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BewerbungskostenerstattungBewerbungskosten

Tipp: Bewerbungskostenerstattung

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung

Hier steht doch eigentlich Aussage gegen Aussage, oder? Kann denn die Firma beweisen, dass sie Dich auf ide Nichterstattung der Kosten hingewiesen hat?

Ich glaube, dass es dazu bereits einige Grundsatzurteile gibt. Hast Du nicht einen Juristen in deinem Bekanntenkreis, der sich damit auskennt?

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung

Hallo Melli, wenn Du auf eine Einladung des Unternehmens hin dort zum Vorstellungsgespräch erschienen bist (was hier ja nicht in Frage steht), dann hast Du grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung Deiner Reisekosten gegen dieses Unternehmen. Das Unternehmen müßte im Ernstfall beweisen (und nicht nur behaupten), dass es Dich auf eine Nichterstattung hingewiesen hat. Wenn Aussage gegen Aussage steht und keine Partei glaubhafter als die andere wirkt oder andere Beweismittel (z.B. Zeugen) bringt, dann ist dem Unternehmen der Beweis für den angeblichen Hinweis nicht gelungen und es muß zahlen. Deine Rechtsschutzversicherung würde die Kosten für einen Anwalt u.s.w. sicher übernehmen - allerdings würde ich erst mal schauen, ob es der Betrag, um den es hier geht, den ganzen Aufwand auch wert ist. Andererseits müßte man solchen schwarzen Schafen auch mal die Stirn bieten, denn wenn sich keiner wehrt, behalten sie ihre Praxis einfach bei.

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Ohjee ?!

Re: Bewerbungskostenerstattung

Kurz und kanpp.
Laut Gesetz § 48 ff SGB III können Bewerbungskosten bis zu 260,00 EUR pro Antragsjahr erstattet werden. Voraussetzung: Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht+ Antragstellung.

kosten können dabei pauschal mit 5 EUR je bewerbung oder auf nachweis (Quittungen) erstattet werden. Wichtig, das Bewerbungskostenkjahr beginnt ab dem tag der Antragstellung: dieser kann formlos gestellt werden.
Die unterschiedl. beträge 250, 200, 260 EUR basieren auf ermessenslenkenden weisungen, die intern für jede Agentur erhoben werden.

Reisekostenerattung.
gleiche Voraussetzungen + der tatsache. dass der Arbeitgeber diese nicht zahlt (wozu er eigentlich sogar verpflichtet ist - das ist die Ironie am ganzen). Antrag weder mal formlos, fahrkarten können über die Agentur für Arbeit ausgestellt werden (Großkundenvertrag mit der DB). je Km. 0,20 EUR

Sollte jemand zum thema Agentur für Arbeit fragen haben, postwendend an mich (sitz da leider an der Qualle :O))))

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung

Erst mal danke für die Hilfe :-)!
Ich werd mich auf alle Fälle nochmal mit dem rechtschutz in Verbindung setzen, weil ich mir dass einfach nicht gefallen lassen will!Mal sehn was man dann dagegen machen kann. Es ist halt so, dass es sich um ganze 222 ¤ dreht! Und dass ist finde ich eine Menge Geld vor allem wenn ich im August wegen meiner Ausbildung ausziehe und selbst klar kommen muss. Dass man von der Bundesagentur für Arbeit pro Bewerbung 5¤ bekommt hab ich leider erst im Nachhinein erfahren. Hätte sich bei über 70 Bewerbungen bestimmt gelohnt. Nuja bleib jetzt halt auf diesen Kosten sitzen. Aber ich bin trotzdem froh endlich einen Ausbildungsplatz zu haben:-)!
Ich finde es einfach nur unverschämt, dass es Firmen gibt, die Bewerber auf diese Weise behandeln!Aber die besagte Firma war ja leider nicht die einzigste! Und ich werde wohl auch nicht die einzigste Bewerberin sein, die von denen so behandelt wird!

viele Grüße Melli

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung

Hallo...
ich wollte eigentlich mal Fragen ob jemand weiß, ob man auch die bewerbungskosten fürs Studium zurück bekommt und vor allem wo man so einen Antrag bekommt? kann man sich den irgendwo im Netz runterladen (wenn ja welche seite) und ansonsten beim Arbeitsamt anrufen oder muss ich persönlich hin? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

viele Grüße

Edith

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung

Hallo,
habe ein Problem war letzt woche zu einem Vorstellungsgespräch und musste eine Strecke von Hin-und Rückfahrt 1150 Km zurücklegen. Der Betrieb hatte gesagt das er die Kosten nicht übernimmt und somit habt ich vorher einen Antrag auf Reisekostenerstattung beim ABA gestellt.
Nun kam die Bestätigung das mir die Reisekosten mit dem Auto zu teil nur ersetzt werden, mit der Begründung:
" Für die Benutzung eines nichtöffentlichen Verkehrsmittels werden je gefahrene Kilometer 0,20 Eu erstattet, somit für 1150 Km 230,00 Euro, für eine Fahrt (Hin-und Rückfahrt zusammen) können jedoch maximal 130,00 Eu. erstattet werden."
D.h. ich bekomme nur 130 Eu. kann mir jemand sagen ob dieser Bescheid so rechtens ist und/oder ob ich dem wiedersprechen soll?

MfG Ronny

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WiWi Gast

Reisekostenerstattung

Hallo,
ich bin arbeit suchend gemeldet. Jetzt habe ich ein Vorstellungsgespräch in Wien. Aber ich Lebe in Düsseldorf. Die Entfernung ist 950 Km in eine Richtung, also hin und zurück ca. 1900 Km. Die Aussicht für den Job ist sehr gut. Was würde ich vom AA an Reisekosten erstattet bekommen? Welches Verkehrsmittel sollte man am besten benutzen. Mit Flugzeug ist es sehr bequem aber vor ort ist man eingeschränkt mobil. Sowohl mit Flugzeiúg als auch mit dem Auto betragen die Reisekosten ca. 250 ¤. Wer kann mir damit weiterhelfen?
Danke im Voraus

Mfg

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WiWi Gast

Re: Reisekostenerstattung

Ich würde mich an Deiner Stelle sofort mit der AA in Verbindung setzen...die sollen etwas vorschlagen und die Kosten übernehmen!

