechnungspauschale liegt bei den ersten 10km bei 18cent und jeder weitere 38cent und es würd nur eine Strecke abgerechnet hin oder Rückweg.

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WiWi Gast

Re: fahrtkostenerstattung KM pauschale

Mein Mann hat sich bei einem privaten Arbeitsvermittler in den neuen Bundesländer beworben für eine Stelle in der Schweiz.
Er war zum Gespräch bei diesem Vermittler.Er erhielt eine Bestätigung.Die Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung war davon informiert.Als der Antrag auf Erstattung der Reisekosten gestellt wurde,gab es keine Einwände.Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt,da der Vermittler in den neuen Bundesländern und privat ist, gibt es keine Erstattung von der Arge.

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WiWi Gast

Ausbildung

Hallo,
im Moment befinde ich mich im letzte Ausbildungjahr,und möchte gern schon Bewerbungen schreiben.Kann ich,im meinen Fall,auch Antrag auf Bewerbungskosten Erstattung stellen?

Danke

antworten
WiWi Gast

Re: Ausbildung

also der höchssatz, den glaube ich einige unternehmen pro km zahlen ist meines wissen 0,30 Euro. kann aber auch weniger sein und manche zahlen die fahrt mit dem auto auch anhand eines bahntickets 2.klasse. probiert es mal mit dem 0,30 Euro-Satz.

antworten
WiWi Gast

Reisekostenerstattung durch das AA

Hallo,
in einer Broschüre vom Arbeitsamt habe ich gelesen, dass Reisekosten zum Vorstellungsgespräch bis zu 300 ¤ gezahlt werden. Sind damit die gesamten Reisekosten für alle Fahrten insgesamt gemeint oder je Fahrt? Ich habe, da ich mich bundesweit bewerbe, nun schon einige weite Fahrten hinter mir und voraussichtlich sind das noch nicht die letzten gewesen. Da ich mich an Bildungseinrichtungen bewerbe, wird mir immer mitgeteilt, dass eine Übernahme der Reisekosten nicht möglich ist. Also bin ich auf Zuschüsse vom Arbeitsamt angewiesen, da ich auch allein stehend mit unterhaltspflichtigen Kindern, die sich zumindest noch in der Ausbildung befinden, bin.
Danke

antworten
WiWi Gast

Re: fahrkostenerstattung km pauschale

Reisekosten bekommt man nach §45 i.V.m §46(2) SGB III erstattet. Die Erstattung ist nach §6 Bundesreisekostengesetz 0,30 Euros pro gefahrenen Kilometer. Bei mehrtägigen Fahrten bekommt man sogar noch Übernachtung usw. denk aber das des net so interessant ist.

antworten
WiWi Gast

Arbeitgeber

Ich bin in der Ausbildung und fahre jeden Tag 50 km zur meiner Ausbildungsstätte. Wohne noch zu Hause, habe ich da irgendwie einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung? Ist der Arbeitgeber eigentlich irgendwie dazu verpflichtet?

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WiWi Gast

Arbeitgeber

kann ich Bewerbungskosten eigentlich irgendwo außer beim Arbeitsamt geltend machen???

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten

bin grad 1400 km gefahren für ein Vorstellungsgespräch. Laut arge Bremen bekomme ich 0,22 ¤ pro Kilom. außerdem sagte man mir die übernahme eines Mittelklassehotels zu. Im Nachhinein sieht das nun so aus, dass sie für die Übernachtung nur 16 ¤ + 8¤ Spesen übernehmen. das heißt auf den Kosten bleib ich sitzen. das nächste Vorstellungsgespräch steht an, ich hab meine Kohle noch nicht von der arge.......also kann ich mir das wohl nicht leisten....so siehts aus.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten

Naja, wenn du dir das gefallen läßt bist du selber schuld. Du hast doch sicher was schriftliches daß die deine Bewerbungskosten übernehmen, oder eine Einladung von denen wo zumindest nicht drin steht daß sie die nicht übernehmen. Wenn ja solltest du einen Brief ans Amtsgericht schreiben oder ein Gang zum Anwalt wär auch was, dann bekommst du dein Geld.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

