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Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Guten Tag,

nach vergeblicher Internetrecherche bin ich hier gelandet...

Welche Ansprüche habe ich wenn ich auf einem Projekt bei einem Kunden in meinem Wohnort (ungleich Office-Standort) eingesetzt werde. Das ich theoretisch mit dem Taxi zum Kunden fahren könnte ist klar. Auch könnte ich mir ein Hotel in meiner eigenen Stadt nehmen (ist mir angeboten worden). Das ist natürlich nicht sonderlich sinnvoll.

Was mir aber auch nicht in den Kopf will, ist dass die Kollegen das Tagegeld für Übernachtungen und ein Hotelfrühstück einstreichen und ich, weil ich um 23h in mein eigene Wohnung zurück darf, nur das halbe. (Ist ja keine "Mehrtägige auswärtige Tätigkeiten".)

Würde gerne etwas vorbereitet sein, bevor ich bei den entsprechenden Stellen nachfrage. Also: Hat jmd. eine Ahnung was hier gilt bzw. was hier gelten könnte?

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

WiWi Gast schrieb am 16.02.2019:

Guten Tag,

nach vergeblicher Internetrecherche bin ich hier gelandet...

Welche Ansprüche habe ich wenn ich auf einem Projekt bei einem Kunden in meinem Wohnort (ungleich Office-Standort) eingesetzt werde. Das ich theoretisch mit dem Taxi zum Kunden fahren könnte ist klar. Auch könnte ich mir ein Hotel in meiner eigenen Stadt nehmen (ist mir angeboten worden). Das ist natürlich nicht sonderlich sinnvoll.

Was mir aber auch nicht in den Kopf will, ist dass die Kollegen das Tagegeld für Übernachtungen und ein Hotelfrühstück einstreichen und ich, weil ich um 23h in mein eigene Wohnung zurück darf, nur das halbe. (Ist ja keine "Mehrtägige auswärtige Tätigkeiten".)

Würde gerne etwas vorbereitet sein, bevor ich bei den entsprechenden Stellen nachfrage. Also: Hat jmd. eine Ahnung was hier gilt bzw. was hier gelten könnte?

Genau das, was du beschreibst. Wenn du zu Hause schläfst, halbes Tagegeld.

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

WiWi Gast schrieb am 16.02.2019:

Guten Tag,

nach vergeblicher Internetrecherche bin ich hier gelandet...

Welche Ansprüche habe ich wenn ich auf einem Projekt bei einem Kunden in meinem Wohnort (ungleich Office-Standort) eingesetzt werde. Das ich theoretisch mit dem Taxi zum Kunden fahren könnte ist klar. Auch könnte ich mir ein Hotel in meiner eigenen Stadt nehmen (ist mir angeboten worden). Das ist natürlich nicht sonderlich sinnvoll.

Was mir aber auch nicht in den Kopf will, ist dass die Kollegen das Tagegeld für Übernachtungen und ein Hotelfrühstück einstreichen und ich, weil ich um 23h in mein eigene Wohnung zurück darf, nur das halbe. (Ist ja keine "Mehrtägige auswärtige Tätigkeiten".)

Würde gerne etwas vorbereitet sein, bevor ich bei den entsprechenden Stellen nachfrage. Also: Hat jmd. eine Ahnung was hier gilt bzw. was hier gelten könnte?\

Ist normal vertraglich geregelt, dass man innerhalb seines Wohnortes bis 1h fahrzeit gar nix kriegt. wenn du glueck hast ne jahreskarte fuer die oeffis

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Ceterum censeo

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Ich vermute mal, ihr sprecht hier von den steuerfrei ausgezahlten Verpflegungsmehraufwendungen?
Zuerst die schlechte Nachricht: Ein Anspruch auf Auszahlung durch den Arbeitgeber besteht nicht. Der Arbeitgeber kann (!) hingegen entsprechende Zuzahlungen leisten; bewegen diese sich innerhalb der gesetzlichen Schranken, sind sie sogar Steuer - und Sozialversicherungsfrei. Die meisten Arbeitgeber orientieren sich daher an den gesetzlichen Werten (12/24 Euro) bei der Reisekostenabrechnung und hier ist es nunmal geregelt, dass man den "vollen" Satz nur bei einer ganztägigen Auswärtstätigkeit erhält. Kehrst du also jeden Tag in deine Wohnung zurück, wird idR auch weniger erstattet.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Das halt so ein 1/1000000 Fall, der irgendwie ein wenig dumm ist.