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WiWi Gast

Re: Reisekostenerstattung

Soviel ich weiß zahlt das Arbeitsamt eine Kilometerpauschale. Ich kann aber nicht sagen, ob es nach oben eine Grenze gibt. Müßten um die 40 Cent pro Kilometer sein. Also für die Spritkosten reicht das doppelt und dreifach wenn du nicht im Porsche fährst. Aber wie gesagt, alles muß VORHER beantragt werden und dort sagt man dir dann auch die genauen Beträge.

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WiWi Gast

Re: Reisekostenerstattung

frühzeitig buchen, dann kost die bahnfahrt nur die hälfte oder mitfahrzentrale.

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WiWi Gast

fahrtkostenübernahme

Hallo ,ich habe eine frage an alle,da ich am 31.august dieses jahres,an einer einjährigen schule ,unterrichtet werde,und ich noch schulpflichtig bin,wollte ich fragen,ob ich eine fahrtkostenübernahme bekomme,oder wenigstens ,eine beihilfe der finanzierung bekomme.??und wenn ja kann mir jemand sagen wo ich den antrag stellen muss oder kann,weil ich ja auch von sozialhilfe lebe.....die schule hat gemeintt das sie das nicht übernehmen,jetzt frag ich euch was ich machen sollte??????????im vorraus schon herzlichen dank,ihr könnt auch auf meiner e-mail adresse schreiben wäre sogar besser,hier nochmal:union60@hotmail.de

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WiWi Gast

Arbeitgeber weigert sich zu erstatten

Hatte ein Vorstellungsgespräch auf Einladung eines Unternehmens mit (Fahrtkosten wurden nicht ausgeschlossen).
Das Gespräch verlief unbefriedigend. Einen Tag später bedankte ich mich für die Einladung und bat um die Ersattung der Fahrtkosten (>50¤).
Die Antwort:"Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim § 670 BGB ... als ob es für Sie nichts Wichtigeres gäbe"

Wie sollte man weiter vorgehen? Rechtschutzversicherung ist nicht vorhanden.

Danke schonmal

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeber weigert sich zu erstatten

Fahrtkosten einfordern !

welches unternehmen?

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeber weigert sich zu erstatte

Ab zum Anwalt - du kannst garnicht verlieren!

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeber weigert sich zu erstatte

Das Ehrenwerte Fraunhofer Institut

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeber weigert sich zu erstatte

Unglaublich und das vom Fraunhofer Institut!
Einen großen Schlappen nehmen....

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WiWi Gast

Fahrtkostenerstattung

Hallo,
ich habe ein Problem mit dem Arbeitsamt. Ich habe ein Einladungsgespräch von einer Privaten Arbeitsvermittlungsagentur bekommen, bezüglich eines Konkreten Arbeitsangebotes. Nun sagt
mir das eine Arbeitsamt, dass die Fahrtkosten übernommen werden.
Das andere Arbeitsamt sagt mir die Kosten werden nicht über- nommen.
Die Entfernung ist Hin und Zurück 800 KM - also für mich ein erheblicher Kostenpunkt
Wer kann Helfen und in welcher Broschüre ist dies klar deklariert???

Liebe Grüße Maria

Mail: chow369@aol.com

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WiWi Gast

Re: Fahrtkostenerstattung

Ich habe leider keine Antwort auf diese Frage gefunden, bis *wann* nach dem Vorstellungsgespräch eine Firma verpflichtet ist, zu zahlen. Gehört habe ich "bis 2 Jahre danach", aber gibt es eine Rechtsgrundlage, auf die man verweisen kann?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

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WiWi Gast

Re: Fahrtkostenerstattung

Grundsätzlich gilt: Bewerbungskosten müssen erstattet werden, außer es wird im Vorfeld ausgeschlossen. Andernfalls ab zum Anwalt, ist eine klare Sache, der soll nen Brief aufsetzen, sein Honor dazu und gut ist. Keiner lässt es da (von Unternehmensseite) auf einen Prozeß ankommen (der wäre eh verloren...)

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WiWi Gast

Re: Fahrtkostenerstattung

Genau diese rechtlichen Schritte will ich vermeiden. Verjährungsfristen gibt es (wie überall) sicher auch hier. Ich suche eine Quelle mit entsprechenden Informationen. Der Konkrete Fall ist fast zwei jahre her.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkostenerstattung

warum willst du diese Schritte vermeiden? das kostet dich keinen roten heller.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkostenerstattung

Hi,
hier die (ungeprüfte) Quelle zur Erstattung der Fahrtkosten:

Urteil 7Ca6521/02 v. 10.04.2003 des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main

Deine Forderung stellst du an denjenigen, der dich eingeladen hat, d.h. falls dieser private Vermittler dich einlud, bekommt er nen Brief von dir. Als Beleg der Einladung am besten eine Kopie der Einladung mitsenden.
Ich gehe übrigens davon aus, dass es keinerlei Verjährungsfristen gibt.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, war bei dir allerdings auch das Arbeitsamt im Spiel. Hier ist es tatsächlich so, dass man die Kostenerstattung vor Antritt der Reise beantragen muß und ggfs. auch von denen die Fahrkarten mit der Bahn ausgehändigt bekommt. Dann gibt es keine Erstattung in EUR!

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WiWi Gast

Bewerbungsprozess

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsvertrag. Ich befinde mich gerade im Bewerbungsprozess und habe von einer Firma X ein Jobangebot bekommen. Das Eintrittsdatum liegt noch in weiter Ferne. Parallel läuft mein Bewerbungsprozess bei anderen Firmen weiter, da hier eventuell ein Top-Arbeitsplatz herausspringt.
Den Arbeitsvertrag von Firma X müsste ich allerdings unterschreiben, um mir hier den Job zu sichern. Sollte mir bei einer anderen Firma demnächst ein Top-Angebot unterbreitet werden - kann ich den bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag v. Firma X ohne Weiteres für nichtig erklären?