260 Euro pro Jahr

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WiWi Gast

Tipp: Bewerbungskostenerstattung

bewerbungskosten werden erst ab dem zeitpunkt erstattet, an dem man den antrag beim arbeitsamt gestellt hat. alles, was vorher gelaufen ist, wird nicht mehr erstattet. für jede bewerbung bekommt man eine pauschale von 5 euro. höchstens 250 euro pro jahr. ausserdem ist in dem antrag genau aufgeführt ,was man an übernachtungskosten bzw. fahrtkosten erstattet bekommt. meistens ist es so,dass man das vor dem reiseantritt mit dem arbeitsamt abklären muss.

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Ist es denn möglich vom Arbeitsamt Bewerbungskosten erstattet zu bekommen, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist, sich jedoch in einem Vollzeitjob befindet? Der Vollzeitjob ist allerdings erstens unter meiner Qualifikation und zweitens nicht in dem Bereich den ich studiert habe (somit nur als absoluter Übergangsjob zu sehen). Bin Berufseinsteiger und, glaube ich, "nicht von Arbeitslosigkeit bedroht." Oder kann man das mit dem "von Arbeitslosigkeit bedroht" irgendwie hinbiegen ohne Kündigungsschreiben ;) ?

Dankeschön!

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Ist ja seht interessant. Du bist beim Amt gemeldet, aber bist Vollzeitarbeitnehmer. Wie geht denn das? Das müssten die doch bemerken. Wenn nicht kannste Bewerbungskosten abrechnen. Lass dich bloß nicht erwischen, denn das ist Erschleichung einer Leistung, die dir garnicht zusteht.

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Klar bin ich beim Amt gemeldet. Jeder kann sich dort (meines Wissens) arbeitssuchend melden und hat den Vorteil Stellenangebote zugeschickt zu bekommen (was aber ungefähr einmal im Halbjahr mit einem falschen Jobangebot passiert).

Ich bin nicht arbeitslos gemeldet!

Es geht mir nicht um Erschleichung von Leistung, sondern um eine Möglichkeit als arbeitssuchender Berufseinsteiger den Start in die Arbeitswelt finanziell erleichtert zu bekommen. Möglicherweise gibts da einen Weg. Vielleicht ein Programm zur Erleichterung des Berufsstarts oder ähnliches.

Die Sachbearbeiterinnen beim Arbeitsamt sind nicht sonderlich gut informiert über sämtliche Möglichkeiten und auch über die Homepage ist nicht alles zu erfahren. Gerade im akademischen Bereich läuft beim Arbeitsamt eh nicht viel in Punkto Beratung und Stellenvermittlung.

Ich wollte also nur wissen, ob jemand einen guten Tipp zum Erhalt von zustehenden Leistungen hat, den mir das Arbeitsamt direkt nicht geben kann oder will.

Wer hat einen solchen Ratschlag?

Würde mich freuen!

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Ich habe gestern den Bescheid bekommen, dass ich für meine 26 postalischen Bewerbungen 125¤ von der Agentur überwiesen bekomme (ist hier in NRW).

Es müssen aber nicht Quittungen gesammelt werden, wie oben geschrieben, sondern ein Original pro Stelle in Form eines Eingangsschreiben, Gesprächseinladung oder Absage.

Also arbeitssuchend melden, AnmeldeFormular für die Kostenerstattung ausfüllen, die Bewilligung gilt 12 Monate innerhalb derer für jede belegte Bewerbung 5 ¤ erstattet werden, aber max. 260 ¤ pro Jahr. Ich habe 20 Bewerbungen gesammelt und diese auf einer Tabellenübersicht eingetragen und samt 20 Anschreiben an die Agentur geschickt.

Viel Erfolg beim Erstatten......

