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Muss Urlaub abgebaut werden?

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WiWi Gast

Muss Urlaub abgebaut werden?

Hi Ich wechsel bald Unternehmen und habe noch etwa 15 Tage Urlaub. Muss ich diesen vor meinem letzen Arbeitstag nehmen?

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WiWi Gast

Muss Urlaub abgebaut werden?

Wenn du sie nicht deinem alten Unternehmen schenken willst: ja! Falls du noch Überstunden hast, kannst du auch diese vorher abfeiern oder auszahlen lassen.

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WiWi Gast

Muss Urlaub abgebaut werden?

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

Hi Ich wechsel bald Unternehmen und habe noch etwa 15 Tage Urlaub. Muss ich diesen vor meinem letzen Arbeitstag nehmen?

Wie immer: kommt drauf an. Im Grunde ja, es sei denn betriebliche Belange sprechen dagegen, dann kann man sich auf eine Auszahlung einigen. Vice versa ebenso, nur dass es für den Arbeitgeber schwieriger ist, die betrieblichen Belange "gerichtsfest" zu belegen.

Also, du MUSST nicht, kannst aber.

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WiWi Gast

Muss Urlaub abgebaut werden?

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

Hi Ich wechsel bald Unternehmen und habe noch etwa 15 Tage Urlaub. Muss ich diesen vor meinem letzen Arbeitstag nehmen?

Wie immer: kommt drauf an. Im Grunde ja, es sei denn betriebliche Belange sprechen dagegen, dann kann man sich auf eine Auszahlung einigen. Vice versa ebenso, nur dass es für den Arbeitgeber schwieriger ist, die betrieblichen Belange "gerichtsfest" zu belegen.

Hier der TE. Aber habe ich dann beim neuen Arbeitgeber 0 für das restliche halbe Jahr?? Ich dachte die Urlaubstage sind per Gesetz "mitnehmbar" und unabhängig vom Arbeitgeber? Oder wie ist das? Ich würde sonst gerne meine 15 restlichen Urlaubstage einfach mitnehmen ins neue Unternehmen.

Also, du MUSST nicht, kannst aber.

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Ceterum censeo

Muss Urlaub abgebaut werden?

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

Hier der TE. Aber habe ich dann beim neuen Arbeitgeber 0 für das restliche halbe Jahr?? Ich dachte die Urlaubstage sind per Gesetz "mitnehmbar" und unabhängig vom Arbeitgeber? Oder wie ist das? Ich würde sonst gerne meine 15 restlichen Urlaubstage einfach mitnehmen ins neue Unternehmen.

Da wir mittlerweile Juli haben und du erst in Bälde den Arbeitgeber wechseln möchtest, erwirbst du bei deinem neuen Arbeitgeber nicht mehr den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch (nach BUrlG), sondern lediglich einen entsprechenden Anteil von x/12. Eine doppelte Gewährung von Urlaubstagen ist gesetzlich jedoch nicht vorgesehen; daher kann/wird dein neuer Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung deines alten Arbeitgebers verlangen. Hier werden die bereits in Anspruch genommenen Urlaubstage ausgewiesen. Diese mindern deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch entsprechend.
Bei deinem bisherigen Arbeitgeber hast du vermutlich bereits den vollen Jahresurlaub gutgeschrieben bekommen und jetzt noch 15 Rest-Tage? Wenn du diese jetzt noch alle abfeierst, beträgt dein Rest-Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2019 0 Tage.
Urlaubstage sind daher nicht per Gesetz "mitnehmbar".
Wichtige Ergänzung: Diese Angaben beziehen sich alle auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Zusätzlich gewährte Urlaubstage beruhen auf privatrechtlichen Bestimmungen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Muss Urlaub abgebaut werden?

Dann hast du dich falsch ausgedrückt.

Das berechnet sich natürlich anteilig!

Dh. bei 30Urlaubstagen pro Jahr und Wechsel zum 1.9., kannst du max. 8/12 (=20) Urlaubstage bei deinem alten AG nehmen. Nimmst du weniger, verschenkst du sie an den alten AG. Nimmst du mehr, darf der AG Gehalt von dir einbehalten.

Beim neuen AG hast du entsprechend dann 4/12 Jahresurlaubsanspruch. Bei 30Tagen pro Jahr also 10. Bei 25Tagen pro Jahr ~8Tage.

