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Studie: Honorare der Unternehmensberater 2005 gestiegen

Die Honorare für Beratungsleistungen sind im Jahr 2005 im Vergleich zu 2004 um vier Prozent gestiegen. Diese Ergebnisse gehen aus einer Honoraruntersuchung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater hervor.

Viele Geldscheine und Münzen liegen auf einander.

Studie: Honorare der Unternehmensberater 2005 gestiegen
Bonn, 18.04.2006 (bdu) - Die Honorare für Beratungsleistungen sind im Jahr 2005 im Vergleich zu 2004 durchschnittlich um vier Prozent gestiegen. Dabei variiert die Höhe der Tageshonorare unter anderem je nach Qualifikation, Know-how oder Problemlösungskompetenz zwischen 600 Euro und 5.000 Euro. Für ein in der Consultingbranche übliches Tageshonorar fakturiert ein Einzelberater mit längerer Berufserfahrung im Schnitt 1.405 Euro. Ein Berater im Senior-Status bei einer großen Beratungsgesellschaft wird in den Projekten mit einem Tageshonorar von 1.850 Euro angesetzt. Diese Ergebnisse gehen aus einer Honoraruntersuchung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. hervor. Grundlage der Untersuchung ist eine Marktbefragung von Dezember 2005 bis Februar 2006, an der sich 321 Beratungsgesellschaften (davon 34% Mitglieder des Verbandes) in Deutschland beteiligt haben.

Die höchsten Preissteigerungen konnten mit fünf Prozent die Einzelberater und die Beratungsfirmen mit bis zu einer Million Euro Umsatz erzielen. Auch die größeren Marktteilnehmer mit mehr als fünf Millionen Euro Umsatz weisen ein Plus von 4,3 Prozent auf. Bei den Beratungsgesellschaften mit einem Umsatz zwischen einer und fünf Millionen Umsatz blieb die Honorarhöhe konstant. Unterschiede in der Honorarentwicklung gibt es allerdings innerhalb der einzelnen Beratungssegmente. Während die Strategieberater ihre Preisvorstellungen durchsetzen konnten und können, stehen die Honorare in Teilen der IT-Beratung unter Druck. BDU-Präsident Rémi Redley: »Hochwertige Beratungsleistungen mit individuellen und komplexen Lösungen stehen bei den Klienten so gut wie nie zur Diskussion.« Hingegen seien zurückliegend IT-Beratungshonorare bei überwiegend standardisierten und einfacheren Softwareimplementierungen oder -programmierungen eher gesunken.

Bemessungsgrundlage Tageshonorar und Nebenkosten
Als Bemessungsgrundlage für ein Tageshonorar ergab die Befragung eine Bandbreite zwischen acht und zwölf Stunden. Im Schnitt umfasst das Tagewerk 8,7 Stunden. 90 Prozent der Consultingfirmen rechnen die Hotelübernachtungen und rund 85 Prozent die Fahrtkosten je nach Aufwand als Nebenkosten ab. Beim größten Teil der Befragten (über 90 Prozent) sind Verpflegung, Porto oder Druckkosten im Honorar enthalten.


Kein Trend zu Erfolgsprämien
Die erfolgsabhängige Projektvergütung besaß augenscheinlich 2005 in den Vertragsvereinbarungen keinen hohen Stellenwert. In den Beratungsgesellschaften mit einem Umsatz zwischen einer und fünf Millionen Euro wurden 63 Prozent der Umsätze als `Zeithonorar nach Aufwand` abgerechnet und 33 Prozent als `reines Festhonorar`. Die restlichen vier Prozent entfielen auf die Abrechnungsmodalitäten `Festpreis mit variablem Bonus` und `reines Erfolgshonorar`. Bei den kleineren Marktteilnehmern kommt die Honoraruntersuchung auf vergleichbare Werte. Für eine fundierte Aussage bei den größeren Unternehmensberatungen mit mehr als fünf Millionen Euro Umsatz reichte die Grundmenge der Antworten nicht aus. Über alle Größenordnungen der Beratungsfirmen hinweg ist weiterhin interessant, dass knapp 40 Prozent angeben, noch nie auf das Thema Erfolgshonorierung seitens der Klienten angesprochen worden zu sein.

Die BDU-Position: Der Verband spricht sich nicht grundsätzlich gegen erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarungen in der Unternehmensberatung aus. Allerdings gelte es, so Redley, vor Abschluss solcher Beratungsprojekte eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehöre beispielsweise, Messmethoden, Beurteilungskriterien, Erfolgsbeitrag, Messgrößen und Messzeitpunkte oder mögliche Zielkonflikte klar zu definieren. »Hinzu kommt, dass das deutsche Rechtssystem, beispielsweise durch Vorgaben des Gesellschaftsrechtes, solche Regelungen nur eingeschränkt zulässt. Dies ist im Vergleich zu angelsächsischen Rechtssystemen, aus denen die erfolgsorientierten Honorarmodelle stammen, unkritischer«, ergänzt der BDU-Präsident.