Wenn ich das richtig verstehe ist dein Problem, dass du deinem AG Kosten ersparst, da du in den eigenen vier Wänden schläfst und damit kein Hotel brauchst und dann zusätzlich auch noch bestraft wirst, indem du nur die halbe Pauschale bekommst?

Antwort darauf ist: Ja ist genau so und mir fällt auch keine Möglichkeit ein, um daran etwas zu ändern.

Nächste Antwort: Lass dir das Hotel zahlen und du bekommst die volle Pauschale. Ist einfach so. Nicht sinnvoll, nicht ökonomisch aber ist einfach so, weil die Regeln so sind.

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Steuerrechtlich gesehen darf dir dein AG eine Übernachtungspauschale i.H.v. 20€ für genau den Fall pro Tag bezahlen.

PwC macht das so. D.h. wenn du bei einer mehrtägigen Dienstreise (ab 30km Entfernung vom Office) irgendwie unterkommst ohne PwC Kosten zu verursachen (Zweitwohnung, Eltern, Freundin, Freunde etc) bekommst du diese Pauschale von 20€ zzgl. zu deinem normalen Tagegeld von 12€. Du würdest in deinem Fall also bei PwC auf 32€ täglich kommen, wohingegen die Hotelnächtigenden nur auf die klassischen 24€ kommen.

Unserem expense tool entnehme ich, dass 20€ der höchste Betrag ist, der steuerrechtlich erstattet werden kann ohne Abzüge. Am besten also mal mit deinem AG sprechen, ob sich das für dich nicht auch so handhaben lässt, schließlich sparst du der Firma damit dennoch eine Menge Geld ein.

antworten
WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Stimmt, ich erinnere mich, dass das die Deutsche Bank auch so gemacht hat, als ich mal bei einer Bekannten in Berlin untergekommen bin. Gangbarer Weg, auf jeden Fall ansprechen.

WiWi Gast schrieb am 18.02.2019:

Steuerrechtlich gesehen darf dir dein AG eine Übernachtungspauschale i.H.v. 20€ für genau den Fall pro Tag bezahlen.

PwC macht das so. D.h. wenn du bei einer mehrtägigen Dienstreise (ab 30km Entfernung vom Office) irgendwie unterkommst ohne PwC Kosten zu verursachen (Zweitwohnung, Eltern, Freundin, Freunde etc) bekommst du diese Pauschale von 20€ zzgl. zu deinem normalen Tagegeld von 12€. Du würdest in deinem Fall also bei PwC auf 32€ täglich kommen, wohingegen die Hotelnächtigenden nur auf die klassischen 24€ kommen.

Unserem expense tool entnehme ich, dass 20€ der höchste Betrag ist, der steuerrechtlich erstattet werden kann ohne Abzüge. Am besten also mal mit deinem AG sprechen, ob sich das für dich nicht auch so handhaben lässt, schließlich sparst du der Firma damit dennoch eine Menge Geld ein.

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

WiWi Gast schrieb am 18.02.2019:

Stimmt, ich erinnere mich, dass das die Deutsche Bank auch so gemacht hat, als ich mal bei einer Bekannten in Berlin untergekommen bin. Gangbarer Weg, auf jeden Fall ansprechen.

Das ist aber nicht deine eigene Adresse.

Wenn die Firma dir 20 Euro pro Tag zahlt, damit du in deiner eigenen Wohnung übernachtest, klingt das sehr nach geldwerten Vorteil.

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Wir können anstatt des Hotels auch eine Kostenpauschale von 50€ erhalten (Cash) wenn wir z.B. lieber ein Airbnb nehmen oder zuhause/bei Freunden wohnen wollen

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Muss man das irgendwie nachweisen?
Ich kann ja schließlich keine Belege von meinen Eltern, Freundin etc. verlangen.