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

An meinen Vorredner:

kann ich Erstattungen für erfolglose Bewerbungen auch nachträglich in Anspruch nehmen? Ich suche seit einigen Wochen einen Job, bin aber noch nicht arbeitssuchend gemeldet. Wenn ich mich nun arbeitssuchend melde, bekomme ich dann noch was für bisherige Absagen?

Vielen Dank und liebe Grüße!

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Nein. Du musst dich erst arbeitssuchend melden. Am besten du erkundigst dich mal nach dem genauen Prozedere bei deinem Arbeitsamt. Vielleicht kannst du dir ja eine Rechnung für Bewerbungsfotos oder ähnliches nochmal mit neuem Datum beim Fotografen ausstellen lassen?!

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Und was ist, wenn ich einen Minijob auf 400 ¤-Basis ausübe, kann ich mich dann überhaupt arbeitssuchend melden?
Den Minijob habe ich ja nur zur Überbrückung, bis ich was "richtiges" gefunden habe...

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Ich habe auch ein kleines Problem.

Ich habe den Antrag auf Bewerbungskosten eingereicht und er wurde abgelehnt mit der Begründung "... Da Sie kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber anstreben, ist eine Erstattung der von Ihnen beantragten Bewerbungskosten nicht möglich."

Das verstehe ich aber nicht, denn ich beginne ab 1 September eine versicherungspflichtige Ausbildung. Kann ich Widerspruch einlegen? Ich bruache wirklich dringend eine Antwort!!!

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo.
du must dir bevor du eine fahrt zu einem Gespräch machst immmer erst zu AA gehen und dir einen antrag auf Übernahme der Kosten geben lassen. Als anhang ist dann immer ein schreiben bei was der arbeitgeber aus füllen muß. anschliesend wieder beim AA abgeben. sonst erhälst du leider kein geld.
Gruß Ich
P:S. der Arbeitgeber ist eigendlich für die kosten auf kommen.

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

hallo,
ich suche iene ausbildung und bekomme ALG 2, mir wurde von ARGE gesagt das mir die kosten für fahrkarten,bewerbungskosten erstattet werden.vor kurzem hatte ich ein 5 tägiges praktikum und die fahrkarte kostete 44,50 ¤ und des weiteren habe ich insgesamt bewerbungskosten von insgesamt knapp 300¤ werden mir all diese kosten erstattet oder nicht? wenn ja wieviel bekomme ich ungeföhr zurück?hab auch eine bestätigung das ich 5 tage da war. Werden auch anwaltskosten,stromkosten, Tankkosten übernommen?davon habe ich auch ungefähr einen betrag von ca 400 ¤ oder muß ich ans finanzamt?oder bekomme ich nichts zurück?werden mir auch wochenkarten,jahreskarten,alle bewerbungskosten erstattet?

für Ihre antwort wäre ich Ihnen dankbar

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo! Meine Tochter bewirbt sich gerade um eine Ausbildungsstelle für 2006.Sie wurde jetzt schon 2x zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.Ich wollte jetzt wissen ab welchen Betrag kann ich bei der Agentur für Arbeit Reisekosten geltend machen?

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

unbelehrbar

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Die Arbeitsagenturen haben die s.g. "kann bestimmungen" nach § 45 des 3 SGB bei Erstattung der Bewerbungskosten. Wer weis ob dazu rechtsverbindliche Gerichtsurteile gibt? Es darf nicht sein, das man dem Laune eines Sachbearbeiters des Arbeitsamtes ausgeliefert wird! Es gab sicher Gerichtspräzedente.

Für ein E-Mail würde ich sehr dankbar. Danke!

Viktor Merten

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

hi hab mal ne frage:
wievile werden mir die Fahrtkosten pro Jhahr erstattet?

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Das richtige Aktenzeichen zur Erstattung von Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch lautet:

Aktenzeichen 7 Ca 6251/02

Gruß,
Lukas

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

wievielwerden mir denn pro jahr an fahrtkosten erstatet?

