Coronavirus: FAQ zum Arbeitsrecht des BAMS
Wer darf wann zuhause bleiben? Besteht die Pflicht zur Arbeit in das Büro zu kommen, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den FAQs zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Coronavirus.
Coronavirus: FAQ zum Arbeitsrecht des BAMS
Wer darf wann zuhause bleiben? Besteht die Pflicht zur Arbeit in das Büro zu kommen, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den FAQs zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Coronavirus.
Coronavirus - Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
- Besteht ein Anspruch darauf im Home Office von zuhause zu arbeiten?
- Besteht die Pflicht zur Arbeit in das Büro zu kommen, wenn die Kollegen husten?
- Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn Kollegen krankheitsbedingt ausfallen?
- Besteht im Falle einer Vorübergehenden Betriebsstörung oder Betriebsschließung ein Anspruch auf Entgeldfortzahlung?
- Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen durch das Coronavirus Kurzarbeitsgeld bekommen?
- Was passiert, wenn der Arbeitgeber wegen dem Coronavirus Kurzarbeit angeordnet hat?
- Was passiert, wenn die Schule oder Kita meiner Kinder geschlossen wird und keine Betreuungsmöglichkeit besteht? Muss dann Urlaub genommen werden?
- Was passiert, wenn sich der Arbeitsplatz nicht erreichen lässt, weil keine S-Bahnen, U-Bahnen oder Züge mehr fahren?
- Besteht ein Anspruch auf Entgeldfortzahlung für Arbeitnehmer, die am Coronavirus erkrankt sind?
- Welche Verpflichtungen haben Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer vor dem Coronavirus?
Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html