Viele Grüsse

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WiWi Gast

Re: Bewerbungsprozess

nein, kannst du nicht. für gewöhnlich hast du eine (gültige) Klausel im Arbeitsvertrag, dass ein Nichtantritt der Stelle, ein schuldhaftes Fernbleiben oder die Aufhebung des unterschriebenen Vertrages eine Strafe nach sich zieht. Die fällt zwischen 1 und 3 Bruttomonatsgehältern aus. Da kannst Du nichts dran rütteln. Pacta sund servanda, Verträge sind zu erfüllen.

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WiWi Gast

Re: Bewerbungsprozess

Auch wenn Melli's Eintrag schon etwas älter ist, mir ist gerade genau das selbe passiert:

telefonische Einladung zum Gespräch nachdem ich meinen CV auf monster.de geposted habe (hab mich also noch nicht mal direkt bei der Firma beworben), 600km Anreise, 600km Rückreise, und nun keine Kostenerstattung da mir das angeblich am Telefon so gesagt wurde.

Die Firma heisst übrigens Progressive. Also bitte vorsichtig sein!

Tom

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WiWi Gast

Re: Bewerbungsprozess

im Zweifel mit dem Anwalt drohen. Jeder Richter wird dir glauben, das wissen auch die Firmen.

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung

Ich mache ein FSJ (361¤ monatl.) und zusätzlich ein Praktikum (150¤ monatl. ). Habe ich eine Chance auf Kostenerstattung

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/Reisekostenerstattung dur

Wer kann helfen AA verweigert Zahlung der Fahrkosten/Reisekosten zum Vorstellungsgespräch auf der Grundlage des § 45 SGB III.
Unter Berücksichtigung der Interessen der Versichertengemeinschaft und meiner persönlichen finanziellen Situation ist eine Erbringung der Reisekosten für eine Entfernung von ___nur___ 72,56 km Hin-und Rückfahrt nicht möglich.

Muß ich diese Entscheidung hinnehmen?

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/Reisekostenerstattung dur

Nein,

das ist bloss ein popeliger Verwaltungsakt - lege Widerspruch ein!

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/Reisekostenerstattung dur

Hallo,

ich habe ein Problem.
Derzeit studiere ich an der BA und schließe im Sept. 2007 ab. Für einige Traineeprogramme muss man sich ca 6-9 Monate vor Beginn bewerben.

Die Vermittlerin bei der Arbeitsagentur hat mir jedoch gesagt, dass ich frühestens 3 Monate vor Beendigung der BA Bewerbungskosten und Reisekosten beantragen kann.

Was mache ich nun?
Chris

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/Reisekostenerstattung dur

Wie hoch ist aktuell die KM Pauschale anzusetzen?

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/Reisekostenerstattung dur

ich denke 20ct/Km bei der AA, jedoch ist der Gesamtbetrag nach oben auf 130¤ gedeckelt

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WiWi Gast

Fahrkosten/reisekostenerstattung

hallo
ich habe eine Frage zu den Reisekosten.
Ist es denn nicht für sehr viele sogar möglich, das die Kosten zweimal gezahlt werden??
Einmal vom Arbeitgeber und einmal von der Agentur für Arbeit(wenn Antrag vorher gestellt)?
Denn wenn die meisten sich das vom Arbeitgeber erstatten lassen und dann einen Nachweis über die Teilnahme am Vorstellungsgespräch(KEINEN Nachweis über Reisekosten) bei der Agentur für Arbeit einreichen, dann zahlen die das doch bestimmt nochmal oder?? Oder rufen die bei jedem Arbeitgeber an und fragen nach ob die schon Reisekosten bezahlt haben??

Gruß

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

Na ganz toll. Kassier ruhig zweimal und zock die Steuerzahler ab. Die haben's auch nicht anders verdient!

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

geh mal davon aus, dass die unternehjmen auch nicht ganz so doof sind. kann gewaltig in die hose gehen.

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

Du willst zwei Mal reisen Kosten kassieren? Das ist so was von daneben. Ich kenne dich zwar nicht aber ich denke solche Leute wie dich brauchen wir in dieser Gesellschaft nicht. Hoffentlich bleibst du Arbeitslos als irgendwo ein Unternehmen zu schaden!

Sorry aber ist meine Meinung!

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

Und solchen Leuten hat man es dann zu verdanken, dass irgendwann mal garnichts mehr gezahlt wird und man alles aus eigener Tasche finanzieren darf.
Prima Schnapsidee!

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

Doppelt abkassieren ist echt ganz extrem scheiße. Glaubst du vielleicht, die Agentur für Arbeit druckt sich ihr Geld selber, oder woher glaubst du, kommt das her und wer muss dafür aufkommen, dass du hir - Gott, wie lustig und originell- zweimal abkassierst?

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

Na klar hast Du Ansprüche, auch wenn Du in einem festen Arbeitsvertrag stehst. Ich arbeite Vollzeit, bin Festangestellte, möchte aber einen anderen Job haben und bin beim Arbeitsamt als Stellensuchend gemeldet. Dort habe ich einen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung gestellt und werde diese auch dort erstattet bekommen. Nur Arbeitslosengeld bekomme ich natürlich keines!

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WiWi Gast

mündliche Zusage, was dann?

Hallo, mal eine ganz andere Frage: wie verhalte ich mich nach einer mündlichen Zusage, wenn ich mir nicht ganz sicher bin, ob das Unternehmen diese auch einhält? Ich bin nach X Bewerbungen ziemlich skeptisch.

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WiWi Gast

Re: mündliche Zusage, was dann?

