1) Was sind die Vorkenntnisse die vorhanden sind ? RA ? BWL ? Bilanzbuchhalter ? Fachwirt ? Steuerfachangestellter ? Erstens zu ermitteln ist m. E, was der TE bislang wie gelernt hat und wie effektiv das war.
2) Klausuren: Ich meine nicht, daß es was bringt, im stillen Kämmerlein daheim Klausuren zu schreiben wenn man nicht vorbereitet ist; als Vorbereitung auf den StB hab ich die am Kursort angebotenen Klausuren mitgeschrieben. Das Problem liegt wesentlich darin, dass ich von meinem bisherigen Werdegang ein bestimmtes Vorgliedern von Lösungen gewohnt war, das ich im StB Examen aber anpassen mußte, damit es mit der Zeit ausging. Dazu sollte man Klausuren schreiben.
Knoll stand bei mir schon damals in dem Ruf, zu überfrachtete Klausuren zu schreiben. Es bringt m. E, nichts, den Stoff, für den man im Examen z. B. 9 Std bräuchte, bei Knoll in 6 Stunden zu schreiben. Also: anderer Anbieter ? Oder: man nehme Originalklausuren ?
3) Die effektive Konzeption liefert die Inhalte, doch sehe ich bei meiner Vorbereitung im WP Examen, dass sich darum niemand kümmert.
Beispiel: Die A - GmbH ist an der Personengesellschaft B beteiligt. Es geht um den Ansatz des Anteils von A.
Herangehensweise mit gesundem Menschenverstand:
Erstens: Trennung der Sachverhalte: Was betrifft das Verhältnis Gesellschaft - Gesellschafter, was betrifft ein Verhältnis wie unter fremden Dritten ?
Zweitens: Sonderfälle beachten (Haftungsbeschränkung des Kommanditisten)
Drittens: Ansprüche beachten: aus Gesellschaftsverhältnis, aus Verhältnis fremder Dritter, auf Ausschüttung, wann besteht Anspruch ?
Viertens: Die Verhältnisse müssen gleich laufen:
A) Im Bereich "fremder Dritter" müssen die Konten im Unternehmen B den spiegelbildlichen Wert des Kontos in der Personengesellschaft A aufweisen (Soll statt Haben bzw. Haben statt Soll)
B) im Bereich "Eigenkapital" gilt:
Anschaffung: Die feste Kapitaleinlage (Personengesellschaft B) ist EK wird in Unternehmen A angeschafft im Sinne von § 253 HGB, also vor allem bei Verlusten Abschreibung auf beizulegenden Wert prüfen;
Verlust: Pflicht zum Nachschuß prüfen (Rückstellung wenn Unternehmenswert auf 0 abgeschrieben wurde) nicht aber, wenn Kommanditist seine Einlage vollständig erbracht hat, Zeitpunkt der Verpflichtung
Gewinn: Zeitpunkt des Gewinnanspruchs, Regelungen im Gesellschaftsvertrag, Entnahmefähigkeit, ggf. Umqualifizierung in FK
Gewinnermittlung unter Ergebnisverwendung
Fünftens: Entwicklung der darzustellenden Kapitalkonten
festes Kapitalkonto
ggf. variables Kapitalkonto (EK): Verluste, Gewinne die EK bleiben (Einlagen)
Gewinnkonto (FK)
Verrechnungskonto (FK) z. B. für wechseleitige Lieferungen
Sechstens: Steuerbilanz
Spiegelbildtherorie
Sonderbilanzen / Ergänzungsbilanzen
alle Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sind bei einer Personengesellschaft EK
Siebtens: latente Steuern ?
und so weiter, und so weiter, dies nur mal als spontane Gedanken. aber ich denke, Ceterum Censeo wird sicher gleich was finden, aber was ich sagen will: Wenn man irgendwelche IDW Standards auswendig lernt und nicht subsumiert weiß man gleich weniger, schreibt weniger hin und hat weniger Punkte:
Die Struktur macht es aus, denn die Struktur liefert die Punkte.
Also: suche Dir einen Anbieter, bei dem das Material schon optisch klar strukturiert ist, das immer bei allen Aufgaben die gleiche Konzeption hat und das die Probleme mit klaren, kurzen Sätzen (nur das ist lernfähig bzw man muß sich die Lösung irgendwann merken) beschreibt.
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