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Beraterverband macht sich für einheitliche Grundsätze zur Unternehmensplanung stark

Eine fundierte Unternehmensplanung ist der beste Erfolgs-Katalysator: BDU-Initiative formuliert Mindestanforderungen und gibt Orientierung für Unternehmer, Banken und Berater.

Unternehmensplanung BDU Banken

 

Beraterverband macht sich für einheitliche Grundsätze zur Unternehmensplanung starkBonn, 19. März 2007 (bdu) - Viele Unternehmen scheitern im Markt, weil entweder keine oder eine lückenhafte oder fehlerhafte Unternehmensplanung vorliegt. Ein einheitlicher Standard für eine ordnungsgemäße Planung existiert in Deutschland bislang nicht. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. hat daher die Initiative ergriffen und in einem 20-seitigen Leitfaden mit dem Titel »Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP)« aus Expertensicht die entscheidenden Anforderungen formuliert. Der BDU empfiehlt, die in der GoP enthaltenen Mindestanforderungen grundsätzlich als Maßstab zu berücksichtigen, wenn es darum geht, Unternehmensplanungen zu erstellen oder zu beurteilen. Mit einer fundierten Planung seien Unternehmen im Markt länger erfolgreich und hätten bessere Verhandlungsoptionen gegenüber Kreditgebern, so der Beraterverband. Auch für Unternehmensgründer falle der Start erfolgversprechender aus. In einem speziell eingerichteten GoP-Arbeitskreis hatten BDU-Berater seit Sommer 2006 ihr Know-how und ihre Erfahrung aus unterschiedlichen Beratungsprojekten wie zum Beispiel Controlling, Sanierungsmanagement, Finanzierung oder Unternehmensgründung zusammengeführt. Dem Leitfaden liegen die aktuellen Erkenntnisse und Vorgaben von Wissenschaft, Recht und Unternehmenspraxis zu Grunde. Er ist für Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen anwendbar.

»Eine fundierte Unternehmensplanung ist der beste Erfolgs-Katalysator«, bringt der Vorsitzende des BDU-Fachverbandes Unternehmensführung + Controlling, Ralf Presber, seine Erfahrungen aus zahlreichen Beratungsprojekten auf den Punkt. Häufig würde besonders in Wirtschaft und Industrie die strategische Planung vernachlässigt. Sie sei aber das Herzstück einer Unternehmensplanung und müsse sich intensiv mit den Zielen des Unternehmens, aber auch mit den Marktverhältnissen, dem Wettbewerbsumfeld oder den Kundenbedürfnissen auseinandersetzen. Nur auf Basis der hieraus gewonnenen Erkenntnisse könne eine verbindliche und in sich vernetzte operative Planung entstehen, so Presber. Und: Ohne diese Vorgehensweise seien Ergebnis, Liquidität und Bilanz nicht aussagekräftig zu planen. Hinzu komme, dass sich die Kreditfähigkeit eines Unternehmens merklich erhöhe, wenn eine glaubwürdige und umfassende Unternehmensplanung vorliege. Weiterer Pluspunkt: Mit der besseren Bonität steige auch die Wettbewerbsfähigkeit.

Doch nicht nur in der Gründungs- und Wachstumsphase sollen die GoP eine wichtige Orientierung bieten. »Die BDU-Mindestanforderungen sind ein probates Hilfsmittel, wenn es darum geht, die Unternehmensexistenz zu sichern und Krisen zu erkennen oder zu bewältigen«, so Dr. Paul J. Groß, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzmanagement. So könne eine ordnungsgemäße Planung beispielsweise Koordinationsmängel vermeiden helfen oder eine frühzeitige Marktanpassung in Gang setzen. Bei Sanierungskonzepten sei die integrierte Unternehmensplanung mit einer Ergebnis-, Finanz- und Vermögensdarstellung zwingender Bestandteil. Und: Durch die rechnerische Darstellung des Sanierungsverlaufs könne nachgewiesen werden, wie die notwendigen Sanierungsmaßnahmen finanziert werden könnten. Dr. Groß: »Mit dem Unternehmensplan lassen sich notleidende Unternehmen aus der Krise steuern und zugleich die Sanierungsfortschritte kontrollieren.«
Im BDU-Arbeitskreis »Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP)« arbeiteten vom Sommer 2006 bis März 2007 - unter Federführung der beiden Fachverbände Unternehmensführung + Controlling sowie Sanierungs- und Insolvenzmanagement - Experten aus folgenden Fachverbänden mit: FV Finanzierung + Rating, FV Management + Marketing sowie FV Unternehmensgründung + Unternehmensentwicklung. Der 20-seitige Leitfaden enthält u.a. weitreichende Informationen zu den Planungsthemen Gesetzliche Grundlagen, Analyse, Ziel- und Strategiedefinition, Strategische Planung, Operative Planung sowie Revolvierung und Vergleiche (Überwachung). Den Grundsätzen liegen die aktuellen Anforderungen von Wissenschaft, Recht und Praxis zu Grunde.

Download des Leitfadens
http://www.bdu.de/docs/downloads/FG/AOU/GoP2007_BDUde.pdf 

 

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