...ich war letztens in der gleichen Situation und habe dann einfach darum gebeten mir etwas schriftliches zukommen zu lassen..kurze Zeit später hatte ich dann auch schon nen Vertragsentwurf und letzten Endes hat alles geklapp:-)

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WiWi Gast

reisekostenerstattung praktikum

Hallo an alle,

Ich habe jezt schon so viele verschiedene Meinungen gehört und hätte gern noch mal ein Fazit. Ich bin Studentin, werde aber dieses Jahr fertig. Habe mich für ein freiwilliges Praktikum im Anschluss entschieden und werde nächste Woche das Gespräch haben. Habe ich nun als Studentin bei einem freiwilligen Praktikum das Recht auf Erstattung meiner Reisekosten? (PS: Ich wurde telefonisch - nicht schriftlich - eingeladen)
Vielen Dank schon mal..

Silke

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WiWi Gast

Re: mündliche Zusage, was dann?

Toll!

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

Wenn Du bei der ARGE den Antrag stellst, muss das Unternehmen unterzeichnen, dass es keine Fahrtkosten erstattet hat.
Von daher geht das eh nicht. Du kriegst so einen Wisch mit zum VG.

Was natürlich geht ist, sofern Du Bahncard Besitzer bist, mit der Bahncard zum VG fahren, aber den Antrag auf Kilometergeld mit dem Auto stellen.Denke einen kleinen Gewinn machst Du dann auch. Halte das auch nicht für verwerflich, schließlich hat sich der Staat ja nicht an Deiner Bahncard beteiligt. Hatt die mal gefragt ob es nicht möglich wäre, wenn ich meine Bahncard schon nutze, den ICE Zuschlag ersetzt zu bekommen. Haben die verweigert. Wenn man bedenkt, dass andere den vollen Preis ersetzt bekommen, also das doppelte kosten, hätt ich das ok gefunden.

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

Nach 4 monatiger Arbeitslosigkeit habe ich nun einen Job bekommen. Die neue Arbeitsstätte liegt aber über 30 KM von meiner Wohnung entfernt. Ich habe heute für den ersten Monat Fahrtkosten beantragt, da ich mir zur Zeit keine Fahrkarte (4 Zonen 104,80 Euro) leisten kann. Wurde aber abgelehnt, da es in der Tagespendlerpauschale (einfache Fahrt 50 KM) liegt. Was kann ich nun tun?

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

hallo
ich fange im oktober ein fsj an.
da ich alleine wohne und nur unterhalt bekomme, würde ich gerne wissen, ob das AA oder ARGE einen Zuschuss/erstattung gibt?

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

als kleine Hilfe ... hab hier --> http://www.sozialgesetzbuch.de alles gefunden was ich brauchte was fahrtkosten betrifft. Da die AA anscheinend nur die 0,30 € vom Falkroutenplaner übernehmen, lohnt sich auf jeden Fall einen widerspruch einzulegen. Schon peinlich wenn die ihre eigenen gesetze nicht kennen. Mich wollen die um über 40 € beschummeln ... aber ohne mich. das gibt erst mal ´ne beschwerde ....

Kalle

SGB III § 81

Fahrkosten

(1) Fahrkosten können übernommen werden

  1. für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten),

  2. bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung für die An- und Abreise und für eine monatliche Familienheimfahrt oder anstelle der Familienheimfahrt für eine monatliche Fahrt eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Arbeitnehmers.

(2) Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen. Zur Abgeltung der Aufwendungen für die An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.

(3) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zu der Höhe des Betrages übernommen werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre.

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

hallo zusammen

passt zwar nicht so ganz in diesen thread, dennoch interessiert mich eine frage:

wenn man "arbeitssuchend" beim arbeitsamt gemeldet ist, dann bekommt regelmäßig auch stellenangebote. muss man sich auf diese stellen bewerben? welche nachteile hat der status "arbeitssuchend"?

gruß, tom

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

Hallo, also ich hät auch mal ne Frage, und zwar mach ich momentan ein halbjähriges Praktikum um meine Fachhochschulreife zu kompletieren (muss entweder ein halbes Jahr Praktikum machen oder eine Ausbildung um die Fachhochschulreife zu bekommen). Für dieses Praktikum bekomme ich von dem Betrieb kein Geld, muss aber jeden Tag mehrere Kilometer zu dem Betrieb fahren, werden mir diese Kosten zurückerstatten vom Arbeitsamt? Hätte ich dieses Praktikum net angenommen, wär ich beim Arbeitsamt jetzt "arbeitssuchen gemeldet".

lg Nina

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WiWi Gast

Fahrkostenkostenerstattung abgelehnt!

Hallo alle zusammen,
mir wurde jetzt im Nachhinein ein Zurückziehen der Fahrtkostenerstattung angedroht, da es sich bei dem Vorstellungsgespräch nicht um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelte. Mir wurde angedroht, dass ich die Fahrkarte von ca. 111¤ zurückzahlen soll. Ich sehe das anders muss aber nun dazu Stellung nehmen.
Es ist zwar richtig, dass es sich letztendlich um eine freiberufliche Tätigkeit gehandelt hätte, aber ich habe alle Wege und Möglichkeiten beschritten meine Arbeistlosigkeit zu beenden. Ich sehe es als Bestrafung. Was meint Ihr? Ich habe bisher dazu nicht viel gefunden, ob ich rechtlich eine Chance habe.
Welche Argumente kann ich benutzen?
Gruß
Anja

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WiWi Gast

Bewerbungskosten bei Minijob?

Hallo alle zusammen,

die Frage, ich ich gleich stellen werde, wurde weiter oben schon mal gestellt, aber ich glaube leider nicht beantwortet.

Ich habe vor 5 Monaten mein Studium beendet, mich arbeitslos gemeldet, und den Antrag auf Bewerbungskosten erhalten.
Ich erhalten KEIN ALG I oder II.
Inzwischen hab ich einen 400 Euro Minijob.

Habe ich immer noch Anspruch auf die Bewerbungskosten?

Danke, für eure Antworten im voraus.

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten bei Minijob?

Hi,
fordere die Kohle doch einfach von Unternehmen, das dich eingeladen hat! Auf diese Art habe ich immer auf unbürokratische Weise die Erstattung erhalten. Teils waren es sogar einige hundert EURO.

