WiWi Gast schrieb am 12.07.2019:
WiWi Gast schrieb am 12.07.2019:
Was für ein wirrer Quatsch. Was genau ist deine Frage?
Und das mit den 18k p.a. Für den Firmenwagen ist auch Quatsch. Das würde bedeuten dass man einen 100k Wagen fährt und 100km von der arbeit entfernt wohnt. Dir ist hoffentlich bewusst, wie sich die Besteuerung eines firmenwagens auf dein Gehalt auswirkt? Lulz
Es ist keine Frage, es ist eine Feststellung, dass im allgemeinen die Reisezeit eben keine Arbeitszeit ist.
Die Berechnung des Firmenwagens war ein Wagen für 60k bei 58km.
Eine Rechnung eines potenziellen Arbeitgebers, Gehalt ohne Firmenwagen 6000€ Brutto = 3459€ Netto
Gehalt mit Firmenwagen 5000€ Brutto, abzüglich 1% und 0,03% noch 2126€ Netto, macht 16k p.a. für den Firmenwagen.
Dann waren es eben nur 16k und nicht 18k, das hatte ich falsch in Erinnerung.
Ich weiß wie Firmenwagen versteuert werden, das mit der Einkommensteuerabrechnung bezog sich auf die
0,002%, die sich bei weniger als 15 Tagen Anwesenheit im Büro durchaus lohnt, da hapert es aber unter Umständen
mit der Nachweisbarkeit gegenüber dem Finanzamt.
Das ist meines Erachtens nicht korrekt gerechnet. Du hast in deiner Rechnung einen Wagen mit 1.000 Euro Gehaltsumwandlung (Gehalt runter von 6K auf 5K) gerechnet.
Wenn du Gehaltsumwandlung hast, musst du nicht nochmal 1% versteuern. Die 1% gelten, wenn dir dien Arbeitgeben das Auto als gehalstbestandteil quasi "on top" gibt. In der Tat musst du auch bei Gehaltsumwandlungtheoretisch die 0,03% pro KM vom Unternehmenssitz abgeben. Alle Beratungen, die ich kenne, geben dir aber eine Bestätigung, dass du als Berater überwiegend nicht in deiner ersten Tätigkeitsstätte (Unternehmenssitz) bist. Dann bist du davon befreit.
Ich habe damals bei Gehaltsumwandlung für einen 50K wagen ca. 450€ netto pro Monat gezahlt.
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