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo,

ich hab auch ne Frage zu Bewerbungskosten.War vor 3 Wochen zu einem Bewerbungsgespräch für ein Praktikum in Berlin eingeladen.Im Vorfeld meinte die Personalerin, dass die Agentur nur die Hälfte der Reisekosten übernehemen würde.Ist das zulässig? Oder muss die Agentur mir aufjedenfall die gesamten Kosten erstatten? Bin geflogen, was billiger war als Bahn fahren.

Danke im voraus für die Hilfe

Tanja

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: KM PAUSCHALE

WEIS JEMAND WIEVIEL DAS FINANZAMT FÜR DIE GEFAHRENEN KILOMETER IN DIE ARBEITSSTELLE BEZAHLT! FAHRE WÖCHENTLICH AUF VERSCHIEDENE BAUSTELLEN UND BIN NICHT SICHER WAS ICH BERRECHNEN DARF
DANKE IM VORAUS FÜR DIE HILFE
NELLY

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: KM PAUSCHALE

ich mache zurzeit ein praktikum, welches bis zum 30. april 2006 läuft. die agentur für arbeit teilte mir nun mit, dass sie erst für vorstellungsgespräch ab dem 1. februar 2006 übernimmt; sprich, weil ich ja dann in 3 monaten wieder arbeitslos bin. sollte es so wie in der vergangenheit laufen, werde ich bis ende januar 1000 ¤ an kosten haben, die nicht übernommen werden. dumm gelaufen. aber, ich verdiene im praktikum ja netto 313 ¤ und versorge mich selbst und somit ist das ja locker finanzierbar. verstehe die rechnung aber auch nicht. habs halt nur bis zum diplom-kaufmann gebracht.

eine begrenzung der fahrtkostenerstattung seitens der agentur für arbeit existiert meines wissens nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Tipp: KM PAUSCHALE

Hatte vor einiger zeit ein vorstellungsgespräch. aber ohne schriftliche einladung. sondern nur telefonisch, wie es heutzutage sowieso oft gemacht wird. die unternehmen wollen, dass man möglichst wenig in den händen hat.
habe nur bahnticket und hotelrechnung. was meint Ihr. ohne schrifliche einladung kann man wohl schwer nachweisen, dass man dort war.

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WiWi Gast

Re: Tipp: KM PAUSCHALE

warum sollten die Unternehmen das wollen??? es ist ja wohl nicht so, dass sich alle Unternehmen mit einem ausgefeilten System "des keine Spuren Hinterlassens" vor den Reisekosten drücken. Also bitte! :-)

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William

Bewerbungskosten

Hallo alle zusammen,

habe mein Studium im Oktober beendet und bisher noch keine Stelle bekommen. Derzeit arbeite ich in einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, welche aber nicht fachbezogen auf mein Studium ist, sondern nur dem Fall dient ein wenig Geld in der Tasche zu haben. In meinem Fall kann ich mich jetzt doch nicht mehr arbeitsuchend melden, oder? Bin aber auf der suche nach einer passenden Stelle und würde natürlich gerne die Zuschüsse für Bewerbungskosten in Anspruch nehmen.

Vielleicht kann mich jemand schlauer machen. Vielen Dank

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten

?
Da Du arbeitest biste nicht arbeitslos und hast auch keine Ansprüche auf irgendwelche Leistungen vom AA.
Evtl. Wohngeld, aber damit hat das AA ja nix zu tun.

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten

Hallo!
Ich hab da mal ne Frage!
Ich bin 18 Jahre alt und mache ein Berufsvorbereitendes Lehrjahr und bekomme BAB.
Nun sagen einige, dass ich die Bewerbungskostenerstattung nicht bekomme, weil diese in meinem BAB enthalten sein sollen. Aber das reicht vorne und hinten nicht! Kann ich da irgendwas machen? Könnte ich da irgendwas machen?
Würde mich auf eine baldige Antwort freuen!