Falls du die Erstattung vom Arbeitsamt willst, dann frag doch einfach deinen zuständigen Vermittler o.ä. Oder noch besser als zu fragen ist, den Antrag einfach einreichen. Mehr als ablehnen kann er nicht.

antworten
WiWi Gast

Reisekostenübernahme

hallo
ich habe demnächst ein vorstellungsgespräch in ungarn ca 850 km
also insgesamt 1700 km.
Der betrieb hat mir ausserdem zugesagt, dass ich gleich ein 2 wöchiges praktikum absolvieren kann dies werde ich in den nächsten tagen auch schriftlich erhalten.
Ich weis aber noch nicht ob es vor der abreise kommt.
so nun zu meiner frage!
Kann ich den antrag schon holen wenn ich den bescheid erst habe wenn ihc wieder komme??
bekomme ich dann die fahrtkosten wenn ich mit meinem auto fahre
und wieviel bekomme ich für ein hotel???
gibt es insgesamt eine obergrenze???
bitte antwortet schnell ich fahre samstag los
Rheuma_@web.de
danke lg

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WiWi Gast

Re: Reisekostenübernahme

Da Sie der Meinung gewesen sind das es sich erst recht lohnt das man ein Widerspruch einlegt das das Arbeitsamt die Route mit den Routenplaner von Falk berechnet würde mir das etwas in meinem Fall weiterhelfen.

Ich habe heute einen Bewilligungsbescheid bekommen ich
für die Benutzung einés nichtöffentlichen Verkehrsmittels je gefahrene Kilometer 0,20 EUR erstattet werden und somit für 60 Kilometer 24¤ bekomme.
Wurde zweimal beim gleichen Arbeitgeber zum Vorstellen eingeladen und anstatt 120km zu brechnen für die HIN UND RÜCKFAHRT wurde nur die HINFahrt berechnet.
Desweiteren ist es denn erlaubt das sich das Arbeitsamt die kürzeste Strecke aussuchte macht bei mir insgesamt einen Unterscheid von 20km aus.

Ich wäre wirklich dankbar wenn mir jemand in meinem Fall etwas sagen könnte. Und wenn mein Antrag falsch bearbeitet wurde ggf. ob ich dafür die passenden § kriegen könnte.
S.C.

antworten
WiWi Gast

Re: Reisekostenübernahme

Hey Ihr, ich benötige eine Auskunft zum Thema Fahrtkostenerstattung. Es ist so, dass ich im Moment bei einer Leipziger Bank arbeite und einen befristeten Arbeitsvertrag (bis 01/2009) besitze. Da ich persölich meine Berufschancen als Bankkaufmann ehrer in der Bankenstadt Frankfurt sehe, möchte ich mich dort auch bewerben. Wie kann ich Ausgaben für Berufsmessen, Visistenkarten und Fahrtkosten geltend machen? Ist das überhaupt möglich?

Vielen Dank im Vorraus...

N.V.

antworten
WiWi Gast

Re: Reisekostenübernahme

Wie ist es denn bei ACs mit den möglichen Hotelkosten.

Die Fahrtkosten werden ja auf jeden Fall vom Arbeitgeber übernommen. Auch die Hotelkosten, wenn man früher anreisen muss, da die ACs meist früh beginnen?

antworten
WiWi Gast

Re: Reisekostenübernahme

Hatte letztens die selbe Frage! Tipp: Sprich einfach mal mit dem Recruiter, der Dich eingeladen hat, der beißt nicht :-) Mir wurd auf Nachfrage erklärt, dass man mir ein Hotel bis zu einem Betrag X pro Nacht bezahlen würde, so ich denn unbedingt am Vortag anreisen wolle.

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Gast85

Re: Reisekostenübernahme

Also ich habe folgenden Fall: Ich würde zu einem VG eingeladen und mir wurde mitgeteilt dass das Unternehmen eine Reisekostenpauschale von 200€ übernimmt. So ich würde jetzt gern mit dem Auto fahren, wie sieht es mit der Abrechnung aus? Muss ich dem Unternehmen die Tankquitung zukommen lassen oder reicht einfach die Kilometerangabe?
Wäre sehr froh wenn Ihr mir weiter helfen könntet.

antworten
WiWi Gast

Re: Reisekostenübernahme

Hallo zusammen ich hab auch eine Frage

und zwar bin in ausbildung , zweite ausbildung habe eine eigene wohnung
und will jetzt den schein zur fahrtkostenerstttaung einreichen. Normal kein Problem oder, also ich krieg das erstattet?

Nun ist das so wenn man alII bezieht muss man den eigenanteil von 370 Euro nicht bezahlen, ich hab antrag gestellt ging bis vor sozialgericht nürnberg die meinten eigentlich vom geldstand meinen her, würde ich ALII bekommen weil es aber die zweite ausbildung ist bekomm ich es nicht.

Nun wie läuft das ab mit den Fahrtkostenerstattung muss ich diesen anteil übernehmen?
Kann ich irgendwie doe Fahrtkosten zur ausbildungsstätte geltend machen, es sind jeden Tag 50 km die ich fahren muss

naja und das beste püber lohnsteuer kann ich es nicht absetzen weil man als azubi keine lohnsteuer zahl. das einzige was ich bekomme ist wohngeld und das ganze 11 euro im Monat

Danke für die Antworten

antworten
WiWi Gast

Re: Reisekostenübernahme

Hallo,

ich habe ein Fernstudium gemacht und da bei einer Einsatzwechseltätigkeit, also immer unterschiedliche Strecken und Orte, der Reisekostensatz in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem!!! Kilometer, also hin und zurück anzusetzen ist, muss das bei Dir auch so sein.
Ich hatte, beim Finanzamt sitzend von der Beamtin genau dies erfahren, als ich einen Lohnsteuervorabzug auf die Lohnsteuerkarte eintragen ließ. Sie viel selbst aus allen Wolken, hatte aber schließlich aufgrund dessen 10.000 €!!!!! angesetzt.