Und wie verhält es sich, wenn ich eine eigene Wohnung als Hauptwohnsitz am Projektstandort anmelde?
Dann würde ich ja wenn ich auf dem Projekt bin quasi zu Hause wohnen, bekäme ich dann trotzdem die Pauschale?

WiWi Gast schrieb am 18.02.2019:

Steuerrechtlich gesehen darf dir dein AG eine Übernachtungspauschale i.H.v. 20€ für genau den Fall pro Tag bezahlen.

PwC macht das so. D.h. wenn du bei einer mehrtägigen Dienstreise (ab 30km Entfernung vom Office) irgendwie unterkommst ohne PwC Kosten zu verursachen (Zweitwohnung, Eltern, Freundin, Freunde etc) bekommst du diese Pauschale von 20€ zzgl. zu deinem normalen Tagegeld von 12€. Du würdest in deinem Fall also bei PwC auf 32€ täglich kommen, wohingegen die Hotelnächtigenden nur auf die klassischen 24€ kommen.

Unserem expense tool entnehme ich, dass 20€ der höchste Betrag ist, der steuerrechtlich erstattet werden kann ohne Abzüge. Am besten also mal mit deinem AG sprechen, ob sich das für dich nicht auch so handhaben lässt, schließlich sparst du der Firma damit dennoch eine Menge Geld ein.

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Bin selbst in der Beratung und das Problem, was du beschreibst, ist einer der Gründe, warum Heimschläfer-Projekte eher unbeliebt sind.
Theoretisch könnte dir dein AG auch ein Hotel, Taxi etc. in deinem Wohnort (=Projektstandort) zahlen - du müsstest es halt dann als geldwerten Vorteil versteuern. Dies lohnt sich dann für dich (in der Regel) nicht mehr, weshalb viele Firmen direkt darauf verzichten dies so anzubieten - es erspart auch beiden Seiten Aufwand.

Die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand wurde oben schon korrekt erläutert.

Die 20€ pro Übernachtung, wenn du deinem AG Hotelkosten ersparst, kenne ich für den eigenen Wohnort so nicht. Falls es das doch gibt, ist es wieder ein Geldwerter Vorteil und muss versteuert werden. Ich kenne dieses Prinzip aber für Projekte außerhalb deines Wohnortes (z.B. Projekt in Berlin, Wohnort in Frankfurt und du schläfst von Mo-Do statt im Hotel bei Freunden o.Ä.). Dann zahlen manche AG freiwillig einen Ausgleich, weil du ihnen Geld eingespart hast. Kenne das bei uns zum Beispiel aus Dubai-Projekten, wo man mit einer Woche im richtigen Hotel so viele Bonuspunkte sammeln konnte, dass man danach die Woche mit den Punkten in einem etwas schlechteren Hotel schlafen konnte, nix bezahlt hat und dann jeden Tag diese 20€ (glaub bei uns ist es etwas höher) mitnehmen konnte (bei Wohnsitz Deutschland).

WiWi Gast schrieb am 26.07.2020:

Muss man das irgendwie nachweisen?
Ich kann ja schließlich keine Belege von meinen Eltern, Freundin etc. verlangen.

Und wie verhält es sich, wenn ich eine eigene Wohnung als Hauptwohnsitz am Projektstandort anmelde?
Dann würde ich ja wenn ich auf dem Projekt bin quasi zu Hause wohnen, bekäme ich dann trotzdem die Pauschale?

WiWi Gast schrieb am 18.02.2019:

Steuerrechtlich gesehen darf dir dein AG eine Übernachtungspauschale i.H.v. 20€ für genau den Fall pro Tag bezahlen.

PwC macht das so. D.h. wenn du bei einer mehrtägigen Dienstreise (ab 30km Entfernung vom Office) irgendwie unterkommst ohne PwC Kosten zu verursachen (Zweitwohnung, Eltern, Freundin, Freunde etc) bekommst du diese Pauschale von 20€ zzgl. zu deinem normalen Tagegeld von 12€. Du würdest in deinem Fall also bei PwC auf 32€ täglich kommen, wohingegen die Hotelnächtigenden nur auf die klassischen 24€ kommen.

