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Corona-Impflicht: Verfassungsrechtliche Irrfahrt gestoppt

Die Corona-Impfpflicht ist am 7. April 2022 im Bundestag gescheitert. Lediglich 296 von 683 Abgeordneten stimmten für den Gesetzentwurf einer Impfpflicht gegen COVID-19. Eine klare Mehrheit von 378 Abgeordneten stimmte bei 9 Enthaltungen dagegen. Bereits im Vorfeld hatten zahlreiche Mediziner und Juristen vor der Impfpflicht und einem deutschen Sonderweg gewarnt. Kritisiert wurden die steigenden Verdachtsfälle schwerer Impfnebenwirkungen und Todesfälle, der fehlende Fremd- und Selbstschutz, die bedingte Zulassung der Impfstoffe und die mangelnde Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht.

Exit-Schilder des deutschen Bundestages symbolisieren das gescheiterte Gesetz zur Corona-Impflicht.

Corona-Impflicht: Verfassungsrechtliche Irrfahrt gestoppt
Die Corona-Impfpflicht ist am 7. April 2022 im Bundestag in einer historischen Abstimmung gescheitert. Eine deutliche Mehrheit von 378 Abgeordneten stimmte am 7. April 2022 im Bundestag gegen den Gesetzentwurf einer Corona-Impfpflicht. Lediglich 296 von 683 Bundestagsabgeordneten stimmten für die Impfpflicht gegen COVID-19 ab 60 Jahren. Enthaltungen gab es zudem 9.

Bereits im Vorfeld hatten zahlreiche Mediziner und Juristen vor dem deutschen Sonderweg einer Corona-Impfpflicht gewarnt. So forderte beispielweise Expertenratsmitglied Professor Hendrik Streeck eine eigenverantwortliche Corona-Politik. Im Chefvisite-Interview mit dem DUP Unternehmer-Magazin sprach sich der Virologe klar gegen eine Impfpflicht aus, weil die Impfung keinen Schutz vor der Ansteckung und Weitergabe des Coronavirus biete. Neue Studien unter anderem aus Dänemark zeigten, dass Ungeimpfte und Geimpfte gleich ansteckend sein. Prof. Klaus Stöhr, der ehemalige Pandemiebeauftragte der WHO, hatte in Interviews ebenfalls Bedenken gegenüber einer Corona-Impfpflicht geäußert.
 

Impfpflicht-Debatte:
Rede von Wolfgang Kubicki (FDP) am 07.04.2022

 

Offener Brief: KRiStA-Juristen warnten vor Corona-Impfpflicht
Das KRiStA-Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte warnte ebenfalls alle Mitglieder im Deutschen Bundestag in einem offenen Brief vor einer Corona-Impfpflicht.
 

Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein. Ihnen werden sich viele Fragen stellen.

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist. [PDF, 13 Seiten - 180 KB]

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen,

Man hat noch keine volle Kenntnis

Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNAImpfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip.

Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle.
Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung.

Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. (BVerfG, 10. Februar 2022 – 1 BvR 2649/21 –, juris Rn. 16) Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht:
Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen! (
Vorsatz in Form der „Wissentlichkeit“ (dolus directus 2. Grades))

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint: (BVerfG, Urteil vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05 –, BVerfGE 115, 118-166, juris Rn. 122.)


„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“


Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt.

Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar.

führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht.

COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza.

Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen.
 

Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.
 

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.


Download [PDF, 1 Seite - 113 KB]
Offener Brief vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte

Download [PDF, 13 Seite - 180 KB]
KRiStA-Stellungnahme zum Thema Impfpflicht

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