Muss also bei Dir auch klappen.

antworten
WiWi Gast

Re: Reisekostenübernahme

eine neue masche von unternehmen ist es, die kostenerstattung wegzuschweigen, sie wird schlicht nicht erwähnt.

schließt das unternehmen aber bei der einladung nicht aus, dass kosten übernommen werden, so müssen diese auch vom unternehmen gezahlt werden. insbesondere bei einer absage sollte man deshalb die kosten einfordern!

antworten
WiWi Gast

Bewerbungskostenerstattung ?!?!

Hi,

Ich war ein halbes Jahr Ausbildungssuchend gemeldet. habe dann eine Stelle bekommen, und bei der Agentur bescheid gegeben, und mich gleich erkundigt wie es mit der Bewerbungskostenerstattung aussieht.

Dann meinte die angestellter der Agentur, ich hätte einen Antrag stellen sollen und ab dann werden die Bewerbungen erstattet. Soll heißen ich bekomme für über 50 Bewerbungen kein Geld, weil die Bürokratie zu blöd dafür ist. Ich wurde auch vorher nicht darüber informiert. Ich sehe auch keinen Grund warum keine Rückwirkende Erstattung, möglich sein sollte.

Kann mir jemand helfen der schon mal das Problem hatte oder ähnliches, weil es handelt sich hier um eine Menge Geld.

MFG

antworten
WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung ?!?!

Hallo,
die Frage, die ich nun stelle, hat wenig mit Bewerberkostenerstattung zu tun. Es geht nämlich um folgendes:
Ich habe am 07.08.2008 einen Termin zur einer ärztlichen Untersuchung bei der Agentur füt Arbeit, um herrauszufinden ob ich eine Reha-Ausbildungstelle bekommen kann. Da diese Agentur sehr weit weg ist, schätzungsweise 75km und die Bus- sowie Zugverbindung teilweise eingestellt bzw. sehr unpassend sind, wollte ich wissen, ob ich mich von einem Bekannten meiner Familie fahren lassen kann. Ich beziehe im mom ALG 2 und bin arbeitssuchend bzw ausbildungsplatzsuchend gemeldet. Erstattet mir die Arge oder Arbeitsamt die Fahrtkosten, und wie soll ich das angeben? Muss ich den Kilometerstand des Autos von meinem Bekannten angeben, oder wie geht das nun von statten??
Es wäre nett, wenn mir jemand darauf ne Antwort geben könnte.

LG D.Wolf

antworten
WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung ?!?!

Zu den Reisekosten, die man zur Vorstellung vom Arbeitsamt erhält. Ich hätte gerne die Angabe, wieviel das Arbeitsamt Reisekosten pro Km in Euro erstattet.

Für Eure Mühe
bedanke mich im voraus

antworten
WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung ?!?!

kann nicht mal jemand den Antrag scannen und ins Netz stellen? Absolut nicht auffindbar...

antworten
WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung ?!?!

hallo,
ich babe mich bei einer Firma in der Schweiz beworben, jetzt haben die mich eingeladen, zum Probe Arbeiten. Das problem ist, das ich in der zeit ( 14 tage ) in einen Hotel Wohnen müßte, die kosten hierfür, währen 60Franken die Nacht ( allso 32 Euro ) bekomme ich diese von der Arge bezhalt, oder muss ich die aus eigener tasche bezahlen. den jeden ist klar, das mann mit 345 euro keine 448 euro + Fahrgeld vorstrecken kann.
ich währe über eine posetive antwort sehr dankbar.

antworten
WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung ?!?!

Hallo brauche dringend antwort!!!!!!!!!!!!!!!!

ich war heute auf dem Arbeitsamt und wollte einen Antrag auf Erstattung der Reisekosten hollen. Da sagte die Dame zu mir Nein ich kann ihnen keinen aushändigen, das sie zu einem Eignungstest in einer öffentlichen Verwaltung eingeladen wurden. Ich habe zu Ihr gesagt, dass es sich um ein Duales Studium handelt und ich doch einen Arbeitgeber habe. Da sagte sie, dass das keine Rolle spielt, da Reisekosten für Eignungstest nicht übernommen werden und auch für Einladungen von öffentlichen Verwaltungen können keine Reisekosten erstattet werden.

Stimmt das???

antworten
WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung ?!?!

Hallo!
wenn ich als bewerber mit dem Auto fahre, aber die Kosten für die Bahnfahrt günstiger wären (Auto je 600km á 0,30€=360€ - Bahn ca. 200€) welcher preis muss mir erstattet werden?

Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe!

antworten
WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung ?!?!

Frage zu Bewerbungskosten....man bekommt dann doch so einen Antrag dafür....muss man den nur einmal mit einschicken oder immer wieder wenn man Nachweise für die Bewerbungen zum AA schickt oder reicht es dann wenn man nur noch einfach die Nachweise hin schickt?

antworten
WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung ?!?!

Sagen Dir die Unternehmen eigentlich. Normalerweise aber maximal in Höhe der Bahnfahrt 2. Klasse - egal ob Du mit dem Auto weniger oder mehr zahlst.
Hat den angenehmen Vorteil, dass man normalerweise bei konsequenter Autoreise mit jedem Vorstellungsgespräch Kohle verdient.

antworten
WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung ?!?!

Ich habe am Montag ein Bewerbungsgespräch,zu dem ich mit dem Zug fahren werde.Übernimmt das Arbeitsamt auch die kosten für den ICE, denn da gibt es ein Sparticket, das kostet genausoviel wie das des Metronoms.

antworten
WiWi Gast

Fahrkostenerstattung???

Hallo Liebe Leser,
kann mir vielleicht jemand beantworten,wie ich Fahrkostengeld zurück erstattet bekomme von Einkommensteuererklärung 2008?

antworten
WiWi Gast

Bewerbungskosten-Erstattung Fahrtkosten

Hallo zusammen,

ich sitze gerade über meiner Steuererklärung. Ich habe mich im letzten Jahr bei vielen Firmen beworben und hatte einige Vorstellungsgespräche. Wie kann ich die Fahrtkosten zu den Stellen absetzen? Da ich teilweise weite Strecken fahren musste, möchte ich gerne wissen, ob ich nur den einfache Weg, sprich Hinweg oder auch der Rückweg angeben kann.
Viele Grüße!