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten

arbeitslos und suchend ist ein Unterschied. Zumal wenn die jetztige Tätigkeit nur übergangsweise gedacht ist, das Suchen also die drohende Arbeitslosigkeit abwenden soll.

Meines Wissens nach geht das.

Ingo

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten

ja. den lebensstandard runterschrauben. hart, aber ist so....

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Also bitte:
Wieso benötigt man für eine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz einen Anwalt???
Wieso sollten Stromkosten vom Arbeitsamt erstattet werden???

Das Anspruchsdenken einiger Autoren dieser Beiträge geht in einigen Fällen ziemlich weit...

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

"Wir sind Deutschland"... ich lach mich kaputt...

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Uns gehts doch so schlecht.... Würde wir bloß in Zentralafrika leben und nicht im armen Deutschland...

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

0,30 Euro, außer das Unternehmen hat schon zu Beginn der Einladung mitgeteilt, dass sie nur einen geringeren Satz erstatten

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hab ne Einladung nach Düsseldorf. Unternehmen teilt mit, dass "Die Fahrtkosten - Bundesbahn 2. Klasse- erstattet werden."

Wie ist es nun, wenn ich mit dem Auto anreise (Entfernung * 0,30 ist in jedem Fall teurer als Bahnkarte) und Fahrtkosten erstattet haben möchte?

Wird das Unternehmen die Vorlage der Original-Bahnkarte verlangen? Oder kann ich um Erstattung in Höhe der Kosten einer Bahnkarte bitten, obwohl ich mit dem Auto dort bin?

Mir is klar, dass diese Frage am besten das Unternehmen beantworten kann, aber ich will bei denen nicht gleich beim 1. Kontakt unangenehm mit Kosten aufkreuzen.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

dann übernehmen sie nur die fahrtkosten für die bahn, die unternehmen können wählen was sie dir anbieten.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

das mit den 30 cent ist natuerlich sowieso geil, denn hier handelt es sich um eine pauschale die zum beispiel von der steuer veranschlagt wird in der dann auch abnutzung etc.. drin ist. benzin ist zwar teuer geworden aber nicht so teuer. also im normalfall wirst du mit: benzinkosten-bahnkosten immer noch mehr geld "verdient" haben als es normal kostet! gruss

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

HI

Genau, inseriere am besten noch die freien Plätze in deinem Auto bei www.mitfahrgelegenheiten.de bzw. mitfahrzentrale und kassier doppelt ab!!!

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Druck Dir doch einfach aus dem Internet die Ticketkosten aus und reiche sie beim Unternehmen ein. Wahrscheinlich werden sie Dir am Ende des Gesprächs sagen, wo Du die Auszahlung bekommst.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Mich hat ein Unternehmen eingeladen. Bin dann zum Arbeitsamt wegen der Fahrtkosten und habe mir den Vordruck geholt. Bin insgesamt 800 km gefahren. Jetzt behauptet das Unternehmen ich wäre auf eigenen Wunsch erschienen. Also bekomme ich jetzt noch nicht mal die Fahrtkosten vom Arbeitsamt zurück. Ich kann nur jeden warnen ohne eine schriftliche Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Ist echt mies von dem Unternehmen. Der Umgang scheint immer
rauher zu werden. Dabei hätte das Unternehmen gar keinen Nachteil davon gehabt. Sei froh, dass es bei dem Unternehmen nicht geklappt hat. Wer möchte dort schon arbeiten???

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Kann das sein? Hast du denn gar nix schriftlich?

Eine Bestätigung des Unternehmens per email dürfte ausreichen...

Beim nächsten Mal solltest du schon vorher klüger sein und das Unternehmen auf jeden Fall bitten, dir eine email mit der Bestätigung des Termins o.ä. zu senden.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo,

ich mache gerade ein BA-Studium. Ich bin in 8 Monaten fertig und möchte jetzt anfangen mich zu bewerben. Habe ich diesen Anspruch auf die Bewerbungskosten? Oder gilt das nur für Studenten, die nichts verdienen? Irgendwo steht was, dass das nur für Leute gilt, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Habe ich das denn? Ich habe ja bereits Arbeitslosenversicherung während meines BA-Studiums bezahlt. Und geht das jetzt schon 8 Monate vor Ende meines Studiums? (normalerweise war es ja glaub ich so, dass man sich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden soll). Wäre wirklich froh über eine Antwort.