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

Hi Ich wechsel bald Unternehmen und habe noch etwa 15 Tage Urlaub. Muss ich diesen vor meinem letzen Arbeitstag nehmen?

Wie immer: kommt drauf an. Im Grunde ja, es sei denn betriebliche Belange sprechen dagegen, dann kann man sich auf eine Auszahlung einigen. Vice versa ebenso, nur dass es für den Arbeitgeber schwieriger ist, die betrieblichen Belange "gerichtsfest" zu belegen.

Hier der TE. Aber habe ich dann beim neuen Arbeitgeber 0 für das restliche halbe Jahr?? Ich dachte die Urlaubstage sind per Gesetz "mitnehmbar" und unabhängig vom Arbeitgeber? Oder wie ist das? Ich würde sonst gerne meine 15 restlichen Urlaubstage einfach mitnehmen ins neue Unternehmen.

Also, du MUSST nicht, kannst aber.

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WiWi Gast

Muss Urlaub abgebaut werden?

Falsch! Wer nach dem 1.7. Austritt hat für das ganze Jahr Urlaubsanspruch. Wenn 30 Tage im Vertrag geregelt sind, hast du auch 30 Tage Urlaub. Auch wenn du am 31.7. austrittst. Es sei denn, es ist eine pro rata temporis Regelung enthalten.

Das weiß ich zufällig sehr genau, weil ich es durch Betriebsrat, meinem Rechtsanwalt und den Arbeitgeber hab prüfen lassen...

Kannst du auch einfach und schnell selbst ergooglen, spart das Theater mit dem Unternehmen!

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

Dann hast du dich falsch ausgedrückt.

Das berechnet sich natürlich anteilig!

Dh. bei 30Urlaubstagen pro Jahr und Wechsel zum 1.9., kannst du max. 8/12 (=20) Urlaubstage bei deinem alten AG nehmen. Nimmst du weniger, verschenkst du sie an den alten AG. Nimmst du mehr, darf der AG Gehalt von dir einbehalten.

Beim neuen AG hast du entsprechend dann 4/12 Jahresurlaubsanspruch. Bei 30Tagen pro Jahr also 10. Bei 25Tagen pro Jahr ~8Tage.

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

Hi Ich wechsel bald Unternehmen und habe noch etwa 15 Tage Urlaub. Muss ich diesen vor meinem letzen Arbeitstag nehmen?

Wie immer: kommt drauf an. Im Grunde ja, es sei denn betriebliche Belange sprechen dagegen, dann kann man sich auf eine Auszahlung einigen. Vice versa ebenso, nur dass es für den Arbeitgeber schwieriger ist, die betrieblichen Belange "gerichtsfest" zu belegen.

Hier der TE. Aber habe ich dann beim neuen Arbeitgeber 0 für das restliche halbe Jahr?? Ich dachte die Urlaubstage sind per Gesetz "mitnehmbar" und unabhängig vom Arbeitgeber? Oder wie ist das? Ich würde sonst gerne meine 15 restlichen Urlaubstage einfach mitnehmen ins neue Unternehmen.

Also, du MUSST nicht, kannst aber.

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WiWi Gast

Muss Urlaub abgebaut werden?

WiWi Gast schrieb am 17.07.2019:

Falsch! Wer nach dem 1.7. Austritt hat für das ganze Jahr Urlaubsanspruch. Wenn 30 Tage im Vertrag geregelt sind, hast du auch 30 Tage Urlaub. Auch wenn du am 31.7. austrittst. Es sei denn, es ist eine pro rata temporis Regelung enthalten.

So und nicht anders ist es laut Gesetz korrekt. Danke dafür.

Ich würde an deiner Stelle den kompletten Jahresurlaub in Anspruch nehmen. Bestenfalls will dein neuer Arbeitgeber keine Bescheinigung über deinen bereits verbrauchten Urlaub (so wars bei mir und deshalb habe ich 40 Tage Urlaub gehabt) und gewährt dir den dir anteilig zustehenden Urlaub laut deinem Arbeitsvertrag. Schlechtenfalls hast du eben keine Urlaubstage mehr für die restlichen 5 Monate, was halb so schlimm ist da du eh in der Probezeit bist.

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WiWi Gast

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