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten-Erstattung Fahrtkosten

Hallo,
nachträglich kann man nichts beantragen.
Ich hatte sogar mal Fahrtkostenzuschuß bei der BA beantragt, bin dann zum Vorstellungsgespräch gefahren und dann in ein anderes Bundesland umgezogen. Dort lehnte man die Fahrtkostenerstattung ab, da sie dort nicht vor dem Termin beantragt wurde, beim Sozialgericht wurde meine Klage abgelehnt.
Also lerne - immer vorher beantragen!

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten-Erstattung Fahrtkosten

Die Arbeitgeber sind in der Regel erstattungpflichtig bei den Bewerbungskosten. Daher sollte man diesen zunächst eine Abrechnung am Besten per E-Mail zuschicken. Wird daraufhin nicht bezahlt empfiehlt sich das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren.

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskosten-Erstattung Fahrtkosten

Hallo,

Ich komme aus Essen und habe in 2 Wochen einen Einstellungstest in Bayern was also heißt das ich für diesen test in ein anderes Bundesland fahren bzw fliegen muss

Bekomme ich auch dafür eine Fahrkostenrückerstattung vom Arbeitsamt?

Janice

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Janice

Re: Bewerbungskosten-Erstattung Fahrtkosten

Hallo,

Ich komme aus Essen und habe in 2 Wochen einen EInstellungstest in Bayern was also heißt das ich in ein anderes Bundesland fahren bzw fliegen muss.

Übernimmt das Arbeitsamt auch diese Kosten?

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WiWi Gast

Re: Fahrkosten/reisekostenerstattung

ich muss demnächst ca 500 km hin und zurück fahren.

sollte ich die reisekosten schon vor der dem termin mit dem arbeitgerber abklären oder einfach hinterher eine mail schicken-

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Vertriebsmensch

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Das Arbeitsamt übernimmt die Fahrtkosten, wenn der AG diese nicht erstattet. Der Antrag auf Kostenerstattung (0,20 EUR/km) MUSS (!!!) vorher beim AA abgeholt werden.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Immer vorher! Aber unabhängig davon, ist der Arbeitgeber verpflichtet dir deine Kosten zu erstatten!

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

welche kosten muss der arbeitgeber erstatten die hinfahrt oder auch die rückfahrt `?

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Lounge Gast schrieb:

welche kosten muss der arbeitgeber erstatten die hinfahrt
oder auch die rückfahrt `?

Wenn du gleich am nächsten Tag anfangen "musst", natürlich nur die Hinfahrt, deshalb immer Klamotten für eine Arbeitswoche mitnehmen!

Im Ernst: Der Arbeitgeber "muss" die Hin- und Rückfahrt bezahlen, im Zweifel vorab fragen, wenn man es nicht hilfsweise von der AA/ ARGE erstattet bekommt (0,2 EUR/ km oder Bahnfahrkarte 2. Klasse oder wenn günstiger und begründbar Flugticket).

Arbeitgeber versuchen zunehmend die Fahrkostenerstattung an die Arbeitsagentur abzuwälzen. Bei guten Jobs und heiss begehrten Bewerbern werden solche Spielchen natürlich (noch) nicht veranstaltet.

Wer es mit sich machen lässt, mit dem wird es gemacht!

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WiWi Gast

Re: fahrkostenerstattung km pauschale

Wisst ihr zufällig, wie lange es in der Regel dauert, bis Unternehmen die Fahrtkosten wieder erstatten? Ich hatte letzten Monats VG's und AC's bei recht großen Unternehmen (10000 bis 50000 Arbeitnehmer). Da die Kosten 530 Euro betragen, wäre es mir schon recht, wenn ich nicht zu lange auf das Geld warten muss.
Danke für eure Tipps

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Ja, 1-2 Monate nach meiner Erfahrung.

Dauert etwas, bis die Sekretärin ihre Rechnungen gesammelt in den Ostblock hat, sie dort eingetippt werden und schliesslich der nächste Zahllauf freigegeben wird.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Mir wurde beim Arbeitsamt gesagt, dass Fahrten zu Bewerbungsgesprächen auÿerhalb meiner Stadt (70000 Einwohner) für mich nicht erstattet werden. Begründung war, dass ich, solange ich noch nicht das offizielle Zeugnis der Uni habe, als "ungelernt" gelte und für"Ungelernte" ist nicht vorgesehen, weitere Wege für Bewerbungsgespräche zu erstatten, da es auch Jobs für ungelernte in jeder kleinen Stadt gibt.
Auÿerdem kann ich gezwungen werden, sofort einen Job für Ungelernte anzunehmen, trotz Studium, wenn ich arbeitssuchend gemeldet bin. Ich bin dann gegangen, ohne mich arbeitssuchend zu melden und im Nachhinein wurde fast alles von den Unternehmen bezahlt, die mich eingeladen hatten. Und einen Job für "Ungelernte" habe ich auch nicht angenommen ;)

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WiWi Gast

Re: Erstattung Bewerbungskosten/Kilometergel

Ich kann mich hier nur einen Post anschließen !
Keine schriftliche Einladung ? Dann fahrt nicht hin wenn ihr nicht mit dem Gedanken leben könnt die Kosten selber zu tragen.

Zwar würde hier Aussage gegen Aussage stehen, aber im Zeifelsfalle hat die Firma mehr aussdauer, im Zweifel verliert ihr immer gegen das AA oder die ARGE

Ferner sieht das SGB sogar vor das man Nachweisen muß warum man sich auf den Weg macht.

Also immer die Firma nochmal bitten sich z.b. per PDF schritlich dazu zu äußern das sie einen sehen wollen !
Jede Firma kann sich mit dem Satz "Bewerbungskosten werden nicht erstattet" aus der Affaire ziehen

Und wenn eine Firma nicht mal dazu bereit ist, dann stellt euch mal vor wie das Arbeitsleben dann aussieht !

Auto oder Zug, das JC wird immer gerne verständlicher weise den billigeren Weg wählen, ist das Auto billiger oder gleich teuer mag das JC das Auto sogar lieber :)

20 cent /km ist noch aktuell, sonderkonditionen mit der DB gibt es meines Wissens schon lange nimmer ! Wer mit dem Auto fahren sollte sollte seinem Sachbearbeiter kurz erläutern das es Auto billiger ist und dann klappt das meistens auch :)

NIEMALS OHNE SCHRIFTLICHE EINLADUNG AUF BEWERBUNGSKOSTENERSTATTUNG HOFFEN ihr könnt dann nur verlieren !

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WiWi Gast

Allg. Tipp für Kostenerstattung (hier: Reisekosten)

Liebe Community,

also ich hatte bereits 2 Mal Probleme bei der Reisekostenerstattung und das obwohl die Rechtslage bei den Unternehmen bekannt ist und obwohl es sich nach eignender Aussage um ?Weltmarktführer? und ?Großkonzerne? gehandelt hat. Nach kurzem Schriftwechsel konnte ich aber immer eine Einigung in meinem Sinne erzielen.

Grundsätzlich: Macht alles immer ?schriftlich?! (z.B.: Bestätigung per Mail erbitten).

Ihr müsst aber nicht, wie hier im Forum öfter genannt, vorab die Details der Reisekostenerstattung mit dem einladendem Unternehmen besprechen. Wenn das Unternehmen keine ausdrückliche Einschränkung oder einen kompletten Ausschluss der Fahrtkosten vornimmt, dann muss es immer zahlen (Wenn es in Deutschland ist).

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss aber gewahrt bleiben. Macht also das, was ihr normalerweise auch machen würdet, wenn ihr ein Ziel erreichen möchtet.
D.h. Wenn ihr ein Ziel in der Nähe eures Heimatortes ansteuern möchtet, dann fahrt (wenn es denn eine zumutbare Verbindung gibt) mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn ihr ein Auto habt, dann könnt ihr auch mit dem eigenem PKW fahren. Das erklärt sich von selbst.

Übernachtungen sind auch drin, wenn es augenscheinlich verhältnismäßig ist (z.B. Ein Bewerbungsgespräch um 10:00 in Hamburg und euer Wohnsitz ist in Bonn).

Noch ein Tipp im Sinne der Anderen!
Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt und sich ein Unternehmen grundlos verweigert, dann immer klagen! Jedes Urteil erweitert unsere Basis gegenüber den zahlungsunwilligen Unternehmen.

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WiWi Gast

Re: fahrtkostenübernahme

Hallo zusammen

Ich habe mich nun mehrmal für die Beamtenlaufbahn auch in anderen Bundesländern beworben. Nun war ich vor 2 Tagen beim AA und habe mich arbeitssuchend gemeldet. Als ich nach der Erstattung Bewerbungskosten sowie Reisekosten fragte, lehnte die Mitarbeiterin sofort ab. Sie sagte sowas sei für die Beamtenlaufbahn nicht zulässig. NUn müsste ich gegebensfalls ja in ein anders Bundesland fahren um dort Einstellungstest zu absolvieren. Vielleicht müsste ich auch dort Übernachten. Leider könnte ich mir das aus eigener Tasche alles nicht leisten und das wäre wirklich sehr schade um meinem Traumberuf. Hat die Mitarbeiterin des AA Recht ? Sie kam mir sehr inkompetent rüber ..

Vielen Dank

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

Hallo Jörg,
ich habe einige von deinen Antworten gelesen, aber ich habe jetzt auch ein Problem. Ich war bei der ARGE und wollte die Fahrtkosten für Bewerbungscoaching, Vorstellungsgesprächen und Parkgebühren beantragen aber mir wurde von der "nette" Dame abgelehnt mit der Begründung dass ich dafür "kein Antrag" gestellt habe. Kann ich dagegen Einspruch erheben????

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

das ist richtig, die Anträge muss man "VOR" den Terminen stellen. Ich glaube eher nicht, dass sich da etwas einklagen lässt aber da müsstest du einen Anwalt fragen. Wenn es nicht grad um ein paar hundert Euro geht, würde ich das als harte Lektion abharken.

Oder du einigst dich mit dem Anbieter des Coching, dass er dir einen weiteren Coaching(schein)termin bestätigt, für den du dann die Fahrtkosten vorher beantragst.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Bewerbungskostenerstattung

nene.. soweit ich weiss muss die Unternehmung VOR dem Termin sagen, dass die die Fahrtkosten NICHT übernimmt.. sonst MUSS sie sie laut gesetz übernehmen. Gesetztlich sind glaube ich 30 Cent / km angesetzt.

Hat sie es nicht extra erwähnt.. dann MUSS sie zahlen.

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WiWi Gast

Re: Erstattung Bewerbungskosten/Kilometergeld vom Arbeitsamt

Das Jobcenter oder Arbeitsamt kann Reisekosten nur erstatten, wenn sie VOR der Reise beantragt wurden.

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung

Ich würde mir als Unternehmen recht genau überlegen, wen ich einlade. Am besten nur Leute aus der Region.

Damit ist zwar mit niemandem geholfen, aber dieses "ich habe das Recht notfalls klage ich" macht irgendwie sehr sehr unsymphatisch.

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WiWi Gast

Re: Bewerbungskostenerstattung

Ich finde es ja unsympathischer, wenn Unternehmen sich nicht an geltendes Recht halten und es auf eine Klage trotz klarer Rechtslage ankommen lassen.

Es gibt schließlich die Möglichkeit eine Kostenübernahme auszuschließen, wer das nicht tut, muss eben zahlen. Und wer eine Kostenübernahme ausschließt, muss damit leben, dass er evtl. gute Bewerber verprellt, die darüber hinaus ohnehin weitere Kosten zu tragen haben, z.B. in Form von Urlaubstagen etc. für die Zeit des VGs.

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