Liebe Grüße,

Sophie

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WiWi Gast

AA Reisekostenerstattung

Hat man grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Reisekosten nach KM Pauschale oder kann das Arbeitsamt sagen wir z. B. nur die Fahrkarte?

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WiWi Gast

Re: AA Reisekostenerstattung

Mein Gott! Das wird dir das Arbeitsamt doch wohl mitgeteilt haben, oder?
Oder fragst du nur aus Neugier?

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WiWi Gast

Re: AA Bewerbungskostenerstattung

Hallo!

Ich werde meine Ausbildung im Juli beenden, werde aber wahrscheinlich nicht übernommen, so dass mir mein Arbeitgeber geraten hat, mich 3 Monate vor Ende der Ausbildung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden.
Wenn ich zu diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung stelle und diesen einreiche, da ich mich ja jetzt schon bewerbe, bekomme ich dann auch in der Ausbildung schon eine Erstattung?
Oder gilt das erst nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses?

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WiWi Gast

Bewerbungskostenerstattung

Was kann man tun, wenn sich ein Unternehmen schlichtweg weigert, die Fahrtkosten für zwei Bewerbungsgespräche zu erstatten (insges. 140 €)? Ich wurde jeweils nur telefonisch eingeladen, eine schriftliche bestätigung liegt nicht vor. Sie haben aber nicht darauf hingewiesen, dass die Fahrtkosten nicht erstattet werden.

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung

Hallo,

ich wurde vor längerem von einer Firma telefonisch zu einem Berwerbungsgespräch eingeladen. Es wurde mir jedoch nicht mitgeteilt, dass die Firma die Anreisekosten nicht übernehmen will.
Also habe ich folglich von meinem Recht gebrauch machen wollen und der Firma einen Brief geschrieben, mit der Bitte mir meine Anreisekosten zu erstatten, sowie auch meine Bewerbungsunterlagen zurück zu senden. Es geschah jedoch gar nichts. Daraufhin habe ich nach einiger Zeit der Firma eine Email geschrieben mit dem gleichen anliegen.Und wieder wurde ich ignoriert!In dieser Zwischenzeit habe ich mich unter anderem noch bei meinem Rechtschutz kundig gemacht und hier hat man mir bestätigt, dass das Recht auf meiner Seite liegt, un dass ich falls die Firma meiner Bitte nicht nachkommen will, dieser eine Mahnung schicken könnte. Daraufhin habe ich versucht die Firma telefonisch zu erreichen, was jedoch nicht geklappt hat. Also habe ich der Firma eine weitere Email geschrieben und Sie erneut darum gebeten meiner Bitte Folge zu leisten und Ihnen "angedroht" falls dies nicht der Fall wäre Ihnen eine Mahnung zu schicken. Jetzt habe ich von der Firma oder besser gesagt vom Anwalt der Firma endlich eine Reaktion bekommen. Angeblich wäre ich bei der telefonischen Einladung zum Vorstellungsgespräch auf einen Ausschluss der Kostenübernahme hingewiesen worden, was jedoch nicht der Fall war. Habe ich hier noch eine Möglichkeit meine Ausgaben erstattet zu bekommen?bzw. reicht für die Firma ein telefonischer Ausschluss überhaupt aus?ich kann es nämlich leider nicht beweisen wie es wirklich war.
Was ich ebenso unverschämt finde, ist dass die Firma auf die Frage nach meinen Bewerbungsunterlagen immer noch nicht reagiert hat!
Würde mich freuen,wenn mir jemand weiterhelfen könnte

liebe Grüße Melli

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Bewerbunsgfoto, Fotograf,

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