Unserem expense tool entnehme ich, dass 20€ der höchste Betrag ist, der steuerrechtlich erstattet werden kann ohne Abzüge. Am besten also mal mit deinem AG sprechen, ob sich das für dich nicht auch so handhaben lässt, schließlich sparst du der Firma damit dennoch eine Menge Geld ein.

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Auf so eine Idee muss man erstmal kommen - seine Punkte dafür zu opfern um 20 Euro/ Nacht zu bekommen, anstatt nochmal mehr Punkte zu generieren (und davon dann schön in den Urlaub zu fahren) :-)

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Sehe ich genauso, aber nochmal als Ergänzung:

  • a) Es sind wie gesagt mehr als 20€/Nacht bei uns
  • b) Die Kollegen, die mir das erzählt haben, waren alle sehr jung und haben eher Einkommensmaximierung betrieben als Freizeitmaximierung
  • c) Viele Kollegen, die länger in den Emiraten sind, waren froh „Urlaub“ zuhause in Deutschland zu machen bei Familie und Freunden. Am Wochenende einfach mal zurück fliegen ist nämlich leider ziemlich sinnlos, da aufgrund des abweichenden (muslimischen) Wochenendes und der Flugdauer extrem wenig Zeit für zuhause bleibt.

WiWi Gast schrieb am 27.07.2020:

Auf so eine Idee muss man erstmal kommen - seine Punkte dafür zu opfern um 20 Euro/ Nacht zu bekommen, anstatt nochmal mehr Punkte zu generieren (und davon dann schön in den Urlaub zu fahren) :-)

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Ein KPMGler

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Es gibt auch Kollegen, die werden richtig "kreativ".
Ein Kollege hatte ein sehr langlaufendes Projekt in der (sehr teuren) Stadt, in der sein Bruder wohnt. Also hat der Bruder ihm offiziell seine Wohnung für horrendes Geld "untervermietet", was die Firma dann als Projektwohnung bezahlt hat und er hat halt einfach bei seinem Bruder im Gästezimmer geschlafen. Das Geld haben sie sich geteilt...

Manche sind schon wirklich einfallsreich.

antworten
WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Ein KPMGler schrieb am 27.07.2020:

Es gibt auch Kollegen, die werden richtig "kreativ".
Ein Kollege hatte ein sehr langlaufendes Projekt in der (sehr teuren) Stadt, in der sein Bruder wohnt. Also hat der Bruder ihm offiziell seine Wohnung für horrendes Geld "untervermietet", was die Firma dann als Projektwohnung bezahlt hat und er hat halt einfach bei seinem Bruder im Gästezimmer geschlafen. Das Geld haben sie sich geteilt...

Manche sind schon wirklich einfallsreich.

Kam das irgendwie raus, du bist ja darüber informiert. Falls es raus kam, gab es irgendwelche Konsequenzen?

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WiWi Gast

Reisekosten bei Einsatz am Wohnort

Ein KPMGler schrieb am 27.07.2020:

Es gibt auch Kollegen, die werden richtig "kreativ".
Ein Kollege hatte ein sehr langlaufendes Projekt in der (sehr teuren) Stadt, in der sein Bruder wohnt. Also hat der Bruder ihm offiziell seine Wohnung für horrendes Geld "untervermietet", was die Firma dann als Projektwohnung bezahlt hat und er hat halt einfach bei seinem Bruder im Gästezimmer geschlafen. Das Geld haben sie sich geteilt...

Manche sind schon wirklich einfallsreich.

Das kann ich toppen ;-) bei uns gab es wohl schon Kollegen, die wussten das sie auf einem Langläufer bzw. regelmäßig in der gleichen Stadt landen, und dann eine kleine ETW gekauft haben (über die Freundin oder so). Die haben sie sich dann sozusagen selber für viel Geld über AirBNB vermietet.

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