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EU-Kommission greift nach der Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater

Am 19.7.2018 hat die EU-Kommission mit einem Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung mit Blick auf das Steuerberatungsgesetz ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die im Steuerberatungsgesetz geregelten Vorbehaltsaufgaben einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen.

Die Flagge der Europäischen Union flattert vor blauem Himmel bei Sonnenschein im Wind.

EU-Kommission greift nach der Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater
Berlin, 08.10.2018 (dstv) - Die EU-Kommission kritisiert, dass das Steuerberatungsgesetz zu hohe Anforderungen für den Berufszugang formuliert, auf der anderen Seite aber zahlreiche Ausnahmen zu den sog. beschränkten Hilfeleistungen regelt. Für die EU-Kommission steht daher fest: die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater in Deutschland können nicht derart komplex sein, als dass sie nur von Berufsangehörigen erledigt werden könnten. Durch die hohe Anzahl an Ausnahmen, seien die deutschen Regelungen insgesamt unschlüssig, unverhältnismäßig und verstießen gegen EU-Recht, so die EU-Kommission.

Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster warnte in seiner Ansprache zum 41. Deutschen Steuerberatertag in Bonn, dass es „bei dem Angriff der EU-Kommission um nicht mehr oder weniger geht, als die Zukunft unseres Berufsstands“. „Nachdem die EU-Kommission mit dem Dienstleistungspaket zu scheitern droht, stellt sie diesmal die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs grundsätzlich in Frage“, so Elster. Er könne das Vorgehen der EU-Kommission nicht nachvollziehen. Das Verhalten der EU-Kommission könne nur noch als ein bösartiger Angriff auf die deutschen Steuerberater verstanden werden.

Die EU-Kommission habe ihre Argumentation bereits in früheren Verfahren vor dem EuGH vorgestellt, der EuGH ist darauf aber nicht einmal eingegangen. Auch Elster hält die Anklagepunkte der EU-Kommission in vielen Punkten für einseitig und schlichtweg falsch.

Die aus Brüssel angezeigten Ausnahmen seien lediglich Ausnahmeregelungen, die im Einzelfall dazu befähigten, beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen zu erbringen. Dies sei aber nur der Fall, wenn die Hilfeleistungen im Rahmen der eigentlichen Haupttätigkeit anfallen, so Elster. Die klar eingegrenzten Hilfeleistungen seien auch das Hauptunterscheidungsmerkmal, welches die „Berufsträger von den anderen Personen und Institutionen, die ausnahmsweise beschränkte Hilfe in Steuersachen erbringen dürfen unterscheidet“.

Denn im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission, so betonte Elster, sei der steuerberatende Beruf sehr wohl komplex und erfordere hohe Qualitätsansprüche. Steuerberater würden „stets die gesamte steuerrechtliche Landschaft mit ihren wechselseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten in den Blick nehmen“. „Im Gegensatz zu anderen denken und bearbeiten wir steuerliche Mandate ganzheitlich“, stellte Elster weiter fest.

Der DStV steht derweil im engen fachlichen Austausch mit dem Bundesfinanzministerium und unterstützt die Bundesregierung, um bereits in der momentanen Anhörungsphase die offensichtlichen Fehleinschätzungen der EU-Kommission zu korrigieren und die Hintergründe der deutschen Regelungen zu erläutern. Nur so könne man von Verbandsseite gewährleisten, dass „die EU-Kommission dem Kern der steuerberatenden Tätigkeit keinen massiven Schaden zufügt“.

Sollte die EU-Kommission aber Erfolg haben, werde dies den Steuerberaterberuf und andere freie Berufe grundlegend verändern. Elster gab daher auch direkt den Tenor für die kommenden Monate vor: „Wir müssen und werden für unseren Beruf kämpfen!“

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So stehts auch bei PwC in den Richtlinien. Es darf weder zeitlich noch wettbewerbsmäßig kollidieren.

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