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Beratung - Anreise zum Arbeitsplatz

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WiWi Gast

Beratung - Anreise zum Arbeitsplatz

Gerade bin ich beim Lesen im D-Fine - Faden auf einen interessanten Aspekt gestossen: Dort gehört es scheinbar zur Policy, dass die Anreise zum Arbeitsplatz von egal wo aus in Deutschland übernommen wird. Kannte das bisher so, dass man immer einem Office zugeteilt wird und alles von dort aus abgerechnet wird (also dass es Privatvergnügen ist, wenn man erstmal zum Office-Standort - an den man aus privaten Gründen nicht hinziehen möchte - anreisen muss)

Gibt es noch weitere beratungen die da so kulant wie d-fine sind?

p.s. D-fine ist nix für mich - bin kein Quant-Nerd ;)

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WiWi Gast

Re: Beratung - Anreise zum Arbeitsplatz

Infosys Consulting hat die gleiche policy. Jedes verlassen der Wohnung ist eine Dienstreise und wird entsprechend erstattet inkl. Spesen. Gibt aber auch nur ein Office in München, also freie Wahl deines Wohnortes

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WiWi Gast

Re: Beratung - Anreise zum Arbeitsplatz

Eigentlich ist das genau so die gesetzliche Regelung. Jedes Unternehmen, das sich daran nicht hält, verstößt somit gegen das Gesetz. Ob bewusst und ausbeuterisch oder dumm und unwissend, das sei mal dahin gestellt.

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know-it-all

Re: Beratung - Anreise zum Arbeitsplatz

Kannst du bitte schreiben in welchem Gesetz (mit §) das so geregelt sein soll?
Meines Wissens gibt es zwar zahlreiche Regelungen dazu, welche Aufwendungen überhaupt und bis zu welchem Betrag (steuerfrei) erstattet werden dürfen.
Aber es gibt keinerlei gesetzliche Mindestanforderungen welche Aufwendungen einem AN im Zusammenhang mit Dienstreisen durch den AG zu erstatten sind. Diese Erstattungen basieren also nicht auf gesetzlichen Anforderungen sondern auf innerbetrieblichen Regelungen/Richtlinien.

Ein Beispiel hierzu ist die alljährlich aktualisierte Tabelle vom Bundesfinanzministerium mit den landesspezifischen Spesensätzen für Verpflegungsmehraufwendungen. Bei allen Werten in dieser Tabelle handelt es sich um Höchstsätze. Dass heisst, diese Beträge darf ein AG max. steuerfrei erstatteten. Er darf aber auch gar nichts zahlen und verstößt damit gegen kein Gesetz. Der AN darf, sofern keine Erstattung erfolgt, immerhin den vollen Satz in seiner Lohnsteuererklärung angeben und erhält die darauf gezahlte Steuer zurück.

Lounge Gast schrieb:

Eigentlich ist das genau so die gesetzliche Regelung. Jedes
Unternehmen, das sich daran nicht hält, verstößt somit gegen
das Gesetz. Ob bewusst und ausbeuterisch oder dumm und
unwissend, das sei mal dahin gestellt.

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WiWi Gast

Re: Beratung - Anreise zum Arbeitsplatz

Lounge Gast schrieb:

Eigentlich ist das genau so die gesetzliche Regelung. Jedes
Unternehmen, das sich daran nicht hält, verstößt somit gegen
das Gesetz. Ob bewusst und ausbeuterisch oder dumm und
unwissend, das sei mal dahin gestellt.

So ein Schwachsinn...

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WiWi Gast

Re: Beratung - Anreise zum Arbeitsplatz

Eine Dienstreise kann auch vom Dienstort (Geschäftsstelle) aus beginnen und dort auch enden. Der Weg von der Wohnung zum Regelarbeitsplatz (Büro/Geschäftsstelle) ist natürlich keine Dienstreise, sondern der ganz normale Weg zur Arbeit.

Lounge Gast schrieb:

Eigentlich ist das genau so die gesetzliche Regelung. Jedes
Unternehmen, das sich daran nicht hält, verstößt somit gegen
das Gesetz. Ob bewusst und ausbeuterisch oder dumm und
unwissend, das sei mal dahin gestellt.

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WiWi Gast

Re: Beratung - Anreise zum Arbeitsplatz

Meine Unternehmensberatung (Software Branche) hat ca. 60 Mitarbeiter im Dach Raum. In Deutschland haben wir die Regel, dass jede Minute Anreise zu einem anderen office oder Kunden arbeitszeit ist. Allerdings werden Überstunden nicht extra vergütet und es ist jedem selbst überlassen wie er damit umgeht wenn er 10 Stunden Reisezeit die Woche hat. Die Partner/Geschäftsführer finden es vermutlich nicht toll wenn ihre Leute nur 30 Stunden arbeiten weil sie 10 am reisen waren.

Zu den Vorposts: Reisezeit ist per Gesetz nur dann zwingend arbeitszeit wenn der Arbeitgeber dich entweder auffordert während der Reise bestimmte Tätigkeiten auszuüben (Telko im Auto, controlling im ICE) oder aber ein bestimmtes Verkehrsmittel vorschreibt. Der Arbeitgeber ist nicht zum Ersatz von Reisespesen verpflichtet und er schreibt kein Verkehrsmittel nur dadurch vor, dass er zum Beispiel "ein bahn ticket zweiter Klasse" aber sonst nichts übernimmt. Er hat dadurch nicht die Weisung erteilt den Zug zu nutzen.

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WiWi Gast

Re: Beratung - Anreise zum Arbeitsplatz

c2 consulting (Automotive Beratung) hatte eine ähnliche Regelung. Kannst wohnen, wo du möchtest, solange eine Flughafen / Bahnhöfen einigermaßen